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Abschluss des bundesweiten Dialogs zur Wärmeplanung in Berlin

IGA 2027: RheinPark Duisburg erhält grünes Update


Kerstin Wendt neue Handelsrichterin am Landgericht Duisburg

Unternehmerin engagiert sich ehrenamtlich für die Wirtschaft
Duisburg, 30. September 2025 - Unternehmerische Konflikte schnell und praxisnah lösen: Das gelingt bei den Kammern für Handelssachen an den Landgerichten in Duisburg und Kleve. Dort entscheiden neben Berufsrichtern auch Kaufleute als Handelsrichter gleichberechtigt mit – und das ehrenamtlich. Seit September ist Kerstin Wendt, Geschäftsführerin der Heinrich Harbisch Schiffswerft GmbH in Duisburg, als neue Handelsrichterin am Landgericht Duisburg aktiv.

Wie wird man Handelsrichter? Auf Anfrage der Landgerichte schlägt die Niederrheinische IHK Unternehmer vor, die im Handelsregister eingetragen sind und sich bereit erklärt haben, das Ehrenamt zu übernehmen. Nach Prüfung des Vorschlags unterzeichnet der Präsident des Oberlandesgerichts Düsseldorf die Ernennungsurkunde.

Am 26. September erhielt Kerstin Wendt ihre Urkunde: Der Präsident des Landgerichts Duisburg, Ulf-Thomas Bender, überreichte sie persönlich. Begleitet wurde die Übergabe von Dr. Frank Rieger, Geschäftsführer Recht und Steuern der Niederrheinischen IHK.

V.l.: Dr. Frank Rieger, Geschäftsführer Recht und Steuern der Niederrheinischen IHK, Ulf-Thomas Bender, Präsident des Landgerichts Duisburg, Kerstin Wendt, Geschäftsführerin der Heinrich Harbisch Schiffswerft GmbH und neue Handelsrichterin, sowie Antje Reim, Vorsitzende Richterin am Landgericht Duisburg. Foto: Niederrheinische IHK/Jacqueline Wardeski


Deutsche Wirtschaft nach der Rezession: IMK prognostiziert 0,2 Prozent Wirtschaftswachstum für 2025 und 1,4 Prozent für 2026

Düsseldorf/Duisburg, 25. September 2025 - Die Trendwende zum Besseren für die deutsche Wirtschaft hat im laufenden dritten Quartal 2025 begonnen: Seit der Jahresmitte befindet sich die Konjunktur auf dem Weg aus der Talsohle – und der verspricht im kommenden Jahr in einen Aufschwung zu münden. Das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) wächst im Jahresdurchschnitt 2025 leicht um 0,2 Prozent, im Jahresdurchschnitt 2026 wird es um 1,4 Prozent zulegen.

Das Wachstum ist damit im kommenden Jahr ein wenig stärker als im Durchschnitt des Euroraums und ebenso hoch wie in den USA (Detaildaten unten). Hauptgründe für die Erholung sind die positiven Impulse der staatlichen Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sowie ein anziehender Konsum der privaten Haushalte. Das ergibt die neue Konjunkturprognose des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.*

Der Außenhandel entwickelt sich hingegen weiterhin schwach, vor allem aus zwei Gründen: Erstens behindern die neuen US-Zölle den Export in die USA und belasten zudem die amerikanische und die gesamte Weltkonjunktur. Zweitens wächst die globale Konkurrenz durch chinesische Unternehmen, während die Nachfrage aus China schwach bleibt. Da der Arbeitsmarkt zeitversetzt reagiert, bringt das anziehende Wachstum noch keine durchschlagende Wende bei Erwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit.

Die Arbeitslosenquote steigt 2025 auf 6,3 Prozent im Jahresmittel, 2026 sinkt sie ganz leicht auf 6,2 Prozent. Die Zahl der Erwerbstätigen wächst nach einer Stagnation in diesem Jahr 2026 wieder – um 0,1 Prozent. Die Inflationsrate liegt laut IMK-Prognose im Jahresdurchschnitt 2025 bei 2,0 Prozent, 2026 sinkt sie auf 1,8 Prozent.

Gegenüber seiner vorherigen Prognose vom Juni 2025 lässt das IMK die Wachstumserwartung beim BIP für dieses Jahr unverändert. Für 2026 senken die Ökonom*innen sie leicht um 0,1 Prozentpunkte. „Das ändert aber nichts an der Kernbotschaft unserer Prognose: Die deutsche Wirtschaft ist nach langer Durststrecke wieder auf dem Weg nach vorne“, sagt Prof. Dr. Sebastian Dullien, der wissenschaftliche Direktor des IMK. „Wichtige Faktoren dafür sind die zu erwartende solide Lohnentwicklung, vor allem aber die politische Entscheidung, endlich den enormen öffentlichen Investitionsstau in Deutschland aufzulösen.“

Vornehmlich politischer Natur sind allerdings auch die erheblichen Risiken, die die Konjunkturforscher*innen ausmachen: International neben einer denkbaren Zuspitzung der Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten vor allem die Unsicherheit, ob US-Präsident Donald Trump den Handelskonflikt trotz Zoll-„Deals“ nicht doch wieder anheizt. Im Inland die Frage, ob die öffentlichen Investitionen wirklich im erwarteten Volumen hochgefahren werden.

„Da wir die internationale Entwicklung nur in beschränktem Maße beeinflussen können, darf sich die deutsche Wirtschaftspolitik keine Fehler leisten. Bund, Länder und Kommunen sollten nun wirklich Investitionen konsequent priorisieren und Genehmigungsverfahren beschleunigen“, erklärt Dullien. Zweiter zentraler Punkt sei, das langsam wachsende Vertrauen der Verbraucher*innen nicht wieder zu schwächen: „Unnötig zugespitzte Debatten über Kürzungen, etwa bei der sozialen Sicherung, schädigen dieses Vertrauen.“ Zudem hält es das IMK für unerlässlich, dass die Europäische Zentralbank in den nächsten Monaten noch einmal den Leitzins senkt.

Kerndaten der Prognose



– Arbeitsmarkt –
Die langanhaltende Rezession der letzten Jahre, die nach kürzlich revidierten Daten des Statistischen Bundesamts Ende 2022 begann, wirkt sich mittlerweile auch negativ auf den Arbeitsmarkt aus. Immerhin: Angesichts der erheblichen Dauer der Schwächephase war die Entwicklung „insgesamt besser, als eigentlich zu erwarten gewesen wäre, und am aktuellen Rand scheint eine gewisse Hoffnung angebracht“, analysieren die Expert*innen des IMK.

Die Zahl der Erwerbstätigen stagniert im Jahresdurchschnitt 2025. Die Arbeitslosigkeit steigt um rund 150.000 Personen auf 2,94 Millionen im Jahresmittel, die Arbeitslosenquote liegt bei 6,3 Prozent nach 6,0 Prozent 2024. Für 2026 veranschlagen die Forschenden dann wieder eine leichte Zunahme der Erwerbstätigenzahl um jahresdurchschnittlich 0,1 Prozent. Die Arbeitslosigkeit sinkt marginal um etwa 6000 Personen, die Quote leicht auf 6,2 Prozent.

– Weltwirtschaft und Außenhandel –
Die Weltwirtschaft wächst 2025 und 2026 recht verhalten um 3,1 bzw. 2,9 Prozent. Insbesondere die Handelspolitik der USA wirkt belastend – auch auf die wirtschaftliche Entwicklung im eigenen Land. Das IMK rechnet für die USA mit einem Wirtschaftswachstum von 1,7 und 1,4 Prozent – nach noch 2,8 Prozent 2024. Auch in China ist die wirtschaftliche Dynamik rückläufig: In diesem Jahr wird die Wirtschaft um 5,0 Prozent zulegen, 2026 sind es 4,4 Prozent. Im Euroraum wird das BIP 2025 um 1,3 Prozent wachsen, 2026 sind es 1,2 Prozent.

Die deutschen Exporte erhalten von wichtigen Handelspartnern nur schwache Impulse, wozu neben den US-Zöllen auch beiträgt, dass der Euro erheblich gegenüber dem US-Dollar aufgewertet hat und dass in China gezielt Importe durch Produkte aus heimischer Herstellung ersetzt werden. Im Jahresdurchschnitt 2025 sinken die Ausfuhren um 1,2 Prozent. 2026 wachsen die Exporte zwar wieder, allerdings lediglich um 0,7 Prozent im Jahresmittel.

