'Tagesaktuell' - Redaktion Harald Jeschke Sonderseiten


Sitemap Archiv •    51. Kalenderwoche: 19. Dezember
BaustellenDVG-UmleitungBahn-VRR


Samstag, 20. , Sonntag, 21. Dezember 2025

Duisburg führt Informationsangebot zum effizienten Heizen fort
In vielen Haushalten werden in der kalten Jahreszeit wieder vermehrt Holzund Kaminöfen als Wärmequelle genutzt. Dadurch steigt die Luftbelastung. „Schon kleine Anpassungen beim Heizen machen einen großen Unterschied“, erklärt Peter Heise vom Umweltamt.

„Wer den Ofen optimiert anfeuert und klassische Bedienfehler vermeidet, kann die Feinstaubbelastung und den CO₂-Ausstoß spürbar verringern.“ Das Umweltamt der Stadt stellt dazu in Kooperation mit der Ofenakademie erneut einen digitalen Kurs bereit.

C Die Ofenakademie

Das Onlineseminar vermittelt in etwa 90 Minuten, wie sich Holzverbrauch reduzieren lässt und der Ofen sauberer verbrennt. Dadurch können die Teilnehmenden dauerhaft Geld sparen. Weitere Vorteile sind geringerer Wartungsaufwand, längere Haltbarkeit des Ofens und weniger Schadstoffe im Wohnraum.

Der Kurs kann jederzeit gestartet und flexibel unterbrochen werden. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten alle ein Zertifikat. Das Angebot richtet sich an Haushalte in Duisburg, die einen Holz- oder Kaminofen nutzen. Es steht eine begrenzte Anzahl kostenloser Zugangscodes bereit. Die Vergabe erfolgt, solange das Kontingent reicht.

Der Zugangscode zur Schulung kann unter www.ofenakademie.de/duisburg angefragt werden. Weitere Informationen gibt es telefonisch bei Peter Heise vom Umweltamt unter 0203 283-986545, per E-Mail an p.heise.@stadtduisburg.de und im Internet unter www.duisburg.de unter dem Stichwort „Effizientes Heizen“.


Wohnbebauung blockiert: Stadtwerke Duisburg verklagen Stadt Düsseldorf auf Erschließung

Die Stadtwerke Duisburg leiten rechtliche Schritte gegen die Stadt Düsseldorf ein. Anlass ist, dass die Stadt Düsseldorf ihrer Pflicht zur Erschließung eines rund 4,5 Hektar großen Plangebiets in Wittlaer nicht nachkommt. Die Stadtwerke Duisburg haben daher eine Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht. Darüber hinaus liegen für drei Baugrundstücke am Wasserwerksweg bereits seit einem Jahr Baugenehmigungen vor.

Da die Stadt Düsseldorf jedoch die notwendigen Versickerungserlaubnisse nicht erteilt, haben die Stadtwerke Duisburg zudem drei Untätigkeitsklagen eingereicht. „Wir haben alles versucht, um im Dialog mit dem Stadtplanungsamt Düsseldorf voranzukommen und Lösungen zu finden. Doch wenn selbst grundlegende Verwaltungsakte ausbleiben, bleibt uns am Ende nur der Rechtsweg, um unser legitimes Baurecht auszuüben“, sagt Katharina Krekeler, Projektleiterin für die Gebietsentwicklung bei den Stadtwerken Duisburg.

Seit Jahren stehen die Stadtwerke Duisburg im Austausch mit der Bezirkspolitik sowie den Bürgerinnen Bürgern vor Ort. Fragen der Anwohnerinnen und Anwohner zu den geplanten Bauvorhaben wurden in offenen Versammlungen ausführlich erörtert. Vielfach haben Bürgerinnen und Bürger ihr Interesse an Grundstücken und Immobilien innerhalb des Plangebietes bei den Stadtwerken Duisburg hinterlegt – ein deutliches Zeichen des öffentlichen Interesses an der Entwicklung des Gebietes.

Baurecht bestätigt – dennoch seit Jahren keine Fortschritte
Der Rechtsweg steht am Ende eines jahrelangen Bemühens der Stadtwerke Duisburg, ihr bestehendes Baurecht verantwortungsvoll und im Schulterschluss mit der Stadt Düsseldorf auszuüben. Das Projektgebiet zwischen Wasserwerksweg, Feldhuhnweg und Fritz-Köhler-Weg verfügt bereits seit dem Jahr 1967 über Baurecht, das ein Gericht im Jahr 2012 erneut bestätigte, nachdem die Stadt Düsseldorf versucht hatte, es durch eine Änderung des Flächennutzungsplans in landwirtschaftliche Fläche umzuwidmen.

Die Stadtwerke haben seit dem Jahr 2012 bis heute intensiv daran gearbeitet, gemeinsam mit der Düsseldorfer Stadtverwaltung einen modernisierten Bebauungsplan zu entwickeln. Ziel war der Aufbau eines fortschrittlichen Wohnquartiers mit innovativen, städtebaulichen und energietechnischen Konzepten.

„Leider mussten wir in zahlreichen Gesprächen und Vor-Ort-Terminen mit Vertretern der Stadt Düsseldorf den Eindruck gewinnen, dass die Stadt Düsseldorf trotz des Gerichtsurteils von 2012 durch eine Blockadehaltung versucht, eine Bebauung zu verhindern“, sagt Katharina Krekeler. Deshalb entschieden sich die Stadtwerke Duisburg 2023 schließlich, ihr Baurecht auf Basis des bestehenden Bebauungsplans von 1967 auszuüben.

Ziel der Stadtwerke Duisburg bleibt auch unter diesen Voraussetzungen, ein modernes Quartier zu entwickeln, das nachhaltige Energieversorgung, viel Grünflächen und eine für den Ortsteil charakteristische Architektur miteinander verbindet. Dafür ist eine Erschließung des Plangebietes erforderlich.

