Deutscher Verein tritt für bessere
Erwerbsintegration von Alleinerziehenden ein Der
Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. zeigt in
seinen aktuellen Empfehlungen auf, welche Maßnahmen die
Erwerbsintegration von Alleinerziehenden im SGB II-Bezug fördern.
„Alleinerziehende sind weiterhin im Grundsicherungsbezug
überrepräsentiert. Häufig mangelt es aber nicht am Willen ihre
Familie eigenständig zu sichern, es scheitert an strukturellen
Hürden“, erklärt Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen
Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. „Jobcenter,
Kommunen und Arbeitgeber brauchen eine gemeinsame Strategie, die
alle relevanten Lebenslagen Alleinerziehender einbezieht. Nur so
kann eine nachhaltige Erwerbsintegration gelingen.“
Der
Deutsche Verein erläutert in seinen neuen Empfehlungen, wie der
Vielzahl an Herausforderungen im Leben Alleinerziehender begegnet
und eine Erwerbsintegration ermöglicht werden kann. Eine zentrale
Rolle spielen dabei die Beratung und Unterstützung durch die
Jobcenter und sozialen Dienste anderer Träger. Eine frühzeitige
Beratung Alleinerziehender ermöglicht es, Hürden in ihren
Lebenssituationen zu begegnen und ein Vertrauensverhältnis
aufzubauen.
Die Jobcenter sollten Alleinerziehende auch dann
beraten, wenn eine Erwerbsintegration noch nicht möglich ist, z.B.
weil Kinder noch sehr klein sind. Sie können dann frühzeitig
zielgerichtete Maßnahmen vorbereiten, die sich an der individuellen
Situation ausrichten. Dies kann eine berufliche Weiterbildung sein,
ein Praktikum bei einem Arbeitgeber oder die direkte
Erwerbsintegration.
Damit Alleinerziehende eine
Erwerbstätigkeit aufnehmen können, müssen aber auch die
Rahmenbedingungen stimmen. Verlässliche Kinderbetreuung ist hierfür
genauso zentral, wie Vereinbarkeit und Familienfreundlichkeit bei
Arbeitgebenden. Auch zur Gestaltung dieser Rahmenbedingungen und
Zusammenarbeit der beteiligten Akteure gibt der Deutsche Verein
Empfehlungen.
Der Deutsche Verein sieht daher dem
angekündigten Gesetzentwurf zur Umgestaltung des Bürgergeldes zu
einer neuen Grundsicherung mit großem Interesse entgegen. Die
Regierungsfraktionen haben sich Anfang Oktober 2025 auf einige
Grundzüge hierzu verständigt. In dem Papier spricht sich die
Regierungskoalition u.a. dafür aus, dass Jobcenter zukünftig Eltern
mit Kindern bereits ab dem erst Lebensjahr mit dem Ziel einer
Integration beraten sollen. Hier wird alles auf die konkrete
gesetzliche Ausgestaltung ankommen.
Aus Sicht des Deutschen
Vereins ist es wichtig, dass Alleinerziehende auch mit kleinen
Kindern frühzeitig und gut im Jobcenter beraten werden, um die
individuell passende Hilfe und Förderung anzubieten und eine
dauerhafte Erwerbsintegration zu erreichen oder vorzubereiten.
Die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private
Fürsorge e.V. zur Unterstützung von Alleinerziehenden im SGB
II-Bezug bei der Erwerbsintegration durch die Jobcenter sind unter
https://www.deutscher-verein.de/fileadmin/user_upload/dv/pdfs/Empfehlungen_Stellungnahmen/2025/DV-5-25_Erwerbsintegration_Alleinerziehender.pdf
abrufbar.
Von Gratis-Bus bis 200-Euro-Bußgeld –
Nahverkehr in Europa Städtetrips sind im Herbst
besonders beliebt. Europas Metropolen lassen sich dabei am besten
mit Bus und Bahn erkunden – schnell, günstig, authentisch. Doch
Vorsicht: Auch wer es einfach nicht besser weiß, riskiert im Ausland
schon bei vermeintlich kleinen Fehlern sehr hohe Bußgelder. Die
Regeln unterscheiden sich von Land zu Land erheblich – und genau das
führt immer wieder zu Problemen, wie die Fälle zeigen, die beim
Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland eingehen.