Die Importe legen 2025 um durchschnittlich 2,8 Prozent zu. 2026 steigen die Einfuhren mit der anziehenden Konjunktur in Deutschland um 3,6 Prozent. Dementsprechend ist der Beitrag des Außenhandels zum Wirtschaftswachstum in beiden Jahren deutlich negativ. Der Saldo der deutschen Leistungsbilanz wird im Prognosezeitraumspürbar sinken. Gleichwohl verzeichnet Deutschland weiterhin einen Außenhandelsüberschuss – 4 Prozent 2025 und 2,8 Prozent 2026.

– Investitionen –
Die Ausrüstungsinvestitionen nehmen ab Jahresmitte laut IMK-Prognose wieder Fahrt auf, im Jahresdurchschnitt 2025 schlägt sich das aber noch nicht nieder: Hier nehmen die Investitionen sogar um 1,6 Prozent ab. Ab der zweiten Jahreshälfte zeigen die vermehrten staatlichen Investitionen und die Investitionsförderung aber erste Wirkung, hinzu kommen Ausgaben für militärische Waffensysteme.

2026 zieht das Tempo dann stark an, im Jahresdurchschnitt legen die Ausrüstungsinvestitionen um 5,8 Prozent zu. Die Bauinvestitionen schwenken, auch in Folge steigender Infrastrukturinvestitionen, ebenfalls auf einen Erholungskurs ein, der sich allerdings auch erst 2026 deutlicher in der Statistik zeigt: Nach einem Rückgang um 1,1 Prozent im Jahresdurchschnitt 2025 legen die Bauinvestitionen im kommenden Jahr um durchschnittlich 4,1 Prozent zu.

– Privater und öffentlicher Konsum –
Beim privaten Konsum schwindet die Zurückhaltung, die 2024 trotz steigender Realeinkommen geprägt hatte. Für dieses Jahr erwartet das IMK bei weiter zunehmenden Einkommen, noch einmal sinkender Inflation und seit Jahresbeginn zurückgehender Sparquote einen realen Zuwachs der privaten Konsumausgaben um 1,2 Prozent im Jahresdurchschnitt.

2026 ziehen die Ausgaben der Privathaushalte dann noch einmal stärker an – um real 1,6 Prozent im Jahresmittel. Zusammen mit einem um 2,1 bzw. 2,3 Prozent wachsenden Staatskonsum und einer dynamischen Investitionstätigkeit sorgt die private Nachfrage dafür, dass die Inlandsnachfrage 2025 und vor allem 2026 das Rückgrat der wirtschaftlichen Entwicklung bildet.

– Inflation und öffentliche Finanzen –
Für 2025 prognostiziert das IMK eine durchschnittliche Teuerungsrate von 2,0 Prozent im Jahresmittel. Damit liegt die Teuerung genau beim EZB-Inflationsziel. 2026 erwarten die Ökonom*innen mit 1,8 Prozent einen Wert etwas unterhalb der Zielmarke.

Das IMK rechnet damit, dass die Steuereinnahmen 2025 moderat und die Beitragseinnahmen der Sozialversicherungen nach den Beitragssatzanhebungen zu Jahresbeginn kräftig steigen. Unter dem Strich wachsen die öffentlichen Einnahmen in diesem Jahr etwas stärker als die Ausgaben – auch, weil die öffentlichen Investitionen erst zum Jahresende spürbar ausgeweitet werden. Das gesamtstaatliche Defizit gemessen am BIP wird daher auf 2,3 Prozent zurückgehen nach 2,7 Prozent 2024.

Im kommenden Jahr gibt der Staat spürbar mehr Geld für Investitionen und Verteidigung aus, während der Ausgleich der kalten Progression bei der Einkommensteuer, die Sonderabschreibungen für Unternehmensinvestitionen und die Anhebung der Pendlerpauschale die Einnahmeentwicklung dämpfen.

Das sind die wesentlichen Gründe dafür, dass das Defizit 2026 auf 3,2 Prozent im Jahresdurchschnitt steigt. Damit liegt es etwas über der Maastricht-Grenze von 3 Prozent. Die Forschenden gehen aber nicht davon aus, dass die EU-Kommission deswegen ein Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits einleitet. Denn Verteidigungsausnahmen sind nun in erheblichem Umfang von den europäischen Schuldenbremsen ausgenommen.

Trotz leichten Anstiegs: Inflation für 7 von 9 Haushaltstypen unter Zielrate der EZB, Leitzinspause im September war Fehler

Düsseldorf/Duisburg, 19. September 2025 - Die Inflationsrate in Deutschland ist im August leicht auf 2,2 Prozent gestiegen und liegt damit aktuell etwas über dem Inflationsziel der Europäischen Zentralbank (EZB) von 2,0 Prozent. Der Anstieg um 0,2 Prozentpunkte gegenüber Juli beruht vor allem auf höheren Preisen für Lebensmittel. Hinzu kommt, dass sinkende Energiepreise die Inflation nicht mehr so stark bremsen wie im Vormonat.

Von neun verschiedenen Haushaltstypen, die sich nach Einkommen und Personenzahl unterscheiden, hatten trotz des Anstiegs sieben eine haushaltsspezifische Teuerung unterhalb des EZB-Zielwerts. Lediglich zwei einkommensstarke Haushaltstypen wiesen einen Wert beim oder geringfügig über dem Inflationsziel auf.

Konkret reichte die Spannweite im August von 1,7 bis 2,1 Prozent, der Unterschied lag also bei geringen 0,4 Prozentpunkten, zeigt der neue Inflationsmonitor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.*

Zum Vergleich: Auf dem Höhepunkt der Inflationswelle im Herbst 2022 betrug die Spanne 3,1 Prozentpunkte. Während Haushalte mit niedrigen Einkommen, insbesondere Familien, während des akuten Teuerungsschubs der Jahre 2022 und 2023 eine deutlich höhere Inflation schultern mussten als Haushalte mit mehr Einkommen, war ihre Inflationsrate im August 2025 wie in den Vormonaten unterdurchschnittlich: Der Warenkorb von Paaren mit Kindern und niedrigem Einkommen sowie von Alleinlebenden mit niedrigem Einkommen verteuerte sich um jeweils 1,7 Prozent. Eine identische Inflationsrate hatten Alleinerziehende mit mittlerem Einkommen. Alleinlebende mit mittlerem Einkommen folgten mit 1,8 Prozent.




Als einzige Haushaltstypen hatten im August Alleinlebende mit sehr hohen Einkommen (2,1 Prozent) sowie Familien mit hohen Einkommen (2,0 Prozent) eine Inflation geringfügig oberhalb bzw. beim EZB-Ziel. Ein wichtiger Faktor für das etwas höhere Niveau ist, dass bei diesen konsumstarken Haushaltstypen die niedrigeren Energiepreise weniger stark ins Gewicht fallen als bei Haushalten mit weniger Einkommen, deren Warenkörbe stärker durch Güter des täglichen Bedarfs geprägt sind. Zudem fragen Haushalte mit höheren Einkommen stärker Dienstleistungen nach, die sich derzeit noch merklich verteuern, wie Versicherungsdienstleistungen und soziale Dienstleistungen.

Die drei anderen untersuchten Haushaltstypen, Paarfamilien und Paare ohne Kinder mit jeweils mittleren Einkommen sowie Alleinlebende mit höheren Einkommen, verzeichneten im August eine Inflationsrate von je 1,9 Prozent.

Inflationslage im gesamten Euroraum entspannt
Die Inflation in Deutschland und im Euroraum werde im weiteren Jahresverlauf um das EZB-Inflationsziel von 2,0 Prozent schwanken und 2026 sogar darunter liegen, erwartet Dr. Silke Tober, IMK-Expertin für Geldpolitik und Autorin des Inflationsmonitors. Gleichzeitig belasteten US-Zölle, hohe Energiepreise und die starke Aufwertung des Euro gegenüber dem Dollar um 14 Prozent seit Jahresbeginn die Wirtschaft.

