'Tagesaktuell' - Redaktion Harald Jeschke Sonderseiten


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Donnerstag, 11. September 2025

Bundesweiter Warntag – Erste Ergebnisse
Die Stadt Duisburg hat heute erneut das Konzept zur Warnung und Information der Bevölkerung im Gefahrenfall überprüft. Dies erfolgte mit einem stadtweiten Probealarm des Sirenensystems innerhalb des bundesweiten Warntags.

Die geplante Auslösung der Sirenensignale „Entwarnung“ (eine Minute Dauerton), nach einer Pause die „Warnung“ (eine Minute auf- und abschwellender Heulton) und nach einer weiteren Pause erneut die „Entwarnung“ (eine Minute Dauerton) funktionierte grundsätzlich wie erwartet.

Die Auslösung der Sirenen wurde durch das Monitoring-System der Feuerwehr Duisburg überwacht. Demnach haben 72 von 80 aktiven Sirenen reibungslos funktioniert und jeweils entsprechende Warntöne abgegeben. Bei sechs Sirenen (Standorte Bonnmannshof in Hamborn, Wintgensstraße in Duissern, Ottostraße in Hochheide, Dahlingstraße und Otto-SchulenbergStraße in Rheinhausen sowie Werthauser Straße in Hochfeld) haben nach ersten Erkenntnissen nur zwei von drei Signalen ausgelöst.

An zwei Standorten (Am See in Wedau sowie Mendelstraße in Rheinhausen) erfolgte keine Rückmeldung. Eine Aussage zur Funktionalität kann daher derzeit nicht getroffen werden. Seitens der Stadt wurde umgehend damit begonnen, die Ursachen zu ermitteln und zu beheben.

Die Warn-App Nina wurde für die bundesweite Alarmierung durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) pünktlich zum Start des Sirenenalarms ausgelöst. Auch die Funktion des Cell Broadcasts wurde getestet, welches als weiteres Warnmittel durch das BBK eingeführt wurde.

Bundesweiter Warntag 2025: Erste Bilanz positiv

Am heutigen fünften Bundesweiten Warntag wurden in ganz Deutschland wieder die Warnsysteme für Krisen- und Katastrophenfälle erprobt. Um 11 Uhr wurde eine Probewarnung ausgelöst, um 11:45 Uhr folgte die Entwarnung über die meisten Warnkanäle.

Fotos Quelle: BBK

Bürgerinnen und Bürger konnten die Warnmeldung aus dem Bundeswarnsystem über zahlreiche Kanäle empfangen – darunter Fernsehen, Radio, Smartphones, Cell Broadcast, Warn-Apps sowie digitale Stadtinformationstafeln.
Zusätzlich kamen vielerorts Sirenen und weitere lokale Warnkanäle wie Lautsprecherwagen zum Einsatz.

BBK-Präsident Ralph Tiesler:
„Nach ersten Erkenntnissen war der heutige fünfte Bundesweite Warntag erfolgreich. Wir haben gezeigt, dass unser Bundeswarnsystem und die angeschlossenen Kanäle funktionieren und haben Millionen von Menschen erreicht. Die Arbeit und Investitionen der vergangenen Jahre haben sich gelohnt.

Wir werten nun die Rückmeldungen aller Beteiligten und auch aus der Bevölkerung aus, um gezielt Optimierungen vorzunehmen. Denn wir werden die Warnsysteme weiterentwickeln – etwa mit der zentralen Auslösung der Sirenen, einer Entwarnungsfunktion für Cell Broadcast und der Integration weiterer neuer Technologien, um den bestehenden Warnmix zu ergänzen.“

BBK-Vizepräsident Dr. René Funk:
„Die Warnkette hat heute wie vorgesehen gearbeitet. Entscheidend ist nun für uns, die technischen Messwerte mit den Erfahrungen aus Ländern und Kommunen sowie den Rückmeldungen der Bürgerinnen und Bürger abzugleichen. Ich danke den Ländern, Kommunen und Warnmultiplikatoren sowie allen unseren weiteren Partnern – von den Mobilfunknetzbetreibern bis hin zu Partnerbehörden, Unternehmen und technischen Dienstleistern. Sie machen nicht nur diese Erprobung zum Bundesweiten Warntag gemeinsam mit uns möglich, sondern auch die Warnungen, die täglich problemlos über das Bundeswarnsystem laufen.“


Die Probewarnung wurde in diesem Jahr an sechs Warn-Apps (inkl. Warn-App NINA) und rund 8.700 Stadtinformationstafeln ausgesteuert. Außerdem arbeitet das BBK mit 59 sogenannten Warnmultiplikatoren zusammen. Dahinter verbergen sich beispielsweise Rundfunk- und Fernsehanstalten, die ebenfalls die Probewarnung erhalten und an ihre Nutzerinnen und Nutzer weitergegeben haben.

Online-Umfrage für Bevölkerung läuft
Auch in diesem Jahr bittet das BBK die Bevölkerung, ihre Erfahrungen bis zum 18. September 2025 unter www.warntag-umfrage.de mitzuteilen. Die Ergebnisse werden wissenschaftlich ausgewertet und fließen in die weitere Optimierung der Warnsysteme ein.

Bundesweiter Warntag 2025: Bund, Länder und Kommunen testen Warnsysteme am 11. September

Gegen 11 Uhr löst das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) über das Modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS) eine Probewarnung aus. Diese wird an alle angeschlossenen Warnmultiplikatoren wie Rundfunk- und Fernsehsender, digitale Anzeigetafeln, Warn-Apps sowie Cell Broadcast weitergeleitet und erreicht so Millionen Menschen in Deutschland.


Viele Kommunen testen ergänzend ihre eigenen Warnmittel wie Sirenen oder Lautsprecherwagen. Gegen 11:45 Uhr erfolgt eine bundesweite Entwarnung – mit Ausnahme von Cell Broadcast. Dieses System versendet bisher ausschließlich Warnungen. Bundesweiter Warntag als gemeinsamer Test von Staat und Gesellschaft

BBK-Präsident Ralph Tiesler: „Eine effektive Warnung geht über technische Funktionalitäten hinaus. Damit Warnung ankommt und verstanden wird, brauchen wir die Bevölkerung an unserer Seite: Ihre Rückmeldungen nach dem Warntag sind für uns ein zentraler Bestandteil der Auswertung. Nur wenn Bürgerinnen und Bürger ihre eigenen Erfahrungen mit den verschiedenen Warnmitteln einbringen, können wir das System gezielt weiterentwickeln und für den Ernstfall noch verständlicher und verlässlicher machen.

