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 DU-Kalender  2025 2024  2023  2022  2020  2019  2018  2017 2016  Redaktion Harald Jeschke

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Unterstützungsangebote für wohnungslose Menschen vor Kälte
Duisburg, 7. Januar 2026 - Angesichts der aktuellen Wetterlage weist die Stadt Duisburg nochmals auf die Hilfsangebote für obdachlose Menschen hin. Hier steht ein eng verzahntes Hilfesystem bereit, welches von der Stadtverwaltung, dem Diakoniewerk Duisburg sowie dem Verein „Gemeinsam gegen Kälte Duisburg“ getragen wird.

Dieses Bündnis stellt sicher, dass niemand schutzlos den Herausforderungen des Winters ausgeliefert sein muss. Ansprechpartner für alle Betroffenen ist werktags in der Zeit von 8 bis 16 Uhr die „Zentrale Anlauf-, Beratungs- und Vermittlungsstelle“ (ZABV) der Diakoniewerk Duisburg GmbH an der Beekstraße 45 in der Duisburger Innenstadt.

Weitergehende Informationen gibt es sowohl persönlich als auch telefonisch bei der ZABV (0203/9313100), der Notübernachtungsstelle für Männer (0203/992990) oder der Notübernachtungsstelle für Frauen (0203/609680). Für Männer befindet sich diese im Wolfgang-Eigemann-Haus an der Ruhrorter Straße 124-126 in Duisburg- Kaßlerfeld und für Frauen an der Paul-Rücker-Str. 52 in Duisburg-Neuenkamp.

Unabhängig von Wetterlage oder Tageszeit erhalten hilfesuchende Personen jederzeit Zugang zu sicheren Übernachtungsmöglichkeiten. Die Einrichtungen bieten nicht nur einen Schlafplatz, sondern auch eine Anlaufstelle für weiterführende Unterstützung und Beratung. Für Personen, die diese Hilfeangebote nicht annehmen möchten, steht eine witterungsgeschützte Rückzugsmöglichkeit vor allem für die Nachtstunden am Hauptbahnhof (Ostseite/Mülheimer Straße/Ecke Neudorfer Straße) mit der geöffneten U-Bahn-Station durch die DVG zur Verfügung.

Hinweise auf obdachlose Personen nimmt die Fachstelle für Wohnungsnotfälle unter den Rufnummern 0203/283-985035, 0203/283-984964 oder über Call-Duisburg 0203/94000 entgegen. Insbesondere in der kalten Jahreszeit intensivieren die engagierten Vereine „Helfer vonne Platte e.V.“, „Herzenswärme-Duisburg e. V.“ und „Help for Homeless e. V.“ ihre Präsenz im Stadtgebiet.

Mit großem Einsatz und menschlicher Zuwendung kümmern sie sich um obdachlose Menschen und leisten wertvolle Hilfe direkt vor Ort. Auch der Verein „Gemeinsam gegen Kälte Duisburg e. V.“ setzt die aufsuchende Hilfe mit seinem Betreuungsmobil fort. Der Verein bietet warme Getränke und Mahlzeiten an. Darüber hinaus sind Kleidung, Schlafsäcke und Hygieneartikel mit dabei, um den Grundbedürfnissen der Menschen gerecht zu werden.

Das Diakoniewerk hält ebenfalls Hilfen mit einem differenzierten Angebot für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen vor. Die Angebote der Wohnungslosenhilfe sind genau aufeinander abgestimmt und ermöglichen es den Betroffenen, einen Weg aus der Wohnungslosigkeit zu finden.

Alle Partner haben im Rahmen der Winterhilfe 2025 des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Mittel beantragt, um obdachlose Menschen in der kalten Jahreszeit gezielt und wirksam zu unterstützen.

Beliebteste Vornamen, Geburtsbeurkundungen und Eheschließungen: Zahlen und Daten des Standesamtes der Stadt Duisburg aus dem Jahr 2025
Duisburg, 6. Januar 2926 - Das Standesamt der Stadt Duisburg hat die wichtigsten Zahlen aus dem Jahr 2025 rund um die beliebtesten Vornamen für Neugeborene, Geburtsbeurkundungen und Eheschließungen zusammengefasst: „Marie“ bei den Mädchen sowie „Noah“ bei den Jungen waren im vergangenen Jahr die Vornamen, die Duisburger Eltern für ihre Kinder am häufigsten auswählten.

2024 teilten sich bei den Mädchen die Namen „Emma“ und „Lina“ den ersten Platz, bei den Jungen war es schon damals „Noah“. Insgesamt 1206 Neugeborene haben 2025 zwei Vornamen erhalten, 58 sogar drei. Kinder, die mehr als drei Vornamen erhalten haben, registrierte das Standesamt insgesamt fünf Mal.
Die beliebtesten Vornamen 2025:

Geburtsbeurkundungen
Das Standesamt hat im vergangenen Jahr insgesamt 3650 Geburten beurkundet. Davon 1.710 Mädchen und 1.940 Jungen. Damit ist die Zahl im Vergleich zum Vorjahr etwas gesunken: 2024 lag sie noch bei 3929 Geburten (2.020 Mädchen und 1.909 Jungen).

Eheschließungen
In den drei Standesämtern in Duisburg haben die Standesbeamtinnen und - beamten 2025 insgesamt 1.304 Ehen geschlossen. Darunter 37 zwischen gleichgeschlechtlichen Ehepartnern. 15-mal gaben sich Männerpaare das Jawort, 22-mal gingen Frauenpaare den Bund der Ehe ein. Damit ist die Zahl der Eheschließungen im Vergleich zum Vorjahr gestiegen: 2024 registrierten die Ämter insgesamt 1.248 Ehen, davon 46 zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren. Erstellt von Diego Tenore

7. Januar:
Glücksbringer zu Gast im Rathaus: Oberbürgermeister Sören Link empfing Bezirksschornsteinfeger
Es ist eine schöne Tradition zum Jahresbeginn: der Besuch der Duisburger Bezirksschornsteinfeger im Rathaus am Burgplatz. 26 Schornsteinfeger kamen heute Mittag im klassischen schwarzen Kehranzug im Mercatorzimmer zusammen, um der Stadt und ihren Repräsentanten viel Glück und alles Gute für das Jahr 2026 zu wünschen.

Oberbürgermeister Sören Link empfing die Handwerker um den Kreisvorsitzenden Heinz Frütel gemeinsam mit den Bürgermeisterinnen Edeltraud Klabuhn und Sylvia Linn, den Landtagsabgeordneten Sarah Philipp und Frank Börner sowie Mitgliedern des Duisburger Stadtrats.

Fotos Ilja Höpping / Stadt Duisburg

Die Anwesenden verabschiedeten zudem mit großem Dank Bezirksschornsteinfegermeister Dietmar Bartemes nach 48 Dienstjahren – 26 davon in Duisburg zuletzt in Walsum – offiziell in den wohlverdienten Ruhestand. Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger sind aber natürlich weit mehr als Glücksbringer. Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherheit und zum Brandschutz in Gebäuden.

Das Berufsbild hat sich im Laufe der Zeit deutlich gewandelt und präsentiert sich moderner denn je: Neben dem Kehren von Kaminen sowie der Reinigung und Wartung von Lüftungsanlagen sind sie inzwischen auch als Energieberater und Energiedienstleister gefragt.

Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks besteht aus 16 Landesinnungsverbänden, 7600 Innungsbetrieben und 51 Schornsteinfegerinnungen mit insgesamt rund 20.000 Beschäftigten sowie 2200 Auszubildenden. In Duisburg sind derzeit 28 bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger tätig.

Historisches Zentrum Duisburg: Neuigkeiten zur Stadtgeschichte nun auch per Newsletter
Das Historische Zentrum Duisburg, welches die am Innenhafen ansässigen Institutionen Stadtarchiv, Kultur- und Stadthistorisches Museum sowie das Zentrum für Erinnerungskultur umfasst, bietet ab sofort die Möglichkeit, Neuigkeiten und aktuelle Informationen aus den drei Bereichen nun auch als Newsletter zu erhalten.

Gemeinsam widmen sich die Institutionen der Bewahrung und Vermittlung der Geschichte Duisburgs und seiner kulturellen und gesellschaftlichen Entwicklung. Der Newsletter informiert einmal monatlich daher nicht nur über aktuelle Ausstellungen, sondern bietet auch spannende Einblicke in die Stadtgeschichte und macht auf besondere Veranstaltungen aufmerksam.

„Mit diesem Schritt möchten wir unsere Kommunikationswege modernisieren und die Duisburger sowie alle geschichtsinteressierten Menschen noch direkter ansprechen“, betont Dr. Susanne Sommer, Direktorin des Kultur- und Stadthistorischen Museums. Dr. Andreas Pilger, Leiter des Stadtarchivs Duisburg, ergänzt: „Wir freuen uns, mit unserem neuen Newsletter ein weiteres digitales Angebot zu schaffen, das es unseren Besuchern ermöglicht, jederzeit auf dem Laufenden zu bleiben und die vielseitige Geschichte unserer Stadt zu entdecken.“

Die Anmeldung ist kostenlos und datenschutzkonform. Interessierte können sich über die Internetseite des Historischen Zentrums Duisburg unter www.historischeszentrum-duisburg.de/newsletter mit ihrer E-Mail-Adresse für den Newsletter registrieren.

8. Januar:
Jahresbilanz 2025: Erfolgreiche „Null-Toleranz“-Aktionen im Duisburger Stadtgebiet
Das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Duisburg hat in Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsbetrieben Duisburg (WBD) im Jahr 2025 einmal im Monat in den Duisburger Stadtteilen „Null-Toleranz“-Aktionen durchgeführt. Die Aktionen fanden von Januar bis Dezember in den Ortsteilen Altstadt, Beeck, Bruckhausen, Dellviertel, Hamborn, Homberg, Neumühl, Obermarxloh, Marxloh, Walsum, Wanheimerort, Rheinhausen, Hochfeld, Meiderich, Duissern, Innenstadt sowie Neudorf statt.

Insgesamt wurden im Jahr 2025 über 12.900 Maßnahmen getroffen. „Wer seinen Müll illegal beseitigt, muss mit Konsequenzen rechnen. Unsere Einsatzkräfte bleiben weiterhin sichtbar vor Ort, damit Regeln eingehalten, Missstände beseitigt und Stadtteile nachhaltig aufgewertet werden. Unser Ziel ist es, dauerhaft für Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung zu sorgen“, betont Oberbürgermeister Sören Link.

Zahlen der Abfallaufsicht und WBD
In den vergangenen zwölf Monaten waren die Mitarbeitenden der Abfallaufsicht wochentags und am Wochenende mit einer Früh- und Spätschicht im jeweiligen Stadtteil präsent. Im Zuge der Kontrollen wurden insgesamt
• 362 wilde Müllkippen festgestellt und durch die WBD beseitigt (davon konnten 127 Fahrten den jeweiligen Verursachern in Rechnung gestellt werden),
• 131 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet (zum Beispiel für das illegale Entsorgen größerer Müllmengen)
• 195 Schrottfahrzeuge festgestellt

Zahlen des städtischen Außendienstes (SAD)
Bei gleichzeitigen Kontrollen des SAD wurden
• 144 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet,
• 173 Verwarnungsgelder erhoben, unter anderem wegen Ruhestörungen, aggressivem Betteln, Rauchen auf Kinderspielplätzen sowie wegen freilaufender Hunde,
• 67 Gefahren- sowie 181 Schrottfahrzeuge gekennzeichnet.

