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 Bundesgesundheitsministeriums: 030 / 34 64 65 100 - Mo- Do 8:00 – 18:00, Fr 8:00 – 12:00
Das zuständige Gesundheitsamt ermitteln
Bundesamt für Bevölkerungsschutz: Notfall-Vorrat
Wie schätzt das Robert-Koch-Institut die Lage in Deutschland ein?
Infektionsschutzgesetz - IFSG

'Sars-CoV-2' im Kreis Wesel

 

 

249 (+13) Infizierte in Duisburg
1 Tote, 893 (+53) Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne und 67 (+13) Genesene
Behördenübergreifende Kontrollen in Duisburg

Duisburg, 31. März 2020 - Aktuell - Stand 15:45 Uhr - haben sich in Duisburg 249 (+8%) Personen mit dem Coronavirus infiziert. Eine Person ist verstorben. 67 (+24%) Personen sind wieder genesen.
34 (+6%) Personen befinden sich in stationärer Behandlung im Krankenhaus.
Zudem sind aktuell 893 (+6%) Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.

Erklärung zu den von der Stadt Duisburg gemeldeten Zahlen:
Insgesamt 317 Infizierte, 1 Verstorbene, 67 Genesen. Ergibt 249 aktuell Infizierte.
Diese Zahlen werden auch immer an das RKI gemeldet. Durch zeitliche Verzögerungen kann es zu unterschiedlichen Veröffentlichungen kommen.


Stand: 31.03., 15.45 Uhr:
In den zwei Testzentren sowie bei den mobilen Tests wurden bisher insgesamt 2.253 Corona-Tests durchgeführt.
In den drei medizinischen Sichtungszentren wurden bisher insgesamt 1.341 Patienten untersucht.

Coronaschutzverordnung: behördenübergreifende Kontrollen in Duisburg
Das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Duisburg hat gestern mit Unterstützung der Polizei die Einhaltung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) kontrolliert.
Das Fazit: Die Mehrzahl der Duisburgerinnen und Duisburger hält sich an die Vorgaben.  


Vor allem in Hochfeld und in Marxloh waren der Sonderaußendienst sowie Beamte der Polizei unterwegs. Die meisten der 39 Verstöße gegen die CoronaSchVO stellten sie in Hochfeld (26) fest. Zudem wurden zehn Platzverweise ausgesprochen. Die 39 Bußgeldverfahren wurden jeweils wegen einer Ansammlung von mehr als zwei Personen eingeleitet. (§ 12 Abs.1 CoronaSchVO)
 
Alle festgestellten Verstöße gilt es zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus behördenübergreifend zu ahnden und die Bestimmungen der Verordnung durchzusetzen. Das Bürger- und Ordnungsamt sowie die Polizei werden auch zukünftig konsequent unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten Verstöße gegen die CoronaSchVO verfolgen.

 

Coronavirus: Verordnungen ohne Praxisbesuch erhältlich

31.03.2020, 10 Uhr: 14.975 (+5%)  bestätigte Corona-Infektionen in NRW, 145 Todesfälle

Infizierte haben weltweit die Dreiviertel-Million überschritten
Bundesregierung meldet 61.913 Infizierte und 583 Todesfälle

Duisburg, 31. März 2020 - Laut Robert Koch-Institut (RKI) haben sich 61.913 (+8%) Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Coronavirus infiziert (Stand: 8:15 Uhr). Das sind 4.751 mehr als am Vortag.
Die Zahl der Todesfälle ist um 66 auf 583 (+28%) gestiegen.

Die
Johns Hopkins- Universität meldet insgesamt 786.228 (+6,5%) Infizierte in 177 Ländern, 37.820 (+8%) Menschen sind an dem Virus gestorben (Stand: 8:30 Uhr).

 

231 (-4) Infizierte in Duisburg, 1 Tote, 32 (+1) Personen in stationärer,  840 (+25) Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne und 54 (+14) Genesene

Duisburg, 30. März 2020 - Aktuell - Stand 15:45 Uhr - haben sich in Duisburg 231 (-1%) Personen mit dem Coronavirus infiziert. Eine Person ist verstorben. 54 (+35%) Personen sind wieder genesen.
32 (+3%) Personen befinden sich in stationärer Behandlung im Krankenhaus.
Zudem sind aktuell 840 (+3%) Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.

Erklärung zu den von der Stadt Duisburg gemeldeten Zahlen:
Insgesamt 286 Infizierte, 1 Verstorbene, 54 Genesen. Ergibt 231 aktuell  Infizierte.
Diese Zahlen werden auch immer an das RKI gemeldet. Durch zeitliche Verzögerungen kann es zu unterschiedlichen Veröffentlichungen kommen.


In den zwei Testzentren sowie bei den mobilen Tests wurden bisher insgesamt 2.129 Corona-Tests durchgeführt (Stand: 30.03., 15 Uhr).
In den drei medizinischen Sichtungszentren wurden bisher insgesamt 1.262 Patienten untersucht (Stand: 30.03., 15 Uhr).

 

30.03.2020, 10 Uhr: 14.219 (+4%) bestätigte Corona-Infektionen in NRW, 125 Todesfälle

Bundesregierung meldet 57.298 Infizierte und 455 Todesfälle

Duisburg, 30. März 2020 - Laut Robert Koch-Institut (RKI) haben sich 57.298 (+9%) Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Coronavirus infiziert (Stand: 8 Uhr). Das sind 4.751 mehr als am Vortag.
Die Zahl der Todesfälle ist um 66 auf 455 (+17%) gestiegen.

Die
Johns Hopkins- Universität meldet insgesamt 737.929 (+8%) Infizierte in 177 Ländern,
35.019 (+6%) Menschen sind an dem Virus gestorben (Stand: 16 Uhr).

 

Bundesregierung meldet 52.547 Infizierte und 389 Todesfälle

Duisburg, 29. März 2020 - Laut Robert Koch-Institut (RKI) haben sich 52.547 (+8%) Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Coronavirus infiziert (Stand: 10:10 Uhr). Das sind 6.294 mehr als am Vortag.
Die Zahl der Todesfälle ist um 64 auf 389 (+20%) gestiegen.

Die
Johns Hopkins- Universität meldet insgesamt 684.652 (+5%) Infizierte in 177 Ländern,
32.113 (+6%) Menschen sind an dem Virus gestorben (Stand: 17:20 Uhr).

 

29.03.2020, 11:30 Uhr: 13.630 (+7%)  bestätigte Corona-Infektionen in NRW, 110 Todesfälle

235 Infizierte in Duisburg, 1 Tote, 31 Personen in stationärer,  815 Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne und 40 Genesene
Duisburg hat sich aufgrund Fehlmeldung aus Warn-App NINA entfernt

Duisburg, 29. März 2020 - Aktuell - Stand 15:00 Uhr - haben sich in Duisburg 235 (+5%) Personen mit dem Coronavirus infiziert. Eine Person ist verstorben. 40 (+43%) Personen sind wieder genesen.
31 Personen befinden sich in stationärer Behandlung im Krankenhaus.
Zudem sind aktuell 815 (+6%) Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.

In den zwei Testzentren sowie bei den mobilen Tests wurden bisher insgesamt 2.025 Corona-Tests durchgeführt (Stand: 29.03., 15 Uhr).
In den drei medizinischen Sichtungszentren wurden bisher insgesamt 1160 Patienten untersucht (Stand: 29.03., 15 Uhr).


KEINE reale Entwarnung durch Warn-App NINA

Über die Warn-App NINA kam heute fälschlicherweise eine Entwarungsmeldung zu COVID-19.

Aufgrund der bundesweiten, in weiten Teilen gleichlautenden Gefahreninformation, hat sich Duisburg entschieden, die lokale Warnung aus NINA zu entfernen. Hierdurch soll eine überflüssige Informationsflut vermieden werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Meldung mit der "Entwarnung" daraufhin rein systembedingt durch die Warn-APP herausgegeben wurde. Eine tatsächliche Entwarnung kann aufgrund der unveränderten Lage derzeit noch nicht gegeben werden. Die ausgegebenen Verhaltensregeln sowie Maßnahmen gilt es unbedingt auch weiterhin zu befolgen.

Alle Informationen zur aktuellen Lage innerhalb der Stadt Duisburg sowie den derzeit gültigen Verhaltensregeln / Maßnahmen können über die Internetpräsenz der Stadt Duisburg
www.duisburg.de abgerufen werden.

 

28.03.2020, 11:30 Uhr: 12.744 (+11%)  bestätigte Corona-Infektionen in NRW, 105 Todesfälle

Bundesregierung meldet 48.582 Infizierte und 325 Todesfälle

Duisburg, 28. März 2020 - Laut Robert Koch-Institut (RKI) haben sich 48.282 (+15%) Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Coronavirus infiziert (Stand: 10:10 Uhr). Das sind 6.294 mehr als am Vortag.
Die Zahl der Todesfälle ist um 72 auf 325 (+28%) gestiegen.

Die
Johns Hopkins- Universität meldet insgesamt 652.079 (+10%) Infizierte in 177 (+1) Ländern,
30.313 (+12,5%) Menschen
sind an dem Virus gestorben (Stand: 21:30 Uhr).

 

224 Infizierte in Duisburg, 1 Tote, 31 Personen in stationärer,  766 Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne und 28 Genesene
Weitere Allgemeinverfügung (Anti-Hamsterkauf-Verfügung)

Duisburg, 27. März 2020 - Aktuell - Stand 16:47 Uhr - haben sich in Duisburg 224 (+4%) Personen mit dem Coronavirus infiziert. Eine Person ist verstorben. 28 Personen sind wieder genesen. 31 Personen befinden sich in stationärer Behandlung im Krankenhaus.
Zudem sind aktuell 766 Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.

In den zwei Testzentren sowie bei den mobilen Tests wurden bisher insgesamt 1.949 Corona-Tests durchgeführt (Stand: 27.03., 15.45 Uhr).
In den drei medizinischen Sichtungszentren wurden bisher insgesamt 996 Patienten untersucht (Stand: 27.03., 15 Uhr).


Per weiterer Allgemeinverfügung erteilt die Stadt Duisburg ab 28. März bis einschließlich 19. April Vorgaben zum Mindestabstand beim Einkauf und untersagt Hamsterkäufe

Duisburg, 27. März 2020 - Gemäß der vom Land NRW erlassenen Corona-Schutzverordnung bleibt der Betrieb einzelner, dort genannter Geschäfte und Einrichtungen zulässig. Allerdings müssen alle Einrichtungen die erforderlichen Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands zwischen den Kunden treffen.
Das Ziel ist, die Ausbreitung des Corona-Virus durch konsequente soziale Distanzierung im täglichen Leben zu verlangsamen. Des Weiteren wird eine Abgabenbeschränkung eingeführt, um sicherzustellen, dass Kunden in den entsprechenden Geschäften alle Produkte finden, die sie für ihren Grundbedarf benötigen. So soll auch vermieden werden, dass die Kunden mehrere Geschäfte besuchen müssen, um alle benötigten Produkte zu erhalten. Außerdem treffen die Kunden so auf weniger Personen und die damit verbundenen Ansteckungsmöglichkeiten werden reduziert.

Im Einzelnen gilt:
1. Befindet sich die maximal zugelassene Anzahl von Personen in einem Verkaufsraum (die Anzahl von gleichzeitig im Geschäftslokal anwesenden Kunden darf eine Person pro zehn Quadratmeter der für Kunden zugänglichen Lokalfläche nicht übersteigen), dürfen in gleicher Zahl Personen nur eingelassen werden, wenn vorher eine entsprechende Anzahl von Personen den Verkaufsraum verlassen hat.
Jede Kundin / jeder Kunde hat, sofern vorhanden, einen Einkaufswagen zu benutzen. Die Zahl der verfügbaren Einkaufswagen ist auf die maximale Personenzahl zu begrenzen. Die Verkaufsstelle kann auch andere gleich wirksame Maßnahmen ergreifen.
2. Wartende Personen vor der Verkaufsstelle sind zu veranlassen, einen angemessenen Abstand von mindestens 1,5 Metern zueinander einzuhalten. Alle vorstehenden Maßnahmen sind durch das Personal der Verkaufsstelle zu organisieren und deren Einhaltung ist durch diese sicherzustellen.
3. Es dürfen nur Waren in einem haushaltsüblichen Umfang an eine Person abgegeben werden.
4. Vorstehende Anordnungen gelten ab dem 28. März 2020 bis zum 19. April 2020 einschließlich.


Neue Beschilderungen an Testzentren
An den Corona-Testzentren in Duisburg-Süd und Duisburg-Nord sind Hinweisschilder aufgestellt worden, um unnötige Wege und Wartezeiten zu verhindern.

Beschilderung – © THW-Duisburg (Sylvia Kleinrensing)


Gesundheitsamt hat E-Mail-Adresse für Fragen zu Corona eingerichtet
Das Gesundheitsamt hat für allgemeine und medizinische Fragen eine E-Mail-Adresse eingerichtet. An infocorona@stadt-duisburg.de können Duisburgerinnen und Duisburger allgemeine und allgemein-medizinische Fragen senden. Hier können jedoch nur allgemeine Fragen beantwortet werden.
Für Fragen zur eigenen Situation (zum Beispiel zur Quarantänezeit), wenden Sie sich bitte weiterhin an gesundheitsamt@stadt-duisburg.de.


Zulassung von Lieferdiensten bei Eisdielen  
Auch in Duisburg können die Eisdielen jetzt wieder aktiv werden. Der Verkauf an der Theke ist zwar weiterhin verboten und bleibt bußgeldbewehrt. Aber als Lieferdienst auf Anforderung (telefonisch oder per Internet) dürfen die Speisen zum Kunden gebracht werden. Dieses Vorgehen begegnet zum einen den wirtschaftlichen Folgen und sichert aber weiterhin die nötige Corona-Vorsorge. Die Einrichtung von Lieferdiensten hatte sich ja auch bei den ebenfalls geschlossenen Restaurants bewährt.

 

Bundesregierung meldet 42.288 Infizierte und 253 Todesfälle

Duisburg, 27. März 2020 - Laut Robert Koch-Institut (RKI) haben sich 42.288 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Coronavirus infiziert (Stand: 08:00 Uhr). Das sind 5.780 mehr als am Vortag.
Die Zahl der Todesfälle ist um 55 auf 253 gestiegen.

Die
Johns Hopkins- Universität meldet insgesamt 590.594 Infizierte in 176 Ländern, 26.943 Menschen sind an dem Virus gestorben (Stand: 22:45 Uhr).

 

27.03.2020, 10 Uhr: 11.523 (+10%) bestätigte Corona-Infektionen in NRW, 85 Todesfälle

Schutzschirm ab heute (27.03.2020) 12 Uhr
Kleine Unternehmen und Selbstständige können Soforthilfe beantragen

Niederrheinische IHK und 'Bund der Steuerzahler' informieren

Behelfs-Krankenhaus Helios „Rhein-Klinik“ in Duisburg ist betriebsbereit

Duisburg, 27. März 2020 - Duisburg bereitet sich weiter auf steigende Zahlen von COVID-19-Infektionen und einem damit verbundenen Anstieg von Patientenzahlen in den Krankenhäusern vor. Eine der Maßnahmen ist die Einrichtung eines Behelfs-Krankenhauses zur Aufnahme von Patienten aus den Regel-Krankenhäusern. Seit heute ist das Behelfs-Krankenhaus in der Helios „Rhein-Klinik“ in Duisburg-Beeckerwerth mit 50 Patientenbetten betriebsbereit.

„Durch eine Verlegung von unkritischen Patienten schaffen wir in den Regel-Kliniken Kapazitäten für Menschen, die an einer COVID-19-Infektion erkrankt sind und einer intensivmedizinischen Behandlung bedürfen“, erklärt der ärztliche Leiter der Feuerwehr Duisburg, Anästhesist Sascha Zeiger.

In das Behelfs-Krankenhaus werden Patienten verlegt, die keine COVID-19-Infektion haben, aber aufgrund ihres Krankheitsbildes einer stationären Versorgung bedürfen. „Die Einrichtung eines Behelfs-Krankenhauses war auch für uns neu und eine große Herausforderung“, sagt Oliver Tittmann, Leiter der Feuerwehr Duisburg. „Durch die sehr enge Zusammenarbeit mit I.S.A.R. Germany e. V. und Action Medeor e. V. konnten wir auf die Erfahrungen der Kolleginnen und Kollegen aus deren Hilfseinsätzen im Ausland zurückgreifen. Das war eine große Hilfe für mein Team. Beide Organisationen unterstützen uns aber nicht nur im Erfahrungsaustausch, sondern auch materiell. Für diese Hilfe sind wir sehr dankbar.“

Groß ist nach wie vor die Hilfsbereitschaft der Duisburgerinnen und Duisburger. Oliver Tittmann: „Wir haben speziell für Menschen, die uns unterstützen möchten, eine eigene E-Mail-Adresse eingerichtet. Seit Tagen sind zwei Kollegen mit der Bearbeitung der zahlreichen Anfragen befasst. Hier zeigt sich, dass Duisburg wirklich zusammensteht.“
Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte, die den medizinischen Sichtungsstellen oder das Behelfs-Krankenhaus unterstützen möchten, können sich über die Email-Adresse spontanhelfer@feuerwehr.duisburg.de melden. Die Feuerwehr wird sich mit den Helferinnen und Helfern in Kontakt setzen.

Erster Duisburger Todesfall wegen Corona
215 Infizierte in Duisburg, 27 Personen in stationärer und 680 Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne

Duisburg, 26. März 2020 - Aktuell - Stand 17:03 Uhr - haben sich in Duisburg 215 Personen mit dem Coronavirus infiziert.  22 Personen sind wieder genesen. 27 Personen befinden sich in stationärer Behandlung im Krankenhaus. Zudem sind aktuell 680 Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.

Erster Duisburger Todesfall wegen Corona: 86-Jähriger verstirbt in Dinslakener Klinik

Am Dienstagabend ist ein 86-jähriger Duisburger in einem Krankenhaus in Dinslaken an einer Lungenentzündung, ausgelöst durch COVID-19, verstorben.

In den zwei Testzentren sowie bei den mobilen Tests wurden bisher insgesamt 1.725 Corona-Tests durchgeführt (Stand: 26.03., 15.45 Uhr). In den drei medizinischen Sichtungszentren wurden bisher insgesamt 856 Patienten untersucht (Stand: 26.03., 15 Uhr).

Wartezeiten Sichtungszentren

Immer wieder kommt es zu unterschiedlichen Wartezeiten in den drei medizinischen Sichtungszentren.
Um diese jeweils zu verringern, können alle Duisburgerinnen und Duisburger unabhängig von ihrem Wohnort im Stadtbezirk alle drei Standorte anfahren:

Sichtungszentrum West
: Glück-Auf-Halle, Dr.-Kolb-Str. 2, 47198 Duisburg-Homberg

Sichtungszentrum Süd
: Gesamtschule Süd, Großenbaumer Allee 168-172 (Zufahrt über die Straße "Am Dickelsbach"), 47269 Duisburg-Großenbaum

Sichtungszentrum Nord
: Stadthalle Walsum, Waldstr. 50 (Anfahrt über die Straße "Beckersloh"), 47179 Duisburg-Walsum

Nochmals zur Beachtung: In den medizinischen Sichtungszentren finden keine Coronavirus-Testungen statt und es werden auch keine Rezepte, Arbeitsunfähigkeits- oder Quarantänebescheinigungen ausgestellt.

Patienten, die sich krank fühlen, kontaktieren bitte telefonisch ihren Hausarzt, melden sich beim ärztlichen Notdienst oder suchen ein medizinisches Sichtungszentrum auf. Nur Ärzte können einen Test veranlassen, der dann in den Testzentren oder durch einen mobilen Test durchgeführt wird.

 

26.03.2020, 10 Uhr: 10.467 (+11%) bestätigte Corona-Infektionen in NRW, 75 Todesfälle

Keine Sondernutzungsgebühren für Nichts
Stadt Duisburg setzt Sondernutzungsgebühren teilweise aus

Duisburg, 26. März 2020 - Vor dem Hintergrund der Entwicklungen und Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie wird die Stadt Duisburg die von Geschäftsschließungen betroffenen Gewerbetreibenden entlasten, indem die Gebühren für die Sondernutzungen bis auf weiteres nicht erhoben werden.

Darüber hinaus werden den Gastronomen, welche im ersten Quartal 2020 bereits Außengastronomie genutzt haben, die Gebühren für dieses erste Quartal nicht berechnet. Teilweise wurden bereits entsprechende Aufhebungsbescheide erlassen.
„Mit diesen Sofortmaßnahmen wollen wir dazu beitragen, die betroffenen Betriebe zu unterstützen und ihnen kurzfristig mehr Luft zum Atmen verschaffen“, erklärt Oberbürgermeister Sören Link.

Neue Bescheide und dementsprechend neue Berechnungen werden erst dann gefertigt, wenn absehbar ist, wie sich die derzeitige Situation entwickelt. Dabei gilt für alle Gewerbetreibenden der Grundsatz, dass nur die Monate voll berechnet werden, die auch entsprechend voll nutzbar sind. Somit wird für die im Monat März von Geschäftsschließungen betroffenen Gewerbetreibenden keine Sondernutzungsgebühr erhoben.

