Ärztlicher
Notdienst in Nordrhein an Ostern einsatzbereit
Highspeed-Internet für Huckingen: Nachfrageziel frühzeitig
übererfüllt Der Ausbau von
Hochgeschwindigkeitsinternet ist ein entscheidender Standortfaktor
für modernes Wohnen und den wirtschaftlichen Fortschritt in der
Zukunft. Die Duisburg CityCom (DCC) treibt gemeinsam mit der Stadt
Duisburg den Ausbau des Glasfasernetzes konsequent weiter voran und
dabei wurden in den vergangenen Jahren bereits große Erfolge
erzielt.
Schon heute können rund zehn Prozent der Duisburger
Haushalte von der DCC mit schnellstem Internet versorgt werden. Seit
Januar dieses Jahres hat die DCC Interessentinnen und Interessenten
in Huckingen gesammelt, um hier ausreichend Nachfrage für einen
Ausbau des Glasfasernetzes zu gewinnen. Dieses Ziel ist jetzt, zwei
Wochen vor dem Ende der Frist, bereits mehr als erreicht.
30
Prozent der Anwohnerinnen und Anwohner waren erforderlich, um den
Glasfaserausbau wirtschaftlich darstellen zu können. Bis jetzt haben
sich mehr als 50 Prozent der Huckingerinnen und Huckinger dafür
entschieden, Hochgeschwindigkeitsinternet aus Duisburg für Duisburg
zu bestellen. Die DCC hat deshalb bereits mit den Bauplanungen
begonnen und wird schon Mitte des Jahres mit dem Ausbau beginnen.
Schon Ende 2025 sollen dann die ersten Haushalte vom
Hochgeschwindigkeitsinternet der DCC profitieren können. „
Wir freuen uns sehr, dass die Bürgerinnen und Bürger in Huckingen
diese Nachfragebündelung zu einem so großen Erfolg gemacht haben.
Für uns bedeutet das jetzt, möglichst schnell in die Umsetzung zu
gehen, damit wir den Menschen in Huckingen noch in diesem Jahr das
schnellste Internet nach Hause bringen“, sagt Stefan Soldat,
DCC-Geschäftsführer.
Im Rahmen der Nachfragebündelung
entfallen für alle Interessentinnen und Interessenten die Ausbau-
und Anschlusskosten in Höhe von 850 Euro. Außerdem gibt es das
schnellste Internet schon ab 19,99 Euro pro Monat. Weil die DCC den
Anschluss bis in die Wohnung verlegt (Fiber To The Home), sind
allerschnellste Datenübertragungsraten möglich.
So sind beim
Produkt „Glasfaser Home 1000“ beispielsweise 1000 Mbit/s Download
und 500 Mbit/s Upload gleichzeitig möglich. Der Hausanschluss ans
Glasfasernetz ist im Rahmen dieses Trassenausbaus kostenlos. Noch
bis Ende April läuft die Nachfragebündelung für Huckingen weiter,
bis dahin können sich Interessentinnen und Interessenten weiterhin
das Angebot der DCC sichern. Alle Informationen gibt es unter
www.glasfaserduisburg.de/huckingen.
•
Nachfragebündelung
in Rahm steht bei 18 Prozent Eine weitere Nachfragebündelung
läuft derzeit im Stadtteil Rahm. Auch hier gilt, dass die DCC den
Glasfaserausbau beginnen wird, wenn sich mindestens 30 Prozent der
Haushalte für einen Anschluss ans Hochgeschwindigkeitsinternet
entscheiden. Derzeit steht die Quote bei rund 18 Prozent, so dass
hier noch weitere Abschlüsse erforderlich sind, um den Ausbau zu
realisieren.
Auch für die Rahmerinnen und Rahmer gelten die
günstigen Sonderkonditionen noch bis zum Ende des Monats April:
Ausbau- und Anschlusskosten in Höhe von 850 Euro entfallen und das
schnellste Internet gibt es schon ab 19,99 Euro pro Monat. Alle
Informationen gibt es unter
www.glasfaserduisburg.de/rahm.
Weitere Informationen
zu Angeboten und Tarifen der DCC – auch außerhalb von Huckingen und
Rahm – gibt es im Internet auf der Seite glasfaserduisburg.de. Dort
finden Interessierte auch Ansprechpartner, die von Montag bis
Freitag erreichbar sind: Für Privathaushalte unter 0203/604-2001 (8
bis 20 Uhr) oder per Mail unter
service@duisburgcity.com
sowie für Geschäftsleute unter 0203/604-3222 (8 bis 16 Uhr) oder per
Mail unter
kundenservice@duisburgcity.com. Darüber hinaus ist der
Kundenservice für alle Fragen rund um die Angebote für
Privathaushalte auch samstags von 8 bis 18 Uhr erreichbar.
MSV Duisburg –1. FC Köln II: DVG setzt zusätzliche
Busse ein Für Gäste des Fußballspiels MSV Duisburg gegen
den 1. FC Köln II am Sonntag, 20. April, um 14 Uhr in der
Schauinsland-Reisen Arena, setzt die Duisburger Verkehrsgesellschaft
AG (DVG) die Sportlinie 945 ein.