Dadurch steige auch das Risiko einer mittelfristig sogar zu niedrigen Inflation. „Es war daher ein Fehler, dass die EZB den Leitzins auf ihrer September-Sitzung nicht gesenkt hat“, schreibt Tober. „Gerade in der aktuell kritischen Phase, bevor die staatlichen Investitionen in Deutschland an Breite gewinnen, hätte die EZB, die die Investitionsschwäche durch ihre übermäßig restriktive Geldpolitik bewusst mit herbeigeführt hat, einen Beitrag zur Stärkung der Investitionstätigkeit leisten müssen“, erklärt die Forscherin. Die Zentralbank sollte jetzt „zügig eine weitere Zinssenkung in Aussicht stellen“ – auch, um den Aufwärtstrend des Euro zu bremsen.

Lebensmittel 39 Prozent teurer als im August 2019
Das IMK berechnet seit Anfang 2022 monatlich spezifische Teuerungsraten für neun repräsentative Haushaltstypen, die sich nach Zahl und Alter der Mitglieder sowie nach dem Einkommen unterscheiden (mehr zu den Typen und zur Methode unten). In einer Datenbank liefert der IMK Inflationsmonitor zudem ein erweitertes Datenangebot: Online lassen sich Trends der Inflation für alle sowie für ausgewählte einzelne Haushalte im Zeitverlauf in interaktiven Grafiken abrufen (Link unten).

Die längerfristige Betrachtung illustriert auch, dass Haushalte mit niedrigem bis mittlerem Einkommen von der starken Teuerung nach dem russischen Überfall auf die Ukraine besonders stark betroffen waren, weil Güter des Grundbedarfs wie Nahrungsmittel und Energie in ihrem Budget eine größere Rolle spielen als bei Haushalten mit hohen Einkommen.

Diese wirkten lange als die stärksten Preistreiber, zeigt der längerfristige Vergleich, den Tober in ihrem neuen Bericht ebenfalls anstellt: Die Preise für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke lagen im August 2025 um 39,0 Prozent höher als im August 2019, also vor Pandemie und Ukrainekrieg. Damit war die Teuerung für diese unverzichtbaren Basisprodukte mehr als dreimal so stark wie mit der EZB-Zielinflation von kumuliert 12,6 Prozent in diesem Zeitraum vereinbar. Energie war trotz der Preisrückgänge in letzter Zeit um 35,9 Prozent teurer als sechs Jahre zuvor, darunter Haushaltsenergie um 46,2 Prozent und Kraftstoffe um 22,2 Prozent.


EU schlägt Zollsenkungen zur Umsetzung des Abkommens mit den USA vor

Brüssel, 29. August 2025 - Die Europäische Kommission hat zwei Vorschläge vorlegt, die den Weg für die Umsetzung der gemeinsamen EU/USA-Erklärung zum transatlantischen Handel vom 21. August 2025 ebnen. Diese Vorschläge gewährleisten eine rückwirkende Zollentlastung durch die USA für den wichtigen Automobilsektor der EU ab dem 1. August.


Umsetzung in beiderseitigem Interesse
EU-Handelskommissar Maros Šefčovič sagte: „Das Abkommen zwischen der EU und den USA ist mehr als nur ein Schritt in Richtung Stabilität. Es schafft die Grundlage für eine engere Zusammenarbeit bei gemeinsamen Herausforderungen und setzt gemeinsame Ziele – beispielsweise im Stahlbereich – in konkrete Ergebnisse um. Es liegt in unserem beiderseitigen Interesse, dass beide Seiten ihre Verpflichtungen einhalten und die vollständige Umsetzung des Abkommens sicherstellen. Ich begrüße insbesondere die Senkung der Zölle auf Autos und Autoteile auf 15 Prozent ab dem 1. August, die dazu beitragen wird, dass unsere Automobilindustrie auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähig bleibt.“

Details zu den beiden Vorschlägen
Der erste Rechtsakt betrifft einen Vorschlag zur Abschaffung der Zölle auf US-Industriegüter und zur Gewährung eines präferenziellen Marktzugangs für eine Reihe von US-Meeresfrüchten und nicht sensiblen Agrargütern.

Mit dem zweiten Vorschlag wird vorgeschlagen, die Zollfreiheit für Hummer zu verlängern, die nun auch für verarbeiteten Hummer gilt.
Die Kommission wird weiterhin mit den USA zusammenarbeiten, um die Zölle zu senken, auch im Rahmen der Verhandlungen über ein künftiges Abkommen zwischen der EU und den USA über gegenseitigen, fairen und ausgewogenen Handel.

Nächste Schritte
Die Vorschläge der Kommission sind der notwendige legislative Schritt, um die in Abschnitt 1 der Gemeinsamen Erklärung der EU und der USA genannten Zollsenkungen der EU in Kraft zu setzen.

Das Parlament und der Rat müssen die beiden Vorschläge nun im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens genehmigen, bevor die Zollsenkungen der EU in Kraft treten können.

Gemäß Abschnitt 3 der Gemeinsamen Erklärung der EU und der USA wird erwartet, dass die USA die vereinbarte US-Zollobergrenze von 15 Prozent auf Autos und Autoteile aus der EU umsetzen. Das wird voraussichtlich am ersten Tag desselben Monats in Kraft treten, in dem die Legislativvorschläge der Europäischen Union eingeführt werden, d. h. am 1. August 2025. Das erspart den Automobilherstellern Zölle in Höhe von mehr als 500 Millionen Euro, die andernfalls für Ausfuhren in nur einem Monat zu entrichten gewesen wären.

Die USA haben sich außerdem verpflichtet, ab dem 1. September für bestimmte Warenkategorien, für die nur der Meistbegünstigungszollsatz gilt, keine oder nahezu keine Zölle zu erheben (nicht verfügbare natürliche Ressourcen, einschließlich Kork, alle Flugzeuge und Flugzeugteile, generische Arzneimittel und ihre Bestandteile sowie chemische Grundstoffe). Beide Seiten haben sich darauf geeinigt, diese Liste weiter auszudehnen.

Hintergrund
Am 21. August gaben die EU und die USA eine gemeinsame Erklärung zum transatlantischen Handel und zu Investitionen ab. Diese Gemeinsame Erklärung bestätigt die von Präsidentin von der Leyen und Präsident Trump am 27. Juli erzielte politische Einigung und baut auf ihr auf.

Die transatlantische Partnerschaft ist eine Hauptschlagader des Welthandels und die bedeutendste bilaterale Handels- und Investitionsbeziehung der Welt. Der Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen der EU und den USA hat sich in den letzten zehn Jahren verdoppelt und wird im Jahr 2024 ein Volumen von 1,6 Billionen Euro erreichen, wobei der Warenhandel 867 Milliarden Euro und der Dienstleistungsverkehr 817 Milliarden Euro beträgt.

Diese tiefgreifende und umfassende Partnerschaft wird durch gegenseitige Investitionen untermauert. Im Jahr 2022 investierten Unternehmen aus der EU und den USA 5,3 Billionen Euro in die Märkte der jeweils anderen Seite.

IHK stellt sich hinter Stahlgipfel in Duisburg

Branche braucht konkrete Ergebnisse  
Duisburg, 28. August 2025 - Die NRW-Landesregierung drängt auf einen Stahlgipfel in Duisburg. Hintergrund sind Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz, der sich zuletzt offen für ein solches Treffen zeigte. Die Niederrheinische IHK unterstützt den Vorstoß von Mona Neubaur und Karl-Josef Laumann ausdrücklich.

Die Branche ist enorm wichtig für Nordrhein-Westfalen, schwächelt aber aufgrund zu hoher Energiepreise und Konkurrenz aus dem Ausland. IHK-Präsident Werner Schaurte-Küppers dazu: „Die Stahlindustrie ist Dreh- und Angelpunkt der Wirtschaft in unserer Region. Wird sie insbesondere durch Billigimporte aus Asien abgehängt, dann bekommen wir das alle zu spüren. Das müssen wir verhindern.

Ein Stahlgipfel in Duisburg wäre deswegen eine enorme Chance. Wir unterstützen Mona Neubaur und Karl-Josef Laumann bei dieser Forderung. Als Niederrheinische IHK werben wir seit Jahren für einen Stahlgipfel bei uns in Duisburg. Und wir gehen noch einen Schritt weiter: Wir fordern einen Austausch mit Politik und Wirtschaft aus ganz Europa. Unsere Industrie braucht dringender denn je wirksame Entscheidungen. Wir brauchen konkrete Ergebnisse. Wir kommen nur voran, wenn wir gemeinsam und europäisch handeln.“

Unternehmer trotzen Krise - IHK veröffentlicht Geschäftsbericht

Duisburg, 27. August 2025 - Die Betriebe in Duisburg und am Niederrhein sind stark: bei KI, Klimaschutz und Ausbildung. Sie trotzen der Krise – so gut es geht. In ihrem Geschäftsbericht macht die IHK Erfolge sichtbar.   Der Niederrhein zählt zu den energieintensivsten Regionen Deutschlands. Damit er zukunftsfähig bleibt, entwickelt die Wirtschaft klimafreundliche Lösungen.