Unabhängig von den genannten Gebührenbefreiungen bleiben weiterhin alle sonstigen Nutzungen des öffentlichen Raums genehmigungspflichtig.

 

189 Infizierte in Duisburg, 24 Personen in stationärer und 544 Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne

Duisburg, 25. März 2020 - Aktuell - Stand 17 Uhr - haben sich in Duisburg 189 Personen mit dem Corona Virus infiziert. 3 Personen sind wieder genesen. 24 Personen befinden sich in stationärer Behandlung im Krankenhaus. Zudem sind aktuell 544 Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne. In den zwei Testzentren sowie bei den mobilen Tests wurden bisher insgesamt 1.600 Corona-Tests durchgeführt (Stand: 25.03., 15 Uhr).
In den drei medizinischen Sichtungszentren wurden bisher insgesamt 722 Patienten untersucht (Stand: 25.03., 15 Uhr). Wartezeiten Sichtungszentren Immer wieder kommt es zu unterschiedlichen Wartezeiten in den drei medizinischen Sichtungszentren. Um diese jeweils zu verringern, können alle Duisburgerinnen und Duisburger unabhängig von Ihrem Wohnort im Stadtbezirk, alle drei Standorte anfahren:
- Sichtungszentrum West: Glück-Auf-Halle, Dr.-Kolb-Str. 2, 47198 Duisburg-Homberg
- Sichtungszentrum Süd: Gesamtschule Süd, Großenbaumer Allee 168-172 (Zufahrt über die Straße "Am Dickelsbach"), 47269 Duisburg-Großenbaum
- Sichtungszentrum Nord: Stadthalle Walsum, Waldstr. 50 (Anfahrt über die Straße "Beckersloh"), 47179 Duisburg-Walsum.
In den medizinischen Sichtungszentren finden keine COVID-19-Testungen statt und werden auch keine Rezepte, Arbeitsunfähigkeits- oder Quarantänebescheinigungen ausgestellt. Patienten mit einem COVID-19-Verdacht müssen weiterhin mit dem Pkw die Corona-Testzentren Süd (Gesamtschule Süd) oder Nord (Stadthalle Walsum) aufsuchen oder über den Hausarzt/ärztlichen Notdienst die mobile Testung veranlassen.

 

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Jetzt muss der Staat den Wohnungsmarkt funktionsfähig halten

173 infizierte Menschen in Duisburg
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tadt Duisburg nimmt drittes medizinisches Sichtungszentrum in Dienst

173 infizierte Menschen in Duisburg
Duisburg, 24. März 2020 - Aktuell ist in Duisburg die Zahl der Corona Infizierten auf 173 Personen angestiegen. Davon befinden sich 23 Personen im Krankenhaus und (der Rest) 150 in häuslicher Quarantäne. Drei Personen (von 173) sind wieder genesen. Zudem sind aktuell 524 Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne, 20 Personen (von 544)  konnten aus der Quarantäne entlassen werden.
In den zwei Testzentren sowie bei den mobilen Tests wurden bisher insgesamt 1153 Corona-Tests durchgeführt (Stand: 24.03., 15 Uhr). In den zwei medizinischen Sichtungszentren wurden bisher insgesamt 415 Patienten untersucht (Stand: 24.03., 15 Uhr).

Stadt Duisburg nimmt drittes medizinisches Sichtungszentrum in Dienst
Das Patientenaufkommen in den Notaufnahmen und Arztpraxen hat in den vergangenen Tagen weiter zugenommen. Die Stadt Duisburg nimmt deswegen ab morgen 8 Uhr eine weitere medizinische Sichtungsstelle an der Glück-Auf-Halle im Duisburger Westen in den Dienst – zusätzlich zu den zwei bereits bestehenden Sichtungsstellen im Norden und Süden der Stadt. So sollen die Wartezeiten von Patienten verringert sowie Notaufnahmen und Arztpraxen entlastet werden.

Auch in dem neuen Sichtungszentrum sollen sich unabhängig von einem Corona-Verdacht alle Personen vorstellen, die sich krank fühlen und in der Lage sind, diese Sichtungsstelle selbstständig aufzusuchen. Dort werden sie durch einen Arzt untersucht. Stellt dieser eine Behandlungsbedürftigkeit fest, händigt er Patienten eine entsprechende Bescheinigung aus. Mit dieser Bescheinigung stellen sich die betroffenen Patienten dann in einer Arztpraxis oder einer Notaufnahme vor.

Die medizinischen Sichtungszentren stellen keine Rezepte, Arbeitsunfähigkeits- oder Quarantänebescheinigungen aus. Auch wird dort keine COVID-19-Testung durchgeführt. Hierzu müssen die Patienten weiterhin in die Corona-Testzentren an der Stadthalle Walsum oder an der Gesamtschule Süd fahren.

Standorte der medizinischen Sichtungszentren:
- Sichtungszentrum West: Glück-Auf-Halle, Dr.-Kolb-Str. 2, 47198 Duisburg-Homberg
- Sichtungszentrum Süd: Gesamtschule Süd, Großenbaumer Allee 168-172, 47269 Duisburg-Großenbaum
- Sichtungszentrum Nord: Stadthalle Walsum, Waldstr. 20 (Anfahrt über Beckersloh), 47179 Duisburg-Walsum

Alle drei medizinischen Sichtungszentren sind täglich in der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Patienten, die sich dort vorstellen, benötigen ihren Personalausweis und die Versichertenkarte der Krankenkasse.

Die Stadt weist nochmals darauf hin, dass Anrufer über die Notrufnummern 112 oder 110 keine Auskünfte zu Corona erhalten. Die Notrufnummern müssen für Notfälle freigehalten werden. Telefonische Auskünfte zu COVID-19 bekommen Sie bei Ihrem Hausarzt oder außerhalb der Praxiszeiten beim Ärztlichen Notdienst unter der Rufnummer 116117. Da viele Menschen großen Informationsbedarf haben, kann es am Telefon zu längeren Wartezeiten kommen.

 

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157 Personen in Duisburg infiziert
Freiwillige Mitarbeiter für Mitarbeit in Behelfskrankenhaus gesucht

Duisburg, 23. März 2020, 16 Uhr - In Duisburg ist die Zahl der Corona Infizierten auf 157 Personen angestiegen, diese befinden sich in häuslicher Quarantäne. Drei Personen sind wieder genesen. Zudem sind aktuell 481 Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne, 10 Personen konnten aus der Quarantäne entlassen werden.


Aktuell befinden sich 14 Personen im Krankenhaus. In den zwei Testzentren sowie bei den mobilen Tests wurden bisher insgesamt 1.043 Corona-Tests durchgeführt (Stand: 23.03., 10 Uhr). In den zwei medizinischen Sichtungszentren wurden bisher insgesamt 346 Patienten untersucht (Stand: 23.03., 10 Uhr).

Freiwillige Mitarbeiter für Mitarbeit in Behelfskrankenhaus gesucht
Die Stadt Duisburg sucht Menschen, die auf freiwilliger Basis in einer Krankenstation helfen können. Sie sollten ausgebildete Pflegekräfte bzw. Pflegehilfskräfte sein oder eine rettungsdienstliche Qualifikation besitzen. Auch Physiotherapeuten und andere medizinisch ausgebildete Personen sind herzlich willkommen.


Personen, die freiwillig mitarbeiten wollen, melden sich bitte unter folgender E-Mail-Adresse: spontanhelfer@feuerwehr.duisburg.de

Wichtige Hinweise: Die medizinischen Sichtungsstellen können keine Rezepte, Arbeitsunfähigkeits- oder Quarantäne-Bescheinigungen ausstellen.


Hierzu müssen die betreffenden Personen mit ihrem Hausarzt Kontakt aufnehmen. Über die Notrufleitungen 112 und 110 werden keine Informationen zu COVID-19 (Corona) erteilt. Die Notrufleitungen müssen unbedingt für Notfälle freigehalten werden.

 

Ausweitung des Betreuungsangebots für Kinder an Schulen und Kitas

Duisburg, 23. März 2020 - Ab heute wird die bestehende Regelung der Notbetreuung an Schulen und Kitas erweitert:

Für Schulen gilt dann:
Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.

Ebenfalls ab heute bis einschließlich 19. April 2020 wird der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.      Gesamte Meldung

 

9-Punkte-Beschluss mit Kontaktverbote für Menschen in Duisburg
Ministerpräsident Laschet: Versammlungsverbot für mehr als zwei Personen! 

Duisburg, 22. März 2020 - Für alle Menschen in Duisburg gilt ab heute ein Kontaktverbot. Das bedeutet, dass Zusammenkünfte in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen verboten sind.  

Versammlungen von mehr als zwei Personen unter freiem Himmel sind in Duisburg und in ganz Nordrhein-Westfalen nur dann erlaubt, wenn eine Verwandtschaft in gerader Linie besteht, oder Ehegatten, Lebenspartner sowie Menschen, die in häuslicher Gemeinschaft leben, zusammenkommen.        Gesamte Meldung mit Bundeskanzlerin Merkel

 

Ministerpräsident Laschet: Versammlungsverbot für mehr als zwei Personen!  Familien ausgenommen
22.03.2020, 11 Uhr: 7.361 bestätigte Corona-Infektionen in NRW, 32 Todesfälle 8.224 16 Uhr

133 Infizierte in Duisburg
Süden soll auch Sichtungszentrum Nord nutzen

Duisburg, 22. März 2020 -  Aktuell sind in Duisburg 133 Personen mit dem COVID-19-Virus infiziert. Derzeit befinden sich noch sechs Personen im Krankenhaus, zwei sind wieder genesen.

Süden soll auch Sichtungszentrum Nord nutzen
Die Auslastung in den jeweiligen Untersuchungsstellen war in den letzten Tagen sehr unterschiedlich. So war die Auslastung der Corona-Testzentren (Fieberzentren) und Medizinischen Sichtungsstellen im Süden hoch und im Norden deutlich geringer.

Um die Auslastungen möglichst gleich zu halten und um Wartezeiten zu verringern, sollen die Bürger aus dem Duisburger Süden, sofern es ihnen möglich ist, bitte auch die Stellen im Duisburger Norden anfahren. Zudem werden in den medizinischen Sichtungszentren keine Rezepte ausgestellt. Es wird nur eine Bescheinigung über eine weitere Behandlungsbedürftigkeit ausgestellt. Rezepte gibt es für die betreffenden Personen beim Hausarzt / ärztlichen Notdienst.

Sie finden die medizinischen Sichtungszentren unter folgenden Anschriften:
Medizinisches Sichtungszentrum Süd - Gesamtschule Süd Großenbaumer Allee 168-172 47269 Duisburg
Medizinisches Sichtungszentrum Nord - Stadthalle Walsum Waldstr. 20 (über Beckersloh) 47179 Duisburg

Die medizinischen Sichtungszentren sind täglich in der Zeit von 8 bis 20 Uhr geöffnet.
Patienten, die sich dort vorstellen benötigen ihren Personalausweis und die Versichertenkarte der Krankenkasse.

An dieser Stelle weisen wir nochmals darauf hin, dass Anrufer über die Notrufnummern 112 oder 110 keine Auskünfte zum Thema "Corona" erhalten. Halten Sie die Notrufnummern für Notfälle frei!

 

Öffnungszeiten der Corona-Testzentren und den medizinischen Sichtungsstellen in Duisburg

Duisburg, 21. März 2020 - Die Corona-Testzentren sind ab morgen täglich von 10 Uhr bis 18 Uhr im Dienst. Die Anmeldung in den Corona-Testzentren erfolgt weiterhin über den Hausarzt oder die medizinischen Sichtungszentren.

Die medizinischen Sichtungsstellen sind ab morgen von 8 Uhr bis 18 Uhr im Dienst. Dort sollen sich alle Patienten vorstellen, die krank sind und ansonsten eine Ambulanz oder Praxis aufsuchen würden.

 

98 Infizierte in Duisburg
Stadt Duisburg nimmt zweites medizinisches Sichtungszentrum in Dienst  

Duisburg, 20. März 2020 - Aktuell ist in Duisburg die Zahl der Corona Infizierten auf 98 Personen angestiegen.
 Diese befinden sich in häuslicher Quarantäne. Zudem sind aktuell 342 Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.
Acht Personen befinden sich im Krankenhaus (eine Person nicht ursächlich wegen Corona).
In den zwei Testzentren wurden gestern 219 Tests durchgeführt.


Stadt Duisburg nimmt zweites medizinisches Sichtungszentrum in Dienst  
Das Patientenaufkommen in den Notaufnahmen und Arztpraxen hat in den vergangenen Tagen weiter zugenommen. Zur weiteren Entlastung insbesondere der Notaufnahmen nimmt die Stadt Duisburg ein zweites medizinisches Sichtungszentrum im Duisburger Norden in Dienst.

In diesem Sichtungszentrum sollen sich, unabhängig von einem Corona-Verdacht, alle Personen vorstellen, die sich krank fühlen und in der Lage sind, diese Sichtungsstelle selbstständig aufzusuchen. Dort werden sie durch einen Arzt untersucht. Dieser stellt eine eventuelle Behandlungsbedürftigkeit fest und händigt dem betroffenen Patienten bzw. der betroffenen Patientin ggf. eine entsprechende Bescheinigung aus. Mit dieser Bescheinigung stellen sich die betreffenden Patienten, sofern eine Behandlungsbedürftigkeit besteht, in einer Arztpraxis oder einer Notaufnahme vor.

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Kapazitäten der Notaufnahmen für Notfälle und Unfälle freizuhalten. Die Stadt bittet alle Duisburgerinnen und Duisburger diese Sichtungszentren zu nutzen. Sie finden die medizinischen Sichtungszentren unter folgenden Anschriften:

Medizinisches Sichtungszentrum Süd – Gesamtschule Süd
Großenbaumer Allee 168-172
47269 Duisburg


Medizinisches Sichtungszentrum Nord – Stadthalle Walsum
Waldstr. 20 (Anfahrt über Beckersloh)
47179 Duisburg


Die medizinischen Sichtungszentren sind täglich in der Zeit von 8 bis 20 Uhr geöffnet. Patienten, die sich dort vorstellen benötigen ihren Personalausweis und die Versichertenkarte der Krankenkasse.

An dieser Stelle weisen wir nochmals darauf hin, dass Anrufer über die Notrufnummern 112 oder 110 keine Auskünfte zum Thema "Corona" bekommen. Halten Sie die Notrufnummern für Notfälle frei!



Trauerfeiern

Trauerfeiern in einer städtischen oder privaten Trauerhalle sind leider ebenso wie Gottesdienste laut der Allgemeinverfügung untersagt. Für Angehörige Verstorbener sind lediglich Andachten im engsten (Familien-) Kreis sowie die Begleitung zur Beisetzung des Sarges oder der Urne erlaubt. Sofern es die Größe der Trauerhalle zulässt, darf der Kreis der Trauernden um wenige Personen erweitert werden.

Die Stadt bedauert diese Maßnahme, jedoch ist die Untersagung großer Trauerfeiern notwendig, um das Infektionsgeschehen durch den neuartigen Coronavirus zu verlangsamen. Bestatter müssen eine Liste der beteiligten Personen einer Andacht vorhalten.

 

Sonderfahrplan für NRW-Schienenverkehr ab 23.03.2020
Sicherstellung eines verlässlichen Grundangebotes für die Fahrgäste in der aktuellen Pandemie-Situation
Reguläre Fahrpläne der Abellio Rail NRW ab 23.03.2020 außer Kraft

Das NEUE Kurzarbeitergeld
IHK: Voller Einsatz für die Wirtschaft - Hilfsprogramme „Rettung in letzter Minute“

Straßenverkehrsamt: Taxiunternehmen können Fahrzeuge von der Betriebspflicht befreien

Duisburg, 20. März 2020 - Das Straßenverkehrsamt Duisburg befreit eingesetzte Fahrzeuge von Taxiunternehmen von der Betriebspflicht nach § 21 Abs. 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG).

Die betroffenen Unternehmen können sich ab sofort von montags bis freitags, zwischen 8 und 13 Uhr, telefonisch unter (0203) 283-4821 einen Termin zur Außerbetriebsetzung der Fahrzeuge vereinbaren.

Termine werden ab Dienstag, 24. März, angeboten. Hierzu werden die Abgabe der Genehmigungsurkunde sowie der Auszug aus der Genehmigungsurkunde benötigt. Anzugeben sind neben dem Namen des Unternehmens auch die Ordnungsnummer(n) der betreffenden Fahrzeuge.

 

Tiger & Turtle vorübergehend geschlossen

Duisburg, 20. März 2020 - Aufgrund des vermehrten Entstehens von größeren Menschenansammlungen auf der Skulptur Tiger & Turtle wird diese bis auf weiteres geschlossen. Zu diesem Entschluss kam die Eigentümerdienststelle der Stadt Duisburg nach Beobachtung der starken Frequentierung der Skulptur in den vergangenen Tagen.
Hintergrund ist, dass derzeit größere Menschenansammlungen vermieden werden sollen. Oberstes Ziel ist, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Gerade größere Menschenansammlungen erhöhen das Risiko einer Weiterverbreitung des Virus.

 

Stadt Duisburg nimmt medizinisches Sichtungszentrum in Dienst  

- KV Nordrhein warnt vor Kollaps der ambulanten Versorgung
- IHK-Hilfsprogramme „Rettung in letzter Minute“ 
Duisburg, 20. März 2020 - Duisburg, 20. März 2020 - Um die zentralen Notaufnahmen und hausärztlichen Praxen in Duisburg zu entlasten, steht für mobile Patienten ab sofort ein medizinisches Sichtungszentrum bereit. Kranke Menschen, die sich unschlüssig sind, ob sie einen Arzt aufsuchen müssen, stellen sich bitte zunächst im medizinischen Sichtungszentrum vor.

Die neue Einrichtung an der Gesamtschule Süd, Großenbaumer Allee 168, kann in der Zeit von 8 bis 20 Uhr besucht werden. Patienten erreichen das Sichtungszentrum durch den Seiteneingang der Gesamtschule. Dabei folgen sie bitte der Beschilderung. Wichtig ist, dass Patienten ihre Versichertenkarte und ihren Personalausweis mitbringen.  

Im medizinischen Sichtungszentrum werden Patienten zunächst von einem Arzt  untersucht. Stellt dieser dann eine Behandlungsbedürftigkeit fest, so erhalten Patienten eine entsprechende Dokumentation.
Mit dieser können sie im Anschluss ihren Hausarzt oder eine Notaufnahme aufsuchen. Sollte der Arzt im Sichtungszentrum bei Patienten die Notwendigkeit einer Testung auf den COVID-19-Virus (Corona) feststellen, so wird dieser Test durch das auf dem Schulgelände befindliche Corona-Testzentrum durchgeführt.

Feuerwehr und Polizei weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass über die Notrufnummern 112 und 110 keine Informationen zum Corona-Virus zu bekommen sind. Alle sollten den Notruf für Notfälle unbedingt freihalten.  
Klinik Jeder kann helfen die Ausbreitung des COVID-19-Virus einzudämmen. Halten Sie sich an die Hygieneempfehlungen und bleiben Sie möglichst zuhause. Klinik

Bundesregierung: Mehrsprachige Informationen zum Coronavirus  

Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration hat gesammelte Hinweise zu Regelungen und Verhaltensweisen im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 veröffentlicht. Abrufbar sind diese unter folgender Website: www.integrationsbeauftragte.de/corona-virus
.  
Die Informationen werden fortlaufend aktualisiert und ergänzt und gehen auch über reine Gesundheitsfragen hinaus. Aktuell werden mehrsprachige Informationen zu arbeitsrechtlichen Auswirkungen und wirtschaftlichen Sofortmaßnahmen vorbereitet.  
Die Fernsehansprache der Bundeskanzlerin wurde ebenfalls in mehrere Sprachen übersetzt und auf die Seite gestellt. Das Teilen, Verlinken und Weitertragen der Informationen über die Social-Media-Kanäle ist seitens der Integrationsbeauftragten ausdrücklich erwünscht. Twitter: https://twitter.com/IntegrationBund/status/1239595687907594249; Instagram: https://www.instagram.com/p/B9zdqEcKUvW/.  

