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Duisburg führt Informationsangebot zum effizienten Heizen
fort In vielen Haushalten werden in der kalten
Jahreszeit wieder vermehrt Holzund Kaminöfen als Wärmequelle
genutzt. Dadurch steigt die Luftbelastung. „Schon kleine Anpassungen
beim Heizen machen einen großen Unterschied“, erklärt Peter Heise
vom Umweltamt.
„Wer den Ofen optimiert anfeuert und
klassische Bedienfehler vermeidet, kann die Feinstaubbelastung und
den CO₂-Ausstoß spürbar verringern.“ Das Umweltamt der Stadt stellt
dazu in Kooperation mit der Ofenakademie erneut einen digitalen Kurs
bereit.

C Die Ofenakademie
Das Onlineseminar vermittelt in etwa 90
Minuten, wie sich Holzverbrauch reduzieren lässt und der Ofen
sauberer verbrennt. Dadurch können die Teilnehmenden dauerhaft Geld
sparen. Weitere Vorteile sind geringerer Wartungsaufwand, längere
Haltbarkeit des Ofens und weniger Schadstoffe im Wohnraum.
Der Kurs kann jederzeit gestartet und flexibel unterbrochen werden.
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten alle ein Zertifikat. Das
Angebot richtet sich an Haushalte in Duisburg, die einen Holz- oder
Kaminofen nutzen. Es steht eine begrenzte Anzahl kostenloser
Zugangscodes bereit. Die Vergabe erfolgt, solange das Kontingent
reicht.
Der Zugangscode zur Schulung kann unter
www.ofenakademie.de/duisburg angefragt werden. Weitere Informationen
gibt es telefonisch bei Peter Heise vom Umweltamt unter 0203
283-986545, per E-Mail an p.heise.@stadtduisburg.de und im Internet
unter www.duisburg.de unter dem Stichwort „Effizientes Heizen“.
Wohnbebauung blockiert: Stadtwerke Duisburg
verklagen Stadt Düsseldorf auf Erschließung Die
Stadtwerke Duisburg leiten rechtliche Schritte gegen die Stadt
Düsseldorf ein. Anlass ist, dass die Stadt Düsseldorf ihrer Pflicht
zur Erschließung eines rund 4,5 Hektar großen Plangebiets in
Wittlaer nicht nachkommt. Die Stadtwerke Duisburg haben daher eine
Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht.
Darüber hinaus liegen für drei Baugrundstücke am Wasserwerksweg
bereits seit einem Jahr Baugenehmigungen vor.
Da die Stadt
Düsseldorf jedoch die notwendigen Versickerungserlaubnisse nicht
erteilt, haben die Stadtwerke Duisburg zudem drei Untätigkeitsklagen
eingereicht. „Wir haben alles versucht, um im Dialog mit dem
Stadtplanungsamt Düsseldorf voranzukommen und Lösungen zu finden.
Doch wenn selbst grundlegende Verwaltungsakte ausbleiben, bleibt uns
am Ende nur der Rechtsweg, um unser legitimes Baurecht auszuüben“,
sagt Katharina Krekeler, Projektleiterin für die Gebietsentwicklung
bei den Stadtwerken Duisburg.
Seit Jahren stehen die
Stadtwerke Duisburg im Austausch mit der Bezirkspolitik sowie den
Bürgerinnen Bürgern vor Ort. Fragen der Anwohnerinnen und Anwohner
zu den geplanten Bauvorhaben wurden in offenen Versammlungen
ausführlich erörtert. Vielfach haben Bürgerinnen und Bürger ihr
Interesse an Grundstücken und Immobilien innerhalb des Plangebietes
bei den Stadtwerken Duisburg hinterlegt – ein deutliches Zeichen des
öffentlichen Interesses an der Entwicklung des Gebietes.
Baurecht bestätigt – dennoch seit Jahren keine Fortschritte Der
Rechtsweg steht am Ende eines jahrelangen Bemühens der Stadtwerke
Duisburg, ihr bestehendes Baurecht verantwortungsvoll und im
Schulterschluss mit der Stadt Düsseldorf auszuüben. Das
Projektgebiet zwischen Wasserwerksweg, Feldhuhnweg und
Fritz-Köhler-Weg verfügt bereits seit dem Jahr 1967 über Baurecht,
das ein Gericht im Jahr 2012 erneut bestätigte, nachdem die Stadt
Düsseldorf versucht hatte, es durch eine Änderung des
Flächennutzungsplans in landwirtschaftliche Fläche umzuwidmen.
Die Stadtwerke haben seit dem Jahr 2012 bis heute intensiv daran
gearbeitet, gemeinsam mit der Düsseldorfer Stadtverwaltung einen
modernisierten Bebauungsplan zu entwickeln. Ziel war der Aufbau
eines fortschrittlichen Wohnquartiers mit innovativen,
städtebaulichen und energietechnischen Konzepten.
„Leider
mussten wir in zahlreichen Gesprächen und Vor-Ort-Terminen mit
Vertretern der Stadt Düsseldorf den Eindruck gewinnen, dass die
Stadt Düsseldorf trotz des Gerichtsurteils von 2012 durch eine
Blockadehaltung versucht, eine Bebauung zu verhindern“, sagt
Katharina Krekeler. Deshalb entschieden sich die Stadtwerke Duisburg
2023 schließlich, ihr Baurecht auf Basis des bestehenden
Bebauungsplans von 1967 auszuüben.
Ziel der Stadtwerke
Duisburg bleibt auch unter diesen Voraussetzungen, ein modernes
Quartier zu entwickeln, das nachhaltige Energieversorgung, viel
Grünflächen und eine für den Ortsteil charakteristische Architektur
miteinander verbindet. Dafür ist eine Erschließung des Plangebietes
erforderlich.
