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Mittwoch, 31. Dezember 2025

Silvester 2025

Foto Verbraucherzentrale

Überwachung des Verkaufs von Silvesterfeuerwerk: Bezirksregierung Düsseldorf stellt 66 Verstöße fest    
Mit zehn Mitarbeitenden in fünf Teams war die Bezirksregierung Düsseldorf in den vergangenen Tagen schwerpunktmäßig in der deutsch-niederländischen Grenzregion im Einsatz. Kontrolliert wurden Betriebe im Kreis Kleve und im Kreis Viersen, die Silvesterfeuerwerk lagern oder verkaufen. Ergebnis der Kontrollen: Insgesamt wurden 66 Verstöße festgestellt.  

Verstöße gegen die Arbeitsstättenverordnung (28 Fälle)  
Die festgestellten Mängel betrafen insbesondere den Brandschutz und die Sicherheit der Beschäftigten. Dazu zählten unter anderem:  verstellte oder blockierte Fluchtwege, nicht geprüfte Feuerlöscher sowie fehlende Feuerlöscher in Verkaufs- oder Lagerräumen.  

Verstöße gegen das Sprengstoffrecht (38 Fälle)  
Auch im Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen wurden zahlreiche Beanstandungen festgestellt, darunter:   beschädigte oder aufgerissene Sicherheitsverpackungen, Feuerwerksartikel, die nicht für den deutschen Markt bestimmt waren, fehlende deutsche Gebrauchsanleitungen sowie Überschreitungen der zulässigen Lagermengen.  


Besonders gravierend war ein Fall in Geldern, bei dem die erlaubte Lagermenge um das Siebenfache überschritten wurde. Insgesamt wurden drei Strafanzeigen wegen Überlagerung von Feuerwerkskörpern erstattet.  
In den vergangenen Tagen überprüfte der Arbeitsschutz der Bezirksregierung Düsseldorf 195 Lager- und Verkaufsstellen. Im Fokus standen dabei unter anderem die zulässigen Höchstmengen explosiver Stoffe, die Vorschriften zur Lagerung und Kennzeichnung von Feuerwerk sowie die Einhaltung der Bestimmungen zu Flucht- und Rettungswegen.  

Die alljährliche Kontrollaktion dient dem Schutz der Beschäftigten sowie der Sicherheit der Kundinnen und Kunden. Da die Bezirksregierung Düsseldorf lediglich stichprobenartige Kontrollen durchführen kann, wird Käuferinnen und Käufern empfohlen, für einen sicheren Start ins neue Jahr vor dem Kauf auf die CE-Kennzeichnung zu achten und Feuerwerkskörper nur entsprechend den Gebrauchsanweisungen zu verwenden.

Feuerwerk mit hohen Feinstaubmengen kann gesundheitsschädlich sein
Von Nordrhein-Westfalen bis nach Bayern wird es zum Jahreswechsel windstill. „Genau dies ist ein Problem!“, warnt Habel, Pressesprecher von Wetter-Online 2019. „Die bodennahe Kaltluft wird sich innerhalb von Minuten durch das Feuerwerk mit großen Mengen von Feinstaub anreichern.  

Vor allem in Flusstälern und in Orten, wo intensiv Feuerwerk abgebrannt wird, bildet sich in kürzester Zeit dichter Nebel. Dabei wird die Sichtweite abrupt auf unter zehn Meter sinken. Dies schränkt nicht nur die Sicht auf das Feuerwerk ein, sondern stellt auch eine Gefahr für den Straßenverkehr dar. Die hohen Feinstaubmengen können zudem gesundheitsschädlich sein, da der nicht vorhandene Wind die Schadstoffe nicht großflächig verbreitet.“

Sonnenjahr mit ungewöhnlicher Wärme und deutlichem Niederschlagsdefizit
Der Sommer erreichte laut dem Deutschen Wetterdienst DWD sein Maximum am 2.7., als in Duisburg sehr heiße 38,3 °C gemessen wurden. Die Jahresmitteltemperatur lag final mit 10,8 °C um 1,8 Grad über dem Klimawert (9,0 °C), während der Niederschlag mit rund 700 l/m² ein Defizit von 20 Prozent (875 l/m²) offenbarte. Am 8.9. wurde mit 134 l/m² an der Station Bedburg-Weiler Hohenholz die bundesweit höchste Tagesmenge des Jahres gemessen.

