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Silvester 2025

Foto Verbraucherzentrale
Überwachung des Verkaufs von Silvesterfeuerwerk:
Bezirksregierung Düsseldorf stellt 66 Verstöße fest
Mit zehn Mitarbeitenden in fünf Teams war die Bezirksregierung
Düsseldorf in den vergangenen Tagen schwerpunktmäßig in der
deutsch-niederländischen Grenzregion im Einsatz. Kontrolliert wurden
Betriebe im Kreis Kleve und im Kreis Viersen, die Silvesterfeuerwerk
lagern oder verkaufen. Ergebnis der Kontrollen: Insgesamt wurden 66
Verstöße festgestellt.
*
Verstöße gegen die Arbeitsstättenverordnung (28 Fälle)
Die festgestellten Mängel betrafen insbesondere den Brandschutz und
die Sicherheit der Beschäftigten. Dazu zählten unter anderem:
verstellte oder blockierte Fluchtwege, nicht geprüfte Feuerlöscher
sowie fehlende Feuerlöscher in Verkaufs- oder Lagerräumen.
*
Verstöße gegen das Sprengstoffrecht (38 Fälle) Auch im
Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen wurden zahlreiche
Beanstandungen festgestellt, darunter: beschädigte oder
aufgerissene Sicherheitsverpackungen, Feuerwerksartikel, die nicht
für den deutschen Markt bestimmt waren, fehlende deutsche
Gebrauchsanleitungen sowie Überschreitungen der zulässigen
Lagermengen.
*
Besonders gravierend war ein Fall in Geldern, bei dem die
erlaubte Lagermenge um das Siebenfache überschritten wurde.
Insgesamt wurden drei Strafanzeigen wegen Überlagerung von
Feuerwerkskörpern erstattet. In den vergangenen Tagen
überprüfte der Arbeitsschutz der Bezirksregierung Düsseldorf 195
Lager- und Verkaufsstellen. Im Fokus standen dabei unter anderem die
zulässigen Höchstmengen explosiver Stoffe, die Vorschriften zur
Lagerung und Kennzeichnung von Feuerwerk sowie die Einhaltung der
Bestimmungen zu Flucht- und Rettungswegen.
Die
alljährliche Kontrollaktion dient dem Schutz der Beschäftigten sowie
der Sicherheit der Kundinnen und Kunden. Da die Bezirksregierung
Düsseldorf lediglich stichprobenartige Kontrollen durchführen kann,
wird Käuferinnen und Käufern empfohlen, für einen sicheren Start ins
neue Jahr vor dem Kauf auf die CE-Kennzeichnung zu achten und
Feuerwerkskörper nur entsprechend den Gebrauchsanweisungen zu
verwenden.
Feuerwerk mit hohen Feinstaubmengen kann
gesundheitsschädlich sein Von Nordrhein-Westfalen bis
nach Bayern wird es zum Jahreswechsel windstill. „Genau dies ist ein
Problem!“, warnt Habel, Pressesprecher von Wetter-Online 2019. „Die
bodennahe Kaltluft wird sich innerhalb von Minuten durch das
Feuerwerk mit großen Mengen von Feinstaub anreichern.
Vor
allem in Flusstälern und in Orten, wo intensiv Feuerwerk abgebrannt
wird, bildet sich in kürzester Zeit dichter Nebel. Dabei wird die
Sichtweite abrupt auf unter zehn Meter sinken. Dies schränkt nicht
nur die Sicht auf das Feuerwerk ein, sondern stellt auch eine Gefahr
für den Straßenverkehr dar. Die hohen Feinstaubmengen können zudem
gesundheitsschädlich sein, da der nicht vorhandene Wind die
Schadstoffe nicht großflächig verbreitet.“
Sonnenjahr mit ungewöhnlicher Wärme
und deutlichem Niederschlagsdefizit
Der Sommer erreichte laut dem Deutschen
Wetterdienst DWD sein Maximum am 2.7., als in Duisburg
sehr heiße 38,3 °C gemessen wurden. Die
Jahresmitteltemperatur lag final mit 10,8 °C um 1,8 Grad über dem
Klimawert (9,0 °C), während der Niederschlag mit rund 700 l/m² ein
Defizit von 20 Prozent (875 l/m²) offenbarte. Am 8.9. wurde mit 134
l/m² an der Station Bedburg-Weiler Hohenholz die bundesweit höchste
Tagesmenge des Jahres gemessen.
Die Sonnenscheindauer
summierte sich auf 1890 Stunden (1440 Stunden), womit 2025 zu den
fünf sonnigsten Jahren seit Messbeginn 1951 gehörte; umso
auffälliger wirkte der Bruch im Herbst, als der Oktober 2025 als
dritttrübster Oktober der Zeitreihe aus dem ansonsten
sonnendominerten Verlauf herausfiel.