„Wir haben mehrfach signalisiert, dass
wir zu jeder konstruktiven Zusammenarbeit bereit sind – doch die
Verwaltung lässt uns zu weiteren Bauvoranfragen ohne jegliche
Rückmeldung im Unklaren. Auch zur Erschließung des Gebietes haben
wir der Stadt Düsseldorf unsere Unterstützung angeboten“, sagt
Katharina Krekeler. „Die aktuelle Blockade ist für uns aber jetzt
nicht länger tragbar.“
Erreichbarkeit des Kundenservice der Stadtwerke Duisburg an
den Feiertagen Auch rund um die kommenden Feiertage
können Kundinnen und Kunden die Stadtwerke Duisburg zu folgenden
Zeiten erreichen: Telefonischer Kundenservice (0203 393939)
Heiligabend, Weihnachtsfeiertage, Silvester und Neujahr: nicht
erreichbar 29. und 30. Dezember: 8 bis 20 Uhr erreichbar:
Online jederzeit erreichbar Selbstverständlich jederzeit erreichbar
ist der Online-Kundenservice der Stadtwerke Duisburg unter
mein.swdu.de. Hier können Kunden fast alles rund um ihre
Verträge ganz bequem von zuhause erledigen. Sie haben beispielsweise
Zugriff auf Rechnungs- und Adressdaten und können diese komfortabel
verwalten.
Sonderfahrplan für
Busse, Bahnen und myBUS an den Feiertagen Wie fahren
die Busse und Bahnen am 24. Dezember, an den Weihnachtsfeiertagen,
Silvester und Neujahr? Die Antworten auf diese Fragen gibt wie jedes
Jahr der Sonderfahrplan der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG
(DVG). Am 24. Dezember gilt für alle Linien der übliche
Samstagsfahrplan.
Die letzten Fahrten starten je nach Linie
zwischen circa 15 und 16 Uhr von den Endhaltestellen. Die DVG setzt
zusätzlich zwischen circa 16.30 und 8.00 Uhr am folgenden Tag
Nachtexpressbusse ein, die alle 60 Minuten auf den bekannten
Strecken in Duisburg fahren.
Am 1. und 2.
Weihnachtsfeiertag gilt der Sonntagsfahrplan. Davon abweichend
startet am 25. Dezember auch die U79 erst ab 7.30 Uhr. In der Nacht
vom 25. auf den 26. Dezember ist die DVG mit ihren
Nachtexpressbussen gemäß Samstagsfahrplan unterwegs. Am 26. Dezember
gilt der Sonntagsfahrplan.
In der Nacht vom 26. auf den 27.
Dezember gilt der Freitagsfahrplan. Aufgrund des Weihnachtsmarktes
fahren die Linien U79, 901 und 903 an dem Tag im 15-Minuten Takt.
Am 31. Dezember fahren die Busse und Bahnen nach dem
üblichen Samstagsfahrplan. Die U79 fährt bis circa 0.30 Uhr nach dem
Samstagsfahrplan und zusätzlich im Anschluss bis circa 4 Uhr in der
Silvesternacht. Die Nachtexpresslinien fahren zwischen circa 23.30
und 7.30 Uhr jeweils stündlich.
Am Neujahrstag gilt der
Sonntagsfahrplan. Die U79 fährt erst ab 7 Uhr. Fahrplan myBUS Am 24.
Dezember sowie vom 1. auf den 2. Weihnachtstag fährt myBUS jeweils
von 18 bis 7.30 Uhr am folgenden Tag. Am 26. Dezember fährt
myBUS von 18 bis 2.30 Uhr am folgenden Tag. An Silvester fährt myBUS
von 18 bis 7.30 Uhr und Neujahr von 18 Uhr bis 2.30 Uhr am folgenden
Tag.
Teuerung bei 7 von 9 Haushaltstypen
leicht über EZB-Ziel, Familien mit niedrigen Einkommen im
Langfrist-Vergleich nicht mehr vorne Die Inflationsrate
in Deutschland lag im November wie im Oktober bei 2,3 Prozent und
damit etwas über dem Inflationsziel der Europäischen Zentralbank
(EZB) von 2,0 Prozent. Von neun verschiedenen Haushaltstypen, die
sich nach Einkommen und Personenzahl unterscheiden, hatten im
November sieben eine haushaltsspezifische Teuerung leicht oberhalb
des EZB-Zielwerts. Alleinlebende sowie Paarfamilien mit jeweils
geringen Einkommen lagen dagegen mit je 1,9 Prozent
haushaltsspezifischer Teuerungsrate geringfügig darunter, zeigt der
neue Inflationsmonitor des IMK.*

Insgesamt reichte die Spannbreite der haushaltsspezifischen
Inflationsraten im November von 1,9 bis 2,4 Prozent, der Unterschied
lag also bei relativ geringen 0,5 Prozentpunkten. Zum Vergleich: Auf
dem Höhepunkt der Inflationswelle im Herbst 2022 betrug die Spanne
3,1 Prozentpunkte. Während Haushalte mit niedrigen Einkommen,
insbesondere Familien, während des akuten Teuerungsschubs der Jahre
2022 und 2023 eine deutlich höhere Inflation schultern mussten als
Haushalte mit mehr Einkommen, ist ihre Inflationsrate seit einiger
Zeit unterdurchschnittlich.
Ein wichtiger Grund ist, dass
sich seit einiger Zeit Dienstleistungen stärker verteuert haben als
Lebensmittel und Energie, die in der Hochinflationsphase die
stärksten Preistreiber waren. Diese Basisgüter haben im schmalen
Budget ärmerer Haushalte ein besonders hohes Gewicht, während
Dienstleistungen wie beispielsweise Urlaubsreisen, Versicherungen
oder auch soziale Dienstleistungen stärker von Haushalten mit
mittleren oder höheren Einkommen nachgefragt werden.
Im
langfristigen Vergleich über die vergangenen sechs Jahre hatten
einkommensschwache Familien im November daher erstmals nicht mehr
die höchste haushaltsspezifische Inflationsrate. Mit
zusammengenommen 22,9 Prozent seit November 2019 lagen sie hinter
Paaren ohne Kinder mit mittleren Einkommen (23,5 Prozent), Paaren
mit Kindern und mittleren Einkommen (23,1 Prozent), Paaren mit
Kindern und hohen Einkommen (23,1 Prozent) und gleichauf mit
Alleinerziehenden mit mittleren Einkommen. Langfristig am
niedrigsten war die Inflation weiterhin für Alleinlebende mit sehr
hohen Einkommen, deren Warenkorb sich um 21,6 Prozent im
Gesamtzeitraum seit November 2019 verteuert hat, während die
Teuerung im November 2025 mit 2,4 Prozent etwas höher lag als bei
den anderen Haushalten.
