'Tagesaktuell' - Redaktion Harald Jeschke Sonderseiten


Sitemap Archiv •    16. Kalenderwoche: 17. April
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Karfreitag, 18. April 2025

Ärztlicher Notdienst in Nordrhein an Ostern einsatzbereit

Highspeed-Internet für Huckingen: Nachfrageziel frühzeitig übererfüllt  
Der Ausbau von Hochgeschwindigkeitsinternet ist ein entscheidender Standortfaktor für modernes Wohnen und den wirtschaftlichen Fortschritt in der Zukunft. Die Duisburg CityCom (DCC) treibt gemeinsam mit der Stadt Duisburg den Ausbau des Glasfasernetzes konsequent weiter voran und dabei wurden in den vergangenen Jahren bereits große Erfolge erzielt.

Schon heute können rund zehn Prozent der Duisburger Haushalte von der DCC mit schnellstem Internet versorgt werden. Seit Januar dieses Jahres hat die DCC Interessentinnen und Interessenten in Huckingen gesammelt, um hier ausreichend Nachfrage für einen Ausbau des Glasfasernetzes zu gewinnen. Dieses Ziel ist jetzt, zwei Wochen vor dem Ende der Frist, bereits mehr als erreicht.

30 Prozent der Anwohnerinnen und Anwohner waren erforderlich, um den Glasfaserausbau wirtschaftlich darstellen zu können. Bis jetzt haben sich mehr als 50 Prozent der Huckingerinnen und Huckinger dafür entschieden, Hochgeschwindigkeitsinternet aus Duisburg für Duisburg zu bestellen. Die DCC hat deshalb bereits mit den Bauplanungen begonnen und wird schon Mitte des Jahres mit dem Ausbau beginnen. Schon Ende 2025 sollen dann die ersten Haushalte vom Hochgeschwindigkeitsinternet der DCC profitieren können.   „

Wir freuen uns sehr, dass die Bürgerinnen und Bürger in Huckingen diese Nachfragebündelung zu einem so großen Erfolg gemacht haben. Für uns bedeutet das jetzt, möglichst schnell in die Umsetzung zu gehen, damit wir den Menschen in Huckingen noch in diesem Jahr das schnellste Internet nach Hause bringen“, sagt Stefan Soldat, DCC-Geschäftsführer.

Im Rahmen der Nachfragebündelung entfallen für alle Interessentinnen und Interessenten die Ausbau- und Anschlusskosten in Höhe von 850 Euro. Außerdem gibt es das schnellste Internet schon ab 19,99 Euro pro Monat. Weil die DCC den Anschluss bis in die Wohnung verlegt (Fiber To The Home), sind allerschnellste Datenübertragungsraten möglich.

So sind beim Produkt „Glasfaser Home 1000“ beispielsweise 1000 Mbit/s Download und 500 Mbit/s Upload gleichzeitig möglich. Der Hausanschluss ans Glasfasernetz ist im Rahmen dieses Trassenausbaus kostenlos. Noch bis Ende April läuft die Nachfragebündelung für Huckingen weiter, bis dahin können sich Interessentinnen und Interessenten weiterhin das Angebot der DCC sichern. Alle Informationen gibt es unter www.glasfaserduisburg.de/huckingen.  

Nachfragebündelung in Rahm steht bei 18 Prozent
Eine weitere Nachfragebündelung läuft derzeit im Stadtteil Rahm. Auch hier gilt, dass die DCC den Glasfaserausbau beginnen wird, wenn sich mindestens 30 Prozent der Haushalte für einen Anschluss ans Hochgeschwindigkeitsinternet entscheiden. Derzeit steht die Quote bei rund 18 Prozent, so dass hier noch weitere Abschlüsse erforderlich sind, um den Ausbau zu realisieren.

Auch für die Rahmerinnen und Rahmer gelten die günstigen Sonderkonditionen noch bis zum Ende des Monats April: Ausbau- und Anschlusskosten in Höhe von 850 Euro entfallen und das schnellste Internet gibt es schon ab 19,99 Euro pro Monat. Alle Informationen gibt es unter www.glasfaserduisburg.de/rahm.  

Weitere Informationen zu Angeboten und Tarifen der DCC – auch außerhalb von Huckingen und Rahm – gibt es im Internet auf der Seite glasfaserduisburg.de. Dort finden Interessierte auch Ansprechpartner, die von Montag bis Freitag erreichbar sind: Für Privathaushalte unter 0203/604-2001 (8 bis 20 Uhr) oder per Mail unter service@duisburgcity.com sowie für Geschäftsleute unter 0203/604-3222 (8 bis 16 Uhr) oder per Mail unter kundenservice@duisburgcity.com.
Darüber hinaus ist der Kundenservice für alle Fragen rund um die Angebote für Privathaushalte auch samstags von 8 bis 18 Uhr erreichbar.  


MSV Duisburg –1. FC Köln II: DVG setzt zusätzliche Busse ein
Für Gäste des Fußballspiels MSV Duisburg gegen den 1. FC Köln II am Sonntag, 20. April, um 14 Uhr in der Schauinsland-Reisen Arena, setzt die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) die Sportlinie 945 ein.