Die Beauftragte der Bundesregierung bittet ebenso darum, die in diesen Tagen vermehrt auftretenden Fake News im Zusammenhang mit dem Coronavirus zu melden.
Nur durch Weiterleitung von geprüften und offiziellen Informationen kann der Ausbreitung des Coronavirus entgegengewirkt werden. Es werden auch gerne Hinweise zu weiterem Informationsbedarf zum Thema Corona aufgenommen.  
Kontakt der Geschäftsstelle des Arbeitsstabes der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration: Bundeskanzleramt, 11012 Berlin; Telefon 030/18 400-1613, Fax 030/18 400-1606, E-Mail: integrationsbeauftragte@bk.bund.de
 

Federal Hükümet Coronavirüs hakkında birçok dilde bilgi veriyor
Federal Hükümetin Göç, Mülteciler ve Uyum Sorumlusu, Coronavirüs-SARS-CoV-2 hakkında çok dilde bilgi yayınladı. Yayınlarda, getirilen sınırlayıcı düzenlemeler ve virüsden korunmak için kurallar anlatılıyor. Websitesi Göç, Mülteciler ve Uyum Sorumlusunun websitesinde birçok dilde Hükümetin konuyla ilgili tavsiye ve uyarıları bulunuyor. Burada, Federal Başbakan Angela Merkel’in dün akşam televizyonda yaptığı konuşmanın da Türkçe tercümesini var. Sitede, sağlık konularının dışında da önemli bilgiler verilmekte. Örneğin bu günlerde iş hukuku ve şirketlere sunulacak yardımlar hakkında da bilgiler hazırlanmakta. www.integrationsbeauftragte.de/corona-virus Sosyal Medya Uyum Sorumlusu, verilen bilgileri soyal medya kanallarından da paylaşmaya çağrıyor. Twitter: https://twitter.com/IntegrationBund/status/1239595687907594249 Instagram: https://www.instagram.com/p/B9zdqEcKUvW/ Sahte bilgileri dikkate almamak Uyum Sorumlusu ayrıca, virüs hakkında ortalarda dolaşan sahte ve yanlış bilgileri yetkililere bildirmeyi rica ediyor.
Ancak resmi makamların verdiği doğru bilgilerin paylaşılmasıyla virüsün yayılmasının önlenebileceğini vurguluyor. Konuyla ilgili başka bilgilere ihtiyaç duyulursa, bunları da Uyum Sorumlusu ‘bize bildirin’ çağrısını yapıyor. İletişim: Geschäftsstelle des Arbeitsstabes der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration: Bundeskanzleramt 11012 Berlin Tel.: 030/18 400-1613, Fax: 030/18 400-1606 E-Mail: integrationsbeauftragte@bk.bund.de

 

75 Infizierte in Duisburg

Duisburg, 19. März 2020 - Aktuell ist in Duisburg die Zahl der Corona Infizierten auf 75 Personen angestiegen, diese befinden sich in häuslicher Quarantäne. Zudem sind aktuell 301 Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.
Zwei Personen befinden sich im Krankenhaus (eine Person nicht ursächlich wegen Corona).

Dringende Bitte: Alle Patienten, die von ihrem Arzt für die zwei Corona-Testzentren angemeldet wurden, müssen unbedingt ihre Krankenkassenkarte zum Test mitbringen.

 

10 Millionen Atemschutzmasken für Praxen und Testzentren

Berlin/Duisburg, 19. März 2020 - Der akute Mangel an Schutzausrüstung könnte in Kürze gelindert werden. Etwa 10 Millionen Atemschutzmasken sollen von den Herstellern geliefert werden. Die Verteilung, erfolgt über die Kassenärztlichen Vereinigungen vor Ort für Praxen, Testzentren und Bereitschaftspraxen.
Dies wurde heute in Berlin per Online-Pressekonferenz vom Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen verkündet.

 

Leserbrief zur aktuellen Situation

Duisburg, 18. März 2020 - Heute Nachmittag erreichte uns folgender Brief einer alteingesessenen Rheinhauserin.

Nur eine Grippe

Ich bin total entsetzt, dass es so viele Menschen gibt, die die Anweisungen nicht befolgen.
Sie bleiben nicht nur nicht zu Hause, sie treffen sich auf Plätzen und in Grünanlagen. Oftmals sind es Menschen mit Migrationshintergrund, die Corona einfach nicht ernst nehmen. Wenn ich sie anspreche, erklären sie mir, dass es alles nicht so schlimm wäre. Es handle sich nur um eine Grippe.
Ich bin zwangsläufig mit meinem Hund unterwegs und könnte noch viel mehr erzählen. 

Ich wünsche Ihnen und uns Geduld und Gesundheit,
Angelika R.

 

- 18.03.2020: Neuesten Allgemeinverfügung zur Schließung/Öffnung sowie Zeiten an Wochenenden
-  'Corona' ist kein Freizeitvergnügen! Recyclinghöfe der Wirtschaftsbetriebe werden überrannt
- Leitlinien gegen Ausbreitung des Coronavirus - Lebensmittelversorgung in Deutschland ist gesichert

Volksbank Rhein Ruhr schließt 13 Geschäftsstellen!
'Corona' geschuldet bleiben aber je eine Stelle in Duisburg, Mülheim und Oberhausen geöffnet

Corona: Notfallnummer für Bürgerservicestationen

Duisburg, 18. März 2020 - Die Ausbreitung des Corona-Virus erfordert Maßnahmen, die erhebliche Auswirkungen auf das öffentliche Leben haben. Seit heute, 18. März, sind alle Ämter mit Publikumsverkehr zunächst bis zum Ende der Osterferien geschlossen. Hiervon sind auch die Bürgerservicestationen betroffen.

Um die Erreichbarkeit in dringenden und nicht aufschiebbaren Notfällen zu gewährleisten, ist ab sofort eine zentrale Rufnummer eingerichtet worden. Bürgerinnen und Bürger haben somit die Möglichkeit, sich mit ihrem dringenden Anliegen an die Notfallnummer 0203/283-90000 zu wenden.

Darüber hinaus ist eine Kontaktaufnahme per e-Mail unter buergerservice@stadt-duisburg.de sowie per Postanschrift unter Amt für bezirkliche Angelegenheiten, 47049 Duisburg möglich.

Persönliche Vorsprachen sind zum Schutz und der Gesundheit aller somit nicht mehr möglich.

 

58 Infizierte in Duisburg
Aufruf: Ärzte im Ruhestand gesucht

Duisburg, 18. März 2020 - Aktuell ist in Duisburg die Zahl der Corona Infizierten auf 58 Personen angestiegen.
Zwei Personen befinden sich im Krankenhaus (eine Person nicht ursächlich wegen Corona). Die Krankheitsverläufe sind nach wie vor weitestgehend unkompliziert.

Aufruf: Ärzte im Ruhestand gesucht
Die Stadt Duisburg sucht für ärztliche Tätigkeiten im ambulanten Bereich ehrenamtliche Ärzte, die nicht berufstätig oder im Ruhestand sind.

Bei den eingerichteten Testzentren im Norden und Süden Duisburgs sowie auch zur Unterstützung bei der Beratung von infizierten Patienten im Gesundheitsamt ist Hilfe gefragt.

Interessierte melden sich bitte mit ihren Kontaktdaten per E-Mail an spontanhelfer@feuerwehr.duisburg.de oder per Post an die Adresse der Feuerwehr Duisburg, Wintgensstr. 111, 47058 Duisburg.

 

Statement von Stadtdirektor und Kämmerer Martin Murrack
Informationsblatt der Stadt Duisburg für Unternehmen zu finanziellen Erleichterungen anlässlich der “Corona-Pandemie“

Stadt Duisburg richtet weiteres mobiles Corona-Testzentrum ein
Erstattung der Elternbeiträge in der Kindestagespflege wegen Schließung aufgrund Corona-Virus

Stadt Duisburg richtet weiteres mobiles Corona-Testzentrum ein
Duisburg, 18. März 2020 - Um den betroffenen Personen möglichst unnötige Wege zu ersparen und damit das Verbreitungsrisiko des COVID-19-Virus weiter zu minimieren, richtet die Stadt Duisburg im Duisburger Norden ein weiteres Corona-Testzentrum ein. Durch das zweite Testzentrum wird das erste Zentrum entlastet. Hierdurch verkürzen sich auch eventuelle Wartezeiten auf ein Minimum. Das Corona-Testzentrum wird täglich von 8 bis 20 Uhr, Personen bei begründetem Verdacht auf eine COVID-19-Infektion testen können.
An dieser Stelle nochmals der Hinweis zum Ablauf der Testung:
·        Die betroffenen Personen nehmen telefonisch Kontakt zu ihrem Hausarzt auf. Dieser entscheidet über die Notwendigkeit einer Testung, meldet den Patienten bei Bedarf am Fieberzentrum an und teilt die Adresse mit.
·        Zur Abklärung der persönlichen Daten muss die zu testende Person den Personalausweis mitführen.
·        Am Testzentrum folgen die zu testenden Personen den Anweisungen des dort eingesetzten Personals.
·        Nach erfolgter Testung begeben sich die Patientinnen und Patienten in häusliche Quarantäne bis das Testergebnis vorliegt.

Über das Ergebnis werden die getesteten Personen über Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Duisburg informiert. Personen, die keinen eigenen Pkw nutzen oder nicht selbstständig zum Testzentrum fahren können, teilen dies dem Hausarzt mit. Der Hausarzt gibt diese Information an das Gesundheitsamt weiter, durch welches im Bedarfsfall ein mobiles Team zur Testung entsandt wird.

 Bürgerinnen und Bürger ohne Anmeldung durch einen Arzt werden vor Ort NICHT getestet. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger über die Notrufnummern 112 und 110 keine Informationen zum Corona-Virus oder zur Testung erhalten. Die Notrufnummern bitte nur im Notfall wählen.

Für Informationen steht im Bedarfsfall auch das Servicecenter Call Duisburg unter 0203/940049 zur Verfügung. Den aktuellen Sachstand zur Corona-Lage in Duisburg und die von der Stadt Duisburg getroffenen Maßnahmen finden sich auf der Internetseite der Stadt Duisburg (www.duisburg.de) und den Social-Media-Kanälen Facebook und Twitter.


Erstattung der Elternbeiträge in der Kindestagespflege wegen Schließung aufgrund Corona-Virus
Oberbürgermeister Sören Link wird dem Rat der Stadt Duisburg analog zu den Regelungen für Eltern von Kindern in Kindertageseinrichtungen vorschlagen, allen Eltern, denen für den Zeitraum der Schließung von Kindertagespflegestellen kein Notbetreuungsplatz angeboten werden konnte, ebenfalls die gezahlten Elternbeiträge anteilig zurückzuerstatten.

„Auch für Eltern von Tagespflegekindern, die von der Schließung betroffenen sind,  entsteht durch den Ausfall der Betreuungsleistung eine erhebliche organisatorische Belastung. Eine anteilige Erstattung für die fehlende Betreuungsleistung ist aus meiner Sicht daher auch in diesem Fall mehr als gerechtfertigt“, so Oberbürgermeister Sören Link.

„Uns ist es wichtig, dass alle Eltern den zu viel gezahlten Beitrag zurückerhalten. Dafür wird allerdings auch für die Kindertagespflege ein entsprechender Antrag erforderlich sein. Wir werden die Einzelheiten noch ausarbeiten und die Eltern entsprechend informieren“, so Thomas Krützberg, Beigeordneter für Familie, Bildung und Kultur, Arbeit und Soziales.  

Die Erstattungen werden, sofern der Rat für die Erstattung auch der Kindertagespflege-Beiträge stimmt, am Ende der Schließzeit bearbeitet. Von sofortigen Anträgen bittet das Jugendamt im Moment abzusehen.

Bitte beachten:
Jeder kann mithelfen, die Verbreitung zu verlangsamen. Schützen Sie sich und andere, indem Sie die bekannten Hygienehinweise anwenden. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!


„WfbM Duisburg schließt ihre Betriebsstellen ab sofort – Notfallbetreuung ist gesichert“

Duisburg, 18. März 2020 - Am 17.03.2020 erging seitens des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales u. a. für sämtliche tagesstrukturierende Einrichtungen der Eingliederungshilfe - auch für Werkstätten für Menschen mit Behinderung in NRW-  der Erlass den Betreuungsdienst einzustellen.

Anfang der Woche sind bereits in der Duisburger Werkstatt einige Mitarbeiter mit Behinderung der Werkstatt ferngeblieben. Die Sorge der Eltern und Wohneinrichtungen vor der Verbreitung des Corona-Virus zeigte sich deutlich. Mit dem gestrigen Erlass besteht nun Klarheit, dass die Werkstätten alle Betriebsstellen zunächst bis zum 19. April schließen.

„Uns ist die Gesundheit aller Mitarbeiter sehr wichtig. Die letzten beiden Tage haben wir gehofft, dass der Erlass in seiner jetzigen Form beschlossen wird. Die Entscheidung zur Schließung der Werkstätten ist aus unserer Sicht genau richtig! Für Mitarbeiter mit Behinderung, deren Betreuung nicht sichergestellt werden kann, stellen wir eine Notfallbetreuung“, berichtet Geschäftsführer Alexander Schmanke. Diesbezüglich ist die Werkstatt mit Wohneinrichtungen, Betreuern und Eltern in Kontakt. Die Werkstatt bleibt natürlich auch weiterhin telefonisch erreichbar unter 0203 – 348597 – 0.

In den Werkstätten würden insbesondere Menschen, die durch Alter, Vorerkrankung oder Behinderung einem besonderen Risiko durch das Corona-Virus ausgesetzt sind, in engen Kontakt miteinander stehen. Durch den Erlass wird dieses Risiko minimiert.

 

Stadt verschärft einschränkende Regelungen

Duisburg, 17. März 2020 - Vor dem Hintergrund der zwischen Bund und Ländern vereinbarten erweiterten einschränkenden Regelungen zu Corona gilt für die Stadt Duisburg ab morgen eine weitere Verschärfung. Die Stadt Duisburg verfügt im Rahmen einer weiteren Allgemeinverfügung mit Wirkung ab morgen, dass alle Geschäfte geschlossen bleiben.
Dazu gehören auch Frisöre und vergleichbare Dienstleistungen, die einen direkten Kundenkontakt mit sich bringen.
Ausgenommen sind lediglich Lebensmittelgeschäfte, Kioske, Drogerien, Bäcker, Metzger, Apotheken, Banken und Tankstellen. 
Ebenso werden alle Restaurants geschlossen. Dabei sind aber die Lieferdienste und die reine Abholung von Speisen ausgenommen, wenn bei der Auslieferung bzw. Abgabe entsprechend Abstand gehalten wird.
Ein Verzehr vor Ort ist nicht erlaubt. Weiterhin werden alle Spielplätze gesperrt, um sicherzustellen, dass nicht eine Übertragung von Kind zu Kind erfolgt. Hotels und andere Unterkünfte sollen vorübergehend keine Übernachtungen mehr für Touristen anbieten. Es sind nur noch Übernachtungen zu notwendigen Zwecken erlaubt.
Ebenso werden alle Gottesdienste ausgesetzt, alle Treffen von Vereinen und auch Busreisen sollen nicht mehr durchgeführt werden. Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften werden untersagt.

Kein Publikumsverkehr mehr in allen städtischen Ämter

Da sich das Coronavirus auch in Duisburg immer weiter ausbreitet, werden ab Mittwoch, 18. März, alle städtischen Ämter für den Publikumsverkehr geschlossen. Alle für die Zeit ab dem 18. März gebuchten Termine bei den städtischen Ämtern verfallen. Stattdessen werden für unaufschiebbare Angelegenheiten nur noch telefonische Notfalltermine vergeben.
Die Bürgerservicestationen sind für diese unaufschiebbaren Angelegenheiten unter der Rufnummer 0203/94000 und per Mail bss@stadt-duisburg.de erreichbar. Das Amt für Soziales und Wohnen bittet die Bürgerinnen und Bürger, einzureichende Unterlagen per Post oder per E-Mail zu senden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit des Posteinwurfs in die vorhandenen Briefkästen.
Dringende Rückfragen für Notfälle richten Sie bitte an die im Internet hinterlegten Telefonnummern der jeweiligen Fachbereiche. Bereits vereinbarte Eheschließungen werden durchgeführt.

Aufgrund der hohen Infektionsgefahr und der räumlichen Enge werden Eheschließungen ab sofort nur noch mit dem Ehepaar - ohne Trauzeugen - durchgeführt. Wir bitten darum, keine Traugesellschaften zum Standesamt zu laden. Sterbefälle werden weiterhin bearbeitet.

Die Sterbefallbeurkundung wird kurzfristig im Standesamt West zentralisiert und die Bestatter sind entsprechend informiert. Die Abklärung einer ordnungsbehördlichen Bestattung kann nach Terminabsprache erfolgen.

Bis auf weiteres können Anmeldungen bei der Ausländerbehörde nur schriftlich erfolgen. Die notwendigen Unterlagen können übersandt werde, danach erfolgt die Anmeldung und die Rücksendung der eingereichten Unterlagen. Nur absolute Härtefälle können der Ausländerbehörde per Mail geschildert werden, nach deren Prüfung im Einzelfall eine Terminabsprache erfolgen kann.

Für Notfälle im Bereich der Fahrerlaubnisbehörde (z.B. dringende Verlängerungen für abgelaufene Lkw-Fahrerlaubnisse, Fahrerkarten für Transportfahrer oder auch Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung) können telefonisch Termine über die Rufnummer 283 8441 vereinbart werden.
Die Telefonnummer ist von Montag bis Freitag von 8 bis 15.30 Uhr erreichbar. Notfälle im Bereich der Zulassung sind Fahrzeuge für von gewerblichen Betrieben, die für den Erhalt der öffentlichen Ordnung und das Gemeinwesen notwendig sind.

 

Rechtzeitig mögliche Wohngeldansprüche prüfen
Bundesregierung muss ausreichende Mittel bereitstellen

Duisburg, 17. März 2020 - Mieter, die im Zuge der Corona-Krise mit Zahlungsschwierigkeiten rechnen, sollten frühzeitig mögliche Wohngeldansprüche prüfen. Das rät der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.

„Vielen Mietern ist gar nicht bewusst, dass der Staat Menschen mit niedrigen Einkommen hilft, weiterhin ihre Miete zu zahlen“, betonte Verbandspräsident Kai Warnecke. Gleiches gelte für selbstnutzende Eigentümer, die beispielsweise Kredite bedienen müssen oder sonstige immobilienbezogene Aufwendungen haben. Hier helfe der Staat mit dem Lastenzuschuss.

Warnecke forderte die Bundesregierung auf, im Bundeshaushalt ausreichend Mittel bereitzustellen und für entsprechende Reserven zu sorgen. Es sei zudem wichtig, dass die zuständigen Behörden in den Kommunen weiterhin leistungsfähig bleiben und solche Anträge zügig bearbeiten.

„Das Wohngeld – ob als Miet- oder als Lastenzuschuss – unterstützt bedürftige Personen und Haushalte in diesen schwierigen Zeiten gezielt und unmittelbar. Mieter und Eigentümer sollten sich jetzt informieren“, empfahl Warnecke.

 

Kinder- und Jugendärzte bitten Eltern um angemessenes Verhalten

BVKJ-Präsident Dr. Thomas Fischbach: "Wenn sich alle solidarisch verhalten,
bleiben unsere Praxen arbeitsfähig und wir werden das Virus besiegen!"

 

Köln/Duisburg, 17. März 2020 - Die Zahl der Patienten, die sich mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert haben, steigt auch in Deutschland weiter an. Wichtig ist es jetzt, die Kurve der Infekte flach zu halten und dafür zu sorgen, dass unser Gesundheitssystem arbeitsfähig bleibt.

Mit folgenden Bitten wendet sich der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte an Eltern:

"Liebe Eltern,

unser Gesundheitssystem arbeitet effizient und auf Hochtouren. Wir Kinder- und Jugendärzte versorgen Ihre kranken Kinder  so gut es die Lage zulässt. Das gilt auch für Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen.

Aber wir sind darauf angewiesen, dass Sie alle mithelfen, dass unsere Praxen arbeitsfähig bleiben und wir die Krise bald bewältigen.

Bitte suchen Sie auf keinen Fall ohne telefonische Anmeldung Ihre Kinder- und Jugendarztpraxis auf!

Fragen Sie nach den Regeln Ihrer Praxis. Manche Kolleginnen und Kollegen haben ihr Bestellsystem geändert und trennen zum Beispiel Vorsorgen und Infekt-Sprechstunde zeitlich oder räumlich.

Falls Sie den Verdacht haben, dass Sie oder Ihr Kind mit dem Coronavirus infiziert sind oder Kontaktperson sind:

Fragen Sie nach den Bestimmungen, die für Ihre Region gelten und richten sich danach. In einigen Regionen werden Patienten für einen Labortest zu Hause aufgesucht, in anderen gibt es Schwerpunktpraxen oder gesonderte Sprechstunden in der gewohnten Praxis, z. B. zum Ende der Praxisöffnungszeiten).

Bitte teilen Sie der Praxis schon am Telefon mit, welche Symptome Sie oder ihr Kind haben, ob sie sich während der letzten 14 Tage in einem der Corona-Risikogebiete aufgehalten haben oder Kontakt zu einer Corona-infizierten Person hatten.

Bitte halten Sie auf dem Weg zur Praxis und auch am Anmeldeschalter einen Mindestabstand von 1 bis 2 Metern ein. Und natürlich sollten Sie auch zu Hause sich und andere so gut wie möglich schützen:

Händewaschen: regelmäßig und gründlich mit Wasser und Seife.

Vermeiden Sie es, sich mit den Händen ins Gesicht zu fassen.

Verzichten Sie auf  Begrüßungen mit Händeschütteln, Umarmungen und Küssen.

Husten oder niesen Sie in ein Papiertaschentuch, das danach gleich entsorgt wird. Bei plötzlichen Husten- oder Niesattacken: Armbeuge benutzen.

Gehen Sie mit Ihren Kindern lieber in die Natur als auf den Spielplatz! Im Internet finden Sie jede Menge Anregungen für Spiele an der frischen Luft.

Besuche bei Großeltern, wenn diese zur Risikogruppe zählen (älter als 60 Jahre, Vorerkrankungen) oder Besuche bei chronisch kranken Menschen sollten jetzt unterbleiben.