 „Wir haben mehrfach signalisiert, dass wir zu jeder konstruktiven Zusammenarbeit bereit sind – doch die Verwaltung lässt uns zu weiteren Bauvoranfragen ohne jegliche Rückmeldung im Unklaren. Auch zur Erschließung des Gebietes haben wir der Stadt Düsseldorf unsere Unterstützung angeboten“, sagt Katharina Krekeler. „Die aktuelle Blockade ist für uns aber jetzt nicht länger tragbar.“

Erreichbarkeit des Kundenservice der Stadtwerke Duisburg an den Feiertagen
Auch rund um die kommenden Feiertage können Kundinnen und Kunden die Stadtwerke Duisburg zu folgenden Zeiten erreichen:  
Telefonischer Kundenservice (0203 393939)  
Heiligabend, Weihnachtsfeiertage, Silvester und Neujahr: nicht erreichbar 29. und 30. Dezember: 8 bis 20 Uhr erreichbar:
 

Online jederzeit erreichbar Selbstverständlich jederzeit erreichbar ist der Online-Kundenservice der Stadtwerke Duisburg unter mein.swdu.de. Hier können Kunden fast alles rund um ihre Verträge ganz bequem von zuhause erledigen. Sie haben beispielsweise Zugriff auf Rechnungs- und Adressdaten und können diese komfortabel verwalten.      

Sonderfahrplan für Busse, Bahnen und myBUS an den Feiertagen  
Wie fahren die Busse und Bahnen am 24. Dezember, an den Weihnachtsfeiertagen, Silvester und Neujahr? Die Antworten auf diese Fragen gibt wie jedes Jahr der Sonderfahrplan der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG).   Am 24. Dezember gilt für alle Linien der übliche Samstagsfahrplan.

Die letzten Fahrten starten je nach Linie zwischen circa 15 und 16 Uhr von den Endhaltestellen. Die DVG setzt zusätzlich zwischen circa 16.30 und 8.00 Uhr am folgenden Tag Nachtexpressbusse ein, die alle 60 Minuten auf den bekannten Strecken in Duisburg fahren.  

Am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag gilt der Sonntagsfahrplan. Davon abweichend startet am 25. Dezember auch die U79 erst ab 7.30 Uhr. In der Nacht vom 25. auf den 26. Dezember ist die DVG mit ihren Nachtexpressbussen gemäß Samstagsfahrplan unterwegs. Am 26. Dezember gilt der Sonntagsfahrplan.

In der Nacht vom 26. auf den 27. Dezember gilt der Freitagsfahrplan. Aufgrund des Weihnachtsmarktes fahren die Linien U79, 901 und 903 an dem Tag im 15-Minuten Takt.  

Am 31. Dezember fahren die Busse und Bahnen nach dem üblichen Samstagsfahrplan. Die U79 fährt bis circa 0.30 Uhr nach dem Samstagsfahrplan und zusätzlich im Anschluss bis circa 4 Uhr in der Silvesternacht. Die Nachtexpresslinien fahren zwischen circa 23.30 und 7.30 Uhr jeweils stündlich.

Am Neujahrstag gilt der Sonntagsfahrplan. Die U79 fährt erst ab 7 Uhr. Fahrplan myBUS Am 24. Dezember sowie vom 1. auf den 2. Weihnachtstag fährt myBUS jeweils von 18 bis 7.30 Uhr am folgenden Tag.
Am 26. Dezember fährt myBUS von 18 bis 2.30 Uhr am folgenden Tag. An Silvester fährt myBUS von 18 bis 7.30 Uhr und Neujahr von 18 Uhr bis 2.30 Uhr am folgenden Tag.  

Teuerung bei 7 von 9 Haushaltstypen leicht über EZB-Ziel, Familien mit niedrigen Einkommen im Langfrist-Vergleich nicht mehr vorne
Die Inflationsrate in Deutschland lag im November wie im Oktober bei 2,3 Prozent und damit etwas über dem Inflationsziel der Europäischen Zentralbank (EZB) von 2,0 Prozent. Von neun verschiedenen Haushaltstypen, die sich nach Einkommen und Personenzahl unterscheiden, hatten im November sieben eine haushaltsspezifische Teuerung leicht oberhalb des EZB-Zielwerts. Alleinlebende sowie Paarfamilien mit jeweils geringen Einkommen lagen dagegen mit je 1,9 Prozent haushaltsspezifischer Teuerungsrate geringfügig darunter, zeigt der neue Inflationsmonitor des IMK.*



Insgesamt reichte die Spannbreite der haushaltsspezifischen Inflationsraten im November von 1,9 bis 2,4 Prozent, der Unterschied lag also bei relativ geringen 0,5 Prozentpunkten. Zum Vergleich: Auf dem Höhepunkt der Inflationswelle im Herbst 2022 betrug die Spanne 3,1 Prozentpunkte. Während Haushalte mit niedrigen Einkommen, insbesondere Familien, während des akuten Teuerungsschubs der Jahre 2022 und 2023 eine deutlich höhere Inflation schultern mussten als Haushalte mit mehr Einkommen, ist ihre Inflationsrate seit einiger Zeit unterdurchschnittlich.

Ein wichtiger Grund ist, dass sich seit einiger Zeit Dienstleistungen stärker verteuert haben als Lebensmittel und Energie, die in der Hochinflationsphase die stärksten Preistreiber waren. Diese Basisgüter haben im schmalen Budget ärmerer Haushalte ein besonders hohes Gewicht, während Dienstleistungen wie beispielsweise Urlaubsreisen, Versicherungen oder auch soziale Dienstleistungen stärker von Haushalten mit mittleren oder höheren Einkommen nachgefragt werden.