Abfahrtszeiten Buslinie 945 Richtung MSV Arena:
ab „Salmstraße“ (Meiderich) Abfahrt um 12.06, 12.16, 12.26 Uhr
ab „Bergstraße“ um 12.11, 12.21 und 12.31 Uhr
ab „Meiderich Bahnhof“ ab 12.15 bis 12.40 Uhr alle fünf Minuten
ab „Großenbaum Bahnhof Ost“ um 12.50 und 13.05 Uhr
ab „Betriebshof am Unkelstein“ ab 11.58 bis 12.23 Uhr alle fünf Minuten
ab „ Hauptbahnhof“ (Verknüpfungshalle) ab 12.15 bis 13.35 Uhr alle fünf Minuten
ab „Businesspark Nord“ (Asterlagen) um 12.33 Uhr

Foto DVG

Nach Spielende stehen am Stadion Busse für die Rückfahrt bereit. Gäste des Fußballspieles, die eine Tageseintrittskarte im Vorverkauf erworben haben oder eine Dauerkarte besitzen, können kostenlos die öffentlichen Verkehrsmittel für die Hin- und Rückfahrt benutzen. Für die Gäste, die sich an der Stadionkasse ihre Eintrittskarte kaufen, ist die Rückfahrt mit Bus und Bahn kostenlos.

Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer in Duisburg abglehnt
Der Rat der Stadft beschloss nicht einstimmig, vVon der Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer abzuesehen. Es sollten zunächst die weiteren rechtlichen Entwicklungen und die Ergebnisse der praktischen Umsetzung der Erhebung der Verpackungssteuer in der Stadt Tübingen und ggf. weiterer Städte abgewartet werden.
  
Die Stadt Tübingen hat zum 01.01.2022 eine Verpackungssteuer eingeführt. Besteuert werden Einwegverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck, sofern Speisen und Getränke darin bzw. damit für den unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle oder als mitnehmbares take-away-Gericht oder -Getränk verkauft werden. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hatte die Verpackungssteuer zunächst mit Urteil vom 29.03.2022 (Az. 2 S 3814/20) für unwirksam erklärt.

Begründet hat der VGH seine Entscheidung u.a. damit, dass die Verpackungssteuer als Lenkungssteuer in Widerspruch zum Abfallrecht des Bundes steht. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) sah dagegen die Tübinger Verpackungssteuer als im Wesentlichen rechtmäßig an (Urteil vom 24.05.2023, Az. CN 1.22). Es sah insbesondere keinen Konflikt mit dem Abfallrecht des Bundes. Gegen das Urteil des BVerwG und die Satzung der Stadt Tübingen wurde daraufhin Verfassungsbeschwerde (Az. 1 BvR 1726/23) erhoben.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 27.11.2024, der am 22.01.2025 veröffentlicht wurde, die Einführung einer lokalen Verpackungssteuer für rechtmäßig erklärt. Das BVerfG kommt zu dem Ergebnis, dass der mit der Verpackungssteuersatzung bezweckte Anreiz zur Verwendung von Mehrwegsystemen keiner seit ihrem Inkrafttreten maßgeblichen Konzeption des bundesrechtlichen Abfallrechts widerspreche.

Die Stadt Duisburg hatte nach dem Urteil des BVerwG von einer möglichen Einführung der Verpackungssteuer abgesehen, da die Unsicherheit über die Zulässigkeit der Steuer überwog und die weitere rechtliche Entwicklung abgewartet wurde. Auch der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen hatte den Kommunen empfohlen, sich mit der Einführung einer Verpackungssteuer zunächst zurückzuhalten.

Insbesondere hatte das Land Nordrhein-Westfalen die gemäß § 2 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz erforderliche Genehmigung für die erstmalige Einführung oder Neueinführung einer Steuer bis zur grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Klärung abgelehnt. Es bleibt abzuwarten, ob eine solche Genehmigung nun nach dem Beschluss des BVerfG erteilt wird.

Medienberichten nach dem Beschluss des BVerfG zu entnehmen war, wird von verschiedenen Gemeinden und Städten die Einführung der Verpackungssteuer geprüft. Die Stadt Konstanz erhebt seit dem 01.01.2025 eine Verpackungssteuer. Bevor eine solche Einführung in Duisburg geprüft wird, sollte abgewartet werden, ob sich die durch die Verpackungssteuer beabsichtigte Lenkungswirkung, den öffentlich sichtbaren Müll zu vermeiden, einstellt.

Eine Studie der Universität Tübingen aus 2023 hat gezeigt, dass der Müll in der Stadt seit der Einführung der Verpackungssteuer - gemessen am Gewicht - nicht weniger geworden ist. Es wurde lediglich festgestellt, dass sich das Angebot von Mehrwegverpackungen erhöhte, also mehr Betriebe solche Möglichkeiten nun anbieten.

Die WBD schätzen, dass die Einführung der Verpackungssteuer in Duisburg zu einer Verringerung des sog. Littering führen würde. Allerdings erwarten die WBD nicht, dass sich eine relevante Kosteneinsparung ergeben würde. Zwar würden die Entsorgungskosten etwas geringer werden, wenn die Steuer zu einer erhöhten Mehrwegnutzung führen würde, jedoch könnte das Reinigungsintervall auf den Straßen nicht verringert werden. Damit blieben Personalkosten und andere Aufwendungen konstant.

