'Tagesaktuell' - Redaktion Harald Jeschke Sonderseiten


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Donnerstag, 10. Juli 2025

Von der Leyen im Europäischen Parlament zu Außenwirtschaftspolitik und Verhandlungen mit den USA
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat nach dem Europäischen Rat von vergangener Woche im Europäischen Parlament über die Notwendigkeit einer „echten Außenwirtschaftspolitik“ gesprochen.

„Die drastische und disruptive Verschiebung der globalen Wirtschaftsbeziehungen im letzten Jahr macht dieses Ansinnen noch dringlicher. Aber jede Außenwirtschaftspolitik muss zu Hause beginnen. Denn zuerst müssen wir unsere eigene wirtschaftliche und industrielle Basis stärken und schockresistenter machen“, erklärte die Kommissionspräsidentin.

Zollverhandlungen mit den USA
Sie sagte weiter: „Wenden wir uns nun den USA zu. Seit Februar hat Washington Zölle auf 70 Prozent unseres gesamten Handels mit den USA verhängt. Umfang und Höhe dieser Zölle sind beispiellos. Unsere Linie war klar. Wir werden standhaft bleiben. Aber wir bevorzugen eine Verhandlungslösung. Deshalb arbeiten wir eng mit der US-Regierung zusammen, um eine Einigung zu erzielen. Ich hatte Anfang dieser Woche einen guten Austausch mit Präsident Trump, um die Dinge voranzubringen. Wir suchen nach einem klaren Rahmen, auf dem wir weiter aufbauen können. Die Botschaft ist klar. Wir halten uns an unsere Prinzipien. Wir verteidigen unsere Interessen. Wir setzen die Arbeit in gutem Glauben fort, bereiten uns aber gleichzeitig auf alle Szenarien vor.“

Handelsverträge mit internationalen Partnern
„Der Grund, warum wir Tag und Nacht an einer Lösung arbeiten, ist, dass wir glauben, dass Zölle schlecht fürs Geschäft sind“, erklärte von der Leyen. „Und wir sind nicht die einzigen. Seit Beginn unseres neuen Mandats haben wir bereits neue Verträge mit dem Mercosur, Mexiko und der Schweiz geschlossen. Wir arbeiten daran, das Abkommen mit Indien bis Ende des Jahres abzuschließen. Und es wird weiter in diese Richtung gehen. Weil die Welt nach Partnern sucht, auf die sie sich verlassen kann. Europa ist dieser Partner. Und das ist für uns ein wesentlicher Bestandteil unserer Außenwirtschaftspolitik und unserer Wettbewerbsfähigkeit. Denn diese Verträge können europäischen Unternehmen immense neue Chancen und Märkte eröffnen. Also ja, dies ist eine risikoreiche Zeit für Europa. Aber die Chancen sind da. Und es liegt an uns, sie zu nutzen.“

Verteidigung
Die Kommissionspräsidentin erklärte mit Blick auf den russischen Angriffskrieg in der Ukraine: „Der Krieg wütet weiter. Die Bedrohung durch Russland bleibt bestehen. Das ist die Realität, die wir immer vor Augen haben müssen, wenn wir über Verteidigung sprechen. Wir können uns nicht darauf verlassen, dass andere Europa schützen. Die Verteidigung Europas liegt in unserer eigenen Verantwortung.“

Die Europäische Union habe seit dem Europäischen Rat im März große Schritte nach vorne gemacht und das Weißbuch „Bereitschaft 2030“ vorgelegt.

„Der ReArm-Europe-Plan enthält die notwendigen Instrumente, um den gestiegenen Investitionsbedarf zu bewältigen. Und wir haben Investitionen von bis zu 800 Milliarden Euro bis 2030 ermöglicht. Die notwendige Steigerung der europäischen Verteidigungsausgaben ist jetzt möglich. 16 Mitgliedstaaten haben bereits die Aktivierung der nationalen Ausweichklausel beantragt. Diese ermöglicht eine erhebliche Erhöhung der Verteidigungsausgaben, ohne dass ein Defizitverfahren eingeleitet wird.

Hinzu kommt SAFE – mit Darlehen in Höhe von 150 Milliarden Euro für die gemeinsame Beschaffung. Zehn Mitgliedstaaten haben bereits ihre Absicht bekundet, Darlehen aufzunehmen. Ich erwarte, dass sich noch mehr anschließen. Und das ist entscheidend. Denn bei der Verteidigungsbereitschaft geht es nicht nur darum, wie viel wir ausgeben. Es geht auch darum, wie wir ausgeben.“

Bereitschaftsplan bis Oktober
Deshalb habe der Europäische Rat die Kommission beauftragt, für seine Tagung im Oktober einen Bereitschaftsplan auszuarbeiten. „Wir werden mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um ihre Kapazitätslücken zu ermitteln. Wir werden gemeinsame europäische Beschaffungsvorhaben konzipieren. Damit die Mitgliedstaaten mehr für Interoperabilität ausgeben und ihre Haushaltsmittel europäischer einsetzen. Und wir wollen, dass mehr Investitionen in Europa getätigt werden. Wir wollen unsere eigene Verteidigungsindustrie ankurbeln und mehr Forschung und Entwicklung in unseren Mitgliedstaaten halten. Dabei geht es nicht nur um Sicherheit. Es geht auch darum, hier in Europa hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen“, sagte von der Leyen.

