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Anpassung der Coronaregelungen zum 1. Februar 2023

 
Schulwettbewerb „Autofrei statt CO2“ – Baumpflanzaktion für einen neuen Schulwald

Dienstag, 28. März 2023, um 14 Uhr . Treffpunkt 13.45 Uhr Parkplatz Ecke Kammerstraße/Lotharstraße

Duisburg, 24. März 2023 - Im Duisburger Stadtwald entsteht ein neuer Schulwald. Insgesamt sechs Duisburger Schulen haben im vergangenen Sommer an dem Wettbewerb „Autofrei statt CO2“ teilgenommen, bei dem das Personal der Duisburger Schulen motiviert wurde, möglichst oft das Auto für den Arbeitsweg stehen zu lassen. Die „Schulteams“ sind im Aktionszeitraum des 9-Euro-Tickets mit dem ÖPNV, dem Rad oder zu Fuß zur Schule gekommen und haben so den CO2-Ausstoß vermindert.

Insgesamt wurden über 33.000 „autofreie“ Arbeitswegekilometer gesammelt. Der neue Schulwald ist der Preis für die erfolgreiche Teilnahme. Oberbürgermeister Sören Link wird ein kurzes Grußwort halten und den Teilnehmenden für ihr Engagement im Wettbewerb danken.

Neben dem Oberbürgermeister und dem Organisationsteam von der Stabsstelle Bildungsregion Duisburg, dem Amt für Schulische Bildung und der Stabsstelle Klimaschutz sind Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler der Gewinnerschule (Mercator-Gymnasium) sowie von drei anderen mitwirkenden Schulen vor Ort.

Ablauf: 13:45 Uhr – Treffpunkt am Parkplatz Ecke Kammerstraße/Lotharstraße 13:50 Uhr – Gemeinsamer Fußweg zur Pflanzfläche (ca. 10 Minuten) 14:00 Uhr – Grußwort und Ehrung durch Oberbürgermeister Sören Link 14:10 Uhr – Präsentation der Ergebnisse des Wettbewerbs 14:30 Uhr – Beginn der Pflanzung ca. 16:30 Uhr – Ende der Veranstaltung.

 

Jugendamt der Stadt Duisburg sucht weiterhin noch Jugendschöff*innen

Duisburg, 22. März 2023 - Das Jugendamt der Stadt Duisburg sucht weiterhin für die Amtsperiode 2024 bis 2028 noch Jugendschöff*innen. Bisher sind 120 Bewerbungen eingegangen, insgesamt werden aber 274 Duisburger*innen als Jugendschöff*innen benötigt. Das Ehrenamt wird an den Amtsgerichten Duisburg-Hamborn, Duisburg-Mitte, Duisburg-Ruhrort und dem Landgericht ausgeübt. Die nächste Amtszeit beginnt am 1. Januar 2024. Aus den eingegangenen Bewerbungen und den Vorschlägen von Parteien und Verbänden wird im Amtsgerichtsbezirk je eine Vorschlagsliste erstellt, über die dann im Jugendhilfeausschuss der Stadt Duisburg abgestimmt wird.

Neben der Identifikation mit demokratischen Grundwerten und der Anerkennung der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland sind unabdingbare Voraussetzungen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste u. a.: Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, Mindestalter: 25 Jahre, Höchstalter: 69 Jahre, in Duisburg wohnhaft, Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift, Erfahrungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen sowie die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter (kann nur durch Richterspruch aberkannt werden).

Bewerbungen sind noch bis zum 14. April 2023 an das Jugendamt der Stadt Duisburg, per E-Mail an jugendschoeffenwahl@stadt-duisburg.de oder telefonisch unter 0203 283-90585, zu richten. Ausführliche Informationen sind online abrufbar auf der der Internetseite der Stadt Duisburg, www.duisburg.de (Suchbegriff: Jugendschöffen) sowie www.schoeffenwahl.de. Für das Ehrenamt Schöffin oder Schöffe sind bereits genügend Bewerbungen eingegangen.


DuisburgSport sucht noch Saisonkräfte für die Bäder

Duisburg, 22. März 2023 - DuisburgSport stellt für die diesjährige Freibadesaison Fachangestellte für Bäderbetriebe, Rettungsschwimmer-/innen und sowie Servicekräfte für die Bereiche Kasse und Reinigung in Voll- und Teilzeit ein. Im Rahmen einer Beschäftigung im Schichtdienst sorgen Fachangestellte für Bäderbetriebe im Freibad Homberg für einen reibungslosen Ablauf des Badebetriebes.

Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung zur/zum Schwimmmeistergehilfin/en bzw. Fachangestellten für Bäderbetriebe. Außerdem gehören Einsatzbereitschaft - auch an Feiertagen und Wochenenden -, Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit, sowie ein kundenorientiertes freundliches Auftreten und gute deutsche Sprachkenntnisse zu den Eigenschaften, die Bewerberinnen und Bewerber mitbringen sollten. Wer über 18 Jahre alt ist und ein gültiges Rettungsschwimmerabzeichen der DLRG in Silber besitzt, sollte sich unbedingt für einen „Sommerjob“ als Rettungsschwimmer-/in bei DuisburgSport bewerben.

Neben der Aufsicht am Beckenrand im Freibad Homberg, Hallenbad Toeppersee und Allwetterbad Walsum haben die Rettungsschwimmer-/innen die Möglichkeit, die Badebetriebsleiter/innen zu unterstützen. Die Tätigkeiten als Servicekraft im Bereich Reinigung bzw. Kasse werden zu flexiblen Arbeitszeiten und an wechselnden Einsatzorten ausgeübt. Im Bereich Reinigung sind Kenntnisse im Umgang mit chemischen Reinigungsmitteln sowie Hochdruckgeräten und Reinigungsmaschinen von Vorteil. Bewerberinnen und Bewerber für den Bereich Kasse sollten über ausreichende Kenntnisse im Umgang mit den gängigen Kassensystemen verfügen.

Auch hier sollten die Bewerberinnen und Bewerber Einsatzbereitschaft, auch an Feiertagen und Wochenenden, Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit, sowie ein kundenorientiertes freundliches Auftreten und gute deutsche Sprachkenntnisse mitbringen. Für Rückfragen zu den Tätigkeiten steht Markus Dreher von DuisburgSport telefonisch unter (0203) 283-58172 zur Verfügung. Schriftliche Bewerbungen können ab sofort per E-Mail an DuisburgSport, Thorsten Moog (t.moog@duisburgsport.de), geschickt werden. Weitere Informationen gibt es bei der Hotline für Bäder und Sportstätten Unter (0203) 283-4444 und im Internet unter www.baederportal-duisburg.de

Freibad Homberg, Foto: Uwe Köppen / Stadt Duisburg

 

Untere Naturschutzbehörde informiert über die Vogelbrutzeit

Duisburg, 17. März 2023 - Die Vogelbrutzeit hat in den vergangenen Tagen offiziell begonnen. Der zentrale Zeitraum, in dem Vögel brüten, endet im August, einige Vogelarten brüten jedoch noch bis Ende September. Neben den Vögeln ziehen auch andere Wildtiere in dieser Zeit ihre Jungen groß. Die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Duisburg appelliert daher an alle Halter und Besitzer von Hunden und Katzen, in den nächsten Monaten, vor allem zwischen Mai und August, verantwortungsvoll im Hinblick auf unsere Wildtiere zu handeln.

Während der Brut- und Aufzuchtzeit der Vögel sollten Halter von Katzen vor allem im heimischen Garten darauf achten, dass die Jungvögel nicht zum Opfer der Haustiere werden. Auch Hunde stöbern Wildtiere auf und können diese verletzen oder töten, besonders dann, wenn sie in der Setzzeit von Hasen und Rehen in Feld und Wald frei laufen gelassen werden. Bodenbrüter wie beispielsweise der Kiebitz oder die Feldlerche können durch freilaufende Hunde in der Brutzeit stark beeinträchtigt werden, da die freilaufenden Hunde die jungen Vögel, die nicht oder kaum flugfähig und zudem unerfahren sind, möglicherweise jagen.

Daher gilt im Vogelschutzgebiet, zum Beispiel im Binsheimer Feld, seit Anfang März eine strikte Anleinpflicht für Hunde. So wird zudem vermieden, dass Hunde auf die landwirtschaftlichen Produktionsflächen gelangen und durch ihre Hinterlassenschaften Futter und Nahrungsmittel für Tier und Mensch verunreinigen.

„Die Deiche an Rhein und Ruhr oder der Landschaftspark Duisburg-Nord sind gute Beispiele für Lebensräume in Duisburg, denen durch die Hinterlassenschaften von Hunden Schaden zugefügt wird. Daher gilt auch hier: Hunde an der Leine führen und den Kot möglichst einsammeln und entsorgen“, so Dr. Randolph Kricke von der städtischen Unteren Naturschutzbehörde. Vor allem im Bereich der Rhein- und Ruhrwiesen gab es in den vergangenen Jahren häufiger Konflikte zwischen freilaufenden Hunden und Schafherden. Auch in diesen Fällen bittet die Untere Naturschutzbehörde um Rücksichtnahme, indem Hunde in der Nähe von Schafherden angeleint werden. Schafe reagieren schreckhaft auf den freilaufenden Hund und können sich im schlimmsten Fall verletzten.

Der größte Teil dieser Flächen befindet sich in Privatbesitz oder ist verpachtet, sodass Eigentümer und Pächter dort das entsprechende Hausrecht ausüben dürfen. In Duisburg gibt es eine Vielzahl von Flächen, auf denen Hunde frei laufen dürfen. In den Duisburger Waldgebieten darf nach dem Landesforstgesetz ein Hund im Einflussbereich der Halter im Bereich der Wege unangeleint bleiben. Gleiches gilt für die Duisburger Landschaftsschutzgebiete, soweit sie keine Park-, Garten- oder Grünanlagen sind und private Rechte auf solchen Flächen nichts anderes vorsehen.