Abfahrtszeiten Buslinie 945
Richtung MSV Arena: ab „Salmstraße“ (Meiderich) Abfahrt um 12.06,
12.16, 12.26 Uhr ab „Bergstraße“ um 12.11, 12.21 und 12.31 Uhr
ab „Meiderich Bahnhof“ ab 12.15 bis 12.40 Uhr alle fünf Minuten
ab „Großenbaum Bahnhof Ost“ um 12.50 und 13.05 Uhr ab
„Betriebshof am Unkelstein“ ab 11.58 bis 12.23 Uhr alle fünf Minuten
ab „ Hauptbahnhof“ (Verknüpfungshalle) ab 12.15 bis 13.35 Uhr alle
fünf Minuten ab „Businesspark Nord“ (Asterlagen) um 12.33 Uhr

Foto DVG
Nach Spielende stehen am Stadion Busse für die Rückfahrt bereit.
Gäste des Fußballspieles, die eine Tageseintrittskarte im Vorverkauf
erworben haben oder eine Dauerkarte besitzen, können kostenlos die
öffentlichen Verkehrsmittel für die Hin- und Rückfahrt benutzen. Für
die Gäste, die sich an der Stadionkasse ihre Eintrittskarte kaufen,
ist die Rückfahrt mit Bus und Bahn kostenlos.
Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer in Duisburg
abglehnt Der Rat der Stadft beschloss nicht einstimmig,
vVon der Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer abzuesehen.
Es sollten zunächst die weiteren rechtlichen Entwicklungen und die
Ergebnisse der praktischen Umsetzung der Erhebung der
Verpackungssteuer in der Stadt Tübingen und ggf. weiterer Städte
abgewartet werden. Die Stadt Tübingen hat zum
01.01.2022 eine Verpackungssteuer eingeführt. Besteuert werden
Einwegverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck, sofern Speisen
und Getränke darin bzw. damit für den unmittelbaren Verzehr an Ort
und Stelle oder als mitnehmbares take-away-Gericht oder -Getränk
verkauft werden. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg
hatte die Verpackungssteuer zunächst mit Urteil vom 29.03.2022 (Az.
2 S 3814/20) für unwirksam erklärt.
Begründet hat der VGH
seine Entscheidung u.a. damit, dass die Verpackungssteuer als
Lenkungssteuer in Widerspruch zum Abfallrecht des Bundes steht. Das
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) sah dagegen die Tübinger
Verpackungssteuer als im Wesentlichen rechtmäßig an (Urteil vom
24.05.2023, Az. CN 1.22). Es sah insbesondere keinen Konflikt mit
dem Abfallrecht des Bundes. Gegen das Urteil des BVerwG und die
Satzung der Stadt Tübingen wurde daraufhin Verfassungsbeschwerde
(Az. 1 BvR 1726/23) erhoben.
Das Bundesverfassungsgericht
(BVerfG) hat mit Beschluss vom 27.11.2024, der am 22.01.2025
veröffentlicht wurde, die Einführung einer lokalen Verpackungssteuer
für rechtmäßig erklärt. Das BVerfG kommt zu dem Ergebnis, dass der
mit der Verpackungssteuersatzung bezweckte Anreiz zur Verwendung von
Mehrwegsystemen keiner seit ihrem Inkrafttreten maßgeblichen
Konzeption des bundesrechtlichen Abfallrechts widerspreche.
Die Stadt Duisburg hatte nach dem Urteil des BVerwG von einer
möglichen Einführung der Verpackungssteuer abgesehen, da die
Unsicherheit über die Zulässigkeit der Steuer überwog und die
weitere rechtliche Entwicklung abgewartet wurde. Auch der Städte-
und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen hatte den Kommunen empfohlen,
sich mit der Einführung einer Verpackungssteuer zunächst
zurückzuhalten.
Insbesondere hatte das Land
Nordrhein-Westfalen die gemäß § 2 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz
erforderliche Genehmigung für die erstmalige Einführung oder
Neueinführung einer Steuer bis zur grundsätzlichen
verfassungsrechtlichen Klärung abgelehnt. Es bleibt abzuwarten, ob
eine solche Genehmigung nun nach dem Beschluss des BVerfG erteilt
wird.
Medienberichten nach dem Beschluss des BVerfG zu
entnehmen war, wird von verschiedenen Gemeinden und Städten die
Einführung der Verpackungssteuer geprüft. Die Stadt Konstanz erhebt
seit dem 01.01.2025 eine Verpackungssteuer. Bevor eine solche
Einführung in Duisburg geprüft wird, sollte abgewartet werden, ob
sich die durch die Verpackungssteuer beabsichtigte Lenkungswirkung,
den öffentlich sichtbaren Müll zu vermeiden, einstellt.
Eine
Studie der Universität Tübingen aus 2023 hat gezeigt, dass der Müll
in der Stadt seit der Einführung der Verpackungssteuer - gemessen am
Gewicht - nicht weniger geworden ist. Es wurde lediglich
festgestellt, dass sich das Angebot von Mehrwegverpackungen erhöhte,
also mehr Betriebe solche Möglichkeiten nun anbieten.
Die
WBD schätzen, dass die Einführung der Verpackungssteuer in Duisburg
zu einer Verringerung des sog. Littering führen würde. Allerdings
erwarten die WBD nicht, dass sich eine relevante Kosteneinsparung
ergeben würde. Zwar würden die Entsorgungskosten etwas geringer
werden, wenn die Steuer zu einer erhöhten Mehrwegnutzung führen
würde, jedoch könnte das Reinigungsintervall auf den Straßen nicht
verringert werden. Damit blieben Personalkosten und andere
Aufwendungen konstant.