Zahlen der städtischen Verkehrsüberwachung
Neben Abfallaufsicht und SAD waren auch verstärkt Mitarbeitende der Verkehrsüberwachung im Einsatz. So wurden insgesamt 7.648 kostenpflichtige Verwarnungen und Bußgelder wegen verbotswidrigen Haltens oder Parkens erteilt. Außerdem mussten 69 Fahrzeuge abgeschleppt werden.

Im fließenden Verkehr wurden durch die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung insgesamt 3.680 kostenpflichtige Verwarnungen und Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen ausgesprochen.

Über 85.000 Maßnahmen seit 2016
Das Bürger- und Ordnungsamt führt seit Ende 2016 in Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsbetrieben Duisburg einmal im Monat in einem Duisburger Stadtteil eine Aktionswoche unter dem Motto „Null-Toleranz / ordnungsrechtliche Präsenz im Ortsteil“ durch.

Mit der Aktion soll unter anderem die zunehmende Müllproblematik in den verschiedenen Stadtteilen bekämpft sowie Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Insgesamt wurden seit dem Jahr 2016 mehr als 85.000 Maßnahmen durchgeführt. In den Jahren 2020 bis 2022 fanden keine „Null-Toleranz“- Aktionen aufgrund der Corona-Pandemie statt.

Niederschlagsbilanz: 2025 war deutlich zu trocken
Das Kalenderjahr 2025 fiel in der Region in Summe deutlich zu trocken aus. Das belegt eine aktuelle Auswertung der beiden Wasserwirtschaftsverbände Emschergenossenschaft und Lippeverband (EGLV). In beiden Einzugsgebieten schafft es das Jahr 2025 unter die zehn trockensten Jahre ab 1931.

Das Gebietsmittel des Jahresniederschlages lag im Emscher-Gebiet bei 627 mm (130-jähriges Mittel = 799 mm). Damit landet das Jahr 2025 an der Emscher auf Rang 7 der trockensten Jahre seit 1931. Im Lippe-Gebiet lag das Gebietsmittel mit 565 mm (130-jähriges Mittel = 766 mm) noch niedriger: Das Jahr 2025 landet damit im Lippe-Gebiet sogar auf Platz fünf der trockensten Jahre ab 1931!

Die niedrigste Jahressumme der Stationen von EGLV wurde an der Kläranlage Bönen erfasst. Dort lag der Jahresniederschlag bei 516 mm. Die höchste Jahressumme erreichte die Station Mülheim an der Ruhr-Frohnhauser Weg mit 699 mm. Den höchsten Tagesniederschlag im EGLV-Gebiet erreichte die Station Kläranlage Dinslaken (Lippeverband) am 31. August 2025 mit 38,5 mm.

Insgesamt fielen acht Monate im Jahr 2025 unterdurchschnittlich aus: Besonders trocken waren die Monate Februar und März. Die Niederschlagssummen in den Monaten April, September und Oktober waren vergleichsweise durchschnittlich. Der Januar fiel außergewöhnlich nass aus.

Dezember 2025
Der Niederschlag im Dezember 2025 lag in beiden Verbandsgebieten nur zirka bei der Hälfte des 130-jährigen Mittels. Im Emscher-Gebiet liegt der Dezember mit 39,8 mm (130-jähriges Mittel = 73 mm, ein Millimeter entspricht einem Liter pro Quadratmeter) auf Rang 14 der trockensten Dezembermonate seit 1931.

Im Lippe-Gebiet landet der Dezember auf Rang 12. Dort wurden lediglich 33,7 mm Niederschlag erreicht (130-jähriges Mittel = 68 mm). Die Monatssummen in den Verbandsgebieten liegen zwischen 26,2 mm an der Station Kläranlage Hünxe und 55,7 mm am Regenüberlaufbecken Mülheim an der Ruhr (Frohnhauser Weg). Die höchsten Tagesniederschläge im Dezember wurden jeweils am 8. Dezember 2025 erreicht. An diesem Tag fielen im Gebiet der Emschergenossenschaft maximal 30,4 mm an der Station Mülheim an der Ruhr-Frohnhauser Weg.

Im Gebiet des Lippeverbandes waren es etwa 10 mm weniger. An der Station Kläranlage Unna-Billmerich wurde eine Tagessumme von 19,9 mm erreicht. Beinahe der gesamte Monatsniederschlag fiel im ersten Drittel des Dezembers. In der Zeit vom 10. Dezember bis Monatsende war es nahezu komplett trocken – nur etwa 2 mm Niederschlag kamen in dieser Zeit dazu.

Emschergenossenschaft und Lippeverband Emschergenossenschaft und Lippeverband (EGLV) sind öffentlich-rechtliche Wasserwirtschaftsunternehmen, die als Leitidee des eigenen Handelns das Genossenschaftsprinzip leben. Die Aufgaben der 1899 gegründeten Emschergenossenschaft sind unter anderem die Unterhaltung der Emscher, die Abwasserentsorgung und -reinigung sowie der Hochwasserschutz.

Der 1926 gegründete Lippeverband bewirtschaftet das Flusseinzugsgebiet der Lippe im nördlichen Ruhrgebiet und baute unter anderem den Lippe-Zufluss Seseke naturnah um. Gemeinsam haben Emschergenossenschaft und Lippeverband rund 2.000 Beschäftigte und sind Deutschlands größter Abwasserentsorger und Betreiber von Kläranlagen und Pumpwerken (rund 782 Kilometer Wasserläufe, rund 1533 Kilometer Abwasserkanäle, mehr als 500 Pumpwerke und 59 Kläranlagen). www.eglv.de

9. Januar:
Ideenforum zur Rahmenplanung für das Gelände der ehemaligen Zeche Fritz in Duisburg-Rumeln-Kaldenhausen
Die Stadt Duisburg beabsichtigt, auf der bislang unbebauten Fläche südlich der Rathausallee in Rumeln-Kaldenhausen ein gemischt genutztes, zeitgemäßes Wohngebiet sowie einen Grünzug im Bereich der ehemaligen Bahntrasse Moers-Krefeld zu entwickeln. Um diesen Prozess gemeinsam zu gestalten, laden die Stadt und das
beteiligte Planungsbüro zu einem offenen Ideenforum im Zuge der Rahmenplanung ein.

Das Ideenforum findet am Samstag, 24. Januar 2026, von 16 bis 19 Uhr in der Aula des Albert-Einstein-Gymnasiums, Schulallee 11 in 47239 DuisburgRumeln-Kaldenhausen, statt. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Entwicklung des Areals der ehemaligen Zeche Fritz bietet eine große Chance für die Zukunft des Stadtteils: Es soll ein neues Quartier entstehen, das Wohnen, Leben, Freizeit und Natur miteinander verbindet.

Alle Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung sind eingeladen, ihre Ideen und Anregungen für die zukünftige Entwicklung des Areals einzubringen.
Im Mittelpunkt stehen unter anderem folgende Fragestellungen:
- Wie kann die geplante Nutzung des Geländes verträglich gestaltet werden?
- Welche Qualitäten sind den Menschen vor Ort wichtig?
- Wie kann ein lebendiger, nachhaltiger und zukunftsfähiger Stadtbaustein entstehen?

Das Ideenforum bietet Raum für Information, Austausch und Beteiligung. Die eingebrachten Beiträge fließen in die weiteren Planungsschritte ein. Ziel ist die Erarbeitung einer tragfähigen und breit getragenen Rahmenplanung. Im Vorfeld der Veranstaltung wird ein begleiteter Spaziergang über das Plangebiet angeboten. Dieser beginnt am Samstag, 24. Januar, um 15 Uhr.

Treffpunkt ist die Rathausallee / Fußweg Potmannstraße (gegenüber Rathausallee 37) in Rumeln-Kaldenhausen. Das Ideenforum bildet den Auftakt eines mehrstufigen Beteiligungsprozesses. In dessen weiterem Verlauf ist auch eine öffentliche Planungswerkstatt vorgesehen.
Darüber hinaus werden die kommunalpolitischen Gremien eng in den Prozess eingebunden. So wird sichergestellt, dass die Anregungen aus der Bürgerschaft systematisch in die weiteren Planungsschritte einfließen, transparent weiterverfolgt und einer konkretisierenden städtebaulichen Planung zugrunde gelegt werden.

Bäcker-Innung Rhein-Ruhr übergab Neujahrsbrezel an OB Sören Link
Sie symbolisiert Glück, Zusammenhalt und den Wunsch nach einem gelungenen Start ins neue Jahr: Die traditionelle Neujahrsbrezel hat bereits zum dritten Mal den Weg ins Duisburger Rathaus gefunden.
Foto: Tanja Pickartz / Stadt Duisburg

Oberbürgermeister Sören Link, die Bürgermeisterinnen Edeltraud Klabuhn und Sylvia Linn sowie Vertreterinnen und Vertreter der Stadt nahmen am Donnerstag die Brezel der Bäcker-Innung Rhein-Ruhr entgegen. Mit dieser Geste wurde eine deutschlandweit bekannte Tradition auch in Duisburg erneut gepflegt und gestärkt.

Wie es üblich ist, teilten die anwesenden Gäste das besondere Gebäck untereinander und begannen das neue Jahr in Gemeinschaft und Freude. Die Neujahrsbrezel wird traditionell aus Hefeteig gebacken und zeichnet sich durch ihre charakteristische, an eine verschlungene Schleife erinnernde Form aus. Diese steht sinnbildlich für die Verbindung des alten mit dem neuen Jahr sowie für die Hoffnung auf Beständigkeit und positive Veränderungen neuen Jahr.

13.1.
Jahresbilanz 2025: Straßenverkehrsamt stellt statistische Zahlen vor
Zulassungen, Genehmigungen und mehr: Die Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde sowie der Personen- und Güterverkehr des Straßenverkehrsamtes kümmern sich in Duisburg um alle Dienstleistungen rund um die Verkehrsmobilität. Wie haben sich die Zahlen 2025 entwickelt? Das Amt zieht Bilanz.

Fahrerlaubnisbehörde
Die Fahrerlaubnisbehörde ist für alle Führerscheinangelegenheiten (wie beispielsweise Umtausch, Erteilung, Neuerteilung), Eignungsüberprüfungen, Verzicht auf die Fahrerlaubnis, Maßnahmen nach dem Punktesystem sowie Fahrlehrerlaubnis- und Fahrschulangelegenheiten zuständig.

