'Tagesaktuell' - Redaktion Harald Jeschke Sonderseiten


Sitemap Archiv •    5. Kalenderwoche: 25. Januar
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Montag, 27. Januar 2025 - Holocaust-Gedenktag

Internationaler Holocaust-Gedenktag: Erklärung der Mitglieder des Europäischen Rates
Die EU-Staaten haben anlässlich des Internationalen Tages des Gedenkens an die Opfer des Holocaust vor einer Zunahme des Antisemitismus in Europa gewarnt. Am diesjährigen Internationalen Holocaust-Gedenktag jährt sich die Befreiung des deutschen nationalsozialistischen Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau zum 80. Mal.


In der Erklärung heißt es: „Derzeit erleben wir einen beispiellosen Anstieg von Antisemitismus auf unserem Kontinent, wie er seit dem Zweiten Weltkrieg nicht zu beobachten war. Wir verurteilen auf das Schärfste die besorgniserregende Zunahme gewaltsamer antisemitischer Vorfälle, von Leugnung und Verfälschung des Holocaust sowie von Verschwörungstheorien und Vorurteilen gegenüber Jüdinnen und Juden.“


In der Erklärung heißt es weiter: „Mehr denn je ist es ist von entscheidender Bedeutung, dass wir unserer Verantwortung, die Opfer des Holocaust zu ehren, gerecht werden. Wir sind entschlossen, Antisemitismus zu bekämpfen und jüdisches Leben in Europa zu schützen und zu fördern.

Wir verurteilen alle Formen von Diskriminierung, Intoleranz, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und werden entschlossene Maßnahmen ergreifen, um diesen Bedrohungen für demokratische Gesellschaften entgegenzuwirken. Die Achtung der Menschenwürde, der Freiheit, der Demokratie, der Gleichheit, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte, einschließlich der Meinungs-, Religions- und Weltanschauungsfreiheit, sowie der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören, muss und wird – im Einklang mit den Werten, auf die sich unsere Europäische Union gründet und die uns allen gemeinsam sind – unser Handeln stets leiten. „Nie wieder“ gilt jetzt.“


Niemand muss auch nur einen Moment warten, um zu beginnen, die Welt zu verbessern
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Superintendent Dr. Urban erinnert in Video-Botschaft zum Holocaust-Gedenktag an Anne Frank
Der 27. Januar ist Holocaust-Gedenktag und erinnert an die sechs Millionen Kinder, Frauen und Männer, die Opfer des Nationalsozialismus wurden. Pfarrer Dr. Christoph Urban erinnert in seiner Stellungnahme zum Gedenktag auch an Anne Franks Tagebuchaufzeichnungen, die das Leid, aber auch die Kraft und den Lebenswillen der verfolgten und ermordeten Jüdinnen und Juden sichtbar machen.


„Es ist ein wichtiges Zeugnis, damit wir verstehen, dass es im Gedenken an den Holocaust nicht abstrakt um Opfer und Zahlen geht, sondern konkret um Menschen“ sagt der Superintendent des Evangelischen Kirchenkreises Duisburg in seinem Videostatement. Anne Frank habe uns in ihrem Tagebuch Worte hinterlassen, „die inspirieren – gerade auch dann, wenn sich die Unmenschlichkeit unter uns wieder breitmacht.“

Er zitiert Anne Frank: „Wie herrlich ist es, dass niemand auch nur einen Moment warten muss, um zu beginnen, die Welt zu verbessern.“

Das Video ist auch auf dem Youtubekanal „Evangelisch in Duisburg“ zu sehen. Infos zum Kirchenkreis, den Gemeinden und Einrichtungen gibt es im Netz unter www.kirche-duisburg.de.


Vor 80 Jahren befreiten sowjetische Truppen das Konzentrationslager Auschwitz. Zur gleichen Zeit – vermutlich im Februar 1945 – starb das Mädchen Anne Frank im Lager Bergen-Belsen. Für viele war und ist ihr Tagebuch bis heute ein berührendes Dokument. Anne Franks Aufzeichnungen machen das Leid, aber auch die Kraft und den Lebenswillen der verfolgten und ermordeten Jüdinnen und Juden sichtbar.

Es ist ein wichtiges Zeugnis, damit wir verstehen, dass es im Gedenken an den Holocaust nicht abstrakt um Opfer und Zahlen geht, sondern konkret um Menschen. Menschen haben einander Schreckliches angetan, und sie tun es bis heute. Anne Frank hat uns in ihrem Tagebuch Worte hinterlassen, die inspirieren – gerade auch dann, wenn sich die Unmenschlichkeit unter uns wieder breitmacht. Sie schreibt: „Wie herrlich ist es, dass niemand auch nur einen Moment warten muss, um zu beginnen, die Welt zu verbessern.“

Screenshot aus dem Videostatement zur honorarfreien Verwendung. Dort ist auch ein Foto von Anne Frank zu sehen - (Foto mit freundlicher Genehmigung von Anne Frank House – Amsterdam, www.annefrank.org).