Die Sonnenscheindauer summierte sich auf 1890 Stunden (1440 Stunden), womit 2025 zu den fünf sonnigsten Jahren seit Messbeginn 1951 gehörte; umso auffälliger wirkte der Bruch im Herbst, als der Oktober 2025 als dritttrübster Oktober der Zeitreihe aus dem ansonsten sonnendominerten Verlauf herausfiel.


Stadtwerketurm begrüßt das neue Jahr bunt als Duisburgs größte Silvesterrakete  
Auch in diesem Jahr wollen die Stadtwerke allen Bürgerinnen und Bürgern an Rhein und Ruhr einen besonderen Neujahrsgruß senden. Der Stadtwerketurm wird zu Duisburgs größter Silvesterrakete – bunt aber natürlich lautlos und ohne tatsächlich in die Luft zu gehen. Mit Einbruch der Dunkelheit lohnt sich also ein Blick in Richtung Hochfeld zum Baudenkmal der Stadtwerke Duisburg.   Die Stadtwerke wünschen allen Duisburgerinnen und Duisburgern einen guten Rutsch in ein gesundes neues Jahr und alles Gute für 2026.

Deutscher Lichtdesign-Preis 2020
Dleuchtende Turm der Stadtwerke begeistert nicht nur die Duisburger, auch die Experten der Jury des Deutschen Lichtdesign-Preises waren vollauf überzeugt. Der Stadtwerketurm wurde im September 2020 mit dem renommierten Preis in der Kategorie „Außenbeleuchtung / Inszenierung – Wahrzeichen“ ausgezeichnet. Die bestechende Lichtinstallation entsteht durch eine Kombination aus verschiedenartig geformten LED-Leuchtkörpern, darunter 180 Strahler und 256 Meter Lichtlinien.

Sie illuminieren die filigrane Stahlkonstruktion des Stadtwerketurms so, dass sie in der Dunkelheit perfekt zur Geltung kommt. Um die Leuchtmittel mit Strom zu versorgen, waren 4.500 Meter Kabel notwendig, 2.400 Meter davon in der Vertikalen innerhalb der Aufzugröhre in der Mitte des Turms. Weitere Informationen zum Turm gibt es auch im Internet unter www.stadtwerketurm.de.  

Bildquelle: Siegfried Dammrath / DVV

Polen-Böller und anderes illegales Feuerwerk: Finger weg, sonst Finger ab!


Silvester-Feuerwerk: Gefahr durch illegale Billig-Böller
Was zum Jahreswechsel sicher und erlaubt ist

Fünf Tote und zahlreiche Verletzte durch illegale Pyrotechnik oder missbräuchliche Verwendung von Feuerwerkskörpern – das war die traurige Bilanz der Silvesternacht 2024/2025. Laut Bundespolizei gelangt immer zum Jahresende vermehrt nicht zugelassene Pyrotechnik nach Deutschland. So hat der Zoll beispielsweise Anfang Dezember 2025 bei Dresden hunderte Kilogramm illegales Feuerwerk beschlagnahmt, darunter auch besonders gefährliche Kugelbomben.

„Wer sich für ein privates Feuerwerk entscheidet, sollte nur zugelassene Qualitätsprodukte kaufen und bei Billig-Angeboten misstrauisch werden. Außerdem müssen sich Verbraucher:innen über örtliche geltenden Beschränkungen und Verbotszonen informieren“, betont Philip Heldt, Referent für Umwelt und Ressourcenschutz der Verbraucherzentrale NRW.

Foto Verbraucherzentrale

Geprüftes Feuerwerk: So erkennt man es
Für den Verkauf von Feuerwerk gelten in Deutschland strenge Vorschriften. Raketen, Böller und Batterien (Feuerwerk der Kategorie F2) müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer vergleichbaren europäischen Behörde zugelassen werden.

Der Verkauf ist in diesem Jahr vom 29. bis 31. Dezember erlaubt. Geprüftes Feuerwerk erkennt man an dem CE-Zeichen und der Registriernummer (0589 für BAM). Verbraucher:innen sollten auch darauf achten, dass eine deutsche Gebrauchsanweisung beiliegt.

Wer Feuerwerk online einkaufen möchte, sollte ins Impressum schauen, ob das anbietende Unternehmen seinen Sitz in Deutschland hat. In seriösen Shops kann Feuerwerk der Kategorie F2 für den Jahreswechsel zudem nur vorbestellt werden und es ist ein Nachweis der Volljährigkeit erforderlich. Die Lieferung erfolgt erst ab 29. Dezember durch spezielle Gefahrgutspeditionen.