Im Jahr 2025 haben die Mitarbeitenden insgesamt 27.911 Fahrerlaubnisanträge bearbeitet (2024: 26.957). Dabei handelte es sich unter anderem um Anträge auf begleitetes Fahren ab 17 Jahren, Ersterteilungen, Erweiterungen sowie Neuerteilungen von Fahrerlaubnissen. Darüber hinaus gab das Team 1.313 Fahrerkarten aus (2024: 1.565). Diese personengebundenen Nachweise mit Speicherchip dokumentieren Fahr- und Arbeitszeiten. Davon entfielen 40 Fahrerkarten auf Frauen (2024: 42). Die Zahl der Fahrverbote blieb nahezu konstant.

2025 hat das Amt 1.434 Fahrverbote registriert, im Vorjahr waren es 1.476. Weiterhin ist ein deutlicher Anstieg bei den Anträgen auf Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung (Taxi/Mietwagen) zu verzeichnen. Insgesamt wurden 1.159 Anträge gestellt (2024: 986; 2023: 852; 2022: 647). Im Jahr 2025 gab es 20.373 persönliche Vorsprachen bei der Fahrerlaubnisbehörde (2024: 19.302). Davon entfielen 1.664 auf Notfalltermine.

Deutlich angestiegen sind zudem die Führerschein-Umtauschvorgänge, insbesondere im Rahmen des Pflichtumtausches, mit 7.874 Fällen (2024: 5.150). Auch den sogenannten „Walk-by“-Schalter, an dem Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung möglich sind, haben die Duisburgerinnen und Duisburger häufiger genutzt. Mehr als 6.400 nahmen dieses Angebot in Anspruch (2024: 4.100).

Insgesamt stieg die Zahl der Vorsprachen damit auf mehr als 28.437 (2024: 23.400). Im Bereich der Fahreignung hat die Behörde 263 Fahrerlaubnisse entzogen (2024: 372). Zusätzlich verzichteten 300 Personen im Rahmen von Eignungsprüfungen freiwillig auf ihre Fahrerlaubnis.

Gerichte haben zudem 190 Fahrerlaubnisse entzogen (2024: 234) sowie weitere 98 Fahrerlaubnisse sichergestellt (2024: 119). In 2.607 Fällen ordnete die Fahrerlaubnisbehörde medizinisch-psychologische oder fachärztliche Gutachten an (2024: 1.598). Bei Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhabern in der Probezeit hat das Team insgesamt 1.063 Maßnahmen angeordnet, darunter Aufbauseminare und Verwarnungen.

Im Rahmen des Punktebewertungssystems erfolgten 2.202 Maßnahmen, davon 1.814 Ermahnungen (1. Stufe) und 388 Verwarnungen (2. Stufe). Darüber hinaus gingen über 2.213 Mitteilungen und Anzeigen von Polizei und Gerichten zur Eignungsüberprüfung ein. Positiv zu vermerken ist die Entwicklung im Bereich der Fahrlehrerlaubnisse. Trotz anhaltenden Fahrlehrermangels konnten im vergangenen Jahr 15 Fahrlehrererlaubnisse erteilt werden (2024: 20; vor zehn Jahren: 3).

Zulassungsbehörde
Die Zulassungsbehörde des Straßenverkehrsamtes kümmert sich neben der Zulassung von Fahrzeugen unter anderem auch um die Umschreibung von Fahrzeugen, Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, Saisonkennzeichen, Umkennzeichnung auf ein Wunschkennzeichen oder Kfz-Ersatzpapiere.

In Duisburg gab es im Jahr 2025 insgesamt 69.243 Zulassungen für Pkw, Motorräder, Roller, Lkw, Busse und andere Fahrzeuge. Im Jahr 2024 waren es 68.479 Zulassungen. Aktuell sind insgesamt 306.526 Fahrzeuge in Duisburg zugelassen. Zum Vergleich: Im Jahr 2016 waren es 277.514 Fahrzeuge. Insgesamt erfolgten im vergangenen Jahr 11.545 Neuzulassungen, im Jahr 2024 waren es 13.008.

Abgemeldet wurden 44.274 Fahrzeuge (2024: 38.959). Die Zahl der Elektro- und Hybridfahrzeuge in Duisburg hat seit 2016 zugenommen: Im Jahr 2016 gab es nur 79 Elektrofahrzeuge und 598 Hybridfahrzeuge. 2024 zählte die Zulassungsbehörde 5.583 Elektrofahrzeuge sowie 15.776 Hybridfahrzeuge. Im Jahr 2025 waren es 6.994 Elektrofahrzeuge sowie 19.957 Hybridfahrzeuge.

Personen- und Güterverkehr
Der Bereich Personen- und Güterverkehr ist unter anderem Genehmigungsbehörde für den gewerblichen Güterverkehr. Eine große Herausforderung für die Bearbeitung der Anträge zur Durchführung von Schwer- und Großraumtransporten war im vergangenen Jahr die Baustellensituation im Stadtgebiet Duisburg, wie beispielsweise die A40- Rheinbrücke, der A3-Brückenneubau am Kreuz Kaiserberg und die Herabsetzung der Belastbarkeit der A 59 im Bereich der Berliner Brücke, was zur Umfahrung über das Duisburger Stadtgebiet führte.

Die Mitarbeitenden mussten aufgrund von vorübergehenden Sperrungen bei der Streckenführung Umleitungen vorgeben. Insgesamt haben sie 2.583 Anträge genehmigt und 7.121 Anhörungen, beispielsweise für die Fahrt durch Duisburger Stadtgebiet, bearbeitet. Zusätzlich hat das Team 768 verkehrsrechtliche Anordnungen erstellt.

Dabei handelt es sich um spezielle Regelungen mit Auflagen zum Schutz der Infrastruktur oder der Verkehrssicherheit. Sie können beispielsweise die Vorgaben bestimmter Routen, Zeitfenster für die Durchführung des Transports oder die Begleitung durch Sicherungsfahrzeuge umfassen.

Online-Termine
Grundsätzlich ist ein Besuch der Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde des Straßenverkehrsamtes nur mit einem gebuchten Online-Termin möglich: www.duisburg.de/termine. Im Straßenverkehrsamt arbeiten rund 90 Mitarbeitende sowie Auszubildende aus den Bereichen Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde sowie Personenund Güterverkehr.

20. Januar: Glasfaserausbau – Stadt Duisburg und Deutsche GigaNetz GmbH beenden Zusammenarbeit
Die Stadt Duisburg hat die im November 2022 mit einer Absichtserklärung (Letter of Intent) vereinbarte Zusammenarbeit mit der Deutsche GigaNetz GmbH beendet, da die Ausbauzusagen bislang nicht umgesetzt wurden. Durch die damit einhergehende fehlende Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger in den Stadtteilen Homberg, Baerl und Rheinhausen, hat sich die Stadt Duisburg nun dazu entschieden, die Zusammenarbeit mit anderen Partnern zu vertiefen.

In großen Teilen wird die Duisburg CityCom (DCC) den Ausbau übernehmen, um die vorhandenen Lücken zu schließen. Für die verbleibenden Bereiche befindet sich die Stadt Duisburg derzeit in Gesprächen mit weiteren Netzanbietern, um den Glasfaserausbau zuverlässig und zügig sicherzustellen.

Die mit der Deutsche GigaNetz GmbH abgeschlossenen Verträge werden nicht automatisch beendet. Durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs starten die Mindestvertragslaufzeiten der Vorverträge mit dem Datum des Abschlusses und nicht erst nach erfolgreichem Anschluss der Immobilie.

Bei überschrittener Mindestvertragslaufzeit kann daher auch jetzt schon der Vertrag bei Bedarf monatlich gekündigt werden. Die Stadt Duisburg bietet zudem am Montag, 2. Februar und am Donnerstag, 5. März, Sprechstunden zum Glasfaserausbau in den Bezirksverwaltungen Homberg/Ruhrort/Baerl (Bismarckplatz 1) und Rheinhausen (Körnerplatz 1) an.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich hier rund um das Thema Breitbandausbau informieren sowie beraten lassen. Gigabitkoordinator Falko König von der Stabsstelle Digitalisierung, wird jeweils von 8 bis 17 Uhr Auskünfte zu sämtlichen Fragen rund um die Breitbandversorgung geben.

Zusätzlich zu den vor Ort angebotenen Terminen findet an den beiden Tagen, jeweils von 17.30 bis 18.30 Uhr, auch eine digitale Sprechstunde via Microsoft Teams statt. Der Link zur Teilnahme findet sich online auf der städtischen Internetseite unter https://breitband.duisburg.de. Die aktuellen Ausbauentwicklungen können jederzeit im Glasfaseratlas der Stadt Duisburg unter https://duisburg.de/glasfaser eingesehen werden.

23.1.:

Empfang zum Deutsch-Französischen Tag im Rathaus
Die Deutsch-Französische Gesellschaft Duisburg (DFG) feierte am vergangenen Freitag mit einem Empfang im Duisburger Rathaus den Deutsch-Französischen Tag. Gleichzeitig eröffnete sie auch die von ihr veranstaltete französische Woche.

Neben Bürgermeisterin Edeltraud Klabuhn nahm der französische Generalkonsul (und zugleich Leiter des Institut Français in Düsseldorf) Dr. Etienne Sur an dem Empfang teil. Im Anschluss hielt der Landtagspräsident a. D., Regisseur und Frankreichkenner Oliver Keymis einen launigen Vortrag zum deutsch- französischen Verhältnis unter dem Motto „Ziemlich allerbeste Freunde“.

Etienne Sur, Französischer Generalkonsul begrüßt die Gäste. Fotos Tanja Pickartz / Stadt Duisburg

Der Deutsch-Französische Tag hat eine lange Tradition. Seit 2004 wird er alljährlich in Deutschland und Frankreich (als Journée franco-allemande) gefeiert, nachdem der damalige deutsche Bundeskanzler Konrad Adenauer und der französische Staatspräsident Charles de Gaulle am 22. Januar 1963 im Pariser Élysée-Palast den Deutsch-Französischen Freundschaftsvertrag unterzeichneten.

Auf zivilgesellschaftlicher Ebene leisten die Deutsch- Französischen Gesellschaften seit den 1950er-Jahren einen wertvollen Beitrag zur grenzüberschreitenden Verständigung. In dieser Tradition wirkt auch ihr Ableger in Duisburg. Die französische Woche setzt sich am Montag im filmforum fort.


27.1.:
Empfang der neuen Masterstudierenden der NRW-School of Governance Oberbürgermeister Sören Link empfing gestern Studierende der NRW- School of Governance und viele weitere Gäste aus den Reihen der Universität Duisburg-Essen und der Kommunalpolitik in feierlichem Rahmen im Duisburger Rathaus. Als Teil des Direktoriums sprach Prof. Dr. Susanne Pickel zu den geladenen Gästen. Auch zwei Studentinnen hielten Ansprachen.

Neujahrsempfang für die Studierenden im Bereich „Politikwissenschaften“ der NRW SCHOOL OF GOVERNANCE . Fotos Malte Werning / Stadt Duisburg

Rund 30 Studierende haben im Oktober letzten Jahres ihr Studium im Master „Politikmanagement, Public Policy und öffentliche Verwaltung“ in Duisburg aufgenommen. Der Masterstudiengang baut auf den Bachelor-Studiengang „Politikwissenschaft“ der Universität Duisburg-Essen oder einen vergleichbaren Abschluss anderer Hochschulen auf. Dieser wird gemeinsam von der NRW-School of Governance am Institut für Politikwissenschaften der Universität Duisburg-Essen und der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften angeboten.