Bei der Einführung einer
Verpackungssteuer sind außerdem mögliche Auswirkungen auf kleinere
Betriebe wie Kioske oder lokale Gastronomen zu berücksichtigen. Das
BVerfG hat offengelassen, ob sich eine kommunale Verpackungssteuer
gegebenenfalls auf bestimmte Verkäufer von Speisen und Getränken wie
etwa Betreiber kleiner Kioske negativ auswirken kann. Diese negative
Auswirkung sah das BVerfG jedenfalls bei einer großen
Fast-Food-Kette wie der Beschwerdeführerin als nicht gegeben an. Sie
betrieb eine McDonalds-Filiale im Gemeindegebiet der Stadt Tübingen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die
angestrebte Umstellung auf Mehrwegsysteme für die betroffenen
Betriebe personal- und kostenintensiv ist (beispielsweise das Spülen
von Mehrweggeschirr). Außerdem bedeutet die Einführung einer
Verpackungssteuer für diese einen bürokratischen Mehraufwand
(Umstellung der Kassensysteme, Aufbewahrung der Unterlagen).
Jugend-Sportlerehrung der Stadt Duisburg
Zahlreiche junge Sportlerinnen und Sportler werden bei der
diesjährigen Jugend-Sportlerehrung im Entdeckerhaus des Zoo Duisburg
für ihre besonderen Erfolge im Jahr 2024 ausgezeichnet. Geehrt
werden unter anderem Platzierungen bei Deutschen Meisterschaften
sowie bei Europaund Weltmeisterschaften.
Oberbürgermeister
Sören Link und Werner von Häfen, Vorsitzender des
Betriebsausschusses DuisburgSport, verleihen die Auszeichnungen am
Montag, 28. April 2025, um 15.45 Uhr im Zoo Duisburg (Entdeckerhaus,
Mülheimer Straße 273, 47058 Duisburg) an die erfolgreichen
Jugendsportler.
Aufgrund der großen Zahl an Ehrungen findet
die Veranstaltung in zwei Teilen statt: Der erste Teil beginnt um
15.45 Uhr und würdigt unter anderem Einzelerfolge im Kanuslalom,
Taekwondo, Tanzen und Karate. Der zweite Teil der Veranstaltung
startet um 17 Uhr und ehrt größere Teams, darunter die erfolgreichen
Jugendsportler.
Die Weiterführung des
Deutschlandtickets für Schülerinnen und Schüler für das Schuljahr
2025/2026 wurde im Rat einstimmig beschlossen Der Ergänzungsvereinbarung
zwischen VRR, DVG und Stadt Duisburg für das Schuljahr 2025/2026 mit
einer Gesamtpauschale von rund 5.153.000 Euro pro Schuljahr (58 Euro
pro Monat = 696 Euro pro Jahr x 7.404 Freifahrer) wurde einstimmig
verabschiedet.
Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und
Verkehr (MUNV) hatte mit Erlass vom 02.06.2023 das Schülerticket als
Deutschlandticket für die nach § 97 SchulG NRW in Verbindung mit der
Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) freifahrtberechtigten
Schülerinnen und Schüler und ebenfalls als Deutschlandticket für 29
Euro für die selbstzahlenden Schülerinnen und Schüler für das
Schuljahr 2023/24 eingeführt.
Eine entsprechende
Vertragsanpassung erfolgte zwischen VRR, DVG und Stadt und wurde
durch den Rat der Stadt Duisburg mit der Drucksache DS 23-0690
entschieden und genehmigt. Das Deutschlandticket wurde am 01.08.2023
(Start des Schuljahres 2023/24) als Folgemodell für das Schokoticket
eingeführt.
Finanzielle Auswirkungen seit der Einführung des
Deutschlandtickets Die Umsetzung des Modells Deutschlandticket
führte seit dem Schuljahr 2023/2024 zu einer Erhöhung der Pauschale
an die DVG um 1,6 Mio. Euro (49 Euro * 12 Monate = 588 Euro x 7.404
Freifahrer) und somit zu einer neuen Pauschalsumme i.H.v. rund 4,3
Mio. Euro pro Schuljahr an die DVG.
Die Verkehrsministerien
der Länder verständigten sich zum 01.01.2025 auf eine Erhöhung des
Ticketpreises auf 58 Euro. Mit DS 24-0625 waren für das
Haushaltsjahr 2025, neben den bereits etatisierten 2,7 Mio. Euro,
zusätzliche Mittel in Höhe von rund 1 Mio. EUR eingeplant worden.
Diese Entscheidung bezog sich auf einen Ticketpreis von 49,00 EUR.
Aufgrund der Preiserhöhung des Deutschlandtickets erhöht
sich der Mittelbedarf für das 2. Schulhalbjahr von Januar bis Juli
2025 um 466.000 EUR (9 Euro Erhöhung * 7 Monate * 7404 Freifahrer).
Der VRR hat darüber informiert, dass das Land der Fortführung des
DeutschlandticketSchule zugestimmt hat und von dem Ministerium für
Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, dem Ministerium für
Schule und Bildung sowie dem MUNV ein gemeinsamer Runderlass
erarbeitet wurde.