Wenn alle mitmachen, schützen wir  nicht nur  uns selbst, sondern vor allem die Älteren und Schwächeren unter uns und sorgen dafür, dass die Krise schneller bewältigt ist."

 

KV Nordrhein fordert Konzentration auf das Wesentliche – und einen Schutzschirm für die Praxen

Düsseldorf/Duisburg, 17. März 2020 - Die aktuelle Situation führt die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein und ihr Personal an die Grenze ihrer Belastbarkeit. Die Zahl der in NRW bestätigten SARS-CoV-2-Infektionsfälle steigt täglich drastisch an. Stand heute, 17. März, gibt es NRW-weit rund 3060 Infizierte. Tatsächlich dürfte die Zahl infizierter Bürger im Land noch viel höher liegen, da die Testergebnisse zeitlich hinterherhinken – de facto muss also mit einer hohen Dunkelziffer an Infizierten gerechnet werden.

 

„Wir haben es inzwischen mit einem exponentiellen Wachstum der Fallzahlen zu tun. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass mehr als 90 Prozent aller Patienten ambulant durch das vertragsärztliche System versorgt werden, ist dringend und kurzfristig ein Umdenken in der ambulanten Versorgung erforderlich“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein.
Auch Praxen, vor allem in besonders betroffenen Regionen, seien zunehmend von behördlich angeordneten Quarantäne-Maßnahmen betroffen – und geraten zunehmend in eine finanzielle Schieflage.
„In den Praxen unserer Mitglieder herrscht Ausnahmezustand, wie wir auch an der Zahl der Fragen und Mitteilungen sehen – allein gestern haben uns über 4000 Anrufe erreicht, das ist mehr als ein Viertel unserer Praxen.“ 

 

Praxen benötigen dringend Schutzmaterial

„Das derzeit größte Problem unserer Mitglieder ist die unzureichende Ausstattung beziehungsweise das Fehlen von Schutzausrüstung für den Umgang mit Corona-Verdachtsfällen“, sagt Dr. med. Carsten König, stellvertretender Vorsitzender der KV Nordrhein. Die KV hat zuletzt mit erheblichem Aufwand und aus eigenen Mitteln Bestände aufgebaut und damit zumindest die 77 ambulanten Notdienstpraxen im Rheinland sowie die Praxen in besonders betroffenen Regionen (Kreis Heinsberg, Städteregion Aachen) ausstatten können.
„Wir warten nach wie vor auf die von der Politik angekündigte, dringend benötigte Schutzausrüstung und sind auf eine Verteilung gut vorbereitet, sobald wir das Material erhalten“, so König.

 

Alle derzeit verhängten drastischen Maßnahmen wie die Einschränkung des öffentlichen Lebens, das Verzichten auf soziale Kontakte und der Aufenthalt in häuslicher Umgebung dienen allein dem Ziel, die Verbreitung des Coronavirus soweit wie möglich aufzuhalten beziehungsweise zu verzögern – Hintergrund ist die nur begrenzte Verfügbarkeit von Intensivbetten beziehungsweise Beatmungsplätzen für diejenigen, die von der Infektion in schwerer Weise betroffen sind.
Der öffentliche Appell an die Bevölkerung, möglichst zu Hause zu bleiben, hat zwangsläufig Auswirkungen auf die Praxen und die medizinische Versorgung. „Wir müssen auch die Zahl der nicht dringend erforderlichen Arztbesuche reduzieren, um das Infektionsrisiko für Patienten und das Praxispersonal so klein wie möglich und die Versorgung von schwer und chronisch kranken Patienten aufrechtzuerhalten“, sagt Bergmann.

 

Versorgung neu strukturieren

Die KV Nordrhein empfiehlt ihren Mitgliedern, Patienten dementsprechend zu informieren. „Viele Interventionen sind auch auf telemedizinischem Wege und nicht zuletzt telefonisch möglich. Rezepte und Überweisungen können postalisch zugestellt werden.
Das vereinfachte Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ohne Anwesenheit des Patienten in der Praxis ist bereits umgesetzt“, betont Bergmann. Es sei daher richtig, Corona-Verdachtsfälle weiterhin in Abstrich- beziehungsweise Diagnosezentren zu konzentrieren.
„Wir brauchen Versorgungsschwerpunkte, Diagnosezentren sind ein erster Schritt. Sie müssen weiterhin allen Patienten mit entsprechenden Symptomen und Risikofaktoren auf ärztliche Veranlassung hin zugänglich bleiben – sonst wenden sich die Patienten für die Testung wieder direkt an die Praxen.“

 

Es muss zudem mit einer höheren Inanspruchnahme der Praxen aufgrund der veränderten Patientensteuerung in den Kliniken  gerechnet werden, beispielsweise im Bereich akut zu versorgender kardiologischer Patienten, die normalerweise primär stationär behandelt werden. „Eine ähnliche Situation erwarten wir in den Praxen der Lungenfachärzte“, so der KVNO-Chef.

 

Finanzielle Hilfen notwendig

Man dürfe auch die reguläre Versorgung, unabhängig von der Corona-Pandemie, nicht aus dem Blick verlieren. Das gelte für den ambulanten ebenso wie für den stationären Bereich. Auch Krankenhäuser seien angehalten, die Regelversorgung einzuschränken und beispielsweise elektive Eingriffe aufzuschieben.
„Dass die Politik den Krankenhäusern dafür flankierende finanzielle Maßnahmen zusagt, um ihnen ein wirtschaftliches Überleben in diesen Krisenzeiten zu ermöglichen, ist richtig. Das muss dann aber ebenso für den ambulanten Sektor gelten“, fordert Bergmann.

 

Die Umstrukturierung der Versorgung gehe zwangsläufig mit erheblichen Veränderungen in den Abläufen in den Praxen einher – und teilweise mit einer stark sinkenden Zahl von Patienten: „Es ist richtig, dass wir möglichst viele Patienten aus den Praxen raushalten.“
Veränderte Versorgungsstrukturen und sinkende durchschnittliche Fallzahlen führten jedoch im System der ambulanten vertragsärztlichen Vergütung zwangsläufig zu erheblichen Wirtschaftseinbußen, die kompensiert werden müssten.

 

Nur dann hätten die kassenärztlichen Vereinigungen  den erforderlichen Spielraum, aktuell erforderliche Versorgungsschwerpunkte zu etablieren und die Versorgung nach den jeweils aktuellen Erfordernissen zu steuern. Bergmann: „Wir brauchen kurzfristig einen finanziellen Schutzschirm für die Praxen.“

 

 

Robert Koch Institut stuft Corona-Gefährdung jetzt als hoch ein

Aktuell (17. März 13 Uhr) ist in Duisburg die Zahl der Corona Infizierten auf 46 Personen angestiegen. Zwei Personen befinden sich im Krankenhaus (eine Person nicht ursächlich wegen Corona). Die Krankheitsverläufe sind nach wie vor weitestgehend unkompliziert.

Bundesregierung: Auswärtiges Amt spricht weltweite Reisewarnung aus

Die Corona-Pandemie-Dauer kann zwei Jahre dauern.

Berlin/Duisburg, 17. März 2020 - Die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland wird derzeit insgesamt als hoch eingeschätzt. Diese Gefährdung variiert aber von Region zu Region. Die Wahrscheinlichkeit für schwere Krankheitsverläufe nimmt mit zunehmendem Alter und bestehenden Vorerkrankungen zu. Die Belastung des Gesundheitswesens hängt maßgeblich von der regionalen Verbreitung der Infektion, den vorhandenen Kapazitäten und den eingeleiteten Gegenmaßnahmen (Isolierung, Quarantäne, soziale Distanzierung) ab und kann örtlich sehr hoch sein. Diese Einschätzung kann sich kurzfristig durch neue Erkenntnisse ändern.
Die Corona-Pandemie-Dauer kann zwei Jahre dauern. Quelle RKI




- Duisburg richtet weitere Testmöglichkeiten bei Infektionsverdacht ein  - OB Sören Link kritisiert Entschlüsse der Landesregierung

Duisburg richtet weitere Testmöglichkeiten bei Infektionsverdacht ein
Duisburg, 17. März 2020 - Der Krisenstab der Stadt Duisburg hat zur Entlastung der Krankenhäuser und Arztpraxen die Einrichtung eines „Coronatestzentrum“ zur mobilen Testung beschlossen. Bereits gestern wurde diese mobile Teststation durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Feuerwehr und der Duisburger Hilfsorganisationen errichtet. Das Fieberzentrum wird täglich von 8 bis 20 Uhr bereit sein, um Personen bei begründetem Verdacht auf eine COVID-19-Infektion zu testen.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, müssen potentiell infizierte Personen zunächst telefonisch Kontakt zu ihrem Hausarzt oder, außerhalb der Sprechzeiten, mit dem kassenärztlichen Notdienst unter der Rufnummer 116 117 aufnehmen. Wichtig: nur der Arzt entscheidet, ob eine Testung erforderlich ist.

Ist dies der Fall, nimmt der Arzt die Daten des Patienten auf und übermittelt diese an das Testzentrum. Weiter teilt der Arzt dem Patienten mit, wo sich das mobile Testzentrum befindet. Dort müssen sie sich zwingend mit einem Personalausweis ausweisen. Getestet wird sitzend im PKW - der Patient muss und darf nicht aussteigen. Diese Vorgehensweise ist wichtig, um einer eventuellen Verbreitung des Virus vorzubeugen.
Nach erfolgter Testung begeben sich die Patienten in häusliche Quarantäne, bis das Testergebnis vorliegt. Über das Ergebnis werden die getesteten Personen über die Mitarbeiter der Stadt Duisburg informiert.
Für Patienten, die nicht selbst einen PKW fahren können, bietet die Stadt Duisburg nach wie vor die Möglichkeit des Testservice vor Ort an. Auch dieser kann nur durch den oben beschriebenen Mechanismus ausgelöst werden.

Oberbürgermeister Sören Link bittet die Bürgerinnen und Bürger, weiterhin umsichtig zu bleiben: „Wir arbeiten in Duisburg weiter daran, unsere Stadt bestmöglich in dieser schwierigen Situation aufzustellen. Bitte helfen Sie sich und Schwächeren durch umsichtiges Verhalten. Zusammen sind wir stark im Team Duisburg.“
Achtung: Über die Notrufnummern 112 und 110 gibt es keine Informationen zum Corona-Virus oder zur Testung. Bitte wählen Sie die Notrufnummern nur im Notfall. Für allgemeine Fragen steht das städtische Servicecenter Call Duisburg unter (0203) 940049 zur Verfügung.
Aktuelle Informationen zur Corona-Lage in Duisburg und die von der Stadt Duisburg getroffenen Maßnahmen finden Sie auf der Website der Stadt Duisburg und den Social-Media-Kanälen Facebook und Twitter.


OB Link kritisiert: Entschlüsse der Landesregierung sind Stückwerk
Oberbürgermeister Sören Link: „Es ist allerhöchste Zeit, dass die Landesregierung Nordrhein-Westfalen den Ernst der Lage erkennt. Die gefassten Entschlüsse sind Stückwerk und verspielen das Vertrauen der Bürger in die öffentlichen Institutionen. Unsere wichtigste Ressource im Kampf gegen das Virus ist Zeit!
Es geht im Moment schlicht nicht darum, durch ein Einkaufszentrum zu schlendern, sich die Haare schneiden zu lassen, dicht gedrängt in Eisdielen zu sitzen oder Kindertagesstätten de facto an öffentliche Spielplätze zu verlagern. Der Handel – und das ist im Moment das Entscheidende - muss in dieser schwierigen Situation seiner Kernaufgabe gerecht werden und uns alle mit Lebensnotwendigem versorgen.
Alles was darüber hinaus geht, fördert die Verbreitung. Wir müssen Zeit gewinnen, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, um gerade die Menschen zu schützen, die besonders anfällig für das Virus sind. Das kann uns nur gelingen, wenn wir unsere sozialen Kontakte auf ein Minimum reduzieren. Ich appelliere an die Landesregierung, umgehend und entschieden zu reagieren, damit so viele Menschen wie möglich die Zeit bis zur Entwicklung einer Therapie und eines Impfstoffs sicher und gesund überstehen.
Wo immer wir in Duisburg die rechtlichen Möglichkeiten haben, werden wir über die Landesvorgaben hinaus gehen und weiter reichend Schließungen veranlassen, um die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Duisburg bestmöglich zu schützen.“

Anmerkung der Redaktion:

Noch nie hatten Politiker in den letzten Jahrzehnten weltweit so viel Aufmerksamkeit auf sich ziehen können. Noch nie waren martialische Wortprägungen in Friedenzeiten so überstrapaziert worden. Die einen bedrängen Mediziner die schon früh die Wahrheit sagten (China), die anderen (Macron) reden vom Krieg gegen ein Virus, politische Scharlatane verniedlichen in ihrer tumb wirkenden Selbstherherrlichkeit, schieben anderen Nationen die Schuld in die Schuhe und tönen nur unsäglich herum (Trump, Johnson und Konsorten), während drumherum die Menschen infiziert werden. Das Beispiel der dramatischen Infektions-Achse "China - Südkorea - Italien" zeigte doch jedem Veraantwortlichenwas die Stunde geschlagen hat udn was zwingend zu tun. Nur schnelles und konsequentes Handeln ist in dieser kritischen Lage angesagt.
Das hatte Freistaat-Ministerpräsident Söder früh erkannt und wurde flugs vom Saulaus zum Paulus, vom abwartenden zum konsequent handelnden Landesvater werden lassen. Es zeigt sich in Krisenzeiten tatsächlich, dass das föderalistische System seine Tücken hat und es erschreckt, dass bei einem lebensbedrohlichen Szenario der Bund nur empfehlen kann und es vielleicht zu lange kostbare Zeit in Anspruch nimmt, bis die Länder diese Empfehlungen umsetzen - sofern sie es tun.
Was daraus entstehen kann durchaus als  Stückwerk im Flickenteppich Länderhoheit bezeichnet werden. Das Infektionsschutzgesetz reicht hier in Sachen Kompetenz mit Durchgriff nicht ganz aus. Nicht wenige Menschen wünschen sich in solcher einer Krise besser nur einen, der den Hut aufhat. Aber: Erst nach dem Ende der Corona-Zeit kann definitiv ein Urteil, gesprochen werden.

 

DFB in der Corona-Krise
DFB prüft Unterstützungsprogramm für 3. Liga, Frauen-Bundesliga und die Regional- und Landesverbände

Stellungnahme des DFB-Präsidenten Fritz Keller zur aktuellen Situation

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen
Landesweite Einstellung des Unterrichtsbetriebs als Vorsichtsmaßnahme zur Eindämmung des Coronavirus
'Die SchulMail' an die Schulen

Leitlinien des Bundes und der Länder zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich

Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben am 16. März 2020 folgende Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart

Berlin/Düsseldorf/Duisburg, 16. März 2020 - Ausdrücklich NICHT geschlossen wird der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.

Vielmehr sollten für diese Bereiche die Sonntagsverkaufsverbote bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt werden. Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesen bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.

II. Für den Publikumsverkehr zu schließen sind
 - Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
 - Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen
 - Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
 - Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
 - der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
 - alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center - Spielplätze.

III. Zu verbieten sind
 - Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
 - Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

IV. Zu erlassen sind
 - Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen, um den Besuch zu beschränken (zB Besuch einmal am Tag, für eine Stunde, allerdings nicht von Kinder unter 16 Jahren, nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen, etc.)
 - in den vorgenannten Einrichtungen sowie in Universitäten, Schulen und Kindergärten, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben
 - Auflagen für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels, das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren, etwa durch Abstandsregelung für die Tische, Reglementierung der Besucherzahl, Hygienemaßnahmen und –hinweise
 - Regelungen, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können,
 - Regelungen, dass Restaurants und Speisegaststätten generell frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens ab 18 Uhr zu schließen sind.


- Notbetreuung: Schulministerium veröffentlicht Rahmenbedingungen
- Landesregierung: Leitlinie bestimmt Personal kritischer Infrastrukturen

Duisburg, 14:30 Uhr: Die Zahl der Corona-Infizierten auf 30 gestiegen.
Jeder kann mithelfen, die Verbreitung zu verlangsamen. Schützen Sie sich und andere, indem Sie die bekannten Hygienehinweise anwenden.


Notbetreuung: Schulministerium veröffentlicht Rahmenbedingungen

Düsseldorf/Duisburg, 16. März 2020 - Schulen in Duisburg halten zur Entlastung des Personals in kritischen Infrastrukturen  eine Notbetreuung für die Klassen 1 - 6 vor. Dabei werden die Betreuungsgruppen grundsätzlich im bisherigen Klassenverband für Schüler/innen der eigenen Schule eingerichtet und sollen nur in Ausnahmefällen mehr als fünf Kinder umfassen.
Die Betreuungszeiten erstrecken sich auf den Zeitraum des Schulbetriebes, wie dieser an der jeweiligen Schule einschließlich einer Ganztagsbetreuung stattfinden würde. Die Eltern sind verpflichtet, für die Verpflegung ihrer Kinder selbst zu sorgen. Der Transport zu den Schulen muss ebenfalls von den Eltern selbstständig übernommen werden.
Die Notbetreuung bedarf einer schriftlichen Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers. Eine entsprechende Bescheinigung auf Unabkömmlichkeit des Elternteils in ihrer konkreten Tätigkeit bzw. Funktion muss der Schulleitung vorliegen, damit der Schüler/die Schülerin in eine Notgruppe aufgenommen werden kann. Kinder können die Angebote nur wahrnehmen, wenn sie bezüglich des Corona-Virus nicht erkrankt oder erkrankungsverdächtig sind.
Insbesondere dürfen Kinder, die von der örtlichen Ordnungsbehörde oder dem Gesundheitsamt unter häusliche Quarantäne gestellt worden sind, die Schule auf keinen Fall betreten und können daher an dem Angebot nicht teilnehmen. Dem Anhang entnehmen Sie bitte die neue Leitlinie für sogenannte Schlüsselpersonen für die Notbetreuung in Schulen und Kindertageseinrichtungen:


Landesregierung: Leitlinie bestimmt Personal kritischer Infrastrukturen

Die Landesregierung teilt mit: Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat am 13. März 2020 ein Betretungsverbot von sämtlichen Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege und die Schließung der schulischen Gemeinschaftseinrichtungen erlassen. Ausgenommen davon sind Kinder bestimmter Personengruppen, die beruflich in sogenannten Kritischen Infrastrukturen tätig sind.
Die Landesregierung hat sich auf folgende Leitlinien verständigt, die diesen Personenkreis genauer bestimmen. Die Entscheidung, ein Kind zur Betreuung in der Schule oder Kindertageseinrichtung aufzunehmen, dessen Eltern in einer der untengenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind, treffen die Leitungen der jeweiligen Schule bzw. Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflegepersonen.
Grundlage einer solchen Entscheidung ist zum einen ein Nachweis darüber, dass beide Elternteile (soweit nicht alleinerziehend) nicht in der Lage sind, die Betreuung zu übernehmen. Darüber hinaus muss eine schriftliche Zusicherung (oder Zusicherung der Nachreichung der Vorlage) der jeweiligen Arbeitgeber beider Elternteile vorliegen, dass deren Präsenz am Arbeitsplatz für das Funktionieren der jeweiligen kritischen Infrastruktur notwendig ist.

Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen. Bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung würden nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere ernsthafte Folgen eintreten. Die nachstehende Liste lehnt sich an die Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz) und wird stetig fortentwickelt:
Der folgende Personenkreis ist in einer Kritischen Infrastruktur tätig:
1. Sektor Energie
 Strom, Gas, Kraftstoffversorgung (inklusive Logistik)
 insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
2. Sektor Wasser, Entsorgung
 Hoheitliche und privatrechtliche Wasserversorgung
 insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
3. Sektor Ernährung, Hygiene
 Produktion, Groß-und Einzelhandel (inklusive Zulieferung, Logistik)
4. Sektor Informationstechnik und Telekommunikation
 insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
5. Sektor Gesundheit
 insbesondere Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore
6. Sektor Finanz- und Wirtschaftswesen
 insbesondere Kreditversorgung der Unternehmen, Bargeldversorgung, Sozialtransfers
 Personal der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes (insbesondere Auszahlung des Kurzarbeitergeldes)
7. Sektor Transport und Verkehr
 insbesondere Betrieb für kritische Infrastrukturen, öffentlicher Personennah- und Personenfern- und Güterverkehr
 Personal der Deutschen Bahn und nicht bundeseigenen Eisenbahnen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
 Personal zur Aufrechterhaltung des Flug- und Schiffsverkehrs
8. Sektor Medien
 insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko-und Krisenkommunikation
9. Sektor staatliche Verwaltung (Bund, Land, Kommune)
 Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Justiz, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justizvollzug, Veterinärwesen, Lebensmittelkontrolle, Asyl- und Flüchtlingswesen einschließlich Abschiebungshaft, Verfassungsschutz, aufsichtliche Aufgaben sowie Hochschulen und sonstige wissenschaftlichen Einrichtungen, soweit sie für den Betrieb von sicherheitsrelevanten Einrichtungen oder unverzichtbaren Aufgaben zuständig sind
 Gesetzgebung/Parlament
10. Sektor Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe
 Sicherstellung notwendiger Betreuung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.