Im langfristigen Vergleich über die vergangenen sechs Jahre hatten einkommensschwache Familien im November daher erstmals nicht mehr die höchste haushaltsspezifische Inflationsrate. Mit zusammengenommen 22,9 Prozent seit November 2019 lagen sie hinter Paaren ohne Kinder mit mittleren Einkommen (23,5 Prozent), Paaren mit Kindern und mittleren Einkommen (23,1 Prozent), Paaren mit Kindern und hohen Einkommen (23,1 Prozent) und gleichauf mit Alleinerziehenden mit mittleren Einkommen. Langfristig am niedrigsten war die Inflation weiterhin für Alleinlebende mit sehr hohen Einkommen, deren Warenkorb sich um 21,6 Prozent im Gesamtzeitraum seit November 2019 verteuert hat, während die Teuerung im November 2025 mit 2,4 Prozent etwas höher lag als bei den anderen Haushalten.

Paarfamilien mit hohen Einkommen verzeichneten im November eine Inflationsrate von 2,3 Prozent. Paare ohne Kinder mit mittleren Einkommen und Alleinlebende mit höheren Einkommen folgten mit je 2,2 Prozent. Bei Paaren mit Kindern und mittleren Einkommen sowie Alleinerziehenden und Alleinlebenden mit ebenfalls mittleren Einkommen verteuerte sich der jeweilige Warenkorb um je 2,1 Prozent.

Inflationslage entspannt, EZB nutzt Spielraum zur Entlastung der Konjunktur nicht
Auch wenn sich bei Dienstleistungen weiterhin ein kräftiger Preisauftrieb zeige, sei insgesamt „die Inflation unter Kontrolle“, betont Dr. Silke Tober, IMK-Expertin für Geldpolitik und Autorin des Inflationsmonitors. Die Teuerung in Deutschland und im Euroraum werde nahe am EZB-Inflationsziel von 2,0 Prozent bleiben und im Euroraum 2026 sogar im Durchschnitt etwas darunter liegen, erwartet die Ökonomin.

Dabei spiele neben einer bei steigender Produktivität sich abschwächenden Lohnentwicklung auch eine Rolle, dass durch die US-Einfuhrzölle Warenexporte aus China nach Europa umgelenkt und besonders günstig angeboten würden.

Gleichzeitig belasteten ebenjene US-Zölle, weiterhin hohe Energiepreise und die starke Aufwertung des Euro gegenüber dem Dollar die Konjunktur – im ganzen Euroraum, aber insbesondere in Deutschland. Die EZB habe seit spätestens Anfang Juli einen geldpolitischen Spielraum, um die Zinsen noch einmal zu senken und damit für etwas Entlastung zu sorgen, diesen aber nicht genutzt. Angesichts der „schwerwiegenden Abwärtsrisiken für die Konjunktur“ sei das ein Fehler, warnt die Expertin des IMK

Langzeitvergleich: Lebensmittel um gut 39 Prozent, Energie um 37 Prozent teurer als im November 2019
Das IMK berechnet seit Anfang 2022 monatlich spezifische Teuerungsraten für neun repräsentative Haushaltstypen, die sich nach Zahl und Alter der Mitglieder sowie nach dem Einkommen unterscheiden (mehr zu den Typen und zur Methode unten). In einer Datenbank liefert der IMK Inflationsmonitor zudem ein erweitertes Datenangebot: Online lassen sich Trends der Inflation für alle sowie für ausgewählte einzelne Haushalte im Zeitverlauf in interaktiven Grafiken abrufen.



Zwar dürfte die in den Jahren 2022 und 2023 entstandene Kaufkraftlücke bei den meisten Haushalten mittlerweile durch Lohnsteigerungen und wirtschaftspolitische Entlastungen weitgehend geschlossen sein, analysiert Tober. Unabhängig davon dokumentiert der längerfristige Vergleich von Preisen, den die Forscherin ebenfalls anstellt, die seitdem stark erhöhten Preisniveaus gerade von Waren des Grundbedarfs: Die Preise für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke lagen im November 2025 um 39,2 Prozent höher als im November 2019, also vor Pandemie und Ukrainekrieg.

Damit war die Teuerung hier mehr als dreimal so stark wie mit der EZB-Zielinflation von kumuliert 12,6 Prozent in diesem Zeitraum vereinbar. Energie war trotz zwischenzeitlicher Preisrückgänge um 37,0 Prozent teurer als 2019, darunter Haushaltsenergie um 46,0 Prozent und Kraftstoffe um 25,2 Prozent.



Informationen zum Inflationsmonitor
Für den IMK Inflationsmonitor werden auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts die für unterschiedliche Haushalte typischen Konsummuster ermittelt. So lässt sich gewichten, wer für zahlreiche verschiedene Güter und Dienstleistungen – von Lebensmitteln über Mieten, Energie und Kleidung bis hin zu Kulturveranstaltungen und Pauschalreisen – wie viel ausgibt und daraus die haushaltsspezifische Preisentwicklung errechnen. Die Daten zu den Haushaltseinkommen stammen ebenfalls aus der EVS.



Im Inflationsmonitor werden neun repräsentative Haushaltstypen betrachtet: Paarhaushalte mit zwei Kindern und niedrigem (2000-2600 Euro), mittlerem (3600-5000 Euro), höherem (mehr als 5000 Euro) monatlichem Haushaltsnettoeinkommen; Haushalte von Alleinerziehenden mit einem Kind und mittlerem (2000-2600 Euro) Nettoeinkommen; Singlehaushalte mit niedrigem (unter 900 Euro), mittlerem (1500-2000 Euro), höherem (2000-2600 Euro) und hohem (mehr als 5000 Euro) Haushaltsnettoeinkommen sowie Paarhaushalte ohne Kinder mit mittlerem Haushaltsnettoeinkommen zwischen 3600 und 5000 Euro monatlich. Der IMK Inflationsmonitor wird monatlich aktualisiert.



Fehlende Lkw-Stellplätze gefährden die Verkehrssicherheit: DVR begrüßt Gesetzentwurf und warnt vor Finanzierungslücke
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) begrüßt den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes, mit dem der Bau von Lkw-Rastanlagen als „überragendes öffentliches Interesse“ eingestuft wird und damit beschleunigt werden soll. Gleichzeitig warnt der DVR: Ohne eine vollständig gesicherte Finanzierung bleibt die Planungsbeschleunigung wirkungslos – und das Sicherheitsproblem auf den Autobahnen ungelöst.