Stadtwerketurm begrüßt das neue Jahr bunt als Duisburgs
größte Silvesterrakete Auch in diesem Jahr
wollen die Stadtwerke allen Bürgerinnen und Bürgern an Rhein und
Ruhr einen besonderen Neujahrsgruß senden. Der Stadtwerketurm wird
zu Duisburgs größter Silvesterrakete – bunt aber natürlich lautlos
und ohne tatsächlich in die Luft zu gehen. Mit Einbruch der
Dunkelheit lohnt sich also ein Blick in Richtung Hochfeld zum
Baudenkmal der Stadtwerke Duisburg. Die Stadtwerke wünschen allen
Duisburgerinnen und Duisburgern einen guten Rutsch in ein gesundes
neues Jahr und alles Gute für 2026.
Deutscher
Lichtdesign-Preis 2020 Dleuchtende Turm der Stadtwerke
begeistert nicht nur die Duisburger, auch die Experten der Jury des
Deutschen Lichtdesign-Preises waren vollauf überzeugt. Der
Stadtwerketurm wurde im September 2020 mit dem renommierten Preis in
der Kategorie „Außenbeleuchtung / Inszenierung – Wahrzeichen“
ausgezeichnet. Die bestechende Lichtinstallation entsteht durch eine
Kombination aus verschiedenartig geformten LED-Leuchtkörpern,
darunter 180 Strahler und 256 Meter Lichtlinien.
Sie
illuminieren die filigrane Stahlkonstruktion des Stadtwerketurms so,
dass sie in der Dunkelheit perfekt zur Geltung kommt. Um die
Leuchtmittel mit Strom zu versorgen, waren 4.500 Meter Kabel
notwendig, 2.400 Meter davon in der Vertikalen innerhalb der
Aufzugröhre in der Mitte des Turms. Weitere Informationen zum Turm
gibt es auch im Internet unter
www.stadtwerketurm.de.

Bildquelle: Siegfried Dammrath / DVV
Polen-Böller und anderes illegales Feuerwerk: Finger weg,
sonst Finger ab!

Silvester-Feuerwerk: Gefahr durch illegale Billig-Böller
Was zum Jahreswechsel sicher und erlaubt ist Fünf
Tote und zahlreiche Verletzte durch illegale Pyrotechnik oder
missbräuchliche Verwendung von Feuerwerkskörpern – das war die
traurige Bilanz der Silvesternacht 2024/2025. Laut Bundespolizei
gelangt immer zum Jahresende vermehrt nicht zugelassene Pyrotechnik
nach Deutschland. So hat der Zoll beispielsweise Anfang Dezember
2025 bei Dresden hunderte Kilogramm illegales Feuerwerk
beschlagnahmt, darunter auch besonders gefährliche Kugelbomben.
„Wer sich für ein privates Feuerwerk entscheidet, sollte nur
zugelassene Qualitätsprodukte kaufen und bei Billig-Angeboten
misstrauisch werden. Außerdem müssen sich Verbraucher:innen über
örtliche geltenden Beschränkungen und Verbotszonen informieren“,
betont Philip Heldt, Referent für Umwelt und Ressourcenschutz der
Verbraucherzentrale NRW.

Foto Verbraucherzentrale
Geprüftes Feuerwerk: So erkennt man
es Für den Verkauf von Feuerwerk gelten in Deutschland strenge
Vorschriften. Raketen, Böller und Batterien (Feuerwerk der Kategorie
F2) müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
(BAM) oder einer vergleichbaren europäischen Behörde zugelassen
werden. Der Verkauf ist in diesem Jahr vom 29. bis 31. Dezember
erlaubt. Geprüftes Feuerwerk erkennt man an dem CE-Zeichen und der
Registriernummer (0589 für BAM). Verbraucher:innen sollten auch
darauf achten, dass eine deutsche Gebrauchsanweisung beiliegt.
Wer Feuerwerk online einkaufen möchte, sollte ins Impressum
schauen, ob das anbietende Unternehmen seinen Sitz in Deutschland
hat. In seriösen Shops kann Feuerwerk der Kategorie F2 für den
Jahreswechsel zudem nur vorbestellt werden und es ist ein Nachweis
der Volljährigkeit erforderlich. Die Lieferung erfolgt erst ab 29.
Dezember durch spezielle Gefahrgutspeditionen.