Allgemeinverfügung: Stadt Duisburg untersagt ab Sonntag, 15. März 2020, bis einschließlich 10. April 2020 jegliche Veranstaltung im Duisburger Stadtgebiet

Duisburg, 15. März 2020, 09:00 Uhr - Per Allgemeinverfügung untersagt die Stadt Duisburg ab einschließlich Sonntag, 15. März 2020, bis einschließlich 19. April 2020 jegliche Veranstaltung im Duisburger Stadtgebiet.

Corona, Welt, Maske, Virus, KrankheitDie Stadt Duisburg hat sich eingehend mit der Umsetzung des Erlasses des Landes NRW (vom 13.3.2020) zur Durchführung von Veranstaltungen befasst. Das Land hat die Kommunen angewiesen, auch Veranstaltungen mit einer erwarteten Teilnehmerzahl unter 1.000 Teilnehmern grundsätzlich zu untersagen.

Das Verbot gilt auch für Gottesdienste und sonstige Veranstaltungen von Religionsgemeinschaften. Ausgenommen von diesem Verbot sind nur solche Veranstaltungen, die aus Gründen überwiegenden öffentlichen Interessen notwendig sind, insbesondere solche, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfürsorge und -vorsorge zu dienen bestimmt sind. Dazu gehören beispielsweise Wochenmärkte, die der Nahversorgung der Bevölkerung dienen.
Alle Geschäfte gehören zur Daseinsvorsorge (Bekleidung, Baumärkte, Tiernahrung etc.) und sind vom Verbot NICHT erfasst. Bei Geschäften handelt es sich in der Regel nicht um Veranstaltungen.

Ebenfalls bis einschließlich 19. April 2020 sind musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb (insbesondere Diskotheken, Clubs und Bars) sowie alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz untersagt. Von dem Verbot umfasst sind auch Theater- und musikalische Aufführungen, Filmvorführungen und Vorträge jeglicher Art, der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie die gewerbliche Annahme von Wetten. Untersagt ist auch der Bordellbetrieb und der Besuch von Sportkursen, Fitnessstudios und ähnlichen Sporteinrichtungen. Der Zoo Duisburg schließt ab Sonntagmittag

Der Besuch von Restaurants und Gaststätten, die mit einem Essensangebot der Versorgung dienen, bleibt möglich. Von der Schließung sind neben den Bürgerhäusern auch alle Jugendzentren und Jugendeinrichtungen betroffen. Nach der Einschätzung des Robert-Koch-Institutes sind zur Bewältigung der aktuellen Weiterverbreitung des Corona-Virus "massive Anstrengungen auf allen Ebenen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes erforderlich".

Damit sind gesamtgesellschaftliche Anstrengungen wie die Reduzierung von sozialen Kontakten mit dem Ziel der Vermeidung von Infektionen im privaten, beruflichen und öffentlichen Bereich sowie eine Reduzierung der Reisetätigkeit verbunden. Die Entwicklungen der letzten Tage zeigen, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen.
Die Zahl der Infizierten steigt auch in Duisburg stetig an, aktuell gibt es 24 Fälle.

Oberbürgermeister Sören Link zu den neuen Restriktionen in Zusammenhang mit dem Corona Virus
„Ich weiß, dass die neu getroffenen Maßnahmen das Leben von fast allen Duisburgerinnen und Duisburgern auf ganz unterschiedliche Weise betreffen. Ich kann den Impuls eines jeden verstehen, der sich jetzt wünscht, die getroffenen Maßnahmen seien eigentlich gar nicht nötig, seien übertrieben.
Ich muss Ihnen jedoch sagen: jede einzelne Maßnahe ist nötig und sinnvoll, um den Virus so schnell es geht auszuhungern. Bleiben Sie zuhause, schützen Sie so alte und kranke Mitmenschen.
Lassen Sie uns für das Gemeinwohl einstehen und unsere eigenen Probleme für eine Weile zurück stellen. Schwache Mitbürger und das medizinische Personal, Alten- und Krankenpfleger, die Feuerwehrleute, Rettungsdienste und die Polizei brauchen unsere uneingeschränkte Solidarität.
Wer heute und in den nächsten Tagen zuhause bleibt, sich an alle Hygieneregeln hält trägt einen Stück dazu bei, dass sich die Lage schneller wieder normalisieren kann. Bislang sind alle Corona Erkrankungen in Duisburg mild verlaufen und unser Gesundheitssystem arbeitet gewohnt professionell für die Bürger unserer Stadt. Jeder kann durch sein Verhalten ein Stück dazu beitragen, das dies so bleibt. Im Team schaffen wir das. Ich bitte Sie deswegen herzlich: Arbeiten Sie mit im Team Duisburg - gemeinsam sind wir stark.“


Stadt ergreift weitere Maßnahmen

Kita-Schließungen ab 16. März nach Beschluss der Landesregierung  
Duisburg, 13. März 2020 - Die Landesregierung hat beschlossen, dass ab Montag Corona, Welt, Maske, Virus, Krankheitbis zunächst 19. April (Ende Osterferien) alle Kitas geschlossen bleiben. Sofern betroffene Eltern zuhause keine Möglichkeit zur Betreuung haben bietet die Stadt die Möglichkeit einer Notbetreuung an.
Dieses Angebot gilt für doppelt berufstätige Elternpaare sowie Alleinerziehende in Beschäftigungsverhältnissen folgender Berufsgruppen:
Kranken- und Pflegebereich (zum Beispiel Altenpfleger, Krankenpfleger, Ärzte, Apotheker), Sicherheit und Ordnung (zum Beispiel Polizisten, Feuerwehrleute, Ordnungsamtsmitarbeiter) und  Erziehungsbereich (zum Beispiel Mitarbeiter in Kindertagesstätten und in stationären Jugendeinrichtungen).  

Aufgrund notwendiger, umfangreicher Organisationsarbeiten zur Erfassung des tatsächlichen Bedarfes, Umstrukturierung der Dienstpläne und Einrichtung der Notgruppen findet in den städtischen Kindertageseinrichtungen am Montag, 16. März sowie Dienstag, 17. März keine Betreuung statt.
Die Mitarbeiter werden jedoch vor Ort sein, um von den Eltern Arbeitgebernachweise (aus denen hervorgeht, dass der Arbeitgeber den Eltern kein Home Office bzw. Mobiles Arbeiten oder einen Sonderurlaub ermöglichen kann) entgegen zu nehmen.  
Wir bitten alle betroffenen Eltern, dass unten angehängte Formular durch ihre Ar-beitgeber ausfüllen zu lassen und am Montag sowie Dienstag bei ihrer Kindertageseinrichtung abzugeben.
Die Kindertageseinrichtungen werden dann ab Mittwoch, 18. März, den eingeschränkten Betrieb mit Notgruppen aufnehmen.  
Die Stadt Duisburg bittet alle Eltern für die Notwendigkeit dieser Maßnahmen um Verständnis, da sie zur Eindämmung der Ausbreitung der durch das Corona-Virus ausgelösten Krankheit Covid-19 in Duisburg dienen. Zum Schluss nochmals der Appell an die Eltern, wirklich nur die Kinder in Notgruppen zu bringen, die keine andere Betreuungsmöglichkeit haben.  

 


Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Stadt Duisburg

Corona, Welt, Maske, Virus, KrankheitDie Verbreitung des Coronavirus hat für die Stadt Duisburg und das öffentliche Leben in der Stadt weitreichende Auswirkungen. Ziel aller städtischen Maßnahmen ist das Herauszögern der Verbreitung des Virus. Der Verwaltungsvorstand hat unter der Führung von Oberbürgermeister Sören Link heute entschieden, nachfolgend aufgelistete Einrichtungen ab Montag, den 16. März 2020, zunächst bis nach Beendigung der Osterferien zu schließen:
·        Studieninstitut Duisburg (s. gesonderte Hinweise)
·        Fortbildung der Stadt Duisburg
·        Volkshochschule der Stadt Duisburg mit allen Außenstellen
·        Stadtbibliothek der Stadt Duisburg mit allen Außenstellen
·        Stadthistorisches Museum
·        Museum der Deutschen Binnenschifffahrt
·        Duisburg Sport eigene, betriebene Bäder
·        Duisburg Sport eigene Sporthallen und Sportanlagen
·        Bundes- und Landeszentrum für den Kanusport Für das Studieninstitut werden derzeit anderweitige Methoden der Prüfungsvorbereitung und Lehrgangsdurchführung erarbeitet.
Weitere Informationen hierzu werden in Kürze direkt vom Studieninstitut Duisburg veröffentlicht. Die Information der einzelnen Bereiche erfolgt über die jeweils zuständigen Dezernate. Darüber hinaus gilt ab sofort, dass in allen Bereichen mit Publikumsverkehr der ungesteuerte Publikumsverkehr eingestellt wird. Persönliche Vorsprachen erfolgen ausschließlich nur nach einer Terminvereinbarung, die entweder telefonisch oder online erfolgt.

Coronavirus - Stadt Duisburg erlässt neue Regelungen
Duisburg, 13. März 2020 - Die Stadt Duisburg wird dem Appell der Bundeskanzlerin Angela Merkel folgen und alle eigenen Veranstaltungen - unabhängig von der Besucherzahl - absagen. Diese Maßnahme ist wichtig, um die Ausbreitung des Corona Virus zu verlangsamen. Vor diesem Hintergrund werden auch Fremdveranstaltungen oberhalb von 200 Besuchern untersagt.
Oberbürgermeister Sören Link appelliert eindringlich an die Landesregierung, den Kommunen eindeutige rechtliche Vorgaben zu machen. Dies gilt insbesondere für die Kinderbetreuunggsangebote und Schulen.
„Mich erreichen zahlreiche Fragen von besorgten Eltern. Den Menschen fehlen klare Entscheidungen. Nur, wenn wir diese haben, können wir alle damit beginnen, den Alltag neu zu organisieren“, so Link.

 
Kartenrückgabe: Absage der Akzente-Veranstaltungen in der Zentralbibliothek  

Von der Absage aller städtischen Veranstaltungen aufgrund der Verbreitung des Coronavirus‘ sind auch die Veranstaltungen der Stadtbibliothek zu den 41. Duisburger Akzenten betroffen. Die Termine mit Sebastian 23, Fatih Cevikkollu, Frank Goosen und Wladimir Kaminer finden nicht statt und auch der Glückstag in der Bibliothek am 21. März ist abgesagt.  
Gekaufte Karten können ab Montag, 16. März, bis zum 30. April 2020 an der Information im Stadtfenster, Steinsche Gasse 26, zurückgegeben werden. Der Eintrittspreis wird erstattet. Die Bibliothek bittet darum, den gesamten Rückgabezeitraum zu nutzen, damit sich keine Warteschlangen bilden.   Die Öffnungszeiten sind montags von 13 bis 19 Uhr, dienstags bis freitags von 11 bis 19 Uhr, samstags von 11 bis 16 Uhr.  


Bürgerservicestationen arbeiten nur noch mit  Terminabsprache  

Zum Schutz der Kunden als auch der Mitarbeiter vor dem Coronavirus werden die Bürgerservicestationen an allen Standorten ab Dienstag, 17. März, ausschließlich Bürgerinnen und Bürger nach vorheriger Terminvereinbarung bedienen. Die Terminvereinbarung kann unter www.duisburg.de/termine vorgenommen werden.   Die Stadt Duisburg bittet um Verständnis für diese Vorsichtsmaßnahme, mit der die Infektionsgefahr durch bessere Verteilung möglichst ausgeschlossen werden soll. Nähere Informationen zu den Öffnungszeiten und den Leistungen der Bürgerservicestationen gibt es online unter www.duisburg.de oder über das städtische Call-Center unter der Rufnummer 0203-94000.


Video-Botschaft von Oberbürgermeister Sören Link

Duisburg, 12. März 2020 -Statement von Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link zur Absage aller städtischen Veranstaltungen mit mehr als 200 Teilnehmern:
https://www.duisburg.de/allgemein/fachbereiche/gesundheitsamt/corona-virus-statement-ob.php
Der Link ist sieben Tage gültig.  https://we.tl/t-MnWRn42H83
 

 

Zum Schutz der Duisburger Bevölkerung sowie zur Minimierung des Übertragungs- und Verbreitungsrisikos werden alle städtischen Veranstaltungen mit mehr als 200 Teilnehmer/innen abgesagt. Veranstaltungen unter 200 Teilnehmer/innen werden nach den Kriterien des Robert-Koch-Institutes (RKI) beurteilt und im Einzelfall entschieden.
Nach dem Erlass des Gesundheitsministeriums sind alle Veranstaltungen mit über 1.000 Teilnehmer/innen abzusagen. Bei einer Teilnehmerzahl von unter 1.000 sind die Veranstalter bzw. die Verantwortlichen verpflichtet, nach den RKI-Kriterien zu verfahren.
Dabei sind im Zuge einer Risikoanalyse entsprechende und geeignete Maßnahmen zu entwickeln. Unter Umständen müssen die Zahl und die Identität der Personen festgehalten werden. Insbesondere bei Veranstaltungen mit medizinischem Personal und bei kritischer Infrastruktur wird ein strenger Maßstab empfohlen.
Zur Reduzierung der Ausbreitung des Virus wird privaten Veranstaltern daher empfohlen, sich der städtischen Regelung anzuschließen und Veranstaltungen mit über 200 Teilnehmer/innen ebenfalls abzusagen.

Absage der TANZtage Duisburg 2020
In Anbetracht der aktuellen Entwicklung des Corona-Virus in Deutschland wurde heute im Rahmen der täglichen Risikoabwägung entschieden, die TANZtage Duisburg 2020 nicht mehr fortzuführen. Das gilt schon für die Show heute (12.3.) Nachmittag. Aus logistischen Gründen ist es leider nicht möglich, die Shows nachzuholen. Bereits gekaufte Tickets für die TANZtage Duisburg 2020 können in den Vorverkaufsstellen, in denen sie gekauft wurden, zurückgegeben werden. Das Geld wird Ihnen erstattet.
Online gekaufte Tickets für die TANZtage Duisburg 2020 können bei der Firma ADticket unter der Telefonnummer 01806/050 400 oder per E-Mail:
kunden@adticket.de zurückgegeben werden. Das Geld wird erstattet.

Zum Schutz für Fahrgäste und Fahrer - bitte hinten in den Bus einsteigen
Für die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) stehen die Sicherheit und die Gesundheit der Fahrgäste und Fahrer an oberster Stelle. Um in der aktuellen Situation im Umgang mit dem Corona-Virus das Infektionsrisiko zu verringern, setzt die DVG im Rahmen der Möglichkeiten auf vorbeugende Maßnahmen.
Deshalb stehen ab Samstag, 14. März 2020, bei allen Bussen die Fronttüren nicht mehr für den Ein- und Ausstieg zur Verfügung. Die DVG bittet die Fahrgäste die hinteren Türen zu nutzen. Das bedeutet auch gleichzeitig, dass beim Fahrer kein Fahrscheinverkauf erfolgt. Damit soll die Wahrscheinlichkeit einer Virenübertragung beim Ticketkauf und einem damit verbundenen Geldwechsel sowohl für alle Fahrgäste als auch für die Fahrer minimiert werden. 


 Die Fahrscheinpflicht wird hierdurch nicht aufgehoben. Die DVG bittet ihre Fahrgäste, die Tickets alternativ an den Fahrkartenautomaten, in den DVG-Vorverkaufsstellen und in der VRR- oder Handyticket-App zu erwerben. 

„Diese Maßnahme erfolgt rein vorsorglich und dient dazu, die Gefahr einer Ansteckung für Fahrgäste und Fahrer zu verringern“, sagt Birgit Adler, Bereichsleiterin Betrieb und Markt Betrieb. „Wir sind uns sicher, dass unsere Fahrgäste Verständnis für die Maßnahme haben und mit ihrem persönlichen Verhalten einen Beitrag zum Infektionsschutz leisten. Zudem ist es uns wichtig, dass unsere Stadt auch in dieser schwierigen Phase mobil bleibt.“ 


Die DVG macht mit Aufklebern auf allen Bustüren auf den geänderten Einstieg aufmerksam. Unabhängig davon bittet die DVG ihre Fahrgäste, den allgemeinen Verhaltensempfehlungen der Gesundheitsbehörden zu folgen. Dazu gehört beispielsweise das Husten oder Niesen in die Armbeuge.


Fotos Duisburger Verkehrsgesellschaft AG


Bundesregierung: Zugang zu Kurzarbeitergeld erleichtert
Absagen im Kultur- und Veranstaltungsbereich durch die Corona-Krise

 

Stadt Duisburg beruft Krisenstab ein - 7 Infizierte in Duisburg

Duisburg, 11. März 2020 - Nachdem das Land NRW einen Erlass bezüglich des Umgangs mit Großveranstaltungen herausgegeben hat, hat sich die Stadt Duisburg heute dazu entschlossen, den Krisenstab einzuberufen.
Alle Veranstaltungen mit einer Besucherzahl von über 1000 Personen werden gemäß dem Erlass des Landes NRW auf Basis einer Allgemeinverfügung abgesagt. Diese gilt bis auf weiteres.  
Für Veranstaltungen mit Besucherzahlen unter 1000 erarbeitet die Stadt Duisburg derzeit eine Matrix zur Gefährdungsanalyse, nach welcher Risikobewertungen vorgenommen werden können, um einzelne Veranstaltungen schneller bewerten zu können.
Die Zahl der Infizierten ist indes auf 7 Personen angestiegen.

Entwarnung Kindertageseinrichtung In den Haesen
Wegen des Verdachts auf eine Corona-Infektion bei einer Erzieherin der städtischen Kindertageseinrichtung In den Haesen musste die Einrichtung am 11.03.2020 vorsorglich geschlossen werden. Der Verdacht hat sich nicht bestätig. Er konnte durch einen Test ausgeräumt werden. Die Kindertageseinrichtung nimmt daher ab morgen, 12.03.2020, ihren Betrieb wieder au
f.


Erlass der Landesregierung NRW zur Coronavirus-Lage

Düsseldorf/Duisburg, 10. März 2020:
Großveranstaltungen werden grundsätzlich abgesagt
Veranstaltungen ab 1000 Teilnehmern in NRW werden auf unbefristete Zeit abgesagt
Schulen bleiben geöffnet, sollen bis Ostern auf Veranstaltungen verzichten
ÖPNV wird nicht beschränkt 
„Bundesliga-Geisterspiele“ in Mönchengladbach sowie im Revierderby zwischen dem BVB und Schalke 04


Düsseldorf/Duisburg, 10. März 2020 - Vor dem Hintergrund der steigenden Zahl von Corona-Infektionen im Land haben Ministerpräsident Armin Laschet und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann über die aktuelle Lage in Nordrhein-Westfalen informiert. Im Rahmen dessen wurde ein Erlass des Gesundheitsministeriums an die örtlichen Behörden vorgestellt. Dieser regelt ab sofort den Umgang mit Veranstaltungen.  

Demnach sollen die örtlichen Behörden Veranstaltungen mit mehr als 1.000 zu erwartenden Besucherinnen und Besuchern grundsätzlich absagen. Alternativ können sie beispielsweise bei sportlichen Großveranstaltungen eine Durchführung ohne Zuschauerbeteiligung prüfen.  
„Unser Ziel muss sein, die Ausbreitung des Corona-Virus so weit wie möglich zu verlangsamen, um krankheitsanfällige Menschen zu schützen. Die Virologinnen und Virologen, mit denen ich gesprochen habe, empfehlen, dass wir große Menschenansammlungen, wo es geht, vermeiden sollten“, erklärte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
„Wir müssen uns daher sehr genau überlegen, worauf wir verzichten können. Ich bin der Meinung, dass zum Beispiel Schulunterricht oder der ÖPNV unverzichtbar sind. Das würde unser gesellschaftliches Zusammenleben lahmlegen. Aber große Messen, Kongresse, Konzerte oder Sportveranstaltungen sollten wir zunächst absagen. Und das regelt der heutige Erlass bis auf weiteres – nicht zuletzt, weil es nach der aktuellen Erkenntnislage keine Schutzmaßnahmen gibt, die gleich effektiv aber weniger eingriffsintensiv wären.“  

Bei Veranstaltungen mit weniger als 1.000 zu erwartenden Besucherinnen und Besuchern ist – wie bisher – eine individuelle Einschätzung der örtlichen Behörden der Veranstaltung erforderlich, ob und welche infektionshygienischen Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind. Dabei sind die Vorgaben des Robert-Koch Instituts zu beachten.  
Faktoren, die Übertragungen des sogenannten SARS-CoV-2 begünstigen, sind demnach eine eher risikogeneigte Zusammensetzung der Teilnehmer (viele Personen, Personen mit Grunderkrankungen etc.); eher risikogeneigte Art der Veranstaltung (Dauer, Anzahl und Intensität der Kontaktmöglichkeiten etc.); eher risikogeneigter Ort der Veranstaltung und Durchführung (bereits Infektionen in der Region, bauliche Gegebenheiten des Veranstaltungsortes etc.).  

Zuständig für die Durchführung des Erlasses sind die Behörden vor Ort. Diese können Veranstaltungen absagen, eine Absage gegenüber dem Veranstalter anordnen oder sie verlegen bzw. ohne Zuschauer durchführen lassen.