Zehntausende Stellplätze fehlen auf Autobahnen
An Deutschlands Autobahnen fehlen zehntausende Lkw-Stellplätze. Täglich suchen Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer, die ihre gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten einhalten müssen, am Abend vergeblich nach einem regulären Parkplatz. In der Folge werden Lkw auf Ein- und Ausfahrten von Rastanlagen, auf Pkw-Parkplätzen, zwischen Stellplätzen oder sogar auf Seitenstreifen der Autobahn abgestellt – ein erhebliches Risiko für die Verkehrssicherheit.

Verkehrssicherheit als oberste Priorität
DVR-Präsident Manfred Wirsch sagt: „Wer keinen sicheren Stellplatz findet, kann sich nicht erholen – und wird selbst zum Risiko im Straßenverkehr. Fehlende Lkw-Stellplätze sind deshalb kein Komfortproblem, sondern eine Frage der Verkehrssicherheit. Der Bund muss den Ausbau neuer Stellplätze dauerhaft und verbindlich finanzieren.”

Finanzierungslücke bedroht Stellplatzausbau
Der dem Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages vorgelegte Finanzierungs- und Realisierungsplan 2025–2029 sieht im Finanzierungstopf, der unter anderem für den Stellplatzausbau vorgesehen ist, lediglich 1,9 Milliarden Euro vor. Weitere 2,1 Milliarden Euro sind bislang ungedeckt. Nach Einschätzung des DVR droht bereits 2027 ein Engpass, sodass nicht jedes baureife Stellplatzprojekt realisiert werden kann.

Ausbau auch in Autobahnnähe notwendig
Zusätzliche Lkw-Stellplätze müssen nicht nur direkt an den Autobahnen entstehen, sondern auch im Umkreis von bis zu drei Kilometern entlang der Anschlussstellen. Das bestehende Förderprogramm zur Schaffung von Lkw-Stellplätzen im Nahbereich von Autobahnanschlussstellen (SteP) des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) ist hierfür ein zentraler Baustein. Der DVR fordert einen zeitnahen zweiten Förderaufruf.


Vor 10 Jahren in der BZ: OB-Lehr-Brückenzug: Fertigstellung des ersten Bauabschnittes  
Eines der größten kommunalen Verkehrsprojekte in NRW ist einen großen Schritt weitergekommen. Im Beisein von Minister Michael Groschek, Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, wurde nun der erste Bauabschnitt zur Erneuerung des OB-Lehr-Brückenzuges in Duisburg über den Vinckekanal und den Vinckeweg abgeschlossen und die neue Brücke nun offizell eingeweiht.  

Der Ruhrorter Brückenzug gehört zu den am stärksten befahrenen innerstädtischen Straßen. Die Verkehrsbelastung, gemessen am Kaßlerfelder Kreisel liegt bei 27.000 Kraftfahrzeugen pro Tag, davon 3.700 LKW, die dann in den Hafen fahren oder aus dem Hafen kommen.
Hinzu kommen Straßenbahnen der Linie 901 im 15 Minuten Takt. Noch wird die Ruhr mit einer 100 Jahre alten Brücke überquert, die der damalige Oberbürgermeister Duisburgs, Karl Lehr, nach dem 2. Weltkrieg gegen Kohle bei der Stadt Köln eintauschte. Dort war die Brücke Bestandteil der Hohenzollernbrücke.   

Die alte Vinckekanalbrücke war den stark zugenommenen Verkehrslasten nicht mehr gewachsen, vor der Sperrung 2011 und Umleitung der Verkehre auf die Behelfsbrücke waren regelmäßige Reparaturen zur Aufrechterhaltung der Brücke notwendig. Mit der Fertigstellung des ersten Bauabschnittes ist der erste Schritt zur Verbesserung der innerstädtischen Verkehrsverhältnisse mit einer hochleistungsfähigen, modernen Verbindung über den Duisburger Hafenbereich fertiggestellt.

Ein eigenständiger Gleiskörper führt zu der gewünschten Beschleunigung der Straßenbahn, vier Fahrspuren, großzügige Radverkehrsanlagen und Gehwege  ermöglichen hier einen reibungslosen und sicheren Verkehrsfluss.  

NRW-Verkehrsminister Michael Groschek: „Mit seinem großen finanziellen Engagement trägt das Land der herausragenden Bedeutung dieses Verkehrsweges für die Stadt wie auch für den Hafen Rechnung. Das Projekt ist ein besonders eindrucksvoller Beweis dafür, dass eine auskömmliche Förderung für die kommunale Verkehrsinfrastruktur unverzichtbar ist.“

Oberbürgermeister Sören Link freut sich über den Abschluss des ersten Bauabschnittes: „Ein solches Projekt ist stets eine große Herausforderung. Umso erfreulicher ist es, wenn diese so erfolgreich bewältigt werden wie hier. Ich möchte mich bei allen Beteiligten bedanken, die hierzu beigetragen haben. Mein Dank richtet sich auch an das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen und den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, die das Projekt überhaupt erst ermöglicht haben.“  

 Beigeordneter Carsten Tum ergänzt: „Die Vorbereitungen für den 2. Bauabschnitt laufen derzeit auf Hochtouren. Im nächsten Bauabschnitt erfolgen im südlichen Bereich der Bau von zwei neuen Brücken sowie der Ersatz der Kaiserhafenbrücke durch ein Dammbauwerk über den Hafenkanal und die Ruhr.“  

Die Kosten des ersten Bauabschnitts liegen bei etwa 28 Millionen Euro, das Gesamtprojekt Erneuerung OB -Lehr-Brückenzug von Kaßlerfeld nach Ruhrort wird etwa 100 Millionen Euro kosten.    

