Duisburg, 25. November 2021
- Eltern erhalten in den nächsten Tagen einen
Elternbrief, in dem über den aktuellen
Rückzahlungsablauf für Gebühren von
Kindertagesstätten und des offenen Ganztags
informiert wird. Insbesondere enthält das
Schreiben Informationen zum aktuellen Beitragsstand
und ob gegebenenfalls ein Rückstand besteht. Sollte
ein solcher vorliegen, haben Eltern für das
Begleichen des Rückstands vier Monate Zeit. Der
Elternbrief enthält zudem weitere wichtige
Informationen zu den allgemeinen
Rückzahlungsmodalitäten.
Die
Kindertagesstätten und der offene Ganztag in
Duisburg befanden sich aufgrund der Vorgabe der
Landesregierung Nordrhein-Westfalen in den Monaten
März, April und Mai im eingeschränkten
Pandemiebetrieb sowie im eingeschränkten
Regelbetrieb. Da eine Entscheidung der
Landesregierung zur Erstattung der Elternbeiträge
für die angesprochenen Monate lange ausblieb, war
die Stadt Duisburg mit der Erstattung der
Elternbeiträge für die Monate Mai, Juni und dem
halben Juli in Vorleistung getreten, um so die
Familien vor den Sommerferien finanziell zu
entlasten.
Von der Landesregierung wurde die Erstattung der
Elternbeiträge für den Monat Februar zu 100 Prozent
sowie die Monate März bis Mai zu je 50 Prozent
beschlossen. Diese Regelung führte dazu, dass den
von der Landesregierung beschlossenen Erstattungen
von insgesamt 2,5 Monatsbeiträgen die Vorleistungen
der Stadt Duisburg von drei Monatsbeiträgen
gegenüberstehen. Hierdurch kann es in den
Beitragskonten der Eltern zu einem Rückstand in Höhe
eines halben Monatsbeitrages gekommen sein.
Aktuelle Informationen zum Coronavirus und den
geltenden Regelungen finden Sie unter
www.duisburg.de.
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