Duisburger Architektur des Jugendstils und Art Déco
Das Stadtarchiv Duisburg, Karmelplatz 5 am Innenhafen, lädt am Donnerstag, 6. Februar, um 18.15 Uhr in Kooperation mit der MercatorGesellschaft zu einem Vortrag von Karina Sosnowski ein. Thema des Abends in der Reihe „Stadtgeschichte donnerstags“ ist die „Duisburger Architektur des Jugendstils und Art Déco von Hanns Wissmann, Wilhelm Brenschede u. a.“


Um 1900 befindet sich das Gebiet der Kunstproduktion und Architektur in einer hochspannenden Phase. Der akademischen, traditionellen und konservativen Formensprache stellen sich immer mehr progressive Kräfte entgegen, die — vom Geist der Moderne getrieben — eine erneuerte, reformierte Kunstproduktion fordern. Das Fundament für den Jugendstil und das Art Déco bildet die englische „Arts & Crafts-Bewegung“, die die moderne Kunstproduktion auf dem europäischen Kontinent stark beeinflusst.


Form, Funktion und dekorative Wirkung bilden das Primat in der Kunstvorstellung bedeutender Kunsttheoretiker der Zeit, die selbst als Künstler tätig waren. In dieser Zeit wird die Vorstellung von der Einheit der Künste und damit des „Gesamtkunstwerkes“ geboren. Hermann Muthesius ist einer der wichtigsten Botschafter der „Arts & Crafts Bewegung“ im wilhelminischen Kaiserreich und wird um 1910 in Duisburg-Duissern stadtplanerisch tätig.

Auf der Keetmanstraße, die in das stadtplanerische Gebiet Muthesius‘ fällt, befinden sich besonders schöne Beispiele der Art Déco-Architektur von Wissmann und Brenschede, die zu dieser Zeit ein gemeinsames Duisburger Architekturbüro betreiben. Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Gebäude in Duissern im Stile des Art Déco (2024) - Foto Karina Sosnowski
 

Treffen der NATO-Verteidigungsminister – Brüssel, 13. Februar 2025
Die Verteidigungsminister der Alliierten treffen sich am 13. Februar 2025 im NATO-Hauptquartier in Brüssel. Den Vorsitz des Treffens führt der NATO-Generalsekretär.


Trauercafé am 2. Februar im Malteser Hospizzentrum St. Raphael
Der Verlust eines geliebten Menschen schmerzt und reißt eine große Lücke in das Leben von Verwandten und Freunden. Die geschulten und erfahrenen Mitarbeitenden des Malteser Hospizzentrum St. Raphael bieten unterschiedliche Beratungsangebote für Hinterbliebene. Die Trauerberatung ist eine Hilfestellung, den schwierigen Übergang in ein anderes „Weiter-Leben“ während der Trauerphase zu begleiten und neue Wege zu finden.


Das Trauercafé findet einmal im Monat im Malteser Hospizzentrum St. Raphael, Remberger Straße 36, 47259 Duisburg, statt. Der nächste Termin ist am 2. Februar von 15.00 bis 16.30 Uhr. Menschen, die nahe stehende Angehörige oder Freunde verloren haben, können sich hier für die bevorstehenden Wochen stärken und ihre Erfahrungen mit anderen Betroffenen austauschen.

Begleitet wird das Trauercafé von den geschulten und erfahrenen Mitarbeitenden des Malteser Hospizzentrum St. Raphael. Eine Anmeldung für das Trauercafé ist nicht notwendig.


Ausbau der Stromnetze: Finanzierung durch Privatinvestoren kommt Stromkund*innen fast doppelt so teuer wie durch den Staat
Der für die Energiewende unerlässliche massive Ausbau der deutschen Stromnetze wird für private Stromverbraucher*innen und Unternehmen finanziell relativ herausfordernd, aber insgesamt tragbar, wenn die öffentliche Hand bei der Finanzierung eine zentrale Rolle einnimmt.

Trotz des hohen Investitionsbedarfs von 651 Milliarden Euro bis 2045 würden die durchschnittlichen Netzentgelte im Falle einer öffentlichen Finanzierung nur moderat um 1,7 Cent pro Kilowattstunde (kWh) steigen, wobei die finanzielle Gesamtbelastung durch einen Verbrauch von 1.100 Terawattstunden (TWh) im Jahr 2045 nicht zu unterschätzen ist. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie von Ökonomen der Universität Mannheim.*

Fast doppelt so stark, um 3 Cent pro Kilowattstunde, müssen hingegen die Netzentgelte angehoben werden, wenn private Investoren das nötige Kapital zur Verfügung stellen. Denn diese verlangen deutlich höhere Renditen für ihren Kapitaleinsatz, wie langjährige Erfahrungen mit privat finanzierten Infrastrukturprojekten zeigen.