Für Tiere und
Umwelt: Mehr Rücksicht, weniger Krach Für Haus- und Wildtiere,
aber auch für lärmempfindliche Menschen ist das Silvesterfeuerwerk
purer Stress. Wer Rücksicht nehmen will, verfährt nach dem Motto
„Weniger ist mehr“. Anstatt lauten Böllern und Heulern sind
sprühende und farbenfrohe Feuerwerkskörper die bessere Wahl.
Lagerfeuer, Feuerschalen, Laternen oder Fackeln zaubern ebenfalls
Licht in die Silvesternacht und brauchen dazu keine zusätzlichen
Chemikalien.
Verbote: Knallerei ist nicht überall erlaubt
Aus Sicherheits- und Lärmschutzgründen haben einige NRW-Städte
Verbotszonen festgelegt, in denen in der Silvesternacht keine
Raketen und Böller gezündet werden dürfen. Bei Verstößen drohen
Geldstrafen.
Nach dem Sprengstoffgesetz generell verboten
ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zudem in unmittelbarer Nähe
beispielsweise von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen
und besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen. Besondere
Regelungen können in historischen Altstädten gelten. In
Norddeutschland darf Pyrotechnik etwa nicht in der Nähe von Reet-
und Fachwerkhäusern eingesetzt werden. Ein Böllerverbot gilt auch
auf Sylt.
Richtig entsorgen: Restmüll oder Sonderabfall
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) empfiehlt
dringend, übrig gebliebene Feuerwerkskörper aus dem Vorjahr nicht
mehr zu verwenden. Wegen der enthaltenen explosionsgefährlichen
Stoffe sollten sie als gefährlicher Abfall in einem Recycling- oder
Wertstoffhof zur Entsorgung abgegeben werden. Das gilt laut BAM auch
für Feuerwerk, das nicht richtig funktioniert hat (Blindgänger).
Es sollte keinesfalls erneut angezündet, sondern nach
ausreichender Abkühlung eingesammelt und zur Entsorgung abgegeben
werden. Reste von abgebrannten und abgekühlten Feuerwerkskörpern
(zum Beispiel Mehrschussbatterien aus Pappe, Kunststoffteile oder
Holzstäbe von Raketen) gehören in den Restmüll. Sie können giftige
Rückstände enthalten und dürfen deshalb nicht ins Altpapier oder in
die Wertstofftonne.
Bei Schäden: Ohne Versicherung wird’s
teuer Wer unbeabsichtigt Dinge beschädigt oder andere Personen
durch den Umgang mit Feuerwerk verletzt, sollte eine
Privathaftpflichtversicherung vorweisen können. Wird ein Auto durch
Brand oder Explosion einer Rakete beschädigt und der Verursacher ist
unbekannt, übernimmt die Teilkaskoversicherung des Halters den
Schaden, bei Vandalismus die Vollkaskoversicherung.
Bei Schäden am
Haus oder in der Wohnung greift die Wohngebäude- beziehungsweise die
Hausratversicherung. Wer Schäden absichtlich herbeiführt, haftet mit
seinem privaten Vermögen." Weiterführende Informationen:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/114630
Knalliges Silvester: Nur gut jede:r Fünfte will Feuerwerk zünden
TÜV-Verband-Umfrage: Vor allem Jüngere und Familien mit
Kindern brennen Feuerwerk ab. Besonders beliebt sind Raketen und
Feuerwerksbatterien. Viele Menschen haben Angst oder fühlen sich
unsicher. Zwei Drittel der Bevölkerung für teilweises oder
vollständiges Verbot. Sicherheit von Kindern: TÜV-Verband gibt
Hinweise für richtigen Umgang mit Pyrotechnik.

TÜV-Verband
Nur gut jede:r fünfte Bundesbürger:in (22
Prozent) will zum Jahreswechsel privates Feuerwerk zünden. Dagegen
wollen drei Viertel (74 Prozent) zu Silvester auf pyrotechnische
Artikel wie Raketen, Fontänen oder Böller verzichten und 4 Prozent
wissen es noch nicht oder machen keine Angabe. Das ist das Ergebnis
einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey
im Auftrag des TÜV-Verbands unter 2.500 Personen ab 18 Jahren.
„Es ist eine Minderheit, die zu Silvester privat böllert,
Raketen abschießt oder andere Feuerwerkskörper zündet“, sagt Dr.
Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands, zum Verkaufsstart
von Silvester-Feuerwerk. Laut Umfrage sind es vor allem jüngere
Menschen, die an Silvester Feuerwerk abbrennen: 43 Prozent der 18-
bis 29-Jährigen und 39 Prozent der 30- bis 39-Jährigen. Unter den
40- bis 49-Jährigen sind es 29 Prozent, unter den 50- bis
64-Jährigen 21 Prozent und in der Generation 65-Plus nur noch 10
Prozent.