Das fängt bei den Auszubildenen an, die die IHK zu Energie-Scouts schult. Ihre Projekte senken die CO2-Emissionen in den Betrieben. Und das häufig durch einfache Maßnahmen. „Die Energie-Scouts sind ein gutes Beispiel für pragmatische Innovationen. Ein frischer Blick und der Wille, etwas zu verändern: Manchmal reicht das schon, um nachhaltig etwas zu bewegen. Ein Trend, den wir weiter fördern“, sagt Dr. Stefan Dietzfelbinger, Hauptgeschäftsführer der Niederrheinischen IHK.  

Foto IHK

Beim Klimapakt Duisburg arbeiten inzwischen über 40 Partner für eine nachhaltige Stadt. Ein Beispiel ist die König-Brauerei. Sie nutzt für die Bier-Produktion die Abwärme von Thyssenkrupp Steel. Und kann bis zu 75 Prozent ihrer Emissionen einsparen. „Die Energiewende ist machbar. Dafür müssen wir aktiv werden und zusammenarbeiten. Mit dem Klimapakt zeigen wir, was schon geht“, so Dietzfelbinger.    

KI-Teams unterstützen Betriebe vor Ort
Das Zentrum für angewandte Künstliche Intelligenz Duisburg (Zaki.d) berät kleine und mittelständische Unternehmen. Sie zeigen, wie smarte Kamerasysteme oder Sensoren Abläufe erleichtern. Die IHK hat den Aufbau des Zentrums unterstützt und vermittelt den Kontakt. Auch die IHK selbst ist auf dem KI-Feld aktiv. So beantwortet ein Chatbot Anfragen rund um die Uhr.  

Fachkräfte sichern: Mehr Wege, mehr Chancen
Die IHK öffnet neue Wege zum Arbeitsmarkt. Wer schon in einem Job ist, aber noch keinen Abschluss hat, kann sich diese Erfahrung anerkennen lassen. Auch die neue Lehrstellenbörse Ausbildung.NRW schafft mehr Transparenz. Mit digitalen Angeboten wie Videos, Praktikumsplätzen oder Schnuppertagen wird die Berufsorientierung deutlich leichter.  
Geschäftsbericht digital lesen :Der vollständige Bericht steht online unter
www.ihk.de/niederrhein/geschaeftsbericht  zur Verfügung.  



DVV, Duisburger Hafen, RheinEnergie und Westenergie bündeln ihre Wasserstoff-Kompetenzen in der hydrogenXpertise GmbH

Duisburg, 22. August 2025 - Vier Unternehmen aus der Rhein-Ruhr-Region bündeln ihre Kompetenzen beim Thema Wasserstoff: Dazu haben die Duisburger Hafen AG, die Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (DVV), die RheinEnergie AG aus Köln und die Westenergie AG aus Essen eine gemeinsame Gesellschaft gegründet.

Ziel der hydrogenXpertise GmbH ist es, die Potenziale von Wasserstoff entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu erschließen und die Energiewende aktiv mitzugestalten. Die Gesellschaft fokussiert sich auf die Beratung und Konzeption sowie die Entwicklung neuer Geschäftsfelder für die Mutterunternehmen und kleine bis mittelständische Unternehmen in der Region.

Von links: Ulrich Daamen, Geschäftsführer hydrogenXpertise, Marcus Vunic, Geschäftsführer der Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft DVV, Susanne Fabry, Vorstandsmitglied der RheinEnergie, Moritz Voormann, Geschäftsführer hydrogenXpertise, Markus Bangen, Vorstandsvorsitzender der Duisburger Hafen AG, und Jan Poppe, Geschäftsführer Technik und Vertrieb der Westenergie Netzservice GmbH. Bildquelle: Rheinenergie AG/ Ralph Kruppa

„Wasserstoff spielt bei der industriellen Dekarbonisierung eine relevante Rolle. Dafür wollen wir sinnvoll aufgestellt sein und unsere bisherigen Erkenntnisse und unser Know-how gemeinsam nutzen. So können wir zukünftig als starke Partner in der Rhein-Ruhr-Region neue Kundenlösungen entwickeln“, sagt Jan Poppe, Geschäftsführer Technik und Vertrieb der Westenergie Netzservice GmbH.

„Die Transformation der Energiewirtschaft verlangt innovative Lösungen und eine enge Zusammenarbeit. Mit der hydrogenXpertise bündeln wir unser Wissen, um nicht nur unsere eigenen Prozesse zu optimieren, sondern auch Kommunen sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen den Weg in die Wasserstoffwirtschaft zu ebnen. So schaffen wir Synergien und stärken unsere regionale Wirtschaft“, sagt Susanne Fabry, Vorstandsmitglied der RheinEnergie.

„In jedem unserer Häuser liegen unterschiedliche Kompetenzen vor. Was der eine nicht mitbringt, hat der andere im Portfolio. Durch die Vernetzung in einer gemeinsamen Gesellschaft profitieren wir alle und stärken die Wettbewerbsfähigkeit unserer Mutterunternehmen“, sagt Marcus Vunic, Geschäftsführer der Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft DVV.

„Wir beschäftigen uns alle mit demselben Thema und den gleichen Herausforderungen, ob als Energieversorger oder Logistiker, ob mit der Erzeugung, dem Transport oder der Anwendung. Wir sind hier in der Region der Hotspot, wenn es um Wasserstoff geht. Da liegt es nahe, dass wir unsere Kräfte bündeln“, sagt Markus Bangen, Vorstandsvorsitzender der Duisburger Hafen AG.

Die vier beteiligten Unternehmen tragen die neue Gesellschaft zu gleichen Teilen. Die Geschäftsführer Moritz Voormann (Westenergie) und Ulrich Daamen (DVV) sowie die Prokuristen Olaf Mack (RheinEnergie) und Alexander Garbar (Duisburger Hafen AG) greifen auf Unterstützungsleistungen aus ihren Häusern zurück.

„Wir starten bewusst nicht mit Großprojekten, sondern entwickeln unser Leistungsportfolio anhand des Bedarfs und der Nachfrage kontinuierlich weiter. Das schafft uns die Möglichkeit, die Entwicklung an den Wasserstoff-Hochlauf anzupassen“, sagt Geschäftsführer Moritz Voormann.

„In der aktuellen Phase spielt bei Wasserstoff-Projekten insbesondere das Fördermittel-Management eine zentrale Rolle. Mit der Expertise im eigenen Haus können wir in einem umkämpften Markt mit einer gezielten Förder- und Organisationsberatung wertvolle Unterstützung bieten.

Im Fokus stehen dabei weniger großangelegte Investitionsprojekte, sondern vergleichsweise niedrigschwellige Leistungen wie Projektunterstützung, Marktforschungen, Schulungen und Workshops, die uns Nischenvorteile ermöglichen und kleinen und mittelständischen Unternehmen einen Einstieg ermöglichen“, sagt Geschäftsführer Ulrich Daamen.

Neue U.S.-Zollvorschriften: Temporäre Einschränkungen beim postalischen Warenversand in die USA für Privat- und Geschäftskunden

Bonn/Duisburg, 22. August 2025:
Executive Order „Suspending Duty-Free De Minimis Treatment for all Countries“ der USA ändern die Grundlagen für den postalischen Warenversand in die USA für alle Post- und Paketdienstleister.
Mit Ablauf des 22. August müssen Deutsche Post und DHL Paket übergangsweise die Annahme und den Transport von Geschäftskunden-Paketen sowie Warenpost über den Postweg in die USA aussetzen.
Warenversand über DHL Express weiter möglich
Päckchen und Pakete, die ausschließlich Geschenke von Privatpersonen an Privatpersonen mit einem Warenwert bis 100 US-Dollar enthalten und auch als „Geschenk / gift“ deklariert sind, sowie Dokumente können weiter wie gewohnt versendet werden

Aufgrund der neuen zollrechtlichen Bestimmungen gemäß der Executive Order „Suspending Duty-Free De Minimis Treatment for all Countries“, die ab dem 29. August 2025 gelten, kommt es zu temporären Einschränkungen beim postalischen Warenversand in die USA für Privat- und Geschäftskunden. Mit Ablauf des 22. August können Deutsche Post und DHL Paket vorerst keine Pakete und Warenpost International von Geschäftskunden in die USA mehr annehmen und befördern.