V.l.: Reinhard Meyer, Bezirksbürgermeister im Bezirk Mitte, Hans-Joachim Paschmann, Bezirksbürgermeister im Bezirk Homberg-Ruhrort-Baerl, Landtagsabgeordneter Frank Börner, Oberbürgermeister Sören Link, Stadtentwicklungsdezernent Carsten Tum, Verkehrsminister Michael Groschek und Erich Staake, Vorstandsvorsitzender Duisburger Hafen AG.  

Ohne Helm auf der Piste – das kann teuer werden
Italien hat zur Wintersaison 2025/26 als erstes europäisches Land auf Skipisten eine generelle Helmpflicht für Wintersportler aller Altersklassen eingeführt. Wer sich nicht daran hält, muss mit Strafen rechnen – und riskiert seinen Versicherungsschutz. Doch auch in Ländern ohne gesetzliche Vorschriften kann das Fahren ohne Helm im Falle eines Unfalls zu Problemen bei der Schadensregulierung führen.

Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland erklärt, welche Regeln in europäischen Wintersportregionen gelten und worauf Urlauber achten sollten.

Ein Skihelm schützt vor Verletzungen – und beugt Ärger mit Versicherungen vor. Foto: Adobe Stock / Soloviova Liudmyla

Strenge Vorschriften auf italienischen Pisten
Seit dem 1. November 2025 gilt in Italien: Alle Ski-, Snowboard- und Schlittenfahrer (ausgenommen sind Langläufer) müssen einen Helm tragen. Zuvor war dies nur für Personen unter 18 Jahren verpflichtend. Wer sich nicht an die neue Regelung hält, riskiert ein Bußgeld von 150 Euro; im Wiederholungsfall kann der Skipass für ein bis drei Tage entzogen werden. Der Helm muss ein zertifiziertes CE-Modell sein. Polizei und Pistenpersonal führen regelmäßige Kontrollen durch.

Zusätzlich ist eine private Haftpflichtversicherung für alle Alpin- und Snowboardfahrer Pflicht. Bei Kontrollen muss eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt werden können. Der Versicherungsschutz kann auch direkt beim Kauf des Skipasses abgeschlossen werden. Auch hier drohen bei Verstoß eine Verwaltungsstrafe und der Entzug des Skipasses.

Außerdem sind lokale Vorschriften zu beachten. In Südtirol etwa darf nur überholt werden, wenn ausreichend Platz und Sicht vorhanden ist, an Kreuzungen gilt besondere Vorsicht und Pisten dürfen nicht zu Fuß auf- oder abgestiegen werden.

Ebenso streng zeigt sich Italien beim Thema Alkohol: Wer mit über 0,5 Promille auf der Piste unterwegs ist, dem droht eine Geldstrafe zwischen 250 und 1.000 Euro. Ein Wert über 0,8 Promille gilt sogar als Straftat.

Helmpflicht für Kinder & Jugendliche in einigen Ländern
In einigen EU-Ländern gilt eine gesetzlich vorgeschriebene Helmpflicht für Kinder und Jugendliche:

Polen: Pflicht bis 16 Jahre. Bei Verstößen drohen Geldstrafen bis 5.000 Złoty (rund 1.180 Euro); der Skipass kann entzogen werden.
Österreich: Helmpflicht bis 15 Jahre – ausgenommen sind Tirol und Vorarlberg.
Slowakei: Helmpflicht bis 15 Jahre; laut einem aktuellen Gesetzentwurf soll die Altersgrenze ab 1. Januar 2026 auf 18 Jahre angehoben werden.
Slowenien: Pflicht bis 14 Jahre.

Auch ohne gesetzliche Vorgaben können einzelne Skigebiete eigene Regeln erlassen. So geben zum Beispiel in Schweden manche Skilifte vor, dass Kinder nur mit Helm befördert werden.

Deutschland, Frankreich, Tschechien und die Schweiz haben generell keine gesetzliche Helmpflicht fürs Skifahren. Aus Sicherheitsgründen wird das Tragen eines Helmes jedoch dringend empfohlen. Laut der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) tragen in der Schweiz rund 95 % der Wintersportler freiwillig einen Helm.

Guter Versicherungsschutz beim Wintersport unabdingbar
Das Fahren ohne Helm erhöht nicht nur das Verletzungsrisiko, sondern kann auch dazu führen, dass eine Versicherung bei einem Skiunfall die Übernahme der Kosten verweigert oder Leistungen kürzt – unabhängig davon, ob im Urlaubsland eine gesetzliche Helmpflicht besteht. Denn das Fahren ohne Helm kann als fahrlässiges Verhalten und damit als Mitverschulden eingestuft werden. Ein Beispiel hierfür ist ein Urteil des OLG München (Az. 8 U 3652/11).

Wichtig für den Skiurlaub:
Private Haftpflichtversicherung: Sie deckt Schäden ab, die man Dritten zufügt und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Auslandsreisekrankenversicherung: Eine der wichtigsten Versicherungen für Wintersportler, die auch im Ausland unterwegs sind. Sie übernimmt im Notfall hohe Kosten wie Bergungen per Helikopter oder einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland.

Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC): Deckt im EU-Ausland medizinisch notwendige Behandlungen ab. Die EHIC befindet sich auf der Rückseite der gesetzlichen Versichertenkarte. Zu bedenken: Kosten müssen vor Ort oft vorgestreckt werden; die Erstattung ist dann im Anschluss zu beantragen.
Zudem sollten Wintersportler über eine private Unfallversicherung nachdenken. Diese sichert dauerhafte Unfallfolgen finanziell ab und kann – je nach Tarif – auch Rettungs-, Bergungs- und Reha- Leistungen umfassen.

Besonders teure Urlaube oder Reisen mit Kindern können außerdem mit einer Reiserücktrittversicherung abgesichert werden, falls Sie aufgrund einer plötzlichen Erkrankung gar nicht erst antreten können.

Wie ist es mit Alkohol auf der Piste?
Was für den Straßenverkehr gilt, gilt auch auf der Piste: Wer alkoholisiert einen Unfall verursacht, riskiert seinen Versicherungsschutz. Viele Versicherungen stufen Unfälle unter Alkoholeinfluss als grob fahrlässig ein und können Leistungen entsprechend kürzen. Pistenaufsichten können Alkoholkontrollen durchführen.