Paarfamilien mit hohen Einkommen
verzeichneten im November eine Inflationsrate von 2,3 Prozent. Paare
ohne Kinder mit mittleren Einkommen und Alleinlebende mit höheren
Einkommen folgten mit je 2,2 Prozent. Bei Paaren mit Kindern und
mittleren Einkommen sowie Alleinerziehenden und Alleinlebenden mit
ebenfalls mittleren Einkommen verteuerte sich der jeweilige
Warenkorb um je 2,1 Prozent.
Inflationslage entspannt, EZB
nutzt Spielraum zur Entlastung der Konjunktur nicht Auch wenn
sich bei Dienstleistungen weiterhin ein kräftiger Preisauftrieb
zeige, sei insgesamt „die Inflation unter Kontrolle“, betont Dr.
Silke Tober, IMK-Expertin für Geldpolitik und Autorin des
Inflationsmonitors. Die Teuerung in Deutschland und im Euroraum
werde nahe am EZB-Inflationsziel von 2,0 Prozent bleiben und im
Euroraum 2026 sogar im Durchschnitt etwas darunter liegen, erwartet
die Ökonomin.
Dabei spiele neben einer bei steigender
Produktivität sich abschwächenden Lohnentwicklung auch eine Rolle,
dass durch die US-Einfuhrzölle Warenexporte aus China nach Europa
umgelenkt und besonders günstig angeboten würden.
Gleichzeitig belasteten ebenjene US-Zölle, weiterhin hohe
Energiepreise und die starke Aufwertung des Euro gegenüber dem
Dollar die Konjunktur – im ganzen Euroraum, aber insbesondere in
Deutschland. Die EZB habe seit spätestens Anfang Juli einen
geldpolitischen Spielraum, um die Zinsen noch einmal zu senken und
damit für etwas Entlastung zu sorgen, diesen aber nicht genutzt.
Angesichts der „schwerwiegenden Abwärtsrisiken für die Konjunktur“
sei das ein Fehler, warnt die Expertin des IMK
Langzeitvergleich: Lebensmittel um gut 39 Prozent, Energie um 37
Prozent teurer als im November 2019 Das IMK berechnet seit Anfang
2022 monatlich spezifische Teuerungsraten für neun repräsentative
Haushaltstypen, die sich nach Zahl und Alter der Mitglieder sowie
nach dem Einkommen unterscheiden (mehr zu den Typen und zur Methode
unten). In einer Datenbank liefert der IMK Inflationsmonitor zudem
ein erweitertes Datenangebot: Online lassen sich Trends der
Inflation für alle sowie für ausgewählte einzelne Haushalte im
Zeitverlauf in interaktiven Grafiken abrufen.

Zwar dürfte die in den Jahren 2022 und 2023 entstandene
Kaufkraftlücke bei den meisten Haushalten mittlerweile durch
Lohnsteigerungen und wirtschaftspolitische Entlastungen weitgehend
geschlossen sein, analysiert Tober. Unabhängig davon dokumentiert
der längerfristige Vergleich von Preisen, den die Forscherin
ebenfalls anstellt, die seitdem stark erhöhten Preisniveaus gerade
von Waren des Grundbedarfs: Die Preise für Nahrungsmittel und
alkoholfreie Getränke lagen im November 2025 um 39,2 Prozent höher
als im November 2019, also vor Pandemie und Ukrainekrieg.
Damit war die Teuerung hier mehr als dreimal so stark wie mit der
EZB-Zielinflation von kumuliert 12,6 Prozent in diesem Zeitraum
vereinbar. Energie war trotz zwischenzeitlicher Preisrückgänge um
37,0 Prozent teurer als 2019, darunter Haushaltsenergie um 46,0
Prozent und Kraftstoffe um 25,2 Prozent.

Informationen zum Inflationsmonitor Für den IMK
Inflationsmonitor werden auf Basis der Einkommens- und
Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts die für
unterschiedliche Haushalte typischen Konsummuster ermittelt. So
lässt sich gewichten, wer für zahlreiche verschiedene Güter und
Dienstleistungen – von Lebensmitteln über Mieten, Energie und
Kleidung bis hin zu Kulturveranstaltungen und Pauschalreisen – wie
viel ausgibt und daraus die haushaltsspezifische Preisentwicklung
errechnen. Die Daten zu den Haushaltseinkommen stammen ebenfalls aus
der EVS.

Im Inflationsmonitor werden neun repräsentative Haushaltstypen
betrachtet: Paarhaushalte mit zwei Kindern und niedrigem (2000-2600
Euro), mittlerem (3600-5000 Euro), höherem (mehr als 5000 Euro)
monatlichem Haushaltsnettoeinkommen; Haushalte von Alleinerziehenden
mit einem Kind und mittlerem (2000-2600 Euro) Nettoeinkommen;
Singlehaushalte mit niedrigem (unter 900 Euro), mittlerem (1500-2000
Euro), höherem (2000-2600 Euro) und hohem (mehr als 5000 Euro)
Haushaltsnettoeinkommen sowie Paarhaushalte ohne Kinder mit
mittlerem Haushaltsnettoeinkommen zwischen 3600 und 5000 Euro
monatlich. Der IMK Inflationsmonitor wird monatlich aktualisiert.

Fehlende Lkw-Stellplätze gefährden die
Verkehrssicherheit: DVR begrüßt Gesetzentwurf und warnt vor
Finanzierungslücke Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat
(DVR) begrüßt den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf des
Infrastruktur-Zukunftsgesetzes, mit dem der Bau von Lkw-Rastanlagen
als „überragendes öffentliches Interesse“ eingestuft wird und damit
beschleunigt werden soll. Gleichzeitig warnt der DVR: Ohne eine
vollständig gesicherte Finanzierung bleibt die
Planungsbeschleunigung wirkungslos – und das Sicherheitsproblem auf
den Autobahnen ungelöst.