Grund für die voraussichtlich vorübergehenden Einschränkungen sind neue, von den U.S.-amerikanischen Behörden geforderte Prozesse für den postalischen Versand, die von den bisher geltenden Regelungen abweichen. Wesentliche Fragen sind noch ungeklärt, insbesondere, wie und von wem die Zollgebühren künftig zu erheben sind, welche zusätzlichen Daten erforderlich sind und wie die Datenübermittlung an die amerikanische Zollbehörde (U.S. Customs and Border Protection) erfolgen soll.

Nicht betroffen von der Executive Order sind Pakete von Privatpersonen an Privatpersonen mit einem Warenwert bis 100 US-Dollar, die als „Geschenk / gift“ deklariert sind. Diese Sendungen werden allerdings noch stärker als bisher kontrolliert werden, um einen Missbrauch privater Geschenkesendungen zum Versand kommerzieller Waren zu unterbinden.

Beim Versand von Dokumenten in Briefen ändert sich ebenfalls nichts. Weiter möglich ist zudem der Warenversand per DHL Express und der kommerzielle Import von Waren in die USA unter Anwendung der aktuell geltenden Zollsätze. Diese gelten auch für Privatkunden-Pakete mit einem Warenwert über 100 USD.

Diese Änderungen betreffen alle Post- und Paketdienstleister weltweit, von denen viele bereits ein Aussetzen des postalischen Versands in die USA angekündigt haben. Auch die Vereinigung der europäischen Postdienstleister - PostEurop - hat bereits kommuniziert, dass ihre Mitgliedsunternehmen in Übereinstimmung mit den zuständigen nationalen Behörden den Versand von Waren über die Postnetzwerke in die USA vorübergehend einschränken oder aussetzen werden müssen.

Unterschied zwischen postalischer und kommerzieller Verzollung
Die Prozessänderungen der Executive Order betreffen die postalische und die kommerzielle Verzollung in unterschiedlicher Weise. Der Transport und die Einfuhr postalischer Sendungen erfolgt durch nationale Postunternehmen, die spezielle Vereinbarungen mit den Zollbehörden und dem United States Postal Service (USPS) haben. Der postalische Verzollungsprozess ist in der Regel einfacher und kostengünstiger. Grundlage für die postalische Verzollung ist der Weltpostvertrag. Dieser Weg der Einfuhr von Sendungen steht nunmehr für kommerzielle Sendungen und jegliche Sendungen mit einem Warenwert über 100 USD zunächst nicht mehr zur Verfügung.

Die kommerzielle Verzollung, wie sie beispielsweise DHL Express anbietet, steht Kunden weiter zur Verfügung. Allerdings fällt auch hier die bisherige Zollfreigrenze (sog. „De Minimis“) weg. Alle kommerziell verzollten Sendungen, auch solche mit Warenwert unter 100 USD, sind verzollungspflichtig. Für Waren aus Deutschland bzw. der Europäischen Union beträgt der Zollsatz voraussichtlich 15 Prozent des Warenwertes – einige Warengruppen können aber auch höheren Zöllen unterliegen. Diese Verzollungsart betrifft bisher primär den gewerblichen Warenverkehr und wird oft durch spezialisierte Zollagenten oder -broker durchgeführt. Kommerzielle Sendungen unterliegen strengeren Anforderungen, insbesondere hinsichtlich der Beschreibung, der Klassifikation und dem Wertnachweis der Ware, und anderen Kontrollen.

Die Anmeldung der Ware erfolgt beim Versand mit DHL Express durch DHL als Verzollungsagent in den USA. Die Zahlung der fälligen Abgaben erfolgt gemäß des zwischen Versender und Empfänger vereinbarten "Incoterm" (International Commercial Terms). Dort ist festgelegt, wer für die Kosten und Risiken während des Transports von Waren verantwortlich ist – und eben wer für die Verzollung zuständig ist.

Bis zum Inkrafttreten der Executive Order gilt für Sendungen aus der Europäischen Union noch die derzeitige Regelung, dass Waren mit einem geringen Wert (bis 800 USD) ohne Zollgebühren in die USA importiert werden können. Mit den Änderungen werden alle Importe, außer rein private Sendungen mit Geschenken mit einem Wert von unter 100 USD, zum 29. August 2025 zollpflichtig. Die Regelungen gelten für die USA und Puerto Rico.

DHL verfolgt die weitere Entwicklung sehr genau und steht – gemeinsam mit seinen europäischen Partnern – in Kontakt mit den US-Behörden. Ziel des Unternehmens ist, den postalischen Warenversand in die USA so schnell wie möglich wieder aufzunehmen.

 

- Trotz Belastung durch US-Zollpolitik: Rezessionsrisiko bleibt niedrig
- Bürgergeld: Einkommen bei Mindestlohnbeschäftigung deutlich höher als mit Grundsicherung

Trotz Belastung durch US-Zollpolitik: Rezessionsrisiko bleibt niedrig
Düsseldorf, 16. August 2025 - Trotz der erheblichen wirtschaftlichen Belastungen, insbesondere durch die aggressive Zollpolitik der US-Regierung, bleibt das Rezessionsrisiko für die deutsche Wirtschaft niedrig und hat sich in den vergangenen Wochen kaum verändert. Das signalisiert der monatliche Konjunkturindikator des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.

Für den Zeitraum von August bis Ende Oktober 2025 weist der Indikator, der die neuesten verfügbaren Daten zu den wichtigsten wirtschaftlichen Kenngrößen bündelt, eine Rezessionswahrscheinlichkeit von 25,5 Prozent aus. Anfang Juli betrug sie für die folgenden drei Monate 23,0 Prozent. Die statistische Streuung des Indikators, in der sich die Verunsicherung der Wirtschaftsakteur*innen ausdrückt, ist gleichzeitig von bereits geringen 7,1 auf 5,7 Prozent gesunken.

Unter dem Strich zeigt der nach dem Ampelsystem arbeitende Indikator daher aktuell „gelb-grün“, was für ein leichtes Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in den kommenden Monaten steht. Nach Analyse des IMK ist daher die Wahrscheinlichkeit gering, dass die deutsche Wirtschaft nach dem geringfügigen BIP-Rückgang im zweiten Quartal im laufenden dritten Quartal erneut schrumpfen und somit in eine technische Rezession rutschen könnte.

„Die Datenlage stützt unsere Einschätzung, dass der ausgehandelte Handelskompromiss zwischen EU und USA zwar die absehbare leichte Konjunkturerholung in Deutschland bremst, aber nicht stoppt“, sagt IMK-Konjunkturexperte Peter Hohlfeld.

Die aktuelle leichte Zunahme des Rezessionsrisikos beruht in erster Linie auf realwirtschaftlichen Indikatoren, vor allem auf den Rückgängen bei Industrieproduktion und Auftragseingängen aus dem Ausland. Positiver ist der Trend bei Finanzmarkt- und Stimmungsindikatoren – er verhindert, dass die Rezessionswahrscheinlichkeit stärker gestiegen ist. Auch der Index für die LKW-Fahrleistung, der als Frühindikator für die Produktion gilt, wies zuletzt nach oben.

In der Gesamtschau prognostiziert das IMK weiterhin eine konjunkturelle Stagnation in diesem Jahr, wobei die absehbar stärkeren privaten und öffentlichen Investitionen eine wichtige Voraussetzung dafür liefern, dass sich die Aussichten ab der zweiten Jahreshälfte aufhellen dürften. „Damit die expansiven fiskalischen und investiven Maßnahmen der Bundesregierung sich voll auf die Konjunktur auswirken können, ist es aber wichtig, dass auch der Konsum der privaten Verbraucher*innen stärker wächst und die privaten Haushalte die nach wie vor hohe Sparquote reduzieren“, sagt Konjunkturforscher Hohlfeld.