Der neue Erlass gilt für das gesamte
Schuljahr 2025 / 2026 und steht unter Vorbehalt des Fortbestandes
des (allgemeinen) Deutschlandtickets über das Jahr 2025 hinaus. Das
bedeutet, dass das Deutschlandticket-Schule nur dann über den
31.12.2025 hinaus fortgeführt wird, wenn auch das (allgemeine)
Deutschlandticket über den Jahreswechsel hinaus fortgesetzt wird.
Vom VRR wurde aktuell die dritte Ergänzungsvereinbarung zur
Fortführung des Deutschlandticket-Schule für das Schuljahr 2025 /
2026 übersandt. Diese ist bis zum 30.04.2025 zu unterschreiben.
Prüfung einer möglichen Rückkehr zum Schokoticket Aufgrund der mit
dem Deutschlandticket-Schule verbundenen Mehraufwendungen wurde
geprüft, ob eine Beendigung des Deutschlandticket-Schule zum Ende
des Schuljahres 2024/2025 infrage käme.
Sollte die dritte
Ergänzungsvereinbarung nicht unterzeichnet werden, würden wieder die
Regelungen des Vertrags über die Einführung und Umsetzung eines
Schülertickets (Schokoticket-Vertrag) gelten, sodass die Stadt
Duisburg wieder das bisherige Schokoticket anbieten müsste.
Noch freie Plätze: Workshops für lebenswerte Zukunft in
Duisburg Rheinhausen Wer die zukünftige Entwicklung von
Rheinhausen mitbestimmen möchte, hat in zwei Workshops der
Volkshochschule Rheinhausen die Möglichkeit dazu: Am 9. Mai in der
Zeit von 14 bis 18 Uhr und am 17. Mai in der Zeit von 10 bis 14 Uhr
werden Ideen über den „Zukunftsort Rheinhausen“ konkretisiert. Es
gibt noch einzelne freie Plätze in den Arbeitsgruppen, die sich
jeweils in der Rheinhauserei des Bauvereins Rheinhausen,
Friedich-Alfred-Straße 67, treffen.
Im Kontext des Projekts
„Zukunftsort Rheinhausen“ der Volkshochschule wurde eine
umfangreiche Online-Umfrage durchgeführt, für die bereits mehr als
500 Rückmeldungen eingegangen sind. Erste Auswertungen zeigen: Die
meisten Rheinhauserinnen und Rheinhauser wünschen sich ein
saubereres und grüneres Straßenbild. Aber auch viele andere Themen,
wie Wünsche nach zeitgemäßen Mobilitätsangeboten, wurden in der
Umfrage genannt.
Interessierte aus Rheinhausen können an der
Onlineumfrage teilnehmen und sich innerhalb der Umfrage für die
Workshops anmelden: Callouts - Du bist Rheinhausen. Die
„Bürger*innenwerkstatt für nachhaltige Entwicklung der VHS Duisburg
West“ wird unterstützt vom Landesverband der Volkshochschulen
NordrheinWestfalen und gefördert von der Stiftung Umwelt und
Entwicklung NordrheinWestfalen mit Mitteln des Landes.
Ziel
ist es, Menschen für ein Engagement im Sinne der
Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen zu gewinnen. Kontakt für
das Projekt Zukunftsort Rheinhausen: Eva Fastabend, Regionalleiterin
VHS Duisburg West, e.fastabend@stadt-duisburg.de, 0203 283 8498.
Führung im Stadtmuseum am Karfreitag: Klöster,
Kirchen, Ketzerei – Religion und Glaube in Mercators Duisburg
Historiker Ferdinand Leuxner führt Teilnehmende am
Karfreitag, 18. April, um 15 Uhr im Kultur- und Stadthistorischen
Museum am Johannes-CorputiusPlatz (Innenhafen) durch Ausstellungen
des Museums. Gemeinsam begeben sich die Besucher und der Historiker
auf Spurensuche nach den Glaubensvorstellungen Gerhard Mercators und
seiner Zeitgenossen.
Die Osterfeiertage und ihre mit
dem christlichen Glauben eng verbundenen Traditionen sind im
Stadtmuseum der Anlass, einen Blick auf die Geschichte zu werfen:
„Wie lebten die Menschen im Duisburg des 16. Jahrhunderts ihren
Glauben? Welche Rolle spielte die Kirche im Leben des Einzelnen? Und
war jede und jeder in der Stadt wirklich gläubiger Christ – trotz
stundenlanger lateinischer Gottesdienste in unbeheizten Kirchen?“
Die Teilnahme an der Führung ist im Museumseintritt
enthalten und kostet für Erwachsene 4,50 Euro, für Kinder und
ermäßigt zwei Euro. Das gesamte Programm ist unter
www.stadtmuseum-duisburg.de abrufbar.
Der ACV gibt Tipps, wie sich typische Pannen und
Unfälle mit dem Wohnmobil vermeiden lassen/ ACV Automobil-Club
Verkehr Camping bleibt in Deutschland weiterhin im
Trend: Im Jahr 2024 wurden rund 43 Millionen Übernachtungen auf
deutschen Campingplätzen gezählt. Damit verzeichnet diese
Urlaubsform das dritte Rekordjahr in Folge. Der Wunsch nach
individueller Mobilität und naturnahem Reisen hat europaweit an
Bedeutung gewonnen und zeigt sich auch im anhaltenden Boom des
sogenannten „Vanlife“.