Kita In den Haesen muss am (11. März) vorsorglich schließen
Eine Mitarbeiterin der Einrichtung hatte einen Erstkontakt mit einer positiv getesteten Person. Das Gesundheitsamt klärt zurzeit den Sachverhalt. Die Kindertageseinrichtung In den Haesen muss deswegen morgen vorsorglich schließen. Die Stadt Duisburg betont, dass dies ist eine rein prophylaktische Maßnahme ist. Es gibt derzeit noch keinen bestätigten Verdachtsfall in der Kindertageseinrichtung.   


Mobile Feuerwehr-Teams  zur Probenentnahme stehen bereit - Test nur auf Anforderung der Gesundheitsamtes in einem konkreten Verdachtsfall

Duisburg, 10. März 2020/13:30 Uhr - Die Stadt Duisburg hat zur Abklärung von Verdachtsfällen auf eine Infektion mit dem Covid-19 Virus im häuslichen Bereich nun ein Konzept mit mobilen Einsatzteams installiert und sich damit gegen sogenannte Diagnosezentren entschieden.

Speziell ausgestattete Mitarbeiter der Feuerwehr Duisburg entnehmen direkt vor Ort die Probe und bringen diese anschließend zum Labor. Hierzu wurde eine Fahrbereitschaft mit Rettungswagen (RTW) eingerichtet, welche die Proben nehmen. Jeder RTW der Feuerwehr Duisburg und der mitwirkenden Hilfsorganisationen wurde mit Proben-Sets und entsprechender Schutzausrüstung ausgestattet.

Wichtig: Den Auftrag zur Entnahme einer Probe löst ausschließlich das städtische Gesundheitsamt aus, wenn es einen konkreten Verdachtsfall gibt.
Fragen können gerne an Call Duisburg unter der Sondernummer 0203 / 940049 gerichtet werden. Die Probe wird selbstverständlich unter Einhaltung der Hygiene- und Sicherheitsvorschriften genommen. Dabei erfolgt ein Abstrich im Mund-/Rachenraum. Der Fahrdienst bringt die Probe dann zum Labor.

Für die Abläufe ist es sehr wichtig, dass die Leitungen der Feuerwehr und des Gesundheitsamtes nicht mit unnötigen Abrufen belastet werden. Nicht jeder  kann bei der Feuerwehr anrufen, um sich einen Test nach Hause zu bestellen.

 

Sonderrufnummer rund um das Thema Corona in Duisburg  

Duisburg, 6. März 2020 - Die Stadt Duisburg hat eine Sonderrufnummer für Fragen zum Coronavirus eingerichtet. Allgemeine Fragen rund um das Thema werden unter 94 00 49 beantwortet.  
Die Servicenummer ist montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr und samstags von 9 bis 13 Uhr erreichbar. Sofern eine gesundheitliche Einschätzung zu einer akuten persönlichen Erkrankung erfolgen soll, sollte der Hausarzt angerufen werden. Außerdem steht die Arztrufzentrale unter 116 117 zur Verfügung.

Entwarnung für Hermann Grothe Schule in Bissingheim

Duisburg-Bissingheim, 6. März 2020 - Wegen eines Verdachtsfalls im Umfeld der Hermann Grothe Schule musste die Schule und eine Kita gestern geschlossen werden.
Nach den aktuellen Ergebnissen des durchgeführten Test und den Ermittlungen des Gesundheitsamtes konnte der Verdacht ausgeräumt werden. Somit können Schule und  Kita ihren Betrieb am Montag  wieder aufnehmen.

Herausforderung Coronavirus: KV Nordrhein sichert ambulante Versorgung auch in Krisenzeiten

Düsseldorf/Duisburg, 6. März 2020 - Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein hat schon sehr frühzeitig einen Krisenstab eingerichtet und dadurch in den vergangenen Tagen eine Vielzahl an Initiativen und Entscheidungen sehr kurzfristig auf den Weg gebracht, um die aktuelle Krisensituation mit ihren Mitgliedern zu meistern und die Ausbreitung des Coronavirus im Rheinland einzudämmen. Dazu erklärt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein:

 

„Die weitere Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zu stoppen bzw. zumindest zu verlangsamen, ist derzeit eine unserer wichtigsten Aufgaben. Die KVNO arbeitet engagiert an der Eindämmung des Erregers sowie daran, die ambulante Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen und die Praxen in dieser Krisensituation bestmöglich zu unterstützen. Dabei werden wir tatkräftig auch von unseren Kreisstellen unterstützt.

 

Zur Stabilisierung der ambulanten Versorgung im besonders betroffenen Kreis Heinsberg haben wir am Mittwoch, 4. März, zusammen mit dem Hermann-Josef-Krankenhaus in Erkelenz eine mobile Arztpraxis als Diagnosezentrum für Patienten mit Verdacht auf eine Coronainfektion errichtet. Sie befindet sich in der West-Promenade im Willy-Stein-Stadion und kann von Patienten nach vorheriger Terminvereinbarung unter der kostenlosen Rufnummer 11 6 11 7 an allen Wochentagen von 8 bis 18 Uhr aufgesucht werden.

 

Um die Regelversorgung im Kreis aufrechtzuerhalten, statten wir aktuell die Praxen vor Ort bedarfsgerecht mit von uns unter großem Aufwand erworbenen Schutzmaterialien aus. Zudem haben wir in einem ersten Schritt unsere Notdienstpraxen bereits mit entsprechendem Material ausgestattet. Die Bereitstellung von Schutzausrüstungen gehört zwar nicht zu unseren originären Aufgaben als KV, wir gehen hier aber bewusst in Vorleistung, um die Versorgung der Patienten zu sichern und das Personal in den Praxen vor Infektionen zu schützen. So haben wir bereits über 5.000 FFP-Masken, rund 30.000 Schutzkittel sowie über 80.000 Schutzhauben bereitgestellt. Allein weitere insgesamt 30.000 FFP-Masken befinden sich aktuell im Zulauf.

 

Zur Beantwortung von Patientenfragen aus Nordrhein sowie zur Steuerung möglicher Verdachtsfälle haben wir die kostenlose Patienten-Hotline 11 6 11 7 der Arztrufzentrale NRW schon zum 1. März personell aufgestockt und technisch so modifiziert, dass vorrangig Anrufer aus dem Kreis Heinsberg, aber auch Anrufer aus anderen Landesteilen Antworten auf Fragen zum Coronavirus erhalten. Zudem organisieren wir - unterstützt von der Ärztekammer Nordrhein - in der Arztrufzentrale zur medizinischen Beratung von Patienten einen ärztlichen Hintergrunddienst. Für die jetzt zunehmend kooperativ mit den Gesundheitsbehörden entstehenden regionalen Diagnosezentren oder für mobile Abstrich-Teams gewinnen wir fortlaufend freiwillige Ärzte aus ganz NRW.

 

Gestern hat ein solches, vom städtischen Gesundheitsamt betriebenes Zentrum in Düsseldorf in Kooperation mit der KV Nordrhein seinen Betrieb aufgenommen. Niedergelassene Vertragsärzte versehen dort ihren Dienst. Eine ähnlich hervorragende Zusammenarbeit gibt es unter anderem in der Stadt Köln und im Kreis Heinsberg.

Wir stellen aber auch fest, dass offenbar nicht alle lokalen Gesundheitsbehörden sich ihrer Rolle und Verantwortung im Kontext einer Pandemie bewusst sind. Wir appellieren deshalb ganz deutlich an alle Beteiligten, ihre Aufgaben, etwa bei der Einrichtung lokaler Diagnosezentren, wahrzunehmen. Unsere Bereitschaft zu enger Kooperation betone ich ausdrücklich.

 

Die nordrheinischen Praxen werden von uns kontinuierlich über neue und für sie relevante Entwicklungen informiert. Mit den Apotheken sind wir in ständigem Austausch, um die in den Praxen benötigten Mengen an Desinfektionsmitteln zu besorgen.

 

Wir haben es derzeit mit einer sehr dynamischen Lage zu tun. Niemand kann die weitere Entwicklung bei der Ausbreitung des Erregers derzeit abschätzen. Viele Menschen sind daher zurzeit verunsichert und es besteht ein großer Beratungsbedarf. Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte vor Ort sind deshalb für viele Patienten die ersten Ansprechpartner. Klar ist aber auch: Es besteht kein Grund zur Panik. Die Gefahr, sich mit dem Coronavirus anzustecken, ist nach wie vor gering.

 

Bürgern, die sich informieren wollen, empfehlen wir das umfassende Informations- und Beratungsangebot der 11 6 11 7 und anderer kommunaler Hotlines anzunehmen. Sofern Symptome wie Husten, Fieber und Atemnot vorliegen und es einen physischen Kontakt mit einem bereits Infizierten gegeben hat oder man in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet war, sollte man sich telefonisch an die Hausarztpraxis oder ggf. an die 11 6 11 7 wenden. Die Ärztin bzw. der Arzt entscheidet, ob ein Virustest sinnvoll ist.

 

Helfen Sie mit, dass unsere niedergelassenen Ärzte handlungsfähig und gesund bleiben und die medizinische Versorgung von Patienten – insbesondere auch mit chronischen Erkrankungen – aufrechterhalten können.

Banken ordern Ausweichquartiere, erste Büroflächen geschlossen
Der Bankkonzern JP Morgan Chase verlegt wegen der Corona-Gefahr laut US-Medien hunderte Mitarbeiter in New York und London auf Ausweichquartiere. Die Aufteilung der Belegschaft soll verhindern, dass im Fall von weiteren Corona-Fällen das Handelsgeschäft zum Erliegen kommt.
In Deutschland hat laut Zeitungsberichten die Commerzbank bereits einige Teams an einen dezentralen Standort im Frankfurter Umland verlegt. Die internationale Großbank HSBC ließ gestern in London eine Büroimmobilie teilevakuieren, nachdem der Corona-Virus bei einem Mitarbeiter nachgewiesen wurde. Ein Teil des Komplexes am Standort Canary Wharf wurde desinfiziert, die übrigen Flächen sind aber weiter geöffnet.
Ein ähnlicher Fall wurde gestern bei Hypovereinsbank am Standort Tucherpark in München bekannt. Dort sei ein Mitarbeiter eines Dienstleisters auf Covid-19 positiv getestet worden. Der betroffene Raum wurde geschlossen.

 

Präventions- und Eindämmungsmaßnahmen in städtischen Kindertagesstätten in Duisburg

Für den Bereich der Kindertageseinrichtungen gelten aktuell folgende Vorsichtsmaßnahmen:
     Hygienevorschriften werden wie sonst auch bei Viruserkrankungen eingehalten.
       Die Kinder waschen entsprechend der Empfehlung des Robert-Koch-Institutes regelmäßig die Hände.
      Bei der Benutzung der Taschentücher wird darauf geachtet, dass diese nach einmaliger Benutzung entsorgt werden.
       Veranstaltungen wie Elternversammlungen und Elternabende werden ggf. durch die Einrichtungsleitung abgesagt. Sie können Ihre Anliegen jedoch weiterhin direkt bzw. über den Elternrat an die Leiter*in der Kindertageseinrichtung richten. ·       Öffentliche Veranstaltungen (Tag der offenen Tür, Zusatzangebote der Familienzentren und vergleichbare Spezialangebote, Ausflüge) mit vielen Fremden in den Einrichtungsräumen bzw. Verkehrsmitteln werden abgesagt, um große Menschenansammlungen zu vermeiden.
Kinder, die deutliche Erkältungssymptome (Fieber, anhaltender Schnupfen und Husten, Müdigkeit, Schmerzen) aufweisen, werden – wie bisher auch – nach Hause geschickt, bis eine deutliche Besserung eingetreten ist. Dies gilt auch für städtische und externe Mitarbeiter,  zum Beispiel Reinigungskräfte.
Es ist wichtig, dass Eltern ihre Kinder bei deutlichen Erkältungsanzeichen nicht in die Einrichtung bringen und die Einrichtungsleitung sofort über die Erkrankung informieren. Je nach Stärke der Erkrankung kann es sinnvoll sein, mit Hilfe eines Attestes die Gesundung des Kindes bestätigen zu lassen.
Sollte es notwendig werden, eine Einrichtung zu schließen, gilt dies immer für die gesamte Einrichtung, da die Kinder sich  im Kita-Alltag gruppenübergreifend z.B. in der Turnhalle oder auf dem Außengelände frei bewegen. Falls eine Kita geschlossen werden muss, werden den  Eltern Ansprechpartner des Jugendamtes mit deren Telefonnummern benannt, an die Sie sich mit Ihren Fragen wenden können.


Kinder, deren Symptome denen einer Virus-Erkrankung gleichen (z.B. grippale Infekte), sollen die Schulen nicht besuchen.
Da grundsätzlich Schulpflicht besteht, bedeutet dies nicht, dass Schülerinnen und Schüler nicht rein vorsorglich, also ohne dass eine konkrete Ansteckungsgefahr besteht, dem Unterricht fernbleiben dürfen. Kinder, die Symptome einer Virus-Erkrankung aufweisen, sollten grundsätzlich nicht am Schulunterricht teilnehmen. Dies ist seit Jahren gängige Praxis. Die Schule ist im Krankheitsfall umgehend zu informieren.
Wer sich bezüglich der Symptome unsicher ist, sollte mit dem Hausarzt sprechen. Alle an Schulen tätigen Personen sind sensibilisiert und über die entsprechenden Hygiene- Maßnahmen informiert. Auch mit den Schülerinnen und Schülern werden die schützenden Verhaltensweisen thematisiert und umgesetzt.
Sollte tatsächlich eine begründete Ansteckungsgefahr bestehen, haben die zuständigen Gesundheitsbehörden außerdem die Möglichkeit, eine Schule vorübergehend zu schließen.
- https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/
Schulmail/Archiv-2020/2002272/index.html
- https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/
Infektionsschutz/300-Coronavirus/FAQ4-Coronavirus/index.html

Covid-19 und Duisburger Schulkinder

Vorbeugende Schließung der Gemeinschaftsgrundschule Hermann-Grothe-Straße
Die GGS Hermann-Grothe-Straße musste heute (4. März) vorbeugend für zwei Tage geschlossen werden, bis abgeklärt ist, ob und in welchem Umfang eine Schülerin Kontakt zu einer infizierten Person gehabt hat. Das Gesundheitsamt ist bereits in der Abklärung des Sachverhaltes tätig. Da sich die Kindertageseinrichtung Hermann-Grothe-Straße direkt im Schulgebäude befindet und es einige Geschwisterkinder gibt, gibt es räumlich wie familiär eine „Nähe“ zwischen den Schul- und KiTa-Besuchern. Deswegen muss auch die Kindertageseinrichtung Hermann-Grothe-Straße bis zum 9. März schließen. Wir betonen noch einmal, dass dies eine rein prophylaktische Maßnahme ist Es gibt aktuell keinen Verdachtsfall in der Kindertageseinrichtung. Da die Kinder der Dependance Hermann-Grothe-Straße heute Morgen in der Kindertageseinrichtung Märchenweg waren, wird die Kindertageseinrichtung Märchenweg ebenfalls vorsichtshalber für den gleichen Zeitraum geschlossen.

Kinder, deren Symptome denen einer Virus-Erkrankung gleichen (z.B. grippale Infekte), sollen die Schulen nicht besuchen.
Als Sofortmaßnahme beim Verdacht auf eine Corona Infektion haben sich die Schulformsprecher zusammen mit dem kommunalen Schulverwaltungsamt gestern auf folgendes Verfahren verständigt: Kinder, deren Symptome denen einer Virus-Erkrankung gleichen (z.B. grippale Infekte), sollen die Schulen nicht besuchen. Alle Eltern werden gebeten, diese Regelung zu befolgen, da ein krankes Kind derzeit nicht beschult werden kann.

Die Schülerin, die die Rizzi Schule besucht, ist negativ getestet. Der Unterricht kann am Montag wieder aufgenommen werden.
An der Rizzi Schule war nur eine Klasse in Quarantäne genommen werden. Der Unterricht dieser Klasse kann am Montag wieder aufgenommen werden. Die anderen Klassen sind normal unterrichtet worden.


Es gilt davon der Grundsatz, der immer gelten sollte: ein krankes Kind gehört nicht in die Schule!
In einem Elternbrief wurden darüber hinaus noch einmal Informationen zusammen gefasst, wie bei Verdacht auf eine Coronainfektion vorgegangen werden soll und Präventionsmaßnahmen beschrieben.

Absage von Veranstaltungen in den Malteser Krankenhäusern
In den Malteser Krankenhäusern St. Anna und St. Johannes-Stift finden zunächst bis auf Weiteres keine Veranstaltungen für externe Interessenten statt. Diese Entscheidung basiert auf der aktuellen Corona-Epidemie und ist eine reine Vorsichtsmaßnahme. Zu den Veranstaltungen gehören unter anderem die für morgen geplante Verstorbenengedenkfeier um 18 Uhr in der Kapelle des Malteser Krankenhaus St. Anna und die Messe am Samstagabend. Auch die Kreißsaalführungen am ersten und dritten Donnerstag eines Monats und der „Stillvortrag“ für Eltern am kommenden Montag sind abgesagt.  

 

"Hamstern von Desinfektionsmitteln muss ein Ende finden”

Bonn/Duisburg, 5. März 2020 - Die Aktion Mensch weist darauf hin, dass viele Menschen aufgrund chronischer Erkrankungen, Alter oder Behinderungen auf Desinfektionsmittel oder Schutzmasken angewiesen sind. „Wir nehmen die Sorgen und Ängste der Menschen im Zusammenhang mit dem Coronavirus ernst – Hamsterkäufe sind aber die falsche Reaktion. Wir appellieren daran, auch an die Menschen zu denken, die Desinfektionsmittel dringend brauchen, um gesund zu bleiben“, sagt Christina Marx, Leiterin der Aufklärung bei der Aktion Mensch. 

Joel Rombey ist so ein Mensch. Der 24-Jährige erlitt im Alter von 17 Jahren durch einen Kopfsprung in flaches Gewässer einen schweren Unfall. Seitdem ist er vom Hals abwärts querschnittsgelähmt und Tetraplegiker. Seine Atemfunktion ist stark eingeschränkt. Ein Infekt wäre für ihn lebensbedrohlich. Er braucht Desinfektionsmittel, um sich zu schützen.

„Sinnlos gehortete Desinfektionsmittel könnten an anderer Stelle Leben retten. Ich hoffe, dass das Hamstern oder noch schlimmer das Profitschlagen aus Desinfektionsmitteln bald ein Ende findet”, so sein dringender Appell.  Im Anhang finden Sie ein Interview mit dem jungen Mann, in dem er folgende Fragen beantwortet: Welche Erkrankung hast du? Wie würde sich eine Ansteckung mit dem Corona-Virus auf deine Gesundheit auswirken? Wie groß ist deine Angst vor einer Ansteckung? Welche Probleme ergeben sich für dich dadurch, dass andere Menschen Desinfektionsmittel hamstern und dir vielleicht keine zur Verfügung stehen?

Exportverbot für medizische Schutzausrüstung

Berlin/Duisburg, 4. März 2020 - Der nach dem Pandemieplan gegründete gemeinsame Kristenstab von Bundesinnen- und Bundesgesundheitsministerium hat ein Exportverbot für medizinische Schutzausrüstung verhängt.

 

"Die Sicherheit der Bevölkerung geht vor"

Regierungserklärung zur Bekämpfung des Coronavirus
Berlin/Duisburg, 4. März 2020 - Die Zahl der Corona-Infizierten in Deutschland steigt. "Wir arbeiten jeden Tag daran, diese Situation gemeinsam gut zu bewältigen", sagte Bundesgesundheitsminister Spahn in seiner Regierungserklärung im Deutschen Bundestag. Alle Beteiligten, in den Ländern und vor Ort, leisten einen enormen Einsatz.  

Die aktuelle Lage stellt eine große Herausforderung dar. "Angst und Sorge sind eine zutiefst menschliche Reaktion", sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am Mittwoch im Bundestag. Aber: Mit einem kühlen Kopf könne man Herausforderungen am besten bewältigen. Ziel sei es, die Menschen zu bestärken, nicht nur zu beruhigen, betonte Spahn.

Mit Blick auf abgesagte Großveranstaltungen sagte er: "Es gilt immer der Grundsatz: Die Sicherheit der Bevölkerung geht im Zweifel vor - auch vor wirtschaftlichen Interessen." Banal, aber wichtig Die Situation entwickelt sich auch in Deutschland weiterhin dynamisch. Um gut darauf vorbereitet zu sein, müsse man auf Entwicklungen flexibel reagieren können. Alle Akteure stehen unter großem Druck.
"Alle Bürgerinnen und Bürger können ihren Beitrag leisten. Einfache Verhaltensregeln machen einen Unterschied", sagte Spahn. Regelmäßiges Händewaschen und in die Armbeuge husten können dazu beitragen, das Virus effektiv zu bekämpfen.
"Wer sich krank fühlt oder einem erkrankten Kontakt hatte, sollte seinen Hausarzt telefonisch kontaktieren und nicht in die Praxis gehen", betonte Spahn. Mit großem Einsatz - für die Patienten Einen besonderen Dank sendete Bundesgesundheitsminister Spahn an alle medizinischen Kräfte: "Sie stehen im Kampf gegen Corona an vorderster Front. Sie reagieren besonnen, informieren sich über die aktuellsten Erkenntnisse und kümmern sich mit großem Einsatz um ihre Patienten." 
Ärzte und Pflegekräfte seien die ersten, die merken, wenn etwas nicht läuft. "Deshalb ist es wichtig, dass sie sich melden, wenn es Probleme gibt", so Spahn. Der Bundesgesundheitsminister appelliert gleichzeitig an alle Bürgerinnen und Bürger: Schutzkleidung und Desinfektionsmittel sind für die Arbeit in Kliniken und Praxen von großer Bedeutung. "Alle anderen brauchen diese im Alltag nicht", betonte er. Sachlich, besonnen und konstruktiv Der Höhepunkt der Ausbreitung ist noch nicht erreicht.
"In der aktuellen Lage wird es umso wichtiger sein, besonnen zu reagieren, dass wir zusammenhalten und dass wir untereinander vertrauen", so der Bundesgesundheitsminister. Alle hätten ein Interesse daran, diese Situation sachlich und konstruktiv zu bewältigen. "Das ist eine der größten Stärken unserer Demokratie", so Spahn.  