Es handelt sich um eine interdisziplinär aufgestellte Initiative zur Exzellenzförderung, in der Sozial- und Verwaltungswissenschaftler, Juristen, Kommunikationswissenschaftler und Ökonomen in das Lehr- und Forschungsprogramm eingebunden sind. Ziel ist es, den Studierenden Schlüsselqualifikationen für verantwortungsvolle Tätigkeiten in Verbänden, Unternehmen und der Verwaltung zu vermitteln.

28.1:

Stadt Duisburg bringt Abstimmung über Bewerbung für Olympische und Paralympische Spiele auf den Weg
Duisburg ist Teil der gemeinsamen Bewerbung der Region unter dem Namen „KölnRheinRuhr“ um Olympische und Paralympische Spiele in den Jahren 2036, 2040 oder 2044. Der Rat der Stadt Duisburg wird deswegen in seiner nächsten Sitzung am 24. Februar darüber entscheiden, ob die Bürgerinnen und Bürger in Duisburg über die Teilnahme an der Bewerbung abstimmen können.

Vorbehaltlich der Zustimmung des Rats können dann rund 350.000 abstimmungsberechtigte Duisburgerinnen und Duisburger für oder gegen die Beteiligung votieren. Das Votum ist ein zentraler Schritt, weil die Bewerbung ausdrücklich an die Zustimmung der Bevölkerung geknüpft ist.

„Mit dem Ratsbürgerentscheid legen wir diese Frage bewusst in die Hände der Duisburgerinnen und Duisburger. Das schafft Klarheit und eine breite demokratische Legitimation“, sagt Oberbürgermeister Sören Link. „Ich hoffe auf ein positives Votum, weil ich überzeugt bin, dass Duisburg als sportbegeisterte Stadt und mit ihr auch die gesamte Region an Rhein und Ruhr das Potenzial für die Spiele haben.“

Eine Zustimmung zur Bewerbung ist noch keine Entscheidung darüber, ob Olympische oder Paralympische Wettbewerbe tatsächlich in Duisburg stattfinden. Zwischen einer kommunalen Beteiligung und einer möglichen Austragung liegen weitere Auswahl- und Prüfverfahren sowie Entscheidungen auf anderen Ebenen.

So läuft der Ratsbürgerentscheid ab, falls der Rat diesem zustimmt:
• Die Abstimmung erfolgt ausschließlich per Brief.
• Die Unterlagen werden den Abstimmungsberechtigten automatisch ab Mitte März zugesandt, ein Antrag ist nicht erforderlich.
• Abstimmungsberechtigt sind die Duisburgerinnen und Duisburger, die zu Kommunalwahlen wahlberechtigt sind, also rund 350.000.
• Als konkrete Frage wird folgende Formulierung festgelegt: „Sind Sie dafür, dass sich die Stadt Duisburg an der gemeinsamen Bewerbung der Region KölnRheinRuhr um die Olympischen und Paralympischen Spiele im Jahr 2036, im Jahr 2040 oder im Jahr 2044 beteiligt?“

Als Antwort kann nur mit "Ja" oder "Nein" abgestimmt werden.
• Als angenommen gilt die Antwort, die die meisten Stimmen erhält, vorausgesetzt, ausreichend Abstimmungsberechtigte haben sich beteiligt. Das sind in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern mindestens zehn Prozent.
• Die Abstimmungsunterlagen müssen der Stadt spätestens am Sonntag, 19. April, vorliegen und können postalisch zurückgeschickt oder noch am entsprechenden Sonntag bis 16 Uhr abgegeben werden: im Rathaus (Burgplatz 19, 47051 Duisburg) oder im Wahlamt der Stadt, (In den Haesen 84, 47198 Duisburg).

• Die Abstimmung wird zeitgleich in allen 17 Kommunen durchgeführt, die sich an der Olympia-Bewerbung beteiligen. Die Stimmen werden am 19. April ausgezählt. Das Duisburger Ergebnis wird Sonntagabend u.a. auf duisburg.de und den Social-Media-Kanälen der Stadt veröffentlicht.

Die Stadt Duisburg schätzt die Kosten für den Ratsbürgerentscheid aktuell auf rund 580.000 Euro, wovon 85 Prozent vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen werden sollen. Der Eigenanteil der Stadt läge dann bei ca. 87.000 Euro.

Hintergrund:
Duisburg wäre bei Olympischen und Paralympischen Spielen nach derzeitigem Konzept mit folgenden etablierten und international erprobten Sportstätten vertreten: • Regattabahn im Sportpark Duisburg als Austragungsort für die Wettbewerbe im olympischen Rudern sowie im olympischen Kanu und im Para Rudern und Para Kanu. • Schauinsland-Reisen-Arena für das olympische und paralympische Sportklettern.

Vorgesehen sind die Disziplinen Bouldern, Lead und Speed. Die Bewerbung von KölnRheinRuhr hat bereits die zweite Stufe im Prozess des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) erreicht.
Nach Abschluss der Bürgerbeteiligungen in den 17 beteiligten Kommunen wird der DOSB voraussichtlich am 26. September 2026 die finale Entscheidung über die nationale Bewerbung treffen. Weitere Interessenten sind Berlin, Hamburg und München.

Wie DVG und Stadt Duisburg weiter in die Zukunft des ÖPNV investieren
Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) arbeitet gemeinsam mit der Stadt Duisburg an der Modernisierung der Infrastruktur für einen zukunftsfähigen ÖPNV. In den vergangenen Jahren haben DVG und Stadt durch den Ausbau barrierefreier Haltestellen, die Modernisierung von Gleisen, Fahrtreppen und Fahrleitungen sowie den Neubau von Haltestellen bereits viel erreicht. Zudem wird das ÖPNV-Angebot für die Fahrgäste stetig verbessert.

DVG und Stadt setzen den Weg fort, Bus und Bahn attraktiver zu machen, um möglichst vielen Menschen mit einem komfortablen, klimafreundlichen und zuverlässigen ÖPNV eine echte Alternative zum Auto zu bieten. Allein im vergangenen Jahr hat die DVG über 13 Millionen Euro in neue Haltestellen, Gleise, Fahrtreppen und Fahrleitungen investiert.

Gleisbau- und Fahrleitungsmaßnahmen
Die DVG hat im Jahr 2025 rund 2,1 Kilometer Gleise und 2,7 Kilometer Fahrleitung erneuert. Neben großen Gleisbaumaßnahmen wie beispielsweise den Arbeiten an der Haltestelle „Bronkhorststraße“ in Duisburg-Meiderich, hat die DVG zahlreiche Modernisierungsmaßnahmen an Gleisen im Stadtgebiet durchgeführt – unter anderem zwischen den Haltestellen „Landesarchiv NRW“ und „Obermarxloh Schleife“ sowie zwischen „Meiderich Bf“ und „Hamborn Rathaus“.

Fotos Duisburger Verkehrsgesellschaft AG

Fahrleitungen wurden beispielsweise auf der Linie 903 zwischen den Haltestellen „Landschaftspark Nord“ und „Hamborn Feuerwache“ erneuert. Die DVG investierte gemeinsam mit der Stadt Duisburg rund 6,6 Millionen Euro in den Gleisbau und etwa 2,3 Millionen Euro in die Modernisierung von Fahrleitungen.

Barrierefreier Ausbau von Haltestellen
Zudem haben DVG und Stadt Duisburg den Ausbau barrierefreier Haltestellen weiter vorangetrieben. So wurden im Jahr 2025 die Haltestellen „Neanderstraße“, „Bronkhorststraße“, „Laar Kirche“, „Stockumer Straße“ und „Brauerei“ barrierefrei ausgebaut. Außerdem wurde an der Haltestelle „Karl-Jarres-Straße“ eine Busvorrangschaltung eingerichtet.

Zusätzlich haben Stadt Duisburg und DVG insgesamt zehn Bushaltestellen barrierefrei ausgebaut. 25 Wetterschutzeinrichtungen sind erneuert und aufgestellt worden. Die barrierefreien Haltestellen bieten wesentlich mehr Komfort und erleichtern vor allem mobilitätseingeschränkten Fahrgästen den Ein- und Ausstieg. DVG und Stadt investierten über zwei Millionen Euro in die Maßnahmen. Teile davon wurden durch das Land NRW gefördert.

Für das Jahr 2026 plant die DVG den barrierefreien Ausbau der Haltestellen „Kulturstraße“ auf der Linie U79 sowie die Erneuerung der Haltestellen „Mannesmann Tor 1“, „Rheinstahl“, „Ehingerstraße“, „Watereck“, „Pollenkamp“ und „Bärenstraße“ auf der Linie 903.

Modernisierung von Fahrtreppen
Auch die Modernisierung der Fahrtreppen läuft auf Hochtouren. Im Jahr 2025 hat die DVG weitere Fahrtreppen an den Haltestellen „Steinsche Gasse“ und „Duisburg Hbf“ erneuert. DVG und Stadt Duisburg haben im Jahr 2025 dabei fast zwei Millionen Euro in die wichtigen Infrastrukturmaßnahmen investiert, ein Teil davon wurde vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) gefördert.
30.1.:

„Hochfelder Bogen“ schließt die Lücke im Grünen Ring
Der „Hochfelder Bogen“, die neue Brücke für den Fuß- und Radverkehr zwischen dem Brückenplatz und dem Platanenhof, ist seit Ende letzten Jahres fertiggestellt. Sie ermöglicht eine sichere und ampelfreie Überquerung der Heerstraße in Duisburg-Hochfeld.

Die rund 30 Meter lange, melonengelbe Brücke verbindet den Grünen Ring mit der Bocksbart-Trasse und schafft so eine durchgängige Fuß- und Radverbindung von der Innenstadt durch den Grünen Ring bis zum RheinPark.

Vertreter aus Politik und Verwaltung besichtigen den „Hochfelder Bogen“, die neue Brücke für den Fuß- und Radverkehr zwischen dem Brückenplatz und dem Platanenhof, ist seit Ende letzten Jahres fertiggestellt. Sie ermöglicht eine sichere und ampelfreie Überquerung der Heerstraße in Duisburg-Hochfeld.

Die rund 30 Meter lange, melonengelbe Brücke verbindet den Grünen Ring mit der Bocksbart-Trasse und schafft so eine durchgängige Fuß- und Radverbindung von der Innenstadt durch den Grünen Ring bis zum RheinPark. Fotos Tanja Pickartz / Stadt Duisburg


„Ob zu Fuß oder mit dem Rad – der Hochfelder Bogen schafft eine sichere und direkte Verbindung zwischen Innenstadt und Rhein. Und gerade mit Blick auf die IGA im kommenden Jahr ist die neue Brücke ein Gewinn für die Stadt und ihre Besucherinnen und Besucher“, so Oberbürgermeister Sören Link.