Im gesamten Stadtgebiet sind darüber hinaus in Park-, Garten- und Grünanlagen Hundeauslaufflächen eingerichtet und beschildert worden, in denen die generelle Anleinpflicht nicht gilt. Verstöße gegen Regelungen der Sicherheits- und Ordnungsverordnung der Stadt Duisburg sowie des Landeshundegesetzes oder anderweitige Regelungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Verwarnungsgeld oder mit einer Geldbuße geahndet werden.
Weitere Informationen zu Hunden in Duisburg auf der städtischen Internetseite: www.duisburg.de/hunde

Umweltamt und Bürger- und Ordnungsamt informieren zu Osterfeuern („Brauchtumsfeuer“) in Duisburg

Duisburg, 16. März 2023 - In Duisburg dürfen Osterfeuer („Brauchtumsfeuer“) ausschließlich als öffentliche, für jedermann zugängliche Veranstaltungen, ausgerichtet werden. Brauchtumsfeuer müssen vorher beim Bürger- und Ordnungsamt per E-Mail an veranstaltungen@stadt-duisburg.de angemeldet werden. Besondere Regeln in Landschaftsschutzgebieten / Naturschutzgebiete Für Brauchtumsfeuer in Landschaftsschutzgebieten, bei denen Schnittgut verbrannt wird, ist eine entsprechende Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes bei der Unteren Naturschutzbehörde per E-Mail an unb@stadt-duisburg.de einzuholen.
Diese ist mit Kosten verbunden. Auch in Naturschutzgebieten ist das Feuermachen verboten, allerdings wird hier für das Abhalten von Brauchtumsfeuern im Gegensatz zu Landschaftsschutzgebieten keine Befreiung erteilt werden.

Bei der Verbrennung des Schnittgutes sind folgende Regelungen zu beachten: Es darf lediglich Holz von Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden, das trocken und unbehandelt ist. Das Verbrennen von beschichtetem, behandeltem Holz wie beispielsweise behandelte Paletten und Schalbretter sowie sonstige Abfälle (zum Beispiel Altreifen) ist verboten. Andere Stoffe, insbesondere Mineralöle, Mineralprodukte oder andere Abfälle, dürfen weder zum Anzünden noch zur Unterhaltung des Feuers genutzt werden.

Das Brennmaterial muss so trocken sein, dass es unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennt. Vor Entzünden des Feuers sollte das Schnittgut umgeschichtet werden, da sich gerne Kleintiere wie beispielsweise Igel in dem schützenden Reisig einfinden. Auch sollte Acht auf Vogelnester gegeben werden, da Arten wie der Zaunkönig oder die Heckenbraunelle gerne ihre Nester in solchen dichten Strukturen anlegen. Sollten Vogelnester festgestellt werden, kann das Reisig nicht verbrannt werden, da die Nester nach dem Bundesnaturschutzgesetz hohen Schutz genießen.


Online-Formular: „Auskunft aus dem Sorgeregister“

Duisburg, 13. März 2023 - Die Stadtverwaltung Duisburg wird digitaler, Auskünfte aus dem Sorgerechtsregister können ab sofort online beantragt werden. Die Auskunft benötigen alleinerziehende Mütter unter anderem für die Anmeldung in Schulen und Kindertagesstätten, für die Beantragung von Personalausweisen oder für die Eröffnung von Konten. Sie bescheinigt den aktuellen Stand des Sorgeregisters und gibt zum Beispiel Auskunft über Sorgeerklärungen.

Umgangssprachlich wird die Auskunft auch als „Negativbescheinigung“ oder „Negativattest“ bezeichnet. Der Antrag kann jederzeit gestellt werden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird die Bescheinigung der Antragstellerin immer per Post zugesandt. Weitere Informationen und das Online-Formular gibt es auf der städtischen Website www.duisburg.de unter dem Suchbegriff „Alleinsorge – Auskunft aus dem Sorgeregister“.


Vorschläge für die Mercator-Ehrennadel 2023

Duisburg, 9. März 2023 - Auch in diesem Jahr wird die Stadt Duisburg wieder bürgerschaftliche Aktivitäten mit der „Mercator-Ehrennadel“ auszeichnen. Neben weiteren Preisen der Stadt Duisburg, wie zum Beispiel dem „Fakir-Baykurt-Preis“, sollen mit der „Mercator-Ehrennadel“ Bürgerinnen und Bürger sowie Institutionen geehrt werden. Gewürdigt werden dabei Aktivitäten von gesamtstädtischer Bedeutung durch kontinuierliche Arbeit in Projekten oder Publikationen mit Bezug zur Kultur, der Wissenschaft, der Bildung, der Heimat- und Brauchtumspflege oder der Erforschung der Stadtgeschichte Duisburgs.

Vorschläge für eine Ehrung können bis zum 31. Mai 2023 mit schriftlicher Begründung an die Stadt Duisburg, Kulturbetriebe, Neckarstraße 1, 47051 Duisburg, oder per E-Mail an kulturbuero@stadt-duisburg gerichtet werden. Für Rückfragen steht Gudrun Tomberg telefonisch unter (0203) 283-62264 zur Verfügung. Die Grundsätze über die Verleihung der Mercator-Ehrennadel und weitere Informationen sind online auf den Seiten des Kulturbüros einsehbar: https://www.duisburg.de/microsites/kulturbueroduisburg/foerderung/MercatorEhrennadel.php

Probealarm Warnkonzept – Erste Ergebnisse

Duisburg, 9. März 2023 - Die Stadt Duisburg hat heute um 11 Uhr ihr Warnkonzept mit einem Sirenenprobealarm getestet. Dieses geschah im Rahmen eines landesweiten Probealarms. Die geplante Auslösung der Sirenensignale „Entwarnung“ (1 Minute Dauerton), nach einer Pause die „Warnung“ (1 Minute auf- und abschwellender Heulton) und nach einer weiteren Pause erneut die „Entwarnung“ (1 Minute Dauerton) funktionierte grundsätzlich wie erwartet.

ie Auslösung der Sirenen wurde durch das vorhandene Monitoring-System überwacht. Demnach haben 76 von 81 aktiven Sirenen im Stadtgebiet reibungslos funktioniert. Einer Sirene befindet sich in Reparatur. Bei zwei Sirenen lagen Störungen der Datenanbindung vor. Auch diese sind bekannt und werden kurzfristig behoben sein. Zwei weitere Sirenen haben nicht vollumfänglich funktioniert und nur den Warnton bzw. den Entwarnton abgegeben. Die Gründe hierfür werden derzeit ermittelt.

Die Warn-App NINA wurde im Rahmen der bundesweiten Alarmierung durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe pünktlich zum Start des Sirenenalarms ausgelöst. Ebenfalls wurde erneut Cell Broadcast getestet, welches seit Ende Februar 2023 als weiteres Warnmittel eingeführt wurde. Gegen 12.07 Uhr kam es aufgrund einer technischen Störung leider zu einem erneuten Ablauf des vorgeplanten Szenarios für einen Probealarm.



Warntag NRW – Probealarm des Sirenensystems

Die Stadt Duisburg überprüft erneut das Konzept zur Warnung und Information der Bevölkerung im Gefahrenfall. Dies erfolgt mit einem stadtweiten Probealarm des Sirenensystems am Donnerstag, 9. März, um 11 Uhr.
Der Probealarm findet wieder innerhalb eines landesweiten Warntags statt, der vom Ministerium des Innern NRW koordiniert wird. Dabei werden in ganz Nordrhein-Westfalen sämtliche Warnmittel erprobt und damit zeitgleich die in den Kommunen vorhandenen Warnkonzepte getestet. Ziel ist es, die Bevölkerung für das Themenfeld „Warnung“ zu sensibilisieren sowie Informationen und Tipps zu geben, damit sie im Ernstfall richtig reagieren und sich selbst helfen können.

Der Beginn des Alarms wird mit einem einminütige Dauerton für die Entwarnung ausgelöst. Es folgt der einminütige auf- und abschwellende Heulton für die Warnung. Zum Abschluss erfolgt wieder das Entwarnungssignal. Zur Auswertung des aktuellen Probealarms stützt sich die Feuerwehr Duisburg auf die eigene technische Analyse des Sirenensystems. Neben den digitalen Warn-Apps NINA und KATWARN wird, wie bereits erstmalig im Dezember des vergangenen Jahres, auch das sogenannte Cell Broadcast über das Modulare Warnsystem (MoWaS) ausgelöst und eine entsprechende Mitteilung auf Mobilfunkgeräte gesendet.


Weitere Informationen zu Cell Broadcast finden sich auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Warnung-in-Deutschland/Sowerden-Sie-gewarnt/Cell-Broadcast/cell-broadcast_node.html Weitere Informationen zum landesweiten Warntag sind online auf den Internetseiten des Innenministeriums NRW bereitgestellt: www.im.nrw/themen/gefahrenabwehr/warnung

Ton bei Gefahr

Ton bei Entwarnung


Stadt Duisburg


Umweltamt der Stadt Duisburg informiert: Heckenschnitt nur noch bis 28. Februar möglich

Duisburg, 23. Februar 2023 - Die gesetzlich zugelassene Zeit, in der Hecken, lebende Zäune und Gebüsche sowie der Bewuchs an Hausfassaden zurückgeschnitten werden dürfen, neigt sich mit dem 28. Februar als letztem möglichen Tag dem Ende entgegen. In der Zeit von März bis September sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen erlaubt. Nach dem Bundesnaturschutzgesetzes dürfen diese Gehölze dann erst wieder im Herbst ab dem 1. Oktober abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden.