Kurzfristig noch teurer wäre es für Privathaushalte und gewerbliche Verbraucher, wenn die Unternehmen, die die Übertragungs- sowie die lokalen Verteilungsnetze betreiben, den Ausbau aus ihren laufenden Einnahmen bezahlen müssten. Dann würden die durchschnittlichen Netzentgelte mit Beginn des Netzausbaus um 7,5 Cent pro Kilowattstunde steigen, haben die Studienautoren Prof. Dr. Tom Krebs und Dr. Patrick Kaczmarczyk berechnet.




Zum Vergleich: 2021 betrugen die Netzentgelte, über die Stromabnehmer*innen sowohl den Netzbetrieb als auch Investitionen refinanzieren, im Mittel etwa 5,1 Cent/kWh. 2024 waren es 7,7 Cent.

„Unsere Studie legt somit nahe, dass ein nachhaltiger und effizienter Ausbau der Stromnetze nur mit einer massiven Stärkung der Eigenkapitalbasis der Netzbetreiber möglich ist – und dies durch öffentliches Kapital erfolgen sollte, um die Kosten für Wirtschaft und Gesellschaft zu minimieren und die Energiewende sozialverträglich und wirtschaftlich tragfähig zu gestalten“, lautet das Fazit von Krebs und Kaczmarczyk. „Trotz der hohen Investitionssummen, die bis 2045 in den Netzausbau fließen müssen, wäre die Energiewende damit finanzier- und realisierbar, ohne für soziale oder wirtschaftliche Verwerfungen zu sorgen.“

Ganz anders sähe das aus, wenn die Kapitalbeschaffung im Wesentlichen über private Geldgeber wie Banken oder in- und ausländische Finanzinvestoren laufen würde, wie es beispielsweise der Ökonom Professor Lars Feld oder die Beratungsgesellschaft Deloitte in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) vorgeschlagen haben.


Quelle: BNetzA. Hinweis: Alle Daten inklusive Messstellenbetrieb. Die Daten für die Haushaltskunden sind mengengewichtete Durchschnittswerte für 2500-5000 kWh Verbrauch. Die Nettonetzentgelte für die Gewerbe- und Industriekunden sind arithmetische Werte für eine

Durch die weitaus höheren Finanzierungskosten und die entsprechend stärkere Anhebung der Netzentgelte „bezahlen Wirtschaft und Gesellschaft jedes Jahr bis zu 14 Milliarden Euro zusätzlich für die Nutzung der Stromnetze, damit internationale Finanzinvestoren wie BlackRock hohe Renditen einfahren können“, warnen Krebs und Kaczmarczyk für dieses Szenario.



Die Selbstfinanzierung durch die Netzbetreiber sei wegen des schnellen, drastischen Anstiegs der Netzentgelte erst recht „keine ökonomisch sinnvolle Option.“ Die Studie zeigt, so Christina Schildmann, Leiterin der Abteilung Forschungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung, wie wichtig die Diskussion darüber ist, welche Rolle der Staat beim Ausbau von Infrastrukturen spielen soll, die für die Transformation essenziell sind.



Dies verdeutlicht eine Nordwest-Südost-Achse, entlang derer die Netzentgelte geringer ausfallen, während die mit Abstand höchsten Netzentgelte im Nordosten der Bundesrepublik anfallen. Die vergleichsweise höheren Nettonetzentgelte in Hessen für die Industrie (4,78 ct/kWh) fallen bei dieser grundsätzlichen Tendenz etwas aus dem Bild. Allerdings sind die Netzentgelte für diese Verbrauchergruppe durch eine insgesamt geringere Varianz geprägt, sodass das grundlegende Muster bestehen bleibt.


Die Gründe für die hohen Netzentgelte im Osten der Republik sind einerseits auf den hohen Zubau an Erneuerbaren und andererseits auf die geographischen Strukturen zurückzuführen. In Nord- und Ostdeutschland wird vor allem über die Windkraft deutlich mehr Strom produziert als verbraucht – und die Integration und der Transport der Erneuerbaren in den industriellen Süden erfordert teure Netzausbau- und Netzengpassmanagementmaßnahmen.


Aufgrund der geringeren Bevölkerungsdichte und Verbrauchsstruktur sowie den tendenziell größeren Netzflächen werden die Netzkosten auf weniger Verbraucher umgelegt, was die Netzentgelte in die Höhe treibt. Das Ungleichgewicht dabei ist offenkundig: die Regionen, die für das Gelingen der Energiewende die größten Anstrengungen unternehmen, tragen derzeit die höchsten Kosten.