Zehntausende Stellplätze fehlen auf
Autobahnen An Deutschlands Autobahnen fehlen zehntausende
Lkw-Stellplätze. Täglich suchen Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer, die
ihre gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten einhalten
müssen, am Abend vergeblich nach einem regulären Parkplatz. In der
Folge werden Lkw auf Ein- und Ausfahrten von Rastanlagen, auf
Pkw-Parkplätzen, zwischen Stellplätzen oder sogar auf Seitenstreifen
der Autobahn abgestellt – ein erhebliches Risiko für die
Verkehrssicherheit.
Verkehrssicherheit als oberste Priorität
DVR-Präsident Manfred Wirsch sagt: „Wer keinen sicheren Stellplatz
findet, kann sich nicht erholen – und wird selbst zum Risiko im
Straßenverkehr. Fehlende Lkw-Stellplätze sind deshalb kein
Komfortproblem, sondern eine Frage der Verkehrssicherheit. Der Bund
muss den Ausbau neuer Stellplätze dauerhaft und verbindlich
finanzieren.”
Finanzierungslücke bedroht Stellplatzausbau
Der dem Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages vorgelegte
Finanzierungs- und Realisierungsplan 2025–2029 sieht im
Finanzierungstopf, der unter anderem für den Stellplatzausbau
vorgesehen ist, lediglich 1,9 Milliarden Euro vor. Weitere 2,1
Milliarden Euro sind bislang ungedeckt. Nach Einschätzung des DVR
droht bereits 2027 ein Engpass, sodass nicht jedes baureife
Stellplatzprojekt realisiert werden kann.
Ausbau auch in
Autobahnnähe notwendig Zusätzliche Lkw-Stellplätze müssen nicht
nur direkt an den Autobahnen entstehen, sondern auch im Umkreis von
bis zu drei Kilometern entlang der Anschlussstellen. Das bestehende
Förderprogramm zur Schaffung von Lkw-Stellplätzen im Nahbereich von
Autobahnanschlussstellen (SteP) des Bundesamtes für Logistik und
Mobilität (BALM) ist hierfür ein zentraler Baustein. Der DVR fordert
einen zeitnahen zweiten Förderaufruf.
Vor 10 Jahren in der BZ: OB-Lehr-Brückenzug:
Fertigstellung des ersten Bauabschnittes Eines der
größten kommunalen Verkehrsprojekte in NRW ist einen großen Schritt
weitergekommen. Im Beisein von Minister Michael Groschek,
Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des
Landes Nordrhein-Westfalen, wurde nun der erste Bauabschnitt zur
Erneuerung des OB-Lehr-Brückenzuges in Duisburg über den Vinckekanal
und den Vinckeweg abgeschlossen und die neue Brücke nun offizell
eingeweiht.
Der Ruhrorter Brückenzug gehört zu den am
stärksten befahrenen innerstädtischen Straßen. Die
Verkehrsbelastung, gemessen am Kaßlerfelder Kreisel liegt bei 27.000
Kraftfahrzeugen pro Tag, davon 3.700 LKW, die dann in den Hafen
fahren oder aus dem Hafen kommen. Hinzu kommen Straßenbahnen der
Linie 901 im 15 Minuten Takt. Noch wird die Ruhr mit einer 100 Jahre
alten Brücke überquert, die der damalige Oberbürgermeister
Duisburgs, Karl Lehr, nach dem 2. Weltkrieg gegen Kohle bei der
Stadt Köln eintauschte. Dort war die Brücke Bestandteil der
Hohenzollernbrücke.
Die alte Vinckekanalbrücke war den
stark zugenommenen Verkehrslasten nicht mehr gewachsen, vor der
Sperrung 2011 und Umleitung der Verkehre auf die Behelfsbrücke waren
regelmäßige Reparaturen zur Aufrechterhaltung der Brücke notwendig.
Mit der Fertigstellung des ersten Bauabschnittes ist der erste
Schritt zur Verbesserung der innerstädtischen Verkehrsverhältnisse
mit einer hochleistungsfähigen, modernen Verbindung über den
Duisburger Hafenbereich fertiggestellt.
Ein eigenständiger Gleiskörper führt zu der gewünschten
Beschleunigung der Straßenbahn, vier Fahrspuren, großzügige
Radverkehrsanlagen und Gehwege ermöglichen hier einen reibungslosen
und sicheren Verkehrsfluss.
NRW-Verkehrsminister Michael
Groschek: „Mit seinem großen finanziellen Engagement trägt das Land
der herausragenden Bedeutung dieses Verkehrsweges für die Stadt wie
auch für den Hafen Rechnung. Das Projekt ist ein besonders
eindrucksvoller Beweis dafür, dass eine auskömmliche Förderung für
die kommunale Verkehrsinfrastruktur unverzichtbar ist.“
Oberbürgermeister Sören Link freut sich über den Abschluss des
ersten Bauabschnittes: „Ein solches Projekt ist stets eine große
Herausforderung. Umso erfreulicher ist es, wenn diese so erfolgreich
bewältigt werden wie hier. Ich möchte mich bei allen Beteiligten
bedanken, die hierzu beigetragen haben. Mein Dank richtet sich auch
an das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr
des Landes Nordrhein-Westfalen und den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr,
die das Projekt überhaupt erst ermöglicht haben.“
Beigeordneter
Carsten Tum ergänzt: „Die Vorbereitungen für den 2. Bauabschnitt
laufen derzeit auf Hochtouren. Im nächsten Bauabschnitt erfolgen im
südlichen Bereich der Bau von zwei neuen Brücken sowie der Ersatz
der Kaiserhafenbrücke durch ein Dammbauwerk über den Hafenkanal und
die Ruhr.“
Die Kosten des ersten Bauabschnitts liegen bei
etwa 28 Millionen Euro, das Gesamtprojekt Erneuerung OB
-Lehr-Brückenzug von Kaßlerfeld nach Ruhrort wird etwa 100 Millionen
Euro kosten.

V.l.: Reinhard Meyer, Bezirksbürgermeister im Bezirk Mitte,
Hans-Joachim Paschmann, Bezirksbürgermeister im Bezirk
Homberg-Ruhrort-Baerl, Landtagsabgeordneter Frank Börner,
Oberbürgermeister Sören Link, Stadtentwicklungsdezernent Carsten
Tum, Verkehrsminister Michael Groschek und Erich Staake,
Vorstandsvorsitzender Duisburger Hafen AG.