Parallel zum Bau der Brücke lief die öffentliche Namenssuche. Aus den 70 eingereichten Vorschlägen wählten die Mitglieder des Stadtteilbeirats Hochfeld fünf Favoriten aus. Bei der anschließenden öffentlichen Abstimmung entschieden sich die meisten der rund 1.500 Teilnehmenden für den Namen „Hochfelder Bogen“.

Dieser Empfehlung hat sich die Bezirksvertretung Mitte angeschlossen und sich formell auf den neuen Namen „Hochfelder Bogen“ festgelegt. Die Errichtung der neuen Stahl-Stabbogenbrücke dauerte rund zweieinhalb Jahre und kostet rund 5,4 Millionen Euro. Der Großteil der Kosten, rund 3,1 Millionen Euro, wird aus Mitteln der Städtebauförderungsprogramme des Bundes sowie des Landes Nordrhein-Westfalen refinanziert.


Eröffnung des Südbades verzögert sich
Die geplante Eröffnung des neuen Hallenbads an der Großenbaumer Allee im Duisburger Süden verschiebt sich. Anstelle der ursprünglich vorgesehenen Inbetriebnahme Ende April 2026 ist die Eröffnung nun für Juli 2026 vorgesehen. Grund für die Terminverschiebung sind Verzögerungen bei einzelnen Gewerken, die den Bauablauf verlangsamt haben.

An der Schwimmbaddecke müssen noch über den bisherigen Zeitplan hinaus Trockenbauarbeiten durchgeführt werden, für die das Baugerüst, das sich
zurzeit in den vorbereiteten Schwimmbecken befindet, stehen bleiben muss. Aus diesem Grund können die Abschlussarbeiten an den Becken noch nicht
durchgeführt werden.

Das neue Südbad wird als modernes Hallenbad mit klar getrennten Funktionsbereichen gebaut. Dadurch können der öffentliche Badebetrieb sowie das Schul- und Vereinsschwimmen künftig parallel und ohne gegenseitige Beeinträchtigung stattfinden.

Zum Angebot gehören zwei 25 Meter Becken, eine Sprunganlage, eine Kletterwand, ein Kinder- und Planschbereich sowie ein Lehrschwimmbecken für Kurse und Anfänger-
schwimmen. Ergänzt wird das Bad durch großzügige Aufenthaltsflächen und
eine Sonnenterrasse.

Frank Cramer baut 101 Wohnungen in "6-Seen-Wedau
Der Unternehmer Frank Cramer will im Duisburger Projektgebiet "6 Seen Wedau" 101 Wohneinheiten schaffen. Dafür hat er sich zwei Baufelder mit zusammen etwa 7.500 m² Fläche gesichert. Verkäufer ist die Gebag Flächenentwicklung, derzeit noch eine Tochtergesellschaft der kommunalen Gebag Duisburger Baugesellschaft.

Das Unternehmen (Cramer Projektentwicklung & Baugesellschaft mbH & Co.KG Theodor-Heuss-Str. 310, schon mit Mietwohnungen in der Oberen Holtener Straße aktiv) wird nach dem Eintrag ins Handelsregister künftig als städtische Tochter unter dem Namen Nerra auftreten.

Cramer will den Bauantrag für den ersten Bauabschnitt mit 44 Wohneinheiten im Februar einreichten. "6-Seen-Wedau" steht für die Entwicklung eines neuen Stadtteils mit etwa 3.000 Wohneinheiten, dazu kommt ein großer Anteil an Grünflächen und Wasserlagen. Nach dem Aus durch die Insolvenz von Bauunternehmer Tecklenburg aus Straelen ist dies für Duisburg eine überraschende und willkommene Weiterführung des Gesamtkonzepts 6-Seen-Wedau.

www.6-seen-wedau.de/home - Das größte Neubaugebiet in NRW - GEBAG-Visualisiereung Lage am Masurensee

Osterferien 2026: Kostenfreie Betreuung für Grundschulkinder

Das Amt für Schulische Bildung der Stadt Duisburg bietet in Zusammenarbeit mit den Ganztagsträgern in den Osterferien 2026 wieder ein Betreuungsangebot für Grundschulkinder an. Die Betreuung findet vom 30. März bis zum 10. April (außer an den Feiertagen) jeweils von 8 bis 16 Uhr an 18 verschiedenen Standorten in Duisburg statt.

Unter der Aufsicht von pädagogischen und weiteren Fachkräften werden neben dem täglichen Mittagessen unter anderem Spiele, Sport, kreative und künstlerische Aktionen sowie Ausflüge in die nähere Umgebung angeboten. Die Ferienbetreuung kann wochenweise gebucht werden und ist kostenfrei. Lediglich für das Mittagessen fallen Kosten in Höhe von vier Euro pro Tag an.

Das Online-Anmeldeportal wird unter www.duisburg.de/ferienbetreuung am Montag, 2. Februar, um 12 Uhr freigeschaltet und steht bis Freitag, 13. Februar, 16 Uhr zur Verfügung. Die Platzvergabe erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nach verbindlicher Terminbuchung erhalten Erziehungsberechtigte direkt über das Anmeldeportal eine Nachricht, ob ihre Buchung erfolgreich war oder ob sie einen Platz auf der Warteliste erhalten haben.

Anschließend erfolgt noch eine Bestätigung per Mail. Weitere Informationen und eine Auflistung aller Standorte sind ab sofort auch online unter www.duisburg.de/ferienbetreuung abrufbar.



Köhler-Osbahr-Stiftung vergibt Musikpädagogikpreis
Die Köhler-Osbahr-Stiftung für Kunst und Wissenschaft möchte auch 2026 wieder einen Musikpädagogikpreis an in Duisburg wirkende Musikpädagoginnen und -pädagogen vergeben. Für den Preis können Personen vorgeschlagen werden, die über ein herausragendes musikpädagogisches Profil verfügen.

Dazu gehören unter anderem kontinuierliche musikpädagogische Leistungen, innovative Aktivitäten sowie die Entwicklung von Lernmethoden und -werken. Vorschläge können bis Donnerstag, 30. April, beim Dezernat für Bildung, Arbeit und Soziales der Stadt Duisburg eingereicht werden.

Hier können Interessierte per E-Mail an dezernatiii@stadt-duisburg.de auch weitere Informationen erfragen. Informationen zur Stiftung und ihren Tätigkeitsfeldern sowie zu bisherigen Trägerinnen und Trägern des Musikpädagogikpreises gibt es unter www.koehler-osbahrstiftung.de

Februar

Duisburg, 3. Februar:
Zum Erhalt des Rahmerbuschfelds wird weiter geklagt Umfangreiche Mängelrüge der Stadt zugestellt - Normenkontrollantrag beim OVG gestellt

Stadtverwaltung empfiehlt einheitlichen Hebesatz für Grundsteuer B
Der Rat der Stadt Duisburg wird in seiner Sitzung am 24. Februar unter anderem über die Empfehlung der Stadtverwaltung zur Rückkehr zu einem einheitlichen Hebesatz bei der Grundsteuer B (alle Immobilien, die nicht land- und fortwirtschaftlich genutzt sind) entscheiden. Vorgesehen ist, den Hebesatz rückwirkend zum 1. Januar 2026 sowohl für Wohngrundstücke als auch für Nichtwohngrundstücke auf 1.169 v. H. festzulegen.

Bisher galt für Wohngrundstücke ein Hebesatz von 886 v. H. und für Nichtwohngrundstücke ein Hebesatz von 1.469 v. H. Mit dieser geplanten Änderung reagiert die Stadt auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 4. Dezember 2025. Das Gericht entschied, dass die von den Städten Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen festgelegten höheren Hebesätze für Nichtwohngrundstücke gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstoßen.

Die Gerichtsurteile sind zwar noch nicht rechtskräftig, doch solange es keine abschließende höchstrichterliche Entscheidung gibt, besteht aufgrund der Dimension ein erhebliches Risiko für die Leistungsfähigkeit der Stadt. Mit einem einheitlichen Hebesatz werden jahrelange Rechtsstreitigkeiten vermieden und alle Beteiligten erhalten die nötige Planungssicherheit.

Die im Dezember 2024 beschlossenen Hebesätze beruhten auf einer Hebesatzempfehlung des Landes Nordrhein-Westfalen, die sich im Nachhinein jedoch nicht als verlässliche Grundlage für eine aufkommensneutrale Festsetzung erwiesen hat. Der Städtetag NRW hatte das Land bereits im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses auf rechtliche Risiken hingewiesen.

In einer aktuellen Stellungnahme des Städtetages NRW vom 8. Januar stellt dieser fest, dass es auf Grundlage der Argumentationslinie des Verwaltungsgerichts faktisch keine Möglichkeit gibt, eine Hebesatzdifferenzierung zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken umzusetzen.

Seit Erteilung der Grundsteuerbescheide zu Beginn des Jahres 2025 wurden mehr als 3.500 Grundsteuerwerte und Messbescheide durch die Finanzämter korrigiert oder aufgehoben. Ursächlich hierfür waren insbesondere fehlerhafte Erklärungen, fehlende Daten sowie Schätzungen der Finanzämter.

Der Haushaltsansatz wurde um rund 11,5 Millionen Euro verfehlt. Für das Jahr 2026 hat die Stadt Duisburg daher eine eigene Berechnung des Hebesatzes auf Basis der aktuell verfügbaren Daten vorgenommen. Um den im Haushaltsplan vorgesehenen Ansatz für 2026 zu erreichen, ist die Festsetzung eines einheitlichen Hebesatzes in Höhe von 1.169 v. H. erforderlich.

Da der Rat der Stadt eine mögliche Anpassung des Hebesatzes frühestens am 24. Februar entscheiden kann, werden die Steuerpflichtigen gebeten, die Grundsteuer zunächst weiter zu den bekannten Fälligkeitsterminen (der erste ist am 15. Februar) in der bisherigen Höhe zu zahlen. Bereits erteilte Lastschriftmandate bleiben unverändert gültig.

3. Februar:

DVV: Aufsichtsrat beschließt personelle Veränderungen
Die Aufsichtsräte der Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (DVV), der Stadtwerke Duisburg AG und der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) haben beschlossen, die Zusammenarbeit mit den beiden bisherigen Geschäftsführern und Vorständen, Marcus Wittig und Axel Prasch, mit sofortiger Wirkung zu beenden. Die Entscheidung haben die Aufsichtsräte am Dienstagnachmittag im Rahmen von außerordentlichen Sitzungen getroffen.

Die Entscheidung steht im Zusammenhang mit der laufenden Untersuchung durch eine externe Rechtsanwaltskanzlei, die der Aufsichtsratsvorsitzende der DVV, Oberbürgermeister Sören Link, aufgrund eines anonymen Hinweises veranlasst hatte. Ziel ist es, alle aufgekommenen Verdachtsmomente umfassend und unabhängig prüfen zu lassen. Die Staatsanwaltschaft Duisburg wird über den Fortgang dieser Untersuchung fortlaufend informiert. Auf Bitte des Aufsichtsratsvorsitzenden hatten die DVV-Geschäftsführer Marcus Wittig und Axel Prasch ihre Amtsgeschäfte zunächst ruhen lassen.