Für Tiere und Umwelt: Mehr Rücksicht, weniger Krach
Für Haus- und Wildtiere, aber auch für lärmempfindliche Menschen ist das Silvesterfeuerwerk purer Stress. Wer Rücksicht nehmen will, verfährt nach dem Motto „Weniger ist mehr“. Anstatt lauten Böllern und Heulern sind sprühende und farbenfrohe Feuerwerkskörper die bessere Wahl. Lagerfeuer, Feuerschalen, Laternen oder Fackeln zaubern ebenfalls Licht in die Silvesternacht und brauchen dazu keine zusätzlichen Chemikalien.

Verbote: Knallerei ist nicht überall erlaubt
Aus Sicherheits- und Lärmschutzgründen haben einige NRW-Städte Verbotszonen festgelegt, in denen in der Silvesternacht keine Raketen und Böller gezündet werden dürfen. Bei Verstößen drohen Geldstrafen.

Nach dem Sprengstoffgesetz generell verboten ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zudem in unmittelbarer Nähe beispielsweise von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen und besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen. Besondere Regelungen können in historischen Altstädten gelten. In Norddeutschland darf Pyrotechnik etwa nicht in der Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern eingesetzt werden. Ein Böllerverbot gilt auch auf Sylt.

Richtig entsorgen: Restmüll oder Sonderabfall
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) empfiehlt dringend, übrig gebliebene Feuerwerkskörper aus dem Vorjahr nicht mehr zu verwenden. Wegen der enthaltenen explosionsgefährlichen Stoffe sollten sie als gefährlicher Abfall in einem Recycling- oder Wertstoffhof zur Entsorgung abgegeben werden. Das gilt laut BAM auch für Feuerwerk, das nicht richtig funktioniert hat (Blindgänger).

Es sollte keinesfalls erneut angezündet, sondern nach ausreichender Abkühlung eingesammelt und zur Entsorgung abgegeben werden. Reste von abgebrannten und abgekühlten Feuerwerkskörpern (zum Beispiel Mehrschussbatterien aus Pappe, Kunststoffteile oder Holzstäbe von Raketen) gehören in den Restmüll. Sie können giftige Rückstände enthalten und dürfen deshalb nicht ins Altpapier oder in die Wertstofftonne.

Bei Schäden: Ohne Versicherung wird’s teuer
Wer unbeabsichtigt Dinge beschädigt oder andere Personen durch den Umgang mit Feuerwerk verletzt, sollte eine Privathaftpflichtversicherung vorweisen können. Wird ein Auto durch Brand oder Explosion einer Rakete beschädigt und der Verursacher ist unbekannt, übernimmt die Teilkaskoversicherung des Halters den Schaden, bei Vandalismus die Vollkaskoversicherung.

Bei Schäden am Haus oder in der Wohnung greift die Wohngebäude- beziehungsweise die Hausratversicherung. Wer Schäden absichtlich herbeiführt, haftet mit seinem privaten Vermögen."
Weiterführende Informationen: www.verbraucherzentrale.nrw/node/114630

Knalliges Silvester: Nur gut jede:r Fünfte will Feuerwerk zünden
TÜV-Verband-Umfrage: Vor allem Jüngere und Familien mit Kindern brennen Feuerwerk ab. Besonders beliebt sind Raketen und Feuerwerksbatterien. Viele Menschen haben Angst oder fühlen sich unsicher. Zwei Drittel der Bevölkerung für teilweises oder vollständiges Verbot. Sicherheit von Kindern: TÜV-Verband gibt Hinweise für richtigen Umgang mit Pyrotechnik.

TÜV-Verband

Nur gut jede:r fünfte Bundesbürger:in (22 Prozent) will zum Jahreswechsel privates Feuerwerk zünden. Dagegen wollen drei Viertel (74 Prozent) zu Silvester auf pyrotechnische Artikel wie Raketen, Fontänen oder Böller verzichten und 4 Prozent wissen es noch nicht oder machen keine Angabe. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey im Auftrag des TÜV-Verbands unter 2.500 Personen ab 18 Jahren.