Ohne
Helm auf der Piste – das kann teuer werden Italien hat
zur Wintersaison 2025/26 als erstes europäisches Land auf Skipisten
eine generelle Helmpflicht für Wintersportler aller Altersklassen
eingeführt. Wer sich nicht daran hält, muss mit Strafen rechnen –
und riskiert seinen Versicherungsschutz. Doch auch in Ländern ohne
gesetzliche Vorschriften kann das Fahren ohne Helm im Falle eines
Unfalls zu Problemen bei der Schadensregulierung führen.
Das
Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland erklärt, welche
Regeln in europäischen Wintersportregionen gelten und worauf
Urlauber achten sollten.

Ein Skihelm schützt vor Verletzungen – und beugt Ärger mit
Versicherungen vor. Foto: Adobe Stock / Soloviova Liudmyla
Strenge Vorschriften auf italienischen Pisten Seit dem 1.
November 2025 gilt in Italien: Alle Ski-, Snowboard- und
Schlittenfahrer (ausgenommen sind Langläufer) müssen einen Helm
tragen. Zuvor war dies nur für Personen unter 18 Jahren
verpflichtend. Wer sich nicht an die neue Regelung hält, riskiert
ein Bußgeld von 150 Euro; im Wiederholungsfall kann der Skipass für
ein bis drei Tage entzogen werden. Der Helm muss ein zertifiziertes
CE-Modell sein. Polizei und Pistenpersonal führen regelmäßige
Kontrollen durch.
Zusätzlich ist eine private
Haftpflichtversicherung für alle Alpin- und Snowboardfahrer Pflicht.
Bei Kontrollen muss eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt
werden können. Der Versicherungsschutz kann auch direkt beim Kauf
des Skipasses abgeschlossen werden. Auch hier drohen bei Verstoß
eine Verwaltungsstrafe und der Entzug des Skipasses.
Außerdem
sind lokale Vorschriften zu beachten. In Südtirol etwa darf nur
überholt werden, wenn ausreichend Platz und Sicht vorhanden ist, an
Kreuzungen gilt besondere Vorsicht und Pisten dürfen nicht zu Fuß
auf- oder abgestiegen werden.
Ebenso streng zeigt sich
Italien beim Thema Alkohol: Wer mit über 0,5 Promille auf der Piste
unterwegs ist, dem droht eine Geldstrafe zwischen 250 und 1.000
Euro. Ein Wert über 0,8 Promille gilt sogar als Straftat.
Helmpflicht für Kinder & Jugendliche in einigen Ländern In
einigen EU-Ländern gilt eine gesetzlich vorgeschriebene Helmpflicht
für Kinder und Jugendliche:
•
Polen: Pflicht bis 16 Jahre. Bei Verstößen drohen
Geldstrafen bis 5.000 Złoty (rund 1.180 Euro); der Skipass kann
entzogen werden.
•
Österreich: Helmpflicht bis 15 Jahre – ausgenommen
sind Tirol und Vorarlberg.
•
Slowakei: Helmpflicht bis 15 Jahre; laut einem
aktuellen Gesetzentwurf soll die Altersgrenze ab 1. Januar 2026 auf
18 Jahre angehoben werden.
•
Slowenien: Pflicht bis 14 Jahre.
Auch ohne
gesetzliche Vorgaben können einzelne Skigebiete eigene Regeln
erlassen. So geben zum Beispiel in Schweden manche Skilifte vor,
dass Kinder nur mit Helm befördert werden.
Deutschland,
Frankreich, Tschechien und die Schweiz haben generell keine
gesetzliche Helmpflicht fürs Skifahren. Aus Sicherheitsgründen wird
das Tragen eines Helmes jedoch dringend empfohlen. Laut der
Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) tragen in der Schweiz rund
95 % der Wintersportler freiwillig einen Helm.
Guter
Versicherungsschutz beim Wintersport unabdingbar Das Fahren ohne
Helm erhöht nicht nur das Verletzungsrisiko, sondern kann auch dazu
führen, dass eine Versicherung bei einem Skiunfall die Übernahme der
Kosten verweigert oder Leistungen kürzt – unabhängig davon, ob im
Urlaubsland eine gesetzliche Helmpflicht besteht. Denn das Fahren
ohne Helm kann als fahrlässiges Verhalten und damit als
Mitverschulden eingestuft werden. Ein Beispiel hierfür ist ein
Urteil des OLG München (Az. 8 U 3652/11).
Wichtig für den
Skiurlaub:
•
Private Haftpflichtversicherung: Sie deckt Schäden
ab, die man Dritten zufügt und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
•
Auslandsreisekrankenversicherung: Eine der
wichtigsten Versicherungen für Wintersportler, die auch im Ausland
unterwegs sind. Sie übernimmt im Notfall hohe Kosten wie Bergungen
per Helikopter oder einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach
Deutschland.
•
Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC): Deckt
im EU-Ausland medizinisch notwendige Behandlungen ab. Die EHIC
befindet sich auf der Rückseite der gesetzlichen Versichertenkarte.
Zu bedenken: Kosten müssen vor Ort oft vorgestreckt werden; die
Erstattung ist dann im Anschluss zu beantragen.
•
Zudem sollten Wintersportler über eine private
Unfallversicherung nachdenken. Diese sichert dauerhafte Unfallfolgen
finanziell ab und kann – je nach Tarif – auch Rettungs-, Bergungs-
und Reha- Leistungen umfassen.
Besonders teure Urlaube oder
Reisen mit Kindern können außerdem mit einer
Reiserücktrittversicherung abgesichert werden, falls Sie aufgrund
einer plötzlichen Erkrankung gar nicht erst antreten können.
Wie ist es mit Alkohol auf der Piste? Was für den Straßenverkehr
gilt, gilt auch auf der Piste: Wer alkoholisiert einen Unfall
verursacht, riskiert seinen Versicherungsschutz. Viele
Versicherungen stufen Unfälle unter Alkoholeinfluss als grob
fahrlässig ein und können Leistungen entsprechend kürzen.
Pistenaufsichten können Alkoholkontrollen durchführen.