Bemerkenswert: Kaum Unterschiede gibt es zwischen
Männern (23 Prozent) und Frauen (21 Prozent). Besonders beliebt ist
Feuerwerk bei Familien mit Kindern. Fast jede:r zweite Befragte mit
Kindern im Haushalt (47 Prozent) will Feuerwerkskörper zünden.
„Bunte Lichteffekte, lautes Knallen oder Zischen faszinieren viele
Kinder zu Silvester“, sagt Bühler. Unter Aufsicht Erwachsener
könnten auch Kinder mit Knallteufeln, Pfennigschwärmern oder
Wunderkerzen umgehen. Der TÜV-Verband weist aber explizit auf die
Gefahren von Feuerwerk insbesondere für Kinder hin und gibt Hinweise
für den richtigen Umgang.
Raketen und Batterien sind beliebt
– viele verzichten ganz Wer Feuerwerk zündet, setzt vor allem auf
visuelle Effekte: Jeweils 18 Prozent aller Befragten verwenden
Raketen und/oder Feuerwerksbatterien. Dahinter folgen Wunderkerzen
(17 Prozent), Fontänen (12 Prozent) und Tischfeuerwerk (8 Prozent).
Weniger verbreitet sind Böller (7 Prozent), Sonnenräder (7 Prozent)
und Knallerbsen (6 Prozent). „Statt lauter Explosionen bevorzugen
die Menschen eher Licht- und Showeffekte“, sagt Bühler.
Die
visuelle Wirkung von Feuerwerk ist ein zentraler Reiz: Knapp jede:r
zweite Befragte (49 Prozent) erfreut sich am Anblick der
Lichteffekte. Und 38 Prozent sagen, dass Feuerwerk für sie zu
Silvester dazugehört. Dagegen finden es lediglich 10 Prozent „toll,
wenn es richtig laut knallt“.
Feuerwerk belastet die Umwelt
und beeinflusst das Sicherheitsempfinden Auf der anderen Seite
sehen sehr viele Befragte Silvester-Feuerwerk kritisch. 56 Prozent
stört die enorme Menge Feuerwerksmüll, der an den Tagen nach dem
Jahreswechsel von Privatleuten und kommunalen Reinigungsbetrieben
entfernt werden muss.
Gut jede:r Dritte (37 Prozent) hält
Feuerwerk grundsätzlich für zu umweltschädlich. Laut Umweltbundesamt
verursacht das Abbrennen von Feuerwerk rund um Silvester gut 2.000
Tonnen Feinstaub, der als gefährlich für die Gesundheit gilt. Die
Menge entspricht etwa einem Prozent der jährlichen
Feinstaubbelastung in Deutschland.
Feuerwerk hat auch
Einfluss auf das Sicherheitsempfinden vieler Menschen. 42 Prozent
geben an, dass sie selbst oder jemand in ihrem Umfeld Angst vor
Silvesterfeuerwerk hat. Bei 52 Prozent ist das nicht der Fall und 6
Prozent machen keine Angabe. Jede:r fünfte Befragte (20 Prozent)
gibt an, selbst Angst zu haben: 29 Prozent der Frauen und 12 Prozent
der Männer. Bei 10 Prozent ist es der Partner oder die
Partnerin, die Angst haben, bei 7 Prozent die Kinder und bei 5
Prozent ein Mitbewohner. Auf lautes Knallen reagieren auch Haustiere
wie Hunde oder Katzen. Gut jede:r Vierte (27 Prozent) gibt an, dass
ein Haustier Angst vor Feuerwerk hat.
Mehrheit für
ein Verbot von privatem Feuerwerk Fast jede:r Dritte (32
Prozent) fühlt sich durch Böller im öffentlichen Raum generell
unsicher. Das betrifft vor allem Frauen. Fast jede zweite Frau (45
Prozent) fühlt sich wegen der Böllerei draußen unsicher. Und gut
jede:r fünfte Befragte (22 Prozent) gibt an, am Silvestertag nicht
vor die Tür zu gehen, 30 Prozent der Frauen und 15 Prozent der
Männer.
Trotz der Freude an der Ästhetik befürwortet eine
deutliche Mehrheit der Bevölkerung Einschränkungen von privatem
Feuerwerk. Insgesamt sprechen sich knapp zwei Drittel der
Bevölkerung (65 Prozent) für ein vollständiges oder teilweises
Verbot aus: 43 Prozent befürworten ein vollständiges Verbot von
privatem Silvesterfeuerwerk mit Ausnahme von Kleinstfeuerwerk wie
Wunderkerzen oder Tischfeuerwerk. Und gut jede:r Fünfte (22 Prozent)
plädiert für ein Verbot von Böllern und Knallkörpern. Jede:r Dritte
(33 Prozent) lehnt jegliche Verbote ab.