Durch die gesetzliche Regelung sollen die heimischen Vögel, die bereits im zeitigen Frühjahr mit dem Brutgeschäft beginnen, ungestört Nistmöglichkeiten erhalten und vor Störungen geschützt werden. Baumfällungen Wer einen Baum im eigenen Garten fällen möchte, muss außerdem den Artenschutz beachten, d. h. wenn Vögel dort brüten oder Fledermäuse in Höhlungen ihr Quartier haben, darf nicht gefällt werden. Ferner dürfen Bäume im Geltungsbereich des Landschaftsplanes, das bedeutet im Wesentlichen außerhalb der im Zusammenhang geschlossenen Bebauung, nach wie vor nicht ohne eine entsprechende landschaftsrechtliche Befreiung beseitigt werden.

Auch können besonders markante und für das Landschaftsbild und den Naturhaushalt wertvolle Bäume nach dem Bundesnaturschutzgesetz als Naturdenkmale ausgewiesen sein und unterliegen demnach ebenfalls einem hohen Schutz. Bäume können auch den Regelungen des Denkmalschutzes unterliegen, zum Beispiel wenn sie prägend für eine denkmalgeschützte Siedlung oder ein Einzeldenkmal sind. Daher ist vor der Fällung eines Baumes in der direkten Umgebung eines Denkmals über die Untere Denkmalbehörde per EMail an denkmalschutz@stadt-duisburg.de zu erfragen, ob dieser ggf. durch den Denkmalschutz geschützt ist.

Zusätzlich können vorab auf der Internetseite der Denkmalbehörde der Stadt Duisburg über die „Denkmalliste online“ denkmalgeschützte Gebäude ermittelt werden. Ansonsten ist für die Fällung von Bäumen im eigenen Garten keine Genehmigung notwendig. Osterfeuer („Brauchtumsfeuer“) Brauchtumsfeuer müssen beim Bürger- und Ordnungsamt per E-Mail an veranstaltungen@stadt-duisburg.de angemeldet werden.

Schnittgut von Gehölzen wird oftmals bei Osterfeuern („Brauchtumsfeuer“) verbrannt. Hierbei gilt es jedoch, folgende wichtige Hinweise zu beachten: Vor Entzünden des Feuers sollte das Schnittgut umgeschichtet werden, da sich gerne Kleintiere wie beispielsweise Igel in dem schützenden Reisig einfinden. Auch sollte Acht auf Vogelnester gegeben werden, da Arten wie der Zaunkönig oder die Heckenbraunelle gerne ihre Nester in solchen dichten Strukturen anlegen. Sollten Vogelnester festgestellt werden, kann das Reisig nicht verbrannt werden, da die Nester nach dem Bundesnaturschutzgesetz hohen Schutz genießen.

Für Brauchtumsfeuer in Landschaftsschutzgebieten ist eine entsprechende Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes bei der Unteren Naturschutzbehörde per E-Mail an unb@stadt-duisburg.de einzuholen. Auch in Naturschutzgebieten ist das Feuermachen verboten, allerdings wird hier für das Abhalten von Brauchtumsfeuern im Gegensatz zu Landschaftsschutzgebieten keine Befreiung erteilt werden.

Ehrenamt: Duisburg sucht noch Schöffinnen und Schöffen

Duisburg, 23. Februar 2023 -Für die Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 werden in Duisburg insgesamt 626 Frauen und Männer gesucht, die am Amtsgericht Duisburg, Amtsgericht Duisburg-Ruhrort, Amtsgericht Duisburg-Hamborn, Landgericht Duisburg sowie für die gemeinsamen Schöffengerichte beim Amtsgericht Duisburg für Steuer- und Wirtschaftsstrafsachen und Umweltstrafsachen als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Derzeit liegen etwa 380 Bewerbungen vor. Die Bewerbungsfrist läuft noch bis Ende März 2023.

Aus den Bewerbungen wird je Amtsgerichtsbezirk eine Vorschlagsliste erstellt, über die dann der Rat der Stadt Duisburg in seiner Sitzung (voraussichtlich am 12. Juni 2023) entscheidet. Aus dieser Vorschlagsliste werden dann in der Zeit vom 16. September bis 15. Oktober 2023 die Personen für das Schöffenamt vom Schöffenwahlausschuss des jeweiligen Amtsgerichtes gewählt. Voraussetzungen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste sind der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter (kann nur durch Richterspruch aberkannt werden).

Die Bewerberinnen und Bewerber sollen u. a. zum Stichtag 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein, in Duisburg wohnen, die deutsche Sprache beherrschen und gesundheitlich geeignet sein. In der Regel erfolgt der Einsatz an zwölf Sitzungstagen im Jahr, für die die Schöffinnen und Schöffen von der/vom Arbeitgeber/in freigestellt werden. Für die Ausübung des Ehrenamtes wird eine Aufwandsentschädigung gewährt.

Duisburger Bürgerinnen und Bürger, die an der Übernahme dieses Ehrenamtes interessiert sind, werden gebeten, sich schriftlich (auch online) – unter Angabe der Personalien und des Berufs – oder telefonisch (0203 283- 2745 oder -4193) bis spätestens 31. März 2023 bei der Stadt Duisburg, Stabsstelle für Wahlen und Informationslogistik, In den Haesen 84, 47198 Duisburg, zu melden. Ausführliche Informationen und einen Bewerbungsvordruck finden Sie im Internet unter www.duisburg.de unter dem Suchbegriff „Schöffenamt“. Direktlink: https://duisburg.de/microsites/wahlen/rubrik1/wahlarten/wahl-derehrenamtlichen-schoeffen.php

 

Neue Baustraße im Bereich der ehemaligen „Weißen Riesen“

Duisburg, 23. Februar 2023 - Rund um die gesprengten „Weißen Riesen“ in Duisburg-Hochheide sind noch erhebliche Mengen an Bauschutt abzutransportieren. Die im westlichen Bereich befindliche Ottostraße kann, aufgrund der großen Mengen und zum Schutz der Anwohner, dafür jedoch nicht genutzt werden. Aus diesem Grund muss eine neue Baustraße erstellt werden, bei der auch die Erhaltung des Alleencharakters des Roten Weges berücksichtigt wird.

Die Errichtung der neuen Baustraße wird daher parallel zum Roten Weg und auf dem Grundstück der Ottostraße 54/56 erfolgen. Der weitere Verlauf erfolgt über das derzeitige Baufeld des zweiten gesprengten Riesen und mündet im östlichen Teil der Ottostraße in die bereits vorhandene Baustellenzufahrt. Für diese Trassenführung, ebenso für die spätere Neugestaltung der Freiflächen, sind in den nächsten Tagen Baumfäll- und Rodungsarbeiten vor Ort erforderlich. Auch der provisorisch angelegte Gehweg zwischen der Ottostraße und dem Roten Weg muss wegen dieser Baumaßnahme wieder zurückgebaut werden.

 

Stadt Duisburg: Eingeschränktes Leistungsangebot an den Karnevalstagen

Duisburg, 10. Februar 2023 - Mit dem Altweiberdonnerstag am 16. Februar beginnt die heiße Phase des rheinischen Karnevals. Auch in Duisburg übernehmen die Jecken die Herrschaft. Wegen des närrischen Treibens ist die Stadtverwaltung Duisburg nur eingeschränkt erreichbar: Am Rosenmontag, 20. Februar, bleiben alle städtischen Dienststellen geschlossen.

Dazu zählen auch die städtischen Kindertageseinrichtungen, die Volkshochschule, die Musik- und Kunstschule, die Zentralbibliothek und ihre Zweigstellen, die von DuisburgSport betriebenen Bäder in Neudorf, Rheinhausen, Hamborn und Walsum sowie die städtischen Museen, also das Binnenschifffahrtsmuseum und das Kulturund Stadthistorische Museum.

Auch am Altweiberdonnerstag, 16. Februar, und den übrigen Karnevalstagen gibt es ein eingeschränktes Leistungsangebot: Das Rathaus am Burgplatz in der Stadtmitte ist ab 9 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen.

Das Amt für Soziales und Wohnen mit allen Außenstellen, das Rechtsamt, das Bürger- und Ordnungsamt, die Dienststelle zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen und Parkerleichterungen im Stadthaus, die Geschäftsstellen der Volkshochschule sowie das Amt für Rechnungswesen und Steuern haben am Altweiberdonnerstag nur bis 13 Uhr geöffnet.


Die Stabsstelle für Wahlen im Bezirksamt Homberg/Ruhrort/Baerl sowie im Gebäude „In den Haesen 84“ schließt an Altweiber bereits ab 12 Uhr. Bürger- und Ordnungsamt: Straßenverkehrsamt, Fahrerlaubnisbehörde und städtischer Außendienst Das Straßenverkehrsamt und die Fahrerlaubnisbehörde schließen an Altweiber um 13 Uhr.


Der städtische Außendienst (SAD) des Bürger- und Ordnungsamtes ist aufgrund der umfangreichen Kontrollen an Altweiber, 16. Februar, sowie von Karnevalsamstag, 18. Februar, bis einschließlich Rosenmontag, 20. Februar, nicht zu erreichen. Am Freitag, 17. Februar, ist der SAD nur eingeschränkt in der Zeit von 8 bis 16.30 Uhr telefonisch unter (0203) 283 3900 erreichbar.

Call Duisburg und Bürger-Service-Stationen Das Servicecenter „Call Duisburg“ ist am Altweiberdonnerstag eingeschränkt bis 16 Uhr erreichbar. Der Bürgerservice Homberg/Ruhrort/Baerl bleibt an diesem Tag komplett geschlossen, die Bürgerservices Meiderich/Beeck, Mitte, Rheinhausen und Süd schließen ab 13 Uhr, der Bürgerservice Walsum ab 10 Uhr.