Im Zuge der laufenden Untersuchung wurde bekannt, dass beide Geschäftsführer entgegen der durch die DVV gegenüber den Ermittlungsbehörden getätigten Zusage zu einer uneingeschränkten Aufarbeitung gehandelt und versucht haben, die Aufklärung zu behindern. Aufgrund dieses Pflichtverstoßes wurden die Abberufungen als Geschäftsführer und Vorstände sowie die Beendigung der Dienstverträge durch die Aufsichtsräte beschlossen. Zudem wurde die Staatsanwaltschaft Duisburg, mit der die externen Rechtsanwälte in Kontakt stehen, über den Vorgang und die daraufhin getroffene Entscheidung der Aufsichtsräte informiert.

„Der Aufsichtsrat trägt Verantwortung für eine transparente, rechtssichere und stabile Unternehmensführung. Dieser Verantwortung sind wir nachgekommen“, sagt der Aufsichtsratsvorsitzende, Oberbürgermeister Sören Link.

Die Aufsichtsräte haben gleichzeitig sichergestellt, dass die Handlungsfähigkeit des DVV-Konzerns und seiner Tochtergesellschaften in vollem Umfang erhalten bleibt und das operative Geschäft ohne Einschränkungen fortgeführt wird. Die Geschäfte führen ab sofort DVV-Geschäftsführer Marcus Vunic, den die Aufsichtsräte zum Vorstand der Stadtwerke Duisburg und der DVG berufen haben, sowie Andreas Gutschek, der neben seinen bisherigen Vorstandsämtern bei den Stadtwerken und der DVG nun vom Aufsichtsrat auch in die DVV-Geschäftsführung berufen wurde. Damit ist eine durchgängige Unternehmensleitung über alle drei Gesellschaften hergestellt.

„Marcus Vunic und Andreas Gutschek haben unser volles Vertrauen, den DVV-Konzern mit der jetzt notwendigen Ruhe und Stabilität erfolgreich weiterzuführen“, sagt Sören Link.

Vor dem Hintergrund der weiter andauernden Untersuchung bitten wir um Verständnis, dass wir keine weiteren Angaben zur Sache selbst tätigen können.

4. Februar:
Staatsanwaltschaft Duisburg: Ermittlungsverfahren gegen ehemalige (Mit-)Geschäftsführer der Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH
Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat durch Bevollmächtigte der Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (DVV) Kenntnis davon erlangt, dass gegenüber einem Vertreter der Stadt Duisburg seitens eines anonymen Hinweisgebers der Verdacht überhöhter Vergütungen und Vergütungsabreden bei der Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft geäußert wurde.

Nach vorläufiger Sichtung und Auswertung zahlreicher umfangreicher Dokumente hat die Staatsanwaltschaft nunmehr den Anfangsverdacht für strafbare Handlungen bejaht und gegen zwei ehemalige (Mit-) Geschäftsführer ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue und strafbarer Verstöße gegen das Betriebsverfassungsgesetz eingeleitet.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, als Geschäftsführer mehreren Betriebsratsmitgliedern Leistungen versprochen bzw. gewährt zu haben, die deutlich über die üblicherweise zu gewährenden Leistungen vergleichbarer Mitarbeitenden hinausgegangen sein sollen. Dadurch sollen sie die ihnen als Geschäftsführer eingeräumten Befugnisse überschritten haben.

Ferner wird den Beschuldigten vorgeworfen, nach Bekanntwerden der Vorwürfe Mitarbeitende aufgefordert zu haben, beweiserhebliche Dokumente zu vernichten. Insoweit besteht u.a. gegen sie der Verdacht der Anstiftung zur Urkundenunterdrückung und zur Sachbeschädigung. Weiterhin wird auch dem Verdacht der versuchten Strafvereitelung nachgegangen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Duisburg erließ das Amtsgericht Duisburg am 3. Februar 2026 Durchsuchungsbeschlüsse für die Wohnungen der Beschuldigten. Die Beschlüsse wurden heute vollstreckt. Bei der Durchsuchung konnten weitere mutmaßlich beweiserhebliche Unterlagen, Mobiltelefone, Computer und Datenträger u.a. sichergestellt werden. Diese werden nun ausgewertet. Es wird darauf hingewiesen, dass bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung gilt.

Schulverkehr: DVG passt Fahrtzeiten an  
Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) arbeitet gemeinsam mit der Stadt Duisburg an der Verbesserung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). In den vergangenen Jahren haben DVG und Stadt bereits viel erreicht. Deshalb passen DVG und Stadt in Zusammenarbeit mit den Duisburger Schulen das Angebot im Schulverkehr an. Ab Montag, 9. Februar, werden die Fahrtzeiten der Linien 940E und 942E angepasst.

Linie 906E: Entfall Haltestelle „Josefstraße“ und neue Haltestelle Oswaldstraße
Im Zuge von Straßenbauarbeiten kommt es zu einer dauerhaften Haltestellenverlegung. Die Haltestelle Josefstraße wird durch die Haltestelle „Oswaldstraße“ ersetzt. Die neue Haltestelle liegt auf der Oswaldstraße, in Höhe der Hausnummer 8.

Linie 940E: Zwei Fahrten starten früher
Auf der Linie 940E starten die Fahrten, die derzeit um 7:17 Uhr an der Haltestelle „Mannesmann Tor 2“ bzw. um 7:02 Uhr an der Haltestelle „Ehinger Berg“ jeweils Richtung Gesamtschule Großenbaum beginnen, fünf Minuten früher.
Der Hintergrund ist, dass die Busse durch das hohe Verkehrsaufkommen zuletzt zu spät für den Unterrichtsbeginn an der Gesamtschule Süd angekommen sind, weshalb eine frühere Abfahrt erforderlich wurde.

Linie 942E: Anpassungen an geänderte Unterrichtszeiten der Gesamtschule Mitte/Süd
Da bei der Gesamtschule Mitte/Süd ab dem 9. Februar neue Unterrichtszeiten gelten, müssen drei Fahrten der Linie 942E geändert werden:

- Dienstags fährt der Bus künftig um 12:55 Uhr statt um 13:40 Uhr von der Haltestelle „Kammerstraße“ nach Mündelheim
- Mittwochs fährt der Bus künftig um 15:55 Uhr statt um 15:10 Uhr von der Haltestelle „Kammerstraße“ nach Mündelheim
- Donnerstags entfällt die Fahrt ab Haltestelle „Kammerstraße“ um 13:40 Uhr, aufgrund fehlender Nachfrage.

Neuer Mietspiegel 2026 für Duisburg in Kraft
Zum 1. Februar ist ein neuer qualifizierter Mietspiegel für Duisburg in Kraft getreten, welcher eine Übersicht über die in Duisburg gezahlten Mieten für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage bietet.

Der qualifizierte Mietspiegel 2024 wurde auf Basis des Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes für zwei Jahre fortgeschrieben und bietet Mietenden und Vermietenden eine verlässliche Orientierung zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete und dient zugleich als rechtliche Grundlage, etwa für Mieterhöhungen. Demnach erhöht sich die monatliche Basis-Nettokaltmiete pro Quadratmeter um 4,55 Prozent.

Für eine beispielhafte 60-Quadratmeter-Wohnung steigt die ortsübliche Basis-Nettokaltmiete damit von 375,60 Euro auf 392,40 Euro. Zusätzlich wirken sich Zu- und Abschläge, etwa für Baualtersklasse, Ausstattung, Modernisierung und Wohnlage, auf die Miethöhe aus. „Die Mietpreise sind gestiegen – das ist auch in Duisburg spürbar. Dennoch bleibt unsere Stadt im Vergleich zu anderen Großstädten weiterhin moderat im Mietniveau und damit attraktiv für bezahlbaren Wohnraum.

Ob Vermietende Mieten anheben, hängt vom Einzelfall ab. Klar ist: Innerhalb von drei Jahren darf die Miete nur um maximal 20 Prozent bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete steigen“, so Sozialdezernentin Astrid Neese. Der Mietspiegel wurde Ende Januar von der Mietspiegel-AG anerkannt. Hier sind sowohl die örtlichen Mieterschutzvereine als auch die lokalen Haus- und Grund-Verbände vertreten. Zudem bringt die ARGE Duisburg Niederrhein des Verbands der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen die Perspektive der Vermieter ein.

Markus Kansy von der regionalen Arbeitsgemeinschaft der Wohnungswirtschaft und Armin Frenkert vom Verein der Haus- und Grundeigentümer Groß-Duisburg betonen: „Mit diesem Mietspiegel führen wir ein Format weiter, was sich bereits in den letzten zwei Jahren seiner Anwendung bewährt hat. Die indexbasierte Fortschreibung des Mietspiegels bildet Kostenentwicklungen sachgerecht ab und schafft Planungssicherheit für Vermietende und Mietende. Angesichts deutlich gestiegener Aufwendungen für Instandhaltung und Modernisierung ist dieses Verfahren von besonderer Bedeutung.“

„Die Zustimmung des Mietervereins bestätigt, dass wir mit dem Mietspiegel eine ausgewogene Orientierung für Mieten in unserer Kommune bieten. Der Mietspiegel ist transparent aufbereitet und bildet die ortsübliche Vergleichsmiete sachgerecht ab. Das ist ein wichtiger Schritt, um überhöhten Forderungen vorzubeugen und zugleich die berechtigten Interessen beider Seiten zu berücksichtigen“, so Sonja Herzberg vom Mieterbund Rhein-Ruhr. Der Mietspiegel und weitere Informationen sind online auf der städtischen Internetseite unter www.duisburg.de/mietspiegel abrufbar.

6. Februar:
HKM bleibt dem Industrie-Standort erhalten - IHK erleichtert über Einigung   Das lange Ringen um die Hüttenwerke Krupp Mannesmann (HKM) in Duisburg hat ein Ende. Die gute Nachricht: Das zweitgrößte Stahlwerk Deutschlands bleibt in Betrieb. Thyssenkrupp Steel (TKSE) und Salzgitter einigten sich heute darauf, dass Salzgitter die Hüttenwerke allein fortführt. 1000 Jobs bleiben.

Dr. Stefan Dietzfelbinger, Hauptgeschäftsführer der Niederrheinischen IHK, dazu:  „Für den Industrie-Standort Duisburg ist das eine gute Nachricht. Auch wenn sich HKM voraussichtlich verkleinern wird und Arbeitsplätze wegfallen werden. Wir alle sind erleichtert, dass Beschäftigte und Unternehmensleitung nun eine Perspektive haben.

Das festigt Europas größten Stahlstandort bei uns in Duisburg ein Stück weit. Es ist gut, dass Düsseldorf und Berlin die Transformation der Stahlindustrie finanziell unterstützen. Aufgaben für die Politik aber bleiben: Energiekosten verringern, CO2-Kosten senken und die Betriebe vor ausländischen Dumping-Produkten schützen.“    
Mann steht in einem schwarzen Hemd vor einer Wand.
Foto: Niederrheinische IHK/Michael Neuhaus.