Der Warntag ist deshalb ein gemeinsamer Aktionstag – von Staat und Gesellschaft.“ BBK-Vizepräsident Dr. René Funk: „Der Bundesweite Warntag ist unser Stresstest unter Volllast: Wir prüfen die gesamte Übermittlungskette von der Auslösung bis zum Endgerät. Entscheidend ist dabei die enge Zusammenarbeit von Bund, Ländern, Kommunen und Warnmultiplikatoren – und das Zusammenspiel der unterschiedlichen Warnkanäle, die Millionen Menschen gleichzeitig erreichen.“

Bürgerbeteiligung über Online-Umfrage Begleitend startet am Bundesweiten Warntag direkt um 11 Uhr eine Online-Umfrage, bei der Bürgerinnen und Bürger ihre Erfahrungen mit den verschiedenen Warnkanälen melden können. Die Ergebnisse fließen zusammen mit der technischen Auswertung in die Weiterentwicklung des Warnsystems ein. Die Teilnahme ist bis zum 18. September 2025 möglich unter: www.warntag-umfrage.de

Bundesweiter Warntag – Probealarm des Sirenensystems
Die Stadt Duisburg überprüft erneut das Konzept zur Warnung und Information der Bevölkerung im Gefahrenfall. Dies erfolgt mit einem stadtweiten Probealarm des Sirenensystems am Donnerstag, 11. September, um 11 Uhr.

Der Probealarm findet wieder innerhalb eines bundesweiten Warntags statt, der vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) koordiniert wird. Dabei werden im gesamten Bundesgebiet sämtliche Warnmittel erprobt und damit zeitgleich die in den Kommunen vorhandenen Warnkonzepte getestet.

Ton bei Gefahr

Ton bei Entwarnung


Stadt Duisburg


Sechster Bundesweiter Warntag am 11. September 2025.
Ziel ist es, die Bevölkerung für das Themenfeld „Warnung“ zu sensibilisieren sowie Informationen und Tipps zu geben, damit sie im Ernstfall richtig reagieren und sich selbst helfen können. Der Beginn des Alarms wird mit einem einminütige Dauerton für die Entwarnung ausgelöst. Es folgt der einminütige auf- und abschwellende Heulton für die Warnung. Zum Abschluss erfolgt wieder das Entwarnungssignal.

Über den Sirenentest informiert am Tag des Probealarms auch die städtische Internetseite (www.duisburg.de), das kostenlose Gefahrentelefon der Stadt Duisburg (0800/1121313) sowie die Warn-App „NINA“. An diesem Tag wird auch erneut Cell Broadcast über das Modulare Warnsystem (MoWaS) ausgelöst und eine entsprechende Mitteilung auf Mobilfunkgeräte gesendet.

Weitere Informationen zu Cell Broadcast finden sich auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe unter www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Warnung-in-Deutschland/Sowerden-Sie-gewarnt/Cell-Broadcast/cell-broadcast_node.html Zur Auswertung des aktuellen Probealarms stützt sich die Feuerwehr Duisburg auf die eigene technische Analyse des Sirenensystems.

Rückmeldung zu den Sirenen können auch per E-Mail (kub@feuerwehr.duisburg.de, Betreff „Probealarm“) an die Stabsstelle Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz erfolgen. Weitere Informationen zum bundesweiten Warntag sind online unter https://www.bbk.bund.de/ bereitgestellt.

Bürger- und Ordnungsamt: Bilanz der Schwerpunktkontrollen zum Falschparken auf Radwegen
Die städtische Verkehrsüberwachung hat mit Unterstützung des Städtischen Außendienstes (SAD) vom 18. bis 22. August sowie vom 1. bis 5. September, sowohl in den Morgen- als auch in den Abendstunden, umfangreiche Schwerpunktkontrollen zum Falschparken auf Radwegen durchgeführt. Drei Teams mit Einsatzkräften der Verkehrsüberwachung und des SAD überprüften in den zwei Wochen gezielt 18 Stellen im Stadtgebiet, die vom ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club) übermittelt wurden.

Zwei weitere Fahrradteams der Verkehrsüberwachung waren im gesamten Duisburger Stadtgebiet unterwegs, um Verkehrsordnungswidrigkeiten zu ahnden. Insgesamt wurden während der beiden intensiven Kontrollwochen 286 Verkehrsordnungswidrigkeiten im direkten Zusammenhang mit Radwegparken erfasst und geahndet. Es mussten vier Abschleppmaßnahmen eingeleitet werden. Darüber hinaus wurden weitere rund 50 Verkehrsteilnehmer durch mündliche Verwarnungen auf ihr Fehlverhalten hingewiesen.

Zusätzlich wurden durch die Überwachungskräfte 432 allgemeine Verkehrsordnungswidrigkeiten festgestellt und neun Abschleppmaßnahmen durchgeführt. „Radwege zu blockieren, ist nicht nur eine Unsitte, sondern vor allem gefährlich. Deshalb werden wir die Schwerpunktkontrollen auf jeden Fall fortsetzen und Verstöße konsequent ahnden“, so Oberbürgermeister Sören Link.

Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung sind mit dem Fahrrad im gesamten Stadtgebiet unterwegs. Fotos Tanja Pickartz / Stadt Duisburg

Die städtische Verkehrsüberwachung wird auch zukünftig die Kontrollen, insbesondere mit den Fahrradteams, durchführen und dabei verstärkt die bekannten Schwerpunkte anfahren, bei denen eine erhöhte Anzahl von Verstößen festgestellt wurde. Das Falschparken auf Radwegen ist eine Ordnungswidrigkeit und stellt eine erhebliche Gefährdung des Straßenverkehrs, insbesondere für Radfahrer, dar. Das Verwarngeld beträgt 55 Euro. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer gibt es ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro und zusätzlich einen Punkt in Flensburg.

„Prima.Klima.Neuenkamp“ beteiligt sich am Rhine Cleanup 2025
Das Projekt „Prima.Klima.Neuenkamp“ nimmt in diesem Jahr aktiv am Rhine Cleanup in Duisburg teil. Gemeinsam mit vielen anderen Engagierten wird am Samstag, 13. September, ab 10 Uhr entlang des Rheinufers in Neuenkamp Müll gesammelt und die Uferzonen von Abfällen befreit. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, sich an der Aktion zu beteiligen.

„Der Rhine Cleanup Day ist ein wichtiges Symbol für das Engagement in unserer Stadt, die Umwelt zu schützen und gemeinsam mit zahlreichen Kommunen entlang des Rheins ein sichtbares Zeichen für Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu setzen“, sagt Linda Wagner, Dezernentin für Umwelt und Klimaschutz, Gesundheit, Verbraucherschutz und Kultur. Die Aktion Rhine Cleanup findet gleichzeitig in vielen Städten entlang des Rheins statt.

„Mit unserer Teilnahme möchten wir zeigen, dass Klimaschutz und Ressourcenschonung im Alltag beginnen – vor unserer eigenen Haustür“, sagt Christopher Seifried vom Sanierungsmanagement Prima.Klima.Neuenkamp. „Der Rhine Cleanup ist eine tolle Gelegenheit, die Menschen im Quartier einzubeziehen und gemeinsam Verantwortung für unsere Umwelt und unser Klima zu übernehmen.“ Treffpunkt ist um 10 Uhr auf dem Rheindeich in Höhe der Lilienthalstraße 70 in Neuenkamp und auf dem Ruhrdeich in Höhe der Kaßlerfelder Straße 188 um 10.30 Uhr. Der Müll wird an der Rheinorange gesammelt.