Der Bürgerservice im Bezirksamt Hamborn ist bis 11 Uhr geöffnet. Bäder von DuisburgSport Das Rhein-Ruhr-Bad wegen des Kinderkarnevalszugs Hamborn auch am Karnevalssonntag, 19. Februar, zu. Ab Dienstag, 21. Februar, stehen wieder alle Bäder zu den gewohnten Öffnungszeiten zur Verfügung.
 • Bibliotheken
Die Zentralbibliothek und die Zweigstellen sind am Altweiberdonnerstag zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet, nur die Bezirksbibliothek Walsum bleibt an diesem Tag geschlossen. Die Bezirksbibliothek HombergHochheide bleibt am Nelkensamstag, 18. Februar, geschlossen. Die Open Libraries in Wanheimerort und Vierlinden stehen Bibliothekskundinnen und - kunden an diesem Tag von 7 bis 22 Uhr zur Verfügung. Die Leihfristen für die an den jeweiligen Standorten entliehenen Medien werden automatisch angepasst. Die Online-Angebote der Stadtbibliothek können auch an den Karnevalstagen rund um die Uhr genutzt werden.


Theater und Museen
Die Theaterkasse am Stadttheater hat am Altweiberdonnerstag bis 18.30 Uhr geöffnet. Das Kultur- und Stadthistorische Museum und das Binnenschifffahrtsmuseum öffnen am Altweiberdonnerstag regulär bis 17 Uhr.

Stadtarchiv, Volkshochschule und Musik- und Kunstschule Das Stadtarchiv ist am Altweiberdonnerstag geschlossen. Der Unterricht an der Volkshochschule Duisburg findet am Altweiberdonnerstag wie geplant statt. Die Musik- und Kunstschule bleibt am Veilchendienstag, 21. Februar, geschlossen.

Weitere Informationen zu Karneval und den Streckenverläufen gibt es auf der Internetseite der Stadt Duisburg unter: https://www.duisburg.de/duisburgerkarneval.php  

Glasverbot bei Karnevalsumzügen in den Ortsteilen Wehofen und Serm

Duisburg, 10. Februar 2023 - In den vergangenen Jahren hat sich die Menge weggeworfener Glasflaschen bei den Karnevalsveranstaltungen in den Ortsteilen Wehofen und Serm deutlich erhöht. Durch die Vielzahl achtlos weggeworfener und zerbrochener Glasbehälter entsteht für die Besucherinnen und Besucher der Umzüge, aber auch für die Einsatzkräfte eine erhebliche Verletzungsgefahr. Daher wurde für die beiden Karnevalsumzüge in Duisburg-Wehofen und Duisburg-Serm ein räumlich begrenztes Glasverbot durch eine Allgemeinverfügung angeordnet.

Das Glasverbot gilt am Samstag, 18. Februar, von 8 bis 18 Uhr in DuisburgWehofen für den Marktplatz, mit den angrenzenden Straßenabschnitten. In Duisburg-Serm gilt das Glasverbot am darauffolgenden Sonntag, 19. Februar, von 8 bis 18 Uhr für den Kirchplatz sowie für die umliegenden Straßen. An den Zugängen zu den Veranstaltungsbereichen (Zugstrecken) können Besucher mitgeführte Glasbehälter in bereitgestellten Müllbehältern entsorgen. Der städtische Außendienst des Bürger- und Ordnungsamtes wird die Einhaltung des Glasverbots kontrollieren und ggfls. mit den erforderlichen Zwangsmitteln durchsetzen.

Die Stadt Duisburg bittet alle Besucher der Karnevalszüge in Wehofen und Serm das Glasverbot zu beachten. Da sich die Glasproblematik bei den anderen Duisburger Karnevalsumzügen bislang nicht stellte, wurde dort kein Verbot ausgesprochen. Weitere Informationen zu Karneval und den Streckenverläufen gibt es auf der Internetseite der Stadt Duisburg unter: https://www.duisburg.de/duisburgerkarneval.php

 

Allgemeinverfügung  für Karnevalssamstag und Karnevalssonntag 2023

Duisburg, 10. Februar 2023 - Gemäß § 14 Abs. 1 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden – Ordnungsbehördengesetz (OBG) – in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) erlässt der Oberbürgermeister der Stadt Duisburg für Karnevalssamstag und Karnevalssonntag 2023 folgende Allgemeinverfügung:

1. Mitführungs- und Benutzungsverbot von Glasbehältnissen anlässlich der Karnevalsumzüge in Duisburg-Wehofen und Duisburg-Serm
Das Mitführen und die Benutzung von Glasbehältnissen sind außerhalb von geschlossenen Räumen in den unter Ziffer 2. genannten Zeiträumen und in den unter Ziffer 3. aufgeführten Bereichen untersagt. Glasbehältnisse sind alle Behältnisse, die aus Glas hergestellt sind, wie zum Beispiel Flaschen und Trinkgläser. Von diesem Verbot ausgenommen ist das Mitführen von Glasbehältnissen durch Getränkelieferanten und Personen, welche diese offensichtlich und ausschließlich zur unmittelbaren Mitnahme zur häuslichen Verwendung erworben haben.

2. Zeitlicher Geltungsbereich Das Verbot gilt in dem unter Ziffer 3a) genannten Bereich für Karnevalssamstag, den 18.02.2023 von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und für den unter Ziffer 3b) genannten Bereich für Karnevalssonntag, den 19.02.2023 von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

3. Räumlicher Geltungsbereich
Das Mitführungs- und Benutzungsverbot nach Ziffer 1. gilt in den wie folgt umgrenzten Bereichen: a) Duisburg-Wehofen: Marktplatz (Parkplatz Fa. Netto) sowie der Bereich der angrenzenden Straßen Am Dyck, Marktstraße, August-Thyssen-Straße, In den Bremmen.

2 b) Duisburg-Serm: Kirchplatz sowie der Bereich der angrenzenden Straßen Am Lindentor, Am Rübenkamp, Dorfstraße, Bockumer Weg, An der Bastei, Verbindungsweg zur Straße Zur Goldackershöh/Dorfstraße, Zur Goldackershöh.

Die räumlichen Geltungsbereiche sind den beigefügten Kartenauschnitten (Anlage 1: Duisburg-Wehofen und Anlage 2: Duisburg-Serm) zu entnehmen. Die Karten sind Bestandteil dieser Allgemeinverfügung.

4. Anordnung der sofortigen Vollziehung Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO angeordnet. Eine etwa eingelegte Klage hat daher keine aufschiebende Wirkung.

5. Androhung von Zwangsmitteln Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Allgemeinverfügung wird in den Fällen von Ziffer 1. das Zwangsmittel des unmittelbaren Zwangs in Form der Wegnahme der mitgeführten Glasbehältnisse angeordnet.

6. Bekanntgabe Diese Allgemeinverfügung wird gemäß § 41 Absatz 4 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) öffentlich bekannt gemacht und gilt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für die Stadt Duisburg als bekannt gegeben. Begründung: Bei den zuletzt durchgeführten Karnevalsumzügen in Duisburg-Wehofen und Duisburg-Serm konnten erhebliche Verschmutzungen durch Glasbruch in einem Bereich mit jeweils einer hohen Personendichte festgestellt werden. So haben sich die beiden Bereiche des Marktplatzes Duisburg-Wehofen sowie am Kirchplatz in Duisburg-Serm aus polizeilicher Sicht jeweils als Problembereiche der o .g. Karnevalsumzüge herausgestellt.

In diesen beiden Bereichen hielten sich größere Gruppen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf, die alkoholische Getränke aus (teils mitgebrachten) Glasflaschen konsumierten und diese Flaschen anschließend unsachgemäß vor Ort entsorgten. Ein sehr hoher Anteil der Flaschen wurde achtlos auf den Boden geworfen oder abgestellt, wo sie durch die Feiernden – versehentlich oder absichtlich – weggetreten wurden und zersplitterten. Nach kurzer Zeit waren die Straßen und Plätze mit Scherben sowie zerbrochenen Glasbehältnissen erheblich verschmutzt. Die Glasflaschen sowie der Glasbruch wurden für die Besucher zur Stolpergefahr und verursachten die erhebliche Gefahr von Schnittverletzungen.

3 Mit Anstieg des Alkoholgenusses erhöht sich erfahrungsgemäß nicht nur die Stolperund die damit verbundene Verletzungsgefahr, sondern erfahrungsgemäß auch die Gewaltbereitschaft der Besucher und Besucherinnen. Insbesondere in den beiden beschriebenen Bereichen konnte eine hohe Personendichte verzeichnet werden und es wurden vermehrt polizeiliche Maßnahmen erforderlich. Hierbei ist es in einer Mehrzahl von Fällen nur durch reinen Zufall nicht zu Schnittverletzungen bei Polizeibeamten*innen sowie sonstigen Einsatzkräften oder dem polizeilichen Gegenüber gekommen.

Insbesondere bei Fest- oder Ingewahrsamnahmen werden Personen gezielt zu Boden gebracht oder es kommt in Folge von Widerstandshandlungen dazu, dass sich die Personen (sowohl Polizeibeamte als auch Störer) auf dem Boden befinden und hierdurch die Gefahr von erheblichen Verletzungen besteht. Vereinzelt kam es in der Vergangenheit auch zu Flaschenwürfen gegenüber eingesetzten Polizeibeamten*innen, Vollzugsdienstkräften der Ordnungsbehörde und Kräften des Rettungsdienstes.

Ein Glasverbot und eine entsprechende Überwachung der Einhaltung tragen zu einer deutlichen Gefahrenreduzierung bei. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Aspekte, insbesondere der Erkenntnisse aus den letzten Karnevalsumzügen, bestehen keine Zweifel daran, dass auch in der kommenden Karnevalszeit mit erheblichen Personen- und/oder Sachschäden gerechnet werden muss, wenn das Mitführen und/oder das Benutzen von Glasbehältnissen nicht untersagt wird. Um diese Gefährdungsreduzierung nachhaltig zu gewährleisten, ist ein Mitführungs- und Benutzungsverbot von Glasbehältnissen erforderlich.