„Das passiert nur, wenn die Menschen wieder mehr Vertrauen in die wirtschaftliche Lage entwickeln. Periodisch aufflackernde Debatten über Kürzungen, etwa bei der sozialen Sicherung, reduzieren das Vertrauen eher.“  

Neue Studie: Zahlen zu allen Landkreisen und Städten
Auch wer zum Mindestlohn arbeitet, hat ein deutlich höheres verfügbares Einkommen als vergleichbare Personen, die Bürgergeld beziehen. Das gilt überall in Deutschland und unabhängig von der Haushaltskonstellation. Im deutschen Durchschnitt liegt der Einkommensvorteil bei 557 Euro monatlich im Falle einer alleinstehenden Person, die Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet.

Eine alleinerziehende Person mit einem Kind hat bei Vollzeitbeschäftigung zum Mindestlohn 749 Euro mehr zur Verfügung als bei Bürgergeldbezug. Bei einer Paarfamilie mit zwei Kindern und einer oder einem in Vollzeit zum Mindestlohn Beschäftigten beträgt der Vorteil 660 Euro. In Ostdeutschland inklusive Berlin ist der Lohnabstand etwas größer als im Westen. Bei einer alleinstehenden Person sind es beispielsweise durchschnittlich 570 Euro im Osten gegenüber 549 Euro im Westen.

Regional unterscheidet sich der Umfang des Einkommensvorteils bei Beschäftigung ebenfalls, in vielen Städten und Landkreisen sind die Unterschiede zum Bundesdurchschnitt nach oben oder unten dabei eher moderat. Im regionalen Vergleich am kleinsten ist der Lohnabstand zum Bürgergeldbezug in Orten mit sehr hohen Mieten wie z.B. in München und seinem Umland oder Hamburg. Das zeigt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Sie liefert auch detaillierte regionale Daten für alle 400 deutschen Landkreise und kreisfreien Städte (siehe Tabelle im Anhang der Studie; Link unten).*

Dass überall in Deutschland ein deutlicher Lohnabstand zwischen einer Vollzeitbeschäftigung zum Mindestlohn und Bürgergeld besteht, ist auch eine Folge entsprechend gestalteter Sozialleistungen, zeigt die Untersuchung des WSI: Erstens gibt es mit Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag Leistungen, die verhindern sollen, dass Menschen, die in Beschäftigung stehen, überhaupt auf die Grundsicherung angewiesen sind. Zweitens stellen die Hinzuverdienstregelungen im Sozialgesetzbuch II sicher, dass auch Menschen, die Bürgergeld beziehen, bei Erwerbstätigkeit stets mehr Einkommen zur Verfügung haben als ohne eine Beschäftigung.

„Aktuell steht das Bürgergeld wieder im Zentrum einer oft polemisch geführten Debatte. Eine häufig gehörte Unterstellung ist, dass es sich für Bezieher*innen von Bürgergeld nicht lohne, erwerbstätig zu sein, weil das Bürgergeld zu hoch sei. Die Zahlen dieser Studie zeigen erneut, dass Bürgergeldempfänger*innen unabhängig vom Haushaltstyp und von der Region, in der sie wohnen, weniger Geld haben als Erwerbstätige, die zum Mindestlohn arbeiten“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des WSI.

„In Regionen, in denen der Abstand geringer ist, liegt dies an den Mieten, die in einigen Gegenden extrem hoch sind. Das verweist auf ein Feld, auf dem es im Gegensatz zum Niveau des Bürgergelds tatsächlich dringend politischen Handlungsbedarf gibt: Die Schaffung bezahlbaren Wohnraums, die sowohl die Staatskasse als auch die unteren Einkommen entlasten würde.“

Der erhebliche Abstand zwischen Bürgergeld und Mindestlohnbeschäftigung mache auch klar, mit wie wenig Geld Bürgeldempfänger*innen auskommen müssen, betont die Soziologin. „Die Behauptung, sie wollten nicht erwerbstätig sein, weil sich mit dem Bürgergeld gut leben lasse, ist sachlich falsch und stigmatisierend. Das ist das letzte, was Bürgergeldempfänger*innen brauchen. Und es hilft auch nicht bei der gesellschaftlichen Problemlösung, weil es von wirksamen Lösungsansätzen ablenkt.“

Tatsächlich helfen würde Qualifizierung von erwerbsfähigen Menschen im Bürgergeldbezug, gute Betreuung „und in vielen Fällen Entlastung von sehr zeit- und kraftintensiver Sorgearbeit, wie der Pflege von Kranken und alten Angehörigen oder der Betreuung von Kindern“, analysiert Kohlrausch. „Statt Menschen mit niedrigen Erwerbseinkommen und Bürgergeldempfänger*innen gegeneinander auszuspielen, ist es Zeit, diese arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen endlich zu adressieren.“

Im Rahmen der Analyse hat WSI-Forscher Dr. Eric Seils für drei typische Haushaltskonstellationen Modellrechnungen auf Basis des „WSI-Steuer-/Transfermodells“ durchgeführt, das alle relevanten Abgaben, das Bürgergeld sowie weitere Sozialleistungen umfasst. Regionale Daten zu den laufenden anerkannten Kosten der Unterkunft wurden der SGB-II-Statistik der Bundesagentur für Arbeit entnommen.

Den Berechnungen zufolge kommt eine alleinstehende Person, die 38,19 Stunden pro Woche zum Mindestlohn arbeitet – was der durchschnittlichen betriebsüblichen Vollarbeitszeit entspricht –, auf einen Bruttomonatslohn von 2121,58 Euro. Davon bleiben nach Abzug von Einkommenssteuer und Sozialversicherungsbeiträgen 1546 Euro.



Zusammen mit 26 Euro Wohngeld, auf die im Beispielfall im Bundesdurchschnitt Anspruch besteht, ergibt sich ein verfügbares Einkommen in Höhe von 1572 Euro. Wenn die Person Bürgergeld bezieht, stehen ihr 563 Euro Regelbedarf und bei gleicher Miete 451,73 Euro für die Unterkunft, also in Summe 1015 Euro zu. Der Lohnabstand beträgt damit 557 Euro. Auch wenn man davon noch den Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro abzieht, bleibt eine Differenz von deutlich über 500 Euro.

Bei einer alleinstehenden Person mit fünfjährigem Kind ergibt sich bei gleicher Arbeitszeit ein Nettolohn von 1636 Euro. Mitsamt Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld und Unterhaltsvorschuss beträgt das verfügbare Einkommen 2532 Euro. Im Falle von Bürgergeldbezug summieren sich die beiden Regelsätze, der Mehrbedarf für Alleinerziehende, die Kosten der Unterkunft und der Sofortzuschlag auf 1783 Euro, was einem Lohnabstand von 749 Euro entspricht.

Ein Ehepaar mit zwei Kindern im Alter von fünf und 14 Jahren und einer Person als Alleinverdiener*in kommt netto auf ein Arbeitseinkommen von 1682 Euro, das verfügbare Einkommen inklusive Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld beträgt hier 3414 Euro. Bürgergeld-Regelsätze, Kosten der Unterkunft und Sofortzuschläge machen zusammen 2754 Euro aus, also 660 Euro weniger.

Regionale Abweichungen beruhen auf Unterschieden bei den Mietkosten: Im Landkreis München, in Dachau und in der Stadt München fällt der Lohnabstand beispielsweise bei einem Single-Haushalt mit 379, 438 bzw. 444 Euro am geringsten aus, in Nordhausen und dem Vogtlandkreis mit 662 bzw. 652 Euro am größten.

IHK: Kommunen sollen „Möglichmacher“ sein Besserer Service für die Wirtschaft  

Duisburg, 14. August 2025 - Am 14. September finden in NRW die Kommunalwahlen statt. Die Entscheider vor Ort beeinflussen, wie attraktiv ein Standort für Unternehmen ist. Sie können die Gesetze aus Berlin und Brüssel nicht ändern, Gestaltungsspielraum ist aber da, betont die Niederrheinische IHK. Wie das aussehen kann, will sie der Politik mit Beispielen aus der Praxis zeigen.  