Forscher durchleuchten drei aktuell diskutierte Szenarien
Den Investitionsbedarf von insgesamt 651 Milliarden Euro bis 2045 haben die Mannheimer Wirtschaftswissenschaftler kürzlich in einer ebenfalls von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Vorläuferstudie auf Basis der aktuellen Netzausbaupläne zum Erreichen der Klimaziele ermittelt.

In der neuen Untersuchung kommen sie nun zu dem Ergebnis, dass es für die Bezahlbarkeit der Energiewende einen entscheidenden Unterschied macht, wie genau der Netzausbau finanziert wird. Dazu haben sie drei Szenarien durchgerechnet, die aktuell diskutiert werden:

Im ersten Finanzierungsszenario erfolgt eine Ausweitung der Eigenkapitalbasis der Netzbetreiber mit öffentlichem Kapital und eine zusätzliche Aufnahme von Fremdkapital, um die notwendigen Neuinvestitionen zu finanzieren. Dafür könnte sich der Staat etwa über die staatliche Förderbank KfW oder eine neu gegründete Infrastrukturgesellschaft an großen Netzbetreibern beteiligen, bis hin zu einer vollständigen Übernahme, was deren Eigenkapital vergrößern würde.


Aktuell muss der Bund 2,5 Prozent Zinsen für dazu notwendige Kredite bezahlen. Krebs und Kaczmarczyk kalkulieren in ihren Berechnungen mit einem öffentlichen Fremdkapitalzins von 3 Prozent und einer moderaten öffentlichen Eigenkapitalrendite von ebenfalls 3 Prozent, weil die öffentliche Hand hauptsächlich gemeinwohlorientiert und nicht gewinnorientiert agieren sollte.

Dieser finanzielle Vorteil kann an die privaten und gewerblichen Stromkund*innen durchgereicht werden, was den Anstieg der Netzentgelte auf die bereits genannten 1,7 Cent/kWh begrenzen würde. Mit der Schuldenbremse ist das staatliche Engagement in dieser Konstellation laut den Ökonomen vereinbar.


Im zweiten Szenario wird ebenfalls die Eigenkapitalbasis der Netzbetreiber ausgeweitet und zusätzliches Fremdkapital aufgenommen, aber das Eigenkapital wird von privaten Finanzinvestoren bereitgestellt. Bei dieser Finanzierungsoption veranschlagen die Ökonomen in ihrer Berechnung eine Eigenkapitalverzinsung von 9 Prozent und Fremdkapitalkosten von 4 Prozent, wodurch sich ein gewichteter Kapitalzinssatz von 6 Prozent ergibt – in etwa ein Prozentpunkt über dem Niveau, das die Bundesnetzagentur derzeit veranschlagt.


Der in der Studie verwendete Eigenkapitalzins orientiert sich an den Renditen von privaten Investoren bei bereits realisierten Infrastrukturprojekten, die zuletzt zwischen 8 und 10 Prozent betrugen. Private Investoren begründen happige Aufschläge auf ihre eigenen Kreditkosten mit Ausfallrisiken, die ihnen bei Großprojekten entstünden. Allerdings forderten Finanz- und Energiewirtschaft gleichzeitig regelmäßig staatliche Absicherungen, kritisieren Kaczmarczyk und Krebs. Das sei widersprüchlich und ökonomisch nicht sinnvoll. Im konkreten Szenario belaste eine Privatfinanzierung völlig unnötig private und gewerbliche Stromverbraucher*innen, deren Netzentgelte um 3 Cent/kWh steigen.

Im dritten Szenario wird kein zusätzliches Eigenkapital und kein zusätzliches Fremdkapital aufgenommen, so dass die notwendigen Neuinvestitionen aus eigenen Mitteln der Netzbetreiber finanziert werden müssen (Selbstfinanzierung). Diese Option erfordert einen sofortigen Anstieg der Netzentgelte um 7,5 Cent/kWh, denn der Aufschlag muss zeitgleich mit den Investitionsausgaben erfolgen, während die ersten beiden Finanzierungsoptionen eine zeitliche Entkopplung der Einnahmen aus Netzentgelten und Ausgaben für Neuinvestitionen ermöglichen.