Neue Brücke an der Heerstraße: Namenswahl geht in die zweite Runde
Das Stadtteilbüro Hochfeld lädt alle Bürgerinnen und Bürger ein, sich an der Namenswahl für die neue Fuß- und Radwegebrücke an der Heerstraße in Duisburg-Hochfeld zu beteiligen.

In der zweiten Runde der Namenssuche kann man unter der Internetadresse www.duisburg.de/brueckenname seinen persönlichen Favoriten aus den verbliebenen sechs Vorschlägen auswählen: „Hochfelder Tor“, „Brücke des Friedens“, „Hochfelder Sonne“, „Brücke der Hoffnung“, „Brücke der Kulturen“ oder „Hochfelder Bogen“.

Die Aktion läuft bis Donnerstag, 31. Juli. Die Namenssuche hat im April 2025 mit einem öffentlichen Aufruf gestartet. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger war groß, es wurden insgesamt rund 70 Vorschläge eingereicht. Daraus hat der Verfügungsfonds-Beirat, ein Gremium aus verschiedenen Hochfelder Akteuren, eine Vorauswahl von sechs Vorschlägen getroffen, die nun zur Abstimmung stehen.

Die Abstimmungsergebnisse werden der Bezirksvertretung Duisburg-Mitte übergeben, die den Namen der neuen Brücke endgültig festlegt. Die neue rund 30 Meter lange Stahl-Stabbogenbrücke zwischen dem Brückenplatz und dem Platanenhof verbindet künftig den Grünen Ring mit der Bocksbarttrasse und schafft eine durchgehende Verbindung zwischen Innenstadt und Rhein.

Leben retten will gelernt sein - Kooperationsvereinbarung zur verpflichtenden Einführung von Reanimationsunterricht ab dem Schuljahr 2026/27 unterzeichnet
Mit der Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung am 8. Juli 2025 setzt Nordrhein-Westfalen ein klares Zeichen, um die Laienreanimation an Schulen zu stärken. Schulministerin Dorothee Feller hat gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von Stiftungen, Ärztekammern, Hilfsorganisationen, ärztlichen Partnerinnen und Partnern und medizinischen Fachgesellschaften eine Initiative zur Verankerung der Laienreanimation im Schulalltag auf den Weg gebracht.

Ziel der Kooperationsvereinbarung ist es, alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I mit dem lebensrettenden Schema „Prüfen – Rufen – Drücken“ vertraut zu machen.

Zu den Partnern gehören in alphabetischer Reihenfolge:
· ADAC Stiftung,
· Aachener Institut für Rettungsmedizin und zivile Sicherheit
· Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe
· Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten
· Björn-Steiger-Stiftung,
· BKK-Landesverband NORDWEST
· Deutsche Herzstiftung
· Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin
· Deutscher Rat für Wiederbelebung
· Deutsches Rotes Kreuz (Landesverbände Nordrhein und Westfalen-Lippe)
· Deutsches Jugendrotkreuz (Landesverbände Nordrhein und Westfalen-Lippe)
· Florence-Nightingale-Krankenhaus Düsseldorf
· Franziskus Hospital Bielefeld
· Stiftung Universitätsmedizin Münster
· Unfallkasse NRW
· Universitätsklinikum Köln
· Universitätsklinikum Münster

Ministerpräsident Hendrik Wüst erklärt: „Ob im Straßenverkehr, am Arbeitsplatz oder in den eigenen vier Wänden: Jeder kann zum Lebensretter werden. Wie es richtig geht, muss man lernen – und zwar schon in der Schule. Mit dem verpflichtenden Wiederbelebungsunterricht ab dem Schuljahr 2026/27 vermitteln wir Schülerinnen und Schülern das notwendige Wissen, um im medizinischen Notfall richtig zu handeln und Leben zu retten. Solche Kompetenzen weiterzugeben, ist Teil unseres Bildungs- und Erziehungsauftrags.“

Schulministerin Dorothee Feller hebt hervor: „Wer im Notfall richtig handelt, kann Leben retten. Wir wollen, dass Prüfen – Rufen - Drücken so selbstverständlich wird wie Fahrradfahren. Dafür brauchen Schulen konkrete Unterstützung und genau die bringen wir jetzt gemeinsam mit starken Partnerinnen und Partnern auf den Weg.“

Ab dem Schuljahr 2026/27 wird der Reanimationsunterricht an Schulen im Bereich der Sekundarstufe I in NRW verpflichtend eingeführt. Jede Schülerin und jeder Schüler soll mindestens einmal in den Klassen 7, 8 oder 9 eine Schulung zur Laienreanimation im Umfang von 90 Minuten erhalten. Förderschulen und private Ersatzschulen werden ermutigt, Reanimationsunterricht durchzuführen. Zum 1. August 2025 wird eine Geschäftsstelle bei der Bezirksregierung Köln eingerichtet. Bereits im September beginnen landesweit die ersten Schulungen von Lehrkräften.

Damit der Reanimationsunterricht flächendeckend und zuverlässig umgesetzt werden kann, sollen alle rund 2.100 Schulen mit Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen spätestens im Laufe des Schuljahres 2026/27 über jeweils zehn Reanimationsphantome sowie zwei entsprechend geschulte Lehrkräfte verfügen.