Die Kommunen stehen im Wettbewerb. Schlanke, schnelle und wirtschaftsfreundliche Verwaltungen können sich abheben. „Anträge dauern zu oft Monate oder Jahre. Das kostet die Wirtschaft Geld. Im schlimmsten Fall suchen sich die Unternehmen einen neuen Standort. Deshalb brauchen wir Menschen in den Behörden, die sagen: Ich möchte, dass ein Projekt gelingt und treibe das aktiv voran. Als Behördenlotsen sollen sie Betriebe durch Genehmigungen leiten. Weg von unterschiedlichen Zuständigkeiten, hin zu festen Ansprechpartnern“, sagt Dr. Stefan Dietzfelbinger, Hauptgeschäftsführer der Niederrheinischen IHK.  

Foto IHK

Prozesse beschleunigen
Damit Behörden serviceorientiert handeln können, braucht es schlanke Prozesse. „Viel Bürokratie gibt der Bund vor, aber jede Verwaltung kann an den eigenen Prozessen arbeiten“, so Dietzfelbinger. „Da hilft auch mal ein Blick in die Nachbarstädte. Wir müssen voneinander lernen.“

Gleichzeitig sind Kommunen die Schnittstelle zu den Bürgern. Sie sind mit verantwortlich, dass Betriebe vor Ort akzeptiert werden. Das fängt damit an, junge Menschen für Technik und Wirtschaft zu begeistern. Helfen kann laut IHK, Bildungseinrichtungen wie Science-Labs anzusiedeln. Ebenso gilt es Projekte wie die „Lange Nacht der Industrie“ zu unterstützen, die Einblicke hinter die Kulissen ermöglichen.  

Für die neue Wahlperiode hat die IHK acht Schwerpunkte festgelegt. Sie liefert Beispiele aus der Region und wirbt für pragmatische Lösungen. So soll der Wirtschaftsstandort zukunftssicher werden. Die Forderungen finden sich unter www.ihk.de/niederrhein/kommunalwahl.        

Der Niederrhein ist zu teuer IHK wirbt vor Kommunalwahl für niedrige Steuern  
Hohe Steuern machen den Standort unattraktiv. Unausweichlich, sagen die Kommunen, denen es finanziell nicht gut geht. Zu kurz gedacht, findet die Niederrheinische IHK. Um die Wirtschaft anzukurbeln, sollten Gewerbe- und Grundsteuern gesenkt werden.   

„Am 14. September ist Kommunalwahl. Nicht nur Berlin und Brüssel können etwas verändern, auch die Kommunen. Finanziell sieht es vielerorts nicht rosig aus. Aber wer seine Wirtschaft belastet, verbaut sich die Zukunft. Unternehmen suchen sich andere Standorte. Für Investoren wird der Standort uninteressant. Das kostet Einnahmen und Arbeitsplätze“, so Dr. Stefan Dietzfelbinger.

Am Niederrhein liegen die Gewerbesteuern fast zehn Prozent höher als im deutschen Durchschnitt. Duisburg stellt sich gegen den Trend. Die Stadt senkt ihre Gewerbe- und Grundsteuer. „Daran sollten sich andere Kommunen orientieren. Zusätzliche Belastungen wie die neue Verpackungssteuer sind nicht tragbar. Jede Kommune kann für sich entscheiden, ob sie die Steuer einführt. Das schafft ungleiche Bedingungen zwischen Städten, aber auch Branchen. Von dem Mehr an Bürokratie ganz zu schweigen“, betont Dietzfelbinger.        

Das braucht die Wirtschaft von der Politik
Für die neue Wahlperiode hat die IHK acht Schwerpunkte festgelegt. Sie liefert Beispiele aus der Region und wirbt für pragmatische Lösungen. So soll der Wirtschaftsstandort zukunftssicher werden. Die Forderungen finden sich unter www.ihk.de/niederrhein/kommunalwahl.        

Wirtschaft braucht Fläche IHK will mehr Platz für Unternehmen  
Standorte, die keine Flächen anbieten, fallen wirtschaftlich zurück. Unternehmen investieren weniger oder anderswo. Anlässlich der Kommunalwahl ruft die Niederrheinische IHK die Politik auf zu handeln.   Duisburg hat fast keine freien Flächen mehr. Auch am Niederrhein gibt es immer weniger Spielraum.

„Unsere Unternehmen stehen im internationalen Wettbewerb. Da können sie nicht Jahre auf neue Gewerbeflächen warten. Ausgewiesene Flächen müssen schnell mobilisiert werden. Brachflächen sollten schneller nutzbar sein. Kommunen sollten auch gezielt Flächen auf Vorrat kaufen, um flexibel auf Anfragen von Unternehmen reagieren zu können“, sagt Dr. Stefan Dietzfelbinger.

IHK liefert Beispiele aus der Praxis Duisburg verfügt über 15 Hektar freie Fläche, die die Wirtschaft nutzen kann. Das reicht gerade noch für ein Jahr. Auch an anderen Standorten sieht es schlecht aus. Moers sollte die Gewerbegebiete „Kohlenhuck“ und „Kapellen“ schnell entwickeln.

Dinslaken den Kooperationsstandort „Dinslaken-Barmingholten“. Kommunale Kooperationen sind laut IHK eine gute Option, um mehr Flächen anbieten zu können. Goch und Weeze haben dadurch ein 47 Hektar großes Gewerbegebiet erschließen können. Ein weiteres positives Beispiel liefert Wachtendonk. Hier kann ein Non-Food-Discounter eine Gewerbebrachfläche so lange nutzen, bis sie entwickelt wird. Ein Entgegenkommen, das dem Händler vor Ort hilft. „Das ist pragmatisch, davon brauchen wir mehr“, so Dietzfelbinger.  

Für die neue Wahlperiode hat die IHK acht Schwerpunkte festgelegt. Sie liefert Beispiele aus der Region und wirbt für pragmatische Lösungen. So soll der Wirtschaftsstandort zukunftssicher werden. Die Forderungen finden sich unter www.ihk.de/niederrhein/kommunalwahl.


- 100 Tage Schwarz-Rot: Mittelstand zeigt sich enttäuscht von Bundesregierung
- Wirtschaftsumfrage: schwarz-rote 100-Tage-Bilanz durchwachsen

100 Tage Schwarz-Rot: Mittelstand zeigt sich enttäuscht von Bundesregierung
Düsseldorf, 13. August 2025 - Die schwarz-rote Koalition hat es in den ersten 100 Tagen verpasst, für eine Aufbruchstimmung im Mittelstand zu sorgen. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Mitgliederbefragung des Deutschen Mittelstands-Bundes (DMB). Verbands-Vorstand Marc S. Tenbieg appelliert an die Bundesregierung, jetzt schnellstmöglich Handlungsfähigkeit zu beweisen.

Der DMB hat 350 seiner Mitglieder zu deren Zufriedenheit mit der neuen Bundesregierung befragt, die heute genau 100 Tage im Amt ist. Das Urteil in Schulnoten fällt ernüchternd aus: 75 Prozent der Unternehmen bewerten die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung zur Unterstützung von KMU als mangelhaft (42 Prozent) oder sogar ungenügend (32 Prozent).

Für acht Prozent der Befragten waren die Maßnahmen „ausreichend“, für elf Prozent „befriedigend“. Nur wenige Unternehmer ziehen ein positives Zwischenfazit und vergeben die Schulnote „gut“ (fünf Prozent) oder „sehr gut“ (ein Prozent).

Weitere Erkenntnisse der Befragung:
45 Prozent der Mittelständler geben an, dass sich die Rahmenbedingungen für ihr Unternehmen in den vergangenen 100 Tagen eher verschlechtert haben.
50 Prozent erkennen weder eine Verschlechterung noch eine Verbesserung der Rahmenbedingungen – nur fünf Prozent verzeichnen einen Aufwärtstrend.

Besonders bemängeln die Betriebe die Kommunikation der Regierungskoalition, was sich negativ auf Vertrauen, Stabilität und Planungssicherheit auswirkt.

Um das Vertrauen der Unternehmer zu gewinnen, muss die Bundesregierung laut der Befragung vor allem Erfolge in vier Bereichen erzielen:
Den größten Handlungsbedarf sehen die DMB-Mitglieder beim Bürokratieabbau (39 Prozent) – gefolgt von der Forderung nach Steuersenkungen (32 Prozent).
Zudem wünscht sich rund jedes zehnte Unternehmen geringere Energiepreise (12 Prozent) und niedrigere Sozialabgaben (10 Prozent).

