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Neu in 2023 städtische Anlaufstelle:
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2020-21,
2019
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Karneval und Streckenverläufe:
https://www.duisburg.de/duisburgerkarneval.php
• Anpassung der
Coronaregelungen zum 1. Februar 2023
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Schulwettbewerb „Autofrei statt CO2“ –
Baumpflanzaktion für einen neuen Schulwald |
Dienstag, 28. März 2023, um 14 Uhr . Treffpunkt 13.45 Uhr
Parkplatz Ecke Kammerstraße/Lotharstraße
Duisburg, 24. März 2023 - Im Duisburger
Stadtwald entsteht ein neuer Schulwald. Insgesamt sechs
Duisburger Schulen haben im vergangenen Sommer an dem
Wettbewerb „Autofrei statt CO2“ teilgenommen, bei dem das
Personal der Duisburger Schulen motiviert wurde, möglichst
oft das Auto für den Arbeitsweg stehen zu lassen. Die
„Schulteams“ sind im Aktionszeitraum des 9-Euro-Tickets mit
dem ÖPNV, dem Rad oder zu Fuß zur Schule gekommen und haben
so den CO2-Ausstoß vermindert.
Insgesamt wurden über
33.000 „autofreie“ Arbeitswegekilometer gesammelt. Der neue
Schulwald ist der Preis für die erfolgreiche Teilnahme.
Oberbürgermeister Sören Link wird ein kurzes Grußwort halten
und den Teilnehmenden für ihr Engagement im Wettbewerb
danken.
Neben dem Oberbürgermeister und dem
Organisationsteam von der Stabsstelle Bildungsregion
Duisburg, dem Amt für Schulische Bildung und der Stabsstelle
Klimaschutz sind Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen
und Schüler der Gewinnerschule (Mercator-Gymnasium) sowie von
drei anderen mitwirkenden Schulen vor Ort.
Ablauf:
13:45 Uhr – Treffpunkt am Parkplatz Ecke
Kammerstraße/Lotharstraße 13:50 Uhr – Gemeinsamer Fußweg zur
Pflanzfläche (ca. 10 Minuten) 14:00 Uhr – Grußwort und Ehrung
durch Oberbürgermeister Sören Link 14:10 Uhr – Präsentation
der Ergebnisse des Wettbewerbs 14:30 Uhr – Beginn der
Pflanzung ca. 16:30 Uhr – Ende der Veranstaltung.
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Jugendamt der Stadt Duisburg sucht weiterhin noch
Jugendschöff*innen
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Duisburg, 22. März 2023 - Das
Jugendamt der Stadt Duisburg sucht weiterhin für die
Amtsperiode 2024 bis 2028 noch Jugendschöff*innen. Bisher
sind 120 Bewerbungen eingegangen, insgesamt werden aber 274
Duisburger*innen als Jugendschöff*innen benötigt. Das
Ehrenamt wird an den Amtsgerichten Duisburg-Hamborn,
Duisburg-Mitte, Duisburg-Ruhrort und dem Landgericht
ausgeübt. Die nächste Amtszeit beginnt am 1. Januar 2024. Aus
den eingegangenen Bewerbungen und den Vorschlägen von
Parteien und Verbänden wird im Amtsgerichtsbezirk je eine
Vorschlagsliste erstellt, über die dann im
Jugendhilfeausschuss der Stadt Duisburg abgestimmt wird.
Neben der Identifikation mit demokratischen Grundwerten
und der Anerkennung der verfassungsmäßigen Ordnung der
Bundesrepublik Deutschland sind unabdingbare Voraussetzungen
für die Aufnahme in die Vorschlagsliste u. a.: Besitz der
deutschen Staatsangehörigkeit, Mindestalter: 25 Jahre,
Höchstalter: 69 Jahre, in Duisburg wohnhaft, Beherrschung der
deutschen Sprache in Wort und Schrift, Erfahrungen im Umgang
mit Kindern und Jugendlichen sowie die Fähigkeit zur
Bekleidung öffentlicher Ämter (kann nur durch Richterspruch
aberkannt werden).
Bewerbungen sind noch bis zum 14.
April 2023 an das Jugendamt der Stadt Duisburg, per E-Mail an
jugendschoeffenwahl@stadt-duisburg.de oder telefonisch unter
0203 283-90585, zu richten. Ausführliche Informationen sind
online abrufbar auf der der Internetseite der Stadt Duisburg,
www.duisburg.de (Suchbegriff: Jugendschöffen) sowie
www.schoeffenwahl.de. Für das Ehrenamt Schöffin oder Schöffe
sind bereits genügend Bewerbungen eingegangen.
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DuisburgSport sucht noch Saisonkräfte für die Bäder
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Duisburg, 22. März 2023 - DuisburgSport
stellt für die diesjährige Freibadesaison Fachangestellte für
Bäderbetriebe, Rettungsschwimmer-/innen und sowie
Servicekräfte für die Bereiche Kasse und Reinigung in Voll-
und Teilzeit ein. Im Rahmen einer Beschäftigung im
Schichtdienst sorgen Fachangestellte für Bäderbetriebe im
Freibad Homberg für einen reibungslosen Ablauf des
Badebetriebes.
Voraussetzung ist eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur/zum Schwimmmeistergehilfin/en bzw.
Fachangestellten für Bäderbetriebe. Außerdem gehören
Einsatzbereitschaft - auch an Feiertagen und Wochenenden -,
Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit, sowie ein
kundenorientiertes freundliches Auftreten und gute deutsche
Sprachkenntnisse zu den Eigenschaften, die Bewerberinnen und
Bewerber mitbringen sollten. Wer über 18 Jahre alt ist und
ein gültiges Rettungsschwimmerabzeichen der DLRG in Silber
besitzt, sollte sich unbedingt für einen „Sommerjob“ als
Rettungsschwimmer-/in bei DuisburgSport bewerben.
Neben der Aufsicht am Beckenrand im Freibad Homberg,
Hallenbad Toeppersee und Allwetterbad Walsum haben die
Rettungsschwimmer-/innen die Möglichkeit, die
Badebetriebsleiter/innen zu unterstützen. Die Tätigkeiten als
Servicekraft im Bereich Reinigung bzw. Kasse werden zu
flexiblen Arbeitszeiten und an wechselnden Einsatzorten
ausgeübt. Im Bereich Reinigung sind Kenntnisse im Umgang mit
chemischen Reinigungsmitteln sowie Hochdruckgeräten und
Reinigungsmaschinen von Vorteil. Bewerberinnen und Bewerber
für den Bereich Kasse sollten über ausreichende Kenntnisse im
Umgang mit den gängigen Kassensystemen verfügen.
Auch
hier sollten die Bewerberinnen und Bewerber
Einsatzbereitschaft, auch an Feiertagen und Wochenenden,
Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit, sowie ein
kundenorientiertes freundliches Auftreten und gute deutsche
Sprachkenntnisse mitbringen. Für Rückfragen zu den
Tätigkeiten steht Markus Dreher von DuisburgSport telefonisch
unter (0203) 283-58172 zur Verfügung. Schriftliche
Bewerbungen können ab sofort per E-Mail an DuisburgSport,
Thorsten Moog (t.moog@duisburgsport.de), geschickt werden.
Weitere Informationen gibt es bei der Hotline für Bäder und
Sportstätten Unter (0203) 283-4444 und im Internet unter
www.baederportal-duisburg.de

Freibad Homberg, Foto: Uwe Köppen / Stadt Duisburg
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Untere Naturschutzbehörde
informiert über die Vogelbrutzeit
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Duisburg, 17. März 2023 - Die
Vogelbrutzeit hat in den vergangenen Tagen offiziell
begonnen. Der zentrale Zeitraum, in dem Vögel brüten, endet
im August, einige Vogelarten brüten jedoch noch bis Ende
September. Neben den Vögeln ziehen auch andere Wildtiere in
dieser Zeit ihre Jungen groß. Die Untere Naturschutzbehörde
der Stadt Duisburg appelliert daher an alle Halter und
Besitzer von Hunden und Katzen, in den nächsten Monaten, vor
allem zwischen Mai und August, verantwortungsvoll im Hinblick
auf unsere Wildtiere zu handeln.
Während der Brut-
und Aufzuchtzeit der Vögel sollten Halter von Katzen vor
allem im heimischen Garten darauf achten, dass die Jungvögel
nicht zum Opfer der Haustiere werden. Auch Hunde stöbern
Wildtiere auf und können diese verletzen oder töten,
besonders dann, wenn sie in der Setzzeit von Hasen und Rehen
in Feld und Wald frei laufen gelassen werden. Bodenbrüter wie
beispielsweise der Kiebitz oder die Feldlerche können durch
freilaufende Hunde in der Brutzeit stark beeinträchtigt
werden, da die freilaufenden Hunde die jungen Vögel, die
nicht oder kaum flugfähig und zudem unerfahren sind,
möglicherweise jagen.
Daher gilt im
Vogelschutzgebiet, zum Beispiel im Binsheimer Feld, seit
Anfang März eine strikte Anleinpflicht für Hunde. So wird
zudem vermieden, dass Hunde auf die landwirtschaftlichen
Produktionsflächen gelangen und durch ihre
Hinterlassenschaften Futter und Nahrungsmittel für Tier und
Mensch verunreinigen.
„Die Deiche an Rhein und Ruhr
oder der Landschaftspark Duisburg-Nord sind gute Beispiele
für Lebensräume in Duisburg, denen durch die
Hinterlassenschaften von Hunden Schaden zugefügt wird. Daher
gilt auch hier: Hunde an der Leine führen und den Kot
möglichst einsammeln und entsorgen“, so Dr. Randolph Kricke
von der städtischen Unteren Naturschutzbehörde. Vor allem im
Bereich der Rhein- und Ruhrwiesen gab es in den vergangenen
Jahren häufiger Konflikte zwischen freilaufenden Hunden und
Schafherden. Auch in diesen Fällen bittet die Untere
Naturschutzbehörde um Rücksichtnahme, indem Hunde in der Nähe
von Schafherden angeleint werden. Schafe reagieren
schreckhaft auf den freilaufenden Hund und können sich im
schlimmsten Fall verletzten.
Der größte Teil dieser
Flächen befindet sich in Privatbesitz oder ist verpachtet,
sodass Eigentümer und Pächter dort das entsprechende
Hausrecht ausüben dürfen. In Duisburg gibt es eine Vielzahl
von Flächen, auf denen Hunde frei laufen dürfen. In den
Duisburger Waldgebieten darf nach dem Landesforstgesetz ein
Hund im Einflussbereich der Halter im Bereich der Wege
unangeleint bleiben. Gleiches gilt für die Duisburger
Landschaftsschutzgebiete, soweit sie keine Park-, Garten-
oder Grünanlagen sind und private Rechte auf solchen Flächen
nichts anderes vorsehen.
Im gesamten Stadtgebiet sind
darüber hinaus in Park-, Garten- und Grünanlagen
Hundeauslaufflächen eingerichtet und beschildert worden, in
denen die generelle Anleinpflicht nicht gilt. Verstöße gegen
Regelungen der Sicherheits- und Ordnungsverordnung der Stadt
Duisburg sowie des Landeshundegesetzes oder anderweitige
Regelungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit
einem Verwarnungsgeld oder mit einer Geldbuße geahndet
werden. Weitere Informationen zu Hunden in Duisburg auf
der städtischen Internetseite: www.duisburg.de/hunde
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Umweltamt und Bürger- und Ordnungsamt informieren zu
Osterfeuern („Brauchtumsfeuer“) in Duisburg
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Duisburg, 16. März 2023 - In
Duisburg dürfen Osterfeuer („Brauchtumsfeuer“) ausschließlich
als öffentliche, für jedermann zugängliche Veranstaltungen,
ausgerichtet werden. Brauchtumsfeuer müssen vorher beim
Bürger- und Ordnungsamt per E-Mail an
veranstaltungen@stadt-duisburg.de angemeldet werden.
Besondere Regeln in Landschaftsschutzgebieten /
Naturschutzgebiete Für Brauchtumsfeuer in
Landschaftsschutzgebieten, bei denen Schnittgut verbrannt
wird, ist eine entsprechende Befreiung von den Verboten des
Landschaftsplanes bei der Unteren Naturschutzbehörde per
E-Mail an unb@stadt-duisburg.de einzuholen. Diese ist mit
Kosten verbunden. Auch in Naturschutzgebieten ist das
Feuermachen verboten, allerdings wird hier für das Abhalten
von Brauchtumsfeuern im Gegensatz zu
Landschaftsschutzgebieten keine Befreiung erteilt werden.
Bei der Verbrennung des Schnittgutes sind folgende
Regelungen zu beachten: Es darf lediglich Holz von Baum- und
Strauchschnitt verbrannt werden, das trocken und unbehandelt
ist. Das Verbrennen von beschichtetem, behandeltem Holz wie
beispielsweise behandelte Paletten und Schalbretter sowie
sonstige Abfälle (zum Beispiel Altreifen) ist verboten.
Andere Stoffe, insbesondere Mineralöle, Mineralprodukte oder
andere Abfälle, dürfen weder zum Anzünden noch zur
Unterhaltung des Feuers genutzt werden.
Das
Brennmaterial muss so trocken sein, dass es unter möglichst
geringer Rauchentwicklung verbrennt. Vor Entzünden des Feuers
sollte das Schnittgut umgeschichtet werden, da sich gerne
Kleintiere wie beispielsweise Igel in dem schützenden Reisig
einfinden. Auch sollte Acht auf Vogelnester gegeben werden,
da Arten wie der Zaunkönig oder die Heckenbraunelle gerne
ihre Nester in solchen dichten Strukturen anlegen. Sollten
Vogelnester festgestellt werden, kann das Reisig nicht
verbrannt werden, da die Nester nach dem
Bundesnaturschutzgesetz hohen Schutz genießen.
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Online-Formular: „Auskunft aus dem Sorgeregister“
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Duisburg, 13. März 2023 - Die
Stadtverwaltung Duisburg wird digitaler, Auskünfte aus dem
Sorgerechtsregister können ab sofort online beantragt werden.
Die Auskunft benötigen alleinerziehende Mütter unter anderem
für die Anmeldung in Schulen und Kindertagesstätten, für die
Beantragung von Personalausweisen oder für die Eröffnung von
Konten. Sie bescheinigt den aktuellen Stand des
Sorgeregisters und gibt zum Beispiel Auskunft über
Sorgeerklärungen.
Umgangssprachlich wird die Auskunft
auch als „Negativbescheinigung“ oder „Negativattest“
bezeichnet. Der Antrag kann jederzeit gestellt werden. Aus
datenschutzrechtlichen Gründen wird die Bescheinigung der
Antragstellerin immer per Post zugesandt. Weitere
Informationen und das Online-Formular gibt es auf der
städtischen Website www.duisburg.de unter dem Suchbegriff
„Alleinsorge – Auskunft aus dem Sorgeregister“.
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Vorschläge für die Mercator-Ehrennadel 2023 |
Duisburg,
9. März 2023 -
Auch in diesem Jahr wird die Stadt Duisburg wieder
bürgerschaftliche Aktivitäten mit der „Mercator-Ehrennadel“
auszeichnen. Neben weiteren Preisen der Stadt Duisburg, wie
zum Beispiel dem „Fakir-Baykurt-Preis“, sollen mit der
„Mercator-Ehrennadel“ Bürgerinnen und Bürger sowie
Institutionen geehrt werden. Gewürdigt werden dabei
Aktivitäten von gesamtstädtischer Bedeutung durch
kontinuierliche Arbeit in Projekten oder Publikationen mit
Bezug zur Kultur, der Wissenschaft, der Bildung, der Heimat-
und Brauchtumspflege oder der Erforschung der Stadtgeschichte
Duisburgs.
Vorschläge für eine Ehrung können bis zum
31. Mai 2023 mit schriftlicher Begründung an die Stadt
Duisburg, Kulturbetriebe, Neckarstraße 1, 47051 Duisburg,
oder per E-Mail an kulturbuero@stadt-duisburg gerichtet
werden. Für Rückfragen steht Gudrun Tomberg telefonisch unter
(0203) 283-62264 zur Verfügung. Die Grundsätze über die
Verleihung der Mercator-Ehrennadel und weitere Informationen
sind online auf den Seiten des Kulturbüros einsehbar:
https://www.duisburg.de/microsites/kulturbueroduisburg/foerderung/MercatorEhrennadel.php
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Probealarm Warnkonzept – Erste Ergebnisse
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Duisburg, 9. März 2023 - Die Stadt Duisburg hat heute um 11
Uhr ihr Warnkonzept mit einem Sirenenprobealarm getestet.
Dieses geschah im Rahmen eines landesweiten Probealarms. Die
geplante Auslösung der Sirenensignale „Entwarnung“ (1 Minute
Dauerton), nach einer Pause die „Warnung“ (1 Minute auf- und
abschwellender Heulton) und nach einer weiteren Pause erneut
die „Entwarnung“ (1 Minute Dauerton) funktionierte
grundsätzlich wie erwartet.

ie Auslösung der Sirenen wurde durch das vorhandene
Monitoring-System überwacht. Demnach haben 76 von 81 aktiven
Sirenen im Stadtgebiet reibungslos funktioniert. Einer
Sirene befindet sich in Reparatur. Bei zwei Sirenen lagen
Störungen der Datenanbindung vor. Auch diese sind bekannt
und werden kurzfristig behoben sein. Zwei weitere Sirenen
haben nicht vollumfänglich funktioniert und nur den Warnton
bzw. den Entwarnton abgegeben. Die Gründe hierfür werden
derzeit ermittelt.
Die Warn-App NINA wurde im Rahmen
der bundesweiten Alarmierung durch das Bundesamt für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe pünktlich zum Start
des Sirenenalarms ausgelöst. Ebenfalls wurde erneut Cell
Broadcast getestet, welches seit Ende Februar 2023 als
weiteres Warnmittel eingeführt wurde. Gegen 12.07 Uhr kam es
aufgrund einer technischen Störung leider zu einem erneuten
Ablauf des vorgeplanten Szenarios für einen Probealarm.
Warntag NRW –
Probealarm des Sirenensystems
Die Stadt Duisburg
überprüft erneut das Konzept zur Warnung und
Information der Bevölkerung im Gefahrenfall. Dies
erfolgt mit einem stadtweiten Probealarm des
Sirenensystems am Donnerstag, 9. März, um 11 Uhr.
Der Probealarm findet wieder innerhalb eines
landesweiten Warntags statt, der vom Ministerium des
Innern NRW koordiniert wird. Dabei werden in ganz
Nordrhein-Westfalen sämtliche Warnmittel erprobt und
damit zeitgleich die in den Kommunen vorhandenen
Warnkonzepte getestet. Ziel ist es, die Bevölkerung
für das Themenfeld „Warnung“ zu sensibilisieren
sowie Informationen und Tipps zu geben, damit sie im
Ernstfall richtig reagieren und sich selbst helfen
können.
Der Beginn des Alarms wird mit einem
einminütige Dauerton für die Entwarnung ausgelöst.
Es folgt der einminütige auf- und abschwellende
Heulton für die Warnung. Zum Abschluss erfolgt
wieder das Entwarnungssignal. Zur Auswertung des
aktuellen Probealarms stützt sich die Feuerwehr
Duisburg auf die eigene technische Analyse des
Sirenensystems. Neben den digitalen Warn-Apps NINA
und KATWARN wird, wie bereits erstmalig im Dezember
des vergangenen Jahres, auch das sogenannte Cell
Broadcast über das Modulare Warnsystem (MoWaS)
ausgelöst und eine entsprechende Mitteilung auf
Mobilfunkgeräte gesendet.

Weitere
Informationen zu Cell Broadcast finden sich auf den
Internetseiten des Bundesamtes für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Warnung-in-Deutschland/Sowerden-Sie-gewarnt/Cell-Broadcast/cell-broadcast_node.html
Weitere Informationen zum landesweiten Warntag sind
online auf den Internetseiten des Innenministeriums
NRW bereitgestellt:
www.im.nrw/themen/gefahrenabwehr/warnung
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Umweltamt der Stadt Duisburg informiert:
Heckenschnitt nur noch bis 28. Februar möglich
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Duisburg, 23. Februar 2023 - Die
gesetzlich zugelassene Zeit, in der Hecken, lebende Zäune
und Gebüsche sowie der Bewuchs an Hausfassaden
zurückgeschnitten werden dürfen, neigt sich mit dem 28.
Februar als letztem möglichen Tag dem Ende entgegen. In der
Zeit von März bis September sind lediglich schonende Form-
und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der
Pflanzen erlaubt. Nach dem Bundesnaturschutzgesetzes dürfen
diese Gehölze dann erst wieder im Herbst ab dem 1. Oktober
abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden.
Durch die gesetzliche Regelung sollen die heimischen Vögel,
die bereits im zeitigen Frühjahr mit dem Brutgeschäft
beginnen, ungestört Nistmöglichkeiten erhalten und vor
Störungen geschützt werden. Baumfällungen Wer einen Baum im
eigenen Garten fällen möchte, muss außerdem den Artenschutz
beachten, d. h. wenn Vögel dort brüten oder Fledermäuse in
Höhlungen ihr Quartier haben, darf nicht gefällt werden.
Ferner dürfen Bäume im Geltungsbereich des
Landschaftsplanes, das bedeutet im Wesentlichen außerhalb
der im Zusammenhang geschlossenen Bebauung, nach wie vor
nicht ohne eine entsprechende landschaftsrechtliche
Befreiung beseitigt werden.
Auch können besonders
markante und für das Landschaftsbild und den Naturhaushalt
wertvolle Bäume nach dem Bundesnaturschutzgesetz als
Naturdenkmale ausgewiesen sein und unterliegen demnach
ebenfalls einem hohen Schutz. Bäume können auch den
Regelungen des Denkmalschutzes unterliegen, zum Beispiel
wenn sie prägend für eine denkmalgeschützte Siedlung oder
ein Einzeldenkmal sind. Daher ist vor der Fällung eines
Baumes in der direkten Umgebung eines Denkmals über die
Untere Denkmalbehörde per EMail an
denkmalschutz@stadt-duisburg.de zu erfragen, ob dieser ggf.
durch den Denkmalschutz geschützt ist.
Zusätzlich
können vorab auf der Internetseite der Denkmalbehörde der
Stadt Duisburg über die „Denkmalliste online“
denkmalgeschützte Gebäude ermittelt werden. Ansonsten ist
für die Fällung von Bäumen im eigenen Garten keine
Genehmigung notwendig. Osterfeuer („Brauchtumsfeuer“)
Brauchtumsfeuer müssen beim Bürger- und Ordnungsamt per
E-Mail an veranstaltungen@stadt-duisburg.de angemeldet
werden.
Schnittgut von Gehölzen wird oftmals bei
Osterfeuern („Brauchtumsfeuer“) verbrannt.
Hierbei gilt es jedoch, folgende wichtige Hinweise zu
beachten: Vor Entzünden des Feuers sollte das Schnittgut
umgeschichtet werden, da sich gerne Kleintiere wie
beispielsweise Igel in dem schützenden Reisig einfinden.
Auch sollte Acht auf Vogelnester gegeben werden, da Arten
wie der Zaunkönig oder die Heckenbraunelle gerne ihre Nester
in solchen dichten Strukturen anlegen. Sollten Vogelnester
festgestellt werden, kann das Reisig nicht verbrannt werden,
da die Nester nach dem Bundesnaturschutzgesetz hohen Schutz
genießen.
Für Brauchtumsfeuer in
Landschaftsschutzgebieten ist eine entsprechende Befreiung
von den Verboten des Landschaftsplanes bei der Unteren
Naturschutzbehörde per E-Mail an unb@stadt-duisburg.de
einzuholen. Auch in Naturschutzgebieten ist das Feuermachen
verboten, allerdings wird hier für das Abhalten von
Brauchtumsfeuern im Gegensatz zu Landschaftsschutzgebieten
keine Befreiung erteilt werden.
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Ehrenamt: Duisburg sucht noch
Schöffinnen und Schöffen
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Duisburg, 23. Februar 2023 -Für die
Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028
werden in Duisburg insgesamt 626 Frauen und Männer gesucht,
die am Amtsgericht Duisburg, Amtsgericht Duisburg-Ruhrort,
Amtsgericht Duisburg-Hamborn, Landgericht Duisburg sowie für
die gemeinsamen Schöffengerichte beim Amtsgericht Duisburg
für Steuer- und Wirtschaftsstrafsachen und Umweltstrafsachen
als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes an der
Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Derzeit liegen
etwa 380 Bewerbungen vor. Die Bewerbungsfrist läuft noch bis
Ende März 2023.
Aus den Bewerbungen wird je
Amtsgerichtsbezirk eine Vorschlagsliste erstellt, über die
dann der Rat der Stadt Duisburg in seiner Sitzung
(voraussichtlich am 12. Juni 2023) entscheidet. Aus dieser
Vorschlagsliste werden dann in der Zeit vom 16. September
bis 15. Oktober 2023 die Personen für das Schöffenamt vom
Schöffenwahlausschuss des jeweiligen Amtsgerichtes gewählt.
Voraussetzungen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste sind
der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit und die
Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter (kann nur durch
Richterspruch aberkannt werden).
Die Bewerberinnen
und Bewerber sollen u. a. zum Stichtag 1. Januar 2024
zwischen 25 und 69 Jahre alt sein, in Duisburg wohnen, die
deutsche Sprache beherrschen und gesundheitlich geeignet
sein. In der Regel erfolgt der Einsatz an zwölf
Sitzungstagen im Jahr, für die die Schöffinnen und Schöffen
von der/vom Arbeitgeber/in freigestellt werden. Für die
Ausübung des Ehrenamtes wird eine Aufwandsentschädigung
gewährt.
Duisburger Bürgerinnen und Bürger, die an
der Übernahme dieses Ehrenamtes interessiert sind, werden
gebeten, sich schriftlich (auch online) – unter Angabe der
Personalien und des Berufs – oder telefonisch (0203 283-
2745 oder -4193) bis spätestens 31. März 2023 bei der Stadt
Duisburg, Stabsstelle für Wahlen und Informationslogistik,
In den Haesen 84, 47198 Duisburg, zu melden. Ausführliche
Informationen und einen Bewerbungsvordruck finden Sie im
Internet unter www.duisburg.de unter dem Suchbegriff
„Schöffenamt“. Direktlink:
https://duisburg.de/microsites/wahlen/rubrik1/wahlarten/wahl-derehrenamtlichen-schoeffen.php
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Neue Baustraße im Bereich der ehemaligen „Weißen
Riesen“ |
Duisburg, 23.
Februar 2023 - Rund um die gesprengten „Weißen Riesen“ in
Duisburg-Hochheide sind noch erhebliche Mengen an Bauschutt
abzutransportieren. Die im westlichen Bereich befindliche
Ottostraße kann, aufgrund der großen Mengen und zum Schutz
der Anwohner, dafür jedoch nicht genutzt werden. Aus diesem
Grund muss eine neue Baustraße erstellt werden, bei der auch
die Erhaltung des Alleencharakters des Roten Weges
berücksichtigt wird.
Die Errichtung der neuen
Baustraße wird daher parallel zum Roten Weg und auf dem
Grundstück der Ottostraße 54/56 erfolgen. Der weitere
Verlauf erfolgt über das derzeitige Baufeld des zweiten
gesprengten Riesen und mündet im östlichen Teil der
Ottostraße in die bereits vorhandene Baustellenzufahrt. Für
diese Trassenführung, ebenso für die spätere Neugestaltung
der Freiflächen, sind in den nächsten Tagen Baumfäll- und
Rodungsarbeiten vor Ort erforderlich. Auch der provisorisch
angelegte Gehweg zwischen der Ottostraße und dem Roten Weg
muss wegen dieser Baumaßnahme wieder zurückgebaut werden.
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Stadt Duisburg: Eingeschränktes Leistungsangebot an den
Karnevalstagen |
Duisburg, 10. Februar 2023 - Mit
dem Altweiberdonnerstag am 16. Februar beginnt die heiße
Phase des rheinischen Karnevals. Auch in Duisburg übernehmen
die Jecken die Herrschaft. Wegen des närrischen Treibens ist
die Stadtverwaltung Duisburg nur eingeschränkt erreichbar:
Am Rosenmontag, 20. Februar, bleiben alle städtischen
Dienststellen geschlossen.
•
Dazu zählen
auch die städtischen Kindertageseinrichtungen, die
Volkshochschule, die Musik- und Kunstschule, die
Zentralbibliothek und ihre Zweigstellen, die von
DuisburgSport betriebenen Bäder in Neudorf, Rheinhausen,
Hamborn und Walsum sowie die städtischen Museen, also das
Binnenschifffahrtsmuseum und das Kulturund Stadthistorische
Museum.
Auch am Altweiberdonnerstag, 16. Februar,
und den übrigen Karnevalstagen gibt es ein eingeschränktes
Leistungsangebot: Das Rathaus am Burgplatz in der Stadtmitte
ist ab 9 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen.
•
Das Amt für
Soziales und Wohnen mit allen Außenstellen, das Rechtsamt,
das Bürger- und Ordnungsamt, die Dienststelle zur Erteilung
von Ausnahmegenehmigungen und Parkerleichterungen im
Stadthaus, die Geschäftsstellen der Volkshochschule sowie
das Amt für Rechnungswesen und Steuern haben am
Altweiberdonnerstag nur bis 13 Uhr geöffnet.
•
Die Stabsstelle
für Wahlen im Bezirksamt Homberg/Ruhrort/Baerl sowie im
Gebäude „In den Haesen 84“ schließt an Altweiber bereits ab
12 Uhr. Bürger- und Ordnungsamt: Straßenverkehrsamt,
Fahrerlaubnisbehörde und städtischer Außendienst Das
Straßenverkehrsamt und die Fahrerlaubnisbehörde schließen an
Altweiber um 13 Uhr.
•
Der städtische
Außendienst (SAD) des Bürger- und Ordnungsamtes ist aufgrund
der umfangreichen Kontrollen an Altweiber, 16. Februar,
sowie von Karnevalsamstag, 18. Februar, bis einschließlich
Rosenmontag, 20. Februar, nicht zu erreichen. Am Freitag,
17. Februar, ist der SAD nur eingeschränkt in der Zeit von 8
bis 16.30 Uhr telefonisch unter (0203) 283 3900 erreichbar.
•
Call Duisburg
und Bürger-Service-Stationen Das Servicecenter „Call
Duisburg“ ist am Altweiberdonnerstag eingeschränkt bis 16
Uhr erreichbar. Der Bürgerservice Homberg/Ruhrort/Baerl
bleibt an diesem Tag komplett geschlossen, die
Bürgerservices Meiderich/Beeck, Mitte, Rheinhausen und Süd
schließen ab 13 Uhr, der Bürgerservice Walsum ab 10 Uhr.
•
Der
Bürgerservice im Bezirksamt Hamborn ist bis 11 Uhr geöffnet.
Bäder von DuisburgSport Das Rhein-Ruhr-Bad wegen des
Kinderkarnevalszugs Hamborn auch am Karnevalssonntag, 19.
Februar, zu. Ab Dienstag, 21. Februar, stehen wieder alle
Bäder zu den gewohnten Öffnungszeiten zur Verfügung.
• Bibliotheken
Die Zentralbibliothek
und die Zweigstellen sind am Altweiberdonnerstag zu den
regulären Öffnungszeiten geöffnet, nur die Bezirksbibliothek
Walsum bleibt an diesem Tag geschlossen. Die
Bezirksbibliothek HombergHochheide bleibt am Nelkensamstag,
18. Februar, geschlossen. Die Open Libraries in Wanheimerort
und Vierlinden stehen Bibliothekskundinnen und - kunden an
diesem Tag von 7 bis 22 Uhr zur Verfügung. Die Leihfristen
für die an den jeweiligen Standorten entliehenen Medien
werden automatisch angepasst. Die Online-Angebote der
Stadtbibliothek können auch an den Karnevalstagen rund um
die Uhr genutzt werden.
•
Theater und
Museen Die Theaterkasse am Stadttheater hat am
Altweiberdonnerstag bis 18.30 Uhr geöffnet. Das Kultur- und
Stadthistorische Museum und das Binnenschifffahrtsmuseum
öffnen am Altweiberdonnerstag regulär bis 17 Uhr.
•
Stadtarchiv,
Volkshochschule und Musik- und Kunstschule Das Stadtarchiv
ist am Altweiberdonnerstag geschlossen. Der Unterricht an
der Volkshochschule Duisburg findet am Altweiberdonnerstag
wie geplant statt. Die Musik- und Kunstschule bleibt am
Veilchendienstag, 21. Februar, geschlossen.
Weitere
Informationen zu Karneval und den Streckenverläufen gibt es
auf der Internetseite der Stadt Duisburg unter:
https://www.duisburg.de/duisburgerkarneval.php
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Glasverbot bei Karnevalsumzügen in den
Ortsteilen Wehofen und Serm
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Duisburg, 10. Februar 2023 - In den
vergangenen Jahren hat sich die Menge weggeworfener
Glasflaschen bei den Karnevalsveranstaltungen in den
Ortsteilen Wehofen und Serm deutlich erhöht. Durch die
Vielzahl achtlos weggeworfener und zerbrochener Glasbehälter
entsteht für die Besucherinnen und Besucher der Umzüge, aber
auch für die Einsatzkräfte eine erhebliche
Verletzungsgefahr. Daher wurde für die beiden
Karnevalsumzüge in Duisburg-Wehofen und Duisburg-Serm ein
räumlich begrenztes Glasverbot durch eine Allgemeinverfügung
angeordnet.
Das Glasverbot gilt am Samstag, 18.
Februar, von 8 bis 18 Uhr in DuisburgWehofen für den
Marktplatz, mit den angrenzenden Straßenabschnitten. In
Duisburg-Serm gilt das Glasverbot am darauffolgenden
Sonntag, 19. Februar, von 8 bis 18 Uhr für den Kirchplatz
sowie für die umliegenden Straßen. An den Zugängen zu den
Veranstaltungsbereichen (Zugstrecken) können Besucher
mitgeführte Glasbehälter in bereitgestellten Müllbehältern
entsorgen. Der städtische Außendienst des Bürger- und
Ordnungsamtes wird die Einhaltung des Glasverbots
kontrollieren und ggfls. mit den erforderlichen
Zwangsmitteln durchsetzen.
Die Stadt Duisburg bittet
alle Besucher der Karnevalszüge in Wehofen und Serm das
Glasverbot zu beachten. Da sich die Glasproblematik bei den
anderen Duisburger Karnevalsumzügen bislang nicht stellte,
wurde dort kein Verbot ausgesprochen. Weitere Informationen
zu Karneval und den Streckenverläufen gibt es auf der
Internetseite der Stadt Duisburg unter:
https://www.duisburg.de/duisburgerkarneval.php
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Allgemeinverfügung für Karnevalssamstag und
Karnevalssonntag 2023 |
Duisburg, 10. Februar 2023 - Gemäß § 14
Abs. 1 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der
Ordnungsbehörden – Ordnungsbehördengesetz (OBG) – in
Verbindung mit § 35 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes
für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) erlässt der
Oberbürgermeister der Stadt Duisburg für Karnevalssamstag
und Karnevalssonntag 2023 folgende Allgemeinverfügung:
1. Mitführungs- und Benutzungsverbot von
Glasbehältnissen anlässlich der Karnevalsumzüge in
Duisburg-Wehofen und Duisburg-Serm Das
Mitführen und die Benutzung von Glasbehältnissen sind
außerhalb von geschlossenen Räumen in den unter Ziffer 2.
genannten Zeiträumen und in den unter Ziffer 3. aufgeführten
Bereichen untersagt. Glasbehältnisse sind alle Behältnisse,
die aus Glas hergestellt sind, wie zum Beispiel Flaschen und
Trinkgläser. Von diesem Verbot ausgenommen ist das Mitführen
von Glasbehältnissen durch Getränkelieferanten und Personen,
welche diese offensichtlich und ausschließlich zur
unmittelbaren Mitnahme zur häuslichen Verwendung erworben
haben.
2. Zeitlicher Geltungsbereich Das Verbot gilt
in dem unter Ziffer 3a) genannten Bereich für
Karnevalssamstag, den 18.02.2023 von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
und für den unter Ziffer 3b) genannten Bereich für
Karnevalssonntag, den 19.02.2023 von 08.00 Uhr bis 18.00
Uhr.
3. Räumlicher Geltungsbereich Das
Mitführungs- und Benutzungsverbot nach Ziffer 1. gilt in den
wie folgt umgrenzten Bereichen: a) Duisburg-Wehofen:
Marktplatz (Parkplatz Fa. Netto) sowie der Bereich der
angrenzenden Straßen Am Dyck, Marktstraße,
August-Thyssen-Straße, In den Bremmen.

2 b) Duisburg-Serm: Kirchplatz sowie der
Bereich der angrenzenden Straßen Am Lindentor, Am Rübenkamp,
Dorfstraße, Bockumer Weg, An der Bastei, Verbindungsweg zur
Straße Zur Goldackershöh/Dorfstraße, Zur Goldackershöh.

Die räumlichen Geltungsbereiche sind den beigefügten
Kartenauschnitten (Anlage 1: Duisburg-Wehofen und Anlage 2:
Duisburg-Serm) zu entnehmen. Die Karten sind Bestandteil
dieser Allgemeinverfügung.
4. Anordnung der
sofortigen Vollziehung Die sofortige Vollziehung dieser
Allgemeinverfügung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO
angeordnet. Eine etwa eingelegte Klage hat daher keine
aufschiebende Wirkung.
5. Androhung von
Zwangsmitteln Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen diese
Allgemeinverfügung wird in den Fällen von Ziffer 1. das
Zwangsmittel des unmittelbaren Zwangs in Form der Wegnahme
der mitgeführten Glasbehältnisse angeordnet.
6.
Bekanntgabe Diese Allgemeinverfügung wird gemäß § 41 Absatz
4 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen
(VwVfG NRW) öffentlich bekannt gemacht und gilt am Tage nach
der Veröffentlichung im Amtsblatt für die Stadt Duisburg als
bekannt gegeben. Begründung: Bei den zuletzt durchgeführten
Karnevalsumzügen in Duisburg-Wehofen und Duisburg-Serm
konnten erhebliche Verschmutzungen durch Glasbruch in einem
Bereich mit jeweils einer hohen Personendichte festgestellt
werden. So haben sich die beiden Bereiche des Marktplatzes
Duisburg-Wehofen sowie am Kirchplatz in Duisburg-Serm aus
polizeilicher Sicht jeweils als Problembereiche der o .g.
Karnevalsumzüge herausgestellt.
In diesen beiden
Bereichen hielten sich größere Gruppen von Jugendlichen und
jungen Erwachsenen auf, die alkoholische Getränke aus (teils
mitgebrachten) Glasflaschen konsumierten und diese Flaschen
anschließend unsachgemäß vor Ort entsorgten. Ein sehr hoher
Anteil der Flaschen wurde achtlos auf den Boden geworfen
oder abgestellt, wo sie durch die Feiernden – versehentlich
oder absichtlich – weggetreten wurden und zersplitterten.
Nach kurzer Zeit waren die Straßen und Plätze mit Scherben
sowie zerbrochenen Glasbehältnissen erheblich verschmutzt.
Die Glasflaschen sowie der Glasbruch wurden für die Besucher
zur Stolpergefahr und verursachten die erhebliche Gefahr von
Schnittverletzungen.
3 Mit Anstieg des
Alkoholgenusses erhöht sich erfahrungsgemäß nicht nur die
Stolperund die damit verbundene Verletzungsgefahr, sondern
erfahrungsgemäß auch die Gewaltbereitschaft der Besucher und
Besucherinnen. Insbesondere in den beiden beschriebenen
Bereichen konnte eine hohe Personendichte verzeichnet werden
und es wurden vermehrt polizeiliche Maßnahmen erforderlich.
Hierbei ist es in einer Mehrzahl von Fällen nur durch reinen
Zufall nicht zu Schnittverletzungen bei Polizeibeamten*innen
sowie sonstigen Einsatzkräften oder dem polizeilichen
Gegenüber gekommen.
Insbesondere bei Fest- oder
Ingewahrsamnahmen werden Personen gezielt zu Boden gebracht
oder es kommt in Folge von Widerstandshandlungen dazu, dass
sich die Personen (sowohl Polizeibeamte als auch Störer) auf
dem Boden befinden und hierdurch die Gefahr von erheblichen
Verletzungen besteht. Vereinzelt kam es in der Vergangenheit
auch zu Flaschenwürfen gegenüber eingesetzten
Polizeibeamten*innen, Vollzugsdienstkräften der
Ordnungsbehörde und Kräften des Rettungsdienstes.
Ein Glasverbot und eine entsprechende Überwachung der
Einhaltung tragen zu einer deutlichen Gefahrenreduzierung
bei. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Aspekte,
insbesondere der Erkenntnisse aus den letzten
Karnevalsumzügen, bestehen keine Zweifel daran, dass auch in
der kommenden Karnevalszeit mit erheblichen Personen-
und/oder Sachschäden gerechnet werden muss, wenn das
Mitführen und/oder das Benutzen von Glasbehältnissen nicht
untersagt wird. Um diese Gefährdungsreduzierung nachhaltig
zu gewährleisten, ist ein Mitführungs- und Benutzungsverbot
von Glasbehältnissen erforderlich.
Zu 1. Gemäß §§ 1,
3, 4 und 5 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der
Ordnungsbehörden – Ordnungsbehördengesetz (OBG) bin ich die
für die getroffene Anordnung zuständige Behörde. Nach § 14
Absatz 1 Ordnungsbehördengesetz können die Ordnungsbehörden
die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine im Einzelfall
bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder
Ordnung abzuwehren. Eine derartige Gefahr besteht darin,
dass bei ungehindertem Ablauf des Geschehens sicher damit zu
rechnen ist, dass die Besucher des Straßenkarnevals in
DuisburgWehofen und Duisburg-Serm Getränke in
Glasbehältnissen mitbringen und vor Ort konsumieren werden.
Weiterhin ist nicht zuletzt wegen der Feststellungen
der Polizei aus den vergangenen Karnevalsumzügen mit an
Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen,
dass die Glasbehältnisse auch anlässlich der
Karnevalsveranstaltungen im Jahr 2023 nicht ordnungsgemäß
entsorgt werden. Vielmehr ist zu erwarten, dass diese auf
die Straße gestellt oder achtlos weggeworfen werden und zu
Bruch gehen. Dies hätte zur Folge, dass anschließend
Besucher über die Flaschen und Scherben stolpern und sich
dabei oder bei sonstigen Stürzen an den Scherben verletzen.
Aufgrund der großen Mengen an mitgebrachten Glasflaschen ist
auch damit zu rechnen, dass Scherben durch das Schuhwerk
dringen und Verletzungen der Feiernden verursachen.
Die Allgemeinverfügung richtet sich an alle Personen, die
sich 4 in den unter Ziffer 3. genannten Bereichen aufhalten
und Glasbehältnisse mit sich führen bzw. diese benutzen. Das
Mitführungs- und Benutzungsverbot von Glasbehältnissen soll
sicherstellen, dass Glasbehältnisse möglichst nicht in die
unter Ziffer 3. genannten Bereiche gelangen. Dadurch soll
eine gegenwärtige erhebliche Gefahr abgewendet werden. Das
Verbot ist geeignet, um Gefahren für die Feiernden,
Einsatzkräfte und unbeteiligte Dritte durch Flaschen, Gläser
und Glasscherben in den begrenzten stark frequentierten
Bereichen abzuwehren und somit einen Beitrag zur
körperlichen Unversehrtheit der Besucher und der
Einsatzkräfte zu leisten.
Ein milderes Mittel zur
Erreichung dieses Zweckes, insbesondere unter
Berücksichtigung der Festlegung auf eine sehr begrenzte
Örtlichkeit, besteht nicht. Die Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten bei rechtswidriger Abfallentsorgung
reduziert in der aktuellen Sachlage das Scherbenaufkommen
nicht. Eine abschreckende Wirkung könnte – wenn sie sich
überhaupt erreichen lässt – erst zu einem späteren Zeitpunkt
erzielt werden.
Auch die Aussprache und Durchsetzung
von Platzverweisen in Einzelfällen führt nicht zur
Beseitigung der Gefahr, da bei der hohen Besucherzahl
naturgemäß nur ein kleiner Teil der ordnungswidrig
handelnden Personen festgestellt und entsprechend
sanktioniert werden kann und überdies auch in diesen Fällen
die bereits umher liegenden Glasscherben nicht mehr
kurzfristig entfernt werden können. In räumlicher und
zeitlicher Hinsicht ist die Maßnahme auf das erforderliche
Maß beschränkt.
Das Verbot der Benutzung und
Mitführung von Glasbehältnissen in den unter Ziffer 2. und
3. bezeichneten zeitlichen und räumlichen Geltungsbereichen
stellt zwar grundsätzlich eine Einschränkung der allgemeinen
Handlungsfreiheit dar, die Beeinträchtigung ist jedoch
geringfügig, weil die Möglichkeit verbleibt, Getränke in
alternativen Behältnissen (z. B. aus Kunststoff) mitzuführen
und zu konsumieren. Das Verbot ist daher, insbesondere unter
Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (§ 15
OBG), auch angemessen.
Ausgenommen von dem unter
Ziffer 1. angeordneten Mitführungsverbot von
Glasbehältnissen sind lediglich Getränkelieferanten und
Personen, welche diese offensichtlich und ausschließlich zur
unmittelbaren Mitnahme zwecks häuslicher Verwendung erworben
haben. Für Getränkelieferanten und Bewohner innerhalb des
räumlichen Geltungsbereiches besteht somit weiterhin die
Möglichkeit, Getränke anzuliefern bzw. mit nach Hause zu
nehmen.
Bei diesem Personenkreis ist eine
kurzfristige ordnungswidrige Entsorgung leerer Behältnisse
im Straßenraum nicht anzunehmen und damit nicht
wahrscheinlich. Die Voraussetzungen des § 19 OBG für die
Inanspruchnahme nicht verantwortlicher Personen sind
gegeben, weil es um die Abwehr einer gegenwärtigen
erheblichen Gefahr für hohe Rechtsgüter der Beteiligten
geht. Eine Beschränkung der Maßnahmen auf die ordnungswidrig
handelnden Personen verspricht aufgrund der hohen Fallzahlen
keinen Erfolg. Eine sofortige Entsorgung der Flaschen,
Gläser und 5 Scherben durch dafür eingesetztes eigenes
Personal ist aufgrund des hohen Besucheraufkommens nicht
realisierbar.
Für die in Anspruch genommenen
Personen ergibt sich aus dem Mitführungs- und
Benutzungsverbot keine eigene Gefährdung und keine
Verletzung höherwertiger Pflichten. Zu 2. Der zeitliche
Geltungsbereich wurde aufgrund der Erfahrungen der
vergangenen Jahre festgelegt. Zu den aufgeführten Zeiten ist
das Besucheraufkommen in den unter Ziffer 3. genannten
Bereichen am höchsten und damit auch das Risiko, durch
Flaschen, Glas und Glasscherben verletzt zu werden. Zu 3.
Die Festlegung der räumlichen Geltungsbereiche erfolgte
unter Berücksichtigung der bisher gewonnenen Erkenntnisse
der Ordnungs- und Sicherheitsbehörden.
Die
Schwerpunkte polizeilicher Maßnahmen in den vergangenen
Jahren waren die unter Ziffer 3. genannten Bereiche.
Gleichzeitig waren dies auch besonders publikumsintensive
Bereiche. Der räumliche Geltungsbereich wurde auf diese
besonders gefährdeten Bereiche des Straßenkarnevals in
Duisburg-Wehofen und Duisburg-Serm beschränkt.
Zu 4.
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung meiner
Allgemeinverfügung zu Ziffer 1. ist gemäß § 80 Absatz 2
Nummer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) im öffentlichen
Interesse geboten. Ein gegen diese Verfügung eingelegter
Rechtsbehelf entfaltet somit keine aufschiebende Wirkung.
Angesichts der drohenden Gefahr für die geschützten
Rechtsgüter, die von nicht ordnungsgemäß entsorgten
Glasbehältnissen ausgeht, kann der Ausgang eines
verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nicht abgewartet werden.
Das private Interesse an der Nutzung von
Glasbehältnissen im öffentlichen Bereich muss für den
zeitlich und örtlich begrenzten Geltungsbereich den
bedeutenden Schutzgütern gegenüber zurückstehen. Dem
Interesse des Einzelnen an der aufschiebenden Wirkung eines
Rechtsbehelfs kommt mit Blick auf die schützenswerten
Rechtsgüter, insbesondere die körperliche Unversehrtheit,
eine nachrangige Bedeutung zu.
Zu 5. Die Androhung
von Zwangsmitteln erfolgt auf der Grundlage der §§ 55, 58,
59, 62 und 63 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das
Land Nordrhein-Westfalen – VwVG NRW. Vorliegend wird gemäß §
62 VwVG NRW das Zwangsmittel des unmittelbaren Zwanges
angedroht. Gem. § 58 Absatz 3 VwVG NRW darf der unmittelbare
Zwang 6 nur angewendet werden, wenn andere Zwangsmittel
nicht zum Ziel führen oder untunlich sind. Zweck des
Mitführungs- und Benutzungsverbotes ist es, den räumlichen
Geltungsbereich von Glasgefäßen frei zu halten, um die oben
beschriebenen Gefahren zu vermeiden.
Vor diesem
Hintergrund muss auch ein Zwangsmittel angedroht werden, das
zum sofortigen Erfolg führt und wirksam verhindert, dass
Glas in den Bereich gelangt und dort benutzt wird. Die
Durchführung einer Ersatzvornahme in Bezug auf die
Anordnungen zu 1. scheidet im vorliegenden Fall schon
deshalb aus, weil die Einhaltung des Glasverbotes
ausschließlich vom Willen des Ordnungspflichtigen abhängt
und die damit verbundenen Vorgänge von keinem anderen
bewirkt werden können.
Da weder durch die Androhung
und Festsetzung eines Zwangsgeldes noch durch die Anordnung
einer Ersatzvornahme die sofortige Beseitigung der Gefahr
erreicht werden kann und zudem auch ein angemessenes
Zwangsgeld den Wert des Inhalts eines Glasbehältnisses im
Regelfall übersteigen dürfte, ist die Anwendung des
unmittelbaren Zwangs auch das mildeste geeignete Mittel und
damit verhältnismäßig.
Eine dieser Maßnahme
vorgeschaltete Aufforderung, sich mit dem mitgeführten
Glasbehältnis aus der Verbotszone zu entfernen, ist
ungeeignet und untunlich, da die Befolgung dieser
Aufforderung faktisch nur mit einem sehr hohen Zeitaufwand
zu kontrollieren wäre und die Bindung der Einsatzkräfte von
Ordnungsbehörde oder Polizei an einen einzelnen „Fall“
insgesamt die Effektivität der ordnungsbehördlichen
Kontrollen erheblich gefährden würde. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats
nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist bei dem
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstraße 39, 40213
Düsseldorf zu erheben.
Duisburg, den 23.01.2023 Der
Oberbürgermeister In Vertretung Rüscher Beigeordneter
|
Nach Erdbeben: Stadt
Duisburg richtet zentrale Annahmestelle für Sachspenden ein
|
Duisburg, 8. Februar 2023 - Die Stadt Duisburg sammelt
Sachspenden für das Erdbebengebiet in der Türkei. Hierzu
wird auf der Feuerwache 5 an der Rheindeichstr. 22 in 47198
Duisburg-Homberg eine zentrale Annahmestelle eingerichtet.
Jeder, der die Sammelaktion unterstützen und damit den
Menschen in der Türkei helfen möchte, kann zu folgenden
Zeiten Hilfsgüter auf der Feuerwache 5 abgeben:
Mittwoch, 8. Februar von 13 bis 19 Uhr Donnerstag, 9.
Februar von 9 bis 19 Uhr Freitag, 10. Februar von 9 bis 19
Uhr Es werden ausschließlich folgende, dringend benötigte
Hilfsgüter gesammelt: • Wolldecken • Schlafsäcke
• Iso-Matten • 2- bis 3-Personen-Zelte mit leichtem
Gestänge, vollständig und transportsicher verpackt •
Babywindeln • Damenbinden • Zahnbürsten (für Kinder
und Erwachsene) • Zahncreme • Duschgel Andere
Sachspenden können aus logistischen Gründen leider nicht
angenommen werden. Dringende Rückfragen beantwortet die
Feuerwehr unter der Rufnummer 0203/308-3957 oder unter der
E-Mailadresse
feuerwehrbetriebe@feuerwehr.duisburg.de
|
Bürgerservice der Stadt:
Ausweise rechtzeitig vor den Ferien auf Gültigkeit
überprüfen
|
Duisburg, 7. Februar 2023 -
In wenigen Wochen, am 3. April,
beginnen die Osterferien. Der Bürgerservice der Stadt
Duisburg empfiehlt daher, sich frühzeitig um die
Neubeantragung von Ausweisdokumenten - Fotos Stadt Duisburg
- zu kümmern. Bürgerinnen und Bürger sollten ihre eigenen
Ausweisdokumente und ganz besonders die der Kinder
überprüfen. Gerade bei Kinderreisepässen ist dies wichtig,
da diese nur ein Jahr gültig sind.

Ab einem Alter von zwölf Jahren brauchen alle Kinder eigene
Reisepässe und Personalausweise. Für ältere Kinder, deren
Aussehen sich nicht mehr so stark verändert, können Eltern
auch r eguläre
Reisepässe und Personalausweise mit einer Gültigkeit von
sechs Jahren beantragen. Aktuell können in den sieben
Bürger-Service-Stationen ausreichend zeitnahe Termine
angeboten werden.
Die Ausweisdokumente werden durch
die Bundesdruckerei gefertigt. Dies dauert in der Regel vier
Wochen ab Antragsstellung. Termine können ganz einfach
online über duisburg.de vereinbart werden:
https://www.duisburg.de/allgemein/fachbereiche/90/terminvereinbarungbuergerservice.php
|
Bürger- und Ordnungsamt: Haltverbote zu den
Karnevalsumzügen beachten |
Streckenverläufe:
https://www.duisburg.de/duisburgerkarneval.php
Duisburg, 7. Februar 2023 - Zu
Karneval gelten auf den Zug- und Aufstellstrecken der
Duisburger Karnevalsumzüge eine Vielzahl von eigens
aufgestellten Haltverboten (Verkehrszeichen 283). Die
Halteverbote sind bei folgenden Karnevalszügen in den
Stadtteilen Meiderich, Homberg, Wehofen, Hamborn, Serm,
Neumühl sowie dem Rosenmontagszug in Stadtmitte zu beachten:
•
Blutwurstsonntagsumzug Meiderich am Sonntag, 12.
Februar
•
Nelkensamstagszug Homberg / Moers am Samstag, 18.
Februar
•
Kinderkarnevalszug Wehofen am Samstag, 18. Februar
•
Kinderkarnevalszug Hamborn am Sonntag, 19. Februar
•
Karnevalsumzug Serm am Sonntag, 19. Februar
•
Karnevalszug „Die Pilssucher“ in Neumühl am Montag,
20. Februar
•
Rosenmontagszug in der Stadtmitte am Montag, 20.
Februar
Das Bürger- und Ordnungsamt weist an dieser
Stelle ausdrücklich darauf hin, dass alle
Haltverbotsbereiche entsprechend der auf den Zusatzzeichen
angegebenen Zeiten autofrei zuhalten sind. Auch die
geänderte Streckenführung des Rosenmontagszuges in
Stadtmitte sollte unbedingt beachtet werden. Städtische
Einsatzkräfte werden die Einhaltung der Haltverbote an den
Veranstaltungstagen kontrollieren.
Verbotswidrig
parkende Fahrzeuge werden konsequent abgeschleppt. Die in
diesem Zusammenhang entstehenden Kosten und Gebühren sind
von den verantwortlichen Fahrern bzw. den Fahrzeughaltern
bei Abholung des sichergestellten Fahrzeugs zu zahlen.
Weitere Informationen zu Karneval und den
Streckenverläufen gibt es auf der Internetseite der Stadt
Duisburg unter:
https://www.duisburg.de/duisburgerkarneval.php
|
Beteiligungswerkstatt zur Umgestaltung des
Marktplatzes in Alt-Hamborn
|
Duisburg, 7. Febreuar 2023 - Für das Modellvorhaben „Stark
im Norden“ findet am Donnerstag, 23. Februar, von 18 bis 20
Uhr, im Ratskeller des Rathauses Hamborn an der Duisburger
Straße 213, eine erste Bürgerbeteiligung zur Umgestaltung
des Marktplatzes in Alt-Hamborn statt.
In der
sogenannten Beteiligungswerkstatt wird zunächst über die
geplante Umgestaltung des Markplatzes und der angrenzenden
Bereiche, darunter die Fußgängerzone und die Außenanlage der
Volkshochschule, informiert. Alle Interessierten haben zudem
die Möglichkeit, das Projekt aktiv mitzugestalten und Ihre
Ideen sowie erste Anregungen einzubringen.

Um möglichst viele kreative Ideen für die Umsetzung dieser
Maßnahme zu erhalten und darunter die bestmögliche Lösung zu
finden, soll ab Sommer auch ein freiraumplanerischer
Wettbewerb stattfinden. In diesem Planungswettbewerb werden
mehrere Landschaftsarchitekturbüros Entwürfe für den
Marktplatz und sein Umfeld erarbeiten.
Der beste
Entwurf, der durch eine Jury bestehend aus Experten im
Bereich Landschaftsarchitektur, Verwaltung und Politik
gekürt wird, soll Grundlage für die zukünftige Neugestaltung
sein. Vor Start des Wettbewerbs sind die Bürgerinnen und
Bürger aus Hamborn sowie alle vor Ort tätigen Akteure
gefragt, Ideen und Erfahrungen einzubringen und in die
Auslobung der Wettbewerbsaufgabe einfließen zu lassen.

|
Opfer des Brandanschlags 1984 in Wanheimerort:
Aufruf für die Gestaltung einer Gedenktafel
|
Duisburg, 2. Februar 2023 - Die
Stadt Duisburg ruft Künstlerinnen und Künstler zu einem
Wettbewerb für die Gestaltung einer Gedenktafel auf.
Hintergrund ist der Brandanschlag, der in der Nacht vom 26.
auf den 27. August 1984 auf ein Wohnhaus in der Wanheimer
Straße 301 in Duisburg-Wanheimerort verübt wurde und bei dem
sieben Menschen getötet und weitere 23 verletzt wurden. Die
Gedenktafel soll die Namen und Bildnisse der sieben Opfer
tragen.
Darunter soll eine Beschreibung der
schrecklichen Tat mit dem Hinweis folgen, dass es bis heute
keine hinreichende Aufklärung und Gerechtigkeit gibt.
Interessierte Künstlerinnen und Künstler können beim
Kommunalen Integrationszentrum eine konzeptuelle
Beschreibung ggf. unter Einbeziehung einer Skizze auf
maximal zwei A4-Seiten einreichen. Aus allen Bewerbungen
werden vier Künstler ausgewählt, die um eine Konkretisierung
ihres Entwurfs gebeten werden. Eine Realisierung des
Gedenkortes ist bis zum 26.8.2023 angestrebt. Entwürfe sind
bis zum 1. März per E-Mail an integration@stadt-duisburg.de
zu richten.
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Einladung zur Informationsveranstaltung „Stadtpark
Hochheide“
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Duisburg, 1. Februar 2023 -
Der Entwurf für den Stadtpark
Hochheide wird bei einer Infomationsveranstaltung am
Samstag, 11. Februar, um 14 Uhr in der AWO Duisburg e. V.
auf der Ehrenstraße 18 in Duisburg-Hochheide vorgestellt.
Der neue Stadtpark Hochheide entsteht auf den neuen
Freiflächen im Hochhausquartier Hochheide. Geplant ist ein
Park für alle Bürgerinnen und Bürger mit vielfältigen
Nutzungsangeboten und Orten für Begegnung.
Die
grundlegenden Inhalte wurde bereits in der Rahmenplanung
gemeinsam mit den Bürgern, Akteuren und Politik entwickelt.
Vertreter des Umweltamtes und des Planungsbüros „Landschaft
planen + bauen“ aus Dortmund werden den aktuellen
Entwurfsstand des Stadtparks vorstellen und stehen für
Fragen zur Verfügung. Alle Interessierten haben dabei die
Möglichkeit, Fragen zu stellen, mitzugestalten und Ideen
einzubringen. Für die Bürgerinnen und Bürger, die nicht an
dem Termin teilnehmen können, gibt es am Dienstag, 14.
Februar, von 15 bis 18 Uhr und am Mittwoch, 15. Februar, von
9 bis 12 Uhr die Möglichkeit, ihre Wünsche und Ideen im
Quartiersbüro Hochheide, Moerser Straße 245, vorzustellen.
Der aktuelle Entwurf des Stadtparks wird ab dem 14.
Februar im Quartiersbüro einsehbar sein. Der neue Park wird
in drei Bereiche unterteilt: ein Aktivbereich im Westen mit
großem Sport- und Spielangebot, dem Gemeinschaftsbereich im
mittleren Teil mit Flächen zum Gärtnern und Treffen und dem
Erholungsbereich im Osten mit Wiesenflächen, Naturteich und
Umweltbildungsangeboten. Im gesamten Park werden neue
heimische Bäume und Sträucher gepflanzt. Der Rote Weg wird
erneuert und bleibt als Hauptverbindungsweg erhalten.
Darüber hinaus entsteht ein neues Wegesystem. Mit
Solaranlagen sollen Beleuchtungen und weitere Angebote mit
erneuerbarer Energie betrieben werden können. Die Angebote
im Park werden barrierearm und für Jung und Alt gestaltet.
|
Modernisierte Bürger-Service-Station Rheinhausen
eröffnet
|
Duisburg, 1.
Februar 2023 - Die Bürger-Service-Station in Rheinhausen
wurde in drei Bauabschnitten modernisiert und heute durch
Oberbürgermeister Sören Link und Bezirksbürgermeisterin
Elisabeth Liß eröffnet. Nach der Umsetzung eines
Pilotprojektes im Bürgerservice Homberg hat bereits zum
Jahresende 2021 der umgebaute Bürgerservice Hamborn seine
Arbeit aufgenommen. In Rheinhausen wurde nun die dritte
Bürger-Service-Station modernisiert.

„Mit der neuen Konzeption sind die Bürger-Service-Stationen
sehr gut aufgestellt. Auch das Terminangebot ist im
vergangenen Jahr deutlich ausgeweitet worden. Bürgerinnen
und Bürger erhalten in Rheinhausen die Dienstleistungen des
Bürgerservice nun in neuen, modernen Räumlichkeiten“, so
Oberbürgermeister Sören Link.
Neben umfassenden
Renovierungsarbeiten wie beispielsweise Erneuerung von
Bodenbelägen und umfangreichen Malerarbeiten ist eine
Modernisierung der Beleuchtung sowie die Anschaffung neuer
Büroausstattung und die Erneuerung und Ergänzung technischer
Anlagen vorgenommen worden. Darüber hinaus wird auch ein
neues Konzept umgesetzt, welches vorsieht, die vielfältigen
Aufgaben des Bürgerservice effektiver zu gestalten. So gibt
es im Bürgerservice Rheinhausen nun einen Info-Point mit
angegliedertem Wartebereich.
Die Bürogestaltung
(Front Office und Back Office) verbessert zudem die
Arbeitsabläufe. „Auch die weiteren Bürger-Service-Stationen
sollen innerhalb des Projekts ‚Bürgerservice neu denken‘
modernisiert werden“, erklärt Torben Nübel, Projektleiter im
Amt für bezirkliche Angelegenheiten. Die Planungen haben
bereits begonnen. Ein besonderes Highlight ist auch die neue
Wandgestaltung: „Mit einem großen Graffiti der Brücke der
Solidarität des Rheinhauser Künstlers Mark Roberz ist Kunst
für die Bürgerinnen und Bürger bei uns erlebbar.

Viele Besucher nutzen das Motiv sogar für ein Selfie“, so
Bezirksmanagerin Kirsten Blaschke. Im vergangenen Jahr
wurden 262.160 Termine in allen Bürger-ServiceStationen
angeboten, im Jahr 2021 waren es 229.881 Termine. Aktuell
stehen den Bürgerinnen und Bürgern Termine für jede
Dienstleistung in einer der sieben Bürger-Service-Stationen
für den darauffolgenden Tag zur Buchung zur Verfügung. Die
erhöhte Effizienz ist sowohl auf organisatorische Maßnahmen
als auch auf das zusätzliche Personal zurückzuführen.
Für alle Bürger-Service-Stationen
wurden im vergangenen Jahr zehn zusätzliche Stellen
beschlossen. Die Besetzung der Stellen ist weitestgehend
abgeschlossen. Die sieben Bürger-Service-Stationen im
gesamten Stadtgebiet bieten über 30 verschiedene
Dienstleistungen an, beispielsweise einen neuen Personaloder
Reisepass beantragen, An- und Ummeldung des Wohnsitzes oder
ein Führungszeugnis anfordern.
 V.l.:
Jörg Frost, Amtsleiter des Amtes für bezirkliche
Angelegenheiten, Heiko Blumental, Geschäftsführer des
Referats für politische Koordination und bezirkliche
Angelegenheiten, Bezirksbürgermeisterin Elisabeth Liß, OB
Sören Link, Kirsten Blaschke, Bezirksmanagerin Rheinhausen
und Torben Nübel, Projektleiter im Amt für bezirkliche
Angelegenheiten.
|
Bodenschutzgebiet Duisburg wird erweitert
|
Duisburg, 1.
Februar 2023 -
Um den Umgang mit den
Bodenbelastungen in Duisburg zu regeln, gibt es das
Bodenschutzgebiet Duisburg. Der Rat der Stadt hatte die
Regelung im vergangenen September mit den betroffenen
Bereichen südlich der Ruhr und östlich des Rheins
festgelegt. Nun wird der Geltungsbereich wie geplant um das
Gebiet westlich des Rheins erweitert.
Die Unterlagen
zur Erweiterung des Geltungsbereiches liegen vom 8. Februar
bis zum 8. März öffentlich aus. In dieser Zeit haben die
Duisburgerinnen und Duisburger die Möglichkeit, sich zu dem
Entwurf der Rechtsverordnung zu äußern. Der Entwurf der
Rechtsverordnung kann inklusive einer Informationsbroschüre
im Internet heruntergeladen werden:
https://lmy.de/jxYKV.
Ferner liegen die Unterlagen in gedruckter Form an
folgenden Stellen zur Einsichtnahme aus: • Amt für
Baurecht und betrieblichen Umweltschutz,
Friedrich-WilhelmStr. 96, 47051 Duisburg, Raum 1307, montags
bis freitags zwischen 8:30 und 16 Uhr mit telefonischer
Voranmeldung (0203/283-5716) • Bezirksamt Rheinhausen,
Körnerplatz 1, 47226 Duisburg, Raum 209, montags bis
donnerstags zwischen 8 und 16 Uhr, sowie freitags zwischen 8
und 14 Uhr
Das Bodenschutzgebiet ist nach der
unterschiedlichen Höhe der Bodenbelastungen und den
erforderlichen Regelungen in zwei Teilgebiete gegliedert.
Die Bodenbelastungen in Teilgebiet 1 sind dabei höher
ausgeprägt als im Teilgebiet 2. Im Erweiterungsbereich
westlich des Rheins sind keine aufwändigen
Sanierungsmaßnahmen erforderlich.
In diesem Gebiet
reicht es aus, wenn dortige Flächen für den
Nahrungspflanzenanbau auf 10 Quadratmeter je Garten begrenzt
wird. Zum Bodenschutzgebiet Duisburg stellt die Stadt
umfangreiche Hintergrundinformationen zur Verfügung: Ein
kompaktes Faltblatt, eine ausführliche
Informationsbroschüre, detaillierte Karten, eine Liste mit
Fragen und Antworten sowie ein Informationsvideo finden
Interessierte im Internet auf
www.duisburg.de/bodenschutzgebiet.

|
Kurzfristige Warnstreiks in der
Zulassungsbehörde des Straßenverkehrsamtes und in der
Bürger-Service-Station Homberg/Ruhrort/Baerl
|
Duisburg, 30. Januar 2023 - Im
Rahmen der laufenden Tarifverhandlungen im öffentlichen
Dienst hat die Gewerkschaft Komba heute (30. Januar) alle
Tarifbeschäftigte des der Zulassungsbehörde des
Straßenverkehrsamtes sowie der Bürger-ServiceStation
Homberg/Ruhrort/Baerl zum Warnstreik aufgerufen. Beide
Bereiche werden heute bestreikt – gebuchte Termine fallen
aus. Zulassungsbehörde: Bürgerinnen und Bürger, die für
heute einen Termin gebucht haben, werden gebeten einen neuen
Termin online bei der Zulassungsbehörde zu buchen und den
für heute gebuchten Termin nicht wahrzunehmen.
Termine stehen kurzfristig zur Verfügung:
https://www.qtermin.de/stadt-duisburg-zul. Die übrigen
Bereiche des Straßenverkehrsamtes (Fahrerlaubnisbehörde,
Personen- und Güterverkehr) sind nicht betroffen.
Bürgerinnen und Bürger können ihre Termine dort wie gewohnt
wahrnehmen. Bürger-Service-Station Homberg/Ruhrort/Baerl:
Bürgerinnen und Bürger, die für heute einen Termin in der
Bürger-ServiceStation Homberg/Ruhrort/Baerl gebucht haben,
werden gebeten einen neuen Termin online bei einem der
übrigen sechs Bürger-Service-Stationen zu buchen und den für
heute gebuchten Termin nicht wahrzunehmen.
Termine
stehen kurzfristig zur Verfügung:
https://duisburg.de/allgemein/fachbereiche/90/terminvereinbarungbuergerservice.php
Alle anderen Bürger-Service-Stationen sind nicht betroffen.
Bürgerinnen und Bürger können ihre Termine dort wie gewohnt
wahrnehmen.
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DuisburgSport sucht Saisonkräfte für die Bäder
|
Duisburg, 30. Januar 2023 - Für die diesjährige
Freibadesaison vom 1. April bis zum 30. September stellt
DuisburgSport Fachangestellte für Bäderbetriebe,
Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmer sowie
Servicekräfte für die Bereiche Kasse und Reinigung in Voll-
und Teilzeit ein. Es gibt noch einige freie Stellen. Im
Rahmen einer Beschäftigung im Schichtdienst sorgen
Fachangestellte für Bäderbetriebe im Freibad Homberg für
einen reibungslosen Ablauf des Badebetriebes.
Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung
zum/zur Schwimmmeistergehilfen/in bzw. Fachangestellten für
Bäderbetriebe. Außerdem gehören Einsatzbereitschaft – auch
an Feiertagen und Wochenenden -, Belastbarkeit,
Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit, sowie ein kundenorientiertes
freundliches Auftreten und gute deutsche Sprachkenntnisse zu
den Eigenschaften, die Bewerberinnen und Bewerber mitbringen
sollten.
Wer über 18 Jahre alt ist und ein gültiges
Rettungsschwimmerabzeichen der DLRG in Silber besitzt,
sollte sich unbedingt für einen „Sommerjob“ als
Rettungsschwimmer-/in bei DuisburgSport bewerben. Neben der
Aufsicht am Beckenrand im Freibad Homberg, Hallenbad
Toeppersee und Allwetterbad Walsum haben die
Rettungsschwimmer-/innen die Möglichkeit, die
Badebetriebsleiter/innen zu unterstützen. Die Tätigkeiten
als Servicekraft im Bereich Reinigung bzw. Kasse werden zu
flexiblen Arbeitszeiten und an wechselnden Einsatzorten
ausgeübt.
Im Bereich Reinigung sind Kenntnisse im
Umgang mit chemischen Reinigungsmitteln sowie
Hochdruckgeräten und Reinigungsmaschinen von Vorteil.
Bewerberinnen und Bewerber für den Bereich Kasse sollten
über ausreichende Kenntnisse im Umgang mit den gängigen
Kassensystemen verfügen. Die Bewerberinnen und Bewerber
sollten Einsatzbereitschaft – auch an Feiertagen und
Wochenenden -, Belastbarkeit, Zuverlässigkeit,
Teamfähigkeit, sowie ein kundenorientiertes freundliches
Auftreten und gute deutsche Sprachkenntnisse mitbringen.
Für Rückfragen zu den Tätigkeiten steht Markus Dreher
von DuisburgSport telefonisch unter der Rufnummer 0203
283-58172 zur Verfügung. Schriftliche Bewerbungen sollten
per E-Mail an Herrn Moog unter t.moog@duisburgsport.de
gerichtet werden. Weitere Informationen gibt es unter der
Hotline für Bäder und Sportstätten 0203 283-4444 und im
Internet unter
www.baederportal-duisburg.de.

Freibad Homberg (Foto Uwe Köppen / Stadt Duisburg)
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Jugendamt: Wahl der Jugendschöff*innen – jetzt bewerben!
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Duisburg, 25. Januar 2023 - Für
die Amtsperiode 2024 bis 2028 werden in unserer Stadt
insgesamt 274 Duisburgerinnen und Duisburger als
Jugendschöff*innen gesucht. Das Ehrenamt wird an den
Amtsgerichten Duisburg-Hamborn, Duisburg-Mitte,
Duisburg-Ruhrort und dem Landgericht ausgeübt. Die nächste
Amtszeit beginnt am 1. Januar 2024. Für die zukünftigen
Jugendschöffen ist die Bewerbungsphase nun angelaufen.
Bewerbungen bis zum 14. April 2023 an das Jugendamt der
Stadt Duisburg, per E-Mail an
jugendschoeffenwahl@stadt-duisburg.de oder telefonisch unter
0203 283-90585, zu richten. Aus den eingegangenen
Bewerbungen und den Vorschlägen von Parteien und Verbänden
wird im Amtsgerichtsbezirk je eine Vorschlagsliste erstellt,
über die dann im Jugendhilfeausschuss der Stadt Duisburg
abgestimmt wird.
Neben der Identifikation mit
demokratischen Grundwerten und der Anerkennung der
verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland
sind unabdingbare Voraussetzungen für die Aufnahme in die
Vorschlagsliste u. a.: Besitz der deutschen
Staatsangehörigkeit, Mindestalter: 25 Jahre, Höchstalter: 69
Jahre, in Duisburg wohnhaft, Beherrschung der deutschen
Sprache in Wort und Schrift, Erfahrungen im Umgang mit
Kindern und Jugendlichen sowie die Fähigkeit zur Bekleidung
öffentlicher Ämter (kann nur durch Richterspruch aberkannt
werden).
Ausführliche Informationen sind online
abrufbar auf der der Internetseite der Stadt Duisburg,
www.duisburg.de (Suchbegriff: Jugendschöffen) sowie
www.schoeffenwahl.de
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Wohngeld-Plus-Gesetz: Im Januar noch
Wohngeld sichern
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Duisburg, 25.
Januar 2023 - Die Änderungen zum Wohngeld sind zum 1. Januar
2023 in Kraft getreten. Deutlich mehr Einwohnerinnen und
Einwohner haben nun die Möglichkeit, Wohngeld zu erhalten
und damit ihre finanzielle Situation in Zeiten von Inflation
und hoher Energiekosten zu verbessern. „Es lohnt sich
deshalb, noch in diesem Monat einen Antrag zu stellen, um
Leistungen ab Januar zu sichern“, rät Astrid Neese,
Beigeordnete für Bildung, Arbeit und Soziales.
Dies
gilt auch für Personen, die in der Vergangenheit bereits
einen Antrag gestellt haben, der abgelehnt wurde. „Durch die
erhöhten Einkommensgrenzen sowie die hinzugekommenen
Heizkosten und Klimakomponenten ist die Chance für eine
Bewilligung von Wohngeld gestiegen“, so Neese. Ob
möglicherweise ein Wohngeldanspruch bestehen könnte, lässt
sich mit Hilfe des Wohngeldrechners des Landes NRW
überprüfen (www.wohngelderechner.nrw.de).
Unter
dieser Internetadresse können Anträge bereits online stellen
gestellt werden. Natürlich ist es auch möglich, Anträge
schriftlich zu stellen. Antragsformulare können telefonisch
über Call Duisburg unter (0203) 283-94000 angefordert oder
sind persönlich im Amt für Soziales und Wohnen auf der
Schwanenstraße 5-7 erhältlich. Die Links und viele weitere
Informationen finden sich direkt auf der Startseite der
Stadt Duisburg.
https://www.duisburg.de/allgemein/fachbereiche/wohngeldneuerungen/wohngeld-plus.php
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Kulturbüro: Ausschreibung der Kunstpreise
CityARTists 2023 |
Duisburg, 13. Januar 2023 - Das
NRW KULTURsekretariat (NRWKS) schreibt zum vierten Mal
gemeinsam mit seinen Mitgliedsstädten für das Jahr 2023
zehn Preise im Sinne einer Förderung (Stipendium) für
Bildende Künstlerinnen und Künstler aus den Sparten
Malerei, Skulptur, (Video-)Installation, zeitbasierte
Medien und Fotografie in der Gesamthöhe von bis zu 50.000
Euro aus. Die Preisgelder werden als Stipendien vergeben
und betragen 5.000 Euro je Künstler und Mitgliedsstadt.
Insgesamt werden bis zu zehn Künstler aus zehn
Mitgliedsstädten ausgezeichnet. Das Kulturbüro der Stadt
Duisburg sucht daher einzelne Duisburger Künstlerinnen
und Künstler, die eine künstlerische Ausbildung
(Hochschule, Akademie, Meisterklasse etc.) genossen haben
und/oder eine Reihe von Ausstellungen in Museen,
Kunsthallen, Kunstvereinen etc. vorweisen können.
Die Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung das
50. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in der
Mitgliedsstadt haben, in der sie sich bewerben. Künstler,
die sich in den Vorjahren beworben haben, sind herzlich
eingeladen, sich erneut zu bewerben. Die bisherigen
CityARTistsPreisträger können sich nicht erneut bewerben.
Gültig sind ausschließlich digitale Bewerbungen, die per
E-Mail eingehen.
Die Bewerbung (maximal 12 Seiten
und in einem PDF zusammengefasst) soll einen
künstlerischen Lebenslauf mit aussagekräftigen Angaben
zur Ausbildung und zu Ausstellungen (maximal 2 Seiten)
sowie Referenzen und Werkbeispiele enthalten.
Internetverweise sind möglich, jedoch nicht maßgeblich.
Ergänzend zum Bewerbungs-PDF wird ein Anschreiben
(maximal 2 Seiten in einem PDF) erwartet, in dem unter
anderem die beabsichtigte Verwendung des Preisgeldes für
ausschließlich künstlerische Zwecke dargelegt wird.
In dem Zusammenhang sei darauf
hingewiesen, dass für die Jurys neben den Angaben zur
Verwendung des Preisgeldes vor allem die Arbeiten der
Künstlerin / des Künstlers maßgeblich sind. Sofern nicht
anders verfügbar, kann dem Kulturbüro fristgerecht
ergänzendes Material in analoger Form bereitgestellt
werden. Die Ausschreibungsfrist endet am 28. April 2023.
Später eingehende Einreichungen können nicht
berücksichtigt werden.
Eine lokale Jury wählt
unter der Federführung des Kulturbüros der Stadt Duisburg
eine/n Künstler/in aus und schlägt sie/ihn der zentralen
Jury des NRWKS vor. Die Entscheidung der zentralen Jury
wird spätestens im Herbst bekannt gegeben. Alle
Informationen zur Ausschreibung sowie auch weiterführende
Links zu den Preisträger:innen der Jahre 2020 bis 2022
finden sich auf der Webseite
www.cityartists.de.
Bewerberinnen und Bewerber können ihre
Bewerbungen digital an das Kulturbüro übersenden: Claudia
Bohndorf, c.bohndorf@stadt-duisburg.de, Tel. (0203)
283-62269 Daniel Jung, d.jung@stadt-duisburg.de, Tel.
(0203) 283-62262 Weitere Informationen unter
https://www.duisburg.de/microsites/kulturbueroduisburg/
sowie
www.kulturbeutel-duisburg.de.
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Neues Wohngeld-Plus-Gesetz tritt zum
1.1.2023 in Kraft
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Duisburg, Dezember 2022
- Mit dem „Wohngeld-Plus“ werden deutlich mehr
Menschen einen Anspruch auf Wohngeld erhalten.
Daneben steigt auch die Höhe des Wohngeldes um
durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat, das
ist mehr als eine Verdoppelung. Außerdem wird
zur Entlastung bei den Heizkosten eine
dauerhafte Heizkomponente eingeführt.
Mit der Berücksichtigung höherer Mieten durch
energetische Sanierungen des Gebäudebestandes
wird zudem klimagerechter und bezahlbarer
Wohnraum gestärkt. Die Wohngeldstelle bereitet
sich bereits jetzt auf die Gesetzesänderung zum
1. Januar 2023 vor. Es wird derzeit Personal
akquiriert, welches dann die steigende Zahl an
Anträgen bearbeiten wird. Anträge für das neue
„Wohngeld Plus“ können ab sofort gestellt
werden. Jetzt gestellte Anträge, die nach dem
aktuellen Recht noch abgelehnt werden, werden
durch die Wohngeldstelle automatisch im Jahr
2023 mit dem dann aktuellen Wohngeldrecht
erneut geprüft. In diesem Fall ist kein neuer
Antrag nötig.
Laufende Wohngeldzahlungen, welche bereits bis
2023 bewilligt worden sind, werden auch über
den Jahreswechsel hinaus weiter ausgezahlt. Ein
neuer Wohngeldantrag ist nicht notwendig. Erst
nach Ablauf des festgelegten
Bewilligungszeitraumes sollte ein neuer Antrag
gestellt werden. Der Rechtsanspruch auf das
neue „Wohngeld Plus“ wird dadurch nicht
verwirkt und automatisch ab Januar 2023
berücksichtigt. Die Berechnung, das Erstellen
der Bescheide und auch die Auszahlung des
Wohngeldes wird vom Landesbetrieb IT.NRW
vorgenommen.
Das zuständige Landesministerium weist
vorsorglich darauf hin, dass das
Berechnungsverfahren zu Jahresanfang nicht
sofort auf das neue Recht umgestellt werden
kann, so dass Auszahlungen zunächst nach
„altem“ Recht erfolgen. Nachzahlungen werden
dann voraussichtlich im Frühjahr 2023 geleistet
werden. Nach dem Inkrafttreten des Wohngeld
Plus Gesetzes werden ergänzende Informationen
vom Land NRW bereitgestellt. Die Stadt Duisburg
wird im weiteren Verlauf natürlich informieren.
Weitere Informationen zum Wohngeld finden Sie
hier: Stadt Duisburg
Wohngeld
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