Zu 1. Gemäß §§ 1, 3, 4 und 5 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden – Ordnungsbehördengesetz (OBG) bin ich die für die getroffene Anordnung zuständige Behörde. Nach § 14 Absatz 1 Ordnungsbehördengesetz können die Ordnungsbehörden die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine im Einzelfall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Eine derartige Gefahr besteht darin, dass bei ungehindertem Ablauf des Geschehens sicher damit zu rechnen ist, dass die Besucher des Straßenkarnevals in DuisburgWehofen und Duisburg-Serm Getränke in Glasbehältnissen mitbringen und vor Ort konsumieren werden.

Weiterhin ist nicht zuletzt wegen der Feststellungen der Polizei aus den vergangenen Karnevalsumzügen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, dass die Glasbehältnisse auch anlässlich der Karnevalsveranstaltungen im Jahr 2023 nicht ordnungsgemäß entsorgt werden. Vielmehr ist zu erwarten, dass diese auf die Straße gestellt oder achtlos weggeworfen werden und zu Bruch gehen. Dies hätte zur Folge, dass anschließend Besucher über die Flaschen und Scherben stolpern und sich dabei oder bei sonstigen Stürzen an den Scherben verletzen. Aufgrund der großen Mengen an mitgebrachten Glasflaschen ist auch damit zu rechnen, dass Scherben durch das Schuhwerk dringen und Verletzungen der Feiernden verursachen.

Die Allgemeinverfügung richtet sich an alle Personen, die sich 4 in den unter Ziffer 3. genannten Bereichen aufhalten und Glasbehältnisse mit sich führen bzw. diese benutzen. Das Mitführungs- und Benutzungsverbot von Glasbehältnissen soll sicherstellen, dass Glasbehältnisse möglichst nicht in die unter Ziffer 3. genannten Bereiche gelangen. Dadurch soll eine gegenwärtige erhebliche Gefahr abgewendet werden. Das Verbot ist geeignet, um Gefahren für die Feiernden, Einsatzkräfte und unbeteiligte Dritte durch Flaschen, Gläser und Glasscherben in den begrenzten stark frequentierten Bereichen abzuwehren und somit einen Beitrag zur körperlichen Unversehrtheit der Besucher und der Einsatzkräfte zu leisten.

Ein milderes Mittel zur Erreichung dieses Zweckes, insbesondere unter Berücksichtigung der Festlegung auf eine sehr begrenzte Örtlichkeit, besteht nicht. Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei rechtswidriger Abfallentsorgung reduziert in der aktuellen Sachlage das Scherbenaufkommen nicht. Eine abschreckende Wirkung könnte – wenn sie sich überhaupt erreichen lässt – erst zu einem späteren Zeitpunkt erzielt werden.

Auch die Aussprache und Durchsetzung von Platzverweisen in Einzelfällen führt nicht zur Beseitigung der Gefahr, da bei der hohen Besucherzahl naturgemäß nur ein kleiner Teil der ordnungswidrig handelnden Personen festgestellt und entsprechend sanktioniert werden kann und überdies auch in diesen Fällen die bereits umher liegenden Glasscherben nicht mehr kurzfristig entfernt werden können. In räumlicher und zeitlicher Hinsicht ist die Maßnahme auf das erforderliche Maß beschränkt.

Das Verbot der Benutzung und Mitführung von Glasbehältnissen in den unter Ziffer 2. und 3. bezeichneten zeitlichen und räumlichen Geltungsbereichen stellt zwar grundsätzlich eine Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit dar, die Beeinträchtigung ist jedoch geringfügig, weil die Möglichkeit verbleibt, Getränke in alternativen Behältnissen (z. B. aus Kunststoff) mitzuführen und zu konsumieren. Das Verbot ist daher, insbesondere unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (§ 15 OBG), auch angemessen.

Ausgenommen von dem unter Ziffer 1. angeordneten Mitführungsverbot von Glasbehältnissen sind lediglich Getränkelieferanten und Personen, welche diese offensichtlich und ausschließlich zur unmittelbaren Mitnahme zwecks häuslicher Verwendung erworben haben. Für Getränkelieferanten und Bewohner innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches besteht somit weiterhin die Möglichkeit, Getränke anzuliefern bzw. mit nach Hause zu nehmen.

Bei diesem Personenkreis ist eine kurzfristige ordnungswidrige Entsorgung leerer Behältnisse im Straßenraum nicht anzunehmen und damit nicht wahrscheinlich. Die Voraussetzungen des § 19 OBG für die Inanspruchnahme nicht verantwortlicher Personen sind gegeben, weil es um die Abwehr einer gegenwärtigen erheblichen Gefahr für hohe Rechtsgüter der Beteiligten geht. Eine Beschränkung der Maßnahmen auf die ordnungswidrig handelnden Personen verspricht aufgrund der hohen Fallzahlen keinen Erfolg. Eine sofortige Entsorgung der Flaschen, Gläser und 5 Scherben durch dafür eingesetztes eigenes Personal ist aufgrund des hohen Besucheraufkommens nicht realisierbar.

Für die in Anspruch genommenen Personen ergibt sich aus dem Mitführungs- und Benutzungsverbot keine eigene Gefährdung und keine Verletzung höherwertiger Pflichten. Zu 2. Der zeitliche Geltungsbereich wurde aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre festgelegt. Zu den aufgeführten Zeiten ist das Besucheraufkommen in den unter Ziffer 3. genannten Bereichen am höchsten und damit auch das Risiko, durch Flaschen, Glas und Glasscherben verletzt zu werden. Zu 3. Die Festlegung der räumlichen Geltungsbereiche erfolgte unter Berücksichtigung der bisher gewonnenen Erkenntnisse der Ordnungs- und Sicherheitsbehörden.

Die Schwerpunkte polizeilicher Maßnahmen in den vergangenen Jahren waren die unter Ziffer 3. genannten Bereiche. Gleichzeitig waren dies auch besonders publikumsintensive Bereiche. Der räumliche Geltungsbereich wurde auf diese besonders gefährdeten Bereiche des Straßenkarnevals in Duisburg-Wehofen und Duisburg-Serm beschränkt.

Zu 4. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung meiner Allgemeinverfügung zu Ziffer 1. ist gemäß § 80 Absatz 2 Nummer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) im öffentlichen Interesse geboten. Ein gegen diese Verfügung eingelegter Rechtsbehelf entfaltet somit keine aufschiebende Wirkung. Angesichts der drohenden Gefahr für die geschützten Rechtsgüter, die von nicht ordnungsgemäß entsorgten Glasbehältnissen ausgeht, kann der Ausgang eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nicht abgewartet werden.

Das private Interesse an der Nutzung von Glasbehältnissen im öffentlichen Bereich muss für den zeitlich und örtlich begrenzten Geltungsbereich den bedeutenden Schutzgütern gegenüber zurückstehen. Dem Interesse des Einzelnen an der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs kommt mit Blick auf die schützenswerten Rechtsgüter, insbesondere die körperliche Unversehrtheit, eine nachrangige Bedeutung zu.

Zu 5. Die Androhung von Zwangsmitteln erfolgt auf der Grundlage der §§ 55, 58, 59, 62 und 63 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen – VwVG NRW. Vorliegend wird gemäß § 62 VwVG NRW das Zwangsmittel des unmittelbaren Zwanges angedroht. Gem. § 58 Absatz 3 VwVG NRW darf der unmittelbare Zwang 6 nur angewendet werden, wenn andere Zwangsmittel nicht zum Ziel führen oder untunlich sind. Zweck des Mitführungs- und Benutzungsverbotes ist es, den räumlichen Geltungsbereich von Glasgefäßen frei zu halten, um die oben beschriebenen Gefahren zu vermeiden.

Vor diesem Hintergrund muss auch ein Zwangsmittel angedroht werden, das zum sofortigen Erfolg führt und wirksam verhindert, dass Glas in den Bereich gelangt und dort benutzt wird. Die Durchführung einer Ersatzvornahme in Bezug auf die Anordnungen zu 1. scheidet im vorliegenden Fall schon deshalb aus, weil die Einhaltung des Glasverbotes ausschließlich vom Willen des Ordnungspflichtigen abhängt und die damit verbundenen Vorgänge von keinem anderen bewirkt werden können.

Da weder durch die Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes noch durch die Anordnung einer Ersatzvornahme die sofortige Beseitigung der Gefahr erreicht werden kann und zudem auch ein angemessenes Zwangsgeld den Wert des Inhalts eines Glasbehältnisses im Regelfall übersteigen dürfte, ist die Anwendung des unmittelbaren Zwangs auch das mildeste geeignete Mittel und damit verhältnismäßig.

Eine dieser Maßnahme vorgeschaltete Aufforderung, sich mit dem mitgeführten Glasbehältnis aus der Verbotszone zu entfernen, ist ungeeignet und untunlich, da die Befolgung dieser Aufforderung faktisch nur mit einem sehr hohen Zeitaufwand zu kontrollieren wäre und die Bindung der Einsatzkräfte von Ordnungsbehörde oder Polizei an einen einzelnen „Fall“ insgesamt die Effektivität der ordnungsbehördlichen Kontrollen erheblich gefährden würde. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist bei dem Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf zu erheben.