Das
EVZ berät und hilft kostenlos Bei Fragen zum Versicherungsschutz
im EU-Ausland oder wenn Probleme mit der Schadensregulierung nicht
eigenständig gelöst werden können, können sich Verbraucherinnen und
Verbraucher kostenlos an das EVZ Deutschland wenden.
Trauercafé am 21. Dezember im Malteser
Hospizzentrum St. Raphael Der Verlust eines geliebten
Menschen schmerzt und reißt eine große Lücke in das Leben von
Verwandten und Freunden. Die geschulten und erfahrenen
Mitarbeitenden des Malteser Hospizzentrum St. Raphael bieten
unterschiedliche Beratungsangebote für Hinterbliebene.
Die
Trauerberatung ist eine Hilfestellung, den schwierigen Übergang in
ein anderes „Weiter-Leben“ während der Trauerphase zu begleiten und
neue Wege zu finden. Das Trauercafé findet einmal im Monat im
Malteser Hospizzentrum St. Raphael, Remberger Straße 36, 47259
Duisburg, statt. Der nächste Termin ist am 21. Dezember von 15.00
bis 16.30 Uhr.
Menschen, die nahe stehende Angehörige oder
Freunde verloren haben, können sich hier für die bevorstehenden
Wochen stärken und ihre Erfahrungen mit anderen Betroffenen
austauschen. Begleitet wird das Trauercafé von den geschulten und
erfahrenen Mitarbeitenden des Malteser Hospizzentrum St. Raphael.
Eine Anmeldung für das Trauercafé ist nicht notwendig.
Manga-Workshop in der Bezirksbibliothek Rheinhausen
Zu einem Manga-Zeichenworkshop lädt die Bezirksbibliothek
Rheinhausen an der Händelstraße 6 am Samstag, 20. Dezember, von 10
bis 12.30 Uhr ein. Jugendliche von zehn bis 14 Jahren können in die
Welt von Ash und Pikachu, Sailor Moon und anderen Manga-Heldinnen
und Helden eintauchen oder eigene Figuren erfinden.
Künstlerin Jen Satora vermittelt bei dem Workshop, wie Stilmittel
richtig einsetzt werden und mit den typischen Materialien gearbeitet
wird. Wer selbst schon gezeichnet hat, kann seine Bilder mitbringen
und sich weitere Tipps und Anregungen holen. Die Teilnahme beträgt 2
Euro zugunsten der Duisburger Bibliotheksstiftung.
Alle
Materialien werden gestellt. Der Kurs findet im Rahmen des
Landesprogramms „Kulturrucksack NRW“ statt. Weitere Informationen
und die Möglichkeit sich anzumelden gibt es online unter
www.stadtbibliothek-duisburg.de.
Workshop „Gesichter im Portrait“ mit Jörg Mazur Wie man
mit wenigen Strichen ein charaktervolles Gesicht aufs Papier
zaubert, das zeigt am Samstag, 21. Dezember, von 15 bis 17 Uhr der
Workshop „Gesichter im Portrait“. Das Angebot im Kultur- und
Stadthistorischen Museum, Johannes-Corputius-Platz 1, richtet sich
an Erwachsene und Jugendliche ab 15 Jahren.
Gemeinsam mit
dem Künstler Jörg Mazur nähern sich die Teilnehmenden dem Portrait
zunächst zeichnerisch an, um anschließend mit Wasserfarben oder
Buntstiften Schattierungen und Details zu ergänzen. Es bedarf dabei
keiner Vorkenntnisse, sondern lediglich eines genauen Blickes, um
die wesentlichen Details, ihre Schattierungen und Positionen zu
verinnerlichen.
Das Zeichnen in der Gruppe hat den Vorteil,
einander inspirieren und voneinander lernen zu können. Die Teilnahme
am Workshop und das Material sind im Museumseintritt enthalten. Er
kostet für Erwachsene 4,50 Euro, ermäßigt 2 Euro. Es gibt
vergünstigte Familienkarten.

C Jörg Mazur
Eine Anmeldung unter Tel. 0203 283 2640 oder
ksm-service@stadt-duisburg.de wird empfohlen. Das vollständige
Programm ist im Internet unter www.stadtmuseum-duisburg.de abrufbar.
Hafenstadt Poetry Slam vor dem vierten Advent
Zum Jahresabschluss trifft sich die Poetry-Slam-Szene bereits
zum Lebendigen Adventskalender im Kreativquartier Ruhrort. Im 22ten
Türchen wartet Slammer und Moderator Leon Hanke; welche Überraschung
er mitbringt, bleibt wie bei jedem Adventskalender geheim, bis das
Türchen sich um Punkt 18:30 Uhr öffnet. Ort ist, wie immer beim
Hafenstadt Poetry Slam: Das PLUS am Neumarkt. Der Eintritt ist zum
Kalendertürchen frei, es wird für einen guten Zweck gesammelt.
Um 19 Uhr geht es dann weiter mit dem eigentlichen, für dieses
Jahr letzten Hafenstadt Poetry Slam, der Adresse für literarisch
Interessierte, Schreibtalente und Sprachbegeisterte in Ruhrort! Bei
dem modernen Wettstreit des gesprochenen Wortes buhlen erfahrene
Profis und frische Talente gleichermaßen um die Gunst des Publikums,
welches die Jury des Abends ist.
Moderiert wird das
herrlich facettenreiche Spektakel diesmal vom erfahrenen
Bühnenpoeten Poetry-Slammer Leon Hanke. Bewerbungen für die offene
Liste bitte an:
max.raths@hotmail.de Die Moderatoren versprechen: „Große
Emotionen und feinste Unterhaltung machen jeden Besuch lohnenswert!“

Foto Ben Mischke
Karten gibt es für 5€ zuzüglich VVK-Gebühr
bei Eventbrite
https://www.eventbrite.de/e/1976193061645, Restkarten dann an
der Abendkasse. Hafenstadt Poetry Slam und Türchen 22 des
Lebendigen Adventskalenders Ruhrort Samstag, 20. Dezember 2025, ab
18:30 Uhr Das PLUS am Neumarkt, Neumarkt 19, 47119 Duisburg-Ruhrort
Eintritt 5€
Fröhliches Baumschmücken vor der Herz
Jesu Kirche Ein stimmungsvolles Bild bot sich in diesen
Tagen vor der Herz Jesu Kirche. Die Kinder der Klassen 2a und 2b der
Gemeinschaftsgrundschule Barbaraschule in Neumühl schmückten mit
großer Freude den Weihnachtsbaum vor dem Kirchenportal. Begleitet
wurden sie von Schulleiter Martin Gerste sowie ihrer Lehrerin
Kathrin Vietmeier. Schon beim Ankommen war die Begeisterung spürbar.