ACV-Tipps, wie sich typische Pannen und Unfälle mit dem Wohnmobil
vermeiden lassen/ ACV Automobil-Club Verkehr
Doch mit dem
Anstieg an Camping-Neueinsteigern auf den Straßen steigt auch die
Gefahr für Pannen und Unfälle – zum Beispiel verursacht durch
fehlende Fahrpraxis oder unzureichende Kenntnisse im Umgang mit dem
Fahrzeug. Der ACV Automobil-Club Verkehr informiert zum Saisonstart
über die häufigsten Fehler und gibt praktische Tipps zu deren
Vermeidung.
Überladung und ungünstige Gewichtsverteilung
Eine falsche Beladung des Wohnmobils kann die Fahrstabilität
erheblich beeinträchtigen. Überladung sowie ungünstige
Gewichtsverteilung verlängern den Bremsweg und erhöhen besonders bei
plötzlichen Ausweichmanövern die Kippgefahr.
ACV Tipps:
Das zulässige Gesamtgewicht ist in der Zulassungsbescheinigung Teil
I (Punkt F.1) vermerkt. Vor der Abfahrt kann das beladene Fahrzeug
gewogen werden – etwa bei Recyclinghöfen, Speditionen oder
Wohnmobilhändlern. Auch die Einhaltung der maximalen Achslasten
(Punkte 8.1 und 8.2) ist entscheidend, da bereits eine Überladung
einzelner Achsen das Fahrverhalten negativ beeinflussen kann.
Schwere Gegenstände wie Gasflaschen, Werkzeug oder Getränkekisten
gehören tief und nahe an die Achsen, leichtes Gepäck in die oberen
Staufächer.
Eine sichere Fixierung der Ladung verhindert das
Verrutschen bei Bremsmanövern. Spezielle Spanngurte,
Antirutschmatten und Netze helfen dabei, alles an seinem Platz zu
halten. Zusätzliche Anbauten wie Markisen, Fahrradträger oder
Solaranlagen reduzieren zudem die verfügbare Zuladung und sollten in
die Planung einbezogen werden.
Fahrrad- und Dachträger:
Fehlende Stabilität durch Überlastung Beim Transport von
Fahrrädern ist besonders auf das Gewicht zu achten – E-Bikes sind
deutlich schwerer als klassische Fahrräder und können die zulässige
Traglast eines Trägers schnell überschreiten. Ein falsch montierter
oder überladener Träger kann durch Vibrationen oder Hebelwirkungen
die Heckstruktur des Wohnmobils beschädigen. Außerdem kann die
Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen, wenn die zulässige
Zuladung überschritten wird.
ACV Tipps: Trägersysteme
immer fachgerecht montieren und gleichmäßig beladen. Die vom
Hersteller angegebene Traglast darf weder bei Heck- noch bei
Dachträgern überschritten werden. Bei Kupplungsträgern ist
zusätzlich die zulässige Stützlast der Anhängerkupplung zu
berücksichtigen (Angabe in der Zulassungsbescheinigung unter Punkt
13 oder am Typenschild der Kupplung). Sollte es hier kritisch
werden, können bei E-Bikes die (schweren) Akkus ausgebaut und im
Wohnmobil verstaut werden. Dann ggf. Regenschutz verwenden, um die
Anschlussstellen (Kontakte) der Akkus zu schützen.
Bei der
Beladung von Dachträgern ist neben dem Gesamtgewicht auch die
Dachlast zu beachten. Diese ist fahrzeugspezifisch und oft deutlich
niedriger als vermutet – in der Regel liegt sie zwischen 50 und
100 kg inklusive Trägersystem. Zu schwere oder ungesicherte
Dachaufbauten erhöhen den Fahrzeugschwerpunkt und beeinträchtigen
insbesondere bei Kurvenfahrten, Ausweichmanövern und Seitenwind die
Fahrstabilität.
Zusätzlich empfiehlt sich eine regelmäßige
Kontrolle der Befestigungen während der Fahrtpausen, da sich
Schraubverbindungen durch Erschütterungen lösen können.
Fahrverhalten: Fehlende Routine erhöht das Unfallrisiko
Wohnmobile unterscheiden sich deutlich von herkömmlichen Pkw – in
Größe, Gewicht und Reaktion. Längere Bremswege, ein trägeres
Lenkverhalten sowie der größere Wendekreis und die erhöhte
Empfindlichkeit gegenüber Seitenwind erfordern ein vorausschauendes
und angepasstes Fahrverhalten. Gerade bei Leihfahrzeugen fehlt oft
die nötige Übung im Umgang mit den Dimensionen und
Fahreigenschaften.
ACV Tipps: Vor der ersten Reise
empfiehlt sich eine ausgiebige Probefahrt, idealerweise auf
verschiedenen Straßentypen – inklusive Rangieren, Rückwärtsfahren
und Einparken. Das Einüben von Fahrmanövern auf einem freien Gelände
hilft dabei, ein sicheres Gefühl für Fahrzeugbreite, -höhe und
-länge zu entwickeln. Auch das Befahren enger Straßen oder
Kreisverkehre sollte im Vorfeld geübt werden.
Wer auf
zusätzliche Sicherheit setzen möchte, kann ein spezielles
Fahrsicherheitstraining für Wohnmobile absolvieren. Diese Trainings
vermitteln praxisnah den Umgang mit Gefahrensituationen wie
Notbremsungen, Seitenwind oder Ausweichmanövern und sensibilisieren
für die physikalischen Grenzen des Fahrzeugs.