Das EVZ berät und hilft kostenlos
Bei Fragen zum Versicherungsschutz im EU-Ausland oder wenn Probleme mit der Schadensregulierung nicht eigenständig gelöst werden können, können sich Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos an das EVZ Deutschland wenden.

Trauercafé am 21. Dezember im Malteser Hospizzentrum St. Raphael 
Der Verlust eines geliebten Menschen schmerzt und reißt eine große Lücke in das Leben von Verwandten und Freunden. Die geschulten und erfahrenen Mitarbeitenden des Malteser Hospizzentrum St. Raphael bieten unterschiedliche Beratungsangebote für Hinterbliebene.

Die Trauerberatung ist eine Hilfestellung, den schwierigen Übergang in ein anderes „Weiter-Leben“ während der Trauerphase zu begleiten und neue Wege zu finden. Das Trauercafé findet einmal im Monat im Malteser Hospizzentrum St. Raphael, Remberger Straße 36, 47259 Duisburg, statt. Der nächste Termin ist am 21. Dezember von 15.00 bis 16.30 Uhr.

Menschen, die nahe stehende Angehörige oder Freunde verloren haben, können sich hier für die bevorstehenden Wochen stärken und ihre Erfahrungen mit anderen Betroffenen austauschen. Begleitet wird das Trauercafé von den geschulten und erfahrenen Mitarbeitenden des Malteser Hospizzentrum St. Raphael. Eine Anmeldung für das Trauercafé ist nicht notwendig.

Manga-Workshop in der Bezirksbibliothek Rheinhausen
Zu einem Manga-Zeichenworkshop lädt die Bezirksbibliothek Rheinhausen an der Händelstraße 6 am Samstag, 20. Dezember, von 10 bis 12.30 Uhr ein. Jugendliche von zehn bis 14 Jahren können in die Welt von Ash und Pikachu, Sailor Moon und anderen Manga-Heldinnen und Helden eintauchen oder eigene Figuren erfinden.

Künstlerin Jen Satora vermittelt bei dem Workshop, wie Stilmittel richtig einsetzt werden und mit den typischen Materialien gearbeitet wird. Wer selbst schon gezeichnet hat, kann seine Bilder mitbringen und sich weitere Tipps und Anregungen holen. Die Teilnahme beträgt 2 Euro zugunsten der Duisburger Bibliotheksstiftung.

Alle Materialien werden gestellt. Der Kurs findet im Rahmen des Landesprogramms „Kulturrucksack NRW“ statt. Weitere Informationen und die Möglichkeit sich anzumelden gibt es online unter www.stadtbibliothek-duisburg.de.


Workshop „Gesichter im Portrait“ mit Jörg Mazur
Wie man mit wenigen Strichen ein charaktervolles Gesicht aufs Papier zaubert, das zeigt am Samstag, 21. Dezember, von 15 bis 17 Uhr der Workshop „Gesichter im Portrait“. Das Angebot im Kultur- und Stadthistorischen Museum, Johannes-Corputius-Platz 1, richtet sich an Erwachsene und Jugendliche ab 15 Jahren.

Gemeinsam mit dem Künstler Jörg Mazur nähern sich die Teilnehmenden dem Portrait zunächst zeichnerisch an, um anschließend mit Wasserfarben oder Buntstiften Schattierungen und Details zu ergänzen. Es bedarf dabei keiner Vorkenntnisse, sondern lediglich eines genauen Blickes, um die wesentlichen Details, ihre Schattierungen und Positionen zu verinnerlichen.

Das Zeichnen in der Gruppe hat den Vorteil, einander inspirieren und voneinander lernen zu können. Die Teilnahme am Workshop und das Material sind im Museumseintritt enthalten. Er kostet für Erwachsene 4,50 Euro, ermäßigt 2 Euro. Es gibt vergünstigte Familienkarten.

C Jörg Mazur

Eine Anmeldung unter Tel. 0203 283 2640 oder ksm-service@stadt-duisburg.de wird empfohlen. Das vollständige Programm ist im Internet unter www.stadtmuseum-duisburg.de abrufbar.

Hafenstadt Poetry Slam vor dem vierten Advent  
Zum Jahresabschluss trifft sich die Poetry-Slam-Szene bereits zum Lebendigen Adventskalender im Kreativquartier Ruhrort. Im 22ten Türchen wartet Slammer und Moderator Leon Hanke; welche Überraschung er mitbringt, bleibt wie bei jedem Adventskalender geheim, bis das Türchen sich um Punkt 18:30 Uhr öffnet. Ort ist, wie immer beim Hafenstadt Poetry Slam: Das PLUS am Neumarkt. Der Eintritt ist zum Kalendertürchen frei, es wird für einen guten Zweck gesammelt.  

Um 19 Uhr geht es dann weiter mit dem eigentlichen, für dieses Jahr letzten Hafenstadt Poetry Slam, der Adresse für literarisch Interessierte, Schreibtalente und Sprachbegeisterte in Ruhrort! Bei dem modernen Wettstreit des gesprochenen Wortes buhlen erfahrene Profis und frische Talente gleichermaßen um die Gunst des Publikums, welches die Jury des Abends ist.  

Moderiert wird das herrlich facettenreiche Spektakel diesmal vom erfahrenen Bühnenpoeten Poetry-Slammer Leon Hanke. Bewerbungen für die offene Liste bitte an: max.raths@hotmail.de Die Moderatoren versprechen: „Große Emotionen und feinste Unterhaltung machen jeden Besuch lohnenswert!“

Foto Ben Mischke

Karten gibt es für 5€ zuzüglich VVK-Gebühr bei Eventbrite https://www.eventbrite.de/e/1976193061645, Restkarten dann an der Abendkasse.   Hafenstadt Poetry Slam und Türchen 22 des Lebendigen Adventskalenders Ruhrort Samstag, 20. Dezember 2025, ab 18:30 Uhr Das PLUS am Neumarkt, Neumarkt 19, 47119 Duisburg-Ruhrort Eintritt 5€

Fröhliches Baumschmücken vor der Herz Jesu Kirche
Ein stimmungsvolles Bild bot sich in diesen Tagen vor der Herz Jesu Kirche. Die Kinder der Klassen 2a und 2b der Gemeinschaftsgrundschule Barbaraschule in Neumühl schmückten mit großer Freude den Weihnachtsbaum vor dem Kirchenportal. Begleitet wurden sie von Schulleiter Martin Gerste sowie ihrer Lehrerin Kathrin Vietmeier. Schon beim Ankommen war die Begeisterung spürbar.