Bei der Einführung einer Verpackungssteuer sind außerdem mögliche Auswirkungen auf kleinere Betriebe wie Kioske oder lokale Gastronomen zu berücksichtigen. Das BVerfG hat offengelassen, ob sich eine kommunale Verpackungssteuer gegebenenfalls auf bestimmte Verkäufer von Speisen und Getränken wie etwa Betreiber kleiner Kioske negativ auswirken kann. Diese negative Auswirkung sah das BVerfG jedenfalls bei einer großen Fast-Food-Kette wie der Beschwerdeführerin als nicht gegeben an. Sie betrieb eine McDonalds-Filiale im Gemeindegebiet der Stadt Tübingen.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die angestrebte Umstellung auf Mehrwegsysteme für die betroffenen Betriebe personal- und kostenintensiv ist (beispielsweise das Spülen von Mehrweggeschirr). Außerdem bedeutet die Einführung einer Verpackungssteuer für diese einen bürokratischen Mehraufwand (Umstellung der Kassensysteme, Aufbewahrung der Unterlagen).

Jugend-Sportlerehrung der Stadt Duisburg
Zahlreiche junge Sportlerinnen und Sportler werden bei der diesjährigen Jugend-Sportlerehrung im Entdeckerhaus des Zoo Duisburg für ihre besonderen Erfolge im Jahr 2024 ausgezeichnet. Geehrt werden unter anderem Platzierungen bei Deutschen Meisterschaften sowie bei Europaund Weltmeisterschaften.

Oberbürgermeister Sören Link und Werner von Häfen, Vorsitzender des Betriebsausschusses DuisburgSport, verleihen die Auszeichnungen am Montag, 28. April 2025, um 15.45 Uhr im Zoo Duisburg (Entdeckerhaus, Mülheimer Straße 273, 47058 Duisburg) an die erfolgreichen Jugendsportler.

Aufgrund der großen Zahl an Ehrungen findet die Veranstaltung in zwei Teilen statt: Der erste Teil beginnt um 15.45 Uhr und würdigt unter anderem Einzelerfolge im Kanuslalom, Taekwondo, Tanzen und Karate. Der zweite Teil der Veranstaltung startet um 17 Uhr und ehrt größere Teams, darunter die erfolgreichen Jugendsportler.

Die Weiterführung des Deutschlandtickets für Schülerinnen und Schüler für das Schuljahr 2025/2026 wurde im Rat einstimmig beschlossen
Der Ergänzungsvereinbarung zwischen VRR, DVG und Stadt Duisburg für das Schuljahr 2025/2026 mit einer Gesamtpauschale von rund 5.153.000 Euro pro Schuljahr (58 Euro pro Monat = 696 Euro pro Jahr x 7.404 Freifahrer) wurde einstimmig verabschiedet.

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) hatte mit Erlass vom 02.06.2023 das Schülerticket als Deutschlandticket für die nach § 97 SchulG NRW in Verbindung mit der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) freifahrtberechtigten Schülerinnen und Schüler und ebenfalls als Deutschlandticket für 29 Euro für die selbstzahlenden Schülerinnen und Schüler für das Schuljahr 2023/24 eingeführt.

Eine entsprechende Vertragsanpassung erfolgte zwischen VRR, DVG und Stadt und wurde durch den Rat der Stadt Duisburg mit der Drucksache DS 23-0690 entschieden und genehmigt. Das Deutschlandticket wurde am 01.08.2023 (Start des Schuljahres 2023/24) als Folgemodell für das Schokoticket eingeführt.

Finanzielle Auswirkungen seit der Einführung des Deutschlandtickets
Die Umsetzung des Modells Deutschlandticket führte seit dem Schuljahr 2023/2024 zu einer Erhöhung der Pauschale an die DVG um 1,6 Mio. Euro (49 Euro * 12 Monate = 588 Euro x 7.404 Freifahrer) und somit zu einer neuen Pauschalsumme i.H.v. rund 4,3 Mio. Euro pro Schuljahr an die DVG.

Die Verkehrsministerien der Länder verständigten sich zum 01.01.2025 auf eine Erhöhung des Ticketpreises auf 58 Euro. Mit DS 24-0625 waren für das Haushaltsjahr 2025, neben den bereits etatisierten 2,7 Mio. Euro, zusätzliche Mittel in Höhe von rund 1 Mio. EUR eingeplant worden. Diese Entscheidung bezog sich auf einen Ticketpreis von 49,00 EUR.

Aufgrund der Preiserhöhung des Deutschlandtickets erhöht sich der Mittelbedarf für das 2. Schulhalbjahr von Januar bis Juli 2025 um 466.000 EUR (9 Euro Erhöhung * 7 Monate * 7404 Freifahrer). Der VRR hat darüber informiert, dass das Land der Fortführung des DeutschlandticketSchule zugestimmt hat und von dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, dem Ministerium für Schule und Bildung sowie dem MUNV ein gemeinsamer Runderlass erarbeitet wurde.

