'Tagesaktuell' - Redaktion Harald Jeschke Sonderseiten


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Montag, 20. Oktober 2025



Deutscher Verein tritt für bessere Erwerbsintegration von Alleinerziehenden ein  
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. zeigt in seinen aktuellen Empfehlungen auf, welche Maßnahmen die Erwerbsintegration von Alleinerziehenden im SGB II-Bezug fördern.  
„Alleinerziehende sind weiterhin im Grundsicherungsbezug überrepräsentiert. Häufig mangelt es aber nicht am Willen ihre Familie eigenständig zu sichern, es scheitert an strukturellen Hürden“, erklärt Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.
„Jobcenter, Kommunen und Arbeitgeber brauchen eine gemeinsame Strategie, die alle relevanten Lebenslagen Alleinerziehender einbezieht. Nur so kann eine nachhaltige Erwerbsintegration gelingen.“  

Der Deutsche Verein erläutert in seinen neuen Empfehlungen, wie der Vielzahl an Herausforderungen im Leben Alleinerziehender begegnet und eine Erwerbsintegration ermöglicht werden kann. Eine zentrale Rolle spielen dabei die Beratung und Unterstützung durch die Jobcenter und sozialen Dienste anderer Träger. Eine frühzeitige Beratung Alleinerziehender ermöglicht es, Hürden in ihren Lebenssituationen zu begegnen und ein Vertrauensverhältnis aufzubauen.

Die Jobcenter sollten Alleinerziehende auch dann beraten, wenn eine Erwerbsintegration noch nicht möglich ist, z.B. weil Kinder noch sehr klein sind. Sie können dann frühzeitig zielgerichtete Maßnahmen vorbereiten, die sich an der individuellen Situation ausrichten. Dies kann eine berufliche Weiterbildung sein, ein Praktikum bei einem Arbeitgeber oder die direkte Erwerbsintegration.  

Damit Alleinerziehende eine Erwerbstätigkeit aufnehmen können, müssen aber auch die Rahmenbedingungen stimmen. Verlässliche Kinderbetreuung ist hierfür genauso zentral, wie Vereinbarkeit und Familienfreundlichkeit bei Arbeitgebenden. Auch zur Gestaltung dieser Rahmenbedingungen und Zusammenarbeit der beteiligten Akteure gibt der Deutsche Verein Empfehlungen.  

Der Deutsche Verein sieht daher dem angekündigten Gesetzentwurf zur Umgestaltung des Bürgergeldes zu einer neuen Grundsicherung mit großem Interesse entgegen. Die Regierungsfraktionen haben sich Anfang Oktober 2025 auf einige Grundzüge hierzu verständigt. In dem Papier spricht sich die Regierungskoalition u.a. dafür aus, dass Jobcenter zukünftig Eltern mit Kindern bereits ab dem erst Lebensjahr mit dem Ziel einer Integration beraten sollen. Hier wird alles auf die konkrete gesetzliche Ausgestaltung ankommen.

Aus Sicht des Deutschen Vereins ist es wichtig, dass Alleinerziehende auch mit kleinen Kindern frühzeitig und gut im Jobcenter beraten werden, um die individuell passende Hilfe und Förderung anzubieten und eine dauerhafte Erwerbsintegration zu erreichen oder vorzubereiten.
Die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Unterstützung von Alleinerziehenden im SGB II-Bezug bei der Erwerbsintegration durch die Jobcenter sind unter https://www.deutscher-verein.de/fileadmin/user_upload/dv/pdfs/Empfehlungen_Stellungnahmen/2025/DV-5-25_Erwerbsintegration_Alleinerziehender.pdf abrufbar.  

Von Gratis-Bus bis 200-Euro-Bußgeld – Nahverkehr in Europa
Städtetrips sind im Herbst besonders beliebt. Europas Metropolen lassen sich dabei am besten mit Bus und Bahn erkunden – schnell, günstig, authentisch. Doch Vorsicht: Auch wer es einfach nicht besser weiß, riskiert im Ausland schon bei vermeintlich kleinen Fehlern sehr hohe Bußgelder. Die Regeln unterscheiden sich von Land zu Land erheblich – und genau das führt immer wieder zu Problemen, wie die Fälle zeigen, die beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland eingehen.