Um Anmeldung über das Online-Portal https://www.rhinecleanup.org/de/cleanup/duisportcleanup-an-der-rheinorange wird gebeten. Über das Projekt „Prima.Klima.Neuenkamp“ „Prima.Klima.Neuenkamp“ ist Teil des Projekts „Prima.Klima.Ruhrmetropole.“ Das Projekt verfolgt das Ziel, Klimaschutz und Klimaanpassung direkt in den Stadtteilen erlebbar zu machen und gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern, lokalen Akteuren und Institutionen umzusetzen.

Im Klimaquartier Duisburg-Neuenkamp werden dafür konkrete Maßnahmen entwickelt und begleitet, die von energetischer Sanierung über Begrünungsprojekte bis hin zu Informations- und Beteiligungsangeboten reichen. Ziel ist es, das Quartier langfristig klimafreundlicher, lebenswerter und zukunftssicher zu gestalten – im engen Schulterschluss mit den Menschen vor Ort.

Weitere Informationen gibt es online unter www.duisburg.de unter dem Suchbegriff „Prima.Klima.Neuenkamp“. „Mit dem Projekt ‚Prima. Klima. Ruhrmetropole.‘ können passgenaue Maßnahmen und Förderstrukturen ausprobiert, erfolgreich angewendet und für die Zukunft evaluiert werden. So werden Vorbilder für die ganze Region geschaffen.
Dank des Wissenstransfers zwischen allen teilnehmenden Städten der Metropole Ruhr profitieren die ausgewählten Wohnviertel sowie wie die gesamte Region von dem interkommunal ausgerichteten Projekt im Sinne einer zukunftsfähigen integrierten Quartiersentwicklung“, sagt Umweltund Klimaschutzdezernentin Linda Wagner.

MSV Duisburg – SV Wehen Wiesbaden: DVG setzt zusätzliche Busse ein  
Für Gäste des Fußballspiels MSV Duisburg gegen den SV Wehen Wiesbaden am Samstag, 13. September, um 14 Uhr in der Schauinsland-Reisen Arena, setzt die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) die Sportlinie 945 ein.
Für Gäste des Fußballspiels MSV Duisburg gegen den SV Wehen Wiesbaden am Samstag, 13. September, um 14 Uhr in der Schauinsland-Reisen Arena, setzt die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) die Sportlinie 945 ein.

Abfahrtszeiten Buslinie 945 Richtung MSV Arena
ab „Salmstraße“ (Meiderich) Abfahrt um 12.06, 12.16, 12.26 Uhr
ab „Bergstraße“ um 12.11, 12.21 und 12.31 Uhr
ab „Meiderich Bahnhof“ ab 12.15 bis 12.40 Uhr alle fünf Minuten
ab „Großenbaum Bahnhof Ost“ um 12.50 und 13.05 Uhr
ab „Betriebshof am Unkelstein“ ab 11.58 bis 12.23 Uhr alle fünf Minuten
ab Hauptbahnho“ (Verknüpfungshalle) ab 12.15 bis 13.35 Uhr alle fünf Minuten
ab „Businesspark Nord“ (Asterlagen) um 12.33 Uhr

DVG-Foto

Nach Spielende stehen am Stadion Busse für die Rückfahrt bereit. Gäste des Fußballspieles, die eine Tageseintrittskarte im Vorverkauf erworben haben oder eine Dauerkarte besitzen, können kostenlos die öffentlichen Verkehrsmittel für die Hin- und Rückfahrt benutzen. Für die Gäste, die sich an der Stadionkasse ihre Eintrittskarte kaufen, ist die Rückfahrt mit Bus und Bahn kostenlos.

Wohnungsbau in Duisburg: Innenverdichtung allein reicht nicht
Die Wohnraumsituation in Duisburg war Teil einer vom vom Bochumer Institut für Wohnungswesen, Immobilienwirtschaft, Stadt- und Regionalentwicklung (InWis) erstellte Studie mit dem Titel „Wohnungsbau braucht (mehr) Fläche“. Nach städtischen Angaben liegt die Leerstandsquote bei unter zwei Prozent, was deutlich macht, dass kaum Puffer am Markt vorhanden ist.

Besonders der preisgünstige Mietwohnungsbau steht unter Druck, während die Nachfrage im mittleren Segment ebenfalls steigt. „Duisburg wächst moderat, steht aber dennoch vor erheblichen Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt. Die Bevölkerungszahlen werden nach Prognosen langfristig stabil bleiben. Dennoch steigt der Bedarf an zusätzlichem Wohnraum, weil Haushalte kleiner werden und die Nachfrage nach modernen, bezahlbaren Wohnungen zunimmt“, so InWisGeschäftsführer Prof. Torsten Bölting.

Seine Prognose: „Duisburg kann mit Innenentwicklung allein den Wohnraumbedarf nicht decken.“ Selbst wenn hohe Dichten von über 40 Wohnungen pro Hektar umgesetzt werden und zwei Drittel aller neuen Flächen für den Wohnungsbau reserviert werden, müssten täglich bis zu 42 Hektar landesweit mobilisiert werden. Dieses Szenario überfordert die Realität in Duisburg, wo Baulandreserven begrenzt und Genehmigungsprozesse langwierig sind.

In den vergangenen Jahren hat Duisburg vergleichsweise wenig neue Bauflächen für den Wohnungsbau aktiviert. 2023 wurde ein Flächenverbrauch von knapp 40 Hektar bilanziert, der nicht ausreicht, um den Bedarf zu decken. Ein Großteil des Potenzials liegt in Nachverdichtung und Umnutzung von Industrieflächen. Doch diese Projekte erweisen sich oft als langwierig und komplex. Beispiele sind die Konversionsflächen in Hochfeld oder die Entwicklung des ehemaligen Güterbahnhofs. Zugleich bleibt der Druck hoch, auch in den äußeren Stadtteilen Bauland bereitzustellen, um kurzfristig Entlastung zu schaffen.

„Unsere Analyse verdeutlicht, dass Innenverdichtung nur ein Teil der Lösung sein kann. Für Duisburg wie für viele andere Städte gilt: Es braucht die richtige Balance aus Nachverdichtung und einer verantwortungsvollen Entwicklung neuer Flächen im Außenbereich“, sagt Dr. Torsten Bölting, Geschäftsführer von InWIS. Karsten Koch, Regionalsprecher des BFW NRW und Geschäftsführer der Bochumer Markus-Bau, betont: „Duisburg ist ein Beispiel dafür, dass selbst die beste Innenentwicklung an Grenzen stößt. Ohne zusätzliche Flächen im Außenbereich bleibt der Wohnraumbedarf ungestillt. Politik und Verwaltung müssen den Mut haben, diese Potenziale zu erschließen – nachhaltig und planvoll.“

Der BFW NRW vertritt die Interessen von mehr als 300 Mitgliedsunternehmen aus NRW und ist als Unternehmerverband der Ansprechpartner für wohnungswirtschaftliche und wohnungspolitische Fragestellungen. Dem BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen als Interessenvertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft gehören derzeit rund 1.600 Mitgliedsunternehmen an.