Der Mindeststandard für die Schulung der Lehrkräfte wird durch Schulungsvideos der oben aufgeführten Kooperationspartner gewährleistet. Alle Lehrkräfte können zudem auf ein umfassendes Angebot an Lehrvideos und Unterrichtsmaterialien von anderen Projektpartnern zurückgreifen. Ergänzend wird ein Angebot für Präsenzfortbildungen unterbreitet.

Um die Maßnahme umzusetzen, ist das Schulministerium auf die enge Zusammenarbeit mit erfahrenen Partnern in diesem medizinischen Bereich angewiesen. In Gesprächen konnten zahlreiche Unterstützungsangebote gewonnen werden. Die Angebote umfassen etwa personelle Ressourcen für Schulungen bis hin zu finanziellen Mitteln für die Anschaffung von Übungsmaterial.

Christina Tillmann, Vorständin der ADAC-Stiftung und eine der vielen Kooperationspartner unterstrich: „Wenn wir junge Menschen schon in der Schule befähigen, im Notfall richtig zu reanimieren, retten wir nicht nur mehr Leben, sondern stärken auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die flächendeckende Einführung des Reanimationsunterrichts in NRW hat Vorbildcharakter und ist ein kraftvolles Signal für Bildung mit echtem Lebensbezug.“

Dr. Pierre-Enric Steiger, Präsident der Björn-Steiger-Stiftung, betonte: „Die Björn-Steiger-Stiftung ist stolz, dieses lebensrettende Projekt zu unterstützen. Durch die Schulung von Schülerinnen und Schülern in Laienreanimation schaffen wir eine Generation, die im Notfall mutig handelt.“

Prof. Dr. Thomas Voigtländer, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Herzstiftung, erklärte: „Das beherzte Eingreifen von uns allen in einer Notsituation ist überlebensentscheidend. Dass die Wiederbelebung jetzt ein fester Bestandteil des Schulunterrichts in Nordrhein-Westfalen wird, ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Laien-Reanimationsquote in der Bevölkerung.“

Die heute unterzeichnete Kooperationsvereinbarung hatte einen engagierten Vorlauf im Rahmen des Modellprojekts „Laienreanimation an Schulen in Nordrhein-Westfalen“ von 2017 bis 2022. Dieser Vorlauf war insbesondere geprägt durch das freiwillige Engagement der ärztlichen Partner sowie zahlreiche Gespräche, in denen viele Akteure – auch in privater und ehrenamtlicher Initiative – mitgewirkt haben.

Universitätsprofessor Bernd Böttiger, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Rates für Wiederbelebung, betont: „Seit vielen Jahren setzen wir uns intensiv mit dem Thema Laienreanimation auseinander. Dass der Reanimationsunterricht nun für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend wird, ist ein bedeutender Schritt – und ein großer Erfolg. Diese Entscheidung wird dazu beitragen, viele Menschenleben zu retten.“

Universitätsprofessor Hugo Van Aken, Vorsitzender der Stiftung Universitätsmedizin Münster erklärt: „Ein lang gehegter Traum wird nach 20 Jahren endlich Wirklichkeit. Es ist großartig, dass Nordrhein-Westfalen als größtes Bundesland einen verpflichtenden Reanimationsunterricht einführt. So wird deutlich – Wiederbelebung kann wirklich jeder lernen.“

Ministerin Feller dankt allen beteiligten Partnern für ihre Mitwirkung: „Dieses Bündnis zeigt, was möglich ist, wenn verschiedene Institutionen mit unterschiedlichen Beiträgen ein gemeinsames Ziel verfolgen. Ich bin allen Partnern für ihre fachliche und personelle Unterstützung sowie den Stiftungen ADAC-, Björn-Steiger- und Deutsche Herzstiftung für ihre finanzielle Unterstützung ausdrücklich dankbar.

Jeder einzelne Beitrag eines jeden Partners ist ein großer Gewinn für die Laienreanimation von Schülerinnen und Schüler. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass unsere Schülerinnen und Schüler auf den Ernstfall gut vorbereitet sind.“

ADAC-Stiftung: Reanimationsunterricht - wichtig, um Leben zu retten
Zweijährige konzeptionelle Zusammenarbeit / Unterstützung für die Qualifikation von Lehrkräften und bei der Ausstattung mit Unterrichtsmaterialien / Tillmann: „Gemeinsam stärken wir Kinder, im Notfall zu helfen.“

Reanimationsunterricht - wichtig, um Leben zu retten - Foto: Stefan Hobmaier.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat heute bekannt gegeben, Reanimationsunterricht verpflichtend in den Lehrplan aller weiterführenden Schulen aufzunehmen. Die ADAC Stiftung ist eine von mehreren Organisationen, die das bevölkerungsreichste Bundesland bei der Realisierung unterstützen. Die ADAC Stiftung hat seit rund zwei Jahren daran mitgearbeitet, das inhaltliche Konzept zu entwickeln. Für Schulungen der Lehrkräfte, eine begleitende Evaluation und Unterrichtsmaterialien stellt die ADAC Stiftung in den kommenden Jahren ihre inhaltliche Expertise und finanzielle Ressourcen zur Verfügung.