Zudem ist es
ratsam, regelmäßig den toten Winkel zu kontrollieren und die Spiegel
korrekt einzustellen – besonders bei größeren Aufbauten ohne
Rückfahrkamera. Der Einsatz von Zusatzspiegeln oder Kamerasystemen
kann die Übersicht beim Rangieren und Spurwechsel deutlich
verbessern.
Rangierunfälle durch eingeschränkte Übersicht
Unfälle beim Einparken oder Rangieren sind besonders häufig – etwa
auf engen Campingplätzen, bei schlechter Sicht oder unter Zeitdruck
nach langer Anreise. Schäden entstehen oft durch Kollisionen mit
Pollern, Mauern, Bäumen oder anderen Fahrzeugen. Auch der größere
tote Winkel bei Wohnmobilen erhöht das Risiko.
ACV Tipps:
Technische Hilfsmittel wie Rückfahrkameras, Einparksensoren oder
360-Grad-Kamerasysteme erleichtern das Rangieren erheblich. Ebenso
hilfreich ist eine zweite Person außerhalb des Fahrzeugs, die mit
klaren Handzeichen einweist – vor allem bei Rückwärtsfahrten oder
Wendemanövern in engen Bereichen.
Vor dem Rangieren empfiehlt
sich ein kurzer Rundgang um das Fahrzeug, um Hindernisse wie
niedrige Pfosten, überhängende Äste oder unebene Bodenverhältnisse
frühzeitig zu erkennen. Spiegelerweiterungen oder Zusatzkameras
verbessern die Sicht nach hinten und zur Seite und sind besonders
bei Fahrzeugen ohne serienmäßige Rückfahrtechnik sinnvoll.
Auch bei kurzen Fahrmanövern sollte auf niedrige Anbauteile wie
ausfahrbare Trittstufen oder Fahrradträger geachtet werden – sie
sind häufige Kollisionspunkte bei Rangierunfällen.
Brücken,
Tunnel und enge Durchfahrten: Abmessungen werden unterschätzt Ein
häufiger Fehler: Die tatsächliche Höhe oder Breite des Fahrzeugs
wird nicht korrekt eingeschätzt – besonders bei Mietfahrzeugen oder
durch montiertes Zubehör wie Dachboxen, Solarpanels oder
Fahrradträger. Schäden an Brücken, Unterführungen, Tunneln oder
engen Durchfahrten entstehen dabei oft durch Unachtsamkeit oder
falsche Routenwahl.
ACV Tipps: Eine gut sichtbare Notiz
mit Fahrzeughöhe, -breite und -länge im Cockpit – etwa als Aufkleber
im Sichtfeld – hilft, kritische Situationen zu vermeiden. Die
tatsächlichen Abmessungen sollten inklusive aller Anbauten gemessen
und notiert werden, da sie oft deutlich von den Herstellerangaben
abweichen.
Bei der Routenplanung unterstützen
Navigationsgeräte oder Apps mit speziellen Wohnmobil-Profilen, die
Durchfahrtshöhen, Gewichtsbeschränkungen und enge Straßen
berücksichtigen. Zusätzlich empfiehlt sich, bereits im Vorfeld
Informationen über die Infrastruktur am Reiseziel einzuholen –
insbesondere bei Fahrten durch historische Ortskerne, Bergdörfer
oder ländliche Regionen mit eingeschränkter Straßenführung.
Auch bei scheinbar harmlosen Zufahrten zu Campingplätzen,
Parkhäusern oder Tankstellen kann es zu Engstellen kommen. Spontane
Abkürzungen oder Wendemanöver in unbekanntem Terrain sollten
vermieden werden, wenn die Durchfahrtsverhältnisse unklar sind.
Reifenpannen durch falschen Druck und Überalterung
Wohnmobilreifen sind besonderen Belastungen ausgesetzt: hohe
Zuladung, lange Standzeiten und vergleichsweise geringe Fahrleistung
fördern die Materialermüdung. Ein zu niedriger Reifendruck führt vor
allem bei hoher Beladung zu übermäßiger Wärmeentwicklung – im
schlimmsten Fall kommt es zum Reifenplatzer.
ACV Tipps:
Der Reifendruck sollte regelmäßig geprüft und an die tatsächliche
Beladung angepasst werden – idealerweise vor jeder längeren Fahrt.
Die vom Fahrzeug- oder Reifenhersteller empfohlenen Werte sind meist
im Türrahmen, im Tankdeckel oder in der Betriebsanleitung angegeben.
Ein Austausch der Reifen sollte spätestens nach sechs Jahren
erfolgen – auch bei ausreichendem Profil. Das Reifenalter lässt sich
über die vierstellige DOT-Nummer an der Reifenflanke ermitteln.
Reifen mit dem Zusatz "CP" (Camping) sind speziell für Wohnmobile
ausgelegt und besser für höhere Lasten und längere Standzeiten
geeignet.
Vor Fahrtbeginn ist eine Sichtprüfung sinnvoll: Auf
Risse, poröse Stellen, eingefahrene Gegenstände oder ungleichmäßigen
Abrieb achten – Letzteres kann auf falschen Luftdruck oder
Fahrwerksprobleme hinweisen. Auch das Reserverad sollte nicht
vergessen werden und im betriebsbereiten Zustand sein.
Fehlbetankung mit teuren Folgen Besonders bei ungewohnten
Fahrzeugen, Mietfahrzeugen oder unzureichend gekennzeichneten
Einfüllstutzen kann es schnell zu Verwechslungen beim Tanken kommen.
