Duisburg, 9. April 2021 - In einem
Zeitraum von drei Stunden vor und bis drei Stunden nach
einem Heimspiel des MSV Duisburg besteht auf den
Parkplätzen 1, 2 und auf dem Stadionvorplatz vor der
Schauinsland-Reisen-Arena die Pflicht zum Tragen
mindestens einer Alltagsmaske im Sinne von § 3 Absatz 1 Satz
1 CoronaSchVO – sofern nicht eine Ausnahme nach der
CoronaSchVO besteht. In diesem Zeitraum ist dort
ebenfalls der Konsum von alkoholischen Getränken
verboten.
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