Mit viel Lachen, buntem Baumschmuck und sichtlicher Freude
machten sich die Kinder ans Werk. Um auch die oberen Zweige
erreichen zu können, kam eine Stehleiter zum Einsatz. Nacheinander
durften die Kinder hinaufsteigen, was für viele stolze Gesichter
sorgte und eindeutig zu den Höhepunkten des Vormittags zählte. Für
eine gemütliche Pause war ebenfalls gesorgt.
Das Sozial Café
Offener Treff mit Herz verwöhnte die Kinder mit heißem Kakao.
Zusätzlich brachte Pater Tobias zwei reich gefüllte Weihnachtsteller
mit Süßigkeiten mit, die begeistert angenommen wurden und für neue
Energie sorgten. Beim gemeinsamen Fertigschmücken durfte das Singen
natürlich nicht fehlen. Fröhlich erklang das Lied „In der
Weihnachtsbäckerei“ und verlieh der Aktion eine besonders
adventliche Atmosphäre.
 Zum Abschluss ging es noch in die
Kirche. Alle Kerzen brannten und tauchten den Raum in warmes Licht.
„Romantisch“ und „schön“ hörte man die Kinder sagen, als sie den
Kirchenraum betraten. Der Blick wanderte schnell zur Krippe, in der
bereits Schafe und Hirten aufgestellt waren. Maria und Josef waren
noch unterwegs, was die Vorfreude der Kinder auf das kommende
Weihnachtsfest weiter steigerte. Ein gelungener Vormittag, der
Gemeinschaft erlebbar machte und die Adventszeit für alle
Beteiligten spürbar werden ließ.

Erzeugerpreise für Dienstleistungen im 3. Quartal 2025
+1,9 % zum Vorjahresquartal +0,5 % zum Vorquartal
Die
Erzeugerpreise für Dienstleistungen in Deutschland lagen im 3.
Quartal 2025 um 1,9 % höher als im 3. Quartal 2024. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stiegen die Preise
gegenüber dem 2. Quartal 2025 um 0,5 %. In vielen
Dienstleistungsbereichen führten höhere Kosten für Personal,
Material und Energie zu höheren Preisen.

Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei: +0,3 % gegenüber dem
Vorjahresquartal Im Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei
lagen die Preise mit +0,3 % knapp über denen des 3. Quartals 2024.
Mit +5,7 % stiegen hier die Preise für Post-, Kurier- und
Expressdienste gegenüber dem 3. Quartal 2024 relativ stark. Auch für
Lagerung und lagereiverwandte Dienstleistungen stiegen die Preise
gegenüber dem Vorjahreszeitraum mit +3,0 % deutlich.
Ursachen hierfür waren Preiserhöhungen zu Jahresbeginn, die unter
anderem mit gestiegenen Energiekosten aufgrund der Erhöhung der
CO2-Abgabe und höheren Löhnen zusammenhängen dürften. Demgegenüber
gab es bei der Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt
mit -19,4 % zum 3. Quartal 2024 einen deutlichen Preisrückgang. Auch
gegenüber dem 2. Quartal 2025 sanken die Preise hier mit -7,4 %
relativ stark.
Insbesondere auf den Strecken zwischen Europa
und Nordamerika beziehungsweise Asien gab es aufgrund geringerer
Nachfrage Überkapazitäten, was zu sinkenden Preisen geführt haben
dürfte. Auch niedrigere Bunkerölzuschläge wurden von den Unternehmen
als Ursache genannt. Analog zur Güterbeförderung in der See- und
Küstenschifffahrt sanken auch bei den Seespeditionen die Preise um
18,4 % gegenüber dem 3. Quartal 2024, wodurch bei den
Speditionsleistungen insgesamt ein Preisrückgang von -2,9 %
gegenüber dem Vorjahresquartal zu verzeichnen ist.
Wirtschaftsabschnitt Information und Kommunikation: +1,6 % gegenüber
dem Vorjahresquartal Im Wirtschaftsabschnitt Information und
Kommunikation stiegen die Preise gegenüber dem 3. Quartal 2024 um
1,6 %. Zu Jahresbeginn vorgenommene Anpassungen an höhere
Gemeinkosten sowie gestiegene Löhne und Gehälter waren hierfür
mitverantwortlich.
Die Preise für Software und
Softwarelizenzen stiegen mit +2,2 % gegenüber dem 3. Quartal 2024 am
stärksten. Auch für IT-Beratung und Support gab es mit +1,8 %
gegenüber dem Vorjahreszeitraum einen vergleichsweise starken
Preisanstieg. Die Preise für leitungsgebundene Telekommunikation
lagen um 1,6 % über denen des Vorjahresquartals, für drahtlose
Telekommunikation gab es hingegen mit -0,3 % einen leichten
Preisrückgang.
Wirtschaftsabschnitt Grundstücks- und
Wohnungswesen: +2,0 % gegenüber dem Vorjahresquartal Im
Wirtschaftsabschnitt Grundstücks- und Wohnungswesen stiegen die
Preise um 2,0 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die Entwicklung der
Mieten für Wohn- und Gewerbeimmobilien lag mit +1,9 % etwas
niedriger. Etwas höher gegenüber dem 3. Quartal 2024 war mit +2,4 %
der Anstieg der Preise für Vermittlung und Verwaltung von
Immobilien.
Als Gründe wurden beispielsweise die allgemein
gestiegenen Kosten, aber auch vertraglich vereinbarte Erhöhungen
unter anderem durch Kopplung der Vergütung an die Entwicklung
spezieller Preisindizes genannt. Wirtschaftsabschnitt
freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen:
+2,8 % gegenüber dem Vorjahresquartal.