So abwechslungsreich wie die EU-Flaggen: Der öffentliche Nahverkehr birgt einige Hürden. (Foto: KI-generiert)

Ein Beispiel aus Rom: Eine deutsche Familie, kaum 24 Stunden in der Stadt, will nach einem langen Tag zurück ins Hotel. Fahrkartenautomat an der Haltestelle? Fehlanzeige. Also versucht der Vater online Tickets zu kaufen – der Bus kommt aber schneller als gedacht. Einsteigen, später zahlen, so der Plan. Doch im Bus gibt es keine Fahrkarten, die App lädt zu langsam. Kaum schließen sich die Türen, steht der Kontrolleur vor ihnen. Er spricht kein Englisch, der Vater zeigt den offenen Ticketkauf auf dem Handy. Vergeblich: Am Ende muss die Familie knapp 220 Euro sofort in bar bezahlen.

„Fälle wie dieser erreichen uns regelmäßig“, sagt Karolina Wojtal, Juristin und Co-Leiterin des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ). „Was zu Hause selbstverständlich wirkt, kann im Ausland ganz anders geregelt sein – auf die bekannten Abläufe sollte man sich nicht verlassen. Und wer die Spielregeln nicht kennt, zahlt schnell drauf. Auch für Touristen gibt es da meist keine Kulanz.“

Fallstricke im Ausland: ein Überblick
1. Unterschiedliche „Währungen“
Mal ist die Zeit, mal die Zone, mal die Distanz ausschlaggebend: In Athen gilt das Ticket 90 Minuten, egal wie weit man fährt. In Madrid richten sich Preise nach Zonen, in Amsterdam nach exakten Kilometern. Und in Luxemburg? Da zahlt man gar nichts, denn dort ist – abgesehen von der ersten Klasse – der gesamte ÖPNV kostenlos.

2. Ticketpflicht ohne Automaten
In vielen Städten sind Fahrscheine nicht direkt im Bus oder der Metro erhältlich. In Rom gibt es sie in Metrostationen, Tabakläden oder über Apps. Automaten an Haltestellen fehlen oft. Auch in Athen oder Prag gilt: Tickets müssen vorab gekauft werden, denn wer ohne Fahrschein einsteigt, zahlt hohe Bußgelder.

3. Entwerten, sonst sieht der Kontrolleur schwarz
In Italien und Österreich reicht es nicht, ein Ticket zu besitzen – es muss vor Fahrtantritt entwertet werden. In Wien hängen die Geräte vor allem an den Zugängen zur U-Bahn, in Rom und Straßburg stehen sie direkt in Bussen oder an den Tramhaltestellen. Wer diesen Schritt vergisst, fährt offiziell „schwarz“.

4. Tap-in, Tap-out – aber wehe, man vergisst’s
In den Niederlanden gilt das landesweite Check-in/Check-out-System: Wer beim Aussteigen vergisst auszuchecken, zahlt automatisch einen pauschalen Tages-Höchstbetrag – bis zu 20 Euro im Zug und zwischen vier und sechs Euro in Bus, Tram oder Metro.

5. Extra-Ticket für Hund, Rad und Co.
Vierbeiner (außer Blindenhunde) brauchen in Rom ein eigenes Ticket – anders als in vielen deutschen Städten, wo zumindest kleine Tiere kostenlos mitfahren. In Helsinki dürfen Fahrräder zwar mit in die Metro, aber nur außerhalb der Stoßzeiten. Und in Barcelona sind E-Scooter im Nahverkehr komplett verboten. Für Reisende mit Gepäck, Kinderwagen oder Rollstuhl gibt es in den meisten Ländern eigene Regelungen, die aber nicht immer gut ausgeschildert sind – hier lohnt sich ein Blick ins Kleingedruckte, bevor man einsteigt.