Marc S. Tenbieg, geschäftsführender Vorstand des DMB, betont: „Die Bilanz der Bundesregierung fällt ernüchternd aus: Ein wichtiges Investitionsgesetz wurde beschlossen, ansonsten gibt es viel unnötigen politischen Zündstoff. Gerade jetzt wären aber konstruktive Zusammenarbeit und wirtschaftspolitischer Pragmatismus gefordert.

Natürlich darf man in 100 Tagen keinen Turnaround erwarten. Allerdings fehlt in der Koalition das, was der Mittelstand dringend braucht: Planungssicherheit und spürbare Entlastungen im Betrieb. Die Koalition muss schnellstmöglich Handlungsfähigkeit beweisen – mit klaren Entscheidungen, nachvollziehbaren Zeitplänen und konsequenter Umsetzung.“ An der Befragung haben vom 12. - 13. August 350 DMB-Mitglieder teilgenommen.

Wirtschaftsumfrage: schwarz-rote 100-Tage-Bilanz durchwachsen
Berlin, 13. August 2025 - Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) hat seine Mitgliedsverbände zur Bewertung der ersten 100 Tage der neuen Bundesregierung befragt. Das Ergebnis: wirtschaftliches Problembewusstsein ist da – aber wichtige Themen bleiben unterpriorisiert. Für Freiberuflerinnen und Freiberufler, die insgesamt 6,2 Millionen Erwerbstätige ausmachen, fehlt der klare Kurs.

BFB-Präsident Dr. Stephan Hofmeister zieht nach 100 Tagen schwarz-rot Bilanz.

© axentis.de/Lopata

Wirtschaftsumfrage: schwarz-rote 100-Tage-Bilanz durchwachsen Eine BFB-Kurzumfrage attestiert der schwarz-roten Koalition wirtschaftliches Verständnis, aber zu wenig Planungssicherheit und Priorität für Selbstständigkeit. Den Freiberuflerinnen und Freiberuflern fehlt der klare Kurs. 

Wie bewerten die Freien Berufe den Start der neuen Bundesregierung? Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) hat seine 59 Mitgliedsorganisationen befragt und kommt zu einem differenzierten Bild. Zwar erkennen die Verbände ein gewachsenes Verständnis für wirtschaftliche Herausforderungen, doch Vertrauen und Verlässlichkeit bleiben bislang hinter den Erwartungen zurück. Das zeigt die erste BFB-Kurzumfrage zum 100-Tage-Zeitraum der neuen schwarz-roten Koalition.

BFB-Präsident Dr. Stephan Hofmeister findet deutliche Worte.
Wirtschaftsverständnis da, Planungssicherheit fehlt
Die Freien Berufe sehen bei der Bundesregierung durchaus wirtschaftliche Ernsthaftigkeit, aber auch strukturelle Defizite. Der Start der schwarz-roten Koalition wird mit durchschnittlich 3,6 von 6 Punkten (Skala von 1-6) bewertet. Auf die Frage, ob die neue Bundesregierung die wirtschaftlichen Probleme im Land verstanden hat, vergeben die Mitgliedsverbände einen Wert von 3,9 – so hoch wie bei keinem anderen Indikator.

Zugleich attestieren sie der Bundesregierung jedoch mangelnde Planungssicherheit für die Unternehmen (2,7 Punkte) und eine zu geringe Priorisierung freiberuflicher Themen (2,6 Punkte). Zu wenig Fokus auf Selbstständigkeit und Fachkräfte Am häufigsten genannt als zu niedrig priorisierte Themen: Selbstständigkeit (64,3 Prozent), Bildung und Fachkräftesicherung (42,9 Prozent) sowie Digitalisierung und Bürokratieabbau und Steuerpolitik (jeweils 28,6 Prozent).

Auffällig auch: Der wirtschaftspolitische Kurs der Bundesregierung wird als nicht ausreichend klar wahrgenommen (3,5 Punkte). Die Zuversicht, dass zentrale Anliegen der Freien Berufe politisch Gehör finden, liegt bei verhaltenen 3 Punkten. BFB-Präsident fordert "Get it done"-Gipfel „Deutschland braucht noch einen ,Get it done‘-Gipfel“, so BFB-Präsident Dr. Stephan Hofmeister in einem Gastkommentar für das Handelsblatt.

„Die Regierung muss verlorenes Vertrauen wieder aufbauen und Praxisnähe zeigen. Wer etwas bewegen will, muss neben den Investitionen auch die Umsetzung sichern. Das bedeutet: Diejenigen, die planen, beraten und berechnen, müssen mit einbezogen werden.“ Beim „Made for Germany“-Gipfel im Kanzleramt hatten Unternehmen Investitionen in Milliardenhöhe angekündigt – doch viele praktische Fragen blieben unbeantwortet.

Der BFB fordert daher einen Folgetermin mit Beteiligung von Handwerk, Mittelstand und Freien Berufen. „Die Freien Berufe stehen bereit, sich noch stärker einzubringen. Nicht irgendwann, sondern jetzt", so Dr. Hofmeister. Über den BFB: Der Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) vertritt als einziger Spitzenverband der freiberuflichen Kammern und Verbände die Interessen der Freien Berufe, darunter sowohl Selbstständige als auch Angestellte, in Deutschland.

Allein die rund 1,48 Millionen selbstständigen Freiberuflerinnen und Freiberufler steuern knapp zehn Prozent zum Bruttoinlandsprodukt bei. Sie beschäftigen über 4,7 Millionen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – darunter ca. 129.000 Auszubildende. Die Bedeutung der Freien Berufe für Wirtschaft und Gesellschaft geht jedoch weit über ökonomische Aspekte hinaus: Die Gemeinwohlorientierung ist ein Alleinstellungsmerkmal der Freien Berufe.

Über die Umfrage
Die BFB-Kurzumfrage wurde vom 31. Juli bis 4. August 2025 unter den 59 Mitgliedsorganisationen des Bundesverbands der Freien Berufe e. V. (BFB) online durchgeführt. Die eingegangenen Antworten wurden gewichtet, um der jeweiligen Mitgliederstärke beziehungsweise Einwohnerzahl der Bundesländer Rechnung zu tragen. Die Ergebnisse verschaffen eine verlässliche Einordnung politischer Entwicklungen aus Sicht der Freien Berufe, sind jedoch nicht-repräsentativ und erheben keinen wissenschaftlichen Anspruch.


Impulse für Wirtschaft? Fehlanzeige!“ 100 Tage Bundesregierung.
IHK: Reformen fehlen  

Duisburg, 8. August 2025 - Die Stimmung der Betriebe am Niederrhein hat sich abkühlt. Bei ihrem Start hatte die neue Bundesregierung Hoffnung in der Wirtschaft hervorgerufen. Doch die Maßnahmen reichen nicht für eine Trendwende. Das zeigt eine Umfrage der Niederrheinischen IHK.  

IHK-Präsident Werner Schaurte-Küppers fordert, die Wirtschaft mehr zu entlasten: „Die Regierung hat mit ihrer Wachstumsoffensive Mut gemacht. Nach den ersten hundert Tagen im Amt macht sich Katerstimmung breit. Auf dem Zeugnis steht eine Drei Minus.

Foto Niederrheinische IHK/Michael Neuhaus

Da ist Luft nach oben. Die Lösungen liegen auf dem Tisch: Die Körperschaftssteuer sollte schon jetzt sinken – nicht erst ab 2028. Der Soli für Unternehmen muss weg und die Stromsteuer für alle Betriebe runter. Investieren wird leichter, wenn der Staat digitaler und schlanker wird. Doch von grundlegenden Reformen sehen wir bislang nichts.“  

Bürokratie-Monster Tariftreuegesetz Bürokratie ist das Top-Risiko der Wirtschaft. Mit dem Tariftreuegesetz plant die Bundesregierung eine weitere Regulierung. Öffentliche Aufträge sollen nur noch an Unternehmen gehen, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Auch NRW plant wieder ein Tariftreuegesetz einführen.

„Was gut klingt, ist für viele Betriebe kontraproduktiv. Das hatten wir schon in NRW. Solche Gesetze erhöhen die Tarifbindung nicht, sondern schrecken kleine Unternehmen von öffentlichen Ausschreibungen ab. Konsequenz: Weniger Angebote und höhere Preise für den Staat. Die Zeche zahlt der Steuerzahler. Das ist kein Vorbild für den Bund. Mit neuen Bürokratie-Monstern kommen wir nicht aus der Rezession“, so Schaurte-Küppers.