Zwar würde in Szenario drei der Aufschlag auf die Netzentgelte im Laufe der Zeit deutlich zurückgehen und nach 2045 wieder auf das Ausgangsniveau fallen, während er in Szenario eins und zwei dauerhaft nötig wäre. Allerdings „wären die drastischen, kurzfristigen Anstiege der Netzentgelte bis 2037 für Unternehmen und Haushalte kaum tragbar“, warnen die Ökonomen der Universität Mannheim. „Die sozialen und wirtschaftlichen Folgen wären voraussichtlich verheerend.“



ACV Umfrage: Über 80 Prozent würden nicht bei Cannabis-Konsumenten mitfahren
Der 63. Verkehrsgerichtstag diskutiert unter anderem über verkehrsrechtliche Vorschriften im Zuge der Teillegalisierung von Cannabis. Eine Civey-Umfrage im Auftrag des ACV verdeutlicht den erheblichen Aufklärungsbedarf in Bezug auf die geltenden Regeln zum Umgang mit Cannabis im Straßenverkehr.

Mit der Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland gelten seit August 2024 auch neue Regelungen für den Straßenverkehr: Der Grenzwert für den berauschenden Wirkstoff THC beträgt nun 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Der 63. Verkehrsgerichtstag in Goslar (29. – 31. Januar 2025) wird sich mit den Konsequenzen dieser Neuerung und deren Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit befassen.

Der ACV Automobil-Club Verkehr ließ im Vorfeld eine repräsentative Umfrage durchführen, um gezielt die Einstellungen und das Wissen der Bevölkerung zum Thema Cannabis im Straßenverkehr zu erfassen. Das Meinungsforschungsinstitut Civey befragte hierfür 2.500 Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ab 18 Jahren.

Die Ergebnisse sind eindeutig: Über 80 Prozent der Befragten lehnen eine Mitfahrt bei einer Person ab, die zuvor Cannabis konsumiert hat. Auffällig ist jedoch die erhöhte Risikobereitschaft junger Menschen (18–29 Jahre): In dieser Altersgruppe sind fast 30 Prozent bereit, bei Personen, die Cannabis konsumiert haben, mitzufahren.

ACV fordert verstärkte Aufklärungsarbeit
Der ACV positionierte sich bereits bei Einführung des neuen THC-Grenzwerts eindeutig: „Wer unter der Wirkung von Cannabis steht, fährt nicht“, erklärt ACV-Geschäftsführer Holger Küster. Diese Botschaft muss unabhängig vom Grenzwert ein unmissverständliches Signal bleiben – im Sinne der Vision Zero. „Cannabis-Konsum führt nachweislich zu Konzentrationsmängeln und verlängerten Reaktionszeiten, was die Unfallgefahr erheblich erhöht. Verkehrsteilnehmende müssen umfassend über diese Risiken aufgeklärt werden“, betont Küster.

Die Umfrage zeigt, wie groß der Aufklärungsbedarf ist: Fast 70 Prozent der Befragten beurteilen die bisherigen Informationsmaßnahmen zu den Risiken des Cannabis-Konsums im Straßenverkehr als schlecht. Zudem kennen 85 Prozent nicht den geltenden THC-Grenzwert für Personen außerhalb der Führerschein-Probezeit und über 21 Jahre.

Polizei fehlen technische Möglichkeiten für Cannabis-Test
Beim 63. Verkehrsgerichtstag steht auch die Diskussion über polizeiliche Kontrollmaßnahmen des aktuellen THC-Grenzwerts im Fokus. Derzeit verfügt die Polizei bei Verkehrskontrollen über keine Schnelltests, mit denen der THC-Grenzwert verlässlich gemessen werden kann. Eine genaue Überprüfung ist nur durch eine Blutprobe möglich.

„Es ist unverständlich, dass ein THC-Grenzwert für den Straßenverkehr gesetzlich festgelegt wurde, ohne der Polizei geeignete Mittel zur Überprüfung bereitzustellen“, kritisiert Küster. „Diese technischen Möglichkeiten müssen dringend und flächendeckend verfügbar gemacht werden, sonst leidet die Verkehrssicherheit darunter.“

ACV unterstützt Präventionskampagne „Don’t drive high“
Um die Bevölkerung besser über die Risiken des Fahrens unter Cannabis-Einfluss zu informieren, unterstützt der ACV die Präventionskampagne „Don’t drive high“ der Verkehrssicherheitsinitiative #mehrAchtung.

Die Ergebnisse der Umfrage
Die Ergebnisse der Umfrage zu Cannabis im Straßenverkehr stellt der ACV hier zur Verfügung: Civey-Dashboard

Zur Umfrage:
Civey hat für den ACV Automobil-Club Verkehr e.V. vom 14.01. bis 15.01.2025 online 2.500 Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ab 18 Jahren befragt. Die Ergebnisse sind aufgrund von Quotierungen und Gewichtungen repräsentativ unter Berücksichtigung des statistischen Fehlers von 3,4 Prozentpunkten beim jeweiligen Gesamtergebnis.