Das sind nur einige Beispiele. Aber sie zeigen deutlich, wie unterschiedlich Europäer Bus und Bahn nutzen. „In der Regel ist es kein böser Wille, der Reisende in Schwierigkeiten bringt,“ erklärt Wojtal. „sondern schlicht fehlende Information. Doch am Bußgeld ändert das am Ende leider nichts. Ein einziger vergessener Handgriff – und aus einer Zwei-Euro-Fahrt wird eine dreistellige Forderung.“

Und dann?
Wer im europäischen Nahverkehr ohne gültiges Ticket erwischt wird – ob aus Versehen oder wegen fehlender Sprachkenntnisse – gilt trotzdem als klassischer Schwarzfahrer. Da helfen auch gute Erklärungen nichts: Das Bußgeld muss bezahlt werden. Da kann auch das EVZ nichts tun.
Anders kann es aussehen, wenn das Ticket eigentlich gültig war oder technische Probleme den Kauf verhindert haben. In solchen Fällen kann sich ein Einspruch durchaus lohnen – vorausgesetzt, man kann den Ablauf belegen.

Damit es gar nicht erst so weit kommt, drei Faustregeln:
- Vorher informieren und am besten ein paar Minuten extra einplanen, um im Zweifel einen Mitarbeiter oder Mitreisenden zu fragen.
- Dokumentieren wenn etwas schiefgeht, Beweise sichern: Foto vom Ticket, vom Automaten oder von der Fahrzeugnummer.
- Nachhaken: Ein erster Schritt sollte der Kontakt zum Unternehmen selbst sein. Dort den Fall schildern und um eine (Kulanz-)Lösung bitten. Führt das nicht zum Erfolg, bleibt zu prüfen, ob das Unternehmen einer Schlichtungsstelle angeschlossen ist. Eine Übersicht gibt es hier: Streitbeilegungsstellen - Europäische Kommission.

Viele Reisende gehen davon aus, dass die EU-Fahrgastrechte auch im Nahverkehr greifen – doch das stimmt nur sehr eingeschränkt. Bei Busfahrten gelten sie erst ab 250 Kilometern, und bei Zügen können die Mitgliedstaaten zahlreiche Ausnahmen machen. In der Praxis zählt deshalb fast immer das, was in den AGB der Verkehrsbetriebe steht – auch wenn nicht alles darin automatisch rechtlich haltbar sein muss.

„Gut vorbereitet reist es sich entspannter“, sagt Wojtal. „Auf dem heimischen Sofa – ohne Zeitdruck und mit stabiler Internetverbindung findet man Antworten am einfachsten. Und manchmal trennt schon die Übersetzungsfunktion im Browser den Fahrschein vom Bußgeld.“

VHS-Bildungsurlaub in den Herbstferien: Seminar „Grenzen setzen für ein ausgewogenes Leben!“
In einem fünftägigen VHS-Seminar vom 20. bis 24. Oktober, jeweils von 9 bis 16.30 Uhr im Stadtfenster an der Steinschen Gasse 26 in der Innenstadt lernen Teilnehmende eigene Grenzen zu erkennen und zu wahren, um gesunde Beziehungen zu anderen aufbauen zu können. Praktische Übungen und theoretischer Input sollen die Teilnehmenden für physische, mentale, emotionale und soziale Grenzen sensibilisieren.

Das Teilnahmeentgelt beträgt 210 Euro und kann unter bestimmten Bedingungen ermäßigt werden. Dieses Seminar ist nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz von NRW anerkannt, sodass die meisten Arbeitnehmer dafür fünf Tage Sonderurlaub beantragen können. Weiterführende Informationen gibt es bei Ilona Lendermann von der VHS unter (0203) 283-984603 oder per E-Mail an i.lendermann@stadtduisburg.de.
 
Pfarrerin Dörthe Lahann am Service-Telefon der evangelischen Kirche
„Zu welcher Gemeinde gehöre ich?“ oder „Wie kann ich in die Kirche eintreten?“ oder „Holt die Diakonie auch Möbel ab?“: Antworten auf Fragen dieser Art erhalten Anrufende beim kostenfreien Servicetelefon der evangelischen Kirche in Duisburg.

Es ist unter der Rufnummer 0800 / 12131213 auch immer montags von 18 bis 20 Uhr besetzt, und dann geben Pfarrerinnen und Pfarrer Antworten auf Fragen rund um die kirchliche Arbeit und haben als Seelsorgende ein offenes Ohr für Sorgen und Nöte. Das Service-Telefon ist am Montag, 20. Oktober 2025 von Krankenhauspfarrerin Dörthe Lahann besetzt.