Schüler der VHS Duisburg werden bei bundesweitem Schreibwettbewerb ausgezeichnet
Duisburg, 19. Februar 2026 - Ein Zeichen für Zusammenhalt und gegen das Vergessen: Der aktuelle Vorkurs im Zweiten Bildungsweg der Volkshochschule Duisburg, bei dem Teilnehmende Schulabschlüsse nachholen können, hat sich beim bundesweiten Wettbewerb „Schreib für Hanau – Deine Worte für Zusammenhalt in Vielfalt“ gegen zahlreiche Einsendungen aller Schulformen aus ganz Deutschland durchgesetzt.

Gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern der zehn weiteren ausgezeichneten Schulen ging es für die Duisburger Delegation zur Preisverleihung nach Berlin. Der von der „Initiative Kulturelle Integration“ ins Leben gerufene Wettbewerb erinnert an den rechtsextremistischen Anschlag vom 19. Februar 2020.

Ziel ist es, der Opfer zu gedenken und ein Signal für gesellschaftliche Vielfalt zu setzen. Eine hochkarätige Jury wählte aus über hundert Einreichungen die zehn besten Texte sowie eine Gruppenarbeit aus. Bildungsdezernentin Astrid Neese zeigt sich beeindruckt und stolz: „Mit ihren Texten haben sie nicht nur literarisches Talent bewiesen, sondern auch Haltung, Mut und gesellschaftliche Verantwortung gezeigt. Ihr Erfolg macht deutlich, wie viel Kraft, Reflexion und Engagement in ihnen steckt.“

Der Vorkurs der VHS Duisburg mit den betreuenden Lehrkräften Michael Hinssen, Julia König und der Fachbereichsleitung Charlotte Füchtmeier-Jarhomi - Foto Stadt Duisburg

Bei der Preisverleihung in der Staatsbibliothek zu Berlin trugen die Schülerinnen und Schüler aus sieben Bundesländern ihre Texte vor. Diese thematisieren in verschiedenen literarischen Formen Ausgrenzung durch Mobbing, Rassismus, Homophobie und Islamophobie und erinnern an die Menschen, die in Hanau zu Opfern wurden.

Die sieben Teilnehmenden der VHS Duisburg, deren eigenen Biografien zum Teil von Flucht und Neuanfang geprägt sind, sorgten für einen besonderen Moment: Im Publikum saß Serpil Temiz Unvar, die Mutter des beim Anschlag ermordeten Ferhat Unvar. Sie hörte vor Ort den Brief, den die Jugendlichen vorlasen und der direkt an ihren Sohn Ferhat gerichtet war. Diese unmittelbare Begegnung zwischen den Verfassern und der Mutter des Opfers berührte Jury und Publikum gleichermaßen.

Möglich wurde diese Leistung das große Engagement der Lehrkräfte Julia König und Michael Hinssen. Bereits wenige Tage vor der Berlin-Reise hatte VHS-Leiter Volker Heckner den Erfolg im Rahmen der Zeugnisübergabe gewürdigt: „Der Erfolg unseres Vorkurses erfüllt uns mit großer Freude und tiefem Respekt. Die Teilnehmenden haben mit beeindruckender Sensibilität, sprachlicher Stärke und viel Empathie gearbeitet. Dieser Gewinn zeigt, was möglich wird, wenn junge Menschen ernst genommen, begleitet und ermutigt werden.“

24. Februar:



Stadtrat-Sitzung am 24. Februar: 9. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung)
Sie war dünn, aber eine Mehrheit stimmte für Wiedereinführung eines einheitlichen Grundsteuer-Hebesatzes.
Am 25.11.2024 hate der Stadtrat auf Basis des Gesetzes über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Nordrhein-Westfalen (Nordrhein-Westfalens Grundsteuerhebesatzgesetz – NWGrStHsG) die Einführung differenzierender Hebesätze bei der Grundsteuer B für Wohn- und Nichtwohngrundstücke beschlossen.

In Anbetracht der derzeitigen haushaltswirtschaftlichen Situation der Stadt empfiehlt sich aus Gründen der Rechts- und Planungssicherheit somit die Umstellung auf den einheitlichen Hebesatz für die Grundsteuer B ab 2026
Das wurde nun so mit den Stimmen von SPD, CDU und Jungem Duisburg beschlossen und der Hebesatz steigt von 886 auf 1169 Prozent.

Unter der Annahme, dass in 2026 die Zugänge die Abgänge vollständig kompensieren, ist ein einheitlicher Hebesatz von 1.169 v.H. erforderlich, um den vorgenannten Haushaltsansatz für 2026 mit dem vorliegenden Messbetragsvolumen (11.860.742,58 Euro, Stand 16.01.2026) zu erreichen. Die 9. Änderungssatzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) sieht eine entsprechende Festsetzung des einheitlichen Hebesatzes für Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke (Grundsteuer B) ab dem 01.01.2026 vor.

Soweit der Beschluss über die Festsetzung oder Änderung des Hebesatzes rückwirkend zum 01.01. des Kalenderjahres wirken soll, ist dieser gemäß § 25 Abs. 3 GrStG bis zum 30. Juni des Kalenderjahres zu fassen. Durch die vorgeschlagene Hebesatzänderung wird sich die Grundsteuerzahllast bei allen Bewertungseinheiten der Grundstücksarten unbebautes Grundstück, Teileigentum, Geschäftsgrundstück, gemischt genutztes Grundstück und sonstiges bebautes Grundstück von 1.469 v.H. auf 1.169 v.H. mindern (-20,4 %).

Bei den restlichen Grundstücksarten (Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstück und Wohnungseigentum) erhöht sich die Grundsteuerzahllast von 886 v.H. auf 1.169 v.H. (+32,0%). Auswirkungen auf die Steuerpflichtigen Der vorgesehene Hebesatz führt auch nicht zu einer wirtschaftlich nicht tragbaren Steuerlast für die Steuerpflichtigen. Die aus der Erhöhung resultierenden einzelnen Belastungen für die unterschiedlichen Grundstücksarten werden beispielhaft in den Anlagen 2 und 3 dargestellt. Anhaltspunkte dafür, dass eine Mehrzahl der Grundsteuerpflichtigen nicht mehr in der Lage wäre, die Grundsteuer aufzubringen oder jedenfalls derart belastet würde, dass die Privatnützigkeit des Eigentums dadurch entfiele, sind nicht erkennbar.




Es geht um den Hebesatz für die Grundsteuer:Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt beschließt die 9. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) beschließ.

Aufgrund der Umsetzung der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 infolge einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mussten durch die Finanzverwaltung sämtliche Grundstücke neu bewertet werden. Es stand den einzelnen Bundesländern offen, ob sie das sogenannte Bundesmodell anwenden oder ein eigenes Grundsteuermodell entwickeln.

Die Landesregierung NRW hatte sich im Jahr 2021 für die Anwendung des Bundesmodells entschieden. Das Bundesmodell hatte landesweit signifikante und systematische Wertverschiebungen zu Lasten der Wohngrundstücke und zu Gunsten der Geschäftsgrundstücke zur Folge. Hierauf hatten die kommunalen Spitzenverbände frühzeitig hingewiesen.

Anstatt - wie andere Bundesländer - auf diese Belastungsverschiebung durch eine landesweite Anpassung der Messzahlen zu reagieren, wurde die Be- und Entlastungsfrage auf die einzelnen Kommunen verlagert. Zu diesem Zweck wurde durch das Land NRW eine von dort als rechtssicher eingestufte Möglichkeit geschaffen, für Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke unterschiedliche Hebesätze festzulegen.

 

Der Rat der Stadt Duisburg hat in seiner Sitzung am 25.11.2024 auf Basis des Gesetzes über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Nordrhein-Westfalen (Nordrhein-Westfalens Grundsteuerhebesatzgesetz – NWGrStHsG) die Einführung differenzierender Hebesätze bei der Grundsteuer B für Wohn- und Nichtwohngrundstücke beschlossen. Seitens des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgte eine Veröffentlichung sogenannter aufkommensneutraler Hebesätze für alle nordrhein-westfälischen Kommunen.

 

Entsprechend dieser Hebesatzempfehlung des Landes NRW hat der Rat der Stadt Duisburg in seiner Sitzung am 02.12.2024 die 8. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) beschlossen. Mit der Satzung wurden ab dem 01.01.2025 differenzierende Hebesätze für die Grundsteuer B für Nichtwohngrundstücke in Höhe von 1.469 v.H. und für Wohngrundstücke in Höhe von 886 v.H. festgelegt.

 

Rechtliche Risiken: Die kommunalen Spitzenverbände hatten sich von Anfang an ablehnend zu dem vom Land NRW neu eingeführten Regelungsansatz geäußert, da rechtlich durch den Beschluss von differenzierenden Hebesätzen ein konkreter Ansatzpunkt für Widersprüche auf der Ebene der Kommune geschaffen wurde. Es war davon auszugehen, dass die Differenzierung zum Gegenstand einer verwaltungsgerichtlichen Prüfung der Satzung gemacht wird.

 

Im Rahmen einer solchen Prüfung hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am 04.12.2025 in mehreren die Städte Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen betreffenden Verfahren entschieden, dass die dort auf der Grundlage des nordrhein-westfälischen Landesrechts erfolgten Hebesatzdifferenzierungen bei der Grundsteuer gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstoßen. Darauf basierende Grundsteuerbescheide seien rechtswidrig.

 

Die Entscheidung des Gerichts wird im Wesentlichen mit folgenden Punkten begründet: - Grundsätzlich ist ein einheitlicher Hebesatz für die Grundsteuer B steuergerecht. Die Steuerpflichtigen müssen dem Grundsatz nach durch ein Steuergesetz rechtlich und tatsächlich gleichmäßig belastet werden. Abweichungen sind möglich, bedürfen aber eines besonderen sachlichen Grundes. Mit dem Ausmaß der Abweichung und ihrer Bedeutung für die Verteilung der Steuerlast insgesamt steigen die Anforderungen an den Rechtsfertigungsgrund.

 

- Ein unter dem als einheitlich gedachten Hebesatz liegender Hebesatz für Wohngrundstücke kann aus sozialpolitischen Gründen (Reduzierung von Wohnnebenkosten) gerechtfertigt sein; eine Mehrbelastung von Nichtwohngrundstücken zum Ausgleich zur Aufkommensneutralität ist es nicht.

 

- Ein rein fiskalischer Zweck staatlicher Einnahmeerhöhung ist kein sachlicher Grund einer Ungleichbehandlung, d.h. in Bezug auf den gleichen Steuergegenstand kann eine Gruppe der Steuerpflichtigen nicht Einnahmeausfälle auf Seiten einer anderen, privilegierten Gruppe der Steuerpflichtigen ausgleichen.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass es auf Grundlage der Argumentationslinie des Verwaltungsgerichts faktisch keine Möglichkeit gibt, eine Hebesatzdifferenzierung zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken umzusetzen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Berufung bei dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen und die Sprungrevision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Sofern die Kommunen von einer der Möglichkeiten Gebrauch machen, ist mit einer zeitnahen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit von differenzierenden Hebesätzen in Nordrhein-Westfalen nicht zu rechnen. Wenngleich die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen noch nicht rechtskräftig ist und auch für die Stadt Duisburg keine direkten Auswirkungen hat - zuständig für Klagen gegen die von der Stadt Duisburg erlassenen Grundsteuerbescheide ist das Verwaltungsgericht Düsseldorf -, zeigt das Urteil doch erhebliche Risiken auf. Selbst bei einer abweichenden Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf bleibt die rechtliche Unsicherheit bis zu einer höchstrichterlichen Klärung bestehen.