Christina Tillmann, Vorständin der ADAC Stiftung, sagte zur Ankündigung der Landesregierung: „Wenn junge Menschen bereits in der Schule lernen, im Notfall richtig zu reanimieren, können wir nicht nur mehr Leben retten, sondern stärken auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die flächendeckende Einführung des Reanimationsunterrichts in NRW hat Vorbildcharakter und ist ein kraftvolles Signal für Bildung mit echtem Lebensbezug.“

Die ADAC Stiftung hat in mehreren regionalen Pilotprojekten Konzepte für Reanimationsunterricht in Schulen erprobt und setzt sich für eine Aufnahme ins Curriculum auch in anderen Bundesländern ein. Hessen und Saarland haben entsprechende Erlasse bereits beschlossen, doch Nordrhein-Westfalen ist das erste Bundesland, dass bereits vor Inkrafttreten landesweit tragfähige Strukturen für eine dauerhafte Umsetzung schafft. „Nordrhein-Westfalen geht einen strategisch klugen Weg, der auf Langfristigkeit und echte Wirksamkeit ausgerichtet ist, und der hoffentlich von weiteren Bundesländern übernommen wird.“, sagte Christina Tillmann.

Über die ADAC Stiftung:
Die ADAC Stiftung konzentriert sich in ihrer Arbeit auf zwei Themen: Mobilität und Lebensrettung. Sie setzt sich dafür ein, dass alle Menschen in Deutschland ihrem Bedürfnis nach Mobilität sicher und nachhaltig nachkommen können. Und dass Menschen mit akuten Verletzungen oder in lebensbedrohlichen Situationen im ganzen Land schnelle und wirksame Hilfe erhalten.
Zudem fördert sie mit der Einzelfallhilfe gezielt die soziale Teilhabe von Unfallopfern und ihren Familien.
Die Stiftung ist seit ihrer Gründung 2016 alleinige Gesellschafterin der gemeinnützigen ADAC Luftrettung und fördert interdisziplinäre Projekte im Rettungswesen.

Abbau dauert bis Mitte nächster Woche
• Krane auf Bahnsteig 2 bleiben weiter aktiv • Arbeiten an Bahnsteigen 3 und 4 gehen auf die Zielgerade
• Freigabe der Gleise 5 bis 8 im Oktober 2025 • Modernisierung des Hauptbahnhofs im Zeitplan

Duisburg, 9. Juli 2025 - Die Deutsche Bahn startet am kommenden Wochenende mit dem Rückbau von zwei XXL-Kranen am Duisburger Hauptbahnhof. Ab Samstag, 12. Juli, beginnt die Demontage der Maschinen auf Bahnsteig 5 (Gleis 10/11). Hierfür benötigen die Bauteams zwei Mobilkrane, die ab dem frühen Morgen auf der Ostseite des Hauptbahnhofs aufgebaut werden. Mithilfe der Mobilkrane können die beiden XXL-Krane auf Bahnsteig 5 Stück für Stück abgebaut werden.

Zunächst entfernen die Baufachleute die jeweils 19 Tonnen schweren Gewichte an den Kranen. Anschließend werden die 56 Meter langen Ausleger abgebaut und mithilfe der Mobilkrane nahe des Osteingangs zwischengelagert. Diese Arbeiten sind voraussichtlich Sonntagabend abgeschlossen. Am Montag zerlegen die Bauteams die Ausleger am Osteingang in ihre Einzelteile, so dass der Abtransport per LKW erfolgen kann.

Sobald die Fläche wieder frei ist, können die beiden 100 Meter hohen Krantürme, die Kabinen und die Drehbühnen in den folgenden Nächten abgebaut werden. Die Bauteams entfernen voraussichtlich bis Mittwochabend sämtliche Kranelemente, so dass der Mobilkran direkt im Anschluss abgebaut werden kann.

Kraneinsatz während der gesamten Modernisierung

Archivbild von 2022: Noch vor dem Rückbau von Bahnsteig 6 sind die beiden Krane aufgestellt worden (Quelle: DB AG)

Die beiden XXL-Krane waren seit Baubeginn im Sommer 2022 im Einsatz. Der Schwerpunkt lag dabei auf den Bahnsteigen 4 bis 6 (Gleise 8-13). Die Krane waren elementar wichtig, um Schutt und Stahl aus der Gleishalle zu befördern. Seit Baubeginn haben beide Maschinen rund 600 Tonnen Altmaterial aus dem Bahnhof gebracht. Im Gegenzug haben sie neue Gleishallenelemente eingebaut, darunter u.a. rund 650 Tonnen Stahl.

Im Bahnhof sind weiterhin zwei große Krane auf Bahnsteig 2 (Gleis 3/4) im Einsatz. Diese bleiben bis zum Abschluss des Großprojekts bestehen, um die Gleishalle über den Bahnsteigen 1 bis 3 und den Gleisen zu errichten.

Geringe Auswirkungen rund um den Bahnhof
Während der Arbeiten kommt es zu geringfügigen Einschränkungen an der Ostseite des Bahnhofs. Die Haltestellen für den Schienenersatzverkehr müssen von Freitag, 11. Juli, bis voraussichtlich Mittwoch, 16. Juli, verlegt werden. Reisende finden die Haltestellen an der Neudorfer Straße.