Häufige Ursache ist die Verwechslung von Diesel und Benzin, was bei
modernen Einspritzsystemen zu erheblichen Motorschäden führen kann.
In seltenen Fällen wird versehentlich Kraftstoff in den
Frischwassertank gefüllt – etwa bei schlecht beschrifteten oder nahe
beieinander liegenden Einfüllstutzen, wie sie bei älteren oder
umgebauten Fahrzeugen vorkommen können.
ACV Tipps: Die
Einfüllstutzen sollten dauerhaft und eindeutig beschriftet oder
farblich markiert sein – idealerweise bereits bei der
Fahrzeugübernahme kontrollieren. Zusätzlich kann eine optische
Kennzeichnung (z. B. farbige Deckel oder Aufkleber) Verwechslungen
vorbeugen.
Kommt es dennoch zur Fehlbetankung, keinesfalls
den Motor starten oder die Zündung einschalten – bereits kleinste
Mengen des falschen Kraftstoffs im System können teure Schäden
verursachen. In diesem Fall sollte sofort der Pannendienst
kontaktiert werden, damit das Kraftstoffsystem fachgerecht entleert
und gereinigt werden kann.
Wurde Kraftstoff versehentlich in
den Frischwassertank gefüllt, ist dieser vollständig zu entleeren
und intensiv zu reinigen – idealerweise durch eine Fachwerkstatt.
Eine Verwendung des Wassers ist in diesem Fall keinesfalls mehr
möglich, auch nicht nach einer einfachen Spülung.
Weitere
Informationen und Tipps rund um das Thema Camping stellt der ACV im
Ratgeber-Bereich seiner Website zur Verfügung:
https://www.acv.de/ratgeber/reisen/caravan-camping
Fauré-Requiem
bei der Karfreitagsmusik in Salvator Die traditionelle
Karfreitagsmusik in der Duisburger Salvatorkirche steht dieses Jahr
unter dem Motto „In paradisum“. Zu hören ist am 18. April um 17 Uhr
das beliebte Requiem von Gabriel Fauré. Der Komponist, der den Tod
nicht als ein schmerzliches Erlebnis, sondern als eine willkommene
Befreiung, ein Streben nach dem Jenseits ansah, wollte mit dem
Requiem ein intimes, fried- und liebevolles Werk schreiben: „Es ist
so sanftmütig wie ich selbst,“ sagte Fauré über sein Requiem.
Das tröstliche Werk führen in der Karfreitagsmusik das Ensemble
„Salvocal“, die Solisten Sebastian Klein und Elisa Rabanus, sowie
Mitglieder der Duisburger Philharmoniker auf. Gijs Burger spielt
vorab den Choral in h-moll von César Franck auf der Orgel. Außerdem
sind das kurze Requiem von Puccini sowie Faurés „Cantique de Jean
Racine“ zu hören.
Die Gesamtleitung des einstündigen
Konzertes hat Kirchenmusikdirektor Marcus Strümpe. Karten zu 18
Euro, ermäßigt 10 Euro, gibt es nur an der Abendkasse. Infos gibt es
im Netz unter
www.salvatorkirche.de.

Kirchenmusikdirektor Marcus Strümpe (Foto: André Weyers)
Singnachmittage mit Popkantor Daniel Drückes in
Wanheim und Wanheimerort Musiker und Popkantor Daniel
Drückes lädt alle, die Lust auf gemeinsames Singen in gemütlicher
Runde in der Evangelischen Rheingemeinde Duisburg haben, zweimal im
Monat zum Mitmachen ein. Das nächste Singen in Gemeinschaft gibt es
am 23. April 2025 um 14 Uhr im Gemeindehaus Wanheimerort,
Vogelsangplatz 1; der zweite Singnachmittag in diesem Monat startet
am 24. April 2025 um 15 Uhr im Gemeindehaus Wanheim, Beim Knevelshof
45.
Auf dem Programm stehen wie immer bekannte Lieder,
Popsongs und Evergreens. Zwischen dem Singen ist Platz für Kaffee
und Kekse. Die Idee zu den Musiknachmittagen zum Mitmachen hatte
Daniel Drückes gemeinsam mit Ehrenamtskoordinatorin Maria Hönes: Mit
dem zusätzlichen Angebot gilt es ältere und junge Menschen beim
Singen zusammen zu bringen, ganz nach dem Motto „Singen verbindet
Generationen“. Mitsingen darf jede und jeder.

Gemeinschaftlichen
Singen mit Daniel Drückes im Hintergrund (Foto: Maria Hönes).

Grippewelle prägt Entwicklung der Sterbefallzahlen im 1.
Quartal 2025 Im 1. Quartal 2025 sind in Deutschland
nach einer Hochrechnung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 282
290 Menschen gestorben. Dabei waren die Sterbefallzahlen seit Ende
Januar 2025 zeitgleich mit einer vergleichsweise starken Verbreitung
von Atemwegserkrankungen ("Grippewelle") gegenüber dem mittleren
Wert der vier Vorjahre erhöht.
Zu Jahresbeginn lagen die
Sterbefallzahlen zunächst noch deutlich unter dem mittleren Wert der
Vergleichsjahre (1. Kalenderwoche vom 30. Dezember 2024 bis 5.