Vor diesem Hintergrund ist bei Festhalten an den differenzierenden Hebesätzen zu erwarten, dass zahlreiche Steuerschuldner Rechtsmittel ergreifen, um von einer späteren, für sie positiven letztinstanzlichen Entscheidung profitieren zu können. Allein für das Jahr 2026 ergibt sich hieraus für den städtischen Haushalt das Risiko eines Steuerausfalls in Höhe von mehr als 50 Mio. Euro.
 
Finanzielle Eckdaten
Den Gemeinden steht bei der Ausübung des Hebesatzrechts – als Bestandteil ihres verfassungsrechtlich geschützten Selbstverwaltungsrechts (Art. 28 Abs. 2 GG) – ein weiter (kommunalpolitischer) Entschließungsspielraum zu, der Grenzen in den allgemeinen Grundsätzen des Haushalts- und Steuerrechts findet. Im Rahmen dieses Entschließungsermessens, das auch erfasst, auf welche Weise die Gemeinde ihre kommunale Aufgabenerfüllung finanziert, kommt es der Gemeinde durch ihren Rat zu, die Hebesätze, für die keine gesetzlich bestimmte Höchstgrenze besteht, autonom unter Abwägung der jeweiligen finanziellen Bedürfnisse festzusetzen.

Wie vorstehend bereits ausgeführt, erfolgte die Festsetzung der differenzierenden Hebesätze entsprechend der Hebesatzempfehlung des Landes NRW. Schon in der Beschlussvorlage DS 24-1296/1 wurde darauf hingewiesen, dass auch die letzte Hebesatzempfehlung des Landes von Ende September 2024 auf vorläufigen Daten basierte und somit keine solide Basis für eine aufkommensneutrale Steuerfestsetzung darstellte.

Im Jahr 2025 zeichnete sich kontinuierlich ab, dass die Erträge aus der Grundsteuer unter dem Ansatz liegen werden, insbesondere da die Messbeträge vielfach von den Finanzämtern nach unten korrigiert wurden und sich damit auch die Grundsteuerfestsetzungen vermindert haben. Seit Erteilung der Grundsteuerbescheide zu Beginn des Jahres 2025 wurden mehr als 3.500 Grundsteuerwerte und Messbescheide korrigiert oder durch die Finanzämter aufgehoben.

Die Berichtigungen sind u.a. darauf zurückzuführen, dass Grundsteuererklärungen oftmals fehlerhaft ausgefüllt wurden, Angaben fehlten, mögliche Zusammenfassungen nicht erkannt wurden, Schätzungen aufgrund von nicht abgegebenen Erklärungen erfolgten usw. Das Messbetragsvolumen hat sich durch die Wertfortschreibungen und Aufhebungen bereits deutlich reduziert und vermindert sich noch laufend weiter.

In der Regel handelt es sich zwar um kleinere Beträge, vereinzelt haben die Minderungen aber auch einen erheblichen Umfang; im gravierendsten Einzelfall wurde der Messbetrag durch das Finanzamt um fast 60.000 Euro reduziert (rd. 880.000 Euro Grundsteuer). Der Haushaltsansatz für das Jahr 2025 der Grundsteuer B belief sich auf rd. 137,3 Mio. Euro. Das Ergebnis 2025 beläuft sich auf rd. 125,8 Mio. Euro und liegt damit in einer relevanten Größenordnung von rd. 11,5 Mio. Euro unter dem Ansatz.

Der Haushaltsansatz der Grundsteuer B für 2026 beträgt 138.623.000 Euro. Der Betrag basiert auf dem Haushaltsansatz für das Jahr 2025 zuzüglich einer Steigerungsrate von 1,0 % gemäß früheren Prognosen des Arbeitskreises Steuerschätzung (z.B. aufgrund von Nachbzw. Neuveranlagungen im Stadtgebiet). Nach Angaben der drei Duisburger Finanzämter ist mit weiteren Änderungen der Grundsteuermessbeträge zu rechnen, da dort noch jeweils eine mittlere dreistellige Zahl an Anträgen und Einsprüchen vorliegt. Die Bearbeitung dürfte zu weiteren Verminderungen der Messbeträge und in der Folge der Grundsteuer führen. Es besteht die Möglichkeit, dass die prognostizierten Zugänge die vermutlichen Abgänge kompensieren.

Die Gemeinde ist nach § 25 Abs. 1 Grundsteuergesetz (GrStG) ermächtigt zu bestimmen, mit welchem Vomhundertsatz des Steuermessbetrages die Grundsteuer zu erheben ist. Das durch Art. 106 Abs. 6 Satz 2 Grundgesetz i.V.m. § 25 Abs. 1 GrStG eingeräumte Hebesatzrecht dient der Sicherung einer angemessenen Finanzausstattung der Gemeinden. Gerade angesichts der sich abzeichnenden Verschlechterung der Haushaltslage ist es notwendig, finanzielle Nachteile zu vermeiden und die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt zu erhalten.

Straßenpläne für die verkaufsoffenen Sonntage 2026 in Duisburg

26.2.:


Rückbau der Glaspavillons in der Fußgängerzone
Die Glaspavillons auf der Kuhstraße werden zurückgebaut, dies hatte der Rat der Stadt aufgrund des schlechten Zustands der Gebäude beschlossen. Die Arbeiten beginnen am 2. März. Im Anschluss ist geplant, die Fläche als temporäre Zwischennutzung in einen urbanen Spielbereich umzugestalten. Für die Dauer der Arbeiten wird der unmittelbare Bereich der Pavillons mit einem Bauzaun abgesichert.

BZ-haje-Foto 2012

Der Baustellenverkehr wird über die Steinsche Gasse und die Obermauerstraße geführt. Hierfür wird die Verkehrsführung entsprechend markiert, um Beeinträchtigungen für Passanten und Anwohner so gering wie möglich zu halten. Mit dem Rückbau und der Herrichtung der Fläche wird die Grundlage für eine moderne, attraktive und familienfreundliche Nutzung dieses Bereichs geschaffen. Ziel ist es, die Innenstadt weiter aufzuwerten und die Aufenthaltsqualitäten zu erhöhen. Die Abbrucharbeiten dauern voraussichtlich bis Ende Mai 2026.

Bürgergespräch mit Oberbürgermeister Sören Link
Oberbürgermeister Sören Link möchte am Dienstag, 17. März, mit den Duisburgerinnen und Duisburgern ins Gespräch kommen. Termine können am Donnerstag, 5. März, angefragt werden.

Interessierten steht hierfür das an diesem Tag freigeschaltete Kontaktformular unter www.duisburg.de/dialog zur Verfügung. Eine telefonische Kontaktaufnahme ist von 8.30 bis 16 Uhr unter 0203 283- 6111 ebenfalls möglich.

Projektstart: „Unsere kleine Farm III – Gesund aufwachsen in Duisburg“
Unter dem Titel „Unsere kleine Farm III – Gesund aufwachsen in Duisburg“ ist im Januar 2026 ein innovatives Präventionsprojekt zur Förderung der körperlichen und psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen gestartet. Es richtet sich an Kitas, Grundschulen sowie weiterführende Schulen (5./6. Klasse) im Duisburger Norden.

Ziel ist die Entwicklung und nachhaltige Verankerung niedrigschwelliger tier- und naturgestützter Gesundheits- und Präventionsangebote. Diese umfassen Bewegungsförderung, Ernährung, psychische Gesundheit sowie Klimagesundheit. Das Gelernte soll direkt in den Alltag der Kinder einfließen – insbesondere durch Aktivitäten mit Tieren und Pflanzen in der Natur.

Das auf drei Jahre angelegte Projekt wird von der AWO-Integrations gGmbH Duisburg umgesetzt und vom Fachbereich Gesundheitswissenschaften der Hochschule Bochum evaluiert. Zudem unterstützen das Gesundheitsamt, das Amt für Schulische Bildung, das Jugendamt sowie das Kommunale Integrationszentrum der Stadt Duisburg das Vorhaben. Gefördert wird das Projekt vom Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek). Die beteiligten Ämter begleiten den Prozess aktiv, um die Angebote gezielt in die Präventionsstrategie der Stadt einzubinden.

Im Mittelpunkt steht die Förderung der körperlichen und psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen durch tier- und naturgestützte Aktivitäten auf dem Lernbauernhof Ingenhammshof in Duisburg-Meiderich sowie auf dem Bauspielplatz Neumühl.
Zu den Kernzielen gehören die Stärkung von Bewegung, gesunder Ernährung und Resilienz, die Verbesserung des Selbstbildes, die Vermittlung von Coping-Strategien sowie die Reflexion gesundheitsfördernder Verhaltensweisen. Grundlage bilden tier- und naturgestützte Ernährungs- und Bewegungsangebote sowie niedrigschwellige, partizipative Gruppenangebote zur Vermittlung von Gesundheitswissen und Gesundheitskompetenz.

Auch die Fachkräfte in den beteiligten Kitas und Schulen sowie die Familien der Kinder werden aktiv einbezogen. Sie sollen von den Angeboten profitieren und als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren wirken. Hierzu entwickelt die AWO-Integration gemeinsam mit allen Projektpartnern themenspezifische Handlungsleitfäden und ein Multiplikationskonzept. Diese beschreiben die gesundheitsfördernden Wirkmechanismen der Angebote und stellen das Wissen nachhaltig auch weiteren Interessierten zur Verfügung – über Duisburg hinaus.

„Gemeinsam setzen die AWO-Integration und der Verband der Ersatzkassen ein starkes Zeichen für eine ganzheitliche Gesundheitsförderung im Kindesalter – dort, wo sie am meisten wirkt: in der Kita und im schulischen Alltag und damit unmittelbar in der Lebenswelt der Kinder“, erklärt Christian Breidenbach, Pressesprecher der vdek-Landesvertretung in NRW.

Auf dem Bild von links nach rechts:
Pony Räuber, Dominik Herrmann (AWO), Mike Kim (AWO), Eva Sense (AWO - Projektkoordination), Christian Breidenbach (vdek/Pressesprecher der Landesvertretung), Stefanie Ufermann (Stabstellenleitung Gesundheitsamt), Irma Lababidi (Abteilungsleitung Amt für schulische Bildung), Santina Scherer (AWO), Katrin Bade (Sachgebietsleitung Jugendamt), Philipp Thelen (Amtsleitung Jugendamt), Hund Fine, Schewa van Uden (Sachgebietsleitung, Amt für Integration und Einwanderungsservice), Marcel Fischell (Amtsleitung schulische Bildung), Antje Schwarz (AWO-Niederrhein – Projekt Kleine Farm II), Dirk Franke (AWO/Geschäftsführung), Ringo Schoepke (vdek/Referent) Projektmanagement, Gesundheitsförderung und Prävention, Referat Ambulante Versorgung)




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