Darüber hinaus sind Teile der Kammerstraße und der Otto-Keller-Straße von Samstag, 12. Juli, bis voraussichtlich Mittwoch, 16. Juli, gesperrt. Hier benötigen die Baufirmen Flächen für die Demontage der Kranteile. In einem Teil der Otto-Keller-Straße gilt eine Halteverbotszone.
Das Herausheben der Kranelemente findet überwiegend nachts statt und hat daher nur geringfügige Auswirkungen auf den Zugbetrieb.

Foto sDeutsche Bahn AG - Axel Hartmann Fotografie - "Außen-Welle)

Die "innere Welle"

Erneuerung der Bahnsteigkante (Mai 2025) - Foto Bahn AG Stefan Deffmer


Bauturbo: Nachbesserung beim § 246e BauGB
Durchbruch für selbstnutzende Wohneigentümer*innen

Der gemeinnützige Verband Wohneigentum begrüßt die Nachbesserung beim § 246e BauGB als "Durchbruch für selbstnutzende Eigentümer und Eigentümerinnen" und spricht sich für eine Zustimmungsfiktion aus.
Gesetzesentwurf überarbeitet

Im neuen Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus hat das Bundesbauministerium eine zentrale Forderung des Verbands Wohneigentum aufgegriffen: Die sogenannte Experimentierklausel (§ 246e BauGB) soll künftig ohne Mindestanzahl an Wohneinheiten gelten. Damit können künftig auch kleinere bauliche Maßnahmen – etwa der Anbau einer Einliegerwohnung oder die Umnutzung eines Nebengebäudes – rechtssicher zügiger ermöglicht werden.

„Das ist ein echter Fortschritt – insbesondere für Eigentümer*innen, die für Kinder, Eltern oder Pflegekräfte auf dem eigenen Grundstück Wohnraum schaffen möchten“, erklärt Verena Örenbas, Bundesgeschäftsführerin des Verbands Wohneigentum e.V.. „Kleinteilige Nachverdichtung wird damit rechtlich einfacher und unbürokratischer möglich.“
Diese Flexibilität ermögliche sowohl die Schaffung neuen Wohnraums als auch die Anpassung bestehender Gebäude an veränderte Lebenssituationen – etwa im Alter oder bei Pflegebedarf.

Kommunen sind gefordert
Zeitlich befristet bis zum 31. Dezember 2030 erlaubt § 246e BauGB künftig Abweichungen vom bestehenden Bauplanungsrecht – vorausgesetzt, die zuständige Gemeinde stimmt zu. „Damit dieses Zeitfenster genutzt werden kann, ist jetzt das Mitziehen der Kommunen gefordert“, so Örenbas. Der Verband warnt: Ohne klare gesetzliche Fristen, ohne Rechtsanspruch und ohne Begründungspflicht der Gemeinde bestehe das Risiko, dass sinnvolle Vorhaben abgelehnt oder verzögert würden.
Für eine Zustimmungsfiktion

Der Eigentümerverband fordert daher eine Zustimmungsfiktion nach dem Vorbild des § 36 Abs. 2 BauGB: Wenn eine Gemeinde nicht innerhalb einer bestimmten Frist entscheidet, gilt die Zustimmung als erteilt. „Nur so entsteht die Planungs- und Investitionssicherheit, die viele Eigentümer*innen dringend brauchen“, betont Örenbas.
Eigentum als Teil der Lösung

Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer leisten seit Jahrzehnten einen wichtigen Beitrag zur Wohnraumversorgung – durch Pflege des Bestands, nachhaltige Nutzung von Flächen und generationsübergreifendes Bauen. Der geänderte Gesetzentwurf erkennt diesen Beitrag erstmals in einem zentralen Planungsinstrument an.

„Familiennah, nachhaltig, unkompliziert – so muss Wohnungsbau auch funktionieren“, fasst Örenbas zusammen. „Jetzt kommt es darauf an, dass diese neue Chance auf allen Ebenen genutzt wird.“

Stadtführung: „Stadtgeschichte draußen – Industrialisierung und Deindustrialisierung in Bruckhausen“
Dr. Andreas Pilger und Annika Enßle vom Stadtarchiv führen am Donnerstag, 10. Juli, durch Bruckhausen. Es geht auf Spurensuche in einen Stadtteil, dessen Geschichte und Erscheinungsbild maßgeblich von den wirtschaftlichen Bedingungen vor Ort bestimmt werden. Der Rundgang führt von der Hauptverwaltung der August-Thyssen-Hütte zu den Wohnquartieren der Arbeiter und leitenden Angestellten, zur Liebfrauenkirche, über den 2016 angelegten Grüngürtel bis zur Brotfabrik Overbeck, die heute als Atelier und Kulturraum genutzt wird.

Kokerei Bruckhausen, ca. 1920 - Foto Stadtarchiv Duisburg

Anhand dieser Gebäude und der städtebaulichen Gestaltung wird die Geschichte Bruckhausens nachvollziehbar und ein neugieriger Blick auf den Zusammenhang von Stadtentwicklung, Architektur, Wirtschaft und Gesellschaft geworfen. Treffpunkt ist um 17 Uhr an der Grünanlage vor dem Verwaltungshochhaus von thyssenkrupp an der Kaiser-Wilhelm-Straße 100 in 47166 Duisburg. Der Rundgang ist kostenfrei.