Duisburg, den 23.01.2023 Der Oberbürgermeister In Vertretung Rüscher Beigeordneter

 

Nach Erdbeben: Stadt Duisburg richtet zentrale Annahmestelle für Sachspenden ein

Duisburg, 8. Februar 2023 - Die Stadt Duisburg sammelt Sachspenden für das Erdbebengebiet in der Türkei. Hierzu wird auf der Feuerwache 5 an der Rheindeichstr. 22 in 47198 Duisburg-Homberg eine zentrale Annahmestelle eingerichtet. Jeder, der die Sammelaktion unterstützen und damit den Menschen in der Türkei helfen möchte, kann zu folgenden Zeiten Hilfsgüter auf der Feuerwache 5 abgeben:
Mittwoch, 8. Februar von 13 bis 19 Uhr Donnerstag, 9. Februar von 9 bis 19 Uhr Freitag, 10. Februar von 9 bis 19 Uhr Es werden ausschließlich folgende, dringend benötigte Hilfsgüter gesammelt:
• Wolldecken
• Schlafsäcke
• Iso-Matten
• 2- bis 3-Personen-Zelte mit leichtem Gestänge, vollständig und transportsicher verpackt
• Babywindeln
• Damenbinden
• Zahnbürsten (für Kinder und Erwachsene)
• Zahncreme
• Duschgel
Andere Sachspenden können aus logistischen Gründen leider nicht angenommen werden. Dringende Rückfragen beantwortet die Feuerwehr unter der Rufnummer 0203/308-3957 oder unter der E-Mailadresse feuerwehrbetriebe@feuerwehr.duisburg.de


Bürgerservice der Stadt: Ausweise rechtzeitig vor den Ferien auf Gültigkeit überprüfen

Duisburg, 7. Februar 2023 - In wenigen Wochen, am 3. April, beginnen die Osterferien. Der Bürgerservice der Stadt Duisburg empfiehlt daher, sich frühzeitig um die Neubeantragung von Ausweisdokumenten - Fotos Stadt Duisburg - zu kümmern. Bürgerinnen und Bürger sollten ihre eigenen Ausweisdokumente und ganz besonders die der Kinder überprüfen. Gerade bei Kinderreisepässen ist dies wichtig, da diese nur ein Jahr gültig sind.

Ab einem Alter von zwölf Jahren brauchen alle Kinder eigene Reisepässe und Personalausweise. Für ältere Kinder, deren Aussehen sich nicht mehr so stark verändert, können Eltern auch reguläre Reisepässe und Personalausweise mit einer Gültigkeit von sechs Jahren beantragen. Aktuell können in den sieben Bürger-Service-Stationen ausreichend zeitnahe Termine angeboten werden.

Die Ausweisdokumente werden durch die Bundesdruckerei gefertigt. Dies dauert in der Regel vier Wochen ab Antragsstellung. Termine können ganz einfach online über duisburg.de vereinbart werden:
https://www.duisburg.de/allgemein/fachbereiche/90/terminvereinbarungbuergerservice.php


Bürger- und Ordnungsamt: Haltverbote zu den Karnevalsumzügen beachten

Streckenverläufe: https://www.duisburg.de/duisburgerkarneval.php

 
Duisburg, 7. Februar 2023 - Zu Karneval gelten auf den Zug- und Aufstellstrecken der Duisburger Karnevalsumzüge eine Vielzahl von eigens aufgestellten Haltverboten (Verkehrszeichen 283). Die Halteverbote sind bei folgenden Karnevalszügen in den Stadtteilen Meiderich, Homberg, Wehofen, Hamborn, Serm, Neumühl sowie dem Rosenmontagszug in Stadtmitte zu beachten:
Blutwurstsonntagsumzug Meiderich am Sonntag, 12. Februar
Nelkensamstagszug Homberg / Moers am Samstag, 18. Februar
Kinderkarnevalszug Wehofen am Samstag, 18. Februar
Kinderkarnevalszug Hamborn am Sonntag, 19. Februar
Karnevalsumzug Serm am Sonntag, 19. Februar
Karnevalszug „Die Pilssucher“ in Neumühl am Montag, 20. Februar
Rosenmontagszug in der Stadtmitte am Montag, 20. Februar

Das Bürger- und Ordnungsamt weist an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass alle Haltverbotsbereiche entsprechend der auf den Zusatzzeichen angegebenen Zeiten autofrei zuhalten sind. Auch die geänderte Streckenführung des Rosenmontagszuges in Stadtmitte sollte unbedingt beachtet werden. Städtische Einsatzkräfte werden die Einhaltung der Haltverbote an den Veranstaltungstagen kontrollieren.

Verbotswidrig parkende Fahrzeuge werden konsequent abgeschleppt. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten und Gebühren sind von den verantwortlichen Fahrern bzw. den Fahrzeughaltern bei Abholung des sichergestellten Fahrzeugs zu zahlen. Weitere Informationen zu Karneval und den Streckenverläufen gibt es auf der Internetseite der Stadt Duisburg unter: https://www.duisburg.de/duisburgerkarneval.php

Beteiligungswerkstatt zur Umgestaltung des Marktplatzes in Alt-Hamborn

Duisburg, 7. Febreuar 2023 - Für das Modellvorhaben „Stark im Norden“ findet am Donnerstag, 23. Februar, von 18 bis 20 Uhr, im Ratskeller des Rathauses Hamborn an der Duisburger Straße 213, eine erste Bürgerbeteiligung zur Umgestaltung des Marktplatzes in Alt-Hamborn statt.

In der sogenannten Beteiligungswerkstatt wird zunächst über die geplante Umgestaltung des Markplatzes und der angrenzenden Bereiche, darunter die Fußgängerzone und die Außenanlage der Volkshochschule, informiert. Alle Interessierten haben zudem die Möglichkeit, das Projekt aktiv mitzugestalten und Ihre Ideen sowie erste Anregungen einzubringen.

Um möglichst viele kreative Ideen für die Umsetzung dieser Maßnahme zu erhalten und darunter die bestmögliche Lösung zu finden, soll ab Sommer auch ein freiraumplanerischer Wettbewerb stattfinden. In diesem Planungswettbewerb werden mehrere Landschaftsarchitekturbüros Entwürfe für den Marktplatz und sein Umfeld erarbeiten.

Der beste Entwurf, der durch eine Jury bestehend aus Experten im Bereich Landschaftsarchitektur, Verwaltung und Politik gekürt wird, soll Grundlage für die zukünftige Neugestaltung sein. Vor Start des Wettbewerbs sind die Bürgerinnen und Bürger aus Hamborn sowie alle vor Ort tätigen Akteure gefragt, Ideen und Erfahrungen einzubringen und in die Auslobung der Wettbewerbsaufgabe einfließen zu lassen.


 

Opfer des Brandanschlags 1984 in Wanheimerort: Aufruf für die Gestaltung einer Gedenktafel

Duisburg, 2. Februar 2023 - Die Stadt Duisburg ruft Künstlerinnen und Künstler zu einem Wettbewerb für die Gestaltung einer Gedenktafel auf. Hintergrund ist der Brandanschlag, der in der Nacht vom 26. auf den 27. August 1984 auf ein Wohnhaus in der Wanheimer Straße 301 in Duisburg-Wanheimerort verübt wurde und bei dem sieben Menschen getötet und weitere 23 verletzt wurden. Die Gedenktafel soll die Namen und Bildnisse der sieben Opfer tragen.

Darunter soll eine Beschreibung der schrecklichen Tat mit dem Hinweis folgen, dass es bis heute keine hinreichende Aufklärung und Gerechtigkeit gibt. Interessierte Künstlerinnen und Künstler können beim Kommunalen Integrationszentrum eine konzeptuelle Beschreibung ggf. unter Einbeziehung einer Skizze auf maximal zwei A4-Seiten einreichen. Aus allen Bewerbungen werden vier Künstler ausgewählt, die um eine Konkretisierung ihres Entwurfs gebeten werden. Eine Realisierung des Gedenkortes ist bis zum 26.8.2023 angestrebt. Entwürfe sind bis zum 1. März per E-Mail an integration@stadt-duisburg.de zu richten.


Einladung zur Informationsveranstaltung „Stadtpark Hochheide“

Duisburg, 1. Februar 2023 - Der Entwurf für den Stadtpark Hochheide wird bei einer Infomationsveranstaltung am Samstag, 11. Februar, um 14 Uhr in der AWO Duisburg e. V. auf der Ehrenstraße 18 in Duisburg-Hochheide vorgestellt. Der neue Stadtpark Hochheide entsteht auf den neuen Freiflächen im Hochhausquartier Hochheide. Geplant ist ein Park für alle Bürgerinnen und Bürger mit vielfältigen Nutzungsangeboten und Orten für Begegnung.

Die grundlegenden Inhalte wurde bereits in der Rahmenplanung gemeinsam mit den Bürgern, Akteuren und Politik entwickelt. Vertreter des Umweltamtes und des Planungsbüros „Landschaft planen + bauen“ aus Dortmund werden den aktuellen Entwurfsstand des Stadtparks vorstellen und stehen für Fragen zur Verfügung. Alle Interessierten haben dabei die Möglichkeit, Fragen zu stellen, mitzugestalten und Ideen einzubringen. Für die Bürgerinnen und Bürger, die nicht an dem Termin teilnehmen können, gibt es am Dienstag, 14. Februar, von 15 bis 18 Uhr und am Mittwoch, 15. Februar, von 9 bis 12 Uhr die Möglichkeit, ihre Wünsche und Ideen im Quartiersbüro Hochheide, Moerser Straße 245, vorzustellen.

Der aktuelle Entwurf des Stadtparks wird ab dem 14. Februar im Quartiersbüro einsehbar sein. Der neue Park wird in drei Bereiche unterteilt: ein Aktivbereich im Westen mit großem Sport- und Spielangebot, dem Gemeinschaftsbereich im mittleren Teil mit Flächen zum Gärtnern und Treffen und dem Erholungsbereich im Osten mit Wiesenflächen, Naturteich und Umweltbildungsangeboten. Im gesamten Park werden neue heimische Bäume und Sträucher gepflanzt. Der Rote Weg wird erneuert und bleibt als Hauptverbindungsweg erhalten. Darüber hinaus entsteht ein neues Wegesystem. Mit Solaranlagen sollen Beleuchtungen und weitere Angebote mit erneuerbarer Energie betrieben werden können. Die Angebote im Park werden barrierearm und für Jung und Alt gestaltet.

Modernisierte Bürger-Service-Station Rheinhausen eröffnet

Duisburg, 1. Februar 2023 - Die Bürger-Service-Station in Rheinhausen wurde in drei Bauabschnitten modernisiert und heute durch Oberbürgermeister Sören Link und Bezirksbürgermeisterin Elisabeth Liß eröffnet. Nach der Umsetzung eines Pilotprojektes im Bürgerservice Homberg hat bereits zum Jahresende 2021 der umgebaute Bürgerservice Hamborn seine Arbeit aufgenommen. In Rheinhausen wurde nun die dritte Bürger-Service-Station modernisiert.