Insbesondere größere
Böller verursachen Jahr für Jahr schwere Verletzungen wie
Knalltraumata, Verbrennungen oder abgerissene Körperteile,
insbesondere von Fingern oder ganzen Händen. Im vergangenen Jahr
hatten illegale Kugelbomben zwei Todesopfer und zahlreiche
Schwerverletzte gefordert.
Nicht zugelassene
Feuerwerkskörper werden vor allem aus Polen, Tschechien und den
Niederlanden nach Deutschland geschmuggelt. Bühler: „Insbesondere
illegales Feuerwerk stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar.
Die Politik sollte prüfen, welche Maßnahmen geeignet sind,
um den Einsatz nicht zugelassener Pyrotechnik wirksam zu
unterbinden. Dazu gehört auch die Frage, ob ein Böllerverbot ein
sinnvolles Instrument ist, um die Durchsetzung bestehender Regeln zu
erleichtern und die Gefahren durch illegales Feuerwerk spürbar zu
reduzieren.“
Eltern zünden Feuerwerk – und haben am meisten
Angst Die Ergebnisse der Umfrage zeigen: Feuerwerk ist besonders
bei Familien beliebt. Fast jede:r zweite Befragte mit Kindern im
Haushalt (47 Prozent) plant, an Silvester Feuerwerk zu zünden.
Auffällig ist jedoch auch: Bei Personen mit Kindern ist die Angst
vor Verletzungen am stärksten verbreitet. Während insgesamt nur 16
Prozent angeben, dass sie Angst haben, sich an Feuerwerk zu
Verletzten, sind es bei Eltern 63 Prozent.
„In Haushalten
mit Kindern wird häufiger als im Schnitt Feuerwerk gezündet. Umso
wichtiger ist ein bewusster und sicherer Umgang“, sagt Bühler.
„Feuerwerkskörper sind kein Spielzeug. Sie können schwere
Verletzungen verursachen, vor allem dann, wenn sie unsachgemäß
verwendet oder illegal bezogen werden.“
Tipps für eine
sichere Silvesternacht mit Kindern Der TÜV-Verband empfiehlt,
beim Umgang mit Feuerwerk und Kindern folgende Hinweise zu beachten:
Nur altersgerechte Produkte verwenden: Kleinstfeuerwerk der
Kategorie F1 (z. B. Wunderkerzen, Knallerbsen) darf von Kindern ab
12 Jahren gezündet werden. Für Kleinkinder sind auch diese Produkte
tabu.
Kinder nie unbeaufsichtigt böllern lassen: Erwachsene
sollten jederzeit eingreifen können – und selbst nüchtern bleiben,
um im Notfall schnell reagieren zu können. Schutzkleidung
beachten: Mütze, geschlossene Jacke und festes Schuhwerk schützen
empfindliche Körperstellen. Auf Handschuhe beim Zünden verzichten –
stattdessen auf lange Streichhölzer zurückgreifen.
Gehör
schützen: Knallkörper können über 130 Dezibel laut sein – das
übersteigt die Schmerzgrenze. Kinder sollten geeigneten Gehörschutz
tragen und ausreichend Abstand halten. Feuerwerk nie in der Hand
zünden: Raketen nur aus standsicheren Flaschen (z. B. in
Getränkekisten) auf ebenem Boden starten. Niemals auf Menschen oder
Tiere zielen. Nur zugelassene Produkte verwenden: Sichere
Feuerwerkskörper tragen das CE-Zeichen und eine BAM-Prüfnummer.
Illegale, manipulierte oder selbstgebaute Raketen und Böller sind
lebensgefährlich.
Nicht andere Personen oder die Umwelt
gefährden: Feuerwerk niemals auf andere Menschen, Autos, Gebäude
oder potenzielle Brandlasten, zum Beispiel Büsche, richten. Es
besteht akute Brandgefahr.
Eine Präsentation mit den
vollständigen Ergebnissen und Fragen ist abrufbar unter:
www.tuev-verband.de/pressemitteilungen/knalliges-silvester-nur-gut-jeder-fuenfte-will-feuerwerk-zuenden
Methodik-Hinweis: Grundlage der Angaben ist eine repräsentative
Civey-Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands unter 2.500 Personen ab 18
Jahren. Befragungszeitraum war 9. bis 10. Dezember 2025.
Polen-Böller und anderes illegales Feuerwerk: Finger weg,
sonst Finger ab!