Als Spitzenverband wird der BFW von Landesparlamenten und Bundestag bei branchenrelevanten Gesetzgebungsverfahren angehört. Die Mitgliedsunternehmen stehen für 50% des Wohnungs- und 30% des Gewerbeneubaus. Sie prägen damit entscheidend die derzeitigen und die zukünftigen Lebens- und Arbeitsbedingungen in Deutschland. Mit einem Wohnungsbestand von 3,1 Millionen Wohnungen verwalten sie einen Anteil von mehr als 14% des gesamten vermieteten Wohnungsbestandes in der Bundesrepublik. Zudem verwalten die Mitgliedsunternehmen Gewerberäume von ca. 38 Millionen Quadratmetern Nutzfläche.

Wohnen in Duisburg: 3,8 Prozent mehr Energieverbrauch als im Bundesdurchschnitt
• Energiespar-Sanierung von Wohnungen in Duisburg würde 786 Mio. Euro pro Jahr kosten
• 205.000 Wohnungen älter als 45 Jahre | Baustoff-Fachhandel fordert „Sanierungs-Turbo“ vom Bund

Viele Häuser in Duisburg brauchen bald viele Handwerker: Die Wohngebäude sind enorm in die Jahre gekommen. Von den insgesamt rund 254.000 Wohnungen in Duisburg sind 81 Prozent schon 45 Jahre oder älter: Rund 205.000 Wohnungen in Altbauten sind damit mehr oder weniger „reif für eine Sanierung“. Das geht aus der aktuellen Analyse zum regionalen Wohnungsbestand hervor, die das Pestel-Institut gemacht hat.

Ein wichtiger Punkt bei dem „Gebäude-Check“: der Energieverbrauch. „Je mehr Geld Bewohner fürs Heizen und für warmes Wasser ausgeben müssen, desto höher ist der Druck, das Haus energetisch zu sanieren“, sagt Matthias Günther vom Pestel-Institut. Im Fokus der Untersuchung steht deshalb auch die durchschnittlich verbrauchte Energie pro Quadratmeter Wohnfläche in Duisburg.

„Dabei herausgekommen ist, dass die Wohngebäude in Duisburg beim Energieverbrauch 3,8 Prozent pro Quadratmeter über dem bundesweiten Durchschnitt liegen“, so Matthias Günther. Dazu habe das Pestel-Institut in seiner Datenanalyse die Struktur der Wohngebäude in Duisburg mit dem Bundesdurchschnitt verglichen. Wichtig sei dabei insbesondere die Altersstruktur der Wohngebäude. Ebenso der Gebäudetyp – also die Anzahl der Ein- und Zweifamilienhäuser sowie der Mehrfamilienhäuser.

Warten dringend aufs Werkzeug – und auf Handwerker natürlich: Rund 205.000 Wohnungen in Duisburg sind älter als 45 Jahre. Die meisten haben Sanierungsbedarf. „Oft muss eine Menge gemacht werden: Energetisch, altersgerecht und auch, um die Bausubstanz überhaupt zu erhalten“, sagt Matthias Günther vom Pestel-Institut. Foto: Nils Hillebrand

Der Energieverbrauch fürs Wohnen ist nach Angaben des Pestel-Instituts der entscheidende Richtwert für die Energiespar-Sanierungen, die in den kommenden Jahren noch auf Duisburg zukommen: „Immerhin sei es das Ziel, den gesamten Gebäudebestand in Deutschland bis 2045 klimaneutral zu machen. Wenn Duisburg bis dahin klimaneutral wohnen soll, dann ist es notwendig, bei den Sanierungen in den ‚Turbo-Gang‘ zu schalten“, so Matthias Günther vom Pestel-Institut, das die Regional-Untersuchung zur Sanierung von Wohngebäuden im Auftrag des Bundesverbandes Deutscher Baustoff-Fachhandel (BDB) gemacht hat.

Für die Hauseigentümer bedeute dies, in die Tasche greifen zu müssen: „Pro Jahr sollte sich Duisburg auf rund 786 Millionen Euro Sanierungskosten einstellen – allein fürs Energiesparen. Und das zwanzig Jahre lang“, erklärt Matthias Günther. Basis der Berechnungen ist eine bundesweite Studie des landeseigenen Bauforschungsinstituts „ARGE für zeitgemäßes Wohnen“ in Schleswig-Holstein.

Der Bundesverband Deutscher Baustoff-Fachhandel spricht von einem „Mammut-Projekt für Duisburg“. Dessen Präsidentin Katharina Metzger fordert deshalb jetzt „finanziellen Rückenwind“ für die Eigentümer: „Entscheidend ist, dass mehr und mehr – gerade private – Hauseigentümer mitziehen. Vor allem, dass sie sich Sanierungen überhaupt erlauben können.
Das klappt nur, wenn die Politik mehr Anreize schafft: Es ist höchste Zeit, Energiespar-Sanierungen deutlich besser zu fördern als bislang.“ Auf keinen Fall dürfe Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) mit ihren Plänen durchkommen, Förderprogramme für die Sanierung zusammenzustreichen – und das um mehr als 3 Milliarden Euro.

An die Adresse der Bundestagsabgeordneten aus Duisburg und der Region appelliert der Baustoff-Fachhandel, sich in Berlin für einen „Push bei der Gebäudesanierung“ stark zu machen: „Altbau-Sanierungen würden helfen, Jobs auf dem Bau in Duisburg zu sichern. Denn die Wohnungsbaukrise wird von Tag zu Tag schlimmer“, so BDB-Präsidentin Katharina Metzger (Foto: Tobias Seifert).

Der Wohnungsbau sei wie gelähmt: Zwar habe Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) versprochen, dass „die Bagger auch wieder rollen“. „Doch auf den versprochenen Neubau-Turbo warten Duisburg und Nordrhein-Westfalen immer noch. Die Wohnungsbaukrise geht weiter. Dem Bau rutschen die Kapazitäten weg: Bauarbeiter verlieren ihre Arbeit. Betriebe machen dicht.
Diese Bau-Spirale nach unten muss vor allem der Bund jetzt dringend stoppen: Er muss die Konjunktur-Notbremse für den Bau ziehen“, fordert Katharina Metzger. Gerade das Ankurbeln von Sanierungen und Modernisierungen gebe dem Bau einen wichtigen Schub, den dieser dringend brauche.

Im Fokus muss dabei das Energiesparen stehen, so das Pestel-Institut. „Um Heizkosten zu senken, sind die Dachdämmung, neue Isolierfenster und Wärmepumpen das A und O. Dabei ist es bei einem alten Dach nicht so entscheidend, ob drei Zentimeter mehr oder weniger an Dämmung zwischen die Sparren passen. Hauptsache, ab der obersten Geschossdecke passiert überhaupt etwas“, sagt Institutsleiter Günther.