„Es ist eine Minderheit, die zu Silvester privat böllert, Raketen abschießt oder andere Feuerwerkskörper zündet“, sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands, zum Verkaufsstart von Silvester-Feuerwerk. Laut Umfrage sind es vor allem jüngere Menschen, die an Silvester Feuerwerk abbrennen: 43 Prozent der 18- bis 29-Jährigen und 39 Prozent der 30- bis 39-Jährigen. Unter den 40- bis 49-Jährigen sind es 29 Prozent, unter den 50- bis 64-Jährigen 21 Prozent und in der Generation 65-Plus nur noch 10 Prozent.

Bemerkenswert: Kaum Unterschiede gibt es zwischen Männern (23 Prozent) und Frauen (21 Prozent). Besonders beliebt ist Feuerwerk bei Familien mit Kindern. Fast jede:r zweite Befragte mit Kindern im Haushalt (47 Prozent) will Feuerwerkskörper zünden. „Bunte Lichteffekte, lautes Knallen oder Zischen faszinieren viele Kinder zu Silvester“, sagt Bühler. Unter Aufsicht Erwachsener könnten auch Kinder mit Knallteufeln, Pfennigschwärmern oder Wunderkerzen umgehen. Der TÜV-Verband weist aber explizit auf die Gefahren von Feuerwerk insbesondere für Kinder hin und gibt Hinweise für den richtigen Umgang.

Raketen und Batterien sind beliebt – viele verzichten ganz
Wer Feuerwerk zündet, setzt vor allem auf visuelle Effekte: Jeweils 18 Prozent aller Befragten verwenden Raketen und/oder Feuerwerksbatterien. Dahinter folgen Wunderkerzen (17 Prozent), Fontänen (12 Prozent) und Tischfeuerwerk (8 Prozent). Weniger verbreitet sind Böller (7 Prozent), Sonnenräder (7 Prozent) und Knallerbsen (6 Prozent). „Statt lauter Explosionen bevorzugen die Menschen eher Licht- und Showeffekte“, sagt Bühler.

Die visuelle Wirkung von Feuerwerk ist ein zentraler Reiz: Knapp jede:r zweite Befragte (49 Prozent) erfreut sich am Anblick der Lichteffekte. Und 38 Prozent sagen, dass Feuerwerk für sie zu Silvester dazugehört. Dagegen finden es lediglich 10 Prozent „toll, wenn es richtig laut knallt“.

Feuerwerk belastet die Umwelt und beeinflusst das Sicherheitsempfinden
Auf der anderen Seite sehen sehr viele Befragte Silvester-Feuerwerk kritisch. 56 Prozent stört die enorme Menge Feuerwerksmüll, der an den Tagen nach dem Jahreswechsel von Privatleuten und kommunalen Reinigungsbetrieben entfernt werden muss.

Gut jede:r Dritte (37 Prozent) hält Feuerwerk grundsätzlich für zu umweltschädlich. Laut Umweltbundesamt verursacht das Abbrennen von Feuerwerk rund um Silvester gut 2.000 Tonnen Feinstaub, der als gefährlich für die Gesundheit gilt. Die Menge entspricht etwa einem Prozent der jährlichen Feinstaubbelastung in Deutschland.

Feuerwerk hat auch Einfluss auf das Sicherheitsempfinden vieler Menschen. 42 Prozent geben an, dass sie selbst oder jemand in ihrem Umfeld Angst vor Silvesterfeuerwerk hat. Bei 52 Prozent ist das nicht der Fall und 6 Prozent machen keine Angabe. Jede:r fünfte Befragte (20 Prozent) gibt an, selbst Angst zu haben: 29 Prozent der Frauen und 12 Prozent der Männer.
Bei 10 Prozent ist es der Partner oder die Partnerin, die Angst haben, bei 7 Prozent die Kinder und bei 5 Prozent ein Mitbewohner. Auf lautes Knallen reagieren auch Haustiere wie Hunde oder Katzen. Gut jede:r Vierte (27 Prozent) gibt an, dass ein Haustier Angst vor Feuerwerk hat.

Mehrheit für ein Verbot von privatem Feuerwerk
Fast jede:r Dritte (32 Prozent) fühlt sich durch Böller im öffentlichen Raum generell unsicher. Das betrifft vor allem Frauen. Fast jede zweite Frau (45 Prozent) fühlt sich wegen der Böllerei draußen unsicher. Und gut jede:r fünfte Befragte (22 Prozent) gibt an, am Silvestertag nicht vor die Tür zu gehen, 30 Prozent der Frauen und 15 Prozent der Männer.