Der neue Erlass gilt für das gesamte Schuljahr 2025 / 2026 und steht unter Vorbehalt des Fortbestandes des (allgemeinen) Deutschlandtickets über das Jahr 2025 hinaus. Das bedeutet, dass das Deutschlandticket-Schule nur dann über den 31.12.2025 hinaus fortgeführt wird, wenn auch das (allgemeine) Deutschlandticket über den Jahreswechsel hinaus fortgesetzt wird.

Vom VRR wurde aktuell die dritte Ergänzungsvereinbarung zur Fortführung des Deutschlandticket-Schule für das Schuljahr 2025 / 2026 übersandt. Diese ist bis zum 30.04.2025 zu unterschreiben. Prüfung einer möglichen Rückkehr zum Schokoticket Aufgrund der mit dem Deutschlandticket-Schule verbundenen Mehraufwendungen wurde geprüft, ob eine Beendigung des Deutschlandticket-Schule zum Ende des Schuljahres 2024/2025 infrage käme.

Sollte die dritte Ergänzungsvereinbarung nicht unterzeichnet werden, würden wieder die Regelungen des Vertrags über die Einführung und Umsetzung eines Schülertickets (Schokoticket-Vertrag) gelten, sodass die Stadt Duisburg wieder das bisherige Schokoticket anbieten müsste.


Noch freie Plätze: Workshops für lebenswerte Zukunft in Duisburg
Rheinhausen Wer die zukünftige Entwicklung von Rheinhausen mitbestimmen möchte, hat in zwei Workshops der Volkshochschule Rheinhausen die Möglichkeit dazu: Am 9. Mai in der Zeit von 14 bis 18 Uhr und am 17. Mai in der Zeit von 10 bis 14 Uhr werden Ideen über den „Zukunftsort Rheinhausen“ konkretisiert. Es gibt noch einzelne freie Plätze in den Arbeitsgruppen, die sich jeweils in der Rheinhauserei des Bauvereins Rheinhausen, Friedich-Alfred-Straße 67, treffen.

Im Kontext des Projekts „Zukunftsort Rheinhausen“ der Volkshochschule wurde eine umfangreiche Online-Umfrage durchgeführt, für die bereits mehr als 500 Rückmeldungen eingegangen sind. Erste Auswertungen zeigen: Die meisten Rheinhauserinnen und Rheinhauser wünschen sich ein saubereres und grüneres Straßenbild. Aber auch viele andere Themen, wie Wünsche nach zeitgemäßen Mobilitätsangeboten, wurden in der Umfrage genannt.

Interessierte aus Rheinhausen können an der Onlineumfrage teilnehmen und sich innerhalb der Umfrage für die Workshops anmelden: Callouts - Du bist Rheinhausen. Die „Bürger*innenwerkstatt für nachhaltige Entwicklung der VHS Duisburg West“ wird unterstützt vom Landesverband der Volkshochschulen NordrheinWestfalen und gefördert von der Stiftung Umwelt und Entwicklung NordrheinWestfalen mit Mitteln des Landes.

Ziel ist es, Menschen für ein Engagement im Sinne der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen zu gewinnen. Kontakt für das Projekt Zukunftsort Rheinhausen: Eva Fastabend, Regionalleiterin VHS Duisburg West, e.fastabend@stadt-duisburg.de, 0203 283 8498.


Führung im Stadtmuseum am Karfreitag: Klöster, Kirchen, Ketzerei – Religion und Glaube in Mercators Duisburg
Historiker Ferdinand Leuxner führt Teilnehmende am Karfreitag, 18. April, um 15 Uhr im Kultur- und Stadthistorischen Museum am Johannes-CorputiusPlatz (Innenhafen) durch Ausstellungen des Museums. Gemeinsam begeben sich die Besucher und der Historiker auf Spurensuche nach den Glaubensvorstellungen Gerhard Mercators und seiner Zeitgenossen.

 Die Osterfeiertage und ihre mit dem christlichen Glauben eng verbundenen Traditionen sind im Stadtmuseum der Anlass, einen Blick auf die Geschichte zu werfen: „Wie lebten die Menschen im Duisburg des 16. Jahrhunderts ihren Glauben? Welche Rolle spielte die Kirche im Leben des Einzelnen? Und war jede und jeder in der Stadt wirklich gläubiger Christ – trotz stundenlanger lateinischer Gottesdienste in unbeheizten Kirchen?“

Die Teilnahme an der Führung ist im Museumseintritt enthalten und kostet für Erwachsene 4,50 Euro, für Kinder und ermäßigt zwei Euro. Das gesamte Programm ist unter www.stadtmuseum-duisburg.de abrufbar.



Der ACV gibt Tipps, wie sich typische Pannen und Unfälle mit dem Wohnmobil vermeiden lassen/ ACV Automobil-Club Verkehr

Camping bleibt in Deutschland weiterhin im Trend: Im Jahr 2024 wurden rund 43 Millionen Übernachtungen auf deutschen Campingplätzen gezählt. Damit verzeichnet diese Urlaubsform das dritte Rekordjahr in Folge. Der Wunsch nach individueller Mobilität und naturnahem Reisen hat europaweit an Bedeutung gewonnen und zeigt sich auch im anhaltenden Boom des sogenannten „Vanlife“.