Januar 2025: -9 %). Ende Januar überstiegen die Sterbefallzahlen
dann den entsprechenden Wert. Insgesamt lagen die Sterbefallzahlen
damit im Januar 2025 im Bereich des mittleren Werts der Jahre 2021
bis 2024 für diesen Monat.

Im Februar 2025 starben dann deutlich mehr Menschen als in den
vier Vorjahren, die Differenz zum Vergleichswert betrug in diesem
Monat insgesamt +9 %. Im März 2025 ging der Unterschied zum
Vergleichswert etwas zurück und betrug noch +5 %.

Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte im Februar
2025: +2,6 % gegenüber Februar 2024 Erzeugerpreise
landwirtschaftlicher Produkte insgesamt, Februar 2025 +2,6 % zum
Vorjahresmonat +1,5 % zum Vormonat Preise für pflanzliche
Erzeugnisse -3,2 % zum Vorjahresmonat Preise für Tiere und
tierische Erzeugnisse +6,6 % zum Vorjahresmonat
Die
Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte waren im Februar 2025
um 2,6 % höher als im Februar 2024. Im Januar 2025 hatte die
Veränderungsrate zum Vorjahresmonat bei +2,2 % gelegen, im Dezember
2024 bei +3,5 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter
mitteilt, stiegen die Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte
im Februar 2025 gegenüber dem Vormonat Januar 2025 um 1,5 %.

Im Vergleich zum Vorjahresmonat
entwickelten sich die Preise für Produkte aus pflanzlicher und
tierischer Erzeugung wie bereits in den Vormonaten auch im Februar
2025 gegenläufig. So sanken die Preise für pflanzliche Erzeugnisse
um 3,2 % gegenüber Februar 2024, während die Preise für Tiere und
tierische Erzeugnisse um 6,6 % stiegen. Im Vergleich zum
Vormonat verteuerten sich im Februar 2025 sowohl Produkte aus
pflanzlicher Erzeugung (+3,4 %) als auch Produkte aus tierischer
Erzeugung (+0,3 %).
Preisrückgang bei Speisekartoffeln
gegenüber Vorjahresmonat Der Preisrückgang bei pflanzlichen
Produkten um 3,2 % im Vergleich zum Vorjahresmonat ist unter anderem
auf die gesunkenen Preise für Speisekartoffeln zurückzuführen. Diese
waren im Februar 2025 um 36,1 % niedriger als im Februar 2024. Im
Januar 2025 hatte die Vorjahresveränderung bei -37,0 %, im Dezember
2024 bei -32,5 % gelegen. Gegenüber dem Vormonat Januar 2025 stiegen
die Speisekartoffelpreise um 9,8 %.
Preise für Obst,
Gemüse, Getreide und Wein gestiegen, für Handelsgewächse und
Futterpflanzen gesunken Die Erzeugerpreise für Obst waren im
Februar 2025 um 18,1 % höher als ein Jahr zuvor. Preisanstiege gab
es unter anderem bei Tafeläpfeln mit +19,1 %. Die Preise für Gemüse
verteuerten sich binnen Jahresfrist um 1,7 %, wobei insbesondere
Salat (+8,7 %) und Champignons (+5,5 %) Preisanstiege verzeichneten.
Preissenkungen waren hingegen unter anderem bei Kohlgemüse
zu beobachten, das sich binnen Jahresfrist um 6,6 % verbilligte.
Getreide war im Februar 2025 im Vergleich zum Februar 2024 um 16,3 %
teurer (Januar 2025: +5,5 % zum Vorjahresmonat). Das Handelsgewächs
Raps verteuerte sich im Februar 2025 im Vergleich zum Vorjahresmonat
um 23,7 %.
Preise für Handelsgewächse insgesamt lagen im
Februar 2025 jedoch um 4,5 % niedriger als ein Jahr zuvor. Wein war
im Februar 2025 um 1,0 % teurer als im Vorjahresmonat. Die Preise
für Futterpflanzen waren im Februar 2025 mit einer Veränderungsrate
von -10,1 % im Vergleich zum Vorjahresmonat weiterhin rückläufig
(Januar 2025: ebenfalls -10,1 %).
Tierische Erzeugung:
Preisanstieg bei Milch, Preisrückgang bei Eiern und Tieren Der
Preisanstieg für Tiere und tierische Erzeugnisse um 6,6 % im
Vergleich zum Vorjahresmonat ist unter anderem auf die gestiegenen
Preise für Milch zurückzuführen. Der Milchpreis lag im Februar 2025
um 18,3 % höher als im Vorjahresmonat (Januar 2025: +19,2 % zum
Vorjahresmonat).
Im Vergleich zum Vormonat Januar 2025
sanken die Preise für Milch um 0,2 %. Bei Eiern kam es zu einem
leichten Preisrückgang von 0,4 % gegenüber dem Vorjahresmonat
(Januar 2025: -3,5 %). Die Preise für Tiere waren im Februar 2025 um
1,3 % niedriger als im Februar 2024 (Januar 2025: -0,1 % zum
Vorjahresmonat).
Dabei stiegen die Preise für Rinder um
29,8 %, für Schlachtschweine fielen die Preise hingegen um 18,3 %.
Die Preise für Geflügel waren im Februar 2025 um 5,1 % höher als im
Februar 2024. Ausschlaggebend hierfür waren insbesondere die
Preissteigerungen bei Hähnchen um 6,4 %. Die Preise für Sonstiges
Geflügel (Enten und Puten) stiegen binnen Jahresfrist um 3,0 %.
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