Trotz der Freude an der Ästhetik befürwortet eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung Einschränkungen von privatem Feuerwerk. Insgesamt sprechen sich knapp zwei Drittel der Bevölkerung (65 Prozent) für ein vollständiges oder teilweises Verbot aus: 43 Prozent befürworten ein vollständiges Verbot von privatem Silvesterfeuerwerk mit Ausnahme von Kleinstfeuerwerk wie Wunderkerzen oder Tischfeuerwerk. Und gut jede:r Fünfte (22 Prozent) plädiert für ein Verbot von Böllern und Knallkörpern. Jede:r Dritte (33 Prozent) lehnt jegliche Verbote ab.

Insbesondere größere Böller verursachen Jahr für Jahr schwere Verletzungen wie Knalltraumata, Verbrennungen oder abgerissene Körperteile, insbesondere von Fingern oder ganzen Händen. Im vergangenen Jahr hatten illegale Kugelbomben zwei Todesopfer und zahlreiche Schwerverletzte gefordert.

Nicht zugelassene Feuerwerkskörper werden vor allem aus Polen, Tschechien und den Niederlanden nach Deutschland geschmuggelt. Bühler: „Insbesondere illegales Feuerwerk stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar.

Die Politik sollte prüfen, welche Maßnahmen geeignet sind, um den Einsatz nicht zugelassener Pyrotechnik wirksam zu unterbinden. Dazu gehört auch die Frage, ob ein Böllerverbot ein sinnvolles Instrument ist, um die Durchsetzung bestehender Regeln zu erleichtern und die Gefahren durch illegales Feuerwerk spürbar zu reduzieren.“

Eltern zünden Feuerwerk – und haben am meisten Angst
Die Ergebnisse der Umfrage zeigen: Feuerwerk ist besonders bei Familien beliebt. Fast jede:r zweite Befragte mit Kindern im Haushalt (47 Prozent) plant, an Silvester Feuerwerk zu zünden. Auffällig ist jedoch auch: Bei Personen mit Kindern ist die Angst vor Verletzungen am stärksten verbreitet. Während insgesamt nur 16 Prozent angeben, dass sie Angst haben, sich an Feuerwerk zu Verletzten, sind es bei Eltern 63 Prozent.

„In Haushalten mit Kindern wird häufiger als im Schnitt Feuerwerk gezündet. Umso wichtiger ist ein bewusster und sicherer Umgang“, sagt Bühler. „Feuerwerkskörper sind kein Spielzeug. Sie können schwere Verletzungen verursachen, vor allem dann, wenn sie unsachgemäß verwendet oder illegal bezogen werden.“

Tipps für eine sichere Silvesternacht mit Kindern
Der TÜV-Verband empfiehlt, beim Umgang mit Feuerwerk und Kindern folgende Hinweise zu beachten: Nur altersgerechte Produkte verwenden: Kleinstfeuerwerk der Kategorie F1 (z. B. Wunderkerzen, Knallerbsen) darf von Kindern ab 12 Jahren gezündet werden. Für Kleinkinder sind auch diese Produkte tabu.

Kinder nie unbeaufsichtigt böllern lassen: Erwachsene sollten jederzeit eingreifen können – und selbst nüchtern bleiben, um im Notfall schnell reagieren zu können.
Schutzkleidung beachten: Mütze, geschlossene Jacke und festes Schuhwerk schützen empfindliche Körperstellen. Auf Handschuhe beim Zünden verzichten – stattdessen auf lange Streichhölzer zurückgreifen.

Gehör schützen: Knallkörper können über 130 Dezibel laut sein – das übersteigt die Schmerzgrenze. Kinder sollten geeigneten Gehörschutz tragen und ausreichend Abstand halten.
Feuerwerk nie in der Hand zünden: Raketen nur aus standsicheren Flaschen (z. B. in Getränkekisten) auf ebenem Boden starten. Niemals auf Menschen oder Tiere zielen.
Nur zugelassene Produkte verwenden: Sichere Feuerwerkskörper tragen das CE-Zeichen und eine BAM-Prüfnummer. Illegale, manipulierte oder selbstgebaute Raketen und Böller sind lebensgefährlich.

Nicht andere Personen oder die Umwelt gefährden: Feuerwerk niemals auf andere Menschen, Autos, Gebäude oder potenzielle Brandlasten, zum Beispiel Büsche, richten. Es besteht akute Brandgefahr.