ACV-Tipps, wie sich typische Pannen und Unfälle mit dem Wohnmobil vermeiden lassen/ ACV Automobil-Club Verkehr

Doch mit dem Anstieg an Camping-Neueinsteigern auf den Straßen steigt auch die Gefahr für Pannen und Unfälle – zum Beispiel verursacht durch fehlende Fahrpraxis oder unzureichende Kenntnisse im Umgang mit dem Fahrzeug. Der ACV Automobil-Club Verkehr informiert zum Saisonstart über die häufigsten Fehler und gibt praktische Tipps zu deren Vermeidung.

Überladung und ungünstige Gewichtsverteilung
Eine falsche Beladung des Wohnmobils kann die Fahrstabilität erheblich beeinträchtigen. Überladung sowie ungünstige Gewichtsverteilung verlängern den Bremsweg und erhöhen besonders bei plötzlichen Ausweichmanövern die Kippgefahr.

ACV Tipps:
Das zulässige Gesamtgewicht ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Punkt F.1) vermerkt. Vor der Abfahrt kann das beladene Fahrzeug gewogen werden – etwa bei Recyclinghöfen, Speditionen oder Wohnmobilhändlern. Auch die Einhaltung der maximalen Achslasten (Punkte 8.1 und 8.2) ist entscheidend, da bereits eine Überladung einzelner Achsen das Fahrverhalten negativ beeinflussen kann.
Schwere Gegenstände wie Gasflaschen, Werkzeug oder Getränkekisten gehören tief und nahe an die Achsen, leichtes Gepäck in die oberen Staufächer.

Eine sichere Fixierung der Ladung verhindert das Verrutschen bei Bremsmanövern. Spezielle Spanngurte, Antirutschmatten und Netze helfen dabei, alles an seinem Platz zu halten.
Zusätzliche Anbauten wie Markisen, Fahrradträger oder Solaranlagen reduzieren zudem die verfügbare Zuladung und sollten in die Planung einbezogen werden.

Fahrrad- und Dachträger: Fehlende Stabilität durch Überlastung
Beim Transport von Fahrrädern ist besonders auf das Gewicht zu achten – E-Bikes sind deutlich schwerer als klassische Fahrräder und können die zulässige Traglast eines Trägers schnell überschreiten. Ein falsch montierter oder überladener Träger kann durch Vibrationen oder Hebelwirkungen die Heckstruktur des Wohnmobils beschädigen. Außerdem kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen, wenn die zulässige Zuladung überschritten wird.

ACV Tipps:
Trägersysteme immer fachgerecht montieren und gleichmäßig beladen. Die vom Hersteller angegebene Traglast darf weder bei Heck- noch bei Dachträgern überschritten werden. Bei Kupplungsträgern ist zusätzlich die zulässige Stützlast der Anhängerkupplung zu berücksichtigen (Angabe in der Zulassungsbescheinigung unter Punkt 13 oder am Typenschild der Kupplung). Sollte es hier kritisch werden, können bei E-Bikes die (schweren) Akkus ausgebaut und im Wohnmobil verstaut werden. Dann ggf. Regenschutz verwenden, um die Anschlussstellen (Kontakte) der Akkus zu schützen.

Bei der Beladung von Dachträgern ist neben dem Gesamtgewicht auch die Dachlast zu beachten. Diese ist fahrzeugspezifisch und oft deutlich niedriger als vermutet – in der Regel liegt sie zwischen 50 und 100 kg inklusive Trägersystem. Zu schwere oder ungesicherte Dachaufbauten erhöhen den Fahrzeugschwerpunkt und beeinträchtigen insbesondere bei Kurvenfahrten, Ausweichmanövern und Seitenwind die Fahrstabilität.

Zusätzlich empfiehlt sich eine regelmäßige Kontrolle der Befestigungen während der Fahrtpausen, da sich Schraubverbindungen durch Erschütterungen lösen können.

Fahrverhalten: Fehlende Routine erhöht das Unfallrisiko
Wohnmobile unterscheiden sich deutlich von herkömmlichen Pkw – in Größe, Gewicht und Reaktion. Längere Bremswege, ein trägeres Lenkverhalten sowie der größere Wendekreis und die erhöhte Empfindlichkeit gegenüber Seitenwind erfordern ein vorausschauendes und angepasstes Fahrverhalten. Gerade bei Leihfahrzeugen fehlt oft die nötige Übung im Umgang mit den Dimensionen und Fahreigenschaften.

ACV Tipps:
Vor der ersten Reise empfiehlt sich eine ausgiebige Probefahrt, idealerweise auf verschiedenen Straßentypen – inklusive Rangieren, Rückwärtsfahren und Einparken. Das Einüben von Fahrmanövern auf einem freien Gelände hilft dabei, ein sicheres Gefühl für Fahrzeugbreite, -höhe und -länge zu entwickeln. Auch das Befahren enger Straßen oder Kreisverkehre sollte im Vorfeld geübt werden.

Wer auf zusätzliche Sicherheit setzen möchte, kann ein spezielles Fahrsicherheitstraining für Wohnmobile absolvieren. Diese Trainings vermitteln praxisnah den Umgang mit Gefahrensituationen wie Notbremsungen, Seitenwind oder Ausweichmanövern und sensibilisieren für die physikalischen Grenzen des Fahrzeugs.