Wenn sich Eigentümer entschließen, Handwerker ins Haus zu holen, dann biete es sich an, möglichst umfassend zu sanieren: „Wenn Dach und Fassade gemacht werden müssen, dann ist es natürlich günstiger, das Gerüst nur einmal aufbauen zu müssen“, rät Katharina Metzger vom Bundesverband des Baustoff-Fachhandels.

Es sei oft effektiver und unterm Strich in der Regel auch günstiger, möglichst viel in einem Rutsch zu machen: „Also lieber im Rundumschlag sanieren als Stück für Stück über Jahre verteilt. Das ist natürlich immer auch eine Frage des Portemonnaies“, so Katharina Metzger. Es lohne sich aber, mit Handwerksbetrieben darüber zu sprechen und ein Sanierungskonzept zu machen. Und wenn doch in Schritten saniert werde, dann in der richtigen Reihenfolge: „Erst die Häuser energetisch fit machen – also dämmen. Dann die Wärmepumpe“, so Metzger.

Neben der energetischen Sanierung biete sich vor allem auch der altersgerechte Umbau an, um Seniorenwohnungen zu schaffen. „Wer ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung hat, sollte rechtzeitig dafür sorgen, dass er in den eigenen vier Wänden auch alt werden kann“, rät Katharina Metzger.

„Hustet einer, husten alle!“ - Kai Wergener ist neues Mitglied der IHK-Vollversammlung
Die Niederrheinische IHK hat eine neue Vollversammlung. Dieses „Parlament der Unternehmen“ gestaltet die Arbeit der IHK für die nächsten fünf Jahre. Fast die Hälfte der Mitglieder ist neu dabei. Unter ihnen Kai Wergener. Zusammen mit seinen Partnern gibt er als Geschäftsführer des Restaurants Küppersmühle in Duisburg alles, um ein perfekter Gastgeber zu sein. Bei ihm treffen sich Wirtschaft, Politik und Menschen, die einfach ein hervorragendes Essen genießen möchten.

Foto: SEEQ Agency Samuel Lemanczyk

Warum engagieren Sie sich in der Vollversammlung?
Kai Wergener: Mein Herz schlägt für das Ruhrgebiet und die Menschen hier. Nach beruflichen Stationen in internationalen Hotels und auf verschiedenen Inseln bin ich jetzt sehr glücklich im Restaurant Küppersmühle. Besonders freut es mich als Lokalpatrioten, wenn internationale Gäste erstaunt sind, wie schön Duisburg ist und dass es hier solche besonderen Orte wie die Küppersmühle gibt. Die Lebensqualität des Ruhrgebiets ist häufig gar nicht bekannt.

Neben der Museumsgastro und vielen privaten Feiern hat sich unser Restaurant auch als beliebter Spot für Geschäftstermine etabliert. Dadurch erlebe ich Geschäftsleute mit ihren Themen und ihrem Engagement ganz direkt. Das alles hat mich motiviert, mich auch selbst zu engagieren. Denn hier im Ruhrgebiet hängen wir alle zusammen. Es heißt ja so schön: „Hustet einer, husten alle!“. Das kommt auch durch die Bindung zum Stahl und zur Industrie. Deshalb: Dem Ruhrgebiet muss es gut gehen! Dafür engagiere ich mich gerne in der Vollversammlung der Niederrheinischen IHK.

Was ist Ihnen wichtig, um die Wirtschaft am Niederrhein voranzubringen?
Meine Aufgabe ist es ja, den Menschen eine gute Zeit zu ermöglichen und sie zusammenzubringen. Wir stecken viel Liebe und Herzblut in die Details, in unsere Produkte und die Zubereitung. Diese Begeisterung spüre ich bei vielen Wirtschaftsleuten, egal, welche Branche. Wir haben diese lange Industrietradition. Die dürfen wir nicht einfach aufgeben. Die Menschen brauchen gute Löhne, um sich ab und zu etwas gönnen zu können. Dazu benötigen wir von Politik und Verwaltung die passenden Rahmenbedingungen.

Hinzu kommt: In unserem Betrieb legen wir viel Wert darauf, verlässlich, ehrlich und herzlich im Umgang zu sein. Wenn wir es schaffen, damit neue Leute für unsere Region zu begeistern und Unternehmergeist hierher zu holen, dann profitieren alle davon. Es gibt also viel zu tun, und nur gemeinsam können wir es schaffen.

Kreatives Upcycling: Shirts in der Zentralbibliothek gestalten
Jugendliche im Alter von zehn bis 14 Jahren können am Samstag, 13. September, von 11 bis 15 Uhr in der Zentralbibliothek, Steinsche Gasse 26, ihren eigenen T-Shirts/Sweatshirts ein individuelles Aussehen verleihen. Unter der Anleitung der Modedesignerin Caroline Sell machen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus altem Stoff neue Kleidung.

Das mitgebrachte Kleidungsstück kann unter anderem mit Textilfarbe, Nadel und Faden, Flicken oder Bügelfolie kreativ bearbeitet und umgestaltet werden. Die Teilnahme kostet 2 Euro. Das Geld geht zugunsten der Duisburger Bibliotheksstiftung. Ein T-Shirt oder Sweatshirt muss selbst mitgebracht werden. Alle weiteren Materialien werden gestellt. Die Kurse gehören zum Programm des Kulturrucksacks NRW. Die Anmeldung ist online auf der Internetseite www.stadtbibliothekduisburg.de unter Veranstaltungen möglich.

Comic-Zeichenworkshop in der Stadtteilbibliothek Neumühl
Die Stadtteilbibliothek Neumühl an der Lehrerstraße 4-6 lädt am Samstag, 20. September, von 10 bis 13 Uhr zu einem Comic-Zeichenworkshop ein. Jugendliche im Alter von 10 bis 14 Jahren können mit dem Künstler Robin Schicha in die Welt von Tim und Struppi, Batman oder anderen ComicHeldinnen und Helden eintauchen, aber auch eigene Figuren erfinden.

Bei dem Workshop werden erste Grundkenntnisse im Zeichnen von Comics vermittelt. Vorkenntnisse oder eine besondere künstlerische Begabung sind nicht notwendig. Wer selbst schon gezeichnet hat, kann seine Sachen mitbringen und sich weitere Tipps und Anregungen holen.

Die Teilnahme beträgt 2 Euro und kommt der Duisburger Bibliotheksstiftung zugute. Alle Materialien werden gestellt. Das Angebot wird durch den Kulturrucksack NRW gefördert. Weitere Informationen und die Möglichkeit sich anzumelden gibt es online unter www.stadtbibliothek-duisburg.de bei der Rubrik „Veranstaltungen“.