Eine Präsentation mit den vollständigen Ergebnissen und Fragen ist abrufbar unter: www.tuev-verband.de/pressemitteilungen/knalliges-silvester-nur-gut-jeder-fuenfte-will-feuerwerk-zuenden

Methodik-Hinweis: Grundlage der Angaben ist eine repräsentative Civey-Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands unter 2.500 Personen ab 18 Jahren. Befragungszeitraum war 9. bis 10. Dezember 2025.

Polen-Böller und anderes illegales Feuerwerk: Finger weg, sonst Finger ab!


Höhere Strafen für Übergriffe auf Einsatz- und Rettungskräfte und medizinisches Personal
Das Bundesjustizministerium schlägt Anpassung des Strafrechts vor
Menschen, die für das Gemeinwohl tätig sind, sollen strafrechtlich besser geschützt werden. Insbesondere sollen die Mindeststrafen für Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten, Angehörige der Rettungsdienste und der Feuerwehr, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher erhöht werden.

Wer diese Personen tätlich angreift, soll künftig mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten statt wie bisher von mindestens drei Monaten bestraft werden; in besonders schweren Fällen soll eine Mindeststrafe von einem Jahr statt wie bisher sechs Monaten drohen. Es soll gesetzlich klargestellt werden, dass auch hinterlistige Überfälle auf die genannten Personen zu den besonders schweren Fällen tätlicher Angriffe gehören.

Auch Angriffe auf medizinisches Personal (etwa Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte) sollen künftig strenger bestraft werden. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor, der heute veröffentlicht wurde. Um das demokratische Gemeinwesen insgesamt besser zu schützen, sind darüber hinaus weitere Anpassungen des Strafrechts vorgesehen.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:
„Der Zusammenhalt einer Gesellschaft hängt auch davon ab, ob wir denjenigen den Rücken stärken, die Verantwortung für unsere Gesellschaft übernehmen. Eine große Aufgabe für 2026 wird sein, unser Gemeinwesen zu stärken – gegen Angriffe von innen wie von außen. Dazu gehört ganz wesentlich, diejenigen besser zu schützen, die täglich für unsere Sicherheit im Einsatz sind.
Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten sowie auf Rettungs- und Einsatzkräfte haben in den vergangenen Jahren ein erschreckendes Ausmaß angenommen. Gerade in den Silvesternächten ist es immer wieder zu enthemmten und inakzeptablen Übergriffen gekommen. Dieser Verrohung muss der Rechtsstaat entschieden entgegentreten – auch und gerade mit den Mitteln des Strafrechts. Deshalb wollen wir das Strafrecht nachschärfen.
Wer Menschen angreift, die im Dienst für die Allgemeinheit stehen und dabei besondere Gefahren auf sich nehmen, handelt besonders verwerflich und muss entsprechend bestraft werden. Das gilt für Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungskräfte, aber auch für Angriffe auf Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal oder Gerichtsvollzieher. Für all diese Berufsgruppen muss gelten: Starker Einsatz für uns verdient unseren starken Schutz.“

Angehörige der Polizei, der Rettungskräfte und der medizinischen Berufe tragen ganz besonders zur Funktionsfähigkeit von Staat und Gesellschaft bei. Auch Menschen, die sich im Ehrenamt zum Beispiel in Vereinen oder in der Kinder- und Jugendarbeit engagieren, leisten einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl.

Das soll zukünftig im Strafrecht noch stärker berücksichtigt werden. Denn trotz oder gerade wegen ihres Einsatzes werden diese Menschen immer wieder zum Ziel von Übergriffen. Der Gesetzentwurf reagiert auf diese besorgniserregende Entwicklung und soll die Widerstandsfähigkeit des Rechtsstaats insgesamt stärken.

Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen folgende Änderungen vor:
- Höhere Strafen für Übergriffe auf Vollstreckungsbeamtinnen und -beamte (insbesondere Polizistinnen und Polizisten) sowie Angehörige der Rettungsdienste und der Feuerwehr
- Bei Übergriffen auf Vollstreckungsbeamtinnen und -beamte (insbesondere Polizistinnen und Polizisten, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher) sowie auf Rettungs- und Einsatzkräfte (Feuerwehrleute, Hilfeleistende des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes) sollen künftig höhere Strafen drohen.
- Wer diese Personen tätlich angreift, soll künftig mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten statt wie bisher von mindestens drei Monaten bestraft werden.