Zudem ist es ratsam, regelmäßig den toten Winkel zu kontrollieren und die Spiegel korrekt einzustellen – besonders bei größeren Aufbauten ohne Rückfahrkamera. Der Einsatz von Zusatzspiegeln oder Kamerasystemen kann die Übersicht beim Rangieren und Spurwechsel deutlich verbessern.

Rangierunfälle durch eingeschränkte Übersicht
Unfälle beim Einparken oder Rangieren sind besonders häufig – etwa auf engen Campingplätzen, bei schlechter Sicht oder unter Zeitdruck nach langer Anreise. Schäden entstehen oft durch Kollisionen mit Pollern, Mauern, Bäumen oder anderen Fahrzeugen. Auch der größere tote Winkel bei Wohnmobilen erhöht das Risiko.

ACV Tipps:
Technische Hilfsmittel wie Rückfahrkameras, Einparksensoren oder 360-Grad-Kamerasysteme erleichtern das Rangieren erheblich. Ebenso hilfreich ist eine zweite Person außerhalb des Fahrzeugs, die mit klaren Handzeichen einweist – vor allem bei Rückwärtsfahrten oder Wendemanövern in engen Bereichen.

Vor dem Rangieren empfiehlt sich ein kurzer Rundgang um das Fahrzeug, um Hindernisse wie niedrige Pfosten, überhängende Äste oder unebene Bodenverhältnisse frühzeitig zu erkennen. Spiegelerweiterungen oder Zusatzkameras verbessern die Sicht nach hinten und zur Seite und sind besonders bei Fahrzeugen ohne serienmäßige Rückfahrtechnik sinnvoll.

Auch bei kurzen Fahrmanövern sollte auf niedrige Anbauteile wie ausfahrbare Trittstufen oder Fahrradträger geachtet werden – sie sind häufige Kollisionspunkte bei Rangierunfällen.

Brücken, Tunnel und enge Durchfahrten: Abmessungen werden unterschätzt
Ein häufiger Fehler: Die tatsächliche Höhe oder Breite des Fahrzeugs wird nicht korrekt eingeschätzt – besonders bei Mietfahrzeugen oder durch montiertes Zubehör wie Dachboxen, Solarpanels oder Fahrradträger. Schäden an Brücken, Unterführungen, Tunneln oder engen Durchfahrten entstehen dabei oft durch Unachtsamkeit oder falsche Routenwahl.

ACV Tipps:
Eine gut sichtbare Notiz mit Fahrzeughöhe, -breite und -länge im Cockpit – etwa als Aufkleber im Sichtfeld – hilft, kritische Situationen zu vermeiden. Die tatsächlichen Abmessungen sollten inklusive aller Anbauten gemessen und notiert werden, da sie oft deutlich von den Herstellerangaben abweichen.

Bei der Routenplanung unterstützen Navigationsgeräte oder Apps mit speziellen Wohnmobil-Profilen, die Durchfahrtshöhen, Gewichtsbeschränkungen und enge Straßen berücksichtigen. Zusätzlich empfiehlt sich, bereits im Vorfeld Informationen über die Infrastruktur am Reiseziel einzuholen – insbesondere bei Fahrten durch historische Ortskerne, Bergdörfer oder ländliche Regionen mit eingeschränkter Straßenführung.

Auch bei scheinbar harmlosen Zufahrten zu Campingplätzen, Parkhäusern oder Tankstellen kann es zu Engstellen kommen. Spontane Abkürzungen oder Wendemanöver in unbekanntem Terrain sollten vermieden werden, wenn die Durchfahrtsverhältnisse unklar sind.

Reifenpannen durch falschen Druck und Überalterung
Wohnmobilreifen sind besonderen Belastungen ausgesetzt: hohe Zuladung, lange Standzeiten und vergleichsweise geringe Fahrleistung fördern die Materialermüdung. Ein zu niedriger Reifendruck führt vor allem bei hoher Beladung zu übermäßiger Wärmeentwicklung – im schlimmsten Fall kommt es zum Reifenplatzer.

ACV Tipps:
Der Reifendruck sollte regelmäßig geprüft und an die tatsächliche Beladung angepasst werden – idealerweise vor jeder längeren Fahrt. Die vom Fahrzeug- oder Reifenhersteller empfohlenen Werte sind meist im Türrahmen, im Tankdeckel oder in der Betriebsanleitung angegeben.

Ein Austausch der Reifen sollte spätestens nach sechs Jahren erfolgen – auch bei ausreichendem Profil. Das Reifenalter lässt sich über die vierstellige DOT-Nummer an der Reifenflanke ermitteln. Reifen mit dem Zusatz "CP" (Camping) sind speziell für Wohnmobile ausgelegt und besser für höhere Lasten und längere Standzeiten geeignet.

Vor Fahrtbeginn ist eine Sichtprüfung sinnvoll: Auf Risse, poröse Stellen, eingefahrene Gegenstände oder ungleichmäßigen Abrieb achten – Letzteres kann auf falschen Luftdruck oder Fahrwerksprobleme hinweisen. Auch das Reserverad sollte nicht vergessen werden und im betriebsbereiten Zustand sein.