Höhere Strafen für Übergriffe auf Einsatz- und
Rettungskräfte und medizinisches Personal Das
Bundesjustizministerium schlägt Anpassung des Strafrechts vor
Menschen, die für das Gemeinwohl tätig sind, sollen strafrechtlich
besser geschützt werden. Insbesondere sollen die Mindeststrafen für
Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten, Angehörige der
Rettungsdienste und der Feuerwehr, Gerichtsvollzieherinnen und
Gerichtsvollzieher erhöht werden.
Wer diese Personen tätlich
angreift, soll künftig mit einer Freiheitsstrafe von mindestens
sechs Monaten statt wie bisher von mindestens drei Monaten bestraft
werden; in besonders schweren Fällen soll eine Mindeststrafe von
einem Jahr statt wie bisher sechs Monaten drohen. Es soll gesetzlich
klargestellt werden, dass auch hinterlistige Überfälle auf die
genannten Personen zu den besonders schweren Fällen tätlicher
Angriffe gehören.
Auch Angriffe auf medizinisches Personal
(etwa Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte) sollen künftig strenger
bestraft werden. Das sieht ein Gesetzentwurf des
Bundesjustizministeriums vor, der heute veröffentlicht wurde. Um das
demokratische Gemeinwesen insgesamt besser zu schützen, sind darüber
hinaus weitere Anpassungen des Strafrechts vorgesehen.
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie
Hubig erklärt dazu: „Der Zusammenhalt einer Gesellschaft hängt
auch davon ab, ob wir denjenigen den Rücken stärken, die
Verantwortung für unsere Gesellschaft übernehmen. Eine große Aufgabe
für 2026 wird sein, unser Gemeinwesen zu stärken – gegen Angriffe
von innen wie von außen. Dazu gehört ganz wesentlich, diejenigen
besser zu schützen, die täglich für unsere Sicherheit im Einsatz
sind. Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten sowie auf
Rettungs- und Einsatzkräfte haben in den vergangenen Jahren ein
erschreckendes Ausmaß angenommen. Gerade in den Silvesternächten ist
es immer wieder zu enthemmten und inakzeptablen Übergriffen
gekommen. Dieser Verrohung muss der Rechtsstaat entschieden
entgegentreten – auch und gerade mit den Mitteln des Strafrechts.
Deshalb wollen wir das Strafrecht nachschärfen. Wer Menschen
angreift, die im Dienst für die Allgemeinheit stehen und dabei
besondere Gefahren auf sich nehmen, handelt besonders verwerflich
und muss entsprechend bestraft werden. Das gilt für Angriffe auf
Polizistinnen und Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungskräfte,
aber auch für Angriffe auf Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal oder
Gerichtsvollzieher. Für all diese Berufsgruppen muss gelten: Starker
Einsatz für uns verdient unseren starken Schutz.“
Angehörige
der Polizei, der Rettungskräfte und der medizinischen Berufe tragen
ganz besonders zur Funktionsfähigkeit von Staat und Gesellschaft
bei. Auch Menschen, die sich im Ehrenamt zum Beispiel in Vereinen
oder in der Kinder- und Jugendarbeit engagieren, leisten einen
wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl.
Das soll zukünftig im
Strafrecht noch stärker berücksichtigt werden. Denn trotz oder
gerade wegen ihres Einsatzes werden diese Menschen immer wieder zum
Ziel von Übergriffen. Der Gesetzentwurf reagiert auf diese
besorgniserregende Entwicklung und soll die Widerstandsfähigkeit des
Rechtsstaats insgesamt stärken.
•
Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen folgende
Änderungen vor: - Höhere Strafen für Übergriffe auf
Vollstreckungsbeamtinnen und -beamte (insbesondere Polizistinnen und
Polizisten) sowie Angehörige der Rettungsdienste und der Feuerwehr
- Bei Übergriffen auf Vollstreckungsbeamtinnen und -beamte
(insbesondere Polizistinnen und Polizisten, Gerichtsvollzieherinnen
und Gerichtsvollzieher) sowie auf Rettungs- und Einsatzkräfte
(Feuerwehrleute, Hilfeleistende des Katastrophenschutzes oder eines
Rettungsdienstes) sollen künftig höhere Strafen drohen. - Wer
diese Personen tätlich angreift, soll künftig mit einer
Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten statt wie bisher von
mindestens drei Monaten bestraft werden.
Auch wenn
Vollstreckungsbeamtinnen und -beamten Widerstand geleistet wird oder
Rettungs- und Einsatzkräfte bei ihrer Arbeit behindert werden, soll
grundsätzlich keine Geldstrafe mehr möglich sein, sondern immer eine
Freiheitsstrafe drohen. In besonders schweren Fällen tätlicher
Angriffe soll die Freiheitsstrafe künftig mindestens ein Jahr statt
bisher sechs Monate betragen.