Auch wenn Vollstreckungsbeamtinnen und -beamten Widerstand geleistet wird oder Rettungs- und Einsatzkräfte bei ihrer Arbeit behindert werden, soll grundsätzlich keine Geldstrafe mehr möglich sein, sondern immer eine Freiheitsstrafe drohen. In besonders schweren Fällen tätlicher Angriffe soll die Freiheitsstrafe künftig mindestens ein Jahr statt bisher sechs Monate betragen.

Im Gesetz soll klargestellt werden, dass auch tätliche Angriffe, die mittels eines hinterlistigen Überfalls erfolgen, zu den besonders schweren Fällen zählen. Diese Klarstellung betrifft beispielsweise Fälle, in denen Einsatzkräfte in einen Hinterhalt gelockt werden. Die sogenannten Widerstandsdelikte in den §§ 113 ff. des Strafgesetzbuches (StGB) sollen zu diesem Zweck insgesamt überarbeitet werden.

Besonderer strafrechtlicher Schutz auch für Ärztinnen und Ärzte sowie anderes medizinisches Personal
Ärztinnen und Ärzte sowie Angehörige anderer Heilberufe und ihre Mitarbeitenden sollen zukünftig generell einbezogen werden in den Schutz der besonderen Strafvorschriften zum Schutz von Einsatz- und Rettungskräften. Das heißt: Unabhängig davon, wo sie tätig sind, sollen tätliche Angriffe gegen Ärztinnen und Ärzte und ihre Mitarbeitenden künftig den gleichen Strafandrohungen unterliegen wie Angriffe gegen Rettungskräfte.
Das sieht ein neuer § 116 StGB vor. Bislang gelten besondere Strafvorschriften für Angriffe auf medizinisches Personal nur, soweit die angegriffenen Personen im Rahmen eines ärztlichen Notdienstes oder in einer Notaufnahme tätig sind.

Strafschärfende Berücksichtigung von Auswirkungen auf Tätigkeiten, die dem Gemeinwohl dienen
Zukünftig soll im Gesetz ausdrücklich klargestellt sein, dass Gerichte es bei der Strafzumessung im Einzelfall berücksichtigen müssen, ob die Auswirkungen einer Tat geeignet sind, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit zu beeinträchtigen.

So soll beispielsweise zu Lasten des Täters oder der Täterin zu berücksichtigen sein, wenn die Tat eine Einschüchterung medizinischen Personals oder auch politischer Entscheidungsträger zur Folge hat. Dazu soll die Vorschrift über die Festlegung der Strafe im Einzelfall (sogenannte Strafzumessung) in § 46 StGB angepasst werden.

Besserer Schutz vor rechtswidriger Einflussnahme auf europäischer und kommunaler Ebene
Zukünftig sollen auch Entscheidungsorgane und Entscheidungsträgerinnen und -träger auf europäischer und kommunaler Ebene durch besondere Strafvorschriften besser vor rechtswidriger Einflussnahme durch Nötigung geschützt werden. Dazu gehören das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und der Gerichtshof der Europäischen Union sowie die Volksvertretungen der kommunalen Gebietskörperschaften und deren Mitglieder.

Der Gesetzentwurf sieht hierfür eine Ergänzung der bestehenden Straftatbestände des § 105 und § 106 StGB (bisher: Nötigung von Verfassungsorganen, des Bundespräsidenten und von Mitgliedern eines Verfassungsorgans) vor.

Strafrahmenerhöhung und Aberkennung des passiven Wahlrechts bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung
Für die Verbreitung volksverhetzender Inhalte (§ 130 Absatz 2 StGB) soll zukünftig eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren statt bisher drei möglich sein. Außerdem sollen Gerichte bei Verurteilungen wegen Volksverhetzung zu mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe die Aberkennung des passiven Wahlrechts aussprechen können.

Täterinnen und Täter können damit bis zu fünf Jahre lang ihr Recht verlieren, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen. Damit soll das demokratische Gemeinwesen besser gegen Bedrohungen durch Personen geschützt werden können, die sich aktiv gegen das friedliche Miteinander wenden.

Der Gesetzentwurf wurde heute an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 30. Januar 2026 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen der Verbände werden auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht.

Vor 10 Jahren in der BZ: GfB legt erneut ein gutes Ergebnis vor - OB Sören Link mit neuem Weg zufrieden  
Es war erneut ein gutes Jahr für die kommunale Gesellschaft für Beschäftigungsförderung (GfB): sie wird operativ auch 2015 ein positives Ergebnis im knappen sechsstelligen Bereich schreiben. OB Sören Link und der Vorsitzende des Aufsichtsrats, SPD-Ratsherr Bruno Sagurna, verkündeten gemeinsam zum dritten Mal hintereinander diese Botschaft. Die GfB war in den Jahren 2011 und 2012 mit Millionenverlusten in Schieflage geraten.  