 

 

Coronavirus, Stand 4. März 17:40 Uhr:

Duisburg, 3. März 2020 - Aktuell gibt es einen bestätigten Fall einer Infektion mit dem Corona Virus. Betroffen ist eine Frau, die sich in Düsseldorf bei einem Seminar angesteckt hat. An dem Seminar hat auch eine Person aus Heinsberg teilgenommen. Die Frau hat lediglich leichte Krankheitssymptome, ihr gesundheitlicher Zustand ist stabil. Der Lebenspartner der Frau wurde negativ getestet. Es wurde häusliche Quarantäne angeordnet. Die Kontaktpersonen werden derzeit ermittelt.

Meidericher Schüler müssen zur Vorsicht zu Hause bleiben

Duisburg, 3. März 2020 - Schüler einer Klasse der James-Rizzi-Schule in Meiderich müssen sicherheitshalber bis Ende der Woche zu Hause bleiben. Sie waren zuvor gemeinsam mit einer Schulkasse aus Berlin in Italien untergebracht und kehrten am 22.2.2020 von ihrer Klassenfahrt zurück. Ein Lehrer der Berliner Klasse wurde nun positiv getestet.

Da die 14-Tage-Frist noch nicht abgelaufen ist, sollen die Kinder nun vorsichtshalber bis Ende der Woche nicht zur Schule gehen. Betroffen sind 14 Schüler im Alter zwischen 12 und 16 Jahren und vier Betreuer. Das Gesundheitsamt nimmt aktuell Kontakt zu den betroffenen Eltern auf, um das weitere Prozedere abzustimmen.

 

Coronavirus: Duisburger Hafen unterstützt Behörden und richtet Krisenstab ein

 „Coronavirus und Warenverkehr“: Bundesinstitut für Risikobewertung https://www.bfr.bund.de/de/kann_das_neuartige_coronavir us_ueber_lebensmittel_und_spielzeug_uebertragen_werde n_-244062.html


Berufsgenossenschaft Handels- und Warenlogistik https://www.bghw.de/presse/aktuelles/allgemeinenachrichten/das-coronavirus-tipps-fuer-handel-undwarenlogistik


Coronavirus: Unterstützung für Unternehmen
IHK-Merkblatt zu Vorsichtsmaßnahmen im Betrieb  

Duisburg, 3. März 2020 - Die schnelle Verbreitung des Coronavirus in Europa und die steigende Zahl von Erkrankungen in Nordrhein-Westfalen verunsichern viele Unternehmen zunehmend. Die Niederrheinische IHK hat wichtige Antworten zu Fragen aus der täglichen Praxis zusammengestellt. Das IHK-Merkblatt gibt Hilfestellung zum verantwortungsvollen Umgang mit Mitarbeitern und Betriebsabläufen.  
Dürfen Arbeitnehmer zuhause bleiben, wenn sie Angst vor einer Ansteckung haben? Müssen Mitarbeiter Dienstreisen ins Ausland antreten? Was passiert, wenn der Betrieb von einer Behörde geschlossen wird und wer zahlt dann die Löhne und Gehälter? Zu  Risikobewertung und Vorsichtsmaßnahmen gibt das Merkblatt „Coronavirus: Das müssen Unternehmen beachten“ gezielt Antworten. 

Eine Blitzumfrage der IHK hat gezeigt: Schon jetzt berichtet jedes dritte Unternehmen mit Geschäftskontakten nach China von negativen Auswirkungen. Bei den künftigen Erwartungen sieht sich sogar jedes zweite Unternehmen negativ betroffen. Das Merkblatt und weitere wichtige Informationen zum Coronavirus hat die IHK auf der Sonderseite
www.niederrhein-ihk.de/coronavirus zusammengestellt.

 

Arbeitsrechtliche Fragen zum Corona-Virus: Zahlt der Arbeitgeber bei Corona-Quarantäne?

Riedlingen/Duisburg, 3. März 2020 - Meetings und Messen werden abgesagt, Kindergärten und Schulen werden geschlossen und Arbeitsplätze bleiben leer. Das Corona-Virus hat unseren Alltag erreicht. Wie sich die rechtliche Situation für Arbeitnehmer im Fall von Quarantäne, Zwangsurlaub und geschlossenen Kindergärten?

Rechtsexperte Prof. Dr. Simon A. Fischer zu arbeitsrechtlichen Fragen zum Corona-Virus. Foto SRH Fernhochschule

 
Krankschreibung und Krankengeld: Wer zahlt das Gehalt im Krankheitsfall? 

Im ersten Schritt gilt bei einer Erkrankung infolge einer Corona-Infektion dasselbe wie bei anderen Krankheitsfällen: Man meldet sich beim Arbeitgeber unverzüglich krank und lässt sich vom Arzt krankschreiben. Dann zahlt der Arbeitgeber für maximal sechs Wochen das Gehalt in voller Höhe weiter. Innerhalb dieses Zeitraums wird man in der Regel wieder gesund. Sollte das nicht der Fall sein, zahlt die Krankenkasse im Anschluss das sogenannte Krankengeld.

Quarantäne: Homeoffice oder Entschädigungsleistungen

Sollte es sich um eine staatlich angeordnete Quarantäne handeln und dem Arbeitnehmer dadurch die Ausübung seines Berufs für eine bestimmte Zeit untersagt werden, dann merkt der Arbeitnehmer kaum einen Unterschied zur oben beschriebenen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Denn nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 56 IfSG) erhält der Arbeitnehmer sechs Wochen lang eine Entschädigungsleistung gezahlt, die der Höhe des Verdienstausfalls entspricht.
Dies gilt natürlich nur, wenn er tatsächlich nicht arbeiten darf und einen Verdienstausfall hat. Bei Arbeitnehmern, die im Homeoffice arbeiten können, greift die Entschädigungsleistung nicht. Im wohl unwahrscheinlichen Fall, dass die Quarantäne länger als sechs Wochen dauert, würde ab der siebten Woche eine Entschädigung gezahlt, die den Leistungen des Krankengeldes entspricht.

Tipp für Arbeitgeber und Selbständige: Entschädigungsleistung kann rückerstattet werden

Die Entschädigungsleistung zahlt der Arbeitgeber. Die Beträge kann er sich jedoch später vom Staat erstatten lassen. Hier ist es für den Arbeitgeber wichtig, dass er die dreimonatige Antragsfrist nicht versäumt. Und noch ein Hinweis: Die Entschädigung gibt es auch für Selbständige.

Verhalten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Falle einer Infektion

Wenn kein Quarantänefall vorliegt, sollte der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber in jedem Fall unverzüglich über die Infektion informieren. Denn der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiter und somit auch für die nicht infizierten Kollegen. Arbeitgeber können in diesem Fall eine Tätigkeit im Homeoffice anweisen oder, sollte dies nicht möglich sein, den infizierten Arbeitnehmer freistellen. 

Zwangsurlaub: Was passiert, wenn der Betrieb schließt oder Arbeitnehmer freigestellt werden?

Wenn der Arbeitgeber sich entscheidet, seine Arbeitnehmer nicht arbeiten zu lassen, muss er trotzdem weiter das Gehalt bezahlen. Seinen Urlaub muss man dafür nicht opfern. Hier liegt ein Fall des sogenannten Annahmeverzugs vor (vgl. § 615 BGB). 

Wenn das eigene Kind erkrankt ist: Wer kümmert sich?

Auch hier gilt dasselbe, wie bei anderen Erkrankungen eines Kindes: Wenn das Kind während der Krankheitsphase der Beaufsichtigung und Betreuung bedarf, muss sich ein Elternteil dies vom Arzt attestieren lassen. Dieses Attest wird umgangssprachlich auch „Kindkrankschreibung“ genannt. In diesem Fall springt die Krankenkasse ein und zahlt dem Arbeitnehmer ein Krankengeld (vgl. § 45 SGB V). Anspruch auf dieses Krankengeld hat man jährlich für 10 Tage je Kind, bei Alleinerziehenden sind es 20 Tage je Kind. Bei drei und mehr Kindern sind es maximal 25 Tage im Jahr und bei Alleinerziehenden entsprechend 50 Tage. Für die Dauer dieser „Kindkrankschreibung“ hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Freistellung gegenüber seinem Arbeitgeber und darf der Arbeit fernbleiben. Der Arbeitgeber schuldet für diese Zeit der Freistellung natürlich kein Gehalt.

Kindergarten oder Schule bleiben wegen Infektionsverdacht geschlossen – und jetzt?

Da das Kind nicht krank ist, greift die „Kindkrankschreibung“ nicht – somit ist Organisationstalent gefragt. Man kann auf ein optimales Umfeld hoffen, in dem zum Beispiel die Großeltern oder andere Familienmitglieder, vielleicht sogar gute Freunde einspringen können. Wo das nicht geht, wird man sich schnell mit dem Arbeitgeber einigen müssen. Vielleicht hat man Glück und er gewährt nicht nur kurzfristig noch nicht verplante Urlaubstage, sondern rundet auch großzügig auf. Einen Anspruch auf bezahlte Freistellung gibt es in diese

 


Herausforderung Coronavirus

NRW-Gesundheitsminister Laumann Gast der Sondersitzung der KV Nordrhein

 

Düsseldorf/ Duisburg, 2. März 2020 -  Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein hat am Freitagabend (28. Februar) wegen der Ausbreitung des Coronavirus zu einer Sondersitzung der Kreisstellenvorsitzenden der KV und der Ärztekammer Nordrhein eingeladen, um wichtige aktuelle Fragen rund um die Versorgung zu klären. An der angeregten Diskussion beteiligten sich auch NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann und sein Staatssekretär Edmund Heller sowie Vertreter der Gesundheitsämter unter anderem aus Düsseldorf und dem besonders betroffenen Kreis Heinsberg.

 

Alle Beteiligten betonten die Notwendigkeit enger Zusammenarbeit und bekräftigen ihren Willen, gemeinsam unter Hochdruck daran zu arbeiten, die Ausbreitung des Coronavirus SARS-COV-2 in NRW so weit wie möglich einzudämmen. Geklärt wurden auch die Aufgaben der Niedergelassenen, die ihre Verpflichtung zur Versorgung der Bevölkerung uneingeschränkt anerkannten und eine enge Zusammenarbeit mit den Kommunen in Aussicht stellten oder bereits eingegangen sind – wie derzeit im Kreis Heinsberg oder auch in der Stadt Köln, wo alle Akteure bereits eng kooperieren.

 

„Teamwork auf allen Ebenen ist das Gebot der Stunde. Es bringt nichts, einseitige Forderungen zu stellen oder ohne Absprachen Erwartungen zu formulieren, die nicht erfüllt werden können“, sagte Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. „Weder die Vertragsärzteschaft noch der öffentliche Gesundheitsdienst noch der stationäre Bereich können diese Krise alleine bewältigen“, betonte Bergmann.
„Wir brauchen eine sehr gut informierte Öffentlichkeit. Ängste und Panik dürfen erst gar nicht entstehen, zumal wir die meisten Patienten aufgrund des zumeist harmlosen Verlaufs der Erkrankung ambulant versorgen können.“

Dabei benötige die Ärzteschaft Unterstützung durch die Politik – vor allem bei der Bereitstellung der für Tests von Patienten notwendigen Schutzkleidung. Der KV Nordrhein ist es in den vergangenen Tagen bereits gelungen, Schutzanzüge und Atemschutzmasken in größerem Umfang zu besorgen, um damit im ersten Schritt die Notdienstpraxen in Nordrhein auszustatten.  

Hotline 11 6 11 7 als Anlaufstelle

Eine wesentliche Rolle bei der Information und strukturierten Versorgung der Bevölkerung spielt die Hotline 11 6 11 7, die zentrale Rufnummer des ambulanten Bereitschaftsdienstes, die seit Jahresbeginn rund um die Uhr erreichbar ist und bei der nun besorgte Bürgerinnen und Bürger auch in Sachen Corona gezielt anrufen können. Auch Ärztinnen und Ärzte werden bei der Hotline zum Einsatz kommen, um Anrufer medizinisch zu beraten. „Wir wollen so viel wie möglich telefonisch abklären“, so Bergmann. Er lobte ausdrücklich, wie der besonders betroffene Kreis Heinsberg mit der Krise umgehe. Gesundheitsamt, Niedergelassene und Kliniken arbeiteten dort eng zusammen.  

Verbleib im häuslichen Umfeld hat Vorrang

„Der Kreis zeigt uns im Augenblick, wie es geht“, sagte auch NRW-Gesundheitsminister Laumann. Noch handele es sich bei Corona um eine „lokale Situation“, aber „es wird möglicherweise nicht so bleiben“. Laumann betonte, dass der ambulante und stationäre Bereich gut verzahnt werden müssten – aktuelles Beispiel ist unter anderem die Organisation an der Uniklinik in Köln, wo ein mehrstufiges strukturiertes Verfahren angewendet wird.

 

Der Minister machte deutlich, dass es einer ärztlichen Entscheidung für einen Test bedürfe und nicht große Bevölkerungsteile sozusagen „vorbeugend“ getestet werden könnten. Er sagte zu, dass sich das Ministerium um die Bereitstellung von Material kümmern werde – auch in Abstimmung mit dem Bund, da möglicherweise eingelagerte Materialien für den Katastrophenschutz verwendet werden könnten. Eine entsprechende Ausrüstung, die medizinisches Personal vor Infektion schützt, ist die Voraussetzung für Testungen von Patienten, die im häuslichen Umfeld verbleiben – eines der aktuell wichtigsten Ziele von Politik und Medizinern.

„Bei unkomplizierten Krankheitsverläufen ist die häusliche Quarantäne ebenfalls ein Mittel zur Versorgung infizierter Personen – genauso, wie eine leichte Grippe kein Grund für einen Krankenhausaufenthalt ist“, sagte Laumann. Abschließend wiederholten alle Teilnehmer der Sondersitzung ihren Appell an die Patienten: Arztpraxen oder Krankenhausambulanzen nicht ohne Voranmeldung aufzusuchen – so lautet die eindeutige Botschaft. 


Verdachtsfälle in Duisburg

Coronavirus Duisburg (So. 1. März 14:30 Uhr): 2 positive Testergebisse
Das gestern noch ausstehende Testergebniss in einem Fall war negativ. Somit gab es in Duisburg bisher 9 begründete Verdachtsfälle, von denen 7 negativ, 2 positiv getestet wurden. Die beiden gestern positiv getesteten Frauen sind mittlerweile in häuslicher Quarantäne am Heimatort einer der Betroffenen, also nicht mehr in Duisburg. Neue begründete Verdachtsfälle liegen aktuell nicht vor.
Hinweis:
Sollte jemand entsprechende Symptome haben und aus einem besonders betroffenen Gebiet kommen oder Kontakt zu einem bereits Infizierten
gehabt haben, sollte er sich umgehend telefonisch an den jeweiligen Hausarzt oder die Arztrufzentrale unter 116117 wenden. Weitere Informationen z.B. zu den Risikogebieten finden Sie unter www.duisburg.de.

Coronavirus  (Stand Sa. 29. Februar 20:30 Uhr):
Duisburg, 29. Februar 2020 - Mittlerweile liegen drei weitere Testergebnisse vor. Zwei Frauen (Mitte 20), die nur geringe Symptome zeigen und in häuslicher Quarantäne sind, wurden positiv getestet. Beide hatten bei einer Karnevalsfeier in Geilenkirchen direkten Kontakt zu einem Infizierten. Eine der beiden wohnt in Geilenkirchen und ist zur Zeit zu Besuch in Duisburg, die andere Frau wohnt in Duisburg. Beide arbeiten in Viersen.
Das Gesundheitsamt ermittelt nun die entsprechenden Kontaktpersonen, die Gesundheitsämter in Geilenkirchen und Viersen sind informiert. Nach jetzigem Stand sind lediglich vier potentielle Kontaktpersonen in Duisburg betroffen. Ein weiteres Testergebnis ist negativ, ein Ergebnis steht noch aus. Bereits am frühen Abend war bereits ein Verdachtsfall negativ getestet.

Coronavirus  (Stand Sa. 29. Februar 18:45 Uhr):

Im Laufe des Tages ist ein weiterer begründeter Verdachtsfall hinzugekommen, der ebenfalls im Bethesdakrankenhaus betreut wird. Ein Patient, der sich bereits im Bethesda befindet, wurde mittlerweile negativ gestetet. Die übrigen vier Testergebnisse stehen noch aus.


Vier neue Verdachtsfälle (Stand Sa. 29. Februar 11 Uhr):
"
In Duisburg gibt es vier neue begründete Verdachtsfälle. Drei Personen sind in häuslicher Quarantäne, ein Patient wird im Bethesda-Krankenhaus behandelt. Drei Betroffene haben sich in einem der besonders betroffenen Gebiete in Italien aufgehalten, einer hatte Kontakt zu einem Infizierten im Zusammenhang mit den Fällen in Heinsberg. Mit den Testergebnissen wird im Laufe des späten Nachmittags gerechnet," teilte die Stadt Duisburg mit.

Aktuelle Lage zum Coronavirus

Fragen und Antworten der Bundesregierung zum Coronavirus

Erklärvideo der BZgA:
:

Welche Krankheitszeichen treten auf?

Frage 6: Wie kann ich mich schützen?

Wie schätzt das Robert-Koch-Institut die Lage in Deutschland ein?

26. Februar 2020 - Eine Risikobewertung für Deutschland ist hier zu finden.

 

Auftragsengpässe durch Corona-Virus: Kurzarbeitergeld grundsätzlich möglich  

Das Corona-Virus kann durch Lieferengpässe oder Schutzmaßnahmen bei Betrieben erhebliche Arbeitsausfälle verursachen. Sollten diese Arbeitsausfälle mit einem Entgeltausfall verbunden sein, ist ein Ausgleich mit Hilfe des Kurzarbeitergeldes möglich.  
Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld muss grundsätzlich auf einem unabwendbaren Ereignis oder wirtschaftlichen Gründen beruhen. Dies trifft etwa dann zu, wenn Lieferungen ausbleiben und die Produktion eingeschränkt werden muss. Ein unabwendbares Ereignis liegt auch dann vor, wenn etwa durch staatliche Schutzmaßnahmen Betriebe geschlossen werden.  
Ob die Voraussetzungen für die Gewährung des Kurzarbeitergeldes vorliegen, entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit. Betriebe müssen Kurzarbeit vorher bei der Arbeitsagentur anzeigen  
Wichtig ist, dass Betriebe im Bedarfsfall bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit Kurzarbeit anzeigen. Die Arbeitsagenturen sind auf solche Situationen gut eingestellt. Arbeitgeber können sich entweder direkt in der Arbeitsagentur oder telefonisch unter 0800 45555 20 informieren. Informationen über die Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld und Videoanleitungen:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-arbeitgeber-unternehmen.

Coronavirus: Erster Verdachtsfall im Klinikum Niederrhein  

Verdachtsfälle im Klinikum Niederrhein bleiben Verdachtsfälle

Duisburg, 28. Februar 2020 - Die beiden Verdachtsfälle von gestern haben sich erst einmal nicht bestätigt, die Testergebnis waren negativ. Sicherheitshalber wird ein zweiter Test durchgeführt. Bis das Ergebnis vorliegt, befindet sich das Paar in häuslicher Quarantäne. Es gibt darüber hinaus zwei neue Verdachtsfälle. Es handelt sich um ein italienisches Paar, das zu Gast in Duisburg ist.



Duisburg, 27. Februar 2020 - Heute Vormittag wurden die ersten beiden Verdachtsfälle ins Klinikum Niederrhein, Standort evangelisches Klinikum Duisburg Nord, eingeliefert. Es handelt es sich um ein Ehepaar, das zuvor in Italien war. Einer der beiden zeigt leichte Symptome, sicherheitshalber wurden beide Patienten isoliert. Mit dem Testergebnis wird spätestens morgen früh gerechnet.
 
Sollte sich der Verdacht bestätigen, ermittelt das Gesundheitsamt der Stadt Duisburg weitere enge Kontaktpersonen und überwacht sie über 14 Tage auf Krankheitszeichen hin.  
Das Robert-Koch-Institut und das Landeszentrum Gesundheit NRW rechnen mit weiteren Fällen auch in Deutschland. Vor dem Hintergrund der auch in Duisburg anlaufenden Grippewelle empfiehlt das Gesundheitsamt, sich generell an grundlegende Hygieneregeln zu halten, um eine Verbreitung von Grippe- oder möglicherweise eingeschleppten Coronaviren zu vermeiden.
Dazu gehört beispielsweise
-       Husten und Niesen in den Ärmel
-       Waschen der Hände vor Kontakt der Hände zu Mund und Augen
-       Waschen der Hände vor dem Essen und Trinken
-       Vermeiden von Händeschütteln und Umarmungen
-       Taschentücher nur einmal benutzen und benutzte Tücher möglichst schnell in einem Mülleimer mit Deckel entsorgen.
Weiter Informationen zum Infektionsschutz gibt es auf der Homepage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter www.infektionsschutz.de.   Aktuell gelten als Krankheitsverdächtige vor allem die Menschen, die bis 14 Tage nach einem Kontakt zu einem Coronavirus-Erkrankten oder nach einem Aufenthalt in Risikogebieten Allgemeinsymptome entwickeln.
Welche Bereiche als Risikogebiet gelten, wird täglich vom RKI aktuell bewertet und auf der Homepage des RKI (s.u.) bekannt gegeben. Ebenso wird die Falldefinition ständig durch die Weltgesundheitsorganisation und das Robert-Koch-Institut aktualisiert. Bei einem begründeten Verdachtsfall werden die Betroffenen in einer Klinik abgesondert und auf das Virus untersucht. Gegebenenfalls müssen die Betroffen während dieser Zeit zu Hause isoliert werden.
Informationen des Robert-Koch-Institutes zum Coronavirus findet man unter www.rki.de. Das Gesundheitsamt steht im ständigen Austausch mit den Ärzten und Kliniken der Stadt, gemeinsam wird die Entwicklung der Lage beobachtet und bei Bedarf entsprechende Maßnahmen eingeleitet.  
Rückkehrer aus o.g. Risikogebieten finden entsprechende Verhaltenshinweise auf der Homepage der Stadt Duisburg unter www.duisburg.de, Stichwort Coronavirus. Allgemeine Informationen gibt es außerdem auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums (www.bundesgesundheitsministerium.de) sowie über das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums: Mo- Do 8:00 – 18:00, Fr 8:00 – 12:00 unter 030 / 346465100.


Coronavirus wirkt sich auf Wirtschaft am Niederrhein aus
IHK-Umfrage bei hundert Export-Firmen

Duisburg, 26. Februar 2020 - Die rasante Verbreitung des Coronavirus hat dazu geführt, dass in China Fabriken geschlossen, Flug- und Schiffsverbindungen gekappt oder Messen abgesagt werden. Das hat Einfluss auf das Im- und Exportgeschäft der Unternehmen am Niederrhein. Von den ersten Auswirkungen berichten die Betriebe in einer Blitzumfrage der Niederrheinischen IHK, an der sich hundert Betriebe mit weltweit über 50.000 Beschäftigten beteiligt haben.
Fast ein Drittel der befragten Betriebe mit Auslandsgeschäft berichtet von Umsatzeinbußen und einer Beeinträchtigung ihres Geschäfts durch den Ausbruch des Coronavirus. Ebenfalls jedes dritte Unternehmen verzichtet auf Geschäftsreisen in die befallenen Regionen. Geplante Geschäftsbesuche werden verschoben, Messeauftritte abgesagt.
An deren Stelle treten Telefon- oder Videokonferenzen. Mehr als jedes vierte Unternehmen leidet aufgrund des Stillstands in China schon unter Lieferengpässen. Das stellt die Unternehmen vor Probleme. Zwar sind aufgrund des chinesischen Frühlingsfestes und der Produktionspause die Lager aufgefüllt worden. Diese leeren sich aber zunehmend, denn neue Ware kommt nicht nach. „Unsere Befragung wirft ein Schlaglicht auf die aktuelle Situation. Die Ausbreitung des Virus in Europa zeigt, dass sich die Lage täglich ändern kann. Prognosen sind deshalb kaum möglich.
Eine Entspannung erwarten unsere Unternehmen nicht: Jedes zweite rechnet mit weiteren Umsatzeinbußen und mit größeren Schwierigkeiten bei der Warenbeschaffung“, stellt Stefan Dietzfelbinger, Hauptgeschäftsführer der Niederrheinischen IHK besorgt fest, „Wenn die Situation länger anhält, besteht das Risiko, dass wegen des Ausfalls von Vorprodukten wichtige Produktionsketten abreißen.“
Für Unternehmen hat die IHK wichtige Hinweise und Informationen zum Coronavirus zusammengestellt auf der Website www.niederrhein-ihk.de/coronavirus.

Coronavirus: Stadt Mülheim sagt Badminton-Turnier ab
Das internationale Badminton-Turnier Yonex German Open in Mülheim wird wegen der Coronavirus-Epedemie abgesagt. Das gab die Stadt heute bekannt. Sie folgt damit einer Empfehlung des Gesundheitsamtes Mülheim. Rund 250 internationale Spieler und bis zu 7.000 Besucher wurden für die Veranstaltung vom 3. bis 8. März erwartet. Der Regionalverband Ruhr (RVR) fördert das Turnier mit 10.000 Euro. idr

'Sars-CoV-2' - Panikmache der '(Staats)Medien'
KEINE PANIK, der Coronavirus ist am Niederrhein angekommen
Jochem Knörzer

Duisburg, 27. Februar 2020 - 'Sars-CoV-2', so die aktuelle Bezeichnung des Coronavirus, kann eine Atemwegsinfektion auslösen. Dabei steht 'Sars' für 'Schweres Akutes Atemwegssyndrom'. Diese Atemwegsinfektion kann hohes Fieber auslösen und zu einer schweren Lungenentzündung - 'covid-19' - führen.
Kann, muss aber nicht!

Ganz neu ist 'Sars-CoV-2' nicht, Experten haben bereits eine enge Verwandtschaft zu dem 2002 aufgetretenen 'Sars-Virus Sars-CoV' festgestellt. Damals starben um 800 Menschen.

Am letzte Tag des Jahres 2019 wurde das WHO-Länderbüro China über eine unbekannte Lungenkrankheit in der Stadt Wuhan informiert, der neue Virus als Ursache am 07. Januar 2020 festgestellt. Bis zum heutigen Tag, 27.02.2020, sind in China 78.628 Erkrankungs- und 2.718 Todesfälle durch 'Sars-CoV-2' bestätigt worden.

Durch die Globalität, dem durch Flugzeuge, Schiffe und Züge Zusammenrücken der Länder, hat sich der Virus bis zum heutigen Tag bereits in weiteren 45 Ländern verbreitet. In japanischen Gewässern wurde ein Kreuzfahrtschiff mit insgesamt 691 Personen unter Quarantäne gestellt.

In Italien sollen, Stand heute, mittlerweile 14 Menschen an 'covid-19' verstorben sein. Bis Dienstagmittag, 25.02.2020,
wurden sieben Todesfälle gemeldet. Die Menschen waren zwischen 77 und 88 Jahre alt, waren vorerkrankt, u. a. an Krebs und Herzinfarkt. Das wurde in den Nachrichten z. B. WDR2, leider nicht erwähnt.

Mittlerweile ist der Virus auch in Deutschland in 26 Fällen bestätigt worden, fünf davon in NRW, im Bereich Erkelenz und Kreis Heinsberg, weitere in Bayern und Baden-Württemberg.

Weitere Statistiken unter https://de.statista.com/
Eine interessante und seriöse Informationsquelle sind die Seiten des 'RKI', des 'Robert Koch-Instituts'.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2

'RKI' gibt folgende Verhaltensregeln zum Schutz vor Ansteckung an:
Wie bei Influenza und anderen akuten Atemwegsinfektionen schützen 'Husten- und Nies-Etikette, gute Händehygiene' sowie Abstand zu Erkrankten (ca. 1 bis 2 Meter) auch vor einer Übertragung des neuen Coronavirus. Diese Maßnahmen sind auch in Anbetracht der Grippewelle überall und jederzeit angeraten.
Stand: 24.02.2020


Was ich nicht nachvollziehen kann, ist die Verneinung der Sinnhaftigkeit des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes durch das 'RKI':
In der allgemeinen Bevölkerung sind die wichtigsten und effektivsten Maßnahmen zum persönlichen Schutz sowie zum Schutz von anderen Personen vor der Ansteckung mit Erregern respiratorischer Infektionen eine gute Händehygiene, korrekte Hustenetikette und das Einhalten eines Mindestabstandes (ca. 1 bis 2 Meter) von krankheitsverdächtigen Personen.

Wenn eine an einer akuten respiratorischen Infektion erkrankte Person sich im öffentlichen Raum bewegen muss, kann das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (
z.B. eines chirurgischen Mundschutzes) durch diese Person sinnvoll sein, um das Risiko einer Ansteckung anderer Personen durch Tröpfchen, welche beim Husten oder Niesen entstehen, zu verringern (Fremdschutz). Für die optimale Wirksamkeit  ist es wichtig, dass der Mund-Nasen-Schutz korrekt sitzt (d.h. eng anliegend getragen wird), bei Durchfeuchtung gewechselt wird, und dass während des Tragens keine (auch keine unbewussten) Manipulationen daran vorgenommen werden.

Hingegen gibt es keine hinreichende Evidenz dafür, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes das Risiko einer Ansteckung für eine gesunde Person, die ihn trägt, signifikant verringert. Nach Angaben der
WHO kann das Tragen einer Maske in Situationen, in denen dies nicht empfohlen ist, ein falsches Sicherheitsgefühl erzeugen, durch das zentrale Hygienemaßnamen wie eine gute Händehygiene vernachlässigt werden können.

Davon unbenommen sind die Empfehlungen zum Tragen von Atemschutzmasken durch das medizinische Personal im Sinne des Arbeitsschutzes.
Stand: 19.02.2020


Denn, übertragen wird der Virus durch Tröpfcheninfektion, natürlich auch durch Schmier(Kontakt)infektion. Genau wie die Grippe. Hier agiert das 'RKI', aus meiner Sicht, insbesondere bezogen auf Ballungsgebiete wie das Ruhrgebiet, realitätsfern.

'Hustenetikette' ist doch für viele Menschen, wahrscheinlich nicht nur in unserer Region, ein echtes Fremdwort. Man muss doch schon froh sein, wenn man beim Discounter in der Schlange vor der Kasse ansteht, dass der ausgehustete oder ausgenieste Schleim nicht im eigenen Nacken landet. Und wie soll man im Alltag erkennen, dass die in unmittelbarer Nähe stehende Person infiziert ist, wenn man zwar Träger, nicht aber Erkrankter sein kann?

Der Infektionsweg ist der gleiche wie bei der Grippe.
Grippe. Wussten Sie, dass die Grippewelle 2017/2018 allein in Deutschland, so die Auswertung des 'RKI' bei Toten durch Atemwegsinfektionen, rund 25.100 Tote forderte? Weltweit wird von bis zu 650.000 Todesfällen ausgegangen.

Davon ist 'covid-19' (noch) meilenweit entfernt. Und ich hoffe, dass das 'Robert Koch-Institut' mit seiner 'Risikobewertung zu Covid-19' Recht hat. "Die Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung wird in Deutschland aktuell als gering bis mäßig eingeschätzt."

Ziemlich weit weg von den lückenhaften Informationen und Panikmache der (Staats)Medien.

Erstes Fazit:
'Sars-CoV-2' hat zwar Deutschland und den Niederrhein erreicht, Panik ist weder hilfreich noch angesagt!



Pressemeldung zum Virus
27.02. - Stadt Duisburg
Coronavirus: Erster Verdachtsfall im Klinikum Niederrhein  
Heute Vormittag wurden die ersten beiden Verdachtsfälle ins Klinikum Niederrhein, Standort evangelisches Klinikum Duisburg Nord, eingeliefert. Es handelt es sich um ein Ehepaar, das zuvor in Italien war. Einer der beiden zeigt leichte Symptome, sicherheitshalber wurden beide Patienten isoliert. Mit dem Testergebnis wird spätestens morgen früh gerechnet.  
Sollte sich der Verdacht bestätigen, ermittelt das Gesundheitsamt der Stadt Duisburg weitere enge Kontaktpersonen und überwacht sie über 14 Tage auf Krankheitszeichen hin.  

Das Robert-Koch-Institut und das Landeszentrum Gesundheit NRW rechnen mit weiteren Fällen auch in Deutschland. Vor dem Hintergrund der auch in Duisburg anlaufenden Grippewelle empfiehlt das Gesundheitsamt, sich generell an grundlegende Hygieneregeln zu halten, um eine Verbreitung von Grippe- oder möglicherweise eingeschleppten Coronaviren zu vermeiden.

Dazu gehört beispielsweise
-       Husten und Niesen in den Ärmel
-       Waschen der Hände vor Kontakt der Hände zu Mund und Augen
-       Waschen der Hände vor dem Essen und Trinken
-       Vermeiden von Händeschütteln und Umarmungen
-       Taschentücher nur einmal benutzen und benutzte Tücher möglichst schnell in einem Mülleimer mit Deckel entsorgen.

Weiter Informationen zum Infektionsschutz gibt es auf der Homepage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter www.infektionsschutz.de.  

Aktuell gelten als Krankheitsverdächtige vor allem die Menschen, die bis 14 Tage nach einem Kontakt zu einem Coronavirus-Erkrankten oder nach einem Aufenthalt in Risikogebieten Allgemeinsymptome entwickeln.

Welche Bereiche als Risikogebiet gelten, wird täglich vom RKI aktuell bewertet und auf der Homepage des RKI (s.u.) bekannt gegeben. Ebenso wird die Falldefinition ständig durch die Weltgesundheitsorganisation und das Robert-Koch-Institut aktualisiert. Bei einem begründeten Verdachtsfall werden die Betroffenen in einer Klinik abgesondert und auf das Virus untersucht. Gegebenenfalls müssen die Betroffen während dieser Zeit zu Hause isoliert werden.

Informationen des Robert-Koch-Institutes zum Coronavirus findet man unter www.rki.de.
Das Gesundheitsamt steht im ständigen Austausch mit den Ärzten und Kliniken der Stadt, gemeinsam wird die Entwicklung der Lage beobachtet und bei Bedarf entsprechende Maßnahmen eingeleitet.  

Rückkehrer aus o.g. Risikogebieten finden entsprechende Verhaltenshinweise auf der Homepage der Stadt Duisburg unter www.duisburg.de, Stichwort Coronavirus.

Allgemeine Informationen gibt es außerdem auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums (www.bundesgesundheitsministerium.de) sowie über das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums:                               Mo- Do 8:00 – 18:00, Fr 8:00 – 12:00 unter 030 / 346465100.

 

 

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
Notfall-Vorrat

Vorratsliste: Grundnahrungsmittel,  Wasser und Nahrung

Laut Bundesregierung gehören (gerechnet für eine Person auf die Dauer von 14 Tagen) die folgenden Nahrungsmittel in Ihren Vorratsspeicher:

Getreideprodukte, Brot, Kartoffeln

·       Vollkornbrot: 1.000 g

·       Zwieback: 400 g

·       Knäckebrot: 1.000 g

·       Nudeln, roh: 500 g

·       Reis, roh: 250 g

·       Hafer-/Getreideflocken: 750 g

·       Kartoffeln, roh, geschält: 1.000 g

Gemüse, Hülsenfrüchte

·       Bohnen in Dosen: 800 g

·       Erbsen/Möhren in Dosen: 900 g

·       Rotkohl in Dosen/Gläsern: 700 g

·       Sauerkraut in Dosen: 700 g

·       Spargel in Gläsern: 400 g

·       Mais in Dosen: 400 g

·       Pilze in Dosen: 400 g

·       Saure Gurken im Glas: 400 g

·       Rote Bete: 400 g

·       Zwiebeln, frisch: 500 g

Obst

·       Kirschen im Glas: 700 g

·       Birnen in Dosen: 250 g

·       Aprikosen in Dosen: 250 g

·       Mandarinen in Dosen: 350 g

·       Ananas in Dosen: 350 g

·       Rosinen: 200 g

·       Haselnusskerne: 200 g

·       Trockenpflaumen: 250 g

·       Frischobst (Apfel, Birne, Banane, Orange): 1.000 g

Getränke

·       Wasser: 28 Liter (2 Liter pro Person und Tag)

·       Zitronensaft: 0,2 l

·       Kaffeepulver: 250 g

·       Schwarzer Tee: 125 g

Milch, Milchprodukte

·       H-Milch mit 3,5 % Fett: 3 l

·       Hartkäse: 700 g

Fisch, Fleisch, Eier

·       Thunfisch in Dosen: 150 g

·       Ölsardinen in Dosen: 100 g

·       Heringsfilet in Soße, Konserve: 100 g

·       Corned Beef in Dosen: 250 g

·       Bockwürstchen im Glas/Dose: 300 g

·       Kalbsleberwurst im Glas/Dose: 300 g

·       Dauerwurst (z.B. Salami): 360 g

·       Eier: 10 Stück / ca. 600 g

Fette, Öle

·       Butter oder Margarine: 250 g

·       Öl (Maiskeim, Sonnenblumen): 0,3 l

Und nach Belieben

Zucker, Süßstoff, Honig, Marmelade, Schokolade, Alkohol, Jodsalz, Kartoffeltrockenprodukte (z. B. Kartoffelbrei), Mehl, Instantbrühe, Kakaopulver, Hartkekse, Salzstangen etc.

Hinweis: Es handelt sich um allgemeine Empfehlungen, die gegebenenfalls an die individuellen Ernährungsbedürfnisse angepasst werden müssen. Auch der eigene Geschmack darf in die Auswahl der Lebensmittel natürlich einfließen. Sie sollten in jedem Fall auf Ausgewogenheit achten.


Notfall-Vorrat: Sonstiges auf der "Persönlichen Checkliste"

"Im Falle einer Katastrophe wie Hochwasser, Stromausfall oder Sturm besteht die Gefahr, dass Lebensmittel nur noch schwer zu bekommen sind. Sorgen Sie daher für einen ausreichenden Vorrat. Ihr Ziel muss es sein, 10 Tage ohne Einkaufen überstehen zu können. Die Lösung liegt in Ihrer Verantwortung.

Ob und wie viel Sie vorsorgen, ist eine persönliche Entscheidung", schreibt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Neben Getränken und Lebensmitteln listet das Bundesamt auf der "Persönlichen Checkliste" die folgenden Notwendigkeiten auf:

Hausapotheke

·       DIN-Verbandskasten

·       vom Arzt verordnete Medikamente

·       Schmerzmittel

·       Hautdesinfektionsmittel

·       Wunddesinfektionsmittel

·       Mittel gegen Erkältungskrankheiten

·       Fieberthermometer

·       Mittel gegen Durchfall

·       Insektenstich- und Sonnenbrandsalbe

·       Splitterpinzette

Hygieneartikel

·       Seife (Stück), Waschmittel (kg)

·       Zahnbürste, Zahnpasta (Stück)

·       Sets Einweggeschirr & Besteck (Stück)

·       Haushaltspapier (Rollen)

·       Toilettenpapier (Rollen)

·       Müllbeutel (Stück)

·       Campingtoilette, Ersatzbeutel (Stück)

·       Haushaltshandschuhe (Paar)

·       Desinfektionsmittel, Schmierseife (Stück)

Brandschutz

·       Keller und Dachboden entrümpeln

·       Feuerlöscher

·       Rauchmelder

·       Löschdecke (notfalls Wolldecke)

·       Behälter für Löschwasser

·       Wassereimer

·       Kübelspritze oder Einstellspritze

·       Garten- oder Autowaschschlauch

Energieausfall

·       Kerzen, Teelichter

·       Streichhölzer, Feuerzeug

·       Taschenlampe

·       Reservebatterien

·       Camping-, Spirituskocher mit Brennmaterial

·       Heizgelegenheit

·       Brennstoffe

Dokumentensicherung

·       Haben Sie festgelegt, welche Dokumente unbedingt erforderlich sind?

·       Sind Ihre Unterlagen zweckmäßig geordnet?

·       Sind von wichtigen Dokumenten (Ausweis, Führerschein, Geburtsurkunde etc.) Kopien vorhanden und diese gegebenenfalls beglaubigt?

·       Haben Sie eine Dokumentenmappe angelegt?

·       Sind Dokumentenmappe oder wichtige Dokumente griffbereit?

Notgepäck

·       persönliche Medikamente

·       behelfsmäßige Schutzkleidung

·       Wolldecke, Schlafsack

·       Unterwäsche, Strümpfe

·       Gummistiefel, derbes Schuhwerk

·       Essgeschirr, -besteck, Thermoskanne, Becher

·       Material zur Wundversorgung

·       Dosenöffner und Taschenmesser

·       strapazierfähige, warme Kleidung

·       Taschenlampe

·       Kopfbedeckung, Schutzhelm

·       Schutzmaske, behelfsmäßiger Atemschutz

·       Arbeitshandschuhe

Rundfunkgerät

·       Rundfunkgerät für Batteriebetrieb geeignet oder ein Kurbelradio

·       Reservebatterien in unserem Downloadbereich.


Wenn Sie Fragen zur Notfallvorsorge haben, wenden Sie sich an:

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)

Postfach 1867

53008 Bonn

Telefon: 0228/99550

Webseite: www.bbk.bund.de

E-Mail: info@bbk.bund.de