•
Im Gesetz soll
klargestellt werden, dass auch tätliche Angriffe, die mittels eines
hinterlistigen Überfalls erfolgen, zu den besonders schweren Fällen
zählen. Diese Klarstellung betrifft beispielsweise Fälle, in denen
Einsatzkräfte in einen Hinterhalt gelockt werden. Die sogenannten
Widerstandsdelikte in den §§ 113 ff. des Strafgesetzbuches (StGB)
sollen zu diesem Zweck insgesamt überarbeitet werden.
•
Besonderer strafrechtlicher Schutz auch für Ärztinnen
und Ärzte sowie anderes medizinisches Personal Ärztinnen und
Ärzte sowie Angehörige anderer Heilberufe und ihre Mitarbeitenden
sollen zukünftig generell einbezogen werden in den Schutz der
besonderen Strafvorschriften zum Schutz von Einsatz- und
Rettungskräften. Das heißt: Unabhängig davon, wo sie tätig sind,
sollen tätliche Angriffe gegen Ärztinnen und Ärzte und ihre
Mitarbeitenden künftig den gleichen Strafandrohungen unterliegen wie
Angriffe gegen Rettungskräfte. Das sieht ein neuer § 116 StGB
vor. Bislang gelten besondere Strafvorschriften für Angriffe auf
medizinisches Personal nur, soweit die angegriffenen Personen im
Rahmen eines ärztlichen Notdienstes oder in einer Notaufnahme tätig
sind.
•
Strafschärfende Berücksichtigung von Auswirkungen auf
Tätigkeiten, die dem Gemeinwohl dienen Zukünftig soll im Gesetz
ausdrücklich klargestellt sein, dass Gerichte es bei der
Strafzumessung im Einzelfall berücksichtigen müssen, ob die
Auswirkungen einer Tat geeignet sind, eine dem Gemeinwohl dienende
Tätigkeit zu beeinträchtigen.
So soll beispielsweise zu
Lasten des Täters oder der Täterin zu berücksichtigen sein, wenn die
Tat eine Einschüchterung medizinischen Personals oder auch
politischer Entscheidungsträger zur Folge hat. Dazu soll die
Vorschrift über die Festlegung der Strafe im Einzelfall (sogenannte
Strafzumessung) in § 46 StGB angepasst werden.
•
Besserer Schutz vor rechtswidriger Einflussnahme auf
europäischer und kommunaler Ebene Zukünftig sollen auch
Entscheidungsorgane und Entscheidungsträgerinnen und -träger auf
europäischer und kommunaler Ebene durch besondere Strafvorschriften
besser vor rechtswidriger Einflussnahme durch Nötigung geschützt
werden. Dazu gehören das Europäische Parlament, die Europäische
Kommission und der Gerichtshof der Europäischen Union sowie die
Volksvertretungen der kommunalen Gebietskörperschaften und deren
Mitglieder.
Der Gesetzentwurf sieht hierfür eine Ergänzung
der bestehenden Straftatbestände des § 105 und § 106 StGB (bisher:
Nötigung von Verfassungsorganen, des Bundespräsidenten und von
Mitgliedern eines Verfassungsorgans) vor.
•
Strafrahmenerhöhung und Aberkennung des passiven
Wahlrechts bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung Für die
Verbreitung volksverhetzender Inhalte (§ 130 Absatz 2 StGB) soll
zukünftig eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren statt bisher
drei möglich sein. Außerdem sollen Gerichte bei Verurteilungen wegen
Volksverhetzung zu mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe die
Aberkennung des passiven Wahlrechts aussprechen können.
Täterinnen und Täter können damit bis zu fünf Jahre lang ihr Recht
verlieren, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus
öffentlichen Wahlen zu erlangen. Damit soll das demokratische
Gemeinwesen besser gegen Bedrohungen durch Personen geschützt werden
können, die sich aktiv gegen das friedliche Miteinander wenden.
Der Gesetzentwurf wurde heute an die Länder und Verbände
versandt und auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz
und für Verbraucherschutz veröffentlicht. Die interessierten Kreise
haben nun Gelegenheit, bis zum 30. Januar 2026 Stellung zu nehmen.
Die Stellungnahmen der Verbände werden auf der Internetseite des
Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
veröffentlicht.