Winter ade: Tipps vom Gartenbauexperten für den erfolgreichen Start ins neue Gartenjahr
Während der letzten kalten Wochen ist ausreichend Zeit, Gartengeräte, Pflanzgefäße, Rankgitter und Co. für die Gartensaison vorzubereiten. Quelle: Pixabay

Quelle Pixabay


Garten- und Naturfreunde können es kaum erwarten, in die neue Gartensaison zu starten. Wie sie die letzten Winterwochen nutzen können, um sich, ihre Pflanzen und den Boden vorzubereiten, erklärt Gartenbauexperte Dr. Lutz Popp vom Bayerischen Landesverband für Gartenbau und Landespflege e. V. (BLGL).

Auch wenn der Boden noch gefroren ist und mancherorts sogar noch Schnee fällt, können Gartler:innen bereits einiges für einen erfolgreichen Start in die neue Gartensaison tun – sowohl im Zier- als auch im Nutzgarten.

Gut vorbereitet ist halb gepflanzt
Dr. Lutz Popp vom BLGL empfiehlt, nach und nach das letzte Wintergemüse von den Beeten zu ernten. Auch für eine Bodenanalyse ist zu Beginn des Frühjahrs die letzte Gelegenheit. Hierbei kann man Bodenart, Nährstoffgehalt, pH-Wert sowie den Kalkbedarf ermitteln. „Das Ergebnis bildet die Grundlage für anschließende Bodenverbesserungsmaßnahmen wie das Einbringen von Kompost oder Düngern“, erklärt der Gartenbauexperte.

Während der letzten kalten Wochen ist zudem ausreichend Zeit, Gartengeräte, Pflanzgefäße, Rankgitter und Co. für die Saison vorzubereiten – und beschädigte Utensilien bei Bedarf instand zu setzen. „Wer zudem seine Anbauplanung bereits erledigt hat und schon weiß, welche Pflanzen er anbauen möchte, kann jetzt Saatgut bestellen und eventuell notwendige Frühbeete bauen“, rät Dr. Popp. „Hier gilt: Der frühe Vogel fängt den Wurm. Denn gerade zu Beginn der Gartensaison können Samen beliebter Pflanzensorten auch im Fachhandel manchmal vergriffen sein.“

Den Garten auf Vordermann bringen
Die Vorbereitung des Gartens umfasst jedoch nicht nur eine gewissenhafte Anbauplanung, sondern auch das Bereiten der Beete. Hierzu gehört, Gründüngung rechtzeitig flach einzuarbeiten oder zu kompostieren, den Boden mittels eines Sauzahns oder einer Grabegabel aufzulockern, die Oberfläche mit einem Kultivator zu bearbeiten und die passende Menge an Kompost auszubringen. „Ist der Boden gut vorbereitet, genügt es, ihn kurz vor der Aussaat noch einmal aufzulockern und einzuebnen“, weiß Dr. Popp.

Bei bereits im Garten wachsenden Pflanzen stehen vor dem Frühjahr noch diverse Pflegemaßnahmen an: Gartler:innen sollten ihre Obstgehölze auf Schädlingsbefall prüfen und – im Idealfall bei nicht unter -5 °C – zurückschneiden sowie die Stämme zum Frostschutz kalken. Dabei auch Fruchtmumien, Rundknospen, Misteln und weitere unerwünschte Parasiten beseitigen.

„Außerdem sollten Gartenfreunde Unkraut und ungewollte Wurzelausläufer entfernen, bevor sie sich immer weiter ausbreiten. Im Frühjahr lassen sie sich noch vergleichsweise einfach herausreißen“, so der Tipp des Gartenbauexperten.

Übrigens: Pflanzen wie Stiefmütterchen oder Hornveilchen, die bereits früh im Jahr blühen, sollten Hobbygärtner:innen mit Gartenvlies gegen kalte Temperaturen schützen, solange es noch zu stärkeren Frösten kommt.

Neue Pflanzen für den Garten
Für Gartler:innen, die von ihren Pflanzen Steckholz schneiden oder Ableger heranziehen möchten, ist vor dem Frühling die letzte Gelegenheit. „Viele Sträucher und Bäume lassen sich durch Steckholz vermehren. Dazu vollausgereifte Triebe von der Pflanze abschneiden, frostfrei lagern und im Frühjahr an einem halbschattigen Ort in humusreichen Boden stecken, sodass die Steckhölzer nur wenige Zentimeter aus der Erde ragen. Nach einigen Wochen bilden die Triebe Wurzeln und können umgepflanzt werden“, so Dr. Popp.


Für Ableger biegen Gartler:innen im Frühjahr einen vorjährigen Trieb in seiner ganzen Länge in eine ca. zehn Zentimeter tiefe Rinne und stecken ihn mit Drahtbügeln fest. Wenn der Austrieb der Augen auf dem liegenden Zweig etwa eine Handbreit über die Erdoberfläche reicht, ist die Rinne mit Boden zu füllen. Im Laufe des Jahres bilden sich Wurzeln an der Basis dieser Neutriebe, die die Hobbygärtner:innen dann von der Mutterpflanze abtrennen und verpflanzen können.