„Hinschauen! Führung zu übersehenen Spuren des Kolonialismus in Duisburg“
Das „Zentrum für Erinnerungskultur“ bietet am Sonntag, 13. Juli, um 15 Uhr im Kultur- und Stadthistorischen Museum eine spannende Führung zu den lokalen kolonialen Spuren an. Welche versteckten Spuren des Kolonialismus sind heute noch sichtbar? Wo lagen früher Kolonialwarenläden?

Gab es Duisburgerinnen und Duisburger, die als Soldaten, Missionare oder Siedler in die Kolonialgebiete reisten? Und welche Auswirkungen hat dieses dunkle Kapitel der Geschichte bis heute auf die Stadt?

Hinschauen! Führung zu übersehenen Spuren des Kolonialismus in Duisburg - Foto Tanja Piclartz Stadt Duisburg

Christa Frins, Kuratorin der Ausstellung „ÜBERSEeHEN. Auf (post)kolonialer Spurensuche in Duisburg“, leitet die Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch zwei Jahrhunderte Duisburger Kolonialgeschichte. Sie zeigt, was Paradiesvögel aus Ozeanien mit Damenhüten in Duisburg zu tun haben, beleuchtet die Bedeutung des Böninger-Parks und erklärt die Rolle der Duisburger Häfen.

Dabei wird deutlich, wie koloniale Ausbeutung und Handel bis in die Gegenwart nachwirken. Der Eintritt ist im Museumseintritt enthalten. Eine Anmeldung unter zfe@stadt-duisburg.de oder telefonisch unter 0203 2832640 ist jedoch erforderlich.

Kultur- und Stadthistorisches Museum: Kreative Postkarten aus Styrenedruck gestalten
Das Kultur- und Stadthistorische Museum bietet Sonntag, 13. Juli, von 12 bis 17 Uhr, am Johannes-Corputius-Platz 1 am Duisburger Innenhafen einen Workshop an, bei dem sich kreative Postkarten gestalten lassen. Künstlerin Katharina Nitz zeigt den Teilnehmenden, wie man mit dem Styrenedruckverfahren schöne und individuelle Postkarten selber machen kann.

Hierzu werden in Druckplatten, Motive eingeritzt, die dann eingefärbt und anschließend auf Papier übertragen werden. Eine originelle Postkartengestaltung, mit der leicht variierende Drucke mit persönlichem Charakter entstehen. Zu einer kleinen Auszeit lädt auch das Mercator-Café im Museum ein, wo heiße und kalte Getränke sowie leckere Kuchen genossen werden können.

Die Teilnahme am Workshop sowie der Besuch der stadtgeschichtlichen Dauerausstellung sind kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Weitere Informationen und das Programm des Kultur- und Stadthistorischen Museums gibt es online unter www.stadtmuseum-duisburg.de

Rheingemeinde trotzt dem Regen
Gemeindefest zum Thema Gemeinschaft war gut besucht

Der Wetterbericht für den vergangenen Sonntag, 6. Juli, machte nicht viel Hoffnung auf Sonnenschein. Für die Verantwortlichen der Evangelischen Rheingemeinde Duisburg war das kein Problem, denn es gab ja einen Plan B. So wurde das lange geplante Gemeindefest, das eigentlich rund um die Gnadenkirche in Wanheimerort stattfinden sollte, kurzerhand in das Gotteshaus verlegt.

Pfarrerin Almuth Seeger eröffnete zusammen mit ihrem Team das Fest mit einem Gottesdienst an langen Tischreihen. Es ging um Gemeinschaft: Im Mittelpunkt stand dabei der Regenbogen als zentrales Symbol für Gemeinschaft und bunte Vielfalt. Die Kindergartenkinder der Gemeinde hatten dazu ein kleines Anspiel vorbereitet, in dem sie sangen „Wir sind die Kleinen in den Gemeinden - wir sind das Salz in der Suppe der Gemeinde“. Überhaupt war der Gottesdienst musikalisch, gestaltet vom Pop-Quartett der Gemeinde.

Anschließend gab es Spielangebote, Kuchenbuffet, Gegrilltes, eine Rheingemeinde-Ausstellung zu den Angeboten der Gemeinde, eine Hüpfburg - die trotz Regen gerne genutzt wurde - und ein vielfältiges Bühnenprogramm. So sangen der Chor „Soul, Heart & Spirit“ und der Singkreis, und die Rheintanzgruppe tanzte und forderte auch das Publikum zum Mitmachen auf.

Schließlich lud Kantor Daniel Drückes zum gemeinsamen Singen ein und Kneipenquiz-Macher Falko Stampa wiederum lud zum Abschluss zum großen Mitraten beim Gemeindequiz. Von Schlechtwetterstimmung konnte mit all dem keine Rede sein – und auch nicht bei den zahlreichen Besuchern des Gemeindefestes. Bis zum frühen Abend wurde gefeiert, geklönt, gegessen und getrunken. Ein lebendiges Zeichen der Gemeinschaft.

Gemeindefest, aufgenommen beim Eröffnungsgottesdienst in der Gnadenkirche Wanheimerort (Foto: Ev. Rheingemeinde Duisburg)


Sechs Sommerkonzerte in der Friedenskirche laden zur musikalischen Ländertour ein - Akkordeonorchester und Orgel zum Auftakt
Musikfans können sich auf die Ferienzeit freuen, denn die Reihe der sommerlichen Orgelkonzerte in der Hamborner Friedenskirche wird auch 2025 fortgesetzt: Musikerinnen und Musiker aus anderen Städten sind an sechs Mittwoch-Abenden jeweils um 19.30 Uhr in dem Gotteshaus an der Duisburger Straße 174 zu Gast und lassen feinste Orgelmusik erklingt, bei einigen Abenden geben auch andere Instrumente den Ton mit an.