Graffiti-Event an der Emscherhalle im Landschaftspark Duisburg-Nord
Das Jugendamt der Stadt Duisburg veranstaltet gemeinsam mit den Duisburger Streetworkern am Samstag, 27. September, von 10 bis 16 Uhr an der Emscherhalle im Landschaftspark Duisburg-Nord ein spannendes Graffiti-Event. Jugendliche im Alter von 12 bis 16 Jahren die Möglichkeit, sich kreativ auszuleben und Graffiti-Kunst unter professioneller Anleitung in Workshops zu gestalten.

Darüber hinaus besteht für alle Interessierten die Möglichkeit, sich auch ohne Anleitung frei an den Wänden mit den Spraydosen auszuprobieren. Die Dosen werden hierfür kostenlos zur Verfügung gestellt. Abgerundet wird das Event durch einen DJ, der für die passende musikalische Atmosphäre sorgt.

Die Teilnahme ist kostenlos und richtet sich sowohl an einzelne Jugendliche als auch an Gruppen, wie zum Beispiel Schulklassen. Interessierte können sich per E-Mail an hall-of-fame-duisburg@web.de anmelden. Für die Teilnehmenden werden sämtliche Materialien sowie Verpflegung bereitgestellt. Das Graffiti-Event findet im Rahmen der „Nacht der Jugendkultur“ statt und bietet jungen Künstlerinnen und Künstlern eine tolle Gelegenheit, ihre Kreativität öffentlich zu präsentieren und sich mit Gleichgesinnten auszutauschen.

VHS: Intensivkurs für Neulinge in Word und Excel
Die Volkhochschule Duisburg bietet von Dienstag, 23. September, bis Freitag, 26. September, jeweils von 9 bis 16 Uhr im Stadtfenster an der Steinschen Gasse 26 in der Innenstadt einen Intensivkurs für Neulinge in Word und Excel an. Die Teilnehmenden erlernen die Grundlagen der OfficeAnwendungen.

Der Kurs ist auch als Bildungsurlaub anerkannt. Die Teilnahme kostet 184 Euro. Eine vorherige Anmeldung online über www.vhs-duisburg.de ist notwendig. Weitere Informationen gibt es auch bei Eva Fastabend telefonisch unter (0203) 283-984580 oder per E-Mail an e.fastabend@stadt-duisburg.de.

Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit: Knapp drei Viertel der Beschäftigten fürchten negative Folgensehr langer Arbeitstage
Knapp drei Viertel der Beschäftigten befürchten negative Folgen für Erholung und Gesundheit, für die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familienleben sowie die Organisation ihres Alltags, wenn generell Arbeitstage von mehr als zehn Stunden möglich werden. Das wäre eine Folge der von der Bundesregierung favorisierten Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit.

Frauen rechnen noch deutlich häufiger mit negativen Wirkungen als Männer, was daran liegen dürfte, dass sie deutlich mehr unbezahlte Sorgearbeit zusätzlich zum Erwerbsjob leisten. Das ergibt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Sie basiert auf einer Online-Befragung vom Juli 2025 unter mehr als 2000 Beschäftigten.*

Um Aussagen über die Gesamtheit der Arbeitnehmer*innen in Deutschland treffen zu können, wurden die Daten gewichtet. Die Befragungsergebnisse unterstreichen auch, dass sehr lange und flexible Arbeitszeiten in Deutschland längst verbreitet sind. Immerhin 12 Prozent der vom WSI Befragten arbeiten wenigstens an einzelnen Tagen in der Woche länger als zehn Stunden. Und knapp 38 Prozent der Beschäftigten nehmen zumindest ab und zu abends nach 19 Uhr ihre Erwerbsarbeit nochmal auf, nachdem sie sie tagsüber aus privaten Gründen unterbrochen haben, etwa, wenn die Kinder aus der Schule kommen. „Die vorliegenden Ergebnisse zeigen: Eine Abschaffung der gesetzlichen täglichen Arbeitszeitgrenze ist weder erforderlich noch sinnvoll“, lautet daher das Fazit der Studienautorinnen Dr. Yvonne Lott und Dr. Eileen Peters vom WSI.

Die Bundesregierung und Arbeitgeberverbände wollen mehr Möglichkeiten für sehr lange Arbeitstage schaffen, indem die Höchstarbeitszeit für den Erwerbsjob nicht mehr pro Tag, sondern pro Woche geregelt wird. Damit würden kurzfristig generell Erwerbsarbeitstage von mehr als zehn Stunden, im Extremfall sogar von mehr als 12 Stunden möglich, die dann über einen längeren Zeitraum auf durchschnittlich acht Stunden ausgeglichen werden müssen. Aktuell ist der Acht-Stunden-Tag der gesetzliche Referenzrahmen, allerdings kann die Arbeitszeit ohne Rechtfertigung auf bis zu zehn Stunden täglich ausgeweitet werden, wenn innerhalb von sechs Monaten ein Ausgleich erfolgt.

Darüber hinaus lässt das Arbeitszeitgesetz zahlreiche branchen- bzw. tätigkeitsbezogene Abweichungen und Ausnahmen zu, die auch in erheblichem Umfang genutzt werden. Diese müssen aber transparent geregelt sein durch einen Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder durch behördliche Erlaubnis, wobei im Regelfall ein entsprechender Zeitausgleich gewährleistet sein muss.
Trotz dieser erheblichen Gestaltungsmöglichkeiten argumentieren Befürworter*innen einer generellen Deregulierung unter anderem mit mehr Flexibilität, die nicht nur im Interesse von Arbeitgebern sondern auch von Beschäftigten sei.

Weniger als 10 Prozent der Befragten sehen mögliche Vorteile
Das sieht eine große Mehrheit der potenziell Betroffenen jedoch ganz anders: 72,5 Prozent jener befragten Arbeitnehmer*innen, die bislang noch nicht länger als zehn Stunden an einzelnen Tagen in der Woche arbeiten, sagen, dass auch schon einzelne derart lange Arbeitstage ihre Fähigkeit, nach Feierabend abzuschalten und sich zu erholen, etwas bis deutlich verschlechtern würden. Nur sechs Prozent erwarten eine Verbesserung.



Die kritische Einschätzung deckt sich mit Erkenntnissen aus der Arbeitsmedizin. Danach kommt es bei sehr langen täglichen Arbeitszeiten langfristig häufiger zu stressbedingten Erkrankungen. Es steigt sowohl das Risiko für psychische Leiden wie Burnout und Erschöpfungszustände, als auch für körperliche Probleme, etwa Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Zusätzlich wächst auch das Unfallrisiko ab der 8. Arbeitsstunde exponentiell an, so dass Arbeitszeiten über zehn Stunden täglich als hoch riskant eingestuft werden.