Manche Gartler:innen wollen ihre Pflanzen aber nicht nur wie gerade beschrieben vegetativ vermehren, sondern auch generativ durch Samen, weiß Dr. Popp. Damit kann man ebenfalls jetzt schon loslegen, da manche Kulturen ab Januar und Februar im Haus in Aussaatschalen ausgesät und kultiviert werden, beispielsweise Roter Sonnenhut, Artischocke, Knollensellerie, Kopfsalat und Blockpaprika.

Frühe Möhrensorten können ab Ende Februar sogar ohne Vorkultur im Haus direkt ins Gemüsebeet gesät werden. „Es ist jedoch unbedingt darauf zu achten, andere, kälteempfindliche Pflanzen erst nach den Eisheiligen Mitte Mai ins Freiland zu pflanzen“, rät der Experte.

Und auch an tierische Gartenbewohner sollten Naturfreunde jetzt denken und Nistkästen aufstellen. Denn sobald die Temperaturen milder werden, beginnt für viele Gartenvögel die Brutzeit. Und welcher Naturfreund kann sich das Frühlingserwachen des eigenen Gartens schon ohne das Gezwitscher von Amsel, Blaumeise und Co. vorstellen?


Filip Alilovic – Gitarrenkonzert  
Der letzte Montag im Monat widmet sich im Das PLUS am Neumarkt in diesem Jahr fast durchgehend der Gitarrenmusik mit Filip Alilovic und gelegentlichen Gästen.   Filip Alilovics Kompositionen sind durchdrungen von gefühlvollen Klängen, wie er bei Konzerten im letzten Jahr eindrücklich unter Beweis stellte. Dabei schwingt stets der Hauch folkloristischer Einflüsse aus den Gefilden Südost-Europas mit.


Seine Werke sind unter Kennern der klassischen Gitarre bekanntes Repertoire. In den vielen Jahren seines kreativen Schaffens wurden bis dato 200 seiner Solowerke, mehrere kammermusikalische Werke, sowie auch symphonische Gitarrenkonzerte veröffentlicht. Zudem hat er viele Werke anderer Komponisten für die Sologitarre arrangiert.  

Foto Dirk Leiss

Filip Alilovic - Gitarrenkonzert: Montag, 27. Januar 2025, 19 Uhr.
Das PLUS am Neumarkt, Neumarkt 19, 47119 Duisburg-Ruhrort. Eintritt frei(willig) - Hutveranstaltung


Erinnerungen an Pauline Leicher: Lesung im Obermeidericher Gemeindezentrum
Am 27. Januar ist Holocaust Gedenktag. An diesem Tag lesen Heiner Feldhoff und Claudia Schwamberger in der Kirche der Evangelischen Gemeinde Duisburg Obermeiderich, Emilstr. 27, um 18 Uhr aus Feldhoffs Buch „Pauline Leicher oder Die Vernichtung des Lebens“. Pauline Leicher, 1904 in Lautzert im Westerwald geboren, war geistig behindert; den Nazis galt sie als „unwertes Leben“.


1941 wurde sie in der Gaskammer von Hadamar ermordet. Trotz fehlender Quellen und Dokumente – es gibt von ihr keine einzige Fotografie – hat Heiner Feldhoff wesentliche Ereignisse aus ihrem 37jährigen Leben zusammentragen können. Der Weg der Recherche zum Buch des in Duisburg geborenen Autors macht deutlich, wie sehr Verdrängung und Tabuisierung das Gedenken an die Opfer der NS-Euthanasie bis heute erschweren.


Das Buch ist ein sehr persönlicher Appell gegen das Vergessen, eine engagierte Erinnerung an die Verbrechen damals in Hadamar und anderen sogenannten Tötungsanstalten. Und ein ganz eigener Aufruf zur Wachsamkeit heute. Den musikalischen Rahmen der Lesung gestaltet Martin Feldhoff am Flügel. Der Eintritt ist frei. Infos zum Autor gibt es um Netz unter www.heinerfeldhoff.de, zur Gemeinde unter www.obermeiderich.de


Über den Autor: Heiner Feldhoff, geb. 1945, wuchs in Duisburg auf und ging dort aufs Max-Planck-Gymnasium. Seit 1972 lebt er in Lautzert im Westerwald. Bis 1996 im Schuldienst. Schreibt Lyrik und Prosa, Übersetzungen, Biographien (Henry David Thoreau, Albert Camus, Paul Deussen). 2018 veröffentlichte er seine Jugenderinnerungen („Die Sonntage von Duisburg-Beeck). Zuletzt erschien im Aisthesis-Verlag das „Lesebuch Heiner Feldhoff“ (2022).