Fehlbetankung mit teuren Folgen
Besonders bei ungewohnten Fahrzeugen, Mietfahrzeugen oder unzureichend gekennzeichneten Einfüllstutzen kann es schnell zu Verwechslungen beim Tanken kommen. Häufige Ursache ist die Verwechslung von Diesel und Benzin, was bei modernen Einspritzsystemen zu erheblichen Motorschäden führen kann. In seltenen Fällen wird versehentlich Kraftstoff in den Frischwassertank gefüllt – etwa bei schlecht beschrifteten oder nahe beieinander liegenden Einfüllstutzen, wie sie bei älteren oder umgebauten Fahrzeugen vorkommen können.

ACV Tipps:
Die Einfüllstutzen sollten dauerhaft und eindeutig beschriftet oder farblich markiert sein – idealerweise bereits bei der Fahrzeugübernahme kontrollieren. Zusätzlich kann eine optische Kennzeichnung (z. B. farbige Deckel oder Aufkleber) Verwechslungen vorbeugen.

Kommt es dennoch zur Fehlbetankung, keinesfalls den Motor starten oder die Zündung einschalten – bereits kleinste Mengen des falschen Kraftstoffs im System können teure Schäden verursachen. In diesem Fall sollte sofort der Pannendienst kontaktiert werden, damit das Kraftstoffsystem fachgerecht entleert und gereinigt werden kann.

Wurde Kraftstoff versehentlich in den Frischwassertank gefüllt, ist dieser vollständig zu entleeren und intensiv zu reinigen – idealerweise durch eine Fachwerkstatt. Eine Verwendung des Wassers ist in diesem Fall keinesfalls mehr möglich, auch nicht nach einer einfachen Spülung.

Weitere Informationen und Tipps rund um das Thema Camping stellt der ACV im Ratgeber-Bereich seiner Website zur Verfügung: https://www.acv.de/ratgeber/reisen/caravan-camping


Fauré-Requiem bei der Karfreitagsmusik in Salvator
Die traditionelle Karfreitagsmusik in der Duisburger Salvatorkirche steht dieses Jahr unter dem Motto „In paradisum“. Zu hören ist am 18. April um 17 Uhr das beliebte Requiem von Gabriel Fauré. Der Komponist, der den Tod nicht als ein schmerzliches Erlebnis, sondern als eine willkommene Befreiung, ein Streben nach dem Jenseits ansah, wollte mit dem Requiem ein intimes, fried- und liebevolles Werk schreiben: „Es ist so sanftmütig wie ich selbst,“ sagte Fauré über sein Requiem.

Das tröstliche Werk führen in der Karfreitagsmusik das Ensemble „Salvocal“, die Solisten Sebastian Klein und Elisa Rabanus, sowie Mitglieder der Duisburger Philharmoniker auf. Gijs Burger spielt vorab den Choral in h-moll von César Franck auf der Orgel. Außerdem sind das kurze Requiem von Puccini sowie Faurés „Cantique de Jean Racine“ zu hören.

Die Gesamtleitung des einstündigen Konzertes hat Kirchenmusikdirektor Marcus Strümpe. Karten zu 18 Euro, ermäßigt 10 Euro, gibt es nur an der Abendkasse. Infos gibt es im Netz unter www.salvatorkirche.de.

Kirchenmusikdirektor Marcus Strümpe (Foto: André Weyers)


Singnachmittage mit Popkantor Daniel Drückes in Wanheim und Wanheimerort
Musiker und Popkantor Daniel Drückes lädt alle, die Lust auf gemeinsames Singen in gemütlicher Runde in der Evangelischen Rheingemeinde Duisburg haben, zweimal im Monat zum Mitmachen ein. Das nächste Singen in Gemeinschaft gibt es am 23. April 2025 um 14 Uhr im Gemeindehaus Wanheimerort, Vogelsangplatz 1; der zweite Singnachmittag in diesem Monat startet am 24. April 2025 um 15 Uhr im Gemeindehaus Wanheim, Beim Knevelshof 45.

Auf dem Programm stehen wie immer bekannte Lieder, Popsongs und Evergreens. Zwischen dem Singen ist Platz für Kaffee und Kekse. Die Idee zu den Musiknachmittagen zum Mitmachen hatte Daniel Drückes gemeinsam mit Ehrenamtskoordinatorin Maria Hönes: Mit dem zusätzlichen Angebot gilt es ältere und junge Menschen beim Singen zusammen zu bringen, ganz nach dem Motto „Singen verbindet Generationen“. Mitsingen darf jede und jeder.   

Gemeinschaftlichen Singen mit Daniel Drückes im Hintergrund (Foto: Maria Hönes).



Grippewelle prägt Entwicklung der Sterbefallzahlen im 1. Quartal 2025
Im 1. Quartal 2025 sind in Deutschland nach einer Hochrechnung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 282 290 Menschen gestorben. Dabei waren die Sterbefallzahlen seit Ende Januar 2025 zeitgleich mit einer vergleichsweise starken Verbreitung von Atemwegserkrankungen ("Grippewelle") gegenüber dem mittleren Wert der vier Vorjahre erhöht.

Zu Jahresbeginn lagen die Sterbefallzahlen zunächst noch deutlich unter dem mittleren Wert der Vergleichsjahre (1. Kalenderwoche vom 30. Dezember 2024 bis 5. Januar 2025: -9 %). Ende Januar überstiegen die Sterbefallzahlen dann den entsprechenden Wert. Insgesamt lagen die Sterbefallzahlen damit im Januar 2025 im Bereich des mittleren Werts der Jahre 2021 bis 2024 für diesen Monat.