So spielt zum Auftakt am 16. Juli der Weseler Kirchenmusikdirektor Ansgar Schlei die Orgel, das Akkordeonorchester 1980 Dinslaken/Oberhausen sorgt unter der Leitung von Johannes Burgard für ein zweites Klangerlebnis an dem Abend. Zu hören ist Musik von Bach, Mozart, Guilmant, Franck, Piazolla und weitere Komponisten.

Am 23. Juli gibt das Ensemble CONCERT ROYAL aus Köln unter dem Titel „Musik aus Sächsischen Schlosskirchen“ ein Konzert mit Werken von Bach, Krebs, Homilius, Hertel und weiteren Komponisten. Die Orgel spielt Willi Kronenberg aus Bonn. Mit dem Konzert am 30. Juli geht es nach Irland und in die schottischen Highlands: Elke Jensen, Mezzosopran & Tin-Whistle und Hans-André Stamm an der Orgel werden mit Liedern aus beiden Landschaften und von keltischer Folklore inspirierten Orgelwerken das Publikum verzaubern.

Der Konzertabend am 6. August nimmt das Publikum entführt das Publikum in das Nachbarland, denn unter dem Titel „Dancing Pipes“ wird Lea Marie Lenart aus Lage an der Lippe heitere Tänze aus England auf der Orgel spielen. Das Konzert am 13. August hingegen führt in die französische Hauptstadt: Larissa und Andreas Blechmann aus Ahlen spielen Werke französische Komponisten, u.a. das Werk „Images de Paris“ von Julien Bret, das musikalische Pont Neuf, Notre-Dame, den Jardin du Luxembourg und den Eiffel-Turm musikalische nachzeichnet.

Das Abschlusskonzert am 20. August lädt zum Besuch nach Skandinavien ein: Kirchenmusikdirektor Ulrich Cyganek aus Mettmann spielt unter dem Titel „Nordlichter“ u.a. Orgelwerke von Per Inge Almas, Oskar Lindberg, Edvard Grieg und anderen Komponisten.

Für jedes Konzert gilt: Wenn das Wetter mitspielt, kann das kulturinteressierte Publikum nach den Konzerten im Kirchgarten mit den Musikerinnen und Musikern bei einem Getränk ins Gespräch kommen. Der Eintritt zu den Konzerten kostet jeweils zehn Euro. Schüler, Studenten, Schwerbehinderte zahlen bei Vorlage des Ausweises nur fünf Euro. Tiina Marjatta Henke beantwortet Rückfragen und hat mehr Infos zu den Konzerten (tiinamarjatta@posteo.de).

Akkordeonorchester 1980 Dinslaken/Oberhausen (Foto: https://www.akkdinob1980.de/)




Öffentliche Schulden im 1. Quartal 2025 um 0,6 % höher als 2024 - Schuldenstand steigt um 14,3 Milliarden Euro auf 2 523,3 Milliarden Euro
Der Öffentliche Gesamthaushalt war beim nicht-öffentlichen Bereich zum Ende des 1. Quartals 2025 mit 2 523,3 Milliarden Euro verschuldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, stieg die öffentliche Verschuldung damit gegenüber dem Jahresende 2024 um 0,6 % oder 14,3 Milliarden Euro.

Zum Öffentlichen Gesamthaushalt zählen die Haushalte von Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie der Sozialversicherung einschließlich aller Extrahaushalte. Zum nicht-öffentlichen Bereich gehören Kreditinstitute sowie der sonstige inländische und ausländische Bereich, zum Beispiel private Unternehmen im In- und Ausland.

Schulden des Bundes nahezu unverändert
Die Schulden des Bundes waren zum Ende des 1. Quartals 2025 lediglich 0,7 Milliarden Euro (0,0 %) höher als Ende 2024. Die Verschuldung für das "Sondervermögen Bundeswehr“ ist dabei überdimensional um 12,8 % oder 2,9 Milliarden Euro auf nunmehr 25,9 Milliarden Euro gestiegen.

Schulden der Länder erhöhen sich um 1,4 %
Die Länder waren zum Ende des 1. Quartals 2025 mit 615,4 Milliarden Euro verschuldet, was einem Anstieg um 8,6 Milliarden Euro (+1,4 %) gegenüber dem Jahresende 2024 entspricht. Am stärksten stiegen die Schulden gegenüber dem Jahresende 2024 prozentual in Sachsen (+16,5 %), Sachsen-Anhalt (+11,2 %) und Niedersachsen (+6,8 %).

In Sachsen ist der Anstieg auf einen erhöhten Aufnahmebedarf und anstehende Refinanzierungen von Landesschatzanweisungen zurückzuführen. In Niedersachsen ergibt sich aufgrund buchhalterischer Arbeiten im Rahmen des Jahresabschlusses im 1. Quartal ein Anstieg der Verschuldung, der im Laufe des Jahres durch planmäßige Tilgungen wieder reduziert wird.