„Mit der neuen Konzeption sind die Bürger-Service-Stationen sehr gut aufgestellt. Auch das Terminangebot ist im vergangenen Jahr deutlich ausgeweitet worden. Bürgerinnen und Bürger erhalten in Rheinhausen die Dienstleistungen des Bürgerservice nun in neuen, modernen Räumlichkeiten“, so Oberbürgermeister Sören Link.

Neben umfassenden Renovierungsarbeiten wie beispielsweise Erneuerung von Bodenbelägen und umfangreichen Malerarbeiten ist eine Modernisierung der Beleuchtung sowie die Anschaffung neuer Büroausstattung und die Erneuerung und Ergänzung technischer Anlagen vorgenommen worden. Darüber hinaus wird auch ein neues Konzept umgesetzt, welches vorsieht, die vielfältigen Aufgaben des Bürgerservice effektiver zu gestalten. So gibt es im Bürgerservice Rheinhausen nun einen Info-Point mit angegliedertem Wartebereich.

Die Bürogestaltung (Front Office und Back Office) verbessert zudem die Arbeitsabläufe. „Auch die weiteren Bürger-Service-Stationen sollen innerhalb des Projekts ‚Bürgerservice neu denken‘ modernisiert werden“, erklärt Torben Nübel, Projektleiter im Amt für bezirkliche Angelegenheiten. Die Planungen haben bereits begonnen. Ein besonderes Highlight ist auch die neue Wandgestaltung: „Mit einem großen Graffiti der Brücke der Solidarität des Rheinhauser Künstlers Mark Roberz ist Kunst für die Bürgerinnen und Bürger bei uns erlebbar.

Viele Besucher nutzen das Motiv sogar für ein Selfie“, so Bezirksmanagerin Kirsten Blaschke. Im vergangenen Jahr wurden 262.160 Termine in allen Bürger-ServiceStationen angeboten, im Jahr 2021 waren es 229.881 Termine. Aktuell stehen den Bürgerinnen und Bürgern Termine für jede Dienstleistung in einer der sieben Bürger-Service-Stationen für den darauffolgenden Tag zur Buchung zur Verfügung. Die erhöhte Effizienz ist sowohl auf organisatorische Maßnahmen als auch auf das zusätzliche Personal zurückzuführen.


Für alle Bürger-Service-Stationen wurden im vergangenen Jahr zehn zusätzliche Stellen beschlossen. Die Besetzung der Stellen ist weitestgehend abgeschlossen. Die sieben Bürger-Service-Stationen im gesamten Stadtgebiet bieten über 30 verschiedene Dienstleistungen an, beispielsweise einen neuen Personaloder Reisepass beantragen, An- und Ummeldung des Wohnsitzes oder ein Führungszeugnis anfordern.

 V.l.: Jörg Frost, Amtsleiter des Amtes für bezirkliche Angelegenheiten, Heiko Blumental, Geschäftsführer des Referats für politische Koordination und bezirkliche Angelegenheiten, Bezirksbürgermeisterin Elisabeth Liß, OB Sören Link, Kirsten Blaschke, Bezirksmanagerin Rheinhausen und Torben Nübel, Projektleiter im Amt für bezirkliche Angelegenheiten.


Bodenschutzgebiet Duisburg wird erweitert

Duisburg, 1. Februar 2023 - Um den Umgang mit den Bodenbelastungen in Duisburg zu regeln, gibt es das Bodenschutzgebiet Duisburg. Der Rat der Stadt hatte die Regelung im vergangenen September mit den betroffenen Bereichen südlich der Ruhr und östlich des Rheins festgelegt. Nun wird der Geltungsbereich wie geplant um das Gebiet westlich des Rheins erweitert.

Die Unterlagen zur Erweiterung des Geltungsbereiches liegen vom 8. Februar bis zum 8. März öffentlich aus. In dieser Zeit haben die Duisburgerinnen und Duisburger die Möglichkeit, sich zu dem Entwurf der Rechtsverordnung zu äußern. Der Entwurf der Rechtsverordnung kann inklusive einer Informationsbroschüre im Internet heruntergeladen werden: https://lmy.de/jxYKV.

Ferner liegen die Unterlagen in gedruckter Form an folgenden Stellen zur Einsichtnahme aus:
• Amt für Baurecht und betrieblichen Umweltschutz, Friedrich-WilhelmStr. 96, 47051 Duisburg, Raum 1307, montags bis freitags zwischen 8:30 und 16 Uhr mit telefonischer Voranmeldung (0203/283-5716)
• Bezirksamt Rheinhausen, Körnerplatz 1, 47226 Duisburg, Raum 209, montags bis donnerstags zwischen 8 und 16 Uhr, sowie freitags zwischen 8 und 14 Uhr

Das Bodenschutzgebiet ist nach der unterschiedlichen Höhe der Bodenbelastungen und den erforderlichen Regelungen in zwei Teilgebiete gegliedert. Die Bodenbelastungen in Teilgebiet 1 sind dabei höher ausgeprägt als im Teilgebiet 2. Im Erweiterungsbereich westlich des Rheins sind keine aufwändigen Sanierungsmaßnahmen erforderlich.

In diesem Gebiet reicht es aus, wenn dortige Flächen für den Nahrungspflanzenanbau auf 10 Quadratmeter je Garten begrenzt wird. Zum Bodenschutzgebiet Duisburg stellt die Stadt umfangreiche Hintergrundinformationen zur Verfügung: Ein kompaktes Faltblatt, eine ausführliche Informationsbroschüre, detaillierte Karten, eine Liste mit Fragen und Antworten sowie ein Informationsvideo finden Interessierte im Internet auf www.duisburg.de/bodenschutzgebiet.




 

Kurzfristige Warnstreiks in der Zulassungsbehörde des Straßenverkehrsamtes und in der Bürger-Service-Station Homberg/Ruhrort/Baerl

Duisburg, 30. Januar 2023 - Im Rahmen der laufenden Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst hat die Gewerkschaft Komba heute (30. Januar) alle Tarifbeschäftigte des der Zulassungsbehörde des Straßenverkehrsamtes sowie der Bürger-ServiceStation Homberg/Ruhrort/Baerl zum Warnstreik aufgerufen. Beide Bereiche werden heute bestreikt – gebuchte Termine fallen aus. Zulassungsbehörde: Bürgerinnen und Bürger, die für heute einen Termin gebucht haben, werden gebeten einen neuen Termin online bei der Zulassungsbehörde zu buchen und den für heute gebuchten Termin nicht wahrzunehmen.

Termine stehen kurzfristig zur Verfügung: https://www.qtermin.de/stadt-duisburg-zul. Die übrigen Bereiche des Straßenverkehrsamtes (Fahrerlaubnisbehörde, Personen- und Güterverkehr) sind nicht betroffen. Bürgerinnen und Bürger können ihre Termine dort wie gewohnt wahrnehmen. Bürger-Service-Station Homberg/Ruhrort/Baerl: Bürgerinnen und Bürger, die für heute einen Termin in der Bürger-ServiceStation Homberg/Ruhrort/Baerl gebucht haben, werden gebeten einen neuen Termin online bei einem der übrigen sechs Bürger-Service-Stationen zu buchen und den für heute gebuchten Termin nicht wahrzunehmen.

Termine stehen kurzfristig zur Verfügung: https://duisburg.de/allgemein/fachbereiche/90/terminvereinbarungbuergerservice.php Alle anderen Bürger-Service-Stationen sind nicht betroffen. Bürgerinnen und Bürger können ihre Termine dort wie gewohnt wahrnehmen.

 

DuisburgSport sucht Saisonkräfte für die Bäder

Duisburg, 30. Januar 2023 - Für die diesjährige Freibadesaison vom 1. April bis zum 30. September stellt DuisburgSport Fachangestellte für Bäderbetriebe, Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmer sowie Servicekräfte für die Bereiche Kasse und Reinigung in Voll- und Teilzeit ein. Es gibt noch einige freie Stellen. Im Rahmen einer Beschäftigung im Schichtdienst sorgen Fachangestellte für Bäderbetriebe im Freibad Homberg für einen reibungslosen Ablauf des Badebetriebes.

Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Schwimmmeistergehilfen/in bzw. Fachangestellten für Bäderbetriebe. Außerdem gehören Einsatzbereitschaft – auch an Feiertagen und Wochenenden -, Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit, sowie ein kundenorientiertes freundliches Auftreten und gute deutsche Sprachkenntnisse zu den Eigenschaften, die Bewerberinnen und Bewerber mitbringen sollten.

Wer über 18 Jahre alt ist und ein gültiges Rettungsschwimmerabzeichen der DLRG in Silber besitzt, sollte sich unbedingt für einen „Sommerjob“ als Rettungsschwimmer-/in bei DuisburgSport bewerben. Neben der Aufsicht am Beckenrand im Freibad Homberg, Hallenbad Toeppersee und Allwetterbad Walsum haben die Rettungsschwimmer-/innen die Möglichkeit, die Badebetriebsleiter/innen zu unterstützen. Die Tätigkeiten als Servicekraft im Bereich Reinigung bzw. Kasse werden zu flexiblen Arbeitszeiten und an wechselnden Einsatzorten ausgeübt.

Im Bereich Reinigung sind Kenntnisse im Umgang mit chemischen Reinigungsmitteln sowie Hochdruckgeräten und Reinigungsmaschinen von Vorteil. Bewerberinnen und Bewerber für den Bereich Kasse sollten über ausreichende Kenntnisse im Umgang mit den gängigen Kassensystemen verfügen. Die Bewerberinnen und Bewerber sollten Einsatzbereitschaft – auch an Feiertagen und Wochenenden -, Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit, sowie ein kundenorientiertes freundliches Auftreten und gute deutsche Sprachkenntnisse mitbringen.