Im Februar 2025 starben dann deutlich mehr Menschen als in den vier Vorjahren, die Differenz zum Vergleichswert betrug in diesem Monat insgesamt +9 %. Im März 2025 ging der Unterschied zum Vergleichswert etwas zurück und betrug noch +5 %.



Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte im Februar 2025: +2,6 % gegenüber Februar 2024
 Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte insgesamt, Februar 2025
+2,6 % zum Vorjahresmonat
+1,5 % zum Vormonat
Preise für pflanzliche Erzeugnisse
-3,2 % zum Vorjahresmonat
Preise für Tiere und tierische Erzeugnisse
+6,6 % zum Vorjahresmonat

Die Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte waren im Februar 2025 um 2,6 % höher als im Februar 2024. Im Januar 2025 hatte die Veränderungsrate zum Vorjahresmonat bei +2,2 % gelegen, im Dezember 2024 bei +3,5 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte im Februar 2025 gegenüber dem Vormonat Januar 2025 um 1,5 %.



Im Vergleich zum Vorjahresmonat entwickelten sich die Preise für Produkte aus pflanzlicher und tierischer Erzeugung wie bereits in den Vormonaten auch im Februar 2025 gegenläufig. So sanken die Preise für pflanzliche Erzeugnisse um 3,2 % gegenüber Februar 2024, während die Preise für Tiere und tierische Erzeugnisse um 6,6 % stiegen.
Im Vergleich zum Vormonat verteuerten sich im Februar 2025 sowohl Produkte aus pflanzlicher Erzeugung (+3,4 %) als auch Produkte aus tierischer Erzeugung (+0,3 %).

Preisrückgang bei Speisekartoffeln gegenüber Vorjahresmonat
Der Preisrückgang bei pflanzlichen Produkten um 3,2 % im Vergleich zum Vorjahresmonat ist unter anderem auf die gesunkenen Preise für Speisekartoffeln zurückzuführen. Diese waren im Februar 2025 um 36,1 % niedriger als im Februar 2024. Im Januar 2025 hatte die Vorjahresveränderung bei -37,0 %, im Dezember 2024 bei -32,5 % gelegen. Gegenüber dem Vormonat Januar 2025 stiegen die Speisekartoffelpreise um 9,8 %.

Preise für Obst, Gemüse, Getreide und Wein gestiegen, für Handelsgewächse und Futterpflanzen gesunken
Die Erzeugerpreise für Obst waren im Februar 2025 um 18,1 % höher als ein Jahr zuvor. Preisanstiege gab es unter anderem bei Tafeläpfeln mit +19,1 %. Die Preise für Gemüse verteuerten sich binnen Jahresfrist um 1,7 %, wobei insbesondere Salat (+8,7 %) und Champignons (+5,5 %) Preisanstiege verzeichneten.

Preissenkungen waren hingegen unter anderem bei Kohlgemüse zu beobachten, das sich binnen Jahresfrist um 6,6 % verbilligte. Getreide war im Februar 2025 im Vergleich zum Februar 2024 um 16,3 % teurer (Januar 2025: +5,5 % zum Vorjahresmonat). Das Handelsgewächs Raps verteuerte sich im Februar 2025 im Vergleich zum Vorjahresmonat um 23,7 %.

Preise für Handelsgewächse insgesamt lagen im Februar 2025 jedoch um 4,5 % niedriger als ein Jahr zuvor. Wein war im Februar 2025 um 1,0 % teurer als im Vorjahresmonat. Die Preise für Futterpflanzen waren im Februar 2025 mit einer Veränderungsrate von -10,1 % im Vergleich zum Vorjahresmonat weiterhin rückläufig (Januar 2025: ebenfalls -10,1 %).

Tierische Erzeugung: Preisanstieg bei Milch, Preisrückgang bei Eiern und Tieren
Der Preisanstieg für Tiere und tierische Erzeugnisse um 6,6 % im Vergleich zum Vorjahresmonat ist unter anderem auf die gestiegenen Preise für Milch zurückzuführen. Der Milchpreis lag im Februar 2025 um 18,3 % höher als im Vorjahresmonat (Januar 2025: +19,2 % zum Vorjahresmonat).

Im Vergleich zum Vormonat Januar 2025 sanken die Preise für Milch um 0,2 %. Bei Eiern kam es zu einem leichten Preisrückgang von 0,4 % gegenüber dem Vorjahresmonat (Januar 2025: -3,5 %). Die Preise für Tiere waren im Februar 2025 um 1,3 % niedriger als im Februar 2024 (Januar 2025: -0,1 % zum Vorjahresmonat).

Dabei stiegen die Preise für Rinder um 29,8 %, für Schlachtschweine fielen die Preise hingegen um 18,3 %. Die Preise für Geflügel waren im Februar 2025 um 5,1 % höher als im Februar 2024. Ausschlaggebend hierfür waren insbesondere die Preissteigerungen bei Hähnchen um 6,4 %. Die Preise für Sonstiges Geflügel (Enten und Puten) stiegen binnen Jahresfrist um 3,0 %.