Der stärkste Schuldenrückgang gegenüber dem Jahresende 2024 wurde für Rheinland-Pfalz mit -2,6 % ermittelt. Hier waren übliche unterjährige Liquiditätsentwicklungen für den Rückgang verantwortlich. Auch in Brandenburg (-0,8 %) und Mecklenburg-Vorpommern (-0,8 %) sind die Schulden prozentual stärker gesunken. 

Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände wachsen um 3,0 %
Auch bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden nahm die Verschuldung zum Ende des 1. Quartals 2025 gegenüber dem Jahresende 2024 zu. Sie stieg um 5,0 Milliarden Euro (+3,0 %) auf 174,4 Milliarden Euro. D

en höchsten prozentualen Schuldenanstieg gegenüber dem Jahresende 2024 wiesen dabei die Gemeinden und Gemeindeverbände in Schleswig-Holstein (+6,0 %) auf, gefolgt von Bayern (+5,2 %) und Niedersachsen (+4,9 %). Einen Rückgang der Verschuldung gab es lediglich in Thüringen (-0,1 %). Die Verschuldung der Sozialversicherung sank im 1. Quartal 2025 gegenüber dem Jahresende 2024 um 0,5 Millionen Euro (-1,3 %) auf 38,2 Millionen Euro.

474 700 untergebrachte wohnungslose Personen Ende Januar 2025 in Deutschland
• 41 % der untergebrachten wohnungslosen Personen jünger als 25 Jahre
• 29 % kommen aus der Ukraine • Nach Haushaltskonstellation bilden Paare mit Kindern mit gut 34 % die größte Gruppe unter den untergebrachten wohnungslosen Personen

Zum Stichtag 31. Januar 2025 waren in Deutschland nach den Meldungen von Kommunen und Einrichtungen rund 474 700 Personen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich damit die Zahl gegenüber dem Vorjahr um 8 % erhöht (2024: 439 500). Der Anstieg ist vermutlich auf Verbesserungen der Datenmeldungen im vierten Jahr seit der Einführung der Statistik zurückzuführen.



Die Statistik erfasst wohnungslose Personen, die in der Nacht vom 31. Januar zum 1. Februar 2025 beispielsweise in überlassenem Wohnraum, Sammelunterkünften oder Einrichtungen für Wohnungslose untergebracht waren. Obdachlose Personen, die ohne jede Unterkunft auf der Straße leben sowie Formen von verdeckter Wohnungslosigkeit (zum Beispiel bei Bekannten oder Angehörigen untergekommene Personen) werden nicht in der Statistik berücksichtigt, sind aber Teil der begleitenden Wohnungslosenberichterstattung, die alle zwei Jahre vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen durchgeführt wird.

137 800 untergebrachte Personen kommen aus der Ukraine Schutzsuchende aus der Ukraine stellen zwar nach wie vor die größte Gruppe (29 %) innerhalb der Statistik dar, jedoch fiel der Anstieg nicht so stark aus wie in den vergangenen Jahren. Zum Stichtag 31. Januar 2025 wurden 137 800 geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer in der Statistik erfasst (2024: 136 900).

Insgesamt wurden 409 000 Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit gemeldet (2024: 377 900), ihr Anteil an allen untergebrachten wohnungslosen Personen liegt wie im Vorjahr bei 86 % (2024: 86 %). Der Anteil von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit liegt mit 65 700 Personen (2024: 61 500) weiterhin bei rund 14 %. 

Untergebrachte Wohnungslose sind zu 41 % unter 25 Jahre alt und mehrheitlich Männer
41 % der gemeldeten Personen waren jünger als 25 Jahre (2024: 40 %). Der Anteil der Personen im Alter ab 65 Jahren blieb mit rund 5 % unverändert gegenüber dem Vorjahr. Im Durchschnitt waren die am Stichtag 31. Januar 2025 untergebrachten Personen 31 Jahre alt. 56 % der untergebrachten wohnungslosen Personen waren Männer und rund 42 % Frauen (2024: 55 % Männer und 43 % Frauen).

Für 2 % der Fälle wurde das Geschlecht mit "unbekannt“ angegeben. Paare mit Kindern und Alleinstehende am häufigsten untergebracht Die wohnungslosen Personen sind in verschiedenen Haushalts- beziehungsweise Familienkonstellationen untergebracht. Personen in Paarhaushalten mit Kindern bildeten mit 163 400 Personen (gut 34 %) die größte Gruppe.

Fast ebenso viele Personen (159 800 oder knapp 34 %) waren alleinstehend, knapp 17 % oder 79 000 Personen waren in Alleinerziehenden-Haushalten, 7 % oder 33 400 Personen in sonstigen Mehrpersonenhaushalten und 4 % beziehungsweise 17 300 Personen in Paarhaushalten ohne Kinder untergebracht. Bei 21 800 Personen (4 %) war der Haushaltstyp unbekannt.

117 900 untergebrachte Wohnungslose in Nordrhein-Westfalen
Im Bundesländervergleich waren im bevölkerungsreichsten Land Nordrhein-Westfalen mit 117 900 Personen die meisten Personen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht, gefolgt von Baden-Württemberg mit 94 600 Personen und Berlin mit 53 600 Personen. Am wenigsten untergebrachte Wohnungslose wurden in Thüringen (3 000), Sachsen-Anhalt (1 200) und Mecklenburg-Vorpommern (700 Personen) gemeldet.