Sogar 75 Prozent der Befragten rechnen damit, dass Arbeitstage über zehn Stunden für sie die Möglichkeit verschlechtern, familiäre oder private Verpflichtungen zu erfüllen. 73,5 Prozent erwarten negative Auswirkungen auf gemeinsame familiäre oder private Aktivitäten, 71,6 Prozent sehen die Gestaltung ihres Alltags erschwert. Der Anteil der Befragten, die hier Positives erwarten, liegt jeweils unter zehn Prozent. „Eine Aufhebung der täglichen Arbeitszeitgrenze droht, die Work-Life-Balance der Beschäftigten zu verschlechtern“, fassen die WSI-Forscherinnen Lott und Peters die Sicht der meisten Arbeitnehmer*innen zusammen.

Deregulierung könnte Unwucht bei der Sorgearbeit noch weiter verschärfen – und so Erwerbstätigkeit von Frauen behindern

Die Deregulierung könne zudem Geschlechterungleichheiten verschärfen – weibliche Beschäftigte befürchten noch häufiger Verschlechterungen als Männer.



Ein wesentlicher Grund dürfte nach Analyse der WSI-Expertinnen darin liegen, dass Frauen in Beziehungen neben ihrem Erwerbsjob deutlich mehr als Männer unbezahlte Arbeit in Haushalt, Pflege von Angehörigen oder mit Kindern leisten. Realistisch ist, dass diese Unwucht weiter wächst, wenn der Partner künftig noch länger arbeitet.

Das legen auch die Aussagen jener 12 Prozent der Beschäftigten nahe, die bereits jetzt zumindest an einzelnen Tagen in der Woche länger als zehn Stunden im Erwerbsjob arbeiten. 48 Prozent von ihnen berichten, dass am Abend die Partnerin oder der Partner schon gelegentlich oder häufig bei Hausarbeiten oder der Kinderbetreuung für sie einspringen mussten. Bei den Befragten ohne Zehn-Stunden-Tage sagen das gut 17 Prozentpunkte weniger. Da die befragten Männer fast doppelt so häufig wie die Frauen zumindest gelegentlich mehr als 10 Stunden im Erwerbsjob arbeiten (15,4% gegenüber 8 %), bleibt die häusliche Mehrarbeit vor allem an Frauen hängen.

„Das ist nicht nur ein individuelles Problem der direkt Betroffenen, sondern es macht es insbesondere Müttern noch schwerer, ihre Arbeitszeit auszuweiten“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI. „Damit könnte die Deregulierung der Höchstarbeitszeit ausgerechnet den Zuwachs bei der Erwerbstätigkeit von Frauen bremsen, der in den vergangenen Jahren wesentlich zu Rekordwerten bei Erwerbstätigkeit und Arbeitsvolumen in Deutschland beigetragen hat.

Gleichzeitig könnte sie Probleme bei Gesundheit und Demografie verschärfen, höhere Krankenstände begünstigen und die Entscheidung für Kinder schwerer machen. Die Deregulierung erscheint damit auch wirtschaftlich kontraproduktiv.“

Ohnehin ist die Flexibilität, mit der berufliche und private Anforderungen unter einen Hut gebracht werden sollen, bereits jetzt hoch und offenbar mit dem geltenden Arbeitszeitrecht vereinbar. So geben 37,6 Prozent der Befragten an, dass es zumindest gelegentlich bei ihnen vorkommt, dass sie die Arbeit tagsüber aus privaten Gründen für mehrere Stunden unterbrechen und dafür nach 19 Uhr weiterarbeiten.

Wichtige Gründe für Unterbrechungen sind Haushalt/Besorgungen, Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen. Dass sie nach 19 Uhr die Erwerbsarbeit fortsetzen, begründen 60 Prozent der Befragten mit derart „fragmentierten“ Arbeitstagen damit, dass sie sonst nicht ihre Arbeit schaffen würden. Jeweils ein gutes Drittel sagt zudem, dass es die Arbeit erfordere, beispielsweise, weil sie mit beruflichen Kontakten in anderen Zeitzonen kommunizieren müssen, oder dass sie sonst nicht auf ihre Arbeitszeit kommen. Bei einem knappen Viertel der Befragten, die nach 19 Uhr noch einmal loslegen, erwarten das die Vorgesetzten.

Gut 60 Prozent der Befragten, die zumindest gelegentlich nach 19 Uhr noch einmal die Erwerbsarbeit aufgreifen, geben an, dass sie im Gegenzug „immer“ oder „meistens“ am Folgetag später mit der Arbeit beginnen können, weitere knapp 23 Prozent sagen, das sei „in Ausnahmefällen“ möglich. Wenn der Arbeitsbeginn entsprechend später erfolgt, kann die im Arbeitszeitgesetz vorgeschriebene und für die Gesundheit wichtige Ruhezeit von 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen eingehalten werden.

Allerdings geben Beschäftigte mit „fragmentierten“ Arbeitstagen deutlich häufiger als andere an, dass abends die Partnerin oder der Partner schon bei Haushalt oder Kinderbetreuung für sie einspringen mussten. „Wir wissen auch aus anderen Studien, dass fragmentierte Arbeitstage und Arbeit am Abend für viele Beschäftigte bestenfalls eine Not- und keine Wunschlösung sind. Häufig sind sie verbunden mit hohem Stress und Zeitdruck“, sagt WSI-Arbeitszeitexpertin Yvonne Lott.

„Sie werden aber genutzt, um Vereinbarkeitskonflikte zu entschärfen, und offenbar funktioniert das mit dem aktuellen Arbeitszeitgesetz. Die von der Bundesregierung angekündigte Deregulierung dürfte hingegen das fragile Verhältnis von Flexibilität und notwendigen Begrenzungen aus dem Gleichgewicht bringen, weil es gleichzeitig sehr lange und fragmentierte Arbeitstage begünstigt.“

Anstelle der Abschaffung der täglichen Arbeitszeitgrenze seien vielmehr Reformen nötig, die Work-Life Balance und Partnerschaftlichkeit unterstützen, analysieren die Wissenschaftler*innen. Zu den zentralen arbeitszeitpolitischen Maßnahmen zählen sie:
- Die Verlängerung der Partnermonate beim Elterngeld, wie im aktuellen Koalitionsvertrag vorgesehen
- Bessere Rahmenbedingungen für pflegende Angehörige, wie sie der Unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf empfiehlt
- Eine Reform der Brückenteilzeit, indem Schwellenwerte abgeschafft, individuelle Arbeitszeitwünsche stärker berücksichtigt und flexible Anpassungen während der Laufzeit ermöglicht werden

Da sich Zeitwünsche und -bedarfe im Lebensverlauf der meisten Beschäftigten verändern, brauche es darüber hinaus Arbeitszeitmodelle, die Beschäftigten mehr Kontrolle über Dauer, Lage und Verteilung ihrer Arbeitszeit sowie über den Arbeitsort ermöglichen.

Vortrag und Diskussion zur Nachhaltigkeitsstrategie des Duisburger Hafens
Christina Rubach ist bei „duisport“ verantwortlich für den klimafreundlichen Umbau des Duisburger Hafens. Am Montag, 22. September 2025 stellt sie sich ab 18.30 Uhr im Maximilian-Haus, Weinhagenstraße 25, 47119 Duisburg-Ruhrort der Diskussion und den Fragen des Publikums. Es geht um die Nachhaltigkeitsstrategie des Duisburger Hafens.