Vor 10 Jahren in der BZ: GfB legt erneut ein gutes
Ergebnis vor - OB Sören Link mit neuem
Weg zufrieden Es war erneut ein gutes Jahr
für die kommunale Gesellschaft für Beschäftigungsförderung
(GfB): sie wird operativ auch 2015 ein positives Ergebnis
im knappen sechsstelligen Bereich schreiben. OB Sören Link
und der Vorsitzende des Aufsichtsrats, SPD-Ratsherr Bruno
Sagurna, verkündeten gemeinsam zum dritten Mal
hintereinander diese Botschaft. Die GfB war in den Jahren
2011 und 2012 mit Millionenverlusten in Schieflage
geraten. „Die Restrukturierung hat gegriffen und die
Konsolidierung ist gelungen. Jetzt stabilisieren wir das
Erreichte“, so Sören Link, der sich für den Erhalt der
Gesellschaft stark gemacht hat. „Der Weg aus Armut geht
für die meisten Menschen über einen Arbeitsplatz“, ergänzt
Sagurna. „Diesen Weg schaffen viele Menschen nur, wenn man
Ihnen hilft“. Mit der Zuwanderung aus Südosteuropa in
den letzten zwei Jahren, einer Langzeitarbeitslosigkeit,
die auf dem hohen Stand von 14.000 Menschen verharrt, und
2.500 jungen Menschen unter 25 Jahren, die keinen Job und
keine Ausbildung haben, sind die Probleme des Duisburger
Arbeitsmarktes ohnehin schon sehr groß. Dazu kommt jetzt
noch der Bedarf zur Integration von Flüchtlingen.
„Da ist es unerlässlich, dass wir als Kommune mitmischen
und Schwerpunkte setzen“, sagt Sören Link. So konnte
der OB Zuschüsse beim Land einwerben, damit man sich um
Menschen aus Bulgarien und Rumänien auch kümmern kann.
„Durch unser Qualifizierungs-Projekt ‘Unser Haus Europa‘
sind mehr als 500 Menschen gegangen. Etliche haben danach
einen Job finden können.“ Auch in anderen Bereichen wie
bei jungen Menschen ist dem OB eine städtische
Handlungsoption wichtig. Mit einem Antrag auf europäische
und Bundes-Finanzierung war man gerade erst im Herbst
erfolgreich.

Stolz ist man bei der Stadt und GfB auch auf Modelle, die
es in dieser Form kaum in einer anderen Stadt gibt. So
bauen in Duisburg geförderte Lanzeitarbeitslose Möbel für
die Unterkünfte von Flüchtlingen. Bruno Sagurna ist genau
das wichtig: „Wir spielen keine Gruppen mit ihren
Problemen gegeneinander aus. Wir machen für alle was. Auch
wenn das Geld am Ende nie für alle Wünsche reicht.“
Auch in Zahlen lässt sich die Jahresbilanz der
Gesellschaft imposant darstellen. Über 1.500 Menschen
suchten die verschiedenen Beratungsangebote der GfB auf
und ließen sich dort Perspektiven aufzeigen. 400 Menschen
befanden sich in unterschiedlichen Qualifizierungs- und
Orientierungsmaßnahmen. 600 Personen in
Beschäftigungsmaßnahmen. Außerdem wurden über 350
Zuwanderer qualifiziert. Nicht zuletzt sind in den
Gesellschaften rund um die GfB 260 Menschen in Voll- und
Teilzeit beschäftigt.

Superintendent Dr. Urban wünscht ein zuversichtliches neues
Jahr 2026 Im neuen Kirchenjahr begleiten diese
Bibel-Worte Christinnen und Christen durch den Alltag: „Siehe, ich
mache alles neu“. Diese Verheißung Gottes helfe dabei, selbst
angesichts von Kriegen, Krisen und Katastrophen dem Gestern die
Macht zu nehmen, sagt Pfarrer Dr. Christoph Urban in seinem
Videostatement zum Jahreswechsel. Ganz in diesem Sinne wünscht der
Superintendent des Evangelischen Kirchenkreises Duisburg allen ein
zuversichtliches neues Jahr 2026.
Zu sehen ist das Video
auf dem Youtubekanal „Evangelisch in Duisburg“. Infos zum
Kirchenkreis, den Gemeinden und Einrichtungen gibt es im Netz unter
www.kirche-duisburg.de.

„Siehe, ich mache alles neu.“ So lautet die Jahreslosung für
2026. Am Ende der Bibel verheißt Gott einen neuen Himmel und eine
neue Erde. Tränen, Leid und Tod sind von gestern. Klingt unglaublich
angesichts von Kriegen, Krisen und Katastrophen. Es ist leicht, sich
das Schlimmste vorzustellen. Und so schwer, dem Gestern die Macht zu
nehmen. Gottes Verheißung einer heilen Welt hilft dabei. „Siehe,
ich mache alles neu.“ Ich wünsche Ihnen ein zuversichtliches neues
Jahr 2026.
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