So abwechslungsreich wie die EU-Flaggen: Der öffentliche Nahverkehr
birgt einige Hürden. (Foto: KI-generiert)
Ein Beispiel aus
Rom: Eine deutsche Familie, kaum 24 Stunden in der Stadt, will nach
einem langen Tag zurück ins Hotel. Fahrkartenautomat an der
Haltestelle? Fehlanzeige. Also versucht der Vater online Tickets zu
kaufen – der Bus kommt aber schneller als gedacht. Einsteigen,
später zahlen, so der Plan. Doch im Bus gibt es keine Fahrkarten,
die App lädt zu langsam. Kaum schließen sich die Türen, steht der
Kontrolleur vor ihnen. Er spricht kein Englisch, der Vater zeigt den
offenen Ticketkauf auf dem Handy. Vergeblich: Am Ende muss die
Familie knapp 220 Euro sofort in bar bezahlen.
„Fälle wie
dieser erreichen uns regelmäßig“, sagt Karolina Wojtal, Juristin und
Co-Leiterin des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ). „Was zu
Hause selbstverständlich wirkt, kann im Ausland ganz anders geregelt
sein – auf die bekannten Abläufe sollte man sich nicht verlassen.
Und wer die Spielregeln nicht kennt, zahlt schnell drauf. Auch für
Touristen gibt es da meist keine Kulanz.“
Fallstricke im
Ausland: ein Überblick 1. Unterschiedliche „Währungen“ Mal ist
die Zeit, mal die Zone, mal die Distanz ausschlaggebend: In Athen
gilt das Ticket 90 Minuten, egal wie weit man fährt. In Madrid
richten sich Preise nach Zonen, in Amsterdam nach exakten
Kilometern. Und in Luxemburg? Da zahlt man gar nichts, denn dort ist
– abgesehen von der ersten Klasse – der gesamte ÖPNV kostenlos.
2. Ticketpflicht ohne Automaten In vielen Städten sind
Fahrscheine nicht direkt im Bus oder der Metro erhältlich. In Rom
gibt es sie in Metrostationen, Tabakläden oder über Apps. Automaten
an Haltestellen fehlen oft. Auch in Athen oder Prag gilt: Tickets
müssen vorab gekauft werden, denn wer ohne Fahrschein einsteigt,
zahlt hohe Bußgelder.
3. Entwerten, sonst sieht der
Kontrolleur schwarz In Italien und Österreich reicht es nicht,
ein Ticket zu besitzen – es muss vor Fahrtantritt entwertet werden.
In Wien hängen die Geräte vor allem an den Zugängen zur U-Bahn, in
Rom und Straßburg stehen sie direkt in Bussen oder an den
Tramhaltestellen. Wer diesen Schritt vergisst, fährt offiziell
„schwarz“.
4. Tap-in, Tap-out – aber wehe, man vergisst’s
In den Niederlanden gilt das landesweite Check-in/Check-out-System:
Wer beim Aussteigen vergisst auszuchecken, zahlt automatisch einen
pauschalen Tages-Höchstbetrag – bis zu 20 Euro im Zug und zwischen
vier und sechs Euro in Bus, Tram oder Metro.
5. Extra-Ticket
für Hund, Rad und Co. Vierbeiner (außer Blindenhunde) brauchen in
Rom ein eigenes Ticket – anders als in vielen deutschen Städten, wo
zumindest kleine Tiere kostenlos mitfahren. In Helsinki dürfen
Fahrräder zwar mit in die Metro, aber nur außerhalb der Stoßzeiten.
Und in Barcelona sind E-Scooter im Nahverkehr komplett verboten. Für
Reisende mit Gepäck, Kinderwagen oder Rollstuhl gibt es in den
meisten Ländern eigene Regelungen, die aber nicht immer gut
ausgeschildert sind – hier lohnt sich ein Blick ins Kleingedruckte,
bevor man einsteigt.
Das sind nur einige Beispiele. Aber sie
zeigen deutlich, wie unterschiedlich Europäer Bus und Bahn nutzen.