Christina Rubach (Foto: duisport.de) wird vorab berichten, warum der Duisburger Hafen in herausgehobener Weise für die Organisation des globalen Handels steht und warum Nachhaltigkeit für „duisport“ mehr als Umweltschutz sei. „Unsere Verantwortung endet nicht beim CO₂-Fußabdruck: Nachhaltigkeit ist mehr als Klimaschutz – unsere Verantwortung geht weiter und schließt die Bereiche Soziales und Unternehmensführung mit ein“ sagt Christina Rubach im Vorfeld der Veranstaltung.

Der Eintritt ist frei, Anmeldungen sind erbeten bei Dieter Zisenis (Mail: laboratorium@ekir.de) vom dem „laboratorium“, dem evangelischen Zentrum für Arbeit, Bildung und betriebliche Seelsorge der Evangelischen Kirchenkreise Dinslaken, Duisburg, Moers und Wesel (www.ev-laboratorium.de).     



NRW: Ausgaben der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung um rund 13 % gestiegen
* 2024 wurden 7,2 Milliarden Euro für die Leistungen der Eingliederungshilfe aufgebracht.
* Größte Ausgabeposten waren Assistenzleistungen.
* Zweitgrößte Ausgabeposten waren Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen.

Im Jahr 2024 beliefen sich die Ausgaben für Leistungen der Eingliederungshilfe nach Abzug der Einnahmen auf 7,2 Milliarden Euro. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 13,2 % mehr als ein Jahr zuvor. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen Menschen mit Behinderung eine individuelle Lebensführung ermöglichen und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft fördern.

Assistenzleistungen waren der größte Ausgabeposten Für die Leistungen zur sozialen Teilhabe wurden 2024 insgesamt 4,8 Milliarden Euro brutto aufgewendet. Den größten Teil dieser Ausgaben machten die Assistenzleistungen zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags aus. Die Bruttoausgaben für diese Leistungen betrugen 3,9 Milliarden Euro.

Im Jahr 2024 erhielten 140.570 Menschen Assistenzleistungen, das waren 0,8 % mehr als im Vorjahr. Der Anstieg bei den Bruttoausgaben fiel mit 14,2 % deutlich stärker aus. Zweitgrößte Ausgabenposition waren die Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen Die Ausgaben für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben entfielen zu 99,0 % auf die Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen.

2024 wurden für diese Leistungen 1,59 Milliarden Euro aufgewendet, das waren 2,2 % mehr als ein Jahr zuvor. Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen lag 2024 bei 74.355 Menschen und war damit um 0,5 % niedriger als im Vorjahr.



Leistungen zur Teilhabe an Bildung gestiegen
Die Ausgaben für die Leistungen zur Teilhabe an Bildung lagen 2024 bei 671 Millionen Euro und damit um 19,4 % höher als 2023. Diese Ausgaben wurden zu 74,8 % direkt von den nordrhein-westfälischen Kommunen erbracht, die wesentlich für die Eingliederungshilfeleistungen für Schülerinnen und Schüler zuständig sind. Die Ausgaben für Leistungen der Eingliederungshilfe insgesamt wurden nur zu 7,2 % direkt von den Kommunen und zu 92,8 % über die Landschaftsverbände erbracht.

NRW: 17 % mehr Unternehmensinsolvenzen im 1. Halbjahr 2025
* Zugleich Rückgang bei den betroffenen Beschäftigten und den voraussichtlichen Forderungen
* Wirtschaftsbereich „Handel; Instandhaltung und Reparatur von KFZ“ am stärksten betroffen

Im 1. Halbjahr 2025 haben die Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen 3.190 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 17,2 % mehr als im 1. Halbjahr 2024. Damals hatte es 2.722 gemeldete Unternehmensinsolvenzen gegeben. Mit 3.427 Unternehmensinsolvenzen hatten diese zuletzt im 1. Halbjahr 2016 ein höheres Niveau als aktuell erreicht.

Nach Rückgängen bis zum 1. Halbjahr 2022 war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen kontinuierlich gestiegen. Es ist zu beachten, dass das Insolvenzgeschehen in den Jahren 2020 und 2021 von Sonderregelungen geprägt war. Unter anderem war infolge der Corona-Pandemie die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen teilweise ausgesetzt.



Über 21.000 betroffene Beschäftigte und 4,4 Milliarden Euro an voraussichtlichen Forderungen
Die Zahl der im 1.Halbjahr 2025 von einer Unternehmensinsolvenz betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer lag insgesamt bei 21.274 Beschäftigten und damit um 46,4 % niedriger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Damals waren 39.683 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen. Die Höhe der voraussichtlichen Forderungen der Unternehmensinsolvenzen summierte sich im 1. Halbjahr 2025 auf 4,4 Milliarden Euro.

Damit waren die Forderungen um 54,0 % niedriger als im Vorjahreshalbjahr. Damals hatte die Summe der Forderungen bei 9,6 Milliarden Euro gelegen. Die Rückgänge bei den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie bei den voraussichtlichen Forderungen bei zugleich steigenden Unternehmensinsolvenzenzahlen deuten auf eine geringere Zahl von Insolvenzanträgen wirtschaftlich bedeutender Unternehmen und Unternehmensketten hin.

Höchste Zahl an Unternehmensinsolvenzen im Wirtschaftsbereich „Handel; Instandhaltung und Reparatur von KFZ“
Im 1. Halbjahr 2025 gab es die meisten gemeldeten beantragten Insolvenzverfahren im Wirtschaftsbereich „Handel; Instandhaltung und Reparatur von KFZ“. Mit insgesamt 574 Verfahren lag die Zahl um 25,9 % über dem Wert des entsprechenden Vorjahreszeitraums. An zweiter und dritter Stelle folgten das „Baugewerbe“ mit 548 Verfahren und die „sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen“ mit 350 Verfahren.

Zum letzteren Bereich gehören unter anderem der Garten- und Landschaftsbau, Reisebüros und Wach- und Sicherheitsdienste. Nach ersten Auswertungen lag im 1. Halbjahr 2025 der Großteil der betroffenen Beschäftigten und der voraussichtlichen Forderungen im Wirtschaftsbereich „Verarbeitendes Gewerbe“, in dem es 271 Verfahren gab.

Gesamtzahl der Insolvenzen 9,4 % höher als im 1. Halbjahr 2024
Die Gesamtzahl der gemeldeten Insolvenzverfahren in NRW war im 1. Halbjahr 2025 mit 15.491 Verfahren um 9,4  % höher als im entsprechenden Vorjahreszeitraum (1. Halbjahr 2024: 14.157 Verfahren). Neben den Unternehmensinsolvenzen gab es unter anderem 9.374 Verbraucherinsolvenzen, deren Zahl um 7,2 % gestiegen ist (1. Halbjahr 2024: 8.748 Verfahren).