Heiner Feldhoff (Foto: Jens Schawaller).

Die Citykirche kennenlernen - Kostenfreie Führung durch Salvator
Die Salvatorkirche am Burgplatz gehört zu Duisburgs bekanntesten und imponierendsten Gotteshäusern. An jedem ersten Sonntag im Monat informieren geschulte Gemeindeleute, meist Ehrenamtliche, über die Geschichte, den Baustil und die besonderen Fenster der über 700 Jahre alten Stadtkirche neben dem Rathaus.

Salvatorkiche - Foto Rolf Schotsch


Am Sonntag, 2. Februar 2025 um 15 Uhr macht Folker Nießalla mit Interessierten an verschiedensten Stellen der Kirche halt und berichtet dazu Wissenswertes und Kurzweiliges. Eine Anmeldung ist nicht notwendig, alle Kirchenführungen in der Salvatorkirche sind kostenfrei. Infos zum Gottesshaus gibt es unter www.salvatorkirche.de.  




Auftragseingang im Bauhauptgewerbe im November 2024: +7,9 % zum Vormonat
Auftragseingang im Bauhauptgewerbe, November 2024 +7,9 % zum Vormonat (real, saison- und kalenderbereinigt) +16,6% zum Vorjahresmonat (real, kalenderbereinigt) +16,9 % zum Vorjahresmonat (nominal) Umsatz im Bauhauptgewerbe, November 2024 -2,5 % zum Vorjahresmonat (real) -0,1 % zum Vorjahresmonat (nominal)

Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Bauhauptgewerbe ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im November 2024 gegenüber Oktober 2024 kalender- und saisonbereinigt um 7,9 % gestiegen. Dabei nahm der Auftragseingang im Hochbau um 7,8 % und im Tiefbau um 7,9 % zu.



Im Vergleich zum Vorjahresmonat November 2023 stieg der reale, kalenderbereinigte Auftragseingang im Bauhauptgewerbe um 16,6 %. Dabei nahm der Auftragseingang im Hochbau um 3,1 % und im von Großaufträgen geprägten Tiefbau um 30,3 % zu. Der nominale (nicht preisbereinigte) Auftragseingang lag 16,9 % über dem Vorjahresniveau.


Bisher umsatzstärkster Monat im Jahr 2024 – aber weiterhin unter Vorjahresniveau Der reale Umsatz im Bauhauptgewerbe nahm im November 2024 gegenüber dem Vorjahresmonat um 2,5 % ab (nominal: -0,1 %). Im Hochbau sank der Umsatz real um 5,2 % (nominal: -3,2 %), während er im Tiefbau um 0,1 % anstieg (nominal: +2,9 %). Mit 11,5 Milliarden Euro Umsatz war der November allerdings der bisher umsatzstärkste Monat im Jahr 2024.


In den ersten elf Monaten 2024 sanken die Umsätze im Vergleich zum Vorjahreszeitraum real um 1,1%, nominal nahmen sie um 0,5 % zu. Innerhalb des Bauhauptgewerbes sanken die Umsätze in diesem Zeitraum im Hochbau real um 5,0 %, während sie im Tiefbau um 3,8 % anstiegen. Die Zahl der im Bauhauptgewerbe tätigen Personen nahm im November 2024 gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,3 % ab.


Zahl der deutschen Studierenden im Ausland 2022 um knapp 1 % gestiegen
• Insgesamt 138 800 deutsche Studierende an Hochschulen im Ausland
• Studierendenzahlen im Ausland verzeichnen Aufwärtstrend nach Corona- Jahr 2020

Im Jahr 2022 wurden rund 138 800 deutsche Studierende an ausländischen Hochschulen gezählt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 1 300 oder 0,9 % Auslandsstudierende mehr als im Vorjahr. Der Anstieg ist insbesondere auf zusätzliche rund 1 700 Studierende in Österreich, 600 in Portugal und 500 in Dänemark zurückzuführen.


Den prozentual größten Zuwachs an deutschen Studierenden gab es in Malta (405 %), Finnland (83 %), Malaysia (58 %), Südafrika (54 %) sowie in Kroatien (51 %). Nach einem pandemiebedingten Rückgang der deutschen Studierenden im Ausland im Jahr 2020 ist seit 2021 wieder ein Aufwärtstrend sichtbar.


Die Zahl der deutschen Studierenden im Ausland stieg inzwischen im Vergleich zum Pandemiejahr 2020 um 4,5% und erreicht damit ein Niveau, das sogar leicht über dem Vor-Corona- Zeitraum von 2019 liegt. Betrachtet man die deutschen Studierenden im Ausland weltweit, so kamen auf 1 000 deutsche Studierende im Inland 54 im Ausland.