„Die Restrukturierung hat gegriffen und die Konsolidierung ist gelungen. Jetzt stabilisieren wir das Erreichte“, so Sören Link, der sich für den Erhalt der Gesellschaft stark gemacht hat. „Der Weg aus Armut geht für die meisten Menschen über einen Arbeitsplatz“, ergänzt Sagurna. „Diesen Weg schaffen viele Menschen nur, wenn man Ihnen hilft“.

Mit der Zuwanderung aus Südosteuropa in den letzten zwei Jahren, einer Langzeitarbeitslosigkeit, die auf dem hohen Stand von 14.000 Menschen verharrt, und 2.500 jungen Menschen unter 25 Jahren, die keinen Job und keine Ausbildung haben, sind die Probleme des Duisburger Arbeitsmarktes ohnehin schon sehr groß. Dazu kommt jetzt noch der Bedarf zur Integration von Flüchtlingen.  
„Da ist es unerlässlich, dass wir als Kommune mitmischen und Schwerpunkte setzen“, sagt Sören Link.

So konnte der OB Zuschüsse beim Land einwerben, damit man sich um Menschen aus Bulgarien und Rumänien auch kümmern kann. „Durch unser Qualifizierungs-Projekt ‘Unser Haus Europa‘ sind mehr als 500 Menschen gegangen. Etliche haben danach einen Job finden können.“ Auch in anderen Bereichen wie bei jungen Menschen ist dem OB eine städtische Handlungsoption wichtig. Mit einem Antrag auf europäische und Bundes-Finanzierung war man gerade erst im Herbst erfolgreich.  


Stolz ist man bei der Stadt und GfB auch auf Modelle, die es in dieser Form kaum in einer anderen Stadt gibt. So bauen in Duisburg geförderte Lanzeitarbeitslose Möbel für die Unterkünfte von Flüchtlingen. Bruno Sagurna ist genau das wichtig: „Wir spielen keine Gruppen mit ihren Problemen gegeneinander aus. Wir machen für alle was. Auch wenn das Geld am Ende nie für alle Wünsche reicht.“  

Auch in Zahlen lässt sich die Jahresbilanz der Gesellschaft imposant darstellen. Über 1.500 Menschen suchten die verschiedenen Beratungsangebote der GfB auf und ließen sich dort Perspektiven aufzeigen. 400 Menschen befanden sich in unterschiedlichen Qualifizierungs- und Orientierungsmaßnahmen. 600 Personen in Beschäftigungsmaßnahmen. Außerdem wurden über 350 Zuwanderer qualifiziert. Nicht zuletzt sind in den Gesellschaften rund um die GfB 260 Menschen in Voll- und Teilzeit beschäftigt.

 

Superintendent Dr. Urban wünscht ein zuversichtliches neues Jahr 2026
Im neuen Kirchenjahr begleiten diese Bibel-Worte Christinnen und Christen durch den Alltag: „Siehe, ich mache alles neu“. Diese Verheißung Gottes helfe dabei, selbst angesichts von Kriegen, Krisen und Katastrophen dem Gestern die Macht zu nehmen, sagt Pfarrer Dr. Christoph Urban in seinem Videostatement zum Jahreswechsel. Ganz in diesem Sinne wünscht der Superintendent des Evangelischen Kirchenkreises Duisburg allen ein zuversichtliches neues Jahr 2026.  

Zu sehen ist das Video auf dem Youtubekanal „Evangelisch in Duisburg“. Infos zum Kirchenkreis, den Gemeinden und Einrichtungen gibt es im Netz unter www.kirche-duisburg.de.


„Siehe, ich mache alles neu.“ So lautet die Jahreslosung für 2026. Am Ende der Bibel verheißt Gott einen neuen Himmel und eine neue Erde. Tränen, Leid und Tod sind von gestern. Klingt unglaublich angesichts von Kriegen, Krisen und Katastrophen. Es ist leicht, sich das Schlimmste vorzustellen. Und so schwer, dem Gestern die Macht zu nehmen. Gottes Verheißung einer heilen Welt hilft dabei.
„Siehe, ich mache alles neu.“ Ich wünsche Ihnen ein zuversichtliches neues Jahr 2026.