„In der Regel ist es kein böser Wille, der Reisende in
Schwierigkeiten bringt,“ erklärt Wojtal. „sondern schlicht fehlende
Information. Doch am Bußgeld ändert das am Ende leider nichts. Ein
einziger vergessener Handgriff – und aus einer Zwei-Euro-Fahrt wird
eine dreistellige Forderung.“
Und dann? Wer im
europäischen Nahverkehr ohne gültiges Ticket erwischt wird – ob aus
Versehen oder wegen fehlender Sprachkenntnisse – gilt trotzdem als
klassischer Schwarzfahrer. Da helfen auch gute Erklärungen nichts:
Das Bußgeld muss bezahlt werden. Da kann auch das EVZ nichts tun.
Anders kann es aussehen, wenn das Ticket eigentlich gültig war oder
technische Probleme den Kauf verhindert haben. In solchen Fällen
kann sich ein Einspruch durchaus lohnen – vorausgesetzt, man kann
den Ablauf belegen.
Damit es gar nicht erst so weit kommt,
drei Faustregeln: - Vorher informieren und am besten ein paar
Minuten extra einplanen, um im Zweifel einen Mitarbeiter oder
Mitreisenden zu fragen. - Dokumentieren wenn etwas schiefgeht,
Beweise sichern: Foto vom Ticket, vom Automaten oder von der
Fahrzeugnummer. - Nachhaken: Ein erster Schritt sollte der
Kontakt zum Unternehmen selbst sein. Dort den Fall schildern und um
eine (Kulanz-)Lösung bitten. Führt das nicht zum Erfolg, bleibt zu
prüfen, ob das Unternehmen einer Schlichtungsstelle angeschlossen
ist. Eine Übersicht gibt es hier: Streitbeilegungsstellen -
Europäische Kommission.
Viele Reisende gehen davon aus, dass
die EU-Fahrgastrechte auch im Nahverkehr greifen – doch das stimmt
nur sehr eingeschränkt. Bei Busfahrten gelten sie erst ab 250
Kilometern, und bei Zügen können die Mitgliedstaaten zahlreiche
Ausnahmen machen. In der Praxis zählt deshalb fast immer das, was in
den AGB der Verkehrsbetriebe steht – auch wenn nicht alles darin
automatisch rechtlich haltbar sein muss.
„Gut vorbereitet
reist es sich entspannter“, sagt Wojtal. „Auf dem heimischen Sofa –
ohne Zeitdruck und mit stabiler Internetverbindung findet man
Antworten am einfachsten. Und manchmal trennt schon die
Übersetzungsfunktion im Browser den Fahrschein vom Bußgeld.“
VHS-Bildungsurlaub in den
Herbstferien: Seminar „Grenzen setzen für
ein ausgewogenes Leben!“ In
einem fünftägigen VHS-Seminar vom 20. bis
24. Oktober, jeweils von 9 bis 16.30 Uhr im
Stadtfenster an der Steinschen Gasse 26 in
der Innenstadt lernen Teilnehmende eigene
Grenzen zu erkennen und zu wahren, um
gesunde Beziehungen zu anderen aufbauen zu
können. Praktische Übungen und theoretischer
Input sollen die Teilnehmenden für
physische, mentale, emotionale und soziale
Grenzen sensibilisieren.
Das
Teilnahmeentgelt beträgt 210 Euro und kann
unter bestimmten Bedingungen ermäßigt
werden. Dieses Seminar ist nach dem
Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz von NRW
anerkannt, sodass die meisten Arbeitnehmer
dafür fünf Tage Sonderurlaub beantragen
können. Weiterführende Informationen gibt es
bei Ilona Lendermann von der VHS unter
(0203) 283-984603 oder per E-Mail an
i.lendermann@stadtduisburg.de.
Pfarrerin Dörthe Lahann am Service-Telefon
der evangelischen Kirche „Zu welcher Gemeinde gehöre
ich?“ oder „Wie kann ich in die Kirche eintreten?“ oder „Holt die
Diakonie auch Möbel ab?“: Antworten auf Fragen dieser Art erhalten
Anrufende beim kostenfreien Servicetelefon der evangelischen Kirche
in Duisburg.
Es ist unter der Rufnummer 0800 / 12131213 auch
immer montags von 18 bis 20 Uhr besetzt, und dann geben Pfarrerinnen
und Pfarrer Antworten auf Fragen rund um die kirchliche Arbeit und
haben als Seelsorgende ein offenes Ohr für Sorgen und Nöte. Das
Service-Telefon ist am Montag, 20. Oktober 2025 von
Krankenhauspfarrerin Dörthe Lahann besetzt.

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