Im
Wirtschaftsabschnitt freiberufliche, wissenschaftliche und
technische Dienstleistungen gab es mit +2,8 % einen relativ starken
Anstieg der Preise gegenüber dem Vorjahresquartal. Als Ursache
hierfür wurden von den Unternehmen zum Beispiel Preiserhöhungen zu
Jahresbeginn als Reaktion auf gestiegene Allgemeinkosten und Löhne
genannt.
Des Weiteren traten Mitte des Jahres neue
Vergütungsordnungen mit höheren Gebühren für Rechts- und
Steuerberatungsberufe in Kraft. Diese waren mitverantwortlich dafür,
dass die Preise für Rechtsberatungsleistungen um 4,8 % über denen
des 3. Quartals 2024 beziehungsweise um 1,8 % über denen des
Vorquartals lagen.
Die Preise für Steuerberatungsleistungen
stiegen um 6,9 % gegenüber dem Vorjahresquartal (+4,1 % gegenüber
dem Vorquartal). Mit +3,2 % gegenüber dem Vorjahresquartal stiegen
die Preise für technische, physikalische und chemische
Untersuchungsleistungen ebenfalls vergleichsweise stark. Dafür sind
unter anderem Preiserhöhungen für technische Überwachungsleistungen
an Straßenfahrzeugen zu Jahresbeginn verantwortlich.
Wirtschaftsabschnitt Verwaltungs- und Unterstützungsleistungen:
+3,2 % gegenüber dem Vorjahresquartal Mit +3,2 % sind die Preise
für Verwaltungs- und Unterstützungsleistungen im Vergleich zum
Vorjahresquartal von allen Wirtschaftsabschnitten im
Dienstleistungsbereich am stärksten gestiegen. Die Preise für
Reinigungsleistungen stiegen dabei mit +4,9 % gegenüber dem
Vorjahreszeitraum besonders stark.
Hier waren
Tariferhöhungen zu Jahresbeginn die Hauptursache. Gegenüber dem
Vorquartal gab es hingegen keine Veränderung. Überdurchschnittlich
stiegen mit +3,8 % auch die Preise für die befristete Überlassung
von Arbeitskräften. Als Ursachen hierfür wurden von den Unternehmen
gestiegene Betriebskosten sowie die teilweise schwierige
Bewerberlage bei Fachkräften genannt.
Strafgerichte: 632 100 Verurteilungen im Jahr 2024
• 4 % weniger rechtskräftige Verurteilungen als im
Vorjahr • Geldstrafe als häufigste Sanktionsart • Weniger
Verurteilungen nach dem Betäubungsmittelgesetz durch neue
Cannabis-Regelung
Im Jahr 2024 wurden rund 632 100 Personen
von deutschen Gerichten wegen Gesetzesverstößen rechtskräftig
verurteilt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt,
waren das rund 24 800 beziehungsweise 4 % Verurteilte weniger als im
Vorjahr.
Geldstrafe weiterhin häufigste Sanktionsart Mit
rund 506 500 beziehungsweise 80 % aller Verurteilungen war die
Verhängung einer Geldstrafe nach allgemeinem Strafrecht 2024 wie
schon in den Vorjahren die häufigste Sanktionsart. Auf
Freiheitsstrafe nach allgemeinem Strafrecht oder Strafarrest
entschieden die Gerichte bei rund 85 700 Personen oder 14 % aller
Verurteilungen.
Bei den übrigen rund 39 900 Verurteilungen
(6 %) wandten die Gerichte das Jugendstrafrecht an. Davon entfielen
rund zwei Drittel auf sogenannte Zuchtmittel nach dem
Jugendgerichtsgesetz, also Verwarnungen, Auflagen oder Jugendarrest.
Ein weiteres Drittel entfiel etwa zu gleichen Teilen auf
Erziehungsmaßregeln und auf Jugendstrafe gemäß Jugendgerichtsgesetz.
Starker Rückgang bei Verurteilungen wegen Verstößen gegen
das Betäubungsmittelgesetz als Sondereffekt Verurteilungen können
grundsätzlich nach dem Strafgesetzbuch als Kernstrafrecht oder nach
einzelnen Strafvorschriften in verschiedenen anderen Gesetzen
erfolgen. Mit rund 481 700 Verurteilungen hatten die Gerichte im
Jahr 2024 in rund 76 % aller Verurteilungen Verstöße gegen das
Strafgesetzbuch (StGB) geahndet. Das waren rund 8 900
beziehungsweise 1,8 % weniger als im Vorjahr.
Von diesen
Verurteilungen nach dem Strafgesetzbuch erfolgte etwa ein Fünftel
wegen Straftaten im Straßenverkehr. Die übrigen rund vier Fünftel
verteilten sich auf unterschiedlichste Verstöße nach dem StGB wie
Eigentums- und Vermögensdelikte oder Straftaten gegen die Person.
Rund 150 400 Verurteilungen im Jahr 2024 hatten Verstöße gegen
andere Bundes- und Landesgesetze zum Anlass.
Dies waren rund
15 900 beziehungsweise knapp 10 % weniger als im Vorjahr. Darunter
entfielen rund 55 200 Verurteilungen auf das Straßenverkehrsgesetz
und rund 36 400 Verurteilungen auf das Betäubungsmittelgesetz.
Während die Zahl der Verurteilungen nach dem Straßenverkehrsgesetz
mit +0,4 % leicht über dem Vorjahr lag, ging die Zahl der
Verurteilungen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz um
rund 21 200 beziehungsweise 37 % gegenüber dem Vorjahr zurück.
Verurteilungen nach dem Betäubungsmittelgesetz waren tendenziell
auch in den Vorjahren rückläufig, der sehr starke Rückgang zwischen
2023 und 2024 ist allerdings auf einen Sondereffekt durch die
gesetzliche Teillegalisierung des Besitzes und Anbaus von Cannabis
seit April 2024 zurückzuführen.
Ab dem Berichtsjahr 2025
können in der gerichtlichen Strafverfolgungsstatistik zusätzlich zum
bestehenden Betäubungsmittelgesetz auch Verurteilungen nach dem
neuen Medizinal-Cannabisgesetz und dem neuen Konsumcannabisgesetz
ausgewertet werden.
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