Mit viel Lachen, buntem Baumschmuck und sichtlicher Freude machten sich die Kinder ans Werk. Um auch die oberen Zweige erreichen zu können, kam eine Stehleiter zum Einsatz. Nacheinander durften die Kinder hinaufsteigen, was für viele stolze Gesichter sorgte und eindeutig zu den Höhepunkten des Vormittags zählte. Für eine gemütliche Pause war ebenfalls gesorgt.

Das Sozial Café Offener Treff mit Herz verwöhnte die Kinder mit heißem Kakao. Zusätzlich brachte Pater Tobias zwei reich gefüllte Weihnachtsteller mit Süßigkeiten mit, die begeistert angenommen wurden und für neue Energie sorgten. Beim gemeinsamen Fertigschmücken durfte das Singen natürlich nicht fehlen. Fröhlich erklang das Lied „In der Weihnachtsbäckerei“ und verlieh der Aktion eine besonders adventliche Atmosphäre.

Zum Abschluss ging es noch in die Kirche. Alle Kerzen brannten und tauchten den Raum in warmes Licht. „Romantisch“ und „schön“ hörte man die Kinder sagen, als sie den Kirchenraum betraten. Der Blick wanderte schnell zur Krippe, in der bereits Schafe und Hirten aufgestellt waren. Maria und Josef waren noch unterwegs, was die Vorfreude der Kinder auf das kommende Weihnachtsfest weiter steigerte. Ein gelungener Vormittag, der Gemeinschaft erlebbar machte und die Adventszeit für alle Beteiligten spürbar werden ließ.



Erzeugerpreise für Dienstleistungen im 3. Quartal 2025
+1,9 % zum Vorjahresquartal
+0,5 % zum Vorquartal

Die Erzeugerpreise für Dienstleistungen in Deutschland lagen im 3. Quartal 2025 um 1,9 % höher als im 3. Quartal 2024. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stiegen die Preise gegenüber dem 2. Quartal 2025 um 0,5 %. In vielen Dienstleistungsbereichen führten höhere Kosten für Personal, Material und Energie zu höheren Preisen.



Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei: +0,3 % gegenüber dem Vorjahresquartal
Im Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei lagen die Preise mit +0,3 % knapp über denen des 3. Quartals 2024. Mit +5,7 % stiegen hier die Preise für Post-, Kurier- und Expressdienste gegenüber dem 3. Quartal 2024 relativ stark. Auch für Lagerung und lagereiverwandte Dienstleistungen stiegen die Preise gegenüber dem Vorjahreszeitraum mit +3,0 % deutlich.

Ursachen hierfür waren Preiserhöhungen zu Jahresbeginn, die unter anderem mit gestiegenen Energiekosten aufgrund der Erhöhung der CO2-Abgabe und höheren Löhnen zusammenhängen dürften. Demgegenüber gab es bei der Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt mit -19,4 % zum 3. Quartal 2024 einen deutlichen Preisrückgang. Auch gegenüber dem 2. Quartal 2025 sanken die Preise hier mit -7,4 % relativ stark.

Insbesondere auf den Strecken zwischen Europa und Nordamerika beziehungsweise Asien gab es aufgrund geringerer Nachfrage Überkapazitäten, was zu sinkenden Preisen geführt haben dürfte. Auch niedrigere Bunkerölzuschläge wurden von den Unternehmen als Ursache genannt. Analog zur Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt sanken auch bei den Seespeditionen die Preise um 18,4 % gegenüber dem 3. Quartal 2024, wodurch bei den Speditionsleistungen insgesamt ein Preisrückgang von -2,9 % gegenüber dem Vorjahresquartal zu verzeichnen ist.

Wirtschaftsabschnitt Information und Kommunikation: +1,6 % gegenüber dem Vorjahresquartal Im Wirtschaftsabschnitt Information und Kommunikation stiegen die Preise gegenüber dem 3. Quartal 2024 um 1,6 %. Zu Jahresbeginn vorgenommene Anpassungen an höhere Gemeinkosten sowie gestiegene Löhne und Gehälter waren hierfür mitverantwortlich.

Die Preise für Software und Softwarelizenzen stiegen mit +2,2 % gegenüber dem 3. Quartal 2024 am stärksten. Auch für IT-Beratung und Support gab es mit +1,8 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum einen vergleichsweise starken Preisanstieg. Die Preise für leitungsgebundene Telekommunikation lagen um 1,6 % über denen des Vorjahresquartals, für drahtlose Telekommunikation gab es hingegen mit -0,3 % einen leichten Preisrückgang.

Wirtschaftsabschnitt Grundstücks- und Wohnungswesen: +2,0 % gegenüber dem Vorjahresquartal
Im Wirtschaftsabschnitt Grundstücks- und Wohnungswesen stiegen die Preise um 2,0 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die Entwicklung der Mieten für Wohn- und Gewerbeimmobilien lag mit +1,9 % etwas niedriger. Etwas höher gegenüber dem 3. Quartal 2024 war mit +2,4 % der Anstieg der Preise für Vermittlung und Verwaltung von Immobilien.

Als Gründe wurden beispielsweise die allgemein gestiegenen Kosten, aber auch vertraglich vereinbarte Erhöhungen unter anderem durch Kopplung der Vergütung an die Entwicklung spezieller Preisindizes genannt. Wirtschaftsabschnitt freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen: +2,8 % gegenüber dem Vorjahresquartal.

Im Wirtschaftsabschnitt freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen gab es mit +2,8 % einen relativ starken Anstieg der Preise gegenüber dem Vorjahresquartal. Als Ursache hierfür wurden von den Unternehmen zum Beispiel Preiserhöhungen zu Jahresbeginn als Reaktion auf gestiegene Allgemeinkosten und Löhne genannt.

Des Weiteren traten Mitte des Jahres neue Vergütungsordnungen mit höheren Gebühren für Rechts- und Steuerberatungsberufe in Kraft. Diese waren mitverantwortlich dafür, dass die Preise für Rechtsberatungsleistungen um 4,8 % über denen des 3. Quartals 2024 beziehungsweise um 1,8 % über denen des Vorquartals lagen.

Die Preise für Steuerberatungsleistungen stiegen um 6,9 % gegenüber dem Vorjahresquartal (+4,1 % gegenüber dem Vorquartal). Mit +3,2 % gegenüber dem Vorjahresquartal stiegen die Preise für technische, physikalische und chemische Untersuchungsleistungen ebenfalls vergleichsweise stark. Dafür sind unter anderem Preiserhöhungen für technische Überwachungsleistungen an Straßenfahrzeugen zu Jahresbeginn verantwortlich.

Wirtschaftsabschnitt Verwaltungs- und Unterstützungsleistungen: +3,2 % gegenüber dem Vorjahresquartal
Mit +3,2 % sind die Preise für Verwaltungs- und Unterstützungsleistungen im Vergleich zum Vorjahresquartal von allen Wirtschaftsabschnitten im Dienstleistungsbereich am stärksten gestiegen. Die Preise für Reinigungsleistungen stiegen dabei mit +4,9 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum besonders stark.

Hier waren Tariferhöhungen zu Jahresbeginn die Hauptursache. Gegenüber dem Vorquartal gab es hingegen keine Veränderung. Überdurchschnittlich stiegen mit +3,8 % auch die Preise für die befristete Überlassung von Arbeitskräften. Als Ursachen hierfür wurden von den Unternehmen gestiegene Betriebskosten sowie die teilweise schwierige Bewerberlage bei Fachkräften genannt.

Strafgerichte: 632 100 Verurteilungen im Jahr 2024
• 4 % weniger rechtskräftige Verurteilungen als im Vorjahr
• Geldstrafe als häufigste Sanktionsart
• Weniger Verurteilungen nach dem Betäubungsmittelgesetz durch neue Cannabis-Regelung

Im Jahr 2024 wurden rund 632 100 Personen von deutschen Gerichten wegen Gesetzesverstößen rechtskräftig verurteilt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das rund 24 800 beziehungsweise 4 % Verurteilte weniger als im Vorjahr.

Geldstrafe weiterhin häufigste Sanktionsart Mit rund 506 500 beziehungsweise 80 % aller Verurteilungen war die Verhängung einer Geldstrafe nach allgemeinem Strafrecht 2024 wie schon in den Vorjahren die häufigste Sanktionsart. Auf Freiheitsstrafe nach allgemeinem Straf­recht oder Strafarrest entschieden die Gerichte bei rund 85 700 Personen oder 14 % aller Verurteilungen.

Bei den übrigen rund 39 900 Verurteilungen (6 %) wandten die Gerichte das Jugend­strafrecht an. Davon entfielen rund zwei Drittel auf sogenannte Zuchtmittel nach dem Jugendgerichtsgesetz, also Verwarnungen, Auflagen oder Jugendarrest. Ein weiteres Drittel entfiel etwa zu gleichen Teilen auf Erziehungsmaßregeln und auf Jugendstrafe gemäß Jugendgerichtsgesetz.

Starker Rückgang bei Verurteilungen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz als Sondereffekt
Verurteilungen können grundsätzlich nach dem Strafgesetzbuch als Kernstrafrecht oder nach einzelnen Strafvorschriften in verschiedenen anderen Gesetzen erfolgen. Mit rund 481 700 Verurteilungen hatten die Gerichte im Jahr 2024 in rund 76 % aller Verurteilungen Verstöße gegen das Strafgesetzbuch (StGB) geahndet. Das waren rund 8 900 beziehungsweise 1,8 % weniger als im Vorjahr.

Von diesen Verurteilungen nach dem Strafgesetzbuch erfolgte etwa ein Fünftel wegen Straftaten im Straßenverkehr. Die übrigen rund vier Fünftel verteilten sich auf unterschiedlichste Verstöße nach dem StGB wie Eigentums- und Vermögensdelikte oder Straftaten gegen die Person. Rund 150 400 Verurteilungen im Jahr 2024 hatten Verstöße gegen andere Bundes- und Landesgesetze zum Anlass.

Dies waren rund 15 900 beziehungsweise knapp 10 % weniger als im Vorjahr. Darunter entfielen rund 55 200 Verurteilungen auf das Straßenverkehrsgesetz und rund 36 400 Verurteilungen auf das Betäubungsmittelgesetz. Während die Zahl der Verurteilungen nach dem Straßenverkehrsgesetz mit +0,4 % leicht über dem Vorjahr lag, ging die Zahl der Verurteilungen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz um rund 21 200 beziehungsweise 37 % gegenüber dem Vorjahr zurück.

Verurteilungen nach dem Betäubungsmittelgesetz waren tendenziell auch in den Vorjahren rückläufig, der sehr starke Rückgang zwischen 2023 und 2024 ist allerdings auf einen Sondereffekt durch die gesetzliche Teillegalisierung des Besitzes und Anbaus von Cannabis seit April 2024 zurückzuführen.

Ab dem Berichtsjahr 2025 können in der gerichtlichen Strafverfolgungsstatistik zusätzlich zum bestehenden Betäubungsmittel­gesetz auch Verurteilungen nach dem neuen Medizinal-Cannabisgesetz und dem neuen Konsumcannabisgesetz ausgewertet werden.