Für Rückfragen zu den Tätigkeiten steht Markus Dreher von DuisburgSport telefonisch unter der Rufnummer 0203 283-58172 zur Verfügung. Schriftliche Bewerbungen sollten per E-Mail an Herrn Moog unter t.moog@duisburgsport.de gerichtet werden. Weitere Informationen gibt es unter der Hotline für Bäder und Sportstätten 0203 283-4444 und im Internet unter www.baederportal-duisburg.de.

Freibad Homberg (Foto Uwe Köppen / Stadt Duisburg)


Jugendamt: Wahl der Jugendschöff*innen – jetzt bewerben!

Duisburg, 25. Januar 2023 - Für die Amtsperiode 2024 bis 2028 werden in unserer Stadt insgesamt 274 Duisburgerinnen und Duisburger als Jugendschöff*innen gesucht. Das Ehrenamt wird an den Amtsgerichten Duisburg-Hamborn, Duisburg-Mitte, Duisburg-Ruhrort und dem Landgericht ausgeübt. Die nächste Amtszeit beginnt am 1. Januar 2024. Für die zukünftigen Jugendschöffen ist die Bewerbungsphase nun angelaufen.

Bewerbungen bis zum 14. April 2023 an das Jugendamt der Stadt Duisburg, per E-Mail an jugendschoeffenwahl@stadt-duisburg.de oder telefonisch unter 0203 283-90585, zu richten. Aus den eingegangenen Bewerbungen und den Vorschlägen von Parteien und Verbänden wird im Amtsgerichtsbezirk je eine Vorschlagsliste erstellt, über die dann im Jugendhilfeausschuss der Stadt Duisburg abgestimmt wird.

Neben der Identifikation mit demokratischen Grundwerten und der Anerkennung der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland sind unabdingbare Voraussetzungen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste u. a.: Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, Mindestalter: 25 Jahre, Höchstalter: 69 Jahre, in Duisburg wohnhaft, Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift, Erfahrungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen sowie die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter (kann nur durch Richterspruch aberkannt werden).

Ausführliche Informationen sind online abrufbar auf der der Internetseite der Stadt Duisburg, www.duisburg.de (Suchbegriff: Jugendschöffen) sowie www.schoeffenwahl.de

Wohngeld-Plus-Gesetz: Im Januar noch Wohngeld sichern

Duisburg, 25. Januar 2023 - Die Änderungen zum Wohngeld sind zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Deutlich mehr Einwohnerinnen und Einwohner haben nun die Möglichkeit, Wohngeld zu erhalten und damit ihre finanzielle Situation in Zeiten von Inflation und hoher Energiekosten zu verbessern. „Es lohnt sich deshalb, noch in diesem Monat einen Antrag zu stellen, um Leistungen ab Januar zu sichern“, rät Astrid Neese, Beigeordnete für Bildung, Arbeit und Soziales.

Dies gilt auch für Personen, die in der Vergangenheit bereits einen Antrag gestellt haben, der abgelehnt wurde. „Durch die erhöhten Einkommensgrenzen sowie die hinzugekommenen Heizkosten und Klimakomponenten ist die Chance für eine Bewilligung von Wohngeld gestiegen“, so Neese. Ob möglicherweise ein Wohngeldanspruch bestehen könnte, lässt sich mit Hilfe des Wohngeldrechners des Landes NRW überprüfen (www.wohngelderechner.nrw.de).

Unter dieser Internetadresse können Anträge bereits online stellen gestellt werden. Natürlich ist es auch möglich, Anträge schriftlich zu stellen. Antragsformulare können telefonisch über Call Duisburg unter (0203) 283-94000 angefordert oder sind persönlich im Amt für Soziales und Wohnen auf der Schwanenstraße 5-7 erhältlich. Die Links und viele weitere Informationen finden sich direkt auf der Startseite der Stadt Duisburg.
https://www.duisburg.de/allgemein/fachbereiche/wohngeldneuerungen/wohngeld-plus.php


Kulturbüro: Ausschreibung der Kunstpreise CityARTists 2023

Duisburg, 13. Januar 2023 - Das NRW KULTURsekretariat (NRWKS) schreibt zum vierten Mal gemeinsam mit seinen Mitgliedsstädten für das Jahr 2023 zehn Preise im Sinne einer Förderung (Stipendium) für Bildende Künstlerinnen und Künstler aus den Sparten Malerei, Skulptur, (Video-)Installation, zeitbasierte Medien und Fotografie in der Gesamthöhe von bis zu 50.000 Euro aus. Die Preisgelder werden als Stipendien vergeben und betragen 5.000 Euro je Künstler und Mitgliedsstadt.

Insgesamt werden bis zu zehn Künstler aus zehn Mitgliedsstädten ausgezeichnet. Das Kulturbüro der Stadt Duisburg sucht daher einzelne Duisburger Künstlerinnen und Künstler, die eine künstlerische Ausbildung (Hochschule, Akademie, Meisterklasse etc.) genossen haben und/oder eine Reihe von Ausstellungen in Museen, Kunsthallen, Kunstvereinen etc. vorweisen können.

Die Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung das 50. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in der Mitgliedsstadt haben, in der sie sich bewerben. Künstler, die sich in den Vorjahren beworben haben, sind herzlich eingeladen, sich erneut zu bewerben. Die bisherigen CityARTistsPreisträger können sich nicht erneut bewerben. Gültig sind ausschließlich digitale Bewerbungen, die per E-Mail eingehen.

Die Bewerbung (maximal 12 Seiten und in einem PDF zusammengefasst) soll einen künstlerischen Lebenslauf mit aussagekräftigen Angaben zur Ausbildung und zu Ausstellungen (maximal 2 Seiten) sowie Referenzen und Werkbeispiele enthalten. Internetverweise sind möglich, jedoch nicht maßgeblich. Ergänzend zum Bewerbungs-PDF wird ein Anschreiben (maximal 2 Seiten in einem PDF) erwartet, in dem unter anderem die beabsichtigte Verwendung des Preisgeldes für ausschließlich künstlerische Zwecke dargelegt wird.


In dem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass für die Jurys neben den Angaben zur Verwendung des Preisgeldes vor allem die Arbeiten der Künstlerin / des Künstlers maßgeblich sind. Sofern nicht anders verfügbar, kann dem Kulturbüro fristgerecht ergänzendes Material in analoger Form bereitgestellt werden. Die Ausschreibungsfrist endet am 28. April 2023. Später eingehende Einreichungen können nicht berücksichtigt werden.

Eine lokale Jury wählt unter der Federführung des Kulturbüros der Stadt Duisburg eine/n Künstler/in aus und schlägt sie/ihn der zentralen Jury des NRWKS vor. Die Entscheidung der zentralen Jury wird spätestens im Herbst bekannt gegeben. Alle Informationen zur Ausschreibung sowie auch weiterführende Links zu den Preisträger:innen der Jahre 2020 bis 2022 finden sich auf der Webseite www.cityartists.de.

Bewerberinnen und Bewerber können ihre Bewerbungen digital an das Kulturbüro übersenden: Claudia Bohndorf, c.bohndorf@stadt-duisburg.de, Tel. (0203) 283-62269 Daniel Jung, d.jung@stadt-duisburg.de, Tel. (0203) 283-62262 Weitere Informationen unter https://www.duisburg.de/microsites/kulturbueroduisburg/ sowie www.kulturbeutel-duisburg.de.


Neues Wohngeld-Plus-Gesetz tritt zum 1.1.2023 in Kraft

Duisburg, Dezember 2022 - Mit dem „Wohngeld-Plus“ werden deutlich mehr Menschen einen Anspruch auf Wohngeld erhalten. Daneben steigt auch die Höhe des Wohngeldes um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat, das ist mehr als eine Verdoppelung. Außerdem wird zur Entlastung bei den Heizkosten eine dauerhafte Heizkomponente eingeführt.

Mit der Berücksichtigung höherer Mieten durch energetische Sanierungen des Gebäudebestandes wird zudem klimagerechter und bezahlbarer Wohnraum gestärkt. Die Wohngeldstelle bereitet sich bereits jetzt auf die Gesetzesänderung zum 1. Januar 2023 vor. Es wird derzeit Personal akquiriert, welches dann die steigende Zahl an Anträgen bearbeiten wird. Anträge für das neue „Wohngeld Plus“ können ab sofort gestellt werden. Jetzt gestellte Anträge, die nach dem aktuellen Recht noch abgelehnt werden, werden durch die Wohngeldstelle automatisch im Jahr 2023 mit dem dann aktuellen Wohngeldrecht erneut geprüft. In diesem Fall ist kein neuer Antrag nötig.

Laufende Wohngeldzahlungen, welche bereits bis 2023 bewilligt worden sind, werden auch über den Jahreswechsel hinaus weiter ausgezahlt. Ein neuer Wohngeldantrag ist nicht notwendig. Erst nach Ablauf des festgelegten Bewilligungszeitraumes sollte ein neuer Antrag gestellt werden. Der Rechtsanspruch auf das neue „Wohngeld Plus“ wird dadurch nicht verwirkt und automatisch ab Januar 2023 berücksichtigt. Die Berechnung, das Erstellen der Bescheide und auch die Auszahlung des Wohngeldes wird vom Landesbetrieb IT.NRW vorgenommen.

Das zuständige Landesministerium weist vorsorglich darauf hin, dass das Berechnungsverfahren zu Jahresanfang nicht sofort auf das neue Recht umgestellt werden kann, so dass Auszahlungen zunächst nach „altem“ Recht erfolgen. Nachzahlungen werden dann voraussichtlich im Frühjahr 2023 geleistet werden. Nach dem Inkrafttreten des Wohngeld Plus Gesetzes werden ergänzende Informationen vom Land NRW bereitgestellt. Die Stadt Duisburg wird im weiteren Verlauf natürlich informieren. Weitere Informationen zum Wohngeld finden Sie hier